Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/662 Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen / globale Ernährungssicherheit Brüssel, den 24. April 2015 ARBEITSDOKUMENT der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz zum Thema Bedeutung des Agrarhandels für die künftige Entwicklung der Land- und Agrarwirtschaft in der EU im Kontext der Sicherung der Welternährung (Initiativstellungnahme) _____________ Berichterstatter: Volker Petersen _____________ Mitglieder der Studiengruppe "Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen / globale Ernährungssicherheit" der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz NB: Dieses Dokument wird in der Sitzung am 4. Mai 2015 um 14.30 Uhr erörtert. Weitergabe an die Übersetzung: 15. April 2015 Verwaltungsrätin: Maarit Laurila NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 1/9 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE Studiengruppe: Vorsitzender: Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen / globale Berichterstatter: Ernährungssicherheit Mitglieder: Seppo KALLIO (FI-III) Volker PETERSEN (DE-I) Brian CURTIS (UK-II) József KAPUVÁRI (HU-II) Igor ŠARMÍR (SK-I) Peter SCHMIDT (DE-II) Andreas THURNER (AT-III) Frank VAN OORSCHOT (NL-I) Josiane WILLEMS (LU-III) Sachverständige: Herr Martin Banse (für den Berichterstatter) Herr Valerio Salvatore (für die Gruppe II) NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 2/9 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 12. Februar 2015, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: Bedeutung des Agrarhandels für die künftige Entwicklung der Land- und Agrarwirtschaft in der EU im Kontext der Sicherung der Welternährung. Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am ... an. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner ... Plenartagung am ... (Sitzung vom ...) mit ... gegen ... Stimmen bei ... Enthaltungen folgende Stellungnahme: * * * 1. Schlussfolgerung und Empfehlungen 2. Hintergrund 2.1 Der EWSA hat verschiedentlich zu allgemeinen Handelsfragen Stellung genommen1. Dies geschah zum einen im gesamtwirtschaftlichen Kontext, was die Rolle des Handels für ein stetiges Wachstum und für den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft angeht. Dabei hat sich der EWSA stets für einen offenen und gerechten Handel eingesetzt. Nur so wird der Prozess der Globalisierung und Internationalisierung der Märkte zu Vorteilen und Chancen für die Länder der Welt entsprechend ihrem wirtschaftlichen Potenzial führen. 2.2 Der EWSA hat bei seinen bisherigen Stellungnahmen zu Handelsfragen immer auch die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigt und ihnen große Aufmerksamkeit gewidmet. Der Ausschuss hat sich stets dafür eingesetzt, dass Handel und Handelspolitik in einer globalisierten Welt Wachstum und Entwicklung besonders auch in Ländern auf den verschiedenen Entwicklungsstufen fördern müssen. 1 REX/331 und REX/359 REX/273 Handel und Ernährungssicherheit und NAT/388 (ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 44). NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 3/9 3. Agrarhandel der EU im gesamtwirtschaftlichen Kontext 3.1 Bedeutung des Agrarhandels für den EU–Außenhandel 3.1.1 Der Agrarexport der EU betrug 2013 rund 120 Milliarden Euro und erreichte damit einen Anteil von 7% an den EU–Exporten insgesamt. Sowohl in der Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 5,7% als auch in der jährlichen Veränderung von 2005 bis 2013 mit 9% war die Dynamik des Agrarexports deutlich stärker als die des Gesamtexportes (3%; 6,5% - 2005 bis 2013): 3.1.2 Ähnlich ist die Situation bei den Importen, die 2013 insgesamt 1,68 Billionen Euro erreichten; die Agrarimporte beliefen sich auf 101,5 Milliarden Euro, machten also rund 6% aus. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 6,4%; 2005 bis 2013 stiegen sie insgesamt um 4,5%;im Agrarbereich sanken sie um 0,4% bzw. stiegen um 5,9% in 8 Jahren. 3.1.3 Vergleich mit wichtigen anderen volkswirtschaftlichen Sektoren 3.2 Struktur des Agrarhandels – Bedeutung für Wertschöpfung und Beschäftigung 3.2.1 Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit dieser Initiativstellungnahme ist der Umstand, dass der Anteil des Agrarhandels am gesamten Außenhandel der EU signifikant höher ist als der Anteil der Landwirtschaft am BIP, der mit Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten in der EU 28 bei etwa 1,5% liegen dürfte. 3.2.2 Die Begründung für diesen deutlichen Unterschied in der relativen Bedeutung von Landwirtschaft/BIP gegenüber Agrar-/Gesamtaußenhandel erschließt sich aus dessen Zusammensetzung. Die Agrarexporte sind zu zwei Dritteln Fertigprodukte, die aus Rohstoffen nach vielfältigen Verarbeitungsleistungen hervorgegangen sind und vielfältige Wertschöpfungsprozesse durchlaufen haben. Etwa ein Viertel sind Zwischenprodukte und lediglich 10% sind Rohstoffe. 3.2.3 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Wertschöpfungskette Lebensmittel: Bedeutung von Ernährungswirtschaft und Ernährungsindustrie – Hinweis auf CCMI/129 "Food and Drinks Sector" Bei den Importen beträgt die Aufteilung 50% Endprodukte, 30% Zwischenprodukte und knapp 20 %Rohstoffe. Rolle der vor- und nachgelagerten Sektoren, CCMIStellungnahme. NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 4/9 3.3 Agrarhandel im Binnenmarkt und mit Drittländern 3.3.1 Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme steht der Agraraußenhandel der EU gegenüber Drittländern. Ein vergleichender Blick wird aber auch auf die Exporte der Mitgliedstaaten geworfen, die in andere Mitgliedstaaten gehen. Dieser Anteil liegt zwischen 43,5% und 78%, bei den Importen liegt er zwischen 52% und 82% der nationalen Gesamtimporte. 3.3.2 Das gilt in gleichem Maße, wenn nicht noch viel ausgeprägter für den Agrarhandel der Mitgliedstaaten. 4. Rahmenbedingungen für die Entwicklung des EU-Agrarhandels – externe Dimension der GAP 4.1 In der Vergangenheit war die EU wegen ihrer Agrarexporte häufig internationaler Kritik ausgesetzt, zum Beispiel in den Verhandlungsrunden im Rahmen des GATT/WTO. Dieses Bild hat sich seit der Jahrtausendwende grundlegend verändert. 4.2 Die Marktordnungspreise sind im Zuge mehrerer Reformen der GAP den Weltmarktpreisen weitgehend angeglichen worden. Phasenweise übersteigen die Marktpreise in der EU die Weltmarktpreise deutlich. Deshalb haben die Exporterstattungen, die 1992 noch 3 Milliarden Euro betragen haben, mittlerweile keine Bedeutung mehr. Bei Getreide sind schon seit bald 10 Jahren keine Erstattungen mehr gewährt worden; heute sind Erstattungen für die EU allenfalls noch eine Option für extreme Krisensituationen auf einzelnen Agrarmärkten. 4.3 Seit der grundlegenden Weichenstellung in der GAP 2003 mit der kompletten Entkopplung der Marktstützung und der Gewährung von Direktzahlungen hat sich der Agraraußenhandel der EU sehr dynamisch entwickelt. Die Agrarexporte sind von 67,7 Milliarden Euro in 2006 auf rund 120 Milliarden Euro in 2013 gestiegen und haben sich damit fast verdoppelt. 4.4 Ähnlich verlief die Entwicklung für die Agrarimporte von 68 Milliarden Euro auf 101,5 Milliarden Euro mit etwas geringerer Dynamik. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich die EU im Agrarhandel seit 2010 vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur entwickelt und erzielte 2013 einen Exportüberschuss von 18,6 Milliarden Euro. Damit steuerte der EUAgrarhandel fast ein Drittel zum Exportüberschuss der EU bei. Damit geht eine wachsende Verantwortung der EU für weltweite Ernährungssicherheit einher. 4.5 Importe – Handelsgespräche, LDCs, EBA, EU hat sich besonders für Entwicklungsländer stark geöffnet. NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 5/9 5. Agrarhandel und Ernährungssicherheit 5.1 Auswirkungen von Handel auf Ernährungssicherheit und Entwicklung 5.1.1 In einer Welt mit einem immer noch ungelösten Problem von Hunger und Mangelernährung bei mehr als 800 Mio. Menschen in vielen Ländern, besonders in Afrika und Asien, muss die Verbesserung der Ernährung und der Ernährungssicherheit eines der herausragenden Anliegen von Agrar- und Handelspolitik sein. 5.1.2 Angesichts dieser Herausforderungen ist der Agrarhandel wegen seiner besonderen Verantwortung für die Ernährungssicherheit häufig Gegenstand kontroverser Diskussionen in der Zivilgesellschaft. 5.1.3 Dies ist Anlass für den EWSA, die Leistungen, aber auch die Anforderungen an den Agrarhandel zu untersuchen. Globalisierung, Liberalisierung des EU–Agrarmarktes, wachsender Weltagrarhandel, Wachstum der Weltbevölkerung, Veränderung der Verzehrsgewohnheiten und Nachfrageverlagerungen in Folge von wirtschaftlichem Wachstum sind die Herausforderungen. Dabei soll herausgearbeitet werden, was die EU zur Entwicklung, Ausrichtung und Förderung des Agrarhandels unternehmen kann bzw. sollte. 5.2 Ernährungssicherung und Selbstversorgung 5.2.1 Bei der Gewährleistung von Ernährungssicherheit sollte nicht nur das Ziel der Selbstversorgung eines jeden Landes oder einer Region im Vordergrund stehen. Auch in einem Land mit einer Selbstversorgung von über 100% ist nicht gewährleistet, dass die dortige Bevölkerung eine ausreichende Versorgung und einen ausreichenden Zugang zu Nahrung hat. So ist zu beobachten, dass auch in Ländern mit Agrarüberschüssen viele Menschen an Mangel- oder Unterernährung leiden. 5.2.2 Unterernährung ist eher als Armuts- denn als Versorgungsproblem zu sehen und zu verstehen und zu lösen. Gewährleistung von Ernährungssicherheit muss eher mit der Schaffung von Einkommen einhergehen und ist weniger durch den jeweiligen Selbstversorgungs- und/oder Handelsstatus bestimmt. 5.2.3 Agrarhandel kann sowohl auf der Exportseite (Schaffung von Einkommen und Arbeit) als auch auf der Importseite (Kauf preiswerterer Nahrungsmittel auf internationalen Märkten und Export anderer Güter) zu einem Zuwachs von Einkommen beitragen. Diese Strategie setzt allerdings einen Marktzugang auf internationalen Märkten für Agrar- und Industrieprodukte voraus. NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 6/9 6. Probleme, Herausforderungen, Empfehlungen 6.1 Agrarhandel kann Mengen- und Preisschwankungen eindämmen 6.1.1 Eine Besonderheit der Agrarproduktion ist im Unterschied zur industriellen Produktionsweise, dass sie unter Natureinfluss erfolgt. Produktion und Angebot hängen von Variablen ab, die schwer vorherzusagen oder zu kontrollieren sind. Das gilt für das Wetter oder das Auftreten von Pflanzen- und Tierkrankheiten. Der Klimawandel wird die natürlichen Einflussfaktoren in ihrer Unkalkulierbarkeit verstärken und in vielen Teilen der Welt häufiger zu extremen Wetterereignissen führen. Dies wird andere Erdteile und Länder mit sehr viel größerer Dramatik heimsuchen als die EU selbst. 6.1.2 Für die EU bedeutet dies, dass sie nach der weitgehenden Öffnung ihrer Agrarmärkte die Auswirkungen von Mengen- und Preisschwankungen auf den Weltagrarmärkten insgesamt deutlich stärker als früher zu spüren bekommt, wie die Entwicklung der letzten 10 Jahre gezeigt hat. Zugleich wächst ihre Verantwortung mit Blick auf die weltweite Ernährungssicherheit. 6.1.3 Der Agrarhandel – offen und gerecht – ist ein Teil der Lösung des Problems dieser angestiegenen Volatilität, nicht die Ursache des Problems. Globaler Agrarhandel ermöglicht und erleichtert den Ausgleich von Mengenschwankungen und leistet so zugleich einen Beitrag zur Begrenzung von Preisschwankungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass isolierte Aktionen und Markteingriffe einzelner Länder wie Exportverbote, -steuern oder Importbeschränkungen das Problem für alle eher verschärfen als abmildern. 6.2 Gesamtpolitische Einflüsse 6.2.1 Bisweilen entfalten gesamtpolitische Entwicklungen störende Einflüsse auf den Agrarhandel, wie es die EU 2014/2015 erlebt. Solche geo- oder sicherheitspolitischen Einflüsse können für die Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erheblichen Marktstörungen, Verlusten und anderen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Der Sektor wird damit zum Spielball der politischen Großwetterlage. In solchen Situationen haben die Unternehmen einen Bedarf und den Anspruch auf politische Unterstützung, zum Beispiel durch rasche Erschließung alternativer Absatzmärkte. 6.2.2 Krisenmanagement auf den Märkten 6.2.3 Stabilisierungsmechanismen NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 7/9 6.3 Weitere Orientierungen und Forderungen für die Ausrichtung des EU-Agrarhandels 6.3.1 Angesichts der immens gewachsenen Bedeutung des Agrarhandels für die EU muss nach Auffassung des EWSA die externe Dimension der GAP weiter und deutlich gestärkt werden. Dieses Anliegen hat verschiedene Dimensionen: 6.3.2 Obwohl der globale Agrarhandel – wie gezeigt – weitgehend vor allem mit Blick auf die tarifären Handelshemmnisse liberalisiert worden ist, ist der Agrarhandel nach wie vor stark reguliert. Das hat seine Ursache vor allem in dem hohen Stellenwert des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Ländern. Hier sind die Institutionen der EU, insbesondere die Kommission, aufgerufen, gegenüber Ländern, bei denen solche technisch regulativen Handelshemmnisse bestehen, auf zügige Marktöffnung zu drängen und wo nötig in entsprechende Verhandlungen einzutreten. 6.3.3 Der EWSA hält es für vordringlich, dass die Kommission in diesen Fragen klar und deutlich die Verantwortung für die gesamte EU übernimmt. Nur so sind die EU-Positionen effizient und nachdrücklich gegenüber den Handelspartnern zu vertreten und durchzusetzen. Zugleich ist es einem fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten abträglich, wenn es auf deren Ebene unterschiedliche Vereinbarungen mit Drittlandshandelspartnern gibt. 6.3.4 Der EWSA spricht sich dafür aus, dass die EU auf zunehmend offenen Agrarmärkten mit schärferem internationalem Wettbewerb aus allen maßgeblichen Teilen der Welt alles Zielführende unternimmt, um die Wettbewerbsfähigkeit und –position der EU-Land-, Agrarund Ernährungswirtschaft zu stärken. Das von Agrarkommissar Hogan verkündete Ziel, die Bürokratie zu reduzieren und damit verbundene Lasten abzubauen, weist eindeutig in die richtige Richtung – auch im internationalen Kontext. 6.3.5 Hinsichtlich der phytosanitären und veterinärrechtlichen Rahmenbedingungen beim Export und Import sollte nach Auffassung des EWSA die EU entsprechende Vereinbarungen mit den Handelspartnern aushandeln. Soweit regions- oder länderspezifische Einschränkungen seitens der Mitgliedstaaten gegeben sind, sollten diese für solche begründeten Fälle spezielle Regelungen treffen können. 6.3.6 Bei Importen in die EU sollten die EU-Standards Grundlage der Zertifikate sein. Hinsichtlich der Produktionsbedingungen und sonstigen Regularien sollten Mindestanforderungen verankert werden, die der Situation in der EU angemessen Rechnung tragen. 6.3.7 Der EWSA weist darauf hin, dass die Erfolgsgeschichte des EU-Agrarhandels auf weitgehend liberalisierten Märkten zu einem großen Teil von KMU realisiert worden ist. Die KMU sind bei der Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte auf eine angemessene administrative Unterstützung bei der Erschließung weiterer Märkte, im Gegensatz zu multinationalen Unternehmen, angewiesen. NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 8/9 6.3.8 Der Wettbewerb auf internationalen Märkten macht es notwendig, dass die KMU in der EU sich auf verlässliche Marktinformationen bei ihren Planungen und Strategien stützen können. Der EWSA fordert die EU-Kommission auf, ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung der internationalen Agrarmärkte zu intensivieren, so wie andere Drittländer es bereits praktizieren. 6.3.9 Globale Märkte erfordern eine globale Markttransparenz. Dazu gehören fundierte Prognosen und Informationen über die Entwicklungen von Mengen, Preisen, Wechselkursen, Wetter, Krankheiten etc. Möglicherweise gibt es bisher noch nicht ausgelotete Ansätze einer intensiveren internationalen Kooperation, zum Beispiel auf Ebene der FAO(AMIS) oder OECD. _____________ NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 9/9