Bsp. 1 "steuerliche MW

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Beispiel 1:
Errechnung des steuerpflichtigen Gewinns und des Bilanzgewinns des Kurhotels Alpenrose (Johann
Krassnig e.U.)
Der vorläufige unternehmesrechtliche Gewinn des Einzelunternehmens „Alpenrose“ Johann Krassnig
e. U. für das Jahr 20.. beträgt € 214.800,-Folgende Tatbestände sind zu berücksichtigen:
1. In den Aufwänden sind enthalten: nicht absetzbare Spenden € 830,-- und nicht absetzbare
Repräsentationsaufwendungen von € 8.140,-2. Im Februar 20.. wurde ein PKW um € 14.400,-- (inkl. Nova) + € 2.880,-- Ust = € 17.280,-angeschafft und mit dem Buchungssatz 0630 PKW und Kombis/2800 Bank 17.280,-- erfasst.
Die Abschreibung in Höhe von € 2.160,-- (Nutzungsdauer 8 Jahre) wurde ordnungsgemäß
verbucht. Die Betriebskosten (inkl. Versicherung und Steuern) betragen insgesamt € 2.923,--.
Der PKW wird zu 30% privat genutzt, was bisher noch nicht berücksichtigt wurde.
3. Für einen weiteren PKW, AW € 23.260,--, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, wurde
die Abschreibung mit € 5.815,-- verbucht.
4. Die pauschale Garantierückstellung per 31.12. des Vorjahres in Höhe € 8.140,-- wurde in der
diesjährigen Bilanz auf € 8.540,-- erhöht.
5. Für Schadenersatzansprüche aus der Lieferung an einen Kunden wurde in der Bilanz ein
Betrag von €3.700,-- als Rückstellung ausgewiesen. Die Abwicklung des Streitfalles wird
mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen.
6. Die pauschale Wertberichtigung zu Forderungen wurde durch die Buchung
2090 PWB/4870 Erträge aus der Aufl. von WB € 235,-auf den Stand per 31.12.20.. gebracht.
7. Im Gewinn sind € 1.950,-- durch die KEST endbesteuerte Zinserträge für Wertpapiere
(€ 2.120,-- Zinsen – € 530,-- Kest) enthalten. Die für diese Wertpapiere als Aufwand
verbuchten Depotgebühren betragen € 70,--.
8. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) stellt für die Fortbildungsmaßnahmen von 2
Beschäftigten im Restaurant (Baristakurs, Ausbildung zum Weinsommelier) dem
Unternehmen € 7.500,-- + € 1.500,-- Ust = € 9.000,-- in Rechnung.
Ein Bildungsfreibetrag von 20% wird geltend gemacht.
9. Der Gewinnfreibetrag ist im höchstmöglichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen. In der
Abschlussperiode wurden begünstigte Wirtschaftsgüter im Ausmaß von € 26.000,-angeschafft.
Aufgabe:
a) Errechnung des steuerpflichtigen Gewinns (EStG)
b) Darstellung, der sich daraus ergebenden Buchungen
c) Errechnung des Bilanzgewinns (UGB)
Zugehörige Unterlagen
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