Aktuelle Facts zur Situation der Geburtshäuser in der Schweiz Die

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Aktuelle Facts zur Situation der Geburtshäuser in der Schweiz
Die Einnahmen
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Fallpauschale = Baserate x Kostengewicht
Die Einnahmen der Geburtshäuser entstehen durch die Fallpauschale, die sich aus der
Baserate, multipliziert mit einem Kostengewicht, ergibt.
Die Baserate wird jährlich mit den Krankenversicherern ausgehandelt und dem Kanton
zur Genehmigung vorgelegt.
Das Kostengewicht wird von der SwissDRG bestimmt.
Den Geburtshäusern wurde als einzigem Leistungserbringer in der Akutmedizin ein
20 % tieferes Kostengewicht (gegenüber den Spitälern) für alle Leistungen
zugesprochen.
Berechnungsbeispiel: Natürliche Geburt mit 5 Tagen Wochenbett für Mutter & Kind =
CHF 9‘830 x 0.622 = Fallpauschale CHF 6‘114.25 als Einnahme für die Geburtshäuser.
Dies ist CHF 1‘200 weniger als die Spitäler im gleichen Fall abrechnen können!
Die Parteien
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Die Geburtshäuser mussten ihre Kosten innert kürzester Zeit mit einem grossen
administrativen Aufwand ausweisen.
Mit den Versicherern HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und Assura/Supra konnte eine
Minimalbaserate von CHF 9‘830 (2012) und CHF 9‘850 (2013) ausgehandelt werden.
Mit tarifsuisse (alle anderen Krankenkassen) konnte trotz intensiven Verhandlungen
seit 2011 keine Einigung erzielt werden. Ende 2012 haben von 48 Versicherern 47 (also
alle bis auf 1) zwar einer 2-Jahreslösung einer Baserate von CHF 9‘830 zugestimmt
(dieser Lösung stimmen die Geburtshäuser zu), aber die Direktion von tarifsuisse hat am
21.1.2013 diese 2-Jahreslösung abgelehnt und eine Baserate von CHF 9‘756
vorgeschlagen. Das heisst, die natürliche Geburt sollte im Verständnis der tarifsuisseDirektion pro Geburt nochmals um CHF 46 günstiger entschädigt werden. Das ergäbe
für alle 900 Geburten schweizweit in Geburtshäusern eine jährliche Kostenersparnis von
CHF 41‘400.
Die 900 Geburten in den Geburtshäusern im Jahr 2012 haben bereits über eine Million
Franken durch das tiefere Kostengewicht eingespart.
Die Kantone stützen die Geburtshäuser in ersten Festsetzung und haben eine Baserate
von CHF 9‘830 bewilligt.
Das Verfahren mit tarifsuisse wird darum evtl. weitergezogen auf Bundesebene, was
Zeit und weitere Kosten für Anwälte usw. verursacht. Diese aufwändige Vorgehensweise
bezahlen die tarifsuisse-Prämienzahler, also Ihr. Für die Geburtshäuser ist das in
jeglicher Hinsicht eine untragbare Belastung, welche niemals den WZW-Kriterien
entspricht.
Eine Baserate von CHF 9‘830 sichert lediglich den Status Quo. Dies bedeutet im Fall
vom Geburtshaus Zürcher Oberland: Ambulante Abrechnung mit Hebammentarifen aus
dem Jahr 1993, Löhne unter Marktniveau und kein 13. Monatslohn.
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Die Kassen tragen keine Verantwortung dafür, dass ihre Prämienzahler auch eine
angemessene Gesundheitsversorgung bekommen.
Es werden die falschen finanziellen Anreize gesetzt. Mit dem traurigen
Kaiserschnittrekord von 33,3 % im Jahr 2011 entstehen unnötige Zusatzkosten von rund
CHF 70 Mio. pro Jahr, nicht eingerechnet die 10 mal häufigeren Komplikationen für
Mutter und Kind.
In Schweizer Kliniken gibt es nur noch ca. 10 % natürliche Geburten. Frau Nold,
Direktion tarifsuisse, kommentiert in der Sonntagszeitung vom 3.2.2013, dass die
Geburtshäuser zu wenig Fallzahlen (Geburten) hätten, um eine gute Qualität zu
leisten…
Förderung der natürlichen Geburt
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Die Geburtshäuser sind Kompetenzzentren für Schwangerschaft, natürliche Geburt und
Wochenbett. Sie bieten eine frauenspezifische Geburtshilfe an d.h. ermöglichen
Frauen eine aktive und selbstbestimmte Geburt. Frauen in der Schweiz sollen die Art
der Geburt auch in Zukunft frei wählen können.
Die Geburtshäuser sehen Schwangerschaft, natürliche Geburt und Wochenbett als
gesunde, lebensbejahende Prozesse. Sie arbeiten ressourcen-orientiert d.h.
bestärken Frauen in den individuell vorhandenen Ressourcen und im Vertrauen auf die
eigene Gebärfähigkeit, damit sie sich selbstbewusst auf das Abenteuer Geburt einlassen
können. Im Gegensatz dazu arbeitete die medikalisierte Geburtshilfe risiko-orientiert.
Die WHO empfiehlt für die durchschnittlich 85% gesunden Schwangeren die
hebammengeleitete Geburt, weil sie weniger Interventionen zeigt, zu mehr
natürlichen Geburten führt, Frauen zufriedener sind, bei gleichbleibender
Sicherheit von Mutter und Kind, weniger Folgekomplikationen zeigen und erst
noch kostengünstiger sind.
Die Art der Geburt frei zu wählen ist ein Grundrecht der Frau (vgl. dazu die Bewegung
„Freedom for Birth“, http://www.guardian.co.uk/lifeandstyle/2012/dec/16/mothersfighting-against-birth-intervention).
Wir fordern existenzsichernde Fallpauschalen/Tarife, damit wir unserem Auftrag als
offizielle Leistungserbringer in gewohnt hoher Qualität gerecht werden können und die
Nachfolge gesichert ist.
Wie weiter?
Als Zwangszahler von Krankenkassenprämien habt Ihr das Recht auf die Wahl des
Leistungserbringers innerhalb des KVG.
Mit System will die tarifsuisse durch eine zu tiefe Baserate den günstigsten
Leistungserbringer Geburtshaus vertreiben und so den Frauen und Familien in der Schweiz
eine Option einer invasionsarmen Geburt nehmen.
Die Grundversicherung kann frei gewählt werden, z.B. auch eine Krankenkasse der HSKGruppe, welche offensichtlich die Situation einschätzen können.
Stand Februar 2013
Geburtshaus Zürcher Oberland AG
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