Die Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen VN – Daten und Fakten • offizieller Name: Vereinte Nationen (VN) oder United Nations (UN), inoffiziell auch UNO • Gründung 26.6.1945 - Beschluss der UN Charta in San Francisco • Heutiger Sitz: U.N. Plaza in New York • Mitglieder der UN: 190 Staaten, d.h. alle Staaten der Welt (außer Sahara, Taiwan, Vatikanstaat) • Mitarbeiter Sekretariat: 14.874 • Hauptstreben der UN: Weltfrieden, internationale Sicherheit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, internationale Probleme lösen, Menschenrechte und Grundfreiheiten sichern Die Vereinten Nationen Gebäude der Vereinten Nationen in New York Die Vereinten Nationen UN-Gebäude „Knotted Gun“ (Verknotete Waffe) Ein Geschenk Luxemburgs an die UN im Jahre 1988. Der unbrauchbare Revolver als Symbol von Anti-WaffenBewegungen auf der ganzen Welt. Die Vereinten Nationen Aufbau / Struktur der UN • Die Uno setzt sich zusammen aus Hauptorganen, Kommissionen, Instituten und Nebenorganen, Spezialorganisationen, Welt- und regionalen Entwicklungsbanken. • Die 6 Hauptorgane (Internationaler Gerichtshof, Sicherheitsrat, Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat, Sekretariat) • Alle diese Hauptorgane werden in der UN Charta aufgeführt Die Vereinten Nationen Sicherheitsrat (UNSC Security Council) • Hauptorgan der UN • 15 Mitglieder (5 ständige Mitglieder: VR China, Frankreich, GB, Russland, USA) • 10 nicht ständige Mitglieder werden für 2 Jahre von der GV gewählt • Beschlüsse die über Verfahrensfragen hinausgehen bedürfen Zustimmung von mind. 9 Mitgliedern, incl. aller ständigen Mitglieder • Daraus ergibt sich das Vetorecht der ständigen Mitglieder • Laut UN-Charta: Sicherheitsrat als „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ Die Vereinten Nationen UN-Sicherheitsrat in New York Die Vereinten Nationen Generalversammlung (GV oder GA – General Assembly) • Zentrales politisches Beratungsorgan aller 190 Staaten • Besteht aus Vertretern aller 190 Mitglieder • Entscheidet über Haushalt, Zusammensetzung der Organe • Zusammen mit Sicherheitsrat: Aufnahme, Ausschluss von Mitgliedern Die Vereinten Nationen Aufgaben der UN • Frieden und Sicherheit • Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung • Menschenrechte • Umwelt • Völkerrecht Die Vereinten Nationen Frieden und Sicherheit • Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit • Sicherheitsrat, Hauptorgan für Weltfrieden und Sicherheit • Aktivitäten der Friedens- und Sicherheitspolitik • Friedenskonsolidierung > dauerhafter Frieden • Friedenssicherungseinsätze, derzeit 14 Einsätze, seit 1948 56 Einsätze. Kosten ca. 30Mrd Dollar Die Vereinten Nationen Wirtschaftliche und Soziale Entwicklung • Die Ziele sind höhere Lebensstandards, Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie Entwicklung zu fördern (Charta) • Frieden und Sicherheit nur möglich, wenn das Wohlergehen der Menschen sichergestellt ist • Frauenförderung, Menschenrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung sind Notwendig für Entwicklung • Probleme: Aids, Drogen Die Vereinten Nationen Menschenrechte • Menschenrechte als zentrales Thema • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(1948) • Schutz dieser Menschenrechte Die Vereinten Nationen Umwelt • Bis 1972 war das Thema Umwelt nicht so wichtig • 1972: Gründung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) • UNEP nicht stark genug, Vereinbarungen werden meist nicht umgesetzt Die Vereinten Nationen Völkerrecht • Regelt Beziehung zwischen den Staaten • zentrale Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit • 500 multilaterale Abkommen gefördert • waren an vorderster Front bei der Beschäftigung mit Problemen, die internationale Dimensionen annahmen Die Vereinten Nationen Die UN-Charta • • • • • • • Kapitel I - Ziele und Grundsätze Kapitel II - Mitgliedschaft Kapitel III - Organe Kapitel IV - Die Generalversammlung Kapitel V - Der Sicherheitsrat Kapitel VI - Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten Kapitel VII - Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen • Kapitel VIII - Regionale Abmachungen • Kapitel IX - Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet • Kapitel X - Der Wirtschafts- und Sozialrat Die Vereinten Nationen Die UN-Charta • • • • • • • • • Kapitel XI - Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung Kapitel XII - Das internationale Treuhandsystem Kapitel XIII - Der Treuhandrat Kapitel XIV - Der Internationale Gerichtshof Kapitel XV - Das Sekretariat Kapitel XVI - Verschiedenes Kapitel XVII - Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit Kapitel XVIII - Änderungen Kapitel XIX - Ratifizierung und Unterzeichnung Die Vereinten Nationen Kapitel I: Ziele und Grundsätze • Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit • Wirksame Kollektivmaßnahmen, um Angriffshandlungen/ internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel nach Grundsätzen der Gerechtigkeit/ des Völkerrechts zu beseitigen • Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Staaten auf dem Grundsatz der Gerechtigkeit/ Selbstbestimmung der Völker • Lösung von intern. wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, humanitären Problemen • Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder Die Vereinten Nationen Kapitel II: Mitgliedschaft • Alle friedlebenden Staaten, die Verpflichtungen aus der Charta übernehmen • Aufnahme eines Staates erfolgt durch Empfehlung des Sicherheitsrats, Beschluss der Generalversammlung Die Vereinten Nationen Kapitel III: Organe • Festsetzung der Hauptorgane der Vereinten Nationen Die Vereinten Nationen Kapitel VI: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten • Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen, Untersuchung, Vermittlung, etc. • Sicherheitsrat untersucht die jeweiligen Streitigkeiten; stellt fest ob der Weltfrieden gefährdet ist • Sicherheitsrat spricht bei Streitigkeiten Empfehlungen aus/ wird selbst tätig Die Vereinten Nationen Kapitel VII: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen • Feststellung der Friedensgefährdung durch den Sicherheitsrat • Sicherheitsrat kann beteiligte Parteien auffordern, die von ihm erachteten Maßnahmen Folge zu leisten; werden diese Maßnahmen ignoriert so müssen Konsequenzen getragen werden • Sicherheitsrat kann, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen, die Parteien aufzufordern diese Maßnahmen durchzuführen • Dabei können diese Maßnahmen die Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See-, und Luftverkehrs und Abbruch diplomatischer Beziehungen einschließen • Verpflichtung aller Mitglieder dem Sicherheitsrat Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten; Gewährleistung des Durchmarschrechts • Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden aufgestellt vom Sicherheitsrat/ Generalstabausschuss Die Vereinten Nationen Literatur- und Quellenangaben • Fischer Weltalmanach 2003, Fischer Taschenbuchverlag, 2002 • http://www.bpb.de/wissen/82IRUV,0,0,Vereinte_Nationen_(UN).html • Informationen zur politischen Bildung, Ausgabe 274, 1. Quartal 2002, Bundeszentrale für politische Bildung • http://www.uno.de/