PB “Reha-Standard”

Werbung
Seite
1
/19
Prozessbeschreibung
“Reha-Standard”
Autor Prozessmanager: Unterschrift, Datum
Freigabe QMB: Unterschrift, Datum
13.01.2013
13.01.2013
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
2
/19
Prozessbeschreibung “Reha-Standard”
1.
Inhalt und Geltungsbereich dieser Prozessbeschreibung
Unter dem Motto „Wir tun mehr wenn es um Ihre Gesundheit geht“ bietet die Firma FUCHS + MÖLLER Reha & Care ihren Kunden im
Bereich Reha-Standard rehabilitationstechnische Hilfsmittel, die sich durch Qualität und Zuverlässigkeit auszeichnen. Hierfür greifen wir
insbesondere auf Markenhersteller zurück, deren Produkte und Leistungen sich vielfach bewährt haben.
Diese Standardprodukte werden durch individuelle Service-Leistungen ergänzt: Den 24-Stunden-Notdienst für lebensnotwendige und
kritische Versorgungen, eine flexible, schnelle Produktverfügbarkeit und den Direkt-Lieferdienst.
Ziel ist es, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit sämtlichen Kassen und Kostenträgern unseren Kunden, den Anwendern und
Patienten die Produkte und Leistungen möglichst unbürokratisch und reibungslos zu liefern.
Trotz des enormen Kostendrucks, der sich in den letzten Jahren im Gesundheitswesen bemerkbar gemacht hat, dürfen und wollen wir
unsere eigenen Anforderungen an Qualität wie auch die gesetzlichen und normativen Vorgaben – insbesondere aus dem ► MPG
(Medizinproduktegesetz) und der ► ISO 13485 – nicht vernachlässigen.
Diese Prozessbeschreibung soll hier mit einem geregelten Ablauf und klaren Zuständigkeiten unterstützen.
2.
Prozessmanager
Die Verantwortung für diesen Prozess liegt beim Prozessmanager für Reha-Standard: Ludger Frentrop.
Der Prozessmanager ist für die Definition, Pflege und Verbesserung des Prozesses verantwortlich. Dies beinhaltet alle Erfordernisse, um
diesen Prozess gut zu leben, z.B. die Schulung der in diesem Prozess beteiligten Mitarbeiter, die Anforderung notwendiger Einrichtungen,
oder auch die Festlegung der Prozesskennzahlen.
Maßnahmen-Vorschläge für Abweichungen wie auch für erkannte Verbesserungspotentiale werden als Prozess-CAPA an die
Unternehmensleitung in der Quartals-Q-Besprechung herangetragen. Die Umsetzung und ihre Überwachung liegt beim Prozessmanager.
Prozessverbesserungen können per Mail an den QMB zur Weiterleitung an den Prozessverantwortlichen gesendet werden: .
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
3
/19
Prozessbeschreibung “Reha-Standard”
3.
Prozesskennzahlen
Die nachfolgenden Kennzahlen dienen dazu, die Qualitätsfähigkeit des Prozesses festzustellen, d.h. ob dieser Prozess gut ausgeführt
wird und die eigentliche Leistung erzielt. Dazu werden in den quartalsweisen Q-Besprechungen Zielwerte und Grenzwerte für diese
Kennzahl festgelegt. Der Prozessmanager berichtet dort den aktuellen Stand der Prozesskennzahlen.
4.
Kennzahl(en)
Beschreibung
Formel
Daten-Quelle
Durchlaufgeschwindigkeit
für Versorgungen
Auch wenn gerade in der individuellen Versorgung
der Faktor Zeit nicht die bestimmende Rolle spielt,
so ist dennoch eine auf Daten basierende, zuverlässige Aussage über die wahrscheinliche Lieferzeit
von rehabilitationstechnischen Hilfsmitteln durchaus
von Wert für den Kunden und beweist die
Qualitätsfähigkeit.
X = Anzahl Tage von der
Beratung bis zur Abgabe an
den Patienten
(im Durchschnitt pro Monat)
Auswertung aus
SaniVision
Prozessdokumentation
Die Prozessdokumentation, d.h. jede aktuelle Version der Prozessbeschreibung sowie auch das Archiv der veralteten Dokumentationsstände, wird beim Prozessmanager in einem Ordner aufbewahrt. Die veralteten Versionen werden einfach auf dem Deckblatt mit dem
Vermerk “veraltet” oder ähnlich mit Datum und Zeichen markiert.
Gleiches gilt für die Aufzeichnungen zu den Vorgängen im Reha-Standardbereich, d.h. den Versorgungsaufzeichnungen,
Bestellunterlagen, Hygienedokumentationen, Kostenübernahmebelegen usw. – diese Aufzeichnungen werden beim Prozessmanager
aufbewahrt, sofern sie nicht in der Software SaniVision abgebildet sind und über die EDV archiviert werden.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
4
/19
Ablaufdiagramm “Reha-Standard”
Patient
1 Kundenwunsch /
Versorgungsauftrag
12 Abgabe und
Auslieferung
SaniVision Kunden- Empfangsmappei bestätigung
MA Reha
2 Auftragsannahme
13 Rückholung
Rezept,
Verordnung
SaniVision
11 Kommission. +
Tourenplanung
14 Einlagerung
3 Beratung,
ggf. Hausbesuch
Rückholauftrag
SaniVision
Vorgangs-SaniVision
übersicht
10 Beschaffung
nein
4 Reparatur
Reparaturauftrag
Abrechnung
[PB Abrechnung]
9 HiMi vorhanden?
SaniVision
ja
ja
4 Reparatur?
6 Lagerprüfung
nein
8 Genehmigung
KoTr
Legende
Person,
Organisation
Prüfung
Handlung
ja
ja
5 Freiverkauf?
nein
6 Wiedereinsatz /
Pauschale?
nein
Entscheidung
7 Neuversorgung
EDV Papier
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
5
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Verordnung, Rezept
 SIC „Vorgang“
 Kostenübernahme (SIC)
 geprüfte Verordnung
 Vorgang angelegt (SIC)
 Kundenmappei
Prozess-Schritt
Beschreibung
1 Kundenwunsch Versorgungsauftrag
Bei FUCHS + MÖLLER werden gegen Rezept folgende Reha-Standard-Leistungen erbracht:
- Neu- oder Wiederversorgung mit einem Hilfsmittel
-Reparatur eines vorhandenen Hilfsmittels
-Verkauf eines rehabilitationstechnischen Produkts
-Wartung- und Serviceleistungen für Reha-Produkte
2 Auftragsannahme
Die Reha-Mitarbeiter führen ein erstes Beratungsgespräch, in dem die Einzelheiten des Auftrags
geklärt werden. Zu diesem Zweck wird die ärztliche Verordnung eingehend geprüft, um festzustellen,
ob alle relevanten Daten vorhanden sind und der Versorgungsauftrag klar und eindeutig ist:
V: Mitarbeiter Reha
M: Kunde
I: Verordner / Vermittler
- Patientendaten vollständig? Versichertendaten korrekt?
- Kostenträger eingetragen?
- verordnender Arzt (Stempel, Unterschrift)
- Diagnose und Verordnungstext
- Ausstellungsdatum (gültig für ein Quartal)
Je nach Versorgungsleistung und Kostenträger sind Zuzahlungen durch den Kunden zu leisten - der
Reha-Mitarbeiter muss hier den Kunden bereits auf diese zusätzlichen Kosten hinweisen!
Bei Unklarheiten hat der Reha-Mitarbeiter mit dem verordnenden Arzt telefonisch Rücksprache zu
halten – ggf. muss auch das Rezept nochmals für Anpassungen zum Verordner geschickt werden.
Liegt kein Rezept vor, sondern wird dieses nachgereicht, so wird dies auf den Auftragspapieren
vermerkt und einer 14-tägigen Überwachung unterzogen.
Bei unklarer Kostenübernahme ist entweder zuerst die Genehmigung des Kostenträgers abzuwarten,
oder vom Kunden eine Kostenübernahmeerklärung zu unterschreiben.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
6
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Anpassbögen (SIC 204-220)
 Anpassbogen Lieferanten
 Reparaturbogen Blanko oder
Reparaturbögen
(SIC 237-9, 244-6)
 Reparatur-Checklisten
(SIC 233-6, 240-3)
 Kundenstammdaten in SaniVision
 Anpassbögen ausgefüllt
 Ausgefüllter Reparaturauftrag
Prozess-Schritt
Beschreibung
3 Beratung, ggf. Hausbesuch
Für alle Reha-Kunden wird jede Aktivität in der SaniVision erfasst – so ist ihre Versorgungshistorie
lückenlos aufzuzeigen und jederzeit der aktuelle Versorgungsstatus einzusehen. Daher ist zu prüfen,
ob die Daten des Kunden bereits aufgenommen wurden und vollständig sind.
Im Beratungsgespräch werden die medizinischen Besonderheiten der Versorgung und alle weiteren
Gegebenheiten für den Patienten geklärt. Dazu kann es erforderlich sein, auch Hausbesuche
vorzunehmen, z.B. bei Neuversorgungen, wenn die häuslichen Gegebenheiten für die Versorgung
wichtig sind. Termine werden über die EDV geplant. Der Hausbesuch wird als Vorgang in SIC angelegt
und der ADM erhält neben einem Ausdruck des Vorgangs mit den erforderlichen Informationen, z.B.
produktspezifische Anpassbögen aus der SIC, auch Blanko-Formulare in einer „Schwarzen Mappe“.
Im Rahmen dieser Beratung wird ein Versorgungsvorschlag erarbeitet. Dabei ist auch auf sinnvolle
Zusatzprodukte einzugehen. Zu beachten ist dabei aber auch, dass die gelisteten Positionen mit den
Angaben auf der ärztlichen Verordnung übereinstimmen und stets detaillierte Angaben gemacht
werden (z.B. Härtegrad Sitzkissen), da dies sonst zu vermeidbaren Rückfragen führt.
V: Mitarbeiter Reha-ID
M: Mitarbeiter Reha-AD, Reha-WS
I: Kunde
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
7
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Anpassbögen (SIC 204-220)
 Anpassbogen Lieferanten
 V Reparaturbogen (blanko)
oder
Reparaturbögen (SIC 237-9,
244-6)
 Reparatur-Checklisten (SIC
233-6, 240-3)
 Kundenstammdaten in SaniVision
 Anpassbögen ausgefüllt
 Ausgefüllter Reparaturauftrag
Prozess-Schritt
Beschreibung
4 Reparatur
Bevor das HiMi repariert wird, sind auch hier die Hygiene-Regelungen zu berücksichtigen, wie sie
grundsätzlich beim Eingang gelten.
Folgende Reparatur-Regelungen müssen grundsätzlich eingehalten werden:
1. Es sind immer die Herstellerhinweise zu berücksichtigen!
2. Es sind nur Original- oder anderweitig vom Hersteller freigegebene Ersatzteile zu verwenden.
3. Keine Reparatur ohne Dokumentation auf der Werkstattkarte oder dem Reparaturauftrag aus der
SIC bzw. dem ► Blanko-Reparaturbogen – die Dokumentation verbleibt bis zur Abgabe am Produkt
zur Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit.
4. Die Reparatur wird abschließend in der Werkstatt gemäß den produktspezifischen CL kontrolliert
und das Ergebnis mit Namen und Datum auf dem Auftrag abgezeichnet. Benötigte oder bestellte
Teile sind mit Artikelnummer, Bezeichnung und Lieferfirma zu notieren.
► Prüfmittelregelung !!!
► Hygieneregelung !!!
5 Entscheidung: Freiverkauf?
V: Mitarbeiter Reha-ID
M: Mitarbeiter Reha-AD, Reha-WS
I: Kunde
In seltenen Fällen werden im Reha-Standard-Bereich auch Versorgungen ohne Verordnung
durchgeführt. Hier ist weder ein Rezept zu prüfen, noch eine Genehmigung vom Kostenträger
einzuholen, da der Kunde selbst für die Kosten aufkommt.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
8
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Hilfsmittelverzeichnis
 Versorgungsvorschlag
 Kostenträgerregelungen
 EDV-Programme zur
Lagerabfrage
 Kundenstammdaten in SaniVision
 Lagerabfragen und Rückmeldungen
Prozess-Schritt
Beschreibung
6 Entscheidung: Wiedereinsatz /
Pauschale
Für die meisten Versorgungen ist zuerst zu prüfen, ob die Versorgung aus dem eigenen oder dem
Kassenbestand durchgeführt werden kann, da aus Kostengründen erst ein bereits vorhandenes
Hilfsmittel eingesetzt werden soll, bevor ein neues gekauft wird.
Für Wiedereinsatz-Versorgungen aus Kostenträgerbestand werden je nach Kostenträger Abfragen in
den Lägern der jeweiligen Kassen per EDV vorgenommen. Hierzu sind die spezifischen KoTrRegelungen zu berücksichtigen, die häufigen Änderungen unterworfen sind!
Für Versorgungen im Rahmen der Fallpauschale muss auch der Eigenlagerbestand abgeprüft werden,
falls beispielsweise ein geeignetes Hilfsmittel im Neuwarenlager verfügbar wäre.
Wenn ja: Lagerprüfung
7 Neuversorgung
V: Mitarbeiter Reha-ID
M: --I: Kunde
Für Neuversorgungen sind die Informationen aus dem Beratungsgespräch heranzuziehen.
Falls geeignete Hilfsmittel im Lagerbestand sind, wird über den Wiedereinsatz versorgt. Aber falls kein
passendes Hilfsmittel verfügbar ist, muss ein neues Medizinprodukt besorgt werden, was die vorherige
Genehmigung des Kostenträgers erfordert.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
9
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Hilfsmittelverzeichnis
 Versorgungsvorschlag
(Anpassbögen SIC bzw.
Lieferant)
 Kostenübernahmeerklärung
 Kundenstammdaten in SaniVision
 Ausgefüllter Reparaturauftrag
Prozess-Schritt
Beschreibung
8 Genehmigung Kostenträger
Je nach Art des Auftrags, Höhe des Versorgungsaufwands und Regelungen des Kostenträgers
in den Kassenverträgen ist – außer für Not- und andere dringliche Versorgungen – eine Genehmigung
des KoTr erforderlich, bevor eine Versorgung mit neuen Hilfsmittel durchgeführt werden kann.
Andernfalls ist die Übernahme der dabei entstehenden Kosten nicht gesichert. Auf Wunsch des
Kunden kann auch vorab geliefert werden, wenn er eine Kostenübernahmeerklärung ausfüllt.
Für alle Artikel, die im Hilfsmittel-Verzeichnis (... wenn sie medizinisch indiziert sind und dem
Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen) gelistet sind, besteht eine Leistungspflicht der Gesetzlichen
Krankenkassen. Als Vorlage zur Erstellung des Kostenvoranschlags (KVA) dient der
Versorgungsvorschlag des Reha-Fachberaters im AD.
Der MA Reha-ID erstellt auf Grundlage des Versorgungsvorschlags und unter Verwendung der in der
EDV angelegten Positionen und Artikel einen KVA und reicht ihn – bei sehr schwierigen und seltenen
Versorgungen nach Prüfung durch den verantwortlichen Reha-MA – beim zuständigen Kostenträger
ein. Auf der Verordnung trägt er die Positionsnummer ein und bringt sein MA-Zeichen auf der dafür
vorgesehenen Stelle an. Die Verordnung wird in den dafür vorgesehenen Ordner abgelegt.
In regelmäßigen Abständen prüfen die Mitarbeiter Reha-ID auf nicht genehmigte KVA und haken ggf.
beim KoTr nach. Ebenso, wenn eine Ablehnung oder ein Teilbescheid eingeht.
9 Entscheidung: Hilfsmittel
vorhanden?
Je nach Verordnung und Kundenwunsch, ist in SIC zu prüfen, ob das erforderlich Hilfsmittel in der
erforderlichen Ausführung und Qualität auf Lager ist und gleich verwendet werden kann.
V: Mitarbeiter Reha-ID
M: Mitarbeiter Reha-AD
I: Kostenträger
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
10
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Rezept, Verordnung
 Lagerinformation in SIC
 SaniVision Kundendaten
 Bestellungen beim Lieferanten (extern)
 Bestellung ans Lager (SIC)
 Lieferunterlagen (Lieferschein, Rechnung, etc.)
Prozess-Schritt
Beschreibung
10 Beschaffung und
Warenbestandspflege
Um einem zu hohen Lagerbestand vorzubeugen und unnötige Kosten zu vermeiden, sind nicht alle
Hilfsmittel und Artikel in allen Varianten vor Ort verfügbar – was aufgrund der Variantenvielfalt und
Herstellerzahl auch kaum möglich ist. Wenn also das gewünschte Produkt nicht verfügbar ist, oder
wenn erst die Genehmigung eines Kostenträgers vorliegen muss, wird der entsprechende Artikel dann
durch den jeweilig bestell-berechtigten Mitarbeiter bei einem freigegebenen Lieferanten in der
erforderlichen Größe und Variante bestellt. Über die Angaben in der EDV ist die Kundenkommission
rückverfolgbar, damit die Lieferung anschließend dem Kundenauftrag einfach zugeordnet werden kann.
Die Bestellung und ggf. später auch eine eingehende Auftragsbestätigung (prüfen!) werden im Bestellordner abgelegt.
Der Wareneingang erfolgt üblicherweise vormittags. Die Sendungen:
► Lagerordnung !!!
V: Mitarbeiter Reha-ID
M: Lager
M: Lieferant
I: ---
- bestellte Ware auf Kommission
- Lagerbestellungen oder auch
- Reparaturaufträge, Sicherheitstechnische Kontrollen oder Reklamationen beim Hersteller ...
werden bereits bei der Anlieferung durch den Spediteur vom Reha-Mitarbeiter auf Unversehrtheit,
richtige Lieferadresse und Vollständigkeit geprüft. Nach dem Auspacken werden dann die Waren
gegen den Lieferschein und gegen die vorliegenden Bestellungen geprüft. Sofern alles in Ordnung ist,
wird der Lieferschein mit Datum und Zeichen abgezeichnet, andernfalls wird beim Lieferanten
reklamiert. Die Ware wird dann in der Reha-Hilfsmittelverwaltung erfasst.
Kommissionierte Ware wird dem Auftrag zugeordnet, Lagerware wird nach ► Lagerordnung
eingelagert
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
11
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Rezept, Verordnung
 Lieferschein
 Empfangsbestätigung
(SIC 198, 222, 225, 223)
 Lieferunterlagen (Lieferschein, Rechnung, etc.)
 Empfangsbestätigung
 Buchung in der Reha-Hilfsmittelverwaltung
Prozess-Schritt
Beschreibung
11 Kommission und
Tourenplanung
Ist das für diesen Patienten geeignete Produkt vorhanden, wird die Ware kommissioniert, indem die
Ware von der Hilfsmittelverwaltung bereitgestellt wird. Hierzu wird ein Lieferschein ausgestellt, der
gleichzeitig die Reservierung der Ware im System abbildet. Ggf. muss (z.B. für Privatkunden) eine
Rechnung gedruckt werden.
Die Auslieferung bei eigener Auslieferung wird nach Vereinbarung mit dem Kunden in der EDV in der
Tourenplanung geplant oder erfolgt durch einen externen Diesntleister.
Die Ware wird auf den für dieses Gebiet zuständigen AD-Mitarbeiter zugeordnet und in seinem Fach
kommissioniert. Lieferschein und Empfangsbestätigung verbleiben bis zur Abgabe an den Kunden an
der Ware.
12 Abgabe und Auslieferung
Vor der Aushändigung der Ware an den Kunden prüft der verantwortliche Mitarbeiter die Vollständigkeit
der Lieferung. Zu prüfen ist außerdem, dass der Kunde das richtige Produkt erhält und alle erforderlichen Warenbegleitpapiere dabei sind, ggf. auch eine Gebrauchsanweisung (z.B. bei WiedereinsatzHilfsmitteln).
Der Kunde erhält vor Ort, oder üblicherweise zuhause die Warenlieferung und bestätigt den Erhalt der
Ware auf der Empfangsbestätigung.
Wenn die Auslieferung erfolgt ist und die Lieferpapiere zurückkommen, wird der Vorgang vom Reha-ID
abgeschlossen, und das HiMi im Reha-Hilfsmittelverzeichnis als ausgegeben gekennzeichnet. Rezept,
Lieferschein, Empfangsbestätigung werden dann zur Abrechnung verwendet.
V: Mitarbeiter Reha-Lager
V: Mitarbeiter Reha-AD
M:Kunde
M: Mitarbeiter externer Dienstleister
I: --
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
Eingaben
Ergebnisse
12
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Beteiligte
V = Verantwortlich, M = Mitwirkung, I = Info
 Rezept, Verordnung
 Empfangsbestätigung
 Einlagerungsschein (SIC 20,
41, 221, 196, 197)
 Rückholauftrag (SIC 53, 224)
 Verschrottungsauftrag (SIC 59)
 Lieferunterlagen (Lieferschein, Rechnung, etc.)
 Empfangsbestätigung
 Buchung in der Hilfsmittelverwaltung
Prozess-Schritt
Beschreibung
13 Rückholung
Ein Auftrag zur Rückholung eines Hilfsmittels kann telefonisch oder schriftlich durch Angehörige, den
Patienten selbst, die Krankenkassen oder die Einrichtung erfolgen, in der der Patient ist oder war.
Sofern alle erforderlichen Daten in der EDV vermerkt sind, werden diese auf dem Rückholauftrag
gedruckt – andernfalls müssen die Daten vom Innendienst-MA angelegt werden.
Die Touren für die HiMi-Rückholungen werden in der EDV geplant, je nach Auftragslage entweder an
einem bestimmten Tag oder in Auftrag für einen externen Dienstleister.
Bei der Rückholung wird das HiMi auf Vollständigkeit aller Teile und auf Identität geprüft. Evtl. Abweichungen werden in der Empfangsbestätigung vermerkt und sind auch vom Kunden gegenzuzeichnen.
► Hygienevorschriften !!!
14 Einlagerung
V: Mitarbeiter Reha-ID / AD
M: Mitarbeiter Reha-Lager
M: Mitarbeiter externer Dienstleister
M: Kunde
I: --
Vor der Einlagerung muss geprüft werden, ob das HiMi noch lagerfähig ist, d.h. Vollständigkeit,
Funktionsfähigkeit, Gesamteindruck. Falls das HiMi nicht mehr wirtschaftlich einsatzfähig scheint, wird
es separat gelagert und ein Verschrottungsantrag an den Kostenträger gestellt, so dass es nach
Genehmigung des KoTr schnell entsorgt werden kann. Im andern Fall ist der Zustand des HiMi und
evtl. erforderliche Reparaturen unbedingt so zu dokumentieren, dass der Aufwand für den
Wiedereinsatz sofort erkennbar ist. Ebenfalls ist darauf zu achten, ob das HiMi bereits eine
Lagernummer besitzt – andernfalls muss eine solche im System vergeben werden. Zum Schluss sind
nochmals alle Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Einbuchung geschieht in der
SIC-EDV – die Unterlagen gehen an die ZD.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
13
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Lagerordnung
Alle Artikel sind ihrer Beschaffenheit und Empfindlichkeit entsprechend zu handhaben. Ggf. sind Transportbehälter zu verwenden und die
Herstellerhinweise und Kostenträgerregelungen zu Handhabung und Lagerung zu beachten.
Neuware ist in der (Original-)Verpackung zu belassen, Umverpackungen können bei Bedarf allerdings entfernt werden, um Platz zu sparen
und einfacheren Zugriff auf die Ware zu haben.
Es gilt prinzipiell, das FiFo-Prinzip (first in – first out = zuerst rein – zuerst raus) anzuwenden. Das heißt also, neue Artikel werden nach
hinten / unten / rechts ... eingelagert, so dass ältere, bereits eingelagerte Ware zuerst abverkauft werden kann.
Außerdem ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Informationen (CE, Serien-, Register- und Inventarnummern !) auf der Verpackung
sofort lesbar sind, ohne dass die Ware aus dem Regal genommen werden muss.
Gesperrte Ware ist als solche zu kennzeichnen (rot).
Jedes eingelagerte Hilfsmittel ist mit einem Einlagerungsschein aus SIC gekennzeichnet (gelb), der die Hilfsmittelnummer und die
Lagernummer ausweist sowie die Zustandsbeschreibung des Artikels. Diese Informationen sind bei der Lagerabfrage in der EDV verfügbar.
Es erfolgt eine regelmäßige Prüfung bei der Inventur.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
14
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Hygienevorschriften
Die Abteilungsleiter überwachen die Einhaltung der Hygienevorschriften und mahnen diese bei Abweichungen zur Einhaltung an.
Die Spender für Seifen und Desinfektionsmittel in den Anproberäumen und in den Fahrzeugen werden wöchentlich überprüft und bei
Bedarf die Neufüllung veranlasst
 Am Arbeitsplatz darf nicht gegessen werden.
Dies gilt auch für den Bereich Anproberäume und Kabinen.
Lebensmittel (z.B. Getränkeflaschen, Kaffeebecher, offene Speisen) dürfen nicht am Behandlungs- / Beratungsplatz oder in
Kontaktnähe zur Ware oder Hilfsmitteln stehen.
(Diese Regelungen gelten für Mitarbeiter, Kunden dürfen gerne mit Getränken versorgt werden.)
 Vor und nach jeder Kundenbetreuung / Kundenversorgung sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
Dafür sind in allen Behandlungsräumen, Kabinen und Toiletten Spender für Seife und Desinfektionsmittel aufgestellt.
 Nach der Arbeit an Hilfsmitteln sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
 Die Mitarbeiter tragen die von der GL vorgegebene Arbeitskleidung
 In Räumlichkeiten, in denen sich Patienten ggf. ausziehen (z.B. Anproberäume), ist für alle Sitz- und Liegegelegenheiten Hygienepapier
(Einwegpapier) vorgesehen.
 In den Fahrzeugen sind Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel vorhanden und werden entsprechend angewendet.
 Bei stärker gebrauchsbedingten Verschmutzungen (Schweiß, Urin, etc.) von Hilfsmitteln sind vor der Bearbeitung Handschuhe und
Mundschutz anzulegen und nach der Bearbeitung die Hände, das benötigte Werkzeug und das restliche Material zu desinfizieren.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
15
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Wartung und Reinigung
Im Rahmen der Produktbetreuung werden gesetzlich sowie sicherheitstechnisch erforderliche Wartungs- und Prüftätigkeiten an bestimmten
Medizinprodukten durchgeführt – ggf. unter Einhaltung bestimmter Wartungsvorgaben und –fristen der Hersteller. Hiermit soll für die
ausgegebenen Hilfsmittel ein Höchstmaß an Sicherheit für den Anwender (wie durch das Medizinproduktegesetz vorgegeben) und eine
höhere Wiedereinsatzfähigkeit und Kostenersparnis für den Kostenträger und Betreiber gegeben werden.
Reinigung nach RKI-Richtlinien (Robert-Koch-Institut)
Generell werden alle wiedereingesetzten Produkte vor ihrer Auslieferung an den Kunden artgerecht gereinigt. Die Reinigung erfolgt nach
den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers (wenn vorhanden).
Die Hilfsmittel werden, wo es möglich ist, einer Vorbehandlung (Etiketten lösen, Grobschmutz entfernen, kritische Teile abbauen und
gründliche Nassreinigung) unterzogen. Anschließend erfolgt eine Wischreinigung. Angerostete Stahl und Chromteile werden mit Hartschwamm poliert. Abschließend wird eine Oberflächendesinfektion vorgenommen. Es werden die vom RKI empfohlenen Reinigungs- und
Desinfektionsmittel und –verfahren angewendet. Vor den Desinfektionstätigkeiten werden zuerst die Hände gereinigt. Reinigungs- und
Desinfektionsmittellösungen werden durch intensives Nachspülen sorgfältig entfernt, wobei die Dauer der Spülung, die Wassertemperatur
und die verwendete Spülmenge zu berücksichtigen sind. Zur Trocknung wird aufgrund ihrer guten und raschen Wirkung Druckluft
verwendet und mit Lappen nachgerieben.
Da die Reinigungslösung durch Rückstände verunreinigt wird, wird sie mindestens arbeitstäglich frisch angesetzt, und bei sichtbarer
Verschmutzung sofort gewechselt. Die Reinigungsbecken und –behälter werden arbeitstäglich gründlich mechanisch gereinigt und
desinfiziert.
Für die entsprechend zu reinigenden Produkte wurde eine Risikobewertung und Einstufung vorgenommen: ► „Hygiene-Risikobewertung“.
Es wurden Hilfsmittel der folgenden Einstufungen identifiziert:
- (U) Unkritisch: ... kommen lediglich mit intakter Haut in Berührung
- (S) Semikritisch: ... kommen mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung
- (K) Kritisch: ... zur Anwendung von Blut, Blutproben, u.a. sterilen Medizinprodukten, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und
dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden.
Medizinprodukte, die gemäß dieser Einstufung als „kritisch“ zu bewerten sind, werden nicht durch FUCHS + MÖLLER, sondern durch
nachgewiesen zertifizierte Dienstleister gereinigt bzw. desinifiziert (z.B. AD-Therapie-Systeme).
Hilfsmittel im Wiedereinsatz, die nach Herstellervorgabe steril abgegeben werden müssen, unterliegen einer besonderen Reinigungspflicht.
Ursprünglich sterile Zubehörteile werden bei einer Wiederausgabe generell entsorgt und durch neue Teile ersetzt – diese sind vor der
Ausgabe im Rahmen der Endkontrolle auf Sterilität (Verfallsdatum) zu prüfen.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
16
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Wartung und Reinigung – Endkontrolle
Zur Überprüfung und Wartung verschiedener Hilfsmittel stehen Checklisten zur Verfügung, die auch die Prüfung der Reinigung vorsehen.
Nach der Reinigung / Desinfektion dürfen an allen Teilen des Medizinproduktes keine Verschmutzungen (Verkrustungen, Beläge) mehr
erkennbar sein. Diese Checklisten sind in der Werkstatt verfügbar. Zusätzlich hat jeder Mitarbeiter, der Reparaturen durchführt, eine Kopie
dieser Checklisten in seinem Fahrzeug oder an seinem Arbeitsplatz. Wird im Rahmen der Wartung eine Reparatur durchgeführt, so ist dies
auf der Arbeitskarte zu vermerken.
Medizinprodukte, bei denen die Kontrolle auf Sauberkeit, Unversehrtheit und technische Funktionsfähigkeit Rückstände ergibt, die sich
nicht mehr beseitigen lassen, oder technische Mängel aufzeigt, die nicht mehr beseitigt werden können, sind auszusondern und dem
jeweiligen Kostenträger zur Verschrottung anzuzeigen.
Unreine Hilfsmittel werden getrennt von neuen oder bereits gereinigten Hilfsmitteln gelagert.
Fahrzeuge:
Bei der Tourenplanung wird darauf geachtet, Rückholungen und Auslieferungen mit dem gleichen Fahrzeug zu vermeiden. Doch lässt sich
das aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht immer vermeiden. In dem Fall werden die Hilfsmittel, die zurückgeholt werden, in
entsprechenden Transportbehältern verwahrt. Zur vorbeugenden Reinigung sind daher die Lieferfahrzeuge 1 x wöchentlich innen mit
Desinfektionsmittel auszusprühen.
Bei allen diesbezüglichen Tätigkeiten, aber auch schon bei der Rückholung gebrauchter Hilfsmittel sind alle Mitarbeiter gehalten, für
ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen: geeignete Schutzkleidung, Schutzbrille, Handschuhe, Raumluftqualität etc. Die hierfür
erforderlichen Mittel werden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
17
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Wartung und Reinigung – Produkte von A-Z …
Absauggeräte
… werden eingeschickt – für solche Produkte werden externe Dienstleister, die entsprechend qualifiziert sein müssen, beauftragt.
AD-Therapie-Systeme
… werden eingeschickt – für solche Produkte werden externe Dienstleister, die entsprechend qualifiziert sein müssen, beauftragt.
Badelifter
… werden eingeschickt – für solche Produkte werden externe Dienstleister, die entsprechend qualifiziert sein müssen, beauftragt.
Elektrorollstühle
Elektrorollstühle werden entweder vor der Einlagerung, in jedem Fall aber vor der Wiederausgabe auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.
Eine intervallartige Wartung findet nach Vorgabe des Herstellers statt, wobei die von den Herstellern empfohlenen Wartungsarbeiten
durchgeführt werden. Da die Hilfsmittel häufig im Einsatz sind, müssen die Termine in der SaniVision geplant und mit den Kunden
vereinbart werden.
Pflegebetten
Pflegebetten sind aufgrund der letzten Vorkommnisse (Betten sind in Brand geraten –Schäden an der Elektrik) besonders sorgfältig und
aufmerksam zu warten. Die Überprüfung geschieht anhand der CL SIC 236 und 243 (STK). Zur Wartung gehört eine Prüfung der
Ergebnisse der elektrischen Messung, entsprechende Unterlagen am Hilfsmittel anzubringen sowie die Ablage der Wartungsunterlagen
zusammen mit den sonstigen Unterlagen (KV). ► Prüfmittelregelung !!!
Sauerstoffkonzentratoren
Bei der Ausgabe eines Sauerstoffkonzentrators wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, sich nach 5.000 bzw. 10.000 Betriebsstunden
– je nach Hersteller und Modell – mit uns bezüglich einer Inspektion in Verbindung zu setzen (je nach Hersteller muss das Gerät nach
10.000 oder mehr Betriebsstunden auch zur Überprüfung komplett eingeschickt werden). Nach Ablauf der Wartungsfrist werden die Geräte
zurückgeholt und durch einen externen Dienstleiste entsprechend den Herstellervorgaben gewartet oder repariert.
Die Wartung wird in einem eigenen Ordner sowie in der PC-Lagerverwaltung vermerkt mit Datum und Zeichen.
Die gewarteten Sauerstoffkonzentratoren werden mit einer Prüfplakette versehen, aus der das Datum der Prüfung ersichtlich ist.
Bezüglich der Wartungsarbeiten, die die Patienten selbst vornehmen können, wird auf die Gebrauchsanweisung verwiesen.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
PB “Reha-Standard”
18
/19
Zurück zum
Ablaufdiagramm
Prüfmittelregelung
Die wesentlichen Prüfungen finden in der Orthopädie- und Rehatechnik nicht mit Prüfmitteln aus dem Bereich des Maschinenbaus statt; sie
erfolgen vielmehr im Zusammenwirken von Reha-Mitarbeiter und Kunde/Patient durch Befragen, Anproben und Maßnahme am Körper. Im
Sinne der Norm handelt es sich dabei nicht um Messungen zum Nachweis von festgelegten Qualitätsforderungen, sondern um
vergleichende Messungen.
Aus diesem Grund wird in unserem Hause zwischen Arbeits- und Prüfmitteln unterschieden. So wird z.B. der Gliedermaßstab oder das
Bandmaß, sofern diese entsprechend verwendet werden, als Arbeitsmittel deklariert und unterliegen nicht einer Prüfmittelüberwachung.
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmittel ist nicht erforderlich, da diese allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
Bei FUCHS + MÖLLER gibt es jedoch elektrische Prüfgeräte, die tatsächlich als Prüfmittel in der Rehatechnik „Standard“ eingesetzt
werden, allerdings vom Hersteller oder einem Dienstleister kalibriert werden. Entsprechende Kalibrierprotokolle liegen vor. Das
Kalibrierintervall ist auf 2 Jahre entsprechend der Häufigkeit festgelegt.
Außerdem wird für Rollstuhlreparaturen u.a. ein Drehmomentschlüssel verwendet, um sicherzustellen, dass die vom Hersteller
vorgegebenen Drehmomente eingehalten werden.
Alle Prüfmittel sind in der SIC Hilfsmittelverwaltung in einer eigenen Hilfsmittelgruppe erfasst, so dass über die Wiedervorlagenfunktion aus
der SIC SaniVision Software eine regelmäßige Erinnerung an die Kalibriertermine gewährleistet ist.
Der Bereichsleiter Reha ist für die Planung und Durchführung aller Maßnahmen zur Prüfmittelüberwachung verantwortlich, das heisst:
- Beschaffung von Prüfmitteln in Absprache mit den QMB
- Einpflegen des Prüfmittels in SIC und Kennzeichnung des Geräts mit Prüfmittelnummer vor der ersten Verwendung
- Durchführung der Prüfmittelüberwachung und
- Prüfung und Ablage der Prüfmittelprotokolle, die vom jeweilig beauftragten Kalibrierdienstleister zugeschickt werden.
Jeder zum Gebrauch autorisierte Mitarbeiter (Ausbildung im Bereich „STK“) hat vor Benutzung des Prüfgeräts eine kurze Sichtprüfung
vorzunehmen:
- Lesbarkeit der Skalierung
- Beschädigung des Prüfmittels
- sonstige optisch erkennbare Veränderungen.
Die Prüfmittelnummer, Genauigkeit, Spezifikation/Toleranz, die Art der Überwachung und die Dokumentation der Prüfmittelüberwachung ist
den entsprechenden Prüfmittelaufzeichnungen zu entnehmen, die der BL Reha verwahrt.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Seite
19
/19
Änderungshistorie für dieses Dokument
Änderungsstand
Änderungsdatum
Autor
Änderungen
0
10.02.2008
I.Nikou
Erste Ausgabe für die FUCHS+MÖLLER Reha & Care, basierend auf der letzten
Version der FUCHS + MÖLLER GmbH. Es wurden lediglich kleinere Korrekturen
hinsichtlich der ISO 13485:2007-Revision und eine Ergänzung zu den Prüfmitteln
(Drehmomentschlüssel) vorgenommen.
1
18.01.2010
L.Frentrop
- Korrektur der Seitennummerierung,
- Anpassung auf neues Layout der FUCHS + MÖLLER reha care GmbH,
- Ergänzung, dass externe Dienstleister z.B. bei der Aufbereitung von Hilfsmitteln eingesetzt werden (Vermerk Seite 17 auf externe Dienstleister ergänzt; Seite 15 wurde vor
„AD-Therapie-Systeme“ ein „z.B.“ ergänzt).
2
13.02.2012
L.Frentrop
Referenzen auf AA „Wiedereinsatz“ und „Einlagerung“ entfernt
Verweis auf „Schwarze Mappe“ entfernt
3
13.01.2013
L.Frentrop
- Kapitel 1: Die Revision 2003 wurde von der Norm 13485 entfernt.
- Kapitel 3: Die Prozesskennzahl wird nicht auf DLP eingeschränkt, sondern allgemein
für Versorgungen erhoben.
© 2008-13 • Ä-Stand: 3 • Ä-Datum: 13.01.2013 • Ausdrucke oder Kopien dieses Dokuments unterliegen nicht dem Änderungsdienst – die Angaben können ggf. veraltet sein! Bitte beziehen Sie sich stets auf die Online-Version.
Herunterladen