Beispiel 1: Errechnung des steuerpflichtigen Gewinns und des Bilanzgewinns des Kurhotels Alpenrose (Johann Krassnig e.U.) Der vorläufige unternehmesrechtliche Gewinn des Einzelunternehmens „Alpenrose“ Johann Krassnig e. U. für das Jahr 20.. beträgt € 214.800,-Folgende Tatbestände sind zu berücksichtigen: 1. In den Aufwänden sind enthalten: nicht absetzbare Spenden € 830,-- und nicht absetzbare Repräsentationsaufwendungen von € 8.140,-2. Im Februar 20.. wurde ein PKW um € 14.400,-- (inkl. Nova) + € 2.880,-- Ust = € 17.280,-angeschafft und mit dem Buchungssatz 0630 PKW und Kombis/2800 Bank 17.280,-- erfasst. Die Abschreibung in Höhe von € 2.160,-- (Nutzungsdauer 8 Jahre) wurde ordnungsgemäß verbucht. Die Betriebskosten (inkl. Versicherung und Steuern) betragen insgesamt € 2.923,--. Der PKW wird zu 30% privat genutzt, was bisher noch nicht berücksichtigt wurde. 3. Für einen weiteren PKW, AW € 23.260,--, der ausschließlich betrieblich genutzt wird, wurde die Abschreibung mit € 5.815,-- verbucht. 4. Die pauschale Garantierückstellung per 31.12. des Vorjahres in Höhe € 8.140,-- wurde in der diesjährigen Bilanz auf € 8.540,-- erhöht. 5. Für Schadenersatzansprüche aus der Lieferung an einen Kunden wurde in der Bilanz ein Betrag von €3.700,-- als Rückstellung ausgewiesen. Die Abwicklung des Streitfalles wird mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. 6. Die pauschale Wertberichtigung zu Forderungen wurde durch die Buchung 2090 PWB/4870 Erträge aus der Aufl. von WB € 235,-auf den Stand per 31.12.20.. gebracht. 7. Im Gewinn sind € 1.950,-- durch die KEST endbesteuerte Zinserträge für Wertpapiere (€ 2.120,-- Zinsen – € 530,-- Kest) enthalten. Die für diese Wertpapiere als Aufwand verbuchten Depotgebühren betragen € 70,--. 8. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) stellt für die Fortbildungsmaßnahmen von 2 Beschäftigten im Restaurant (Baristakurs, Ausbildung zum Weinsommelier) dem Unternehmen € 7.500,-- + € 1.500,-- Ust = € 9.000,-- in Rechnung. Ein Bildungsfreibetrag von 20% wird geltend gemacht. 9. Der Gewinnfreibetrag ist im höchstmöglichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen. In der Abschlussperiode wurden begünstigte Wirtschaftsgüter im Ausmaß von € 26.000,-angeschafft. Aufgabe: a) Errechnung des steuerpflichtigen Gewinns (EStG) b) Darstellung, der sich daraus ergebenden Buchungen c) Errechnung des Bilanzgewinns (UGB)