Aktuelle Facts zur Situation der Geburtshäuser in der Schweiz Die Einnahmen Fallpauschale = Baserate x Kostengewicht Die Einnahmen der Geburtshäuser entstehen durch die Fallpauschale, die sich aus der Baserate, multipliziert mit einem Kostengewicht, ergibt. Die Baserate wird jährlich mit den Krankenversicherern ausgehandelt und dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Das Kostengewicht wird von der SwissDRG bestimmt. Den Geburtshäusern wurde als einzigem Leistungserbringer in der Akutmedizin ein 20 % tieferes Kostengewicht (gegenüber den Spitälern) für alle Leistungen zugesprochen. Berechnungsbeispiel: Natürliche Geburt mit 5 Tagen Wochenbett für Mutter & Kind = CHF 9‘830 x 0.622 = Fallpauschale CHF 6‘114.25 als Einnahme für die Geburtshäuser. Dies ist CHF 1‘200 weniger als die Spitäler im gleichen Fall abrechnen können! Die Parteien Die Geburtshäuser mussten ihre Kosten innert kürzester Zeit mit einem grossen administrativen Aufwand ausweisen. Mit den Versicherern HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und Assura/Supra konnte eine Minimalbaserate von CHF 9‘830 (2012) und CHF 9‘850 (2013) ausgehandelt werden. Mit tarifsuisse (alle anderen Krankenkassen) konnte trotz intensiven Verhandlungen seit 2011 keine Einigung erzielt werden. Ende 2012 haben von 48 Versicherern 47 (also alle bis auf 1) zwar einer 2-Jahreslösung einer Baserate von CHF 9‘830 zugestimmt (dieser Lösung stimmen die Geburtshäuser zu), aber die Direktion von tarifsuisse hat am 21.1.2013 diese 2-Jahreslösung abgelehnt und eine Baserate von CHF 9‘756 vorgeschlagen. Das heisst, die natürliche Geburt sollte im Verständnis der tarifsuisseDirektion pro Geburt nochmals um CHF 46 günstiger entschädigt werden. Das ergäbe für alle 900 Geburten schweizweit in Geburtshäusern eine jährliche Kostenersparnis von CHF 41‘400. Die 900 Geburten in den Geburtshäusern im Jahr 2012 haben bereits über eine Million Franken durch das tiefere Kostengewicht eingespart. Die Kantone stützen die Geburtshäuser in ersten Festsetzung und haben eine Baserate von CHF 9‘830 bewilligt. Das Verfahren mit tarifsuisse wird darum evtl. weitergezogen auf Bundesebene, was Zeit und weitere Kosten für Anwälte usw. verursacht. Diese aufwändige Vorgehensweise bezahlen die tarifsuisse-Prämienzahler, also Ihr. Für die Geburtshäuser ist das in jeglicher Hinsicht eine untragbare Belastung, welche niemals den WZW-Kriterien entspricht. Eine Baserate von CHF 9‘830 sichert lediglich den Status Quo. Dies bedeutet im Fall vom Geburtshaus Zürcher Oberland: Ambulante Abrechnung mit Hebammentarifen aus dem Jahr 1993, Löhne unter Marktniveau und kein 13. Monatslohn. Die Kassen tragen keine Verantwortung dafür, dass ihre Prämienzahler auch eine angemessene Gesundheitsversorgung bekommen. Es werden die falschen finanziellen Anreize gesetzt. Mit dem traurigen Kaiserschnittrekord von 33,3 % im Jahr 2011 entstehen unnötige Zusatzkosten von rund CHF 70 Mio. pro Jahr, nicht eingerechnet die 10 mal häufigeren Komplikationen für Mutter und Kind. In Schweizer Kliniken gibt es nur noch ca. 10 % natürliche Geburten. Frau Nold, Direktion tarifsuisse, kommentiert in der Sonntagszeitung vom 3.2.2013, dass die Geburtshäuser zu wenig Fallzahlen (Geburten) hätten, um eine gute Qualität zu leisten… Förderung der natürlichen Geburt Die Geburtshäuser sind Kompetenzzentren für Schwangerschaft, natürliche Geburt und Wochenbett. Sie bieten eine frauenspezifische Geburtshilfe an d.h. ermöglichen Frauen eine aktive und selbstbestimmte Geburt. Frauen in der Schweiz sollen die Art der Geburt auch in Zukunft frei wählen können. Die Geburtshäuser sehen Schwangerschaft, natürliche Geburt und Wochenbett als gesunde, lebensbejahende Prozesse. Sie arbeiten ressourcen-orientiert d.h. bestärken Frauen in den individuell vorhandenen Ressourcen und im Vertrauen auf die eigene Gebärfähigkeit, damit sie sich selbstbewusst auf das Abenteuer Geburt einlassen können. Im Gegensatz dazu arbeitete die medikalisierte Geburtshilfe risiko-orientiert. Die WHO empfiehlt für die durchschnittlich 85% gesunden Schwangeren die hebammengeleitete Geburt, weil sie weniger Interventionen zeigt, zu mehr natürlichen Geburten führt, Frauen zufriedener sind, bei gleichbleibender Sicherheit von Mutter und Kind, weniger Folgekomplikationen zeigen und erst noch kostengünstiger sind. Die Art der Geburt frei zu wählen ist ein Grundrecht der Frau (vgl. dazu die Bewegung „Freedom for Birth“, http://www.guardian.co.uk/lifeandstyle/2012/dec/16/mothersfighting-against-birth-intervention). Wir fordern existenzsichernde Fallpauschalen/Tarife, damit wir unserem Auftrag als offizielle Leistungserbringer in gewohnt hoher Qualität gerecht werden können und die Nachfolge gesichert ist. Wie weiter? Als Zwangszahler von Krankenkassenprämien habt Ihr das Recht auf die Wahl des Leistungserbringers innerhalb des KVG. Mit System will die tarifsuisse durch eine zu tiefe Baserate den günstigsten Leistungserbringer Geburtshaus vertreiben und so den Frauen und Familien in der Schweiz eine Option einer invasionsarmen Geburt nehmen. Die Grundversicherung kann frei gewählt werden, z.B. auch eine Krankenkasse der HSKGruppe, welche offensichtlich die Situation einschätzen können. Stand Februar 2013 Geburtshaus Zürcher Oberland AG