Gesuch an den Stipendienfonds swiss orthopaedics Antrag für ein : Fortbildungsstipendium (Karriereförderung) Forschungsstipendium Weiterbildungsstipendium (Reisestipendium) ____________________________________________________________________________________ 1. Allgemeine Angaben 1.1 Stichwort / Kurztitel: 1.2 Projekt-Art Kurztitel: 1.3 Gesuchsteller Name/ Vorname Akademischer Grad Klinische Stellung Nationalität Adresse Arbeitsort Adresse Privat Telefon Arbeitsort Telefon Privat E-Mail Kurzer Lebenslauf 1 1.4 Gewünschter Kredit CHF 1.5. Bankverbindung (IBAN Nummer) 1.6 Dauer 1.7 Mögliche Fortsetzung Beginn: ja Ende: nein 2. Wissenschaftliche Angaben 2.1 Zusammenfassung des Forschungsprojekts (max. 1 A4-Seite) 2.2 Problemstellung 2.3 Stand der allgemeinen Forschung 2.4 Eigene Forschung und Publikationen 2.5 Offene Fragen, Zielsetzung, Relevanz 2.6 Detaillierter Forschungsplan (Untersuchungsgut, Methoden, Statistik, erwartete Resultate und geplante Interpretationen) (Für Reisestipendien Angabe der genauen Reisekosten, Klinikaufenthalte, etc.) 2.7 Zeitplan 2.8 Literaturverzeichnis 3. Mittel 3.1 Total der beantragten Mittel 3.1.1 Persönlich CHF Name/Vorname Akademischer Grad Funktion Arbeitspensum % Salär für Projekt CHF 3.1.2 Sozialabgaben 3.1.3 Material CHF (Apparate und Einrichtungen, Zusatzgeräte und Erweiterungen bestehender Einrichtungen) 2 3.1.4 Verbrauchsmaterial CHF 3.1.5 Unterhalt und Miete von Apparaten CHF 3.1.6 Feldspesen, Reisen, Kongresse CHF 3.2 Vorhandene Mittel (Persönlich, %-Projektbeteiligung, bestehende Apparate, Finanzierung und Infrastruktur) 3.3 Anderweitig für dieses Projekt beantragte Mittel 3.4 Beilagen (Kostenvoranschläge, Quittungen, etc.) 3 Erklärung Der Unterzeichnete erklärt sich mit den folgenden Bedingungen, an welche die Erteilung eines Stipendiums des Stipendienfonds swiss orthopaedics gebunden ist, einverstanden: 1. Nach Abschluss der Forschungsarbeit bzw. am Ende des Beitragsjahres ist ein ausführlicher Tätigkeitsbericht zuhanden des Stiftungsrates zu erstellen. Bei Fortsetzungsgesuchen ist der Bericht dem neuen Gesuch beizulegen. 2. Bei Berichten und Publikationen ist die finanzielle Unterstützung des Stipendienfonds swiss orthopaedics mit folgendem Wortlaut als Fussnote zu erwähnen: "Diese Arbeit wurde durch einen Beitrag des Stipendienfonds swiss orthopaedics unterstützt." 3. Publikationen sind nach dem Erscheinen dem Sekretär des Stipendienfonds unaufgefordert in elektronischer Form zuzustellen 4. Apparate bleiben Eigentum der Stiftung. Detaillierte Angaben über diese Apparate und ihren Standort sind der Stiftung zu melden. Sie werden in eine Inventarliste aufgenommen. 5. Urheberrechte und allfällige Patente, die sich aus der unterstützten Arbeit ergeben, sind Eigentum der Stiftung, sofern nicht vor der Erteilung eines Forschungsbeitrages schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Arbeit von mehreren Stellen unterstützt, müssen vorgängig schriftliche Sonderregelungen getroffen werden. 6. Falls ein Stipendium nicht gebraucht wird, ist der entsprechende Geldbetrag vollumfänglich zurückzuzahlen. 7. Zweckentfremdende Verwendung der Gelder werden strafrechtlich verfolgt. Ort und Datum Unterschrift des Antragsstellers Gesuche sind bis am 31. März bzw. 30. September an den Sekretär des Stipendienfonds einzureichen. 4