Die Vereinten Nationen (Powerpoint)

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Die Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen
VN – Daten und Fakten
• offizieller Name: Vereinte Nationen (VN) oder United Nations (UN),
inoffiziell auch UNO
• Gründung 26.6.1945 - Beschluss der UN Charta in San Francisco
• Heutiger Sitz: U.N. Plaza in New York
• Mitglieder der UN: 190 Staaten, d.h. alle Staaten der Welt (außer
Sahara, Taiwan, Vatikanstaat)
• Mitarbeiter Sekretariat: 14.874
• Hauptstreben der UN: Weltfrieden, internationale Sicherheit,
Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker,
internationale Probleme lösen, Menschenrechte und Grundfreiheiten
sichern
Die Vereinten Nationen
Gebäude der Vereinten Nationen in New York
Die Vereinten Nationen
UN-Gebäude
„Knotted Gun“ (Verknotete Waffe)
Ein Geschenk Luxemburgs an die
UN im Jahre 1988.
Der unbrauchbare Revolver als
Symbol von Anti-WaffenBewegungen auf der ganzen Welt.
Die Vereinten Nationen
Aufbau / Struktur der UN
• Die Uno setzt sich zusammen aus Hauptorganen, Kommissionen,
Instituten und Nebenorganen, Spezialorganisationen, Welt- und
regionalen Entwicklungsbanken.
• Die 6 Hauptorgane (Internationaler Gerichtshof, Sicherheitsrat,
Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat,
Sekretariat)
• Alle diese Hauptorgane werden in der UN Charta aufgeführt
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Sicherheitsrat
(UNSC Security Council)
• Hauptorgan der UN
• 15 Mitglieder (5 ständige Mitglieder: VR China, Frankreich, GB, Russland,
USA)
• 10 nicht ständige Mitglieder werden für 2 Jahre von der GV gewählt
• Beschlüsse die über Verfahrensfragen hinausgehen bedürfen
Zustimmung von mind. 9 Mitgliedern, incl. aller ständigen Mitglieder
• Daraus ergibt sich das Vetorecht der ständigen Mitglieder
• Laut UN-Charta: Sicherheitsrat als „Hauptverantwortung für die Wahrung
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“
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UN-Sicherheitsrat in New York
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Generalversammlung
(GV oder GA – General Assembly)
• Zentrales politisches Beratungsorgan aller 190 Staaten
• Besteht aus Vertretern aller 190 Mitglieder
• Entscheidet über Haushalt, Zusammensetzung der Organe
• Zusammen mit Sicherheitsrat: Aufnahme, Ausschluss von Mitgliedern
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Aufgaben der UN
• Frieden und Sicherheit
• Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung
• Menschenrechte
• Umwelt
• Völkerrecht
Die Vereinten Nationen
Frieden und Sicherheit
• Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
• Sicherheitsrat, Hauptorgan für Weltfrieden und Sicherheit
• Aktivitäten der Friedens- und Sicherheitspolitik
• Friedenskonsolidierung > dauerhafter Frieden
• Friedenssicherungseinsätze, derzeit 14 Einsätze, seit 1948 56 Einsätze.
Kosten ca. 30Mrd Dollar
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Wirtschaftliche und
Soziale Entwicklung
• Die Ziele sind höhere Lebensstandards, Vollbeschäftigung und die
Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie
Entwicklung zu fördern (Charta)
• Frieden und Sicherheit nur möglich, wenn das Wohlergehen der
Menschen sichergestellt ist
• Frauenförderung, Menschenrechte, Umweltschutz und gute
Regierungsführung sind Notwendig für Entwicklung
• Probleme: Aids, Drogen
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Menschenrechte
• Menschenrechte als zentrales Thema
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(1948)
• Schutz dieser Menschenrechte
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Umwelt
• Bis 1972 war das Thema Umwelt nicht so wichtig
• 1972: Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)
• UNEP nicht stark genug, Vereinbarungen werden meist nicht umgesetzt
Die Vereinten Nationen
Völkerrecht
• Regelt Beziehung zwischen den Staaten
• zentrale Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit
• 500 multilaterale Abkommen gefördert
• waren an vorderster Front bei der Beschäftigung mit Problemen, die
internationale Dimensionen annahmen
Die Vereinten Nationen
Die UN-Charta
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Kapitel I - Ziele und Grundsätze
Kapitel II - Mitgliedschaft
Kapitel III - Organe
Kapitel IV - Die Generalversammlung
Kapitel V - Der Sicherheitsrat
Kapitel VI - Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten
Kapitel VII - Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und
bei Angriffshandlungen
• Kapitel VIII - Regionale Abmachungen
• Kapitel IX - Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und
sozialem Gebiet
• Kapitel X - Der Wirtschafts- und Sozialrat
Die Vereinten Nationen
Die UN-Charta
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Kapitel XI - Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Kapitel XII - Das internationale Treuhandsystem
Kapitel XIII - Der Treuhandrat
Kapitel XIV - Der Internationale Gerichtshof
Kapitel XV - Das Sekretariat
Kapitel XVI - Verschiedenes
Kapitel XVII - Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit
Kapitel XVIII - Änderungen
Kapitel XIX - Ratifizierung und Unterzeichnung
Die Vereinten Nationen
Kapitel I: Ziele und Grundsätze
• Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
• Wirksame Kollektivmaßnahmen, um Angriffshandlungen/
internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel nach Grundsätzen
der Gerechtigkeit/ des Völkerrechts zu beseitigen
• Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Staaten auf
dem Grundsatz der Gerechtigkeit/ Selbstbestimmung der Völker
• Lösung von intern. wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen,
humanitären Problemen
• Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen
Gleichheit aller Mitglieder
Die Vereinten Nationen
Kapitel II: Mitgliedschaft
• Alle friedlebenden Staaten, die Verpflichtungen aus der Charta
übernehmen
• Aufnahme eines Staates erfolgt durch Empfehlung des
Sicherheitsrats, Beschluss der Generalversammlung
Die Vereinten Nationen
Kapitel III: Organe
• Festsetzung der Hauptorgane der Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen
Kapitel VI: Die friedliche Beilegung
von Streitigkeiten
• Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen, Untersuchung,
Vermittlung, etc.
• Sicherheitsrat untersucht die jeweiligen Streitigkeiten; stellt fest ob
der Weltfrieden gefährdet ist
• Sicherheitsrat spricht bei Streitigkeiten Empfehlungen aus/ wird
selbst tätig
Die Vereinten Nationen
Kapitel VII: Maßnahmen bei
Bedrohung oder Bruch des Friedens
und bei Angriffshandlungen
• Feststellung der Friedensgefährdung durch den Sicherheitsrat
• Sicherheitsrat kann beteiligte Parteien auffordern, die von ihm erachteten
Maßnahmen Folge zu leisten; werden diese Maßnahmen ignoriert so müssen
Konsequenzen getragen werden
• Sicherheitsrat kann, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen, die
Parteien aufzufordern diese Maßnahmen durchzuführen
• Dabei können diese Maßnahmen die Unterbrechung von
Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See-, und Luftverkehrs und Abbruch
diplomatischer Beziehungen einschließen
• Verpflichtung aller Mitglieder dem Sicherheitsrat Streitkräfte zur Verfügung zu
stellen, Beistand zu leisten; Gewährleistung des Durchmarschrechts
• Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden aufgestellt vom
Sicherheitsrat/ Generalstabausschuss
Die Vereinten Nationen
Literatur- und Quellenangaben
• Fischer Weltalmanach 2003, Fischer Taschenbuchverlag, 2002
• http://www.bpb.de/wissen/82IRUV,0,0,Vereinte_Nationen_(UN).html
• Informationen zur politischen Bildung, Ausgabe 274, 1. Quartal 2002,
Bundeszentrale für politische Bildung
• http://www.uno.de/
Zugehörige Unterlagen
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