Bedeutung des Agrarhandels für die künftige Entwicklung der Land

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
NAT/662
Handel mit
landwirtschaftlichen
Erzeugnissen / globale
Ernährungssicherheit
Brüssel, den 24. April 2015
ARBEITSDOKUMENT
der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz
zum Thema
Bedeutung des Agrarhandels für die künftige Entwicklung der Land- und Agrarwirtschaft in
der EU im Kontext der Sicherung der Welternährung
(Initiativstellungnahme)
_____________
Berichterstatter: Volker Petersen
_____________
Mitglieder der Studiengruppe "Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen / globale
Ernährungssicherheit"
der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz
NB:
Dieses Dokument wird in der Sitzung am 4. Mai 2015 um 14.30 Uhr erörtert.
Weitergabe an die Übersetzung: 15. April 2015
Verwaltungsrätin: Maarit Laurila
NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 1/9
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Studiengruppe:
Vorsitzender:
Handel mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen
/
globale Berichterstatter:
Ernährungssicherheit
Mitglieder:
Seppo KALLIO (FI-III)
Volker PETERSEN (DE-I)
Brian CURTIS (UK-II)
József KAPUVÁRI (HU-II)
Igor ŠARMÍR (SK-I)
Peter SCHMIDT (DE-II)
Andreas THURNER (AT-III)
Frank VAN OORSCHOT (NL-I)
Josiane WILLEMS (LU-III)
Sachverständige:
Herr Martin Banse
(für den Berichterstatter)
Herr Valerio Salvatore (für die Gruppe II)
NAT/662 – EESC-2015-01349-00-01-DT-TRA (DE) 2/9
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 12. Februar 2015, gemäß Artikel 29
Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
Bedeutung des Agrarhandels für die künftige Entwicklung der Land- und
Agrarwirtschaft in der EU im Kontext der Sicherung der Welternährung.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung,
Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am ... an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner ... Plenartagung am ... (Sitzung vom ...) mit ... gegen
... Stimmen bei ... Enthaltungen folgende Stellungnahme:
*
*
*
1.
Schlussfolgerung und Empfehlungen
2.
Hintergrund
2.1
Der EWSA hat verschiedentlich zu allgemeinen Handelsfragen Stellung genommen1. Dies
geschah zum einen im gesamtwirtschaftlichen Kontext, was die Rolle des Handels für ein
stetiges Wachstum und für den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft angeht. Dabei hat
sich der EWSA stets für einen offenen und gerechten Handel eingesetzt. Nur so wird der
Prozess der Globalisierung und Internationalisierung der Märkte zu Vorteilen und Chancen
für die Länder der Welt entsprechend ihrem wirtschaftlichen Potenzial führen.
2.2
Der EWSA hat bei seinen bisherigen Stellungnahmen zu Handelsfragen immer auch die
Belange der Entwicklungsländer berücksichtigt und ihnen große Aufmerksamkeit gewidmet.
Der Ausschuss hat sich stets dafür eingesetzt, dass Handel und Handelspolitik in einer
globalisierten Welt Wachstum und Entwicklung besonders auch in Ländern auf den
verschiedenen Entwicklungsstufen fördern müssen.
1
REX/331 und REX/359
REX/273 Handel und Ernährungssicherheit und NAT/388 (ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 44).
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3.
Agrarhandel der EU im gesamtwirtschaftlichen Kontext
3.1
Bedeutung des Agrarhandels für den EU–Außenhandel
3.1.1
Der Agrarexport der EU betrug 2013 rund 120 Milliarden Euro und erreichte damit einen
Anteil von 7% an den EU–Exporten insgesamt. Sowohl in der Steigerung gegenüber dem
Vorjahr mit 5,7% als auch in der jährlichen Veränderung von 2005 bis 2013 mit 9% war die
Dynamik des Agrarexports deutlich stärker als die des Gesamtexportes (3%; 6,5% - 2005 bis
2013):
3.1.2
Ähnlich ist die Situation bei den Importen, die 2013 insgesamt 1,68 Billionen Euro erreichten;
die Agrarimporte beliefen sich auf 101,5 Milliarden Euro, machten also rund 6% aus.
Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 6,4%; 2005 bis 2013 stiegen sie insgesamt
um 4,5%;im Agrarbereich sanken sie um 0,4% bzw. stiegen um 5,9% in 8 Jahren.
3.1.3
Vergleich mit wichtigen anderen volkswirtschaftlichen Sektoren
3.2
Struktur des Agrarhandels – Bedeutung für Wertschöpfung und Beschäftigung
3.2.1
Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit dieser Initiativstellungnahme ist der
Umstand, dass der Anteil des Agrarhandels am gesamten Außenhandel der EU signifikant
höher ist als der Anteil der Landwirtschaft am BIP, der mit Unterschieden zwischen den
Mitgliedstaaten in der EU 28 bei etwa 1,5% liegen dürfte.
3.2.2
Die Begründung für diesen deutlichen Unterschied in der relativen Bedeutung von
Landwirtschaft/BIP gegenüber Agrar-/Gesamtaußenhandel erschließt sich aus dessen
Zusammensetzung. Die Agrarexporte sind zu zwei Dritteln Fertigprodukte, die aus
Rohstoffen nach vielfältigen Verarbeitungsleistungen hervorgegangen sind und vielfältige
Wertschöpfungsprozesse durchlaufen haben. Etwa ein Viertel sind Zwischenprodukte und
lediglich 10% sind Rohstoffe.
3.2.3
Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Wertschöpfungskette Lebensmittel:

Bedeutung von Ernährungswirtschaft und Ernährungsindustrie – Hinweis auf CCMI/129
"Food and Drinks Sector"

Bei den Importen beträgt die Aufteilung 50% Endprodukte, 30% Zwischenprodukte und
knapp 20 %Rohstoffe. Rolle der vor- und nachgelagerten Sektoren, CCMIStellungnahme.
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3.3
Agrarhandel im Binnenmarkt und mit Drittländern
3.3.1
Im Mittelpunkt dieser Stellungnahme steht der Agraraußenhandel der EU gegenüber
Drittländern. Ein vergleichender Blick wird aber auch auf die Exporte der Mitgliedstaaten
geworfen, die in andere Mitgliedstaaten gehen. Dieser Anteil liegt zwischen 43,5% und 78%,
bei den Importen liegt er zwischen 52% und 82% der nationalen Gesamtimporte.
3.3.2
Das gilt in gleichem Maße, wenn nicht noch viel ausgeprägter für den Agrarhandel der
Mitgliedstaaten.
4.
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des EU-Agrarhandels – externe Dimension
der GAP
4.1
In der Vergangenheit war die EU wegen ihrer Agrarexporte häufig internationaler Kritik
ausgesetzt, zum Beispiel in den Verhandlungsrunden im Rahmen des GATT/WTO. Dieses
Bild hat sich seit der Jahrtausendwende grundlegend verändert.
4.2
Die Marktordnungspreise sind im Zuge mehrerer Reformen der GAP den Weltmarktpreisen
weitgehend angeglichen worden. Phasenweise übersteigen die Marktpreise in der EU die
Weltmarktpreise deutlich. Deshalb haben die Exporterstattungen, die 1992 noch 3 Milliarden
Euro betragen haben, mittlerweile keine Bedeutung mehr. Bei Getreide sind schon seit bald
10 Jahren keine Erstattungen mehr gewährt worden; heute sind Erstattungen für die EU
allenfalls noch eine Option für extreme Krisensituationen auf einzelnen Agrarmärkten.
4.3
Seit der grundlegenden Weichenstellung in der GAP 2003 mit der kompletten Entkopplung
der Marktstützung und der Gewährung von Direktzahlungen hat sich der Agraraußenhandel
der EU sehr dynamisch entwickelt. Die Agrarexporte sind von 67,7 Milliarden Euro in 2006
auf rund 120 Milliarden Euro in 2013 gestiegen und haben sich damit fast verdoppelt.
4.4
Ähnlich verlief die Entwicklung für die Agrarimporte von 68 Milliarden Euro auf
101,5 Milliarden Euro mit etwas geringerer Dynamik. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich
die EU im Agrarhandel seit 2010 vom Nettoimporteur zum Nettoexporteur entwickelt und
erzielte 2013 einen Exportüberschuss von 18,6 Milliarden Euro. Damit steuerte der EUAgrarhandel fast ein Drittel zum Exportüberschuss der EU bei. Damit geht eine wachsende
Verantwortung der EU für weltweite Ernährungssicherheit einher.
4.5
Importe – Handelsgespräche, LDCs, EBA, EU hat sich besonders für Entwicklungsländer
stark geöffnet.
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5.
Agrarhandel und Ernährungssicherheit
5.1
Auswirkungen von Handel auf Ernährungssicherheit und Entwicklung
5.1.1
In einer Welt mit einem immer noch ungelösten Problem von Hunger und Mangelernährung
bei mehr als 800 Mio. Menschen in vielen Ländern, besonders in Afrika und Asien, muss die
Verbesserung der Ernährung und der Ernährungssicherheit eines der herausragenden
Anliegen von Agrar- und Handelspolitik sein.
5.1.2
Angesichts dieser Herausforderungen ist der Agrarhandel wegen seiner besonderen
Verantwortung für die Ernährungssicherheit häufig Gegenstand kontroverser Diskussionen in
der Zivilgesellschaft.
5.1.3
Dies ist Anlass für den EWSA, die Leistungen, aber auch die Anforderungen an den
Agrarhandel zu untersuchen. Globalisierung, Liberalisierung des EU–Agrarmarktes,
wachsender Weltagrarhandel, Wachstum der Weltbevölkerung, Veränderung der
Verzehrsgewohnheiten und Nachfrageverlagerungen in Folge von wirtschaftlichem
Wachstum sind die Herausforderungen. Dabei soll herausgearbeitet werden, was die EU zur
Entwicklung, Ausrichtung und Förderung des Agrarhandels unternehmen kann bzw. sollte.
5.2
Ernährungssicherung und Selbstversorgung
5.2.1
Bei der Gewährleistung von Ernährungssicherheit sollte nicht nur das Ziel der
Selbstversorgung eines jeden Landes oder einer Region im Vordergrund stehen. Auch in
einem Land mit einer Selbstversorgung von über 100% ist nicht gewährleistet, dass die
dortige Bevölkerung eine ausreichende Versorgung und einen ausreichenden Zugang zu
Nahrung hat. So ist zu beobachten, dass auch in Ländern mit Agrarüberschüssen viele
Menschen an Mangel- oder Unterernährung leiden.
5.2.2
Unterernährung ist eher als Armuts- denn als Versorgungsproblem zu sehen und zu verstehen
und zu lösen. Gewährleistung von Ernährungssicherheit muss eher mit der Schaffung von
Einkommen einhergehen und ist weniger durch den jeweiligen Selbstversorgungs- und/oder
Handelsstatus bestimmt.
5.2.3
Agrarhandel kann sowohl auf der Exportseite (Schaffung von Einkommen und Arbeit) als
auch auf der Importseite (Kauf preiswerterer Nahrungsmittel auf internationalen Märkten und
Export anderer Güter) zu einem Zuwachs von Einkommen beitragen. Diese Strategie setzt
allerdings einen Marktzugang auf internationalen Märkten für Agrar- und Industrieprodukte
voraus.
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6.
Probleme, Herausforderungen, Empfehlungen
6.1
Agrarhandel kann Mengen- und Preisschwankungen eindämmen
6.1.1
Eine Besonderheit der Agrarproduktion ist im Unterschied zur industriellen
Produktionsweise, dass sie unter Natureinfluss erfolgt. Produktion und Angebot hängen von
Variablen ab, die schwer vorherzusagen oder zu kontrollieren sind. Das gilt für das Wetter
oder das Auftreten von Pflanzen- und Tierkrankheiten. Der Klimawandel wird die natürlichen
Einflussfaktoren in ihrer Unkalkulierbarkeit verstärken und in vielen Teilen der Welt häufiger
zu extremen Wetterereignissen führen. Dies wird andere Erdteile und Länder mit sehr viel
größerer Dramatik heimsuchen als die EU selbst.
6.1.2
Für die EU bedeutet dies, dass sie nach der weitgehenden Öffnung ihrer Agrarmärkte die
Auswirkungen von Mengen- und Preisschwankungen auf den Weltagrarmärkten insgesamt
deutlich stärker als früher zu spüren bekommt, wie die Entwicklung der letzten 10 Jahre
gezeigt hat. Zugleich wächst ihre Verantwortung mit Blick auf die weltweite
Ernährungssicherheit.
6.1.3
Der Agrarhandel – offen und gerecht – ist ein Teil der Lösung des Problems dieser
angestiegenen Volatilität, nicht die Ursache des Problems. Globaler Agrarhandel ermöglicht
und erleichtert den Ausgleich von Mengenschwankungen und leistet so zugleich einen
Beitrag zur Begrenzung von Preisschwankungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass isolierte
Aktionen und Markteingriffe einzelner Länder wie Exportverbote, -steuern oder
Importbeschränkungen das Problem für alle eher verschärfen als abmildern.
6.2
Gesamtpolitische Einflüsse
6.2.1
Bisweilen entfalten gesamtpolitische Entwicklungen störende Einflüsse auf den Agrarhandel,
wie es die EU 2014/2015 erlebt. Solche geo- oder sicherheitspolitischen Einflüsse können für
die Agrar- und Ernährungswirtschaft zu erheblichen Marktstörungen, Verlusten und anderen
wirtschaftlichen Nachteilen führen. Der Sektor wird damit zum Spielball der politischen
Großwetterlage. In solchen Situationen haben die Unternehmen einen Bedarf und den
Anspruch auf politische Unterstützung, zum Beispiel durch rasche Erschließung alternativer
Absatzmärkte.
6.2.2
Krisenmanagement auf den Märkten
6.2.3
Stabilisierungsmechanismen
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6.3
Weitere Orientierungen und Forderungen für die Ausrichtung des EU-Agrarhandels
6.3.1
Angesichts der immens gewachsenen Bedeutung des Agrarhandels für die EU muss nach
Auffassung des EWSA die externe Dimension der GAP weiter und deutlich gestärkt werden.
Dieses Anliegen hat verschiedene Dimensionen:
6.3.2
Obwohl der globale Agrarhandel – wie gezeigt – weitgehend vor allem mit Blick auf die
tarifären Handelshemmnisse liberalisiert worden ist, ist der Agrarhandel nach wie vor stark
reguliert. Das hat seine Ursache vor allem in dem hohen Stellenwert des Verbraucher- und
Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Ländern. Hier sind die Institutionen der EU,
insbesondere die Kommission, aufgerufen, gegenüber Ländern, bei denen solche technisch
regulativen Handelshemmnisse bestehen, auf zügige Marktöffnung zu drängen und wo nötig
in entsprechende Verhandlungen einzutreten.
6.3.3
Der EWSA hält es für vordringlich, dass die Kommission in diesen Fragen klar und deutlich
die Verantwortung für die gesamte EU übernimmt. Nur so sind die EU-Positionen effizient
und nachdrücklich gegenüber den Handelspartnern zu vertreten und durchzusetzen. Zugleich
ist es einem fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten abträglich, wenn es auf deren
Ebene unterschiedliche Vereinbarungen mit Drittlandshandelspartnern gibt.
6.3.4
Der EWSA spricht sich dafür aus, dass die EU auf zunehmend offenen Agrarmärkten mit
schärferem internationalem Wettbewerb aus allen maßgeblichen Teilen der Welt alles
Zielführende unternimmt, um die Wettbewerbsfähigkeit und –position der EU-Land-, Agrarund Ernährungswirtschaft zu stärken. Das von Agrarkommissar Hogan verkündete Ziel, die
Bürokratie zu reduzieren und damit verbundene Lasten abzubauen, weist eindeutig in die
richtige Richtung – auch im internationalen Kontext.
6.3.5
Hinsichtlich der phytosanitären und veterinärrechtlichen Rahmenbedingungen beim Export
und Import sollte nach Auffassung des EWSA die EU entsprechende Vereinbarungen mit den
Handelspartnern aushandeln. Soweit regions- oder länderspezifische Einschränkungen seitens
der Mitgliedstaaten gegeben sind, sollten diese für solche begründeten Fälle spezielle
Regelungen treffen können.
6.3.6
Bei Importen in die EU sollten die EU-Standards Grundlage der Zertifikate sein. Hinsichtlich
der Produktionsbedingungen und sonstigen Regularien sollten Mindestanforderungen
verankert werden, die der Situation in der EU angemessen Rechnung tragen.
6.3.7
Der EWSA weist darauf hin, dass die Erfolgsgeschichte des EU-Agrarhandels auf weitgehend
liberalisierten Märkten zu einem großen Teil von KMU realisiert worden ist. Die KMU sind
bei der Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte auf eine angemessene administrative
Unterstützung bei der Erschließung weiterer Märkte, im Gegensatz zu multinationalen
Unternehmen, angewiesen.
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6.3.8
Der Wettbewerb auf internationalen Märkten macht es notwendig, dass die KMU in der EU
sich auf verlässliche Marktinformationen bei ihren Planungen und Strategien stützen können.
Der EWSA fordert die EU-Kommission auf, ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Entwicklung der internationalen Agrarmärkte zu intensivieren, so wie andere Drittländer es
bereits praktizieren.
6.3.9
Globale Märkte erfordern eine globale Markttransparenz. Dazu gehören fundierte Prognosen
und Informationen über die Entwicklungen von Mengen, Preisen, Wechselkursen, Wetter,
Krankheiten etc. Möglicherweise gibt es bisher noch nicht ausgelotete Ansätze einer
intensiveren internationalen Kooperation, zum Beispiel auf Ebene der FAO(AMIS) oder
OECD.
_____________
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