Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 1/35 Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) - Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Mitwirkung des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. Landesverband Brandenburg und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK) (handelnd als Landesverband) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - in der Fassung vom: 18.03.2011 gültig ab: 01.01.2011 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 2/35 Information der KVBB Präambel Die entzündlich rheumatischen Krankheiten Rheumatoide Arthritis und Spondyloarthritiden gehören mit einer Häufigkeit von etwa 2 % der Bevölkerung zu den chronischen Volkskrankheiten, die bei den Betroffenen zu massiver körperlicher Einschränkung und verminderter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen. Unabhängig vom Alter des Patienten bei Erkrankungsbeginn sind diese autoimmun entzündlichen Krankheiten des Bewegungssystems nicht heilbar. Sie schreiten schubweise oder kontinuierlich fort, wobei frühzeitig bleibende, irreparable Schäden entstehen. Folgen sind ständige, auch starke Schmerzen, eine deutliche Funktionseinschränkung und ein schlechter Gesundheitszustand sowie längere Arbeitsunfähigkeit und vorzeitige Berentung. Bei rheumatoider Arthritis (RA) führen die frühe Verwendung krankheitsmodifizierender antirheumatischer Medikamente (DMARDs), ein intensives Follow-up und ein „treating to target“-Ansatz zu signifikanten Verbesserungen hinsichtlich der Krankheitsaktivität und der funktionellen Beeinträchtigung sowie zu einer Hinauszögerung der radiographischen Progression der Erosionen. Es ist daher heutiger Stand der Therapie, möglichst frühzeitig und aggressiv in die Entzündungsmechanismen einzugreifen, um eine Verlangsamung der Progression oder bestenfalls auch eine Remission zu erreichen. Dazu bedarf es eines multimodalen Behandlungsansatzes in einem multiprofessionellen Team, einer verlaufsadaptierten engmaschigen Überwachung sowie einer intensiven Schulung des Patienten. Nur so lassen sich persönliches Leid der Patienten und die erheblichen direkten und indirekten Kosten verringern oder vermeiden. §1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für - niedergelassene Ärzte, bei niedergelassenen Ärzten gem. § 32b Abs. 1 Ärzte-ZV angestellte Ärzte, Ärzte in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren gem. § 95 SGB V, ermächtigte Ärzte sowie Ärzte gem. § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV der Fachgruppen Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte, Innere Medizin und Orthopädie (nachfolgend Vertragsärzte genannt) im Bereich der KVBB, welche die in § 4 genannten Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 3/35 Voraussetzungen erfüllen und eine Genehmigung der KVBB erhalten haben. - Versicherte der AOK, welche die Teilnahme gem. § 5 erklärt haben. §2 Ziele (1) Mit einer zeitlich und inhaltlich auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmten, qualitätsgesicherten rheumatologischen Versorgung, innerhalb derer der Rheumatologe mit seinem Praxisteam als Casemanager fungiert und der betreuende Hausarzt den Patienten kontinuierlich wohnortnah begleitet, lassen sich in einer optimierten, multidisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Ergotherapeuten sowie den Selbsthilfe-Organisationen Deutsche Rheuma-Liga, Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew) sowohl die Lebensqualität der betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Einsatz aller Ressourcen wirtschaftlich gestalten. Durch qualitativ beste sowie schnellere und konsequentere Krankheitskontrolle können - kürzere Arbeitsunfähigkeit, - weniger stationäre Behandlungen, - frühzeitige Einleitung einer Rehabilitation, - verminderte Folgekosten in der Langzeitbehandlung, - höhere Lebensqualität und - gute Chancen auf Remissionsinduktion erreicht werden. (2) Die Versorgung von Patienten nach dieser Vereinbarung erfolgt in der Regel auf drei Versorgungsebenen: Ebene 1: Hausärzte gem. § 4 Abs. 3 Ebene 2a: Rheumatologen gem. § 4 Abs. 4 Ebene 2b: Rheumatologen mit Vorhaltung einer Infusionseinheit gem. § 4 Abs. 6 Ebene 3: stationäre Versorgungseinrichtungen (einschließlich Rehabilitationseinrichtungen) Die Behandlung und Betreuung von Patienten auf Ebene 3 ist nicht Gegenstand des Vertrages. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 4/35 Information der KVBB Die Tätigkeit eines Vertragsarztes auf Ebene 2 erfolgt grundsätzlich auf Überweisung. Vertragsärzte der Ebene 2b können auf Überweisung der Hausärzte oder der Rheumatologen der Ebene 2a in Anspruch genommen werden. Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 durch einen Vertragsarzt der Ebene 1 sollte insbesondere bei Krankheiten des Bewegungsapparates grundsätzlich eine Konsultation mit dem Rheumatologen der Ebene 2a vorausgehen. §3 Maßnahmen Zur Umsetzung der durch die Vereinbarung verfolgten Ziele vereinbaren die Vertragspartner folgende Maßnahmen: - den rechtzeitigen Zugang zum Rheumatologen ohne längere Wartezeiten bei Krankheitsverdachtsfällen („Frühdiagnostik“) und bei Patienten mit einem akuten Krankheitsschub, - die für die „Frühdiagnostik“ der Krankheitsaktivität erforderlichen zeitaufwändigen Ultraschalluntersuchungen, einschließlich DuplexVerfahren, welche die üblicherweise im Röntgenbild noch nicht sichtbaren Früherosionen darstellen (und teurere MRT-Untersuchungen einsparen können), - die ggf. mehrfach im Quartal notwendigen Wiedervorstellungen („tight control“), um schnell und ggf. ohne teure Biologika eine Krankheitskontrolle zu ermöglichen, - die Verfügbarkeit von Infusionseinheiten, in welchen die nur mit mehrstündigen Infusionen anwendbaren (häufig preisgünstiger als die subkutan anzuwendenden) Medikamente zum Einsatz kommen können, - die Einbindung speziell fortgebildeter „Rheumatologischer Fachassistenz“ in die Kontrollstrategien und die Dokumentation sowie zur Optimierung der interdisziplinären Schnittstellen, - die regelmäßige Bedarfsprüfung und Veranlassung rehabilitativer Leistungen, - die Verordnung und Kontrolle rheumagerechter Heil- und Hilfsmittel, - die ambulante Patientenschulung und die Veranlassung eines kontinuierlichen Funktionstrainings/Rehabilitationssports. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 5/35 §4 Teilnahme der Vertragsärzte (1) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der Vertragsarzt beantragt seine Teilnahme mittels einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1) gegenüber der KVBB und erbringt den Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen nach Abs. 3 bis 6. Die KVBB prüft die Einhaltung und erteilt dem Vertragsarzt eine Genehmigung für die jeweilige Versorgungsebene. (2) Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme an dem Vertrag schriftlich gegenüber der KVBB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Quartals. (3) Zur Teilnahme als Hausarzt sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: - Facharzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt oder Facharzt für Innere Medizin, der an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V teilnimmt, - jährlich mindestens 4 CME-Punkte auf dem Gebiet der Rheumatologie. (4) Zur Teilnahme als Rheumatologe der Ebene 2a sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: Personelle Voraussetzungen - Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie oder - Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie und Betreuung von mindestens 40 GKV-Patienten pro Quartal, die mit DMARDs therapiert werden; aus Gründen der Sicherstellung kann im Einzelfall die Mindestpatientenzahl verringert werden; - jährlich mindestens 30 CME-Punkte auf dem Gebiet der Rheumatologie, davon 25 Punkte auf dem Gebiet der konservativen Rheumatologie und - Beschäftigung mindestens einer Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh oder 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. 6/35 Strukturvertrag Rheuma Information der KVBB Nachweis über den Abschluss der Ausbildung einer Angestellten zur Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh innerhalb eines Jahres nach Beginn der Teilnahme des Vertragsarztes an diesem Vertrag und - Befähigung des Vertragsarztes oder der Rheumatologischen Fachassistentin zur Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“ der DGRh (STRUPI) oder Nachweis über die Befähigung innerhalb eines Jahres nach Beginn der Teilnahme des Vertragsarztes an diesem Vertrag. Der Rheumatologe verpflichtet sich zur Behandlung der in § 5 Abs. 1 genannten entzündlich rheumatischen Krankheiten insbesondere unter Berücksichtigung der derzeit gültigen evidenzbasierten Leitlinien, wie - NICE 02/2009, AHRQ 11/2007 (in der jeweils gültigen Fassung) sowie - der Qualitätsstandards, Empfehlungen und Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) / The European League Against Rheumatism (EULAR) auf dem jeweils gültigen Stand. Technische Voraussetzungen - Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet), ggf. in Kooperation (5) Die „Strukturierte Patienteninformation“ (STRUPI) kann ausschließlich durch Rheumatologen der Ebene 2a durchgeführt werden, die eine Schulungsgenehmigung durch die KVBB erhalten haben. Patientenschulungen, welche durch die Deutsche Rheumaliga gem. § 7 Abs. 6 durchgeführt werden, bleiben davon unberührt. (6) Neben den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen muss der Rheumatologe der Ebene 2b, welcher eine Infusionstherapie nach § 8 durchführt, eine Infusionseinheit vorhalten. Als Infusionseinheit nach diesem Vertrag werden separate Räumlichkeiten in der Praxis des Rheumatologen bezeichnet, in denen die notwendige technische und personelle Ausstattung zur Durchführung einer Infusionstherapie vorhanden ist. Hierfür gelten folgende Mindestvoraussetzungen: Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 7/35 Personelle Ausstattung: - mindestens eine für die Durchführung der Infusion ausgebildete medizinische Fachangestellte oder Krankenschwester - Teilnahme des Rheumatologen und der Infusionsschwester an einer Notfallausbildung einmal im Kalenderjahr Technische Ausstattung: - mindestens zwei Infusionsplätze mit Infusionsliegen und entsprechenden Stühlen - Monitoring zur kontinuierlichen Überwachung der Vitalparameter - Rufsystem zur Notfallversorgung - separater Notfallkoffer für die Infusionseinheit Der Vertragsarzt erklärt in diesem Fall seine Teilnahme am Vertrag sowohl auf der Ebene 2a als auch auf der Ebene 2b. (7) Die KVBB erstellt und führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden Vertragsärzte. Dieses Verzeichnis stellt die KVBB der AOK monatlich bei Änderung, insbesondere zu Eintritt und Austritt der Vertragsärzte online in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. Eine Liste der teilnehmenden Vertragsärzte wird auf der Homepage der KVBB veröffentlicht. (8) Verstößt ein Vertragsarzt bei der Erfüllung der Aufgaben dieses Vertrages gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, wird er durch die KVBB zur Einhaltung aufgefordert. Hält der Vertragsarzt nachweislich die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nicht ein, kann er von der Teilnahme an diesem Vertrag ausgeschlossen werden. §5 Teilnahme der Versicherten (1) Versicherte mit der gesicherten Diagnose - Rheumatoide Arthritis (M 05.-, M 06.-), - Spondyloarthritiden (M 07.2, M 45.-, M46.-) können an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Diagnose ist jeweils durch die in § 7 Abs. 2 genannten Merkmale gekennzeichnet. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. 8/35 Strukturvertrag Rheuma Information der KVBB Die Teilnahme des Versicherten ist freiwillig. Der Versicherte willigt durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) in die Behandlung nach diesem Vertrag und die mit der Behandlung im Zusammenhang stehende Datenübermittlung ein. Der Versicherte verpflichtet sich mit der Teilnahme: - die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt einzuhalten, - bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei akuter Verschlechterung der Erkrankung oder Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen der antirheumatischen Therapie sofort einen Hausarzt aufzusuchen, - verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem Rheumatologen mitzuteilen, - die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- oder Facharztbesuchen mitzuführen und diese bei jedem Arztbesuch vorzulegen sowie - den Rheumapass zu führen und bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen gem. § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 erfolgt keine Einschreibung in den Vertrag. (2) Die AOK erstellt ein Versichertenverzeichnis und stellt dieses der KVBB quartalsweise bis zum 3. Werktag nach Ablauf des Quartals in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. (3) Der Versicherte kann die Teilnahme jederzeit mündlich oder schriftlich gegenüber der Krankenkasse kündigen. Die AOK informiert den Hausarzt sowie den Rheumatologen der Ebene 2a über die Kündigung. (4) Die Teilnahme des Versicherten am Versorgungskonzept endet a) bei Wegfall der in Abs. 1 genannten Kriterien, b) mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. (5) Die AOK stellt den Vertragsärzten die entsprechenden Formulare der Anlagen 1 bis 4 sowie adressierte Freiumschläge für die Rücksendung der Teilnahmeerklärung des Versicherten an die AOK zur Verfügung. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 9/35 §6 Hausärztliche Leistungen (1) Der Hausarzt hat die besondere Aufgabe der standardisierten Früherkennung neuer Krankheitsfälle und akuter Krankheitsschübe. Dazu überweist der Hausarzt - Versicherte mit dem Verdacht auf Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Krankheit nach § 5 Abs. 1 bzw. - Versicherte mit gesicherter vorbestehender entzündlich rheumatischer Krankheit nach § 5 Abs. 1 bei einem akuten Krankheitsschub an einen teilnehmenden Rheumatologen der Ebene 2a. Dieser Überweisung sind der ausgefüllte Befundbogen (Anlage 3) sowie die relevanten Befunde beizufügen. (2) Durch den Hausarzt erfolgt die kontinuierliche Mitbetreuung eingeschriebener Patienten. Er unterstützt den Versicherten bei der Führung eines Rheumapasses durch regelmäßige Dokumentation aktueller Befunde bzw. Medikation (auch bei nicht rheumatischen Diagnosen). (3) Bei folgenden Situationen soll durch den Hausarzt eine sofortige Überweisung bzw. Information an den Rheumatologen der Ebene 2a veranlasst werden: - bei Auftreten eines Krankheitsschubes mit mehrtägiger Verschlechterung der klinischen oder paraklinischen Parameter oder - bei neu auftretenden Entzündungserscheinungen am Bewegungssystem (z.B. Befall neuer Gelenke oder Wirbelsäulenabschnitte) oder - bei neu auftretender Mitbeteiligung innerer Organe / Sinnesorgane (z.B. Auge) / Haut bzw. Schleimhäute / Blutgefäße / Nerven oder - bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung des Bewegungssystems (Ausnahme Trauma) oder - bei Auftreten einer gravierenden Nebenwirkung der laufenden antirheumatischen Therapie. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 10/35 Information der KVBB Dabei werden folgende Befunde erhoben: - Dauer der Morgensteife (min) - Akuter Schmerzgrad (Visuelle Analogskala VAS in cm) - Neu aufgetretene Gelenkbefunde / nächtliche Rückenschmerzen - Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) / Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS) und quantitatives CRP (C-reaktives Protein) sowie alle weiteren Parameter der Laborkontrolle Basistherapie - Aktuelle Röntgenbefunde (einschl. Bildern) und Befunde technischer Untersuchungen - Therapierelevante Befunde, insbesondere die anderer Fachärzte sowie - Entlassungsberichte nach stationärer Behandlung Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des Versicherten dokumentiert und dem Rheumatologen der Ebene 2a durch Mitgabe an den Patienten oder auf elektronischem Wege übermittelt. (4) Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 insbesondere im Zusammenhang mit Krankheiten des Bewegungsapparates sollte bei den teilnehmenden Versicherten grundsätzlich eine kurzfristige Indikationsüberprüfung durch den Rheumatologen der Ebene 2a vorausgehen. §7 Rheumatologische Behandlung (1) Bei erstmaliger Vorstellung des Patienten oder beim Auftreten akuter Krankheitsschübe führt der Rheumatologe der Ebene 2a zusätzlich zur rheumatologischen Basisdiagnostik gem. EBM folgende Diagnostik durch: - sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl. Duplex-Untersuchung), - erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI, BASMI, BASDAI, DAS 28), - Dokumentation im Rheuma-Pass. Eine Terminvergabe für Versicherte der AOK soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 11/35 (2) Eine gesicherte Diagnose gem. § 5 Abs. 1 liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Frühdiagnostik Patienten mit früher Rheumatoider Arthritis (Krankheitsdauer < 6 Monate): DAS 28 - Wert von > 2.6; Patienten mit früher Spondyloarthritis: Entzündung der SIG und/oder der WS mit einem BASDAI - Wert von > 2. Neu (< 6 Monate) aufgetretene Symptomatik, die sich im RheumaCheck oder im Rheuma-Rücken-Check (alternativ durch typische klinische Zeichen) als verdächtig auf das Vorliegen einer entzündlich rheumatischen Krankheit erweist in Verbindung mit - erhöhten Entzündungsparametern (BSG und qCRP) und - spezifischen AK (qRF, ACPA/ACCP) -> RA - Genetischem Marker HLA B27 -> Sp.a. Schubdiagnostik Patienten mit Rheumatoider Arthritis längerer Krankheitsdauer klinisch floride Gelenkentzündungen (Synovialitis, Erguss) relevante Morgensteifigkeit (> 30 min) paraklinische Entzündungsaktivität mit BSG > 20 und/oder CRP > 10 mg/l sowie DAS 28 - Wert von > 3.2 Patienten mit Spondyloarthritis nächtliche Kreuzschmerzen (VAS > 50 mm) und erhöhte Entzündungsaktivität oder BASDAI - Wert > 3,9 oder periphere Arthritis/Iritis neu aufgetreten Die gesicherte Diagnose nach Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 führt zur Einschreibung des Versicherten. In diesen Fällen händigt der Rheumatologe der Ebene 2a dem Versicherten die Teilnahme- und Einwilligungserklärung aus. Nach der Unterzeichnung leitet der Rheumatologe die Teilnahmeerklärung für den Versicherten innerhalb von 10 Kalendertagen an die AOK (ggf. per Fax) weiter. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. 12/35 Strukturvertrag Rheuma Information der KVBB wird innerhalb von 2 Wochen eine Bescheinigung zur Diagnosebestätigung gem. Anlage 3 an den Hausarzt übersandt und dem Versicherten, sofern dieser noch nicht vorliegt, ein Rheumapass ausgestellt. (3) Bei den am Vertrag teilnehmenden Patienten wird einmal im Quartal eine Kontrolle des Krankheitsverlaufs mit folgenden Leistungsinhalten durchgeführt: - Zwischenanamnese, - sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl. Duplex-Untersuchung), - erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI, BASMI, BASDAI, DAS 28), - Labordiagnostik zur Bestimmung der Entzündungsparameter. Sollte es der Krankheitsverlauf oder die eingesetzte Therapie erfordern, wird eine engmaschige Verlaufskontrolle durchgeführt. Diese Kontrolle soll 3-mal in 3 Monaten stattfinden und - eine Anamnese sowie - ein Assessment für Aktivität und Funktion enthalten. Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich eine Statusbestimmung der Krankheitsprogredienz. (4) Jede rheumatoide Arthritis sollte grundsätzlich frühzeitig mit einer langwirksamen antirheumatischen und krankheitsmodifizierenden medikamentösen Therapie behandelt werden. Nach den geltenden Leitlinien übernimmt der Rheumatologe der Ebene 2a die Einleitung sowie die Kontrolle der Therapie der medikamentösen Maßnahmen der langwirksamen Antirheumatika (DMARDs). Ist eine Umstellung der Therapie erforderlich, sind die dazu erforderlichen Voraussetzungen der Aufklärung und Dokumentation zu schaffen. (5) Einmal jährlich erfolgt bei dem teilnehmenden Versicherten die Überprüfung der verordneten Hilfsmittel, um gegebenenfalls die Verordnung den Erfordernissen der Erkrankung anzupassen. (6) Um den Patienten das Wissen über die Krankheit und die gängigen Therapiemöglichkeiten zu vermitteln, erhalten die Patienten die Möglichkeit, bei einem Rheumatologen der Ebene 2a an einer Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 13/35 „Strukturierten Patienteninformation“ (STRUPI) teilzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt der Rheumatologe der Ebene 2a dem Versicherten die Teilnahme an einer von der Deutschen Rheumaliga angebotenen Patientenschulung, die seitens der AOK finanziert wird. (7) Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit des Patienten oder bei (drohender) Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die rheumatische Krankheit wird die Möglichkeit einer rheumatologischen Rehabilitation geprüft. Durch den Rheumatologen der Ebene 2a erfolgt die Abschätzung des Bedarfs anhand des IRES-24-Fragebogens (siehe Anlage 4) sowie die Kooperation mit dem Rentenversicherungsträger. Die Versicherten erhalten hierzu von der AOK diesen Fragebogen, welcher durch den Rheumatologen der Ebene 2a ausgewertet wird. Das Ergebnis des Fragebogens wird der AOK zur Verfügung gestellt, sodass diese den Versicherten gem. § 51 SGB V zur Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern kann. (8) Die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 bis 7 ist in den Patientenunterlagen zu dokumentieren. (9) Ein regelmäßiges Feedback zwischen den an der Behandlung des Patienten Beteiligten ist zu gewährleisten. Dazu informiert der Rheumatologe der Ebene 2a den Hausarzt regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, über die erhobenen Befunde sowie die durchgeführte Therapie. Bei Rücküberweisung erhält der Hausarzt die therapierelevanten Befunde sowie ggf. Entlassungsberichte nach stationärer Behandlung. Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des Versicherten dokumentiert und dem Hausarzt durch Mitgabe an den Patienten oder auf elektronischem Wege übermittelt. (10) Der Rheumatologe der Ebene 2a wird bei seinen in Abs. 1 bis 9 beschriebenen Aufgaben i.d.R. durch eine Rheumatologische Fachassistentin unterstützt. Diese übernimmt unter anderem folgende Aufgaben: - Führung des Rheumapasses, - Erfassung von Aktivitäts- und Funktionsscores, Dokumentation der Krankheitsaktivität sowie Auswertung der IRES-Fragebögen, 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 14/35 - Information der KVBB Kontrolle der Medikamentengabe, Terminmanagement, Dokumentation des Krankheitsverlaufs sowie ggf. Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“. (11) Die für eine Akutvorstellung gegebenenfalls notwendigen Fahrdienste zum Rheumatologen der Ebene 2a, insbesondere bei vorgesehener Einweisung zur stationären Behandlung, werden durch die AOK separat finanziert. Die AOK stellt der KVBB Übersichten über vertraglich gebundene Fahrdienste zur Information der Vertragsärzte zur Verfügung. §8 Infusionseinheit Der Rheumatologe der Ebene 2b hält die für Infusionstherapien notwendigen Strukturen gem. § 4 Abs. 6 (Infusionseinheit) vor und führt bei selbst betreuten bzw. durch Hausärzte oder Rheumatologen der Ebene 2a überwiesenen Patienten entsprechende Therapien durch. §9 Vergütung und Abrechnung (1) Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des allgemeinen Versorgungsauftrages richtet sich auch für an diesem Vertrag teilnehmende Versicherte nach dem EBM. (2) Für die zusätzlichen Aufgaben bei der Betreuung von Versicherten werden folgende Pauschalen gezahlt: SNR Leistungsinhalt 93420 Früherkennungspauschale Hausarzt Pauschale für Beachtung der Überweisungskriterien und Befunderhebung und -übermittlung gem. § 6 Abs. 1 und 3 an den Rheumatologen der Ebene 2a bei Verdacht auf Erstmanifestation bzw. bei nachweisbarem Schub einmal im Behandlungsfall Pauschale in € 15,00 Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma SNR Leistungsinhalt 93421 Diagnosezuschlag zur SNR 93420 2.4. 15/35 Pauschale in € 15,00 Bei Bestätigung einer Diagnose gem. § 5 Abs. 1 kann der Hausarzt einmal je Versicherten die SNR 93421 abrechnen. Die Bestätigung des Rheumatologen gem. § 7 Abs. 2 ist als Abrechnungsvoraussetzung der Abrechnung beizufügen. 93422 Betreuungspauschale einschließlich Dokumentationspauschale Hausarzt 10,00 Pauschale für den zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen einschließlich der Koordinierung der Versorgung und der Dokumentation der erhobenen Werte im Rheumapass gem. § 6 Abs. 2 einmal im Behandlungsfall 93425 Akutpauschale Rheumatologe 40,00 Pauschale für die rheumatologische Akutbehandlung durch den Facharzt gem. § 7 Abs. 1 einschließlich Wartezeitenmanagement und Einschreibung des Versicherten gem. § 7 Abs. 2 einmal im Behandlungsfall Die SNR 93425 ist im Behandlungsfall nicht neben den SNRn 93426 und 93427 abrechnungsfähig. 93426 Betreuungspauschale Rheumatologe 40,00 Pauschale für die - Durchführung der Kontrolle des Krankheitsverlaufs gem. § 7 Abs. 3 (u.a. US 7-Score) einmal im Quartal einschließlich der Dokumentation im Rheumapass - die Überprüfung der verordneten Hilfsmittel gem. § 7 Abs. 5 - die Prüfung der rheumatologischen Rehabilitation gem. § 7 Abs. 7 einmal im Behandlungsfall Die SNR 93426 ist im Behandlungsfall nicht neben der SNR 93425 abrechnungsfähig. 93427 Tight-control-Pauschale Rheumatologe Pauschale für zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen („tight control“) gem. § 7 Abs. 3 einschließlich Koordinierung der Versorgung je Arzt-Patientenkontakt Die SNR 93427 ist im Behandlungsfall nicht neben der SNR 93425 abrechnungsfähig. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 10,00 2.4. Strukturvertrag Rheuma 16/35 SNR Leistungsinhalt 93428 Therapiepauschale Rheumatologe Information der KVBB Pauschale in € 11,00 Pauschale für die Planung und Durchführung der Arzneimitteltherapie einschließlich gesonderter Erfassung der bisherigen Therapie und ggf. Therapieanpassung gem. § 7 Abs. 4 einmal im Behandlungsfall 93429 STRUPI-Pauschale Rheumatologe 15,00 Pauschale für die Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“ gem. § 7 Abs. 6 je Patient und Schulungseinheit 93430 Nichtärztliche Betreuungspauschale Rheumatologe 10,00 Pauschale für die nichtärztliche Betreuung durch eine Rheumatologische Fachassistentin gem. § 7 Abs. 10 einmal im Behandlungsfall 93431 Zusatzpauschale Infusion Rheumatologe 25,00 Zusatzpauschale zu den GOP 01510-01512 oder 02101 für eine Infusionstherapie in einer Infusionseinheit gem. § 8 einmal im Behandlungsfall (3) Die Leistungen nach Abs. 2 dieses Vertrages sind von den Vertragsärzten auf dem Behandlungsausweis kalendervierteljährlich über die KVBB abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe der Symbolnummern. (4) Die Vergütungen für Leistungen nach dieser Vereinbarung werden der KVBB durch die AOK außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt. (5) Die Mittel für die Vergütung der Leistungen nach diesem Vertrag werden von der KVBB im Rahmen der Rechnungslegung für die vertragsärztlichen Leistungen angefordert. Die gezahlten Vergütungen werden im Formblatt 3 ausgewiesen. Für den Zahlungsverkehr gelten die zwischen der KVBB und der AOK vereinbarten Regelungen der jeweiligen Vereinbarung zur Gesamtvergütung. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 17/35 § 10 Qualitätssicherung Bei der KVBB wird eine Qualitätssicherungskommission „Rheumatologische Versorgung“ gebildet. Die Kommission berät die KVBB bei allen die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung betreffenden fachlichen Fragen, gegebenenfalls bei der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen gem. § 4 Abs. 1, und veranlasst notwendige Anpassungen im Falle der Aktualisierung von Leitlinien aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. technischer Möglichkeiten. § 11 Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen Sollten durch diesen Vertrag zusätzliche Verordnungen durch die teilnehmenden Vertragsärzte erforderlich werden und dies zu einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach § 106 SGB V führen, empfehlen die Vertragspartner, diese verordneten Leistungen als Praxisbesonderheit anzuerkennen. Der Vertragsarzt hat den erhöhten Verordnungsaufwand im Einzelfall zu dokumentieren. § 12 Datenschutz Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie bei der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen insbesondere der Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten unberührt und sind von den Beteiligten einzuhalten. § 13 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 18/35 Information der KVBB § 14 Inkrafttreten und Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt am 01.01.2011 in Kraft. (2) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende des Kalenderjahres und ist frühestens zum 31.12.2012 möglich. Potsdam, den 08.12.2010 Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg AOK Berlin-Brandenburg - Die Gesundheitskasse Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 19/35 Protokollnotizen zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK zu § 9 Abs. 2 Für die Weiterentwicklung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich der Qualität und der Wirtschaftlichkeit, wird von den Vertragspartnern ein Beirat mit bis zu 4 Vertretern der KV und zwei Vertretern der AOK eingerichtet, der durch einstimmige Beschlüsse Anpassungen sowie Ergänzungen des Vertrages in Gang setzen kann. Um die Qualität der Rheuma-Versorgung auch vom Patienten her bewerten zu können, werden die eingeschriebenen Patienten bzw. eine relevante Stichprobe jeweils zum Ende eines Quartals nach ihrer Zufriedenheit mit der Versorgung und ihrer Empfehlungsbereitschaft für diesen Vertrag gefragt. Diese Befragungen werden zunächst für die ersten vier Quartale der Vertragslaufzeit durchgeführt. Die Befragung kann von den Vertragspartnern gemeinsam oder durch Auftragsvergabe an einen Dritten, z.B. die KV-COMM, durchgeführt werden. Um die Wirtschaftlichkeit der Vereinbarung von Beginn an zu sichern, werden die vereinbarten Honorare zu 80 % ohne Weiteres nach Abschluss des jeweiligen Quartals zur Auszahlung gebracht. Die Auszahlung der Honorare erhöht sich um 15 % für das jeweilige Quartal, wenn die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller eingeschriebenen Versicherten in diesem Quartal um 6 % unter denen des jeweiligen Vorquartals liegen. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass dies erreichbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Beirat einstimmig andere Festlegungen treffen. Diese Regelung gilt zunächst für die ersten vier Quartale der Vertragslaufzeit. Diese Zielquote gilt unter Beachtung qualitativer Versorgungsoptimierung und mittelfristiger Reduktion der Leistungsausgaben. Sofern die Qualitätsbefragung der eingeschriebenen Patienten einen vom Beirat festzulegenden Wert überschreitet, werden die Honorare des jeweiligen Quartals um weitere 10 % erhöht. Die Umsetzung der Ziele dieses Vertrages kann auch durch weitere Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere im Bereich der Heil-, Hilfsmittel und Arzneimittelversorgung, unterstützt werden. Der Vertrag ist erstmals zum 31.12.2011 kündbar. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 20/35 Information der KVBB Anlage 1 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Str. 10 - 11 14469 Potsdam Arztstempel Teilnahmeerklärung Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung, insbesondere der Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 4 und der Aufgaben gemäß §§ 6 und/oder 7. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Vertrages, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen insbesondere der Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten einhalte, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichten werde. Ich bin einverstanden mit der Veröffentlichung meines Namens und meiner Praxisanschrift im „Verzeichnis der Vertragsärzte“ und der Weitergabe des „Verzeichnisses der Vertragsärzte“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die Krankenkasse und an die teilnehmenden Versicherten. Mir ist bekannt, dass 1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung bzw. Ruhen meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet bzw. ruht, 3. die Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen sanktioniert wird, 4. die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend diesem Vertrag von mir gegenüber der KVBB nachzuweisen sind. optional Hiermit ermächtige ich die KVBB zur Einsicht in mein Punktekonto bei der Landesärztekammer (Bei Einverständnis bitte ankreuzen!) Meine lebenslange Arztnummer lautet: (LANR) 1. Ich möchte als hausärztlich tätiger Vertragsarzt gemäß § 4 Abs. 3 (1. Versorgungsebene) des Vertrages persönlich durch angestellte Ärzte persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Fortbildungsnachweis über mindestens 4 CME-Punkte innerhalb der letzten 12 Monate ist beigefügt. Die Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. oder Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 21/35 2. Ich möchte als Rheumatologe gemäß § 4 Abs. 4 (Versorgungsebene 2a) des Vertrages persönlich durch angestellte Ärzte persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Fortbildungsnachweis über mindestens 30 CME-Punkte (davon 25 Punkte auf dem Gebiet der konservativen Rheumatologie) innerhalb der letzten 12 Monate ist beigefügt Teilnahmezertifikat Trainer-Seminar zur Strukturierten Patienteninformation (STRUPI) ist beigefügt für mich: und/oder für Fachassistentin: bzw. Teilnahme am Trainer-Seminar erfolgt voraussichtlich am durch mich und/oder am durch Fachassistentin Nachweis/Bestätigung über Anstellung einer rheumatologischen Fachassistentin Nachweis über Ausbildung zur rheumatologischen Fachassistentin (BDRh-DGRh) bzw. Ausbildung wird voraussichtlich am ……………….. abgeschlossen zusätzlich bei FA für Orthopädie und Unfallchirurgie: Nachweis der Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie Nachweis Betreuung von 40 GKV-Patienten pro Quartal mit DMARDs-Therapie (Patientenliste) Ich verfüge über ein Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet) Ich nutze das Gerät in Kooperation mit folgender Praxis Name/Praxissitz: …………_____________…….. Gerätenachweis (Gewährleistungserklärung des Herstellers) ist beigefügt Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. und/oder 3. Ich möchte als Rheumatologe gemäß § 4 Abs. 6 (Versorgungsebene 2b) des Vertrages persönlich durch angestellte Ärzte persönlich und durch angestellte Ärzte teilnehmen. Nachweis der Teilnahme durch mich und einer Infusionsschwester an einer Notfallausbildung/Kalenderjahr Ich verfüge über die folgenden Voraussetzungen: Mindestens eine für die Durchführung der Infusion ausgebildete med. Fachangestellte/Krankenschwester, mindestens zwei Infusionsplätze (Liegen/Stühle), Monitoring zur kontinuierlichen Überwachung der Vitalparameter, Rufsystem zur Notfallversorgung, separater Notfallkoffer für die Infusionseinheit. Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 22/35 Information der KVBB Ich möchte für folgende Betriebsstätte(n) bzw. Nebenbetriebsstätte(n) teilnehmen: a) __________________ (BSNR) Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung zwischen der KVBB und der AOK tätig werden 1. Name, Vorname, Titel, LANR als Hausarzt als Rheumatologe ab Datum b) _________________ (BSNR) Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages zur rheumatologischen Versorgung zwischen der KVBB und der AOK tätig werden 2. Name, Vorname, Titel, LANR als Hausarzt als Rheumatologe ab Datum Ort, Datum Unterschrift des Vertragsarztes bzw. des Ärztlichen Leiters einer Einrichtung / eines MVZ, welcher eine Teilnahme (auch) für angestellte Ärzte erklärt Ort, Datum ggf. Unterschrift des angestellten Arztes Information der KVBB 2.4. Strukturvertrag Rheuma 23/35 Anlage 2 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte Erklärung zur Teilnahme am Programm zur rheumatologischen Versorgung zwischen KVBB und der AOK Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb.am _____________________________________________________________ Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Tel.-Nr. privat* Datum Tel.-Nr. dienstlich* Fax-Nr.* E-Mail-Adresse* *Angaben sind freiwillig Name und Adresse des überweisenden Hausarztes 1. Teilnahmeerklärung: Das Programm zur Versorgung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen wurde mir durch meinen behandelnden Vertragsarzt vorgestellt. Mit Bestätigung der Diagnose durch den Vertragsarzt ist eine Teilnahme am Programm möglich. Der Vertragsarzt hat mich über den Zweck der Teilnahme und ihre Freiwilligkeit informiert. Alle Fragen zu dieser Behandlung wurden von meinem behandelnden Vertragsarzt zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Die Behandlung im Rahmen dieses Programms kann nur durch teilnehmende Vertragsärzte durchgeführt werden. Die an diesem Programm teilnehmenden Vertragsärzte kann ich auf den Teilnahmelisten der Krankenkasse oder der KVBB auf deren Internetseiten jederzeit einsehen, unter diesen Ärzten kann ich frei wählen. Hier erkläre ich, dass ich freiwillig am Programm teilnehme. ich weiß, dass ich die Teilnahme gegenüber meiner Krankenkasse jederzeit kündigen kann. ich weiß, dass ich von meiner Krankenkasse eine Übersicht der am Programm teilnehmenden Haus- und Fachärzte erhalten kann. ich die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt einhalte. ich bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei akuter Verschlechterung der Erkrankung oder Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen der antirheumatischen Therapie sofort meinen Hausarzt aufsuche. ich die mir verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem behandelnden Facharzt mitteile. ich die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- oder Facharztbesuchen mitführe und bei Bedarf vorlege. der mir übergebene Rheumapass bei jedem Arztbesuch vorgelegt wird. Ich wurde darüber informiert, dass die Vertragspartner eine Qualitätssicherung des Programms auf Basis anonymisierter Daten durchführen wollen, an der ich mich freiwillig beteiligen kann. Zum vorgesehenen Zeitpunkt werde ich dazu von der AOK kontaktiert. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen an einem Programm zur Versorgung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 24/35 Information der KVBB 2. Einwilligungserklärung: Ich willige in die auf Basis gesetzlicher Grundlagen erfolgende Verarbeitung und Nutzung meiner im Programm erhobenen medizinischen und persönlichen Daten ein. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen und aus dem Programm austreten kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Versorgungskonzept gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Bitte das heutige Datum eintragen. T T MM J J J J T T MM J J J J _________________________ Unterschrift des Versicherten _________________________ Stempel/Unterschrift des einschreibenden Arztes Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 25/35 Anlage 3 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK Krankenkasse bzw. Kostenträger Befundbogen zur ambulanten rheumatologischen Versorgung Name, Vorname des Versicherten geb.am _____________________________________________________________ Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Beginn der Beschwerden vor .... Datum Frühdiagnostik Schubdiagnostik Rheumatoide Arthritis Spondyloarthritis O Tagen / O Wochen / O Monaten Verdacht auf Rheumatoide Arthritis Klinische Merkmale einer Rheumatoiden Arthritis im Rheuma-Check erfüllt oder ärztlicher Befund Weiche Gelenkschwellung Mehr als 2 geschwollene Gelenke Morgensteifigkeit > 30min Kompressionsschmerz der Finger- bzw. der Zehengrundgelenke Symmetrischer Gelenkbefall Daktylitis Finger / Zeh geschwollene / entzündete DIP-Gelenke BSG > 20 mm/h .................... Rheumafaktor (RF) IU/ml ................ CRP > 0.5 mg/dl …… oder > 5 mg / l ........ ACCP-Ak U/ml ............. Röntgenbilder beide Hände dv und beide Vorfüße ap (jeweils auf einer (!) Aufnahme) sind veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung mitgebracht. Verdacht auf Spondyloarthritis Klinische Merkmale einer Spondyloarthritis im Rheuma-Rücken-Check erfüllt oder ärztlicher Befund nächtlicher Rückenschmerz (in der 2. Nachthälfte) durch Bewegung gebessert (nicht durch Ruhe) Morgensteifigkeit > 30min Alternierende Gesäßschmerzen (links-rechts) Sehnenansatzentzündung (z.B. Ferse) Iritis positive Familienanamnese Daktylitis Finger / Zeh Entzündliche Darmerkrankung Psoriasis Haut / Nagel BSG > 20 mm/h .................... CRP > 0.5 mg/dl …………. oder > 5mg / l ................... HLA B27 positiv / negativ Röntgenbilder LWS mit SIG ap und LWS seitlich (jeweils auf einer langen (!) Aufnahme bis untere BWS) sind veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung mitgebracht. Datum .................. Stempel HA Unterschrift ……………………………………………………………………………………………………………………. Faxantwort ___________ ___________________________________ Bestätigte Diagnose: Datum Stempel /Unterschrift des Rheumatologen 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 26/35 Information der KVBB Anlage 4 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK IRES - Fragebogen Reha-Beginn „INDIKATOREN DES REHA-STATUS“ - KURZVERSION (IRES 24) Fragebogen Gesundheit in Beruf und Alltagsleben Alle Rechte der Fragebogengestaltung: Dr. N. Gerdes, Dr. M. Wirtz, Prof. Dr. W.H. Jäckel, Prof. J. Bengel, Dr. E. Farin Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Abt. Rehabilitationspsychologie, Institut für Psychologie, Universität Freiburg Information der KVBB 1. Selten 2 Manchmal 3 Ziemlich oft 4 Meistens 5 Immer 6 2 Sehr leicht Leicht Mäßig Stark Sehr stark 3 4 5 6 2 3 Wie stark fühlten Sie sich durch diese Schmerzen im täglichen Leben beeinträchtigt? Nicht beeinträchtigt 1 4. 1 Wie stark waren diese Schmerzen? Ich hatte keine Schmerzen 1 3. 27/35 Wie häufig haben Sie in der letzten Zeit unter Schmerzen gelitten? So gut wie nie 1 2. 2.4. Strukturvertrag Rheuma Wenig beeinträchtigt 2 Etwas beeinträchtigt 3 Ziemlich beeinträchtigt 4 Stark beeinträchtigt 5 Sehr stark beeinträchtigt 6 Bitte kreuzen Sie an, wie stark Sie in den letzten 4 Wochen unter Kurzatmigkeit oder Herzschmerzen gelitten haben: Ich hatte Kurzatmigkeit oder Herzschmerzen… Stark Ziemlich Mäßig Ein wenig Gar nicht 4 1 2 3 4 5 5 Bitte in jede Zeile ein Kreuz … beim schnellen Treppensteigen über drei Stockwerke………………………………… … bei starker körperlicher Anstrengung über einen längeren Zeitraum………………….... 5. Wie stark haben Sie in den letzten 4 Wochen unter Muskel- oder Gelenkschmerzen gelitten? Ich hatte Muskel- oder Gelenkschmerzen… Stark Ziemlich Mäßig Ein wenig Gar nicht Bitte in jede Zeile ein Kreuz! … beim Aufstehen nach längerem Sitzen………… 6 … beim Bücken, Strecken und längerem Stehen……………………………………………... 7 1 2 3 4 5 8 … beim Heben und Tragen von schweren Gegenständen……………………………………. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 28/35 6. Wie oft hatten Sie in den letzten 4 Wochen das Gefühl … Meistens Bitte in jede Zeile ein Kreuz! Manchmal Selten Nie … dass Sie sich zu nichts entschließen können?... 9 … dass Ihnen nichts mehr Spaß macht?.............. 10 … dass nichts so läuft, wie Sie es eigentlich wollten?............................................................. 11 …völlig erschöpft?................................................. 12 … lustloser als früher?.......................................... 13 … wie eine Batterie, die langsam verbraucht ist?. 14 Ich war innerlich gespannt und habe mich nervös gefühlt............................................................... 15 1 2 3 4 5 16 Ich hatte das Gefühl, dass es mir schwer fällt, mich zu beruhigen............................................. 7. Ziemlich oft Bitte kreuzen Sie an, in welchem Maße Sie in den letzten 4 Wochen Schwierigkeiten hatten, Folgendes zu tun: Bitte in jede Zeile ein Kreuz! Unmöglich Große Schwierrigkeiten Mäßige Schwierigkeiten Geringe Schwierigkeiten Ohne Schwierigkeiten Körperlich schwere Arbeiten verrichten (z.B. schwere Gegenstände heben).………….. 17 Sich strecken, um ein Buch von einem hohen Regal zu holen………………………….... 18 Einen Gegenstand vom Boden aufheben oder Schuhe zubinden....................................... 19 Einen schweren Gegenstand über 5 Meter tragen (z.B. Mineralwasserkasten).................... 20 Eine halbe Stunde körperlich arbeiten (wie z.B. Staub saugen, Rasen mähen).................... 21 Sportarten betreiben, bei denen man richtig ins Schwitzen kommt (z.B. Joggen, Skilaufen, Bergwandern)………………….…….. 22 30 Minuten lang ohne Unterbrechung stehen (z.B. in einer Warteschlange)................. 23 1 2 3 4 5 24 Eine Treppe über 3 Etagen hinaufgehen.............. Information der KVBB 8. 2.4. Strukturvertrag Rheuma 29/35 Wie stark leiden Sie unter folgenden Beeinträchtigungen? Stark Ziemlich Mäßig Ein wenig Gar nicht Probleme beim Schlucken…………………… 25 Sehstörungen (z.B. Gesichtsfeldeinschränkungen, Doppelbilder).…………… 26 Probleme beim Sprechen (z.B. Aussprache, Wortfindungen).……………………………… 27 Weinen (z.B. Sie weinen schneller als sonst/ Wenn Sie etwas tun, weinen Sie leicht)…… 28 Lähmungen…………………………………… 29 Schwindelgefühl……….…………………..… 30 Missempfindungen (z. B. Taubheit, Überempfindlichkeit, Kribbeln der Haut)..… 31 Merkstörungen..…………………………..… 32 Kommunikationsstörungen (z.B. Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme, Gesprächsführung)………………………… 33 1 2 3 4 5 34 Leicht Ermüdbarkeit / geringes Durchhaltevermögen…………………….… 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Strukturvertrag Rheuma 30/35 Information der KVBB 9. Bei welchen der folgenden Tätigkeiten benötigen Sie Hilfe?1 … beim Essen und Trinken? 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung, z.B. beim Zurechtschneiden des Essens 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 15 Ich benötige keine Hilfe … bei der Körperpflege (z.B. Gesicht waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen)? 0 Ich benötige Hilfe 5 Ich benötige keine Hilfe … bei der Toilettenbenutzung (z.B. beim An- und Auskleiden, der Körperreinigung und Wasserspülung)? 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich benötige Hilfe 5 ich benötige keine Hilfe … beim Umsetzen aus einem Stuhl ins Bett und zurück? … beim Baden oder Duschen? 1 Nein 2 Ja (Bitte beantworten Sie folgende Frage!) (Bitte beantworten Sie folgende Frage!) Benötigen Sie Hilfe beim Gehen auf ebenen Grund? Benötigen Sie Hilfe bei der Benutzung Ihres Rollstuhls, um sich auf ebenem Grund fortzubewegen? 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 0 Ich benötige Hilfe 10 Ich benötige Unterstützung 5 Nein, ich kann mich selbstständig 15 Nein, ich kann mich selbstständig bewegen 1 In Anlehnung an Barthel-Index 36 37 38 39 40 Benutzen Sie einen Rollstuhl? __________________________________________ 35 mit meinem Rollstuhl bewegen 41 Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 31/35 Benötigen Sie Hilfe …. … beim Treppen auf- oder absteigen? … beim An- und Ausziehen (einschließlich Schuhe binden und Knöpfe schließen) Haben Sie Kontrolle über Ihren Stuhlgang? Können Sie das Wasserlassen kontrollieren? 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 10 Ich benötige keine Hilfe 0 Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen 5 Ich benötige Unterstützung 15 Ich benötige keine Hilfe 0 Nein 5 Gelegentliche Abgänge 10 Ja 0 Nein 5 Gelegentliche Abgänge 10 Ja 42 43 44 45 2.4. Strukturvertrag Rheuma 32/35 Information der KVBB Abschließend möchten wir Sie noch um einige Angaben zu Ihrer Person bitten. 46 10. Wegen welcher Krankheit sind Sie hauptsächlich zur Rehabilitation gekommen? 11. Wie viel wiegen Sie ohne Bekleidung? Kilogramm 47 12. Wie groß sind Sie? Zentimeter 48 Tagen 49 Jahre 50 13. An wie vielen Tagen waren Sie in den letzten 12 Monaten so krank, dass Sie das Bett hüten mussten? An keinem Tag oder: An ca. 0 14. Wie alt sind Sie? Information der KVBB 2.4. Strukturvertrag Rheuma 15. Ihr Geschlecht? 33/35 Männlich 1 16. Ihre Staatsangehörigkeit? Deutsch 1 51 Weiblich 2 52 Andere 2 53 17. Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie? Volksschul- oder Hauptschulabschluss………………………………………………………….……… 1 Mittlere Reife, Realschulabschluss………………………………………………………….…………… 2 Polytechnische Oberschule……………………………………………………………….……………… 3 Fachoberschulreife (Abschluss einer Fachoberschule)………………………………………………. 4 Abitur / Hochschulreife……………………………………………………………………………….…… 5 Anderen Schulabschluss……………………………………………………………………………….… 6 Keinen Schulabschluss…………………………………………………………………………………... 7 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 2.4. Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 34/35 53 18. Erwerbstätigkeit und Rente Welche der folgenden Angaben trifft auf Ihre derzeitige Situation zu? Rentner/in, im Vorruhestand, Pensionär/in………..………………………………..…………………. 1 Hausfrau/Hausmann………………………………………………………………………………....…… 2 mit _____ Stunden pro Woche.……….… 3 Berufstätig, aber zur Zeit krank geschrieben…………..………………………………………………. 4 Arbeitslos……………...…………………………………………………………………………………… 5 Anderes, nämlich ______________________________________...…………………………..…… 6 Berufstätig 55 19. Wer hat diesen Fragebogen ausgefüllt? Ich selbst 1 Ein Verwandter 2 Medizinisches Personal (z.B. Schwester, Pfleger, Arzt) 3 Jemand anderes, nämlich: 4 ………………………………………………………………………………………………… 56 20. Wie fanden Sie das Ausfüllen des Fragebogens? Anregend, aufschlussreich 1 Ziemlich langweilig Eher lästig Richtig unangenehm 2 3 4 21. Wie lange haben Sie ungefähr zum Ausfüllen des Fragebogens gebraucht? Etwa Minuten 57 Information der KVBB Strukturvertrag Rheuma 2.4. 35/35 22. Wenn Sie Bemerkungen, Anregungen und Hinweise zum Inhalt des Fragebogens haben, können Sie die an dieser Stelle notieren: ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Bitte gehen Sie den Fragebogen noch einmal durch und überprüfen Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit. 79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011 58