Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“ Situationsbeschreibung: Die Autohaus Schiller AG ist ein Automobilhandelsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Köln. Begonnen mit einer Tankstelle 1965, einer angeschlossenen Werkstatt und einer kleinen Verkaufsfläche, entwickelte sich das Unternehmen bis heute zu einem der größten Dienstleistungszentren der Region rund ums Automobil. Auf über 150.000 qm Gesamtfläche wird ständig eine riesige Auswahl an Neu-/Jung- und Gebrauchtwagen präsentiert. Aufgabe Die Abteilung Finanzbuchhaltung ist derzeit mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2010 betraut. Es liegt eine vorläufige Handelsbilanz (Anlage 1) vor. Bei den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten jedoch, besteht Unsicherheit bezüglich geänderter Ansatz- und Bewertungsvorschriften durch das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). 1. Geben Sie den sachgerechten Bilanzansatz sowie die Veränderung gegenüber der vorliegenden vorläufigen Handelsbilanz an. Verweisen Sie dabei auf bestehende Wahlrechte. Verwenden Sie für die Lösung dieser Aufgabe die in Anlage 2 dargestellte Tabelle. 2. Der Vorstand der AG möchte bestehende Wahlrechte insofern ausüben, dass der höchstmögliche Bilanzansatz gewählt wird. Stellen Sie unter Berücksichtigung dessen die endgültige Handelsbilanz der Autohaus Schiller AG zum 31.12.2010 auf. Verwenden Sie für die Lösung dieser Aufgabe die in Anlage 3 dargestellte Tabelle. Peggy Schaller Seite 1 Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“ Sachverhalt 1: Der bei der Autohaus Schiller AG beschäftigte Peter Pfiffig hat in den Monaten Juli bis September 2010 die Homepage des Unternehmens um einen Online-Shop erweitert. Die Etablierung des Online-Shops auf der Homepage zielt darauf ab, den Bedürfnissen der Kunden gerechter werden, indem nunmehr Autoersatzteile online bestellt werden können. Der neue Internetauftritt der Autohaus Schiller AG besteht seit dem 01.10.2010. In Zusammenhang mit der Etablierung des Online-Shops auf der Homepage entstanden die nachfolgend aufgeführten Kosten, die in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst wurden: Aussteller der Rechnung IWD marktresearch AG Sebastian Schmitz Strato AG Strato AG Art der Leistung Nettobetrag in € USt in € Bemerkung Analyse des Automobilmarktes in NRW Seminar 7.500,00 1.425,00 8.000,00 1.520,00 Servergebühren Lizenzkosten 2.400,00 500,00 456,00 95,00 Kamera 2.100,00 399,00 Recherche hinsichtlich der Internetauftritte konkurrierender Unternehmen Homepagegestaltung für Fortgeschrittene 01.01. bis 31.12.2010 Kauf von professionellen Grafiken, Bildern, Illustrationen, Buttons und Icons Rechnung vom 01.07.2010, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 7 Jahre, Durchführung der Aufnahmen im Zeitraum 07/2010 Saturn-Markt Aus der Kosten- und Leistungsrechnung der Autohaus Schiller AG gehen zudem die folgenden Informationen hervor: Kostenart Bezeichnung Fertigungseinzelkosten anteiliges Gehalt, AG-Anteile zur SV, Beiträge zur Berufsgenossenschaft Besprechungen mit der Geschäftsführung, Abschlusspräsentation Abschreibung eines Notebooks sowie eines Beamers anteilige Bürokosten anteilige Bewirtungskosten für die Besprechungen und Abschlusspräsentation Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Allgemeine Verwaltungskosten Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen Betrag in € 5.000,00 400,00 150,00 500,00 425,00 Hinsichtlich der Nutzungsdauer des auf der Homepage etablierten Online-Shops sind bisher keine Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen enthalten. Man orientiert sich aber an der Nutzungsdauer von Software. Diese beträgt 3 Jahre. Peggy Schaller Seite 2 Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“ Sachverhalt 2: Die Autohaus Schiller AG hat zwecks Ausweitung des operativen Geschäftsbereiches per notariellen Kaufvertrag vom 20.10.2009 das in Köln ansässige Autohaus des 64-jährigen Heinz Kotflügel erworben. Der Gegenstand der Unternehmung besteht in dem Handel mit Oldtimern. Diesbezüglich verfügt Heinz Kotflügel seit über 20 Jahren über einen exklusiven Kundenstamm. Mit Heinz Kotflügel wurde man sich dahingehend einig, dass das Vermögen und die Schulden der Unternehmung ab dem 01.01.2010 auf die Autohaus Schiller AG übergehen sollen. Das erworbene Vermögen enthielt zum 31.12.2009 nachweislich keine stillen Reserven. Zur Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von 225.000,00 € nahm die Autohaus Schiller AG ein Darlehen in gleicher Höhe auf. Die komprimierte Bilanz des Unternehmens des Heinz Kotflügel wies zum 31.12.2009 folgende Struktur auf: Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Bankguthaben Autohaus Heiz Kotflügel, Köln Bilanz zum 31.12.2009 A. Eigenkapital 150.000,00 B. Verbindlichkeiten Passiva 180.000,00 120.000,00 100.000,00 50.000,00 300.000,00 300.000,00 Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Zeitwert des Eigenkapitals des Unternehmens des Heinz Kotflügel wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 der Autohaus Schiller AG aufwandswirksam erfasst. Der Firmenwert soll entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben werden. Sachverhalt 3: Die Bilanzposition „Sachanlagen“ enthält fortgeführte Herstellungskosten in Höhe von 25.000,00 € für die Errichtung von Parkplätzen auf einem Grundstück in Köln. Die Autohaus Schiller AG hatte per notariellen Kaufvertrag vom 26.07.2010 dieses Grundstück für 370.000,00 € veräußert. Der Buchwert des Grundstücks ohne den Herstellungskosten für die Parkplätze betrug am 31.12.2010 350.000,00 €. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Autohaus Schiller AG auf dem Grundstück noch Parkplätze zu errichten und die in diesem Zusammenhang entstehenden Herstellungskosten zu übernehmen hat. Die Parkplätze wurden Ende Oktober 2010 fertig gestellt. Der Übergang von Nutzen und Lasten auf den Erwerber des Grundstückes erfolgte am 01.01.2011. Dieser Vorgang wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 noch nicht berücksichtigt. Peggy Schaller Seite 3 Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“ Sachverhalt 4: Die Bilanzposition „Sachanlagen“ weist fortgeführte Anschaffungskosten für eine im Januar 2009 erworbene Spezialmaschine anlässlich der Reparatur von Fahrzeugen in Höhe von 75.000,00 € aus. Die historischen Anschaffungskosten der Maschine betrugen 100.000,00 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 10 Jahre. Die Maschine wird linear abgeschrieben. Aufgrund eines technischen Bedienfehlers wurde jedoch im Jahr 2009 neben der planmäßigen Abschreibung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 15.000,00 € gebucht. 2010 wurde die Maschine repariert, so dass sie nun unter Beachtung des normalen Werteverzehrs voll funktionstüchtig ist. Dieser Vorgang wurde in der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 noch nicht berücksichtigt. Sachverhalt 5: Die Autohaus Schiller AG erwirbt zu Zwecken der Wartung der sich in ihrem Bestand befindenden Fahrzeuge Motorenöl. Die Einkäufe werden regelmäßig aufwandswirksam verbucht. Im Rahmen der Inventur zum 31.12.2010 wurde ein Bestand von 1.300 Flaschen Motorenöl ermittelt. Dieser wurde bisher noch nicht bewertet. Zudem ergeben sich aus der Lagerbuchführung die folgenden Informationen: Datum Anfangsbestand (AB) / Menge [Stück] Preis Zugang (Z) / Abgang (A) [€/Stück] 01.01.2010 01.04.2010 01.05.2010 01.07.2010 01.09.2010 01.10.2010 AB Z A Z A Z 1.000 1.000 1.000 1.000 1.500 800 Gesamtwert [€] 8,00 7,00 8.000,00 7.000,00 9,00 9.000,00 10,00 8.000,00 Sachverhalt 6: Die Automobil Schiller AG hatte gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages für 2009 am 18.06.2010 Einspruch eingelegt. Das zuständige Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung gemäß § 366 AO am 24.09.2010 zurückgewiesen. Daraufhin hatte die Automobil Schiller AG beim zuständigen Finanzgericht gemäß § 40 FGO am 11.10.2010 eine Anfechtungsklage erhoben. Die Verhandlung findet wegen Überlastung des Kölner Finanzgerichts voraussichtlich im Jahr 2012 statt. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden Anwaltskosten wurde zum 31.12.2010 eine Rückstellung in Höhe von 5.000,00 € gebildet. Gemäß denen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten monatlichen Abzinsungszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB ergibt sich für 2010 ein Durchschnittszins von 3,93% für Anleihen mit einer Restlaufzeit von zwei Jahren. Peggy Schaller Seite 4 Situationsbeschreibung zur Fortbildung „HGB-Update BilMoG!“ Sachverhalt 7: Für die im Zusammenhang mit Sachverhalt 6 entstehenden Gerichtskosten weist vorläufige Bilanz zum 31.12.2010 keine Rückstellung aus, da aufgrund eines 31.12.2010 vorliegenden aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofes sich Prozessgewinn als sehr wahrscheinlich erweist. Bei Prozessniederlage würden sich Gerichtskosten auf 2.000,00 € belaufen. die am ein die Sachverhalt 8: Die Autohaus Schiller AG hatte im Mai 2011 im Verwaltungsgebäude einen neuen Aufzug einbauen lassen, da der bisherige aufgrund von technischen Störungen im Jahr 2010 häufig außer Betrieb gesetzt werden musste. Zum 31.12.2010 lag ein Kostenvoranschlag vor, aus dem hervorging, dass sich die Kosten für den Austausch des Aufzuges auf 50.000 € netto belaufen werden. Sachverhalt 9: Die Autohaus Schiller AG hatte im November 2010 Fahrzeugersatzteile aus den USA im Wert von 100.000,00 US-Dollar bezogen. Die Rechnung wurde im Februar 2011 beglichen. Im Zeitpunkt der Lieferung betrug der Devisenkassamittelkurs EURO-USD: 1,40, am 31.12.2010: 1,34, bei Bezahlung der Verbindlichkeit im Februar 2011: 1,38. In der vorläufigen Bilanz zum 31.12.2010 wurde die Verbindlichkeit mit einem Wert von 71.428,57 € ausgewiesen. Peggy Schaller Seite 5