Situation - Rechnungswesen

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Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“
Situationsbeschreibung:
Die Autohaus Schiller AG ist ein Automobilhandelsunternehmen mit Sitz und
Geschäftsleitung in Köln.
Begonnen mit einer Tankstelle 1965, einer angeschlossenen Werkstatt und einer kleinen
Verkaufsfläche, entwickelte sich das Unternehmen bis heute zu einem der größten
Dienstleistungszentren der Region rund ums Automobil. Auf über 150.000 qm
Gesamtfläche wird ständig eine riesige Auswahl an Neu-/Jung- und Gebrauchtwagen
präsentiert.
Aufgabe
Die Abteilung Finanzbuchhaltung ist derzeit mit der Erstellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2010 betraut. Es liegt eine vorläufige
Handelsbilanz (Anlage 1) vor.
Bei den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten jedoch, besteht Unsicherheit bezüglich
geänderter Ansatz- und Bewertungsvorschriften durch das am 29.05.2009 in Kraft
getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
1. Geben Sie den sachgerechten Bilanzansatz sowie die Veränderung gegenüber der
vorliegenden vorläufigen Handelsbilanz an. Verweisen Sie dabei auf bestehende
Wahlrechte. Verwenden Sie für die Lösung dieser Aufgabe die in Anlage 2
dargestellte Tabelle.
2. Der Vorstand der AG möchte bestehende Wahlrechte insofern ausüben, dass der
höchstmögliche Bilanzansatz gewählt wird. Stellen Sie unter Berücksichtigung
dessen die endgültige Handelsbilanz der Autohaus Schiller AG zum 31.12.2010
auf. Verwenden Sie für die Lösung dieser Aufgabe die in Anlage 3 dargestellte
Tabelle.
Peggy Schaller
Seite 1
Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“
Sachverhalt 1:
Der bei der Autohaus Schiller AG beschäftigte Peter Pfiffig hat in den Monaten Juli bis
September 2010 die Homepage des Unternehmens um einen Online-Shop erweitert. Die
Etablierung des Online-Shops auf der Homepage zielt darauf ab, den Bedürfnissen der
Kunden gerechter werden, indem nunmehr Autoersatzteile online bestellt werden
können. Der neue Internetauftritt der Autohaus Schiller AG besteht seit dem 01.10.2010.
In Zusammenhang mit der Etablierung des Online-Shops auf der Homepage entstanden
die nachfolgend aufgeführten Kosten, die in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst
wurden:
Aussteller
der
Rechnung
IWD marktresearch
AG
Sebastian
Schmitz
Strato AG
Strato AG
Art der Leistung
Nettobetrag
in €
USt in €
Bemerkung
Analyse
des
Automobilmarktes
in NRW
Seminar
7.500,00
1.425,00
8.000,00
1.520,00
Servergebühren
Lizenzkosten
2.400,00
500,00
456,00
95,00
Kamera
2.100,00
399,00
Recherche hinsichtlich der
Internetauftritte konkurrierender
Unternehmen
Homepagegestaltung für
Fortgeschrittene
01.01. bis 31.12.2010
Kauf von professionellen Grafiken,
Bildern, Illustrationen, Buttons und
Icons
Rechnung vom 01.07.2010, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 7 Jahre,
Durchführung der Aufnahmen im
Zeitraum 07/2010
Saturn-Markt
Aus der Kosten- und Leistungsrechnung der Autohaus Schiller AG gehen zudem die
folgenden Informationen hervor:
Kostenart
Bezeichnung
Fertigungseinzelkosten
anteiliges Gehalt, AG-Anteile
zur SV, Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Besprechungen
mit
der
Geschäftsführung,
Abschlusspräsentation
Abschreibung eines Notebooks
sowie eines Beamers
anteilige Bürokosten
anteilige Bewirtungskosten für
die
Besprechungen
und
Abschlusspräsentation
Fertigungsgemeinkosten
Werteverzehr des Anlagevermögens
Allgemeine Verwaltungskosten
Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
Betrag in €
5.000,00
400,00
150,00
500,00
425,00
Hinsichtlich der Nutzungsdauer des auf der Homepage etablierten Online-Shops sind
bisher keine Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen enthalten. Man orientiert sich aber
an der Nutzungsdauer von Software. Diese beträgt 3 Jahre.
Peggy Schaller
Seite 2
Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“
Sachverhalt 2:
Die Autohaus Schiller AG hat zwecks Ausweitung des operativen Geschäftsbereiches per
notariellen Kaufvertrag vom 20.10.2009 das in Köln ansässige Autohaus des 64-jährigen
Heinz Kotflügel erworben. Der Gegenstand der Unternehmung besteht in dem Handel
mit Oldtimern. Diesbezüglich verfügt Heinz Kotflügel seit über 20 Jahren über einen
exklusiven Kundenstamm. Mit Heinz Kotflügel wurde man sich dahingehend einig, dass
das Vermögen und die Schulden der Unternehmung ab dem 01.01.2010 auf die
Autohaus Schiller AG übergehen sollen. Das erworbene Vermögen enthielt zum
31.12.2009 nachweislich keine stillen Reserven. Zur Finanzierung des Kaufpreises in
Höhe von 225.000,00 € nahm die Autohaus Schiller AG ein Darlehen in gleicher Höhe
auf.
Die komprimierte Bilanz des Unternehmens des Heinz Kotflügel wies zum 31.12.2009
folgende Struktur auf:
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand,
Bankguthaben
Autohaus Heiz Kotflügel, Köln
Bilanz zum 31.12.2009
A. Eigenkapital
150.000,00 B. Verbindlichkeiten
Passiva
180.000,00
120.000,00
100.000,00
50.000,00
300.000,00
300.000,00
Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Zeitwert des Eigenkapitals des
Unternehmens des Heinz Kotflügel wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 der
Autohaus Schiller AG aufwandswirksam erfasst. Der Firmenwert soll entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben werden.
Sachverhalt 3:
Die Bilanzposition „Sachanlagen“ enthält fortgeführte Herstellungskosten in Höhe von
25.000,00 € für die Errichtung von Parkplätzen auf einem Grundstück in Köln. Die
Autohaus Schiller AG hatte per notariellen Kaufvertrag vom 26.07.2010 dieses
Grundstück für 370.000,00 € veräußert. Der Buchwert des Grundstücks ohne den
Herstellungskosten für die Parkplätze betrug am 31.12.2010 350.000,00 €. Im
Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Autohaus Schiller AG auf dem Grundstück noch
Parkplätze zu errichten und die in diesem Zusammenhang entstehenden
Herstellungskosten zu übernehmen hat. Die Parkplätze wurden Ende Oktober 2010
fertig gestellt. Der Übergang von Nutzen und Lasten auf den Erwerber des Grundstückes
erfolgte am 01.01.2011. Dieser Vorgang wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010
noch nicht berücksichtigt.
Peggy Schaller
Seite 3
Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“
Sachverhalt 4:
Die Bilanzposition „Sachanlagen“ weist fortgeführte Anschaffungskosten für eine im
Januar 2009 erworbene Spezialmaschine anlässlich der Reparatur von Fahrzeugen in
Höhe von 75.000,00 € aus. Die historischen Anschaffungskosten der Maschine betrugen
100.000,00 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 10 Jahre. Die
Maschine wird linear abgeschrieben. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wurde
jedoch im Jahr 2009 neben der planmäßigen Abschreibung eine außerplanmäßige
Abschreibung in Höhe von 15.000,00 € gebucht. 2010 wurde die Maschine repariert, so
dass sie nun unter Beachtung des normalen Werteverzehrs voll funktionstüchtig ist.
Dieser Vorgang wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 noch nicht
berücksichtigt.
Sachverhalt 5:
Die Autohaus Schiller AG erwirbt zu Zwecken der Wartung der sich in ihrem Bestand
befindenden Fahrzeuge Motorenöl. Die Einkäufe werden regelmäßig aufwandswirksam
verbucht. Im Rahmen der Inventur zum 31.12.2010 wurde ein Bestand von 1.300
Flaschen Motorenöl ermittelt. Dieser wurde bisher noch nicht bewertet. Zudem ergeben
sich aus der Lagerbuchführung die folgenden Informationen:
Datum
Anfangsbestand (AB) / Menge [Stück] Preis
Zugang (Z) / Abgang (A)
[€/Stück]
01.01.2010
01.04.2010
01.05.2010
01.07.2010
01.09.2010
01.10.2010
AB
Z
A
Z
A
Z
1.000
1.000
1.000
1.000
1.500
800
Gesamtwert
[€]
8,00
7,00
8.000,00
7.000,00
9,00
9.000,00
10,00
8.000,00
Sachverhalt 6:
Die Automobil Schiller AG hatte gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des
Solidaritätszuschlages für 2009 am 18.06.2010 Einspruch eingelegt. Das zuständige
Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung gemäß § 366 AO am
24.09.2010 zurückgewiesen. Daraufhin hatte die Automobil Schiller AG beim
zuständigen Finanzgericht gemäß § 40 FGO am 11.10.2010 eine Anfechtungsklage
erhoben. Die Verhandlung findet wegen Überlastung des Kölner Finanzgerichts
voraussichtlich im Jahr 2012 statt. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden
Anwaltskosten wurde zum 31.12.2010 eine Rückstellung in Höhe von 5.000,00 €
gebildet.
Gemäß denen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten monatlichen
Abzinsungszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB ergibt sich für 2010 ein Durchschnittszins
von 3,93% für Anleihen mit einer Restlaufzeit von zwei Jahren.
Peggy Schaller
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Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“
Sachverhalt 7:
Für die im Zusammenhang mit Sachverhalt 6 entstehenden Gerichtskosten weist
vorläufige Bilanz zum 31.12.2010 keine Rückstellung aus, da aufgrund eines
31.12.2010 vorliegenden aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofes sich
Prozessgewinn als sehr wahrscheinlich erweist. Bei Prozessniederlage würden sich
Gerichtskosten auf 2.000,00 € belaufen.
die
am
ein
die
Sachverhalt 8:
Die Autohaus Schiller AG hatte im Mai 2011 im Verwaltungsgebäude einen neuen
Aufzug einbauen lassen, da der bisherige aufgrund von technischen Störungen im Jahr
2010 häufig außer Betrieb gesetzt werden musste. Zum 31.12.2010 lag ein
Kostenvoranschlag vor, aus dem hervorging, dass sich die Kosten für den Austausch des
Aufzuges auf 50.000 € netto belaufen werden.
Sachverhalt 9:
Die Autohaus Schiller AG hatte im November 2010 Fahrzeugersatzteile aus den USA im
Wert von 100.000,00 US-Dollar bezogen. Die Rechnung wurde im Februar 2011
beglichen. Im Zeitpunkt der Lieferung betrug der Devisenkassamittelkurs EURO-USD:
1,40, am 31.12.2010: 1,34, bei Bezahlung der Verbindlichkeit im Februar 2011: 1,38. In
der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 wurde die Verbindlichkeit mit einem Wert von
71.428,57 € ausgewiesen.
Peggy Schaller
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