Der Siegeszug der VVG Vorschaltgeräte - auch nach 2017 Offener Leserbrief [email protected] An die Redaktion „de“ - Gebäudetechnik Herrn Dipl.-Ing. Andreas Stöcklhuber In der „de“ Fachzeitschrift für das Elektrohandwerk, Ausgabe de 6/2012 wird unter dem folgenden Link www.de-online.info/archiv/2012/06/index.php?Page=elektroinstallation03.html ein Artikel des Autors Rupert Neumayer, Product Engineer der Tridonic GmbH & Co KG, Dornbirn/ Österreich mit dem Titel: Schlummerndes Sparpotenzial - Einsatz von EVG veröffentlicht. „de“ gilt als eine der renommiertesten Fachzeitschriften für das Elektrohandwerk in Deutschland erhebt für sich den Anspruch, dieses Klientel mit korrekten Informationen zu bedienen. Daher liegt es nahe, dass man an der Richtigstellung von falsch dargestellten Sachverhalten interessiert ist, um diese an entsprechend exponierter Stelle zu veröffentlichen und die durch den fehlerhaften Beitrag entstandene Verunsicherung des Elektrohandwerks aus der Welt zu schaffen. …die Fakten: Beim Studieren der geltenden und durch ihn zitierten Richtlinien hat der Verfasser, Herr Rupert Neumayer, übersehen, dass es ab 2017 gar keine Effizienzklassen für Vorschaltgeräte mehr gibt, sondern einen nach Formel gerechneten Mindest-Wirkungsgrad, ausschließlich abhängig von der Nennleistung. So haben seine verwendeten Zitate auch keinen Bestand! „Ab 2017 ist endgültig Schluss mit magnetischen Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen; dann sind nur noch EVG erlaubt.“ und „A2 BAT, A2 und A3 ausschließlich für nicht dimmbare EVG“ Wo steht denn das in den aktuellen EU-Richtlinien geschrieben? „B1, B2, C und D ausschließlich für KVG“. Wo steht das denn geschrieben? B1 und B2 sind VVG (verlustarme Vorschaltgeräte) und keine KVG! „Stufe 3: 13.4.2017 – KVG: B2 und B1 verboten (entspricht einem Verbot von KVG)“ Wo steht das denn geschrieben? Richtig ist, dass KVG (den Klassen C+D entsprechende Vorschaltgeräte) bereits seit 2005 nicht mehr in den Verkehr gelangen dürfen. Für die Klassen B1 und B2 hat es nie ein Verbot gegeben, und es ist bis zum heutigen Tag auch keines vorgesehen. Vergleich des besten EVG mit dem schlechtesten KVG Die aufgeführten Vergleiche setzen veraltete, bereits seit 2002/2005 nicht mehr in den Verkehr eingebrachte KVG und neueste EVG-Technik in den Wettbewerb. Das ist nicht Ziel führend! …zudem: Magnetische Vorschaltgeräte der Effizienzstufe A2, die ab 2017 Vorschrift sind, gibt es heute bereits, u.a. vom deutschen Hersteller Vossloh-Schwabe! Bei einem EVG mit einer Lebensdauer von 200.000 Stunden handelt es sich um eine sehr kostspielige Industrie-Qualität, die im Langzeittest mehrerer Konzerne nicht bestanden hat! Eine einfachere Verdrahtung für EVG ist nicht möglich, denn ein EVG benötigt 7 Anschlussleitungen.