Arztprüfung – und dann?

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Arztprüfung – und
dann?
Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem
Vorsitzende der Sektion Fachärzte
Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens
Obmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin
Mit positiv abgelegter Arztprüfung erhalten Sie das
Jus practicandi
Dies ist neben der offiziellen
Niederlassung Voraussetzung für
selbstständige, eigenverantwortliche
ärztliche Tätigkeit wie:
 Praxisvertretungen
 Vorsorgeuntersuchungen
 Beratungen / Gutachten aller Art
 Alle Ärztlichen Tätigkeiten auf Honorarbasis
(Vertretungen)
 Mitarbeit im Ärztefunkdienst
Sie haben also die Wahl
Ein Anstellungsverhältnis zu
suchen in









öffentlichen Krankenanstalt,
Privaten Krankenanstalt,
Sonderkrankenanstalt,
Heim für Genesende,
Pflegeanstalt für chronisch
Kranke,
Gebäranstalt oder
Entbindungsheim,
Sanatorien,
Selbständige Ambulatorium,
Kuranstalt.
Freiberufliche Tätigkeit
anzustreben als




Wohnsitzarzt
Privatordination
Wahlarzt
Kassenarzt
Zusammenarbeitsformen:




Dauervertretung
Time Sharing
Gruppenpraxis
Praxisgemeinschaften
Was müssen Sie unternehmen
um sich niederzulassen?
Für jede Art der Niederlassung gilt
 Sie müssen eine Meldung bei der
Standesführung über
(Art und Ort ihrer Tätigkeit) abgeben.
 Damit haben sie die Verpflichtung
• Sozialversicherungsbeiträge
• Kammerumlage
• Wohlfahrtsfondsbeiträge
zu bezahlen.
Worin besteht nun der Unterschied bei
den Niederlassungen?
 Wohnsitzarzt
ÄG §47: Zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die
ausschließlich solche regelmäßig wiederkehrende ärztliche Tätigkeiten auszuüben
beabsichtigen, die weder eine Ordinationsstätte erfordern noch in einem
Anstellungsverhältnis ausgeübt werden
 Privatarzt
Verpflichtung den Berufssitz der Wiener Ärztekammer bekannt zu geben,
gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Räumlichkeiten, Schilderordnung,
Hygiene, Medizinprodukte, Elektrotechnik und Müllentsorgung sind zu beachten.
 Wahlarzt
Im Prinzip wie Privatarzt jedoch hält er sich bei den Honorarnoten weitgehend an die
Bestimmungen des Kassenrechtes, sodass der Patient optimale Kostenrückerstattung erhält.
 Kassenarzt
Erfüllt darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Bestimmungen, die in Verträgen mit den
Krankenkassen niedergelegt sind.
Wohnsitzarzt / Wohnsitzärztin
Als Wohnsitzarzt/-in ist man ordentliches Mitglied
der Wiener Ärztekammer
nur dann darf man selbstständig, eigenverantwortlich
Patienten behandeln
+ ist wahlberechtigt
+ erhält Aussendungen und Zeitungen der Wiener
Ärztekammer
+
-
ist wohlfahrtsfondspflichtig
(nur vom Einkommen aus Ärztlicher Tätigkeit; der Bezug
von Arbeitslosengeld ist keine Ärztliche Tätigkeit, d.h. es fällt nicht
unter die WFF-Bemessungsgrundlage!)
-
ist kammerumlagepflichtig (Landesärztekammer und
ÖÄK)
Ordinationsgründung
Ordinationsneugründung
 Standortwahl



Bevölkerungsstruktur
Arztdichte (Auslastung)
im Einzugsgebiet
Zukunftschancen
 Förderungsmöglichkeiten
 Zusätzliche Nebenbe-
schäftigungsmöglichkeiten
 Belegkrankenhaus
Übernahme einer Praxis
 Einverständnis des
Eigentümers der
Räumlichkeiten
(vor allem bei Mietobjekten)
 Einigung mit dem
übergebenden Arzt
 Sicherung der bestehenden
vertraglichen
Rahmenbedingungen
Zusammenarbeitsformen
 Dauervertretung
Kann sowohl bei Privat oder auch bei Kassenordinationen stattfinden!
Klar im Krankheitsfall oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Bei Kassenärzten an die KK
meldepflichtig wenn über 6 Wochen Dauer.
Sonderregelung im Todesfall „Witwenquartal“.
 Time / Job Sharing
Im Privatbereich jederzeit möglich
Im Kassenbereich nunmehr auch möglich - Das Job-Sharing-Modell soll das Versorgungsniveau
nicht erweitern, sondern auf dem Standard einer Einzelpraxis halten, aber eben durch mehrere
Ärztinnen und Ärzte. Nachteil: Größenbeschränkung!
 Gruppenpraxis
Unter Gruppenpraxen versteht man Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von Offenen
Erwerbsgesellschaften (OEG) nach dem Erwerbsgesellschaftengesetz gemäß den Bestimmungen des
Ärztegesetzes (§§ 52 a ff ÄG).
 Praxisgemeinschaften
Mehrere Ärzte nützen gemeinsam Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.
Kassenvertrag
Vorteile
 Mit hoher Wahrscheinlichkeit





gute Auslastung
Einfachere
Patientenaquisition
Weniger Probleme bei den
Honornarnoten (wenn der
Patient sie nicht begleicht)
Klare Handlungsspielräume
Geringe
Konkurrenzkonfrontation mit
Kollegen
Nachhaltige
Betriebssicherheit
Nachteile
 Begrenzte Verfügbarkeit 



Zugangsregelungen
Einengende
Behandlungsbestimmungen
Oftmals mißunverständliche
Abrechnungspositionen
Manche Leistungen nicht im
Kassenvertrag
Reihe von Aufgaben, die
über die gesetzlichen
Definitionen hinausgehen
(Patientenaufklärung)
Wie kommt man zu einem
Kassenvertrag?
 Reihungsliste (InteressentInnenliste)
Von der Wiener Ärztekammer wird eine Reihungsliste für die jeweiligen Fächer
geführt. Ab Erwerb des Jus praktikandi kann man sich auf diese Liste setzen
lassen
 Punkteregelung
Ein komplexes System von Bewertungskriterien, dass von der Politik gefordert
wurde und zu einer fairen Kollegenauswahl dienen sollte
 Ausschreibung in Arzt in Wien
In der Zeitung und im Internet werden die zu besetzenden Ordinationen angeführt
 Bewerbung
Die Bewerbung ist an die Wiener Ärztekammer (zuständige Sektion) zu reichten.
Dort und in der Wiener Gebietskrankenkasse werden die Unterlagen geprüft und
nach dem Punktesystem ein Ranking erstellt.
In einer Sitzung wird dies besprochen und Einvernehmen erzielt – danach
Information der betroffenen Kollegen.
Das Punktesystem
1.
2.
3.
4.
5.
Berufserfahrung
ab Erlangung des Jus praktikandi als Arzt für
Allgemeinmedizin oder als Facharzt
Fachliche Qualifikation
Wartezeit auf der InteressentInnenliste
(Reihungsliste)
Bemühung um behindertengerechten
Zugang
Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder
Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
Berufserfahrung

Berufserfahrung als angestellter und/oder freiberuflicher Arzt.
Eine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin bei gleichzeitiger Meldung auf eine
Ausbildungsstelle im Hauptfach eines Sonderfaches wird für die Berufserfahrung als angestellter
Arzt nicht angerechnet.
0,25 Punkte pro Monat, max. 9 Punkte

Berufserfahrung als hauptberuflich tätiger Wahlarzt.
Als hauptberuflich gilt eine Wahlarzttätigkeit, sofern nicht gleichzeitig Tätigkeiten in
Anstellungsverhältnissen, deren Ausmaß mehr als 20 Wochenstunden betragen, ausgeübt
werden.
0,5 Punkte pro Monat, max. 5 Punkte

Berufserfahrung als Praxisvertreter in Ordinationen mit Verträgen mit
Gebietskrankenkassen
1 Punkt pro 15 Vertretungstage, max. 16 Punkte

Bei einer Teilung einer Vertragsarztstelle
gemäß § 10 des Gesamtvertrages, werden Vertretungstage pro Woche im Ausmaß der Hälfte
der Wochenordinationstage während der Teilung des Vertrages angerechnet.

Berufserfahrung im Ärztefunkdienst bzw. in analogen Notarztsystemen
(nur bei Bewerbungen um eine Kassenplanstelle für Allgemeinmedizin) bzw. analogen Diensten
in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung. Einrichtungen der medizinischen
Erstversorgung sind Abteilungen mit Ambulanzen, die für die Ausbildung in Allgemeinmedizin
gemäß der Ärzteausbildungsordnung anerkannt sind.
0,125 Punkte pro Dienst im Ärztefunkdienst oder einem analogen Notarztsystem bzw.
0,625 Punkte pro Monat in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung, max. 5 Punkte
Fachliche Qualifikation
 auf Grund eines von der ÖÄK verliehenen Diploms
 auf Grund von Zusatzfächern
8 Punkte pro Additivfach
 auf Grund von einer Habilitation an einer
medizinischen Universität im jeweils ausgeschriebenen
Fachbereich
4 Punkte
 Der Nachweis eines in der Ausschreibung angegeben
fachlich medizinischen Schwerpunktes durch
entsprechende Diplome, Zusatzfächer etc.
7 Punkte
Insgesamt können hier maximal 15 Punkte erworben
werden.
ÖÄK-Diplome










Fortbildungsdiplom –
4
Punkte
Notarztdiplom 2
Punkte
PSY III Diplom 2
Punkte
PSY I Diplom –
1
Punkt
PSY II Diplom –
1
Punkt
Diplom für manuelle Medizin –
1 Punkt
Diplom für Neuraltherapie –
1 Punkt
Diplom für Arbeitsmedizin –
1 Punkt
Diplom für Ernährungsmedizin
–
1 Punkt
Diplom für Kurortemedizin –
1 Punkt









Diplom für Geriatrie – 1 Punkt
Diplom für Sportmedizin –
1 Punkt
Diplom Umweltmedizin –
1 Punkt
Diplom Palliativmedizin –
1 Punkt
Schularztdiplom –
1 Punkt
Physikatskurs –
1 Punkt
EEG-Zertifikat –
1 Punkt
Verrechnungsberechtigung
Sonographie –
1 Punkt
Alle übrigen Diplome
der ÖÄK – 0,5 Punkte pro
Diplom
Weitere Punktebestimmungen

Wartezeit auf der InteressentInnenliste
Die „Wartezeit“ beginnt mit dem Datum der Eintragung in die fachspezifischen
Interessenlisten der Ärztekammer für Wien oder mit der ersten ordnungsgemäßen
Bewerbung für ausgeschriebene Kassenplanstellen nach Erlangung der
Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt.
0,25 Punkte pro Monat, max. 20 Punkte

Bemühung um behindertengerechten Zugang
Schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten
Zugang zur Praxis nach den Bestimmungen der Ö-Norm 1600 „barrierefreies
Bauen“ sowie der Ö-Norm 1601 „spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte
Menschen“ bei Vertragsbeginn oder innerhalb einer angemessenen Frist nach
Vertragsbeginn zu schaffen.
2 Punkte

Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder Präsenz-, Ausbildungs- oder
Zivildienst, Elternkarenz nach der Geburt eines Kindes, Präsenz-, Ausbildungsoder Zivildienst nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Angerechnet
werden nur Zeiträume, die nach dem Zeitpunkt der Promotion liegen und während
dieser Zeit keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
0,2 Punkte pro Monat; maximal 3,6 Punkte pro Kind, insgesamt max. 5 Punkte
Nachweise





Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach Berufserfahrung
werden ausschließlich die Ärzteliste bzw. schriftliche Bestätigungen
aus dem Ausland herangezogen.
Als Nachweis zur Vergabe von Punkten bei Vertretungen wird eine
vom vertretenden Arzt bestätigte Vertretung auf dem von der
Ärztekammer für Wien aufgelegtem Formular, so-wie gemeldete
Vertretungen bei Witwenquartalen herangezogen.
Als Nachweis zur Vergabe von Notdienstpunkten werden
ausschließlich schriftliche Bestätigungen des Ärztefunkdienstes bzw.
Honorarlisten des Ärztefunkdienstes bzw. des analogen
Notarztsystems bzw. sonstige Dienstbestätigungen herangezogen.
Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach ÖÄK-Diplomen
ausschließlich die von der Österreichischen Ärztekammer
ausgestellten Diplome oder sonst angeführten Nachweise
herangezogen.
Als Nachweis zur Vergabe von Karenzpunkten werden
Bestätigungen der Sozialversicherung über Karenz- oder
Kindergeldbezug bzw. Bestätigungen von Dienstgebern, sowie
Bestätigungen über Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst
herangezogen.
Stichtage





Stichtag für die Berechnung der Punkte ist der letzte Tag der
Bewerbungsfrist.
Berufserfahrungen nach werden nur angerechnet, sofern die
Erfahrungen vor dem letzten Tag der Bewerbungsfrist liegen.
Bei der Berechnung der Punkte werden grundsätzlich volle
Kalendermonate herangezogen. Verbleibende Tage werden
als Resttage aliquotiert, indem sie durch 30 dividiert werden.
Bewirbt sich ein Arzt mehrmals, sind reihungsrelevante
Unterlagen, die weiterhin Gültigkeit haben, nicht nochmals
einzureichen, sondern werden automatisch zur Bewertung
herangezogen.
Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis
zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für Wien
eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei
der Errechnung der Punkte nicht berücksichtigt
Was ist zu tun, wenn man die
ausgeschriebene Stelle erreicht hat?
 Klärung des Standortes und der




Rahmenbedingungen (Praxisübernahme)
Finden von Praxisräumlichkeiten wenn eine
Ordinationsneugründung erfolgt
Erstellen eines Praxiskonzeptes
Erstellen eines ökonomischen Konzeptes
Kontaktaufnahme mit den örtlichen relevanten
Resourcen (Kollegen auch für Zuweisungen),
Apothekern, Belegspitälern, etc.
Wenn eine Praxis übernommen
wird - muss beurteilt werden:
 Welche medizinischen Schwerpunkte sind in der Praxis
gesetzt worden - will ich die auch setzen?
 Wie war die Entwicklung in der letzten Zeit – wie lange
ruht die Praxis?
 Gibt es Verpflichtungen gegenüber weiteren
Vertragspartnern? (Servitute etc.)
 Inventarschätzung




Kann noch verwendet werden – sollte erneuert werden
Ist überhaupt im Einsatz?
Betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Nutzen?
Gesetzeskonformität!
Wert einer Ordination
 Raumwert
Was kostet diese Räumlichkeit am derzeitigen
Markt?
 Sachwert
Einrichtungsgegenstände zum Zeitwert – soweit sie
noch gebraucht werden können
 Ertragswert
1/3 des Jahresumsatzes bzw. 1/9 des kumulierten
Umsatzes der letzten 3 Jahre
Im Konfliktfall Mediation durch die Ärztekammer
Raumbedarf
 Mehr Raum – mehr Kosten!
 In den letzten Jahren gibt es zunehmende
Praxisgrößen
 Der Grundriss einer Ordination hat viel mit der
Ablauforganisation zu tun – ist daher keine
alleinige Architektenentscheidung
 Bereiche sind zu definieren und deren
Schwerpunkte zu planen
 Auf Schallschutz achten
Erwartungen an eine
Ordination
Patient
 Fachliche Kompetenz
 Kompetenz und





Freundlichkeit in
Administration
Verständliche durchschaubare
Praxisabläufe
Wahrung der Intimität in
Gespräch und Behandlung
Patient will die ungestörte
Aufmerksamkeit des Arztes
Keine Hetze
Angenehmes Abiente
Arzt und Mitarbeiter
 Kein Leerlauf,
 keine Zwangspausen,
 keine Störungen,während




der Behandlungen
Keine unnötigen Wege des
Personals
Genug Raum auch für
Privates
Einfache
Reinigungsmöglichkeit bei
Verschmutzung
Klare Abläufe
Pflichten des Arztes
bei Ordinationseröffnung
 Bei der Wiener Ärztekammer








(führt auch die Meldung an die SVA wegen Pension und
Unfallversicherung durch)
Meldung beim Finanzamt
Bei GKK die Mitarbeiter anmelden
(auch eigene Weiterversicherung)
Schilderordnung
Ordinationszeiten ausweisen
Dokumentationspflichten
Aufbewahrungsfristen
Informationspflicht (Verschwiegenheit <> Meldepflicht)
Arzthaftung
Notwendige Versicherungen
 Arzt Haftpflichtversicherung
 Berufsunterbrechungsversicherung
 Ordinationsversicherung gegen Risiken wie
zum Beispiel Wasserschäden etc. jedoch auch
Einbruch und Vandalismus!
 Rechtsschutzversicherung
 Eigene Versicherungen


Krankenversicherung
Lebensversicherung zur Abdeckung von
Verbindlichkeiten
Selbst muss man sich eigene
Ausbildungsdefizite bewusst machen!
 Ökonomischer Bereich
 Steuerrecht
 Geschäftsführung
 Angestellten
 Rechtlicher Bereich
 Arztrecht
 Dokumentationspflichten
 Aufbewahrungsfristen
 Gutachten
 Verhalten als Zeuge vor Gericht etc.
Und selbst diese Know – how Lücken füllen!
Arzt als Unternehmer!
 Bewertung des eigenen Angebotes
Kalkulation
 Überprüfung der eigenen Kostenfaktoren
 Nutzen – (Aufwand-) Kostenabwägung
 Leistungen selbst erbringen oder
delegieren (auslagern –
Fremdleistungszukauf)
Kosten
 Fixkosten
 Miete
 Haustechnik (Betriebskosten der Räumlichkeit)
 Unternehmergehalt
 Variable Kosten
 Verbrauchsgüter
 Zinsen
 Steuern
 Kammerbeiträge etc.
 Sprungvariable Kosten
 Personalkosten
Notwendige Versicherungen
 Arzt Haftpflichtversicherung
 Betriebsunterbrechungsversicherung
 Ordinationsversicherung gegen Einbruch
Diebstahl und Vandalismus sowie das
„Wohnungsrisiko“
 Rechtsschutzversicherung
 Persönliche Versicherungen


Krankenversicherung
Kreditausfallversicherung
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