Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Die neue Prüfungsverordnung 2007 Referent: Dieter Paust Hauptgeschäftsführer Deutsches Kfz-Gewerbe NRW [email protected] Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Seit dem 01.08.2007 gilt beim Kfz-Mechatroniker die „Gestreckte Gesellenprüfung“ als Regel Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 •Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinander fallenden Teilen 1 und 2. • Teil 1 findet am Ende des zweiten Jahres statt. • Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt. • Das Ergebnis der Gesellenprüfung wird durch die Gewichtung der in den Teilen 1 und 2 erzielten Leistungen ermittelt. Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Struktur der Gesellenprüfung Teil 1- Praxis • 3 Arbeitsaufgaben (4 Stunden) darin: Fachgespräch/e (ca. 10 Minuten) (Gewichtung: 15 % der Arbeitsaufgaben) • Schriftliche Aufgabenstellungen (3 Stunden) • Prüfungsdauer gesamt: max. 7 Stunden • Anrechnung der erzielten Leistung im Teil 1 zum Ergebnis der Gesellenprüfung mit 35 % ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Gesellenprüfung Teil 1: 1. Arbeitsaufgabe - Praxis •Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen und Diagnose von Fehlern •Anfertigen von Mess- und Prüfprotokollen an mind. einem der nachfolgenden Systeme: a)Bordnetzsystem b)Beleuchtungssystem c)Ladestromsystem d)Startsystem ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Gesellenprüfung Teil 1: 2. Arbeitsaufgabe - Praxis • Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems • Erstellen einer Dokumentation ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Gesellenprüfung Teil 1: 3. Arbeitsaufgabe - Praxis • Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen Baugruppe Erstellen einer Dokumentation ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Ziel der Gesellenprüfung Teil 1: Der Prüfling soll ... • Schaltpläne und Funktionen analysieren • Mittel der technischen Kommunikation nutzen • Arbeitsschritte planen und dokumentieren • Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen • Messungen durchführen und dokumentieren • Fachbezogene Probleme incl. Lösung darstellen • Vorgehensweise begründen können ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker erreichte PunkteTeil II (zu 65%) „Leistung lohnt“ 77 0 74 5 72 10 69 15 66 20 63 25 61 58 55 30 35 40 53 50 45 50 erreichte Punkte inTeil I GP (zu 35% ) Anzahl der Punkte in den Teilen 1 und 2 die benötigt werden um im Gesamtergebnis die Note 4 zu erreichen. Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Struktur der Gesellenprüfung Teil 2: • Teil 2 Praxis: 4 Kundenaufträge ( 5 Stunden) Davon 2 Kundenaufträge an Fahrzeugen des gewählten Berufschwerpunktes: Pkw-Technik, Nfz-Technik, Motorradtechnik, Kommunikationstechnik darin: Fachgespräch/e ca. 20 Minuten (Gewichtung: 15 % der Kundenaufträge) • Teil 2 Theorie: 3 Fächer (5 Stunden) Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: 1. Kundenauftrag Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an Fahrzeugsystemen unter Einbeziehung der AbgaszusammenSetzung • Recherche von Reparaturinformationen • Erstellen einer Dokumentation Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: 2. Kundenauftrag • Instandhalten von Fahrzeugsystemen • Recherche von Reparaturdateien • Erstellen einer Dokumentation Hinweis: Die Kundenaufträge 1 und 2 sind verbindlich für alle Schwerpunkte. Die nachfolgenden Arbeitsaufgaben 3 und 4 beziehen sich auf den Schwerpunkt:Personenkraftwagentechnik. Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis : 3. Arbeitsaufgabe Untersuchen von Personenkraftwagen nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften a) Verkehrssicherheit b) Betriebssicherheit c) Emissionsvorschriften d) Schäden oder Verschleiß oder Überprüfen von Fahrzeugsystemen nach herstellerspezifischer Dokumentation Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 Praxis: 4. Arbeitsaufgabe Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung an folgenden Systemen: a) Bremssystem b) Fahrwerksystem c) Komfortsystem d) Sicherheitssystem Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 - Praxis: Der Prüfling soll.... • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert selbstständig planen und umsetzen • Informationssysteme nutzen • mit Kunden kommunizieren • Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen • Funktionen überprüfen • Diagnosesysteme einsetzen • Fehler und Störungen diagnostizieren ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 – Fachgespräch: Der Prüfling soll... • fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen. • die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen. • die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben begründen können. Hinweis: Verknüpfung Kundenauftrag und Fachgespräch Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie: 1. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik - Beschreiben kraftfahrzeugtechnischer Systeme, Erläutern der Funktionen und Analysieren der Verknüpfungen - Beschreiben der Vorgehensweise bei der Ausführung von Instandhaltungsarbeiten Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie: 2. Diagnosetechnik - Beschreiben der Vorgehensweise beim systematischen Eingrenzen und Bestimmen von Störungen, Fehlern und deren Ursachen - Auswerten von Herstellerinformationen- und unterlagen Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde - Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Gesamtergebnis Gesellenprüfung Bestehensregel 1. Teil 2 Praxis mind. Note 4 2. Teil 2 Theorie mind. Note 4 2 Fächer mind. Note 4; keine Note 6 3. Gesamtergebnis nach Gewichtung der Teile 1 und 2 mind. Note 4 4. mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn nützlich - nur auf Antrag des Prüflings - ab 01.08.2007 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Das neue Gesellenprüfungszeugnis Kfz-Mechatroniker Ergebnis Gesamtnote Ergebnis Teil 1 Ergebnis Teil 2 ____________________________________________________ Einzelergebnisse Arbeitsaufgaben/ Kundenaufträge auf Beiblatt Ermittlung der Gesamtnote: 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Praxis 32,5% Gesamtpunkte Teil 2 Theorie 35,0% Gesamtpunkte Teil 1 Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker ab 01.08.2007 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Die neue Ausbildungsverordnung Kfz-Mechatroniker finden Sie unter www.autoberufe.de/Ausbildung/downloads techn. Berufe