2.4. Strukturvertrag Rheuma - Kassenärztliche Vereinigung

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der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
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Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der
ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der
Rheumatologie
zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Mitwirkung des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V.
Landesverband Brandenburg
und der
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (AOK)
(handelnd als Landesverband)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
in der Fassung vom: 18.03.2011
gültig ab: 01.01.2011
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
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Präambel
Die entzündlich rheumatischen Krankheiten Rheumatoide Arthritis und
Spondyloarthritiden gehören mit einer Häufigkeit von etwa 2 % der
Bevölkerung zu den chronischen Volkskrankheiten, die bei den
Betroffenen zu massiver körperlicher Einschränkung und verminderter
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen. Unabhängig vom Alter des
Patienten bei Erkrankungsbeginn sind diese autoimmun entzündlichen
Krankheiten des Bewegungssystems nicht heilbar.
Sie schreiten schubweise oder kontinuierlich fort, wobei frühzeitig
bleibende, irreparable Schäden entstehen. Folgen sind ständige, auch
starke Schmerzen, eine deutliche Funktionseinschränkung und ein
schlechter Gesundheitszustand sowie längere Arbeitsunfähigkeit und
vorzeitige Berentung. Bei rheumatoider Arthritis (RA) führen die frühe
Verwendung krankheitsmodifizierender antirheumatischer Medikamente
(DMARDs), ein intensives Follow-up und ein „treating to target“-Ansatz
zu signifikanten Verbesserungen hinsichtlich der Krankheitsaktivität und
der funktionellen Beeinträchtigung sowie zu einer Hinauszögerung der
radiographischen Progression der Erosionen.
Es ist daher heutiger Stand der Therapie, möglichst frühzeitig und
aggressiv in die Entzündungsmechanismen einzugreifen, um eine Verlangsamung der Progression oder bestenfalls auch eine Remission zu
erreichen. Dazu bedarf es eines multimodalen Behandlungsansatzes in
einem multiprofessionellen Team, einer verlaufsadaptierten engmaschigen Überwachung sowie einer intensiven Schulung des Patienten. Nur
so lassen sich persönliches Leid der Patienten und die erheblichen
direkten und indirekten Kosten verringern oder vermeiden.
§1
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für
- niedergelassene Ärzte, bei niedergelassenen Ärzten gem. § 32b
Abs. 1 Ärzte-ZV angestellte Ärzte, Ärzte in Einrichtungen nach
§ 311 Abs. 2 SGB V, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren
gem. § 95 SGB V, ermächtigte Ärzte sowie Ärzte gem. § 24 Abs. 3
Satz 3 Ärzte-ZV der Fachgruppen Allgemeinmedizin/Praktische
Ärzte, Innere Medizin und Orthopädie (nachfolgend Vertragsärzte
genannt) im Bereich der KVBB, welche die in § 4 genannten
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Voraussetzungen erfüllen und eine Genehmigung der KVBB
erhalten haben.
- Versicherte der AOK, welche die Teilnahme gem. § 5 erklärt haben.
§2
Ziele
(1) Mit einer zeitlich und inhaltlich auf den individuellen Krankheitsverlauf abgestimmten, qualitätsgesicherten rheumatologischen
Versorgung, innerhalb derer der Rheumatologe mit seinem Praxisteam als Casemanager fungiert und der betreuende Hausarzt den
Patienten kontinuierlich wohnortnah begleitet, lassen sich in einer
optimierten, multidisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit aller Beteiligten (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser,
Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Ergotherapeuten sowie
den Selbsthilfe-Organisationen Deutsche Rheuma-Liga, Deutsche
Vereinigung Morbus Bechterew) sowohl die Lebensqualität der
betroffenen Patienten deutlich erhöhen als auch der Einsatz aller
Ressourcen wirtschaftlich gestalten. Durch qualitativ beste sowie
schnellere und konsequentere Krankheitskontrolle können
- kürzere Arbeitsunfähigkeit,
- weniger stationäre Behandlungen,
- frühzeitige Einleitung einer Rehabilitation,
- verminderte Folgekosten in der Langzeitbehandlung,
- höhere Lebensqualität und
- gute Chancen auf Remissionsinduktion
erreicht werden.
(2) Die Versorgung von Patienten nach dieser Vereinbarung erfolgt in
der Regel auf drei Versorgungsebenen:
Ebene 1:
Hausärzte gem. § 4 Abs. 3
Ebene 2a: Rheumatologen gem. § 4 Abs. 4
Ebene 2b: Rheumatologen mit Vorhaltung einer Infusionseinheit
gem. § 4 Abs. 6
Ebene 3:
stationäre Versorgungseinrichtungen (einschließlich
Rehabilitationseinrichtungen)
Die Behandlung und Betreuung von Patienten auf Ebene 3 ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
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Die Tätigkeit eines Vertragsarztes auf Ebene 2 erfolgt grundsätzlich
auf Überweisung. Vertragsärzte der Ebene 2b können auf Überweisung der Hausärzte oder der Rheumatologen der Ebene 2a in
Anspruch genommen werden.
Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 durch
einen Vertragsarzt der Ebene 1 sollte insbesondere bei Krankheiten
des Bewegungsapparates grundsätzlich eine Konsultation mit dem
Rheumatologen der Ebene 2a vorausgehen.
§3
Maßnahmen
Zur Umsetzung der durch die Vereinbarung verfolgten Ziele vereinbaren
die Vertragspartner folgende Maßnahmen:
- den rechtzeitigen Zugang zum Rheumatologen ohne längere Wartezeiten bei Krankheitsverdachtsfällen („Frühdiagnostik“) und bei
Patienten mit einem akuten Krankheitsschub,
- die für die „Frühdiagnostik“ der Krankheitsaktivität erforderlichen
zeitaufwändigen Ultraschalluntersuchungen, einschließlich DuplexVerfahren, welche die üblicherweise im Röntgenbild noch nicht sichtbaren Früherosionen darstellen (und teurere MRT-Untersuchungen
einsparen können),
- die ggf. mehrfach im Quartal notwendigen Wiedervorstellungen („tight
control“), um schnell und ggf. ohne teure Biologika eine Krankheitskontrolle zu ermöglichen,
- die Verfügbarkeit von Infusionseinheiten, in welchen die nur mit mehrstündigen Infusionen anwendbaren (häufig preisgünstiger als die subkutan anzuwendenden) Medikamente zum Einsatz kommen können,
- die Einbindung speziell fortgebildeter „Rheumatologischer Fachassistenz“ in die Kontrollstrategien und die Dokumentation sowie zur
Optimierung der interdisziplinären Schnittstellen,
- die regelmäßige Bedarfsprüfung und Veranlassung rehabilitativer
Leistungen,
- die Verordnung und Kontrolle rheumagerechter Heil- und Hilfsmittel,
- die ambulante Patientenschulung und die Veranlassung eines
kontinuierlichen Funktionstrainings/Rehabilitationssports.
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§4
Teilnahme der Vertragsärzte
(1) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Der Vertragsarzt beantragt seine Teilnahme mittels einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1)
gegenüber der KVBB und erbringt den Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen nach Abs. 3 bis 6. Die KVBB prüft die Einhaltung
und erteilt dem Vertragsarzt eine Genehmigung für die jeweilige
Versorgungsebene.
(2) Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme an dem Vertrag schriftlich
gegenüber der KVBB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt
4 Wochen zum Ende eines Quartals.
(3) Zur Teilnahme als Hausarzt sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- Facharzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt oder Facharzt für
Innere Medizin, der an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73
Abs. 1a SGB V teilnimmt,
- jährlich mindestens 4 CME-Punkte auf dem Gebiet der Rheumatologie.
(4) Zur Teilnahme als Rheumatologe der Ebene 2a sind folgende
Voraussetzungen nachzuweisen:
Personelle Voraussetzungen
- Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie oder
- Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie und Betreuung von
mindestens 40 GKV-Patienten pro Quartal, die mit DMARDs
therapiert werden; aus Gründen der Sicherstellung kann im
Einzelfall die Mindestpatientenzahl verringert werden;
- jährlich mindestens 30 CME-Punkte auf dem Gebiet der Rheumatologie, davon 25 Punkte auf dem Gebiet der konservativen
Rheumatologie und
- Beschäftigung mindestens einer Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh oder
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Nachweis über den Abschluss der Ausbildung einer Angestellten
zur Rheumatologischen Fachassistentin BDRh-DGRh innerhalb
eines Jahres nach Beginn der Teilnahme des Vertragsarztes an
diesem Vertrag und
- Befähigung des Vertragsarztes oder der Rheumatologischen Fachassistentin zur Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“ der DGRh (STRUPI) oder Nachweis über die Befähigung
innerhalb eines Jahres nach Beginn der Teilnahme des Vertragsarztes an diesem Vertrag.
Der Rheumatologe verpflichtet sich zur Behandlung der in § 5 Abs. 1
genannten entzündlich rheumatischen Krankheiten insbesondere
unter Berücksichtigung der derzeit gültigen evidenzbasierten
Leitlinien, wie
- NICE 02/2009, AHRQ 11/2007 (in der jeweils gültigen Fassung)
sowie
- der Qualitätsstandards, Empfehlungen und Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) / The European
League Against Rheumatism (EULAR) auf dem jeweils gültigen
Stand.
Technische Voraussetzungen
- Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet), ggf.
in Kooperation
(5) Die „Strukturierte Patienteninformation“ (STRUPI) kann ausschließlich durch Rheumatologen der Ebene 2a durchgeführt werden, die
eine Schulungsgenehmigung durch die KVBB erhalten haben.
Patientenschulungen, welche durch die Deutsche Rheumaliga gem.
§ 7 Abs. 6 durchgeführt werden, bleiben davon unberührt.
(6) Neben den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen muss der Rheumatologe der Ebene 2b, welcher eine Infusionstherapie nach § 8
durchführt, eine Infusionseinheit vorhalten. Als Infusionseinheit nach
diesem Vertrag werden separate Räumlichkeiten in der Praxis des
Rheumatologen bezeichnet, in denen die notwendige technische und
personelle Ausstattung zur Durchführung einer Infusionstherapie
vorhanden ist. Hierfür gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
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Personelle Ausstattung:
- mindestens eine für die Durchführung der Infusion ausgebildete
medizinische Fachangestellte oder Krankenschwester
- Teilnahme des Rheumatologen und der Infusionsschwester an einer
Notfallausbildung einmal im Kalenderjahr
Technische Ausstattung:
- mindestens zwei Infusionsplätze mit Infusionsliegen und entsprechenden Stühlen
- Monitoring zur kontinuierlichen Überwachung der Vitalparameter
- Rufsystem zur Notfallversorgung
- separater Notfallkoffer für die Infusionseinheit
Der Vertragsarzt erklärt in diesem Fall seine Teilnahme am Vertrag
sowohl auf der Ebene 2a als auch auf der Ebene 2b.
(7) Die KVBB erstellt und führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden
Vertragsärzte. Dieses Verzeichnis stellt die KVBB der AOK monatlich
bei Änderung, insbesondere zu Eintritt und Austritt der Vertragsärzte
online in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung. Eine Liste der
teilnehmenden Vertragsärzte wird auf der Homepage der KVBB
veröffentlicht.
(8) Verstößt ein Vertragsarzt bei der Erfüllung der Aufgaben dieses
Vertrages gegen die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen,
wird er durch die KVBB zur Einhaltung aufgefordert. Hält der Vertragsarzt nachweislich die vertraglichen Verpflichtungen weiterhin
nicht ein, kann er von der Teilnahme an diesem Vertrag ausgeschlossen werden.
§5
Teilnahme der Versicherten
(1) Versicherte mit der gesicherten Diagnose
- Rheumatoide Arthritis (M 05.-, M 06.-),
- Spondyloarthritiden (M 07.2, M 45.-, M46.-)
können an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Diagnose ist jeweils
durch die in § 7 Abs. 2 genannten Merkmale gekennzeichnet.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
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Die Teilnahme des Versicherten ist freiwillig. Der Versicherte willigt
durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) in die
Behandlung nach diesem Vertrag und die mit der Behandlung im
Zusammenhang stehende Datenübermittlung ein.
Der Versicherte verpflichtet sich mit der Teilnahme:
- die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt
einzuhalten,
- bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei
akuter Verschlechterung der Erkrankung oder Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen der antirheumatischen Therapie sofort einen Hausarzt aufzusuchen,
- verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem Rheumatologen
mitzuteilen,
- die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- oder
Facharztbesuchen mitzuführen und diese bei jedem Arztbesuch
vorzulegen sowie
- den Rheumapass zu führen und bei jedem Arztbesuch vorzulegen.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen gem. § 6 Abs. 1 und § 7
Abs. 1 erfolgt keine Einschreibung in den Vertrag.
(2) Die AOK erstellt ein Versichertenverzeichnis und stellt dieses der
KVBB quartalsweise bis zum 3. Werktag nach Ablauf des Quartals in
maschinell auswertbarer Form zur Verfügung.
(3) Der Versicherte kann die Teilnahme jederzeit mündlich oder schriftlich gegenüber der Krankenkasse kündigen. Die AOK informiert den
Hausarzt sowie den Rheumatologen der Ebene 2a über die Kündigung.
(4) Die Teilnahme des Versicherten am Versorgungskonzept endet
a) bei Wegfall der in Abs. 1 genannten Kriterien,
b) mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.
(5) Die AOK stellt den Vertragsärzten die entsprechenden Formulare der
Anlagen 1 bis 4 sowie adressierte Freiumschläge für die Rücksendung der Teilnahmeerklärung des Versicherten an die AOK zur
Verfügung.
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§6
Hausärztliche Leistungen
(1) Der Hausarzt hat die besondere Aufgabe der standardisierten
Früherkennung neuer Krankheitsfälle und akuter Krankheitsschübe.
Dazu überweist der Hausarzt
- Versicherte mit dem Verdacht auf Vorliegen einer entzündlich
rheumatischen Krankheit nach § 5 Abs. 1 bzw.
- Versicherte mit gesicherter vorbestehender entzündlich rheumatischer Krankheit nach § 5 Abs. 1 bei einem akuten Krankheitsschub
an einen teilnehmenden Rheumatologen der Ebene 2a. Dieser
Überweisung sind der ausgefüllte Befundbogen (Anlage 3) sowie die
relevanten Befunde beizufügen.
(2) Durch den Hausarzt erfolgt die kontinuierliche Mitbetreuung eingeschriebener Patienten. Er unterstützt den Versicherten bei der
Führung eines Rheumapasses durch regelmäßige Dokumentation
aktueller Befunde bzw. Medikation (auch bei nicht rheumatischen
Diagnosen).
(3) Bei folgenden Situationen soll durch den Hausarzt eine sofortige
Überweisung bzw. Information an den Rheumatologen der Ebene 2a
veranlasst werden:
- bei Auftreten eines Krankheitsschubes mit mehrtägiger Verschlechterung der klinischen oder paraklinischen Parameter oder
- bei neu auftretenden Entzündungserscheinungen am Bewegungssystem (z.B. Befall neuer Gelenke oder Wirbelsäulenabschnitte)
oder
- bei neu auftretender Mitbeteiligung innerer Organe / Sinnesorgane
(z.B. Auge) / Haut bzw. Schleimhäute / Blutgefäße / Nerven oder
- bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung des Bewegungssystems (Ausnahme Trauma) oder
- bei Auftreten einer gravierenden Nebenwirkung der laufenden
antirheumatischen Therapie.
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Dabei werden folgende Befunde erhoben:
- Dauer der Morgensteife (min)
- Akuter Schmerzgrad (Visuelle Analogskala VAS in cm)
- Neu aufgetretene Gelenkbefunde / nächtliche Rückenschmerzen
- Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) / Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS) und quantitatives CRP (C-reaktives Protein)
sowie alle weiteren Parameter der Laborkontrolle Basistherapie
- Aktuelle Röntgenbefunde (einschl. Bildern) und Befunde technischer Untersuchungen
- Therapierelevante Befunde, insbesondere die anderer Fachärzte
sowie
- Entlassungsberichte nach stationärer Behandlung
Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des
Versicherten dokumentiert und dem Rheumatologen der Ebene 2a
durch Mitgabe an den Patienten oder auf elektronischem Wege
übermittelt.
(4) Einer Einweisung zur stationären Behandlung auf Ebene 3 insbesondere im Zusammenhang mit Krankheiten des Bewegungsapparates sollte bei den teilnehmenden Versicherten grundsätzlich
eine kurzfristige Indikationsüberprüfung durch den Rheumatologen
der Ebene 2a vorausgehen.
§7
Rheumatologische Behandlung
(1) Bei erstmaliger Vorstellung des Patienten oder beim Auftreten akuter
Krankheitsschübe führt der Rheumatologe der Ebene 2a zusätzlich
zur rheumatologischen Basisdiagnostik gem. EBM folgende Diagnostik durch:
- sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl.
Duplex-Untersuchung),
- erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI,
BASMI, BASDAI, DAS 28),
- Dokumentation im Rheuma-Pass.
Eine Terminvergabe für Versicherte der AOK soll innerhalb von 14
Tagen erfolgen.
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(2) Eine gesicherte Diagnose gem. § 5 Abs. 1 liegt vor, wenn folgende
Kriterien erfüllt sind:
Frühdiagnostik
Patienten mit früher Rheumatoider Arthritis (Krankheitsdauer < 6
Monate): DAS 28 - Wert von > 2.6;
Patienten mit früher Spondyloarthritis: Entzündung der SIG
und/oder der WS mit einem BASDAI - Wert von > 2.
Neu (< 6 Monate) aufgetretene Symptomatik, die sich im RheumaCheck oder im Rheuma-Rücken-Check (alternativ durch typische
klinische Zeichen) als verdächtig auf das Vorliegen einer entzündlich
rheumatischen Krankheit erweist in Verbindung mit
- erhöhten Entzündungsparametern (BSG und qCRP)
und
- spezifischen AK (qRF, ACPA/ACCP)
-> RA
- Genetischem Marker HLA B27
-> Sp.a.
Schubdiagnostik
 Patienten mit Rheumatoider Arthritis längerer Krankheitsdauer
klinisch floride Gelenkentzündungen (Synovialitis, Erguss)
relevante Morgensteifigkeit (> 30 min)
paraklinische Entzündungsaktivität mit BSG > 20 und/oder
CRP > 10 mg/l sowie
DAS 28 - Wert von > 3.2
 Patienten mit Spondyloarthritis
nächtliche Kreuzschmerzen (VAS > 50 mm) und
erhöhte Entzündungsaktivität oder
BASDAI - Wert > 3,9 oder
periphere Arthritis/Iritis neu aufgetreten
Die gesicherte Diagnose nach Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 führt zur Einschreibung des Versicherten. In diesen Fällen
händigt der Rheumatologe der Ebene 2a dem Versicherten die
Teilnahme- und Einwilligungserklärung aus. Nach der Unterzeichnung leitet der Rheumatologe die Teilnahmeerklärung für den
Versicherten innerhalb von 10 Kalendertagen an die AOK (ggf. per
Fax) weiter.
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wird innerhalb von 2 Wochen eine Bescheinigung zur Diagnosebestätigung gem. Anlage 3 an den Hausarzt übersandt und dem
Versicherten, sofern dieser noch nicht vorliegt, ein Rheumapass
ausgestellt.
(3) Bei den am Vertrag teilnehmenden Patienten wird einmal im Quartal
eine Kontrolle des Krankheitsverlaufs mit folgenden Leistungsinhalten durchgeführt:
- Zwischenanamnese,
- sonographiegestützte Aktivitätsbeurteilung (Gelenksonographie inkl.
Duplex-Untersuchung),
- erweitertes Assessment für Aktivität und Funktion (FFbH, BASFI,
BASMI, BASDAI, DAS 28),
- Labordiagnostik zur Bestimmung der Entzündungsparameter.
Sollte es der Krankheitsverlauf oder die eingesetzte Therapie
erfordern, wird eine engmaschige Verlaufskontrolle durchgeführt.
Diese Kontrolle soll 3-mal in 3 Monaten stattfinden und
- eine Anamnese sowie
- ein Assessment für Aktivität und Funktion
enthalten.
Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich eine Statusbestimmung der
Krankheitsprogredienz.
(4) Jede rheumatoide Arthritis sollte grundsätzlich frühzeitig mit einer
langwirksamen antirheumatischen und krankheitsmodifizierenden
medikamentösen Therapie behandelt werden. Nach den geltenden
Leitlinien übernimmt der Rheumatologe der Ebene 2a die Einleitung
sowie die Kontrolle der Therapie der medikamentösen Maßnahmen
der langwirksamen Antirheumatika (DMARDs). Ist eine Umstellung
der Therapie erforderlich, sind die dazu erforderlichen Voraussetzungen der Aufklärung und Dokumentation zu schaffen.
(5) Einmal jährlich erfolgt bei dem teilnehmenden Versicherten die Überprüfung der verordneten Hilfsmittel, um gegebenenfalls die Verordnung den Erfordernissen der Erkrankung anzupassen.
(6) Um den Patienten das Wissen über die Krankheit und die gängigen
Therapiemöglichkeiten zu vermitteln, erhalten die Patienten die
Möglichkeit, bei einem Rheumatologen der Ebene 2a an einer
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der
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„Strukturierten Patienteninformation“ (STRUPI) teilzunehmen.
Darüber hinaus empfiehlt der Rheumatologe der Ebene 2a dem
Versicherten die Teilnahme an einer von der Deutschen Rheumaliga
angebotenen Patientenschulung, die seitens der AOK finanziert wird.
(7) Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit des Patienten oder bei
(drohender) Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die rheumatische
Krankheit wird die Möglichkeit einer rheumatologischen Rehabilitation geprüft. Durch den Rheumatologen der Ebene 2a erfolgt die
Abschätzung des Bedarfs anhand des IRES-24-Fragebogens (siehe
Anlage 4) sowie die Kooperation mit dem Rentenversicherungsträger. Die Versicherten erhalten hierzu von der AOK diesen Fragebogen, welcher durch den Rheumatologen der Ebene 2a ausgewertet wird. Das Ergebnis des Fragebogens wird der AOK zur
Verfügung gestellt, sodass diese den Versicherten gem. § 51 SGB V
zur Stellung eines Antrages auf Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern kann.
(8) Die Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 bis 7 ist in den Patientenunterlagen zu dokumentieren.
(9) Ein regelmäßiges Feedback zwischen den an der Behandlung des
Patienten Beteiligten ist zu gewährleisten. Dazu informiert der Rheumatologe der Ebene 2a den Hausarzt regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, über die erhobenen Befunde sowie die durchgeführte
Therapie. Bei Rücküberweisung erhält der Hausarzt die therapierelevanten Befunde sowie ggf. Entlassungsberichte nach stationärer
Behandlung.
Die Unterlagen und Befunde werden im Rheumapass des Versicherten dokumentiert und dem Hausarzt durch Mitgabe an den
Patienten oder auf elektronischem Wege übermittelt.
(10) Der Rheumatologe der Ebene 2a wird bei seinen in Abs. 1 bis 9
beschriebenen Aufgaben i.d.R. durch eine Rheumatologische Fachassistentin unterstützt. Diese übernimmt unter anderem folgende
Aufgaben:
- Führung des Rheumapasses,
- Erfassung von Aktivitäts- und Funktionsscores, Dokumentation
der Krankheitsaktivität sowie Auswertung der IRES-Fragebögen,
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
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-
Information
der
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Kontrolle der Medikamentengabe,
Terminmanagement,
Dokumentation des Krankheitsverlaufs sowie
ggf. Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“.
(11) Die für eine Akutvorstellung gegebenenfalls notwendigen Fahrdienste zum Rheumatologen der Ebene 2a, insbesondere bei vorgesehener Einweisung zur stationären Behandlung, werden durch die
AOK separat finanziert. Die AOK stellt der KVBB Übersichten über
vertraglich gebundene Fahrdienste zur Information der Vertragsärzte
zur Verfügung.
§8
Infusionseinheit
Der Rheumatologe der Ebene 2b hält die für Infusionstherapien notwendigen Strukturen gem. § 4 Abs. 6 (Infusionseinheit) vor und führt bei
selbst betreuten bzw. durch Hausärzte oder Rheumatologen der Ebene
2a überwiesenen Patienten entsprechende Therapien durch.
§9
Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des allgemeinen Versorgungsauftrages richtet sich auch für an diesem
Vertrag teilnehmende Versicherte nach dem EBM.
(2) Für die zusätzlichen Aufgaben bei der Betreuung von Versicherten
werden folgende Pauschalen gezahlt:
SNR
Leistungsinhalt
93420
Früherkennungspauschale Hausarzt
Pauschale für Beachtung der Überweisungskriterien und Befunderhebung und -übermittlung gem. § 6 Abs. 1 und 3 an den Rheumatologen der Ebene 2a bei Verdacht auf Erstmanifestation bzw. bei
nachweisbarem Schub
einmal im Behandlungsfall
Pauschale
in €
15,00
Information
der
KVBB
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SNR
Leistungsinhalt
93421
Diagnosezuschlag zur SNR 93420
2.4.
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Pauschale
in €
15,00
Bei Bestätigung einer Diagnose gem. § 5 Abs. 1 kann der Hausarzt
einmal je Versicherten die SNR 93421 abrechnen. Die Bestätigung
des Rheumatologen gem. § 7 Abs. 2 ist als Abrechnungsvoraussetzung der Abrechnung beizufügen.
93422
Betreuungspauschale einschließlich Dokumentationspauschale Hausarzt
10,00
Pauschale für den zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen einschließlich der Koordinierung der
Versorgung und der Dokumentation der erhobenen Werte im
Rheumapass gem. § 6 Abs. 2
einmal im Behandlungsfall
93425
Akutpauschale Rheumatologe
40,00
Pauschale für die rheumatologische Akutbehandlung durch den Facharzt gem. § 7 Abs. 1 einschließlich Wartezeitenmanagement und Einschreibung des Versicherten gem. § 7 Abs. 2
einmal im Behandlungsfall
Die SNR 93425 ist im Behandlungsfall nicht neben den SNRn 93426
und 93427 abrechnungsfähig.
93426
Betreuungspauschale Rheumatologe
40,00
Pauschale für die
- Durchführung der Kontrolle des Krankheitsverlaufs gem. § 7 Abs. 3
(u.a. US 7-Score) einmal im Quartal einschließlich der Dokumentation im Rheumapass
- die Überprüfung der verordneten Hilfsmittel gem. § 7 Abs. 5
- die Prüfung der rheumatologischen Rehabilitation gem. § 7 Abs. 7
einmal im Behandlungsfall
Die SNR 93426 ist im Behandlungsfall nicht neben der SNR 93425
abrechnungsfähig.
93427
Tight-control-Pauschale Rheumatologe
Pauschale für zusätzlichen Betreuungsaufwand durch regelmäßige
Kontrolluntersuchungen („tight control“) gem. § 7 Abs. 3 einschließlich
Koordinierung der Versorgung
je Arzt-Patientenkontakt
Die SNR 93427 ist im Behandlungsfall nicht neben der SNR 93425
abrechnungsfähig.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
10,00
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
16/35
SNR
Leistungsinhalt
93428
Therapiepauschale Rheumatologe
Information
der
KVBB
Pauschale
in €
11,00
Pauschale für die Planung und Durchführung der Arzneimitteltherapie
einschließlich gesonderter Erfassung der bisherigen Therapie und
ggf. Therapieanpassung gem. § 7 Abs. 4
einmal im Behandlungsfall
93429
STRUPI-Pauschale Rheumatologe
15,00
Pauschale für die Durchführung der „Strukturierten Patienteninformation“ gem. § 7 Abs. 6
je Patient und Schulungseinheit
93430
Nichtärztliche Betreuungspauschale Rheumatologe
10,00
Pauschale für die nichtärztliche Betreuung durch eine Rheumatologische Fachassistentin gem. § 7 Abs. 10
einmal im Behandlungsfall
93431
Zusatzpauschale Infusion Rheumatologe
25,00
Zusatzpauschale zu den GOP 01510-01512 oder 02101 für eine Infusionstherapie in einer Infusionseinheit gem. § 8
einmal im Behandlungsfall
(3) Die Leistungen nach Abs. 2 dieses Vertrages sind von den Vertragsärzten auf dem Behandlungsausweis kalendervierteljährlich über die
KVBB abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe der
Symbolnummern.
(4) Die Vergütungen für Leistungen nach dieser Vereinbarung werden
der KVBB durch die AOK außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt.
(5) Die Mittel für die Vergütung der Leistungen nach diesem Vertrag
werden von der KVBB im Rahmen der Rechnungslegung für die
vertragsärztlichen Leistungen angefordert. Die gezahlten Vergütungen werden im Formblatt 3 ausgewiesen. Für den Zahlungsverkehr gelten die zwischen der KVBB und der AOK vereinbarten
Regelungen der jeweiligen Vereinbarung zur Gesamtvergütung.
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
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§ 10
Qualitätssicherung
Bei der KVBB wird eine Qualitätssicherungskommission „Rheumatologische Versorgung“ gebildet. Die Kommission berät die KVBB bei allen
die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
betreffenden fachlichen Fragen, gegebenenfalls bei der Prüfung der
Teilnahmevoraussetzungen gem. § 4 Abs. 1, und veranlasst notwendige
Anpassungen im Falle der Aktualisierung von Leitlinien aufgrund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. technischer Möglichkeiten.
§ 11
Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen
Sollten durch diesen Vertrag zusätzliche Verordnungen durch die teilnehmenden Vertragsärzte erforderlich werden und dies zu einem Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach § 106 SGB V führen, empfehlen die
Vertragspartner, diese verordneten Leistungen als Praxisbesonderheit
anzuerkennen. Der Vertragsarzt hat den erhöhten Verordnungsaufwand
im Einzelfall zu dokumentieren.
§ 12
Datenschutz
Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie bei der
Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die
ärztliche Schweigepflicht und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
und Regelungen insbesondere der Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten unberührt und sind von den Beteiligten einzuhalten.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem
Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung
entspricht.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
18/35
Information
der
KVBB
§ 14
Inkrafttreten und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.01.2011 in Kraft.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende des Kalenderjahres
und ist frühestens zum 31.12.2012 möglich.
Potsdam, den 08.12.2010
Kassenärztliche Vereinigung
Brandenburg
AOK Berlin-Brandenburg - Die
Gesundheitskasse
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
19/35
Protokollnotizen zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur
Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem
Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK
zu § 9 Abs. 2
Für die Weiterentwicklung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich der
Qualität und der Wirtschaftlichkeit, wird von den Vertragspartnern ein
Beirat mit bis zu 4 Vertretern der KV und zwei Vertretern der AOK
eingerichtet, der durch einstimmige Beschlüsse Anpassungen sowie
Ergänzungen des Vertrages in Gang setzen kann.
Um die Qualität der Rheuma-Versorgung auch vom Patienten her
bewerten zu können, werden die eingeschriebenen Patienten bzw. eine
relevante Stichprobe jeweils zum Ende eines Quartals nach ihrer
Zufriedenheit mit der Versorgung und ihrer Empfehlungsbereitschaft für
diesen Vertrag gefragt. Diese Befragungen werden zunächst für die
ersten vier Quartale der Vertragslaufzeit durchgeführt. Die Befragung
kann von den Vertragspartnern gemeinsam oder durch Auftragsvergabe
an einen Dritten, z.B. die KV-COMM, durchgeführt werden.
Um die Wirtschaftlichkeit der Vereinbarung von Beginn an zu sichern,
werden die vereinbarten Honorare zu 80 % ohne Weiteres nach Abschluss des jeweiligen Quartals zur Auszahlung gebracht. Die Auszahlung der Honorare erhöht sich um 15 % für das jeweilige Quartal, wenn
die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller eingeschriebenen
Versicherten in diesem Quartal um 6 % unter denen des jeweiligen
Vorquartals liegen. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass dies
erreichbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Beirat einstimmig
andere Festlegungen treffen. Diese Regelung gilt zunächst für die ersten
vier Quartale der Vertragslaufzeit. Diese Zielquote gilt unter Beachtung
qualitativer Versorgungsoptimierung und mittelfristiger Reduktion der
Leistungsausgaben.
Sofern die Qualitätsbefragung der eingeschriebenen Patienten einen
vom Beirat festzulegenden Wert überschreitet, werden die Honorare des
jeweiligen Quartals um weitere 10 % erhöht.
Die Umsetzung der Ziele dieses Vertrages kann auch durch weitere
Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere im Bereich der Heil-,
Hilfsmittel und Arzneimittelversorgung, unterstützt werden.
Der Vertrag ist erstmals zum 31.12.2011 kündbar.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
20/35
Information
der
KVBB
Anlage 1 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen
Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Gregor-Mendel-Str. 10 - 11
14469 Potsdam
Arztstempel
Teilnahmeerklärung
Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages zur
rheumatologischen Versorgung, insbesondere der Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 4 und der
Aufgaben gemäß §§ 6 und/oder 7.
Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des
Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Vertrages, dass ich
die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen
Strafrecht gewährleiste,
bei meiner Tätigkeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen insbesondere der
Vorgaben zum Schutz von Sozialdaten einhalte,
den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und
-verarbeitung unterrichten werde.
Ich bin einverstanden mit
der Veröffentlichung meines Namens und meiner Praxisanschrift im „Verzeichnis der Vertragsärzte“
und
der Weitergabe des „Verzeichnisses der Vertragsärzte“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die
Krankenkasse und an die teilnehmenden Versicherten.
Mir ist bekannt, dass
1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende
eines Kalendervierteljahres,
2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung bzw. Ruhen meiner vertragsärztlichen Tätigkeit
endet bzw. ruht,
3. die Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen sanktioniert wird,
4. die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend
diesem Vertrag von mir gegenüber der KVBB nachzuweisen sind.
optional
 Hiermit ermächtige ich die KVBB zur Einsicht in mein Punktekonto bei der Landesärztekammer
(Bei Einverständnis bitte ankreuzen!)
Meine lebenslange Arztnummer lautet:
(LANR)
1. Ich möchte als hausärztlich tätiger Vertragsarzt gemäß § 4 Abs. 3 (1. Versorgungsebene) des
Vertrages
persönlich

durch angestellte Ärzte

persönlich und durch angestellte Ärzte

teilnehmen.
Fortbildungsnachweis über mindestens 4 CME-Punkte innerhalb der letzten 12 Monate ist
beigefügt.

Die Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt.
oder
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
21/35
2. Ich möchte als Rheumatologe gemäß § 4 Abs. 4 (Versorgungsebene 2a) des Vertrages
persönlich

durch angestellte Ärzte

persönlich und durch angestellte Ärzte

teilnehmen.
Fortbildungsnachweis über mindestens 30 CME-Punkte (davon 25 Punkte auf dem
Gebiet der konservativen Rheumatologie) innerhalb der letzten 12 Monate ist beigefügt

Teilnahmezertifikat Trainer-Seminar zur Strukturierten Patienteninformation (STRUPI)
ist beigefügt für mich:

und/oder
für Fachassistentin:

bzw.
Teilnahme am Trainer-Seminar erfolgt voraussichtlich am
durch mich
und/oder am
durch Fachassistentin
Nachweis/Bestätigung über Anstellung einer rheumatologischen Fachassistentin
Nachweis über Ausbildung zur rheumatologischen Fachassistentin (BDRh-DGRh)
bzw.
Ausbildung wird voraussichtlich am ……………….. abgeschlossen
zusätzlich bei FA für Orthopädie und Unfallchirurgie:
Nachweis der Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie
Nachweis Betreuung von 40 GKV-Patienten pro Quartal mit DMARDs-Therapie
(Patientenliste)




Ich verfüge über ein Sonographiegerät (auch zur Duplex-Untersuchung geeignet)
Ich nutze das Gerät in Kooperation mit folgender Praxis
Name/Praxissitz: …………_____________……..


Gerätenachweis (Gewährleistungserklärung des Herstellers) ist beigefügt

Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen
Regelungen werden von mir erfüllt.
und/oder
3. Ich möchte als Rheumatologe gemäß § 4 Abs. 6 (Versorgungsebene 2b) des Vertrages
persönlich

durch angestellte Ärzte

persönlich und durch angestellte Ärzte

teilnehmen.
Nachweis der Teilnahme durch mich und einer Infusionsschwester
an einer Notfallausbildung/Kalenderjahr

Ich verfüge über die folgenden Voraussetzungen:

Mindestens eine für die Durchführung der Infusion ausgebildete med. Fachangestellte/Krankenschwester, mindestens zwei Infusionsplätze (Liegen/Stühle), Monitoring zur kontinuierlichen
Überwachung der Vitalparameter, Rufsystem zur Notfallversorgung, separater Notfallkoffer für die
Infusionseinheit.
Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen
Regelungen werden von mir erfüllt.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
22/35
Information
der
KVBB
Ich möchte für folgende Betriebsstätte(n) bzw. Nebenbetriebsstätte(n) teilnehmen:
a) __________________ (BSNR)
Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages
zur rheumatologischen Versorgung zwischen der KVBB und der AOK tätig werden
1.
Name, Vorname, Titel, LANR

als Hausarzt

als Rheumatologe

ab Datum
b) _________________ (BSNR)
Nachfolgend genannte in meiner Praxis/Einrichtung angestellte Ärzte sollen im Rahmen des Vertrages
zur rheumatologischen Versorgung zwischen der KVBB und der AOK tätig werden
2.
Name, Vorname, Titel, LANR

als Hausarzt

als Rheumatologe

ab Datum
Ort, Datum
Unterschrift des Vertragsarztes
bzw. des Ärztlichen Leiters einer Einrichtung / eines
MVZ, welcher eine Teilnahme (auch) für angestellte
Ärzte erklärt
Ort, Datum
ggf. Unterschrift des angestellten Arztes
Information
der
KVBB
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
23/35
Anlage 2 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen
Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK
Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte
Erklärung zur Teilnahme am Programm zur
rheumatologischen Versorgung zwischen
KVBB und der AOK
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb.am
_____________________________________________________________
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Status
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Tel.-Nr. privat*
Datum
Tel.-Nr. dienstlich*
Fax-Nr.*
E-Mail-Adresse*
*Angaben sind freiwillig
Name und Adresse des überweisenden Hausarztes
1. Teilnahmeerklärung:
Das Programm zur Versorgung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen wurde mir durch
meinen behandelnden Vertragsarzt vorgestellt. Mit Bestätigung der Diagnose durch den Vertragsarzt
ist eine Teilnahme am Programm möglich. Der Vertragsarzt hat mich über den Zweck der Teilnahme
und ihre Freiwilligkeit informiert. Alle Fragen zu dieser Behandlung wurden von meinem behandelnden
Vertragsarzt zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Die Behandlung im Rahmen dieses Programms kann nur durch teilnehmende Vertragsärzte durchgeführt werden. Die an diesem Programm teilnehmenden Vertragsärzte kann ich auf den
Teilnahmelisten der Krankenkasse oder der KVBB auf deren Internetseiten jederzeit einsehen, unter
diesen Ärzten kann ich frei wählen.
Hier erkläre ich, dass
ich freiwillig am Programm teilnehme.
ich weiß, dass ich die Teilnahme gegenüber meiner Krankenkasse jederzeit kündigen kann.
ich weiß, dass ich von meiner Krankenkasse eine Übersicht der am Programm teilnehmenden
Haus- und Fachärzte erhalten kann.
ich die empfohlenen Kontrolltermine beim Hausarzt und Facharzt einhalte.
ich bei Beschwerden mit Verdacht auf eine rheumatische Ursache, bei akuter Verschlechterung der
Erkrankung oder Verdacht auf Unverträglichkeiten bzw. Nebenwirkungen der antirheumatischen
Therapie sofort meinen Hausarzt aufsuche.
ich die mir verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel dem behandelnden Facharzt mitteile.
ich die aktuellen krankheitsbezogenen Befundkopien bei Haus- oder Facharztbesuchen mitführe
und bei Bedarf vorlege.
der mir übergebene Rheumapass bei jedem Arztbesuch vorgelegt wird.
Ich wurde darüber informiert, dass die Vertragspartner eine Qualitätssicherung des Programms auf
Basis anonymisierter Daten durchführen wollen, an der ich mich freiwillig beteiligen kann. Zum
vorgesehenen Zeitpunkt werde ich dazu von der AOK kontaktiert.
zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen an einem Programm zur Versorgung von Patienten mit
rheumatischen Erkrankungen teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
24/35
Information
der
KVBB
2. Einwilligungserklärung:
Ich willige in die auf Basis gesetzlicher Grundlagen erfolgende Verarbeitung und Nutzung meiner im
Programm erhobenen medizinischen und persönlichen Daten ein. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung
jederzeit widerrufen und aus dem Programm austreten kann und dass die erhobenen und
gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Versorgungskonzept gelöscht werden, soweit
sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.
Bitte das heutige Datum eintragen.
T T MM
J J J J
T T MM
J J J J
_________________________
Unterschrift des Versicherten
_________________________
Stempel/Unterschrift des
einschreibenden Arztes
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
25/35
Anlage 3 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen
Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Befundbogen zur ambulanten
rheumatologischen Versorgung
Name, Vorname des Versicherten
geb.am
_____________________________________________________________
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Status
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Beginn der Beschwerden vor ....
Datum
Frühdiagnostik
Schubdiagnostik
Rheumatoide Arthritis
Spondyloarthritis
O Tagen / O Wochen / O Monaten
Verdacht auf Rheumatoide Arthritis
Klinische Merkmale einer Rheumatoiden Arthritis im Rheuma-Check erfüllt
oder ärztlicher Befund
Weiche Gelenkschwellung
Mehr als 2 geschwollene Gelenke
Morgensteifigkeit > 30min
Kompressionsschmerz der Finger- bzw. der Zehengrundgelenke
Symmetrischer Gelenkbefall
Daktylitis Finger / Zeh
geschwollene / entzündete DIP-Gelenke
BSG > 20 mm/h
....................
Rheumafaktor (RF) IU/ml ................
CRP > 0.5 mg/dl …… oder > 5 mg / l ........
ACCP-Ak U/ml .............
Röntgenbilder beide Hände dv und beide Vorfüße ap (jeweils auf einer (!) Aufnahme) sind
veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung mitgebracht.
Verdacht auf Spondyloarthritis
Klinische Merkmale einer Spondyloarthritis im Rheuma-Rücken-Check erfüllt
oder ärztlicher Befund
nächtlicher Rückenschmerz (in der 2. Nachthälfte)
durch Bewegung gebessert (nicht durch Ruhe)
Morgensteifigkeit > 30min
Alternierende Gesäßschmerzen (links-rechts)
Sehnenansatzentzündung (z.B. Ferse)
Iritis
positive Familienanamnese
Daktylitis Finger / Zeh
Entzündliche Darmerkrankung
Psoriasis Haut / Nagel
BSG > 20 mm/h
....................
CRP > 0.5 mg/dl …………. oder > 5mg / l ...................
HLA B27 positiv / negativ
Röntgenbilder LWS mit SIG ap und LWS seitlich (jeweils auf einer langen (!) Aufnahme bis
untere BWS) sind veranlasst und werden vom Patienten zur rheumatologischen Untersuchung
mitgebracht.
Datum ..................
Stempel HA Unterschrift
…………………………………………………………………………………………………………………….
Faxantwort
___________
___________________________________
Bestätigte Diagnose:
Datum
Stempel /Unterschrift des Rheumatologen
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
26/35
Information
der
KVBB
Anlage 4 zum Strukturvertrag gem. § 73a SGB V zur Förderung der ambulanten medizinischen
Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KVBB und der AOK
IRES - Fragebogen
Reha-Beginn
„INDIKATOREN DES REHA-STATUS“ - KURZVERSION (IRES 24)
Fragebogen
Gesundheit
in Beruf und Alltagsleben
Alle Rechte der Fragebogengestaltung:
Dr. N. Gerdes, Dr. M. Wirtz, Prof. Dr. W.H. Jäckel, Prof. J. Bengel, Dr. E. Farin
Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
Abt. Rehabilitationspsychologie, Institut für Psychologie, Universität Freiburg
Information
der
KVBB
1.
Selten

2
Manchmal

3
Ziemlich oft

4
Meistens

5
Immer

6
2
Sehr leicht
Leicht
Mäßig
Stark
Sehr stark

3

4

5

6

2
3
Wie stark fühlten Sie sich durch diese Schmerzen im täglichen Leben beeinträchtigt?
Nicht
beeinträchtigt

1
4.
1
Wie stark waren diese Schmerzen?
Ich hatte keine
Schmerzen

1
3.
27/35
Wie häufig haben Sie in der letzten Zeit unter Schmerzen gelitten?
So gut wie nie

1
2.
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
Wenig
beeinträchtigt

2
Etwas
beeinträchtigt

3
Ziemlich
beeinträchtigt

4
Stark
beeinträchtigt

5
Sehr stark
beeinträchtigt

6
Bitte kreuzen Sie an, wie stark Sie in den letzten 4 Wochen unter Kurzatmigkeit oder Herzschmerzen gelitten
haben:
Ich hatte Kurzatmigkeit oder Herzschmerzen…
Stark
Ziemlich
Mäßig
Ein
wenig
Gar
nicht





4

1

2

3

4

5
5
Bitte in jede Zeile ein Kreuz
… beim schnellen Treppensteigen über drei
Stockwerke…………………………………
… bei starker körperlicher Anstrengung über
einen längeren Zeitraum…………………....
5.
Wie stark haben Sie in den letzten 4 Wochen unter Muskel- oder Gelenkschmerzen gelitten?
Ich hatte Muskel- oder Gelenkschmerzen…
Stark
Ziemlich
Mäßig
Ein
wenig
Gar
nicht
Bitte in jede Zeile ein Kreuz!
… beim Aufstehen nach längerem Sitzen…………





6
… beim Bücken, Strecken und längerem
Stehen……………………………………………...





7

1

2

3

4

5
8
… beim Heben und Tragen von schweren
Gegenständen…………………………………….
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
28/35
6.
Wie oft hatten Sie in den letzten 4 Wochen das Gefühl …
Meistens
Bitte in jede Zeile ein Kreuz!
Manchmal
Selten
Nie
… dass Sie sich zu nichts entschließen können?...





9
… dass Ihnen nichts mehr Spaß macht?..............





10
… dass nichts so läuft, wie Sie es eigentlich
wollten?.............................................................





11
…völlig erschöpft?.................................................





12
… lustloser als früher?..........................................





13
… wie eine Batterie, die langsam verbraucht ist?.





14
Ich war innerlich gespannt und habe mich nervös
gefühlt...............................................................





15

1

2

3

4

5
16
Ich hatte das Gefühl, dass es mir schwer fällt,
mich zu beruhigen.............................................
7.
Ziemlich
oft
Bitte kreuzen Sie an, in welchem Maße Sie in den letzten 4 Wochen Schwierigkeiten hatten, Folgendes zu
tun:
Bitte in jede Zeile ein Kreuz!
Unmöglich
Große
Schwierrigkeiten
Mäßige
Schwierigkeiten
Geringe
Schwierigkeiten
Ohne
Schwierigkeiten
Körperlich schwere Arbeiten verrichten
(z.B. schwere Gegenstände heben).…………..





17
Sich strecken, um ein Buch von einem
hohen Regal zu holen…………………………....





18
Einen Gegenstand vom Boden aufheben
oder Schuhe zubinden.......................................





19
Einen schweren Gegenstand über 5 Meter
tragen (z.B. Mineralwasserkasten)....................





20
Eine halbe Stunde körperlich arbeiten (wie
z.B. Staub saugen, Rasen mähen)....................





21
Sportarten betreiben, bei denen man richtig
ins Schwitzen kommt (z.B. Joggen,
Skilaufen, Bergwandern)………………….……..





22
30 Minuten lang ohne Unterbrechung
stehen (z.B. in einer Warteschlange).................





23

1

2

3

4

5
24
Eine Treppe über 3 Etagen hinaufgehen..............
Information
der
KVBB
8.
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
29/35
Wie stark leiden Sie unter folgenden Beeinträchtigungen?
Stark
Ziemlich
Mäßig
Ein
wenig
Gar
nicht
Probleme beim Schlucken……………………





25
Sehstörungen (z.B. Gesichtsfeldeinschränkungen, Doppelbilder).……………





26
Probleme beim Sprechen (z.B. Aussprache,
Wortfindungen).………………………………





27
Weinen (z.B. Sie weinen schneller als sonst/
Wenn Sie etwas tun, weinen Sie leicht)……





28
Lähmungen……………………………………





29
Schwindelgefühl……….…………………..…





30
Missempfindungen (z. B. Taubheit,
Überempfindlichkeit, Kribbeln der Haut)..…





31
Merkstörungen..…………………………..…





32
Kommunikationsstörungen (z.B.
Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme,
Gesprächsführung)…………………………





33

1

2

3

4

5
34
Leicht Ermüdbarkeit / geringes
Durchhaltevermögen…………………….…
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
30/35
Information
der
KVBB
9. Bei welchen der folgenden Tätigkeiten benötigen Sie Hilfe?1
… beim Essen und Trinken?

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen

5
Ich benötige Unterstützung, z.B. beim Zurechtschneiden des Essens

10
Ich benötige keine Hilfe

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen

5
Ich benötige Unterstützung

15
Ich benötige keine Hilfe
… bei der Körperpflege (z.B. Gesicht
waschen, Kämmen, Rasieren,
Zähneputzen)?

0
Ich benötige Hilfe

5
Ich benötige keine Hilfe
… bei der Toilettenbenutzung (z.B.
beim An- und Auskleiden, der
Körperreinigung und Wasserspülung)?

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen

5
Ich benötige Unterstützung

10
Ich benötige keine Hilfe

0
Ich benötige Hilfe

5
ich benötige keine Hilfe
… beim Umsetzen aus einem Stuhl ins Bett und
zurück?
… beim Baden oder Duschen?
 1 Nein
 2 Ja
 (Bitte beantworten Sie folgende Frage!)
 (Bitte beantworten Sie folgende Frage!)
Benötigen Sie Hilfe beim Gehen auf ebenen
Grund?
Benötigen Sie Hilfe bei der Benutzung Ihres Rollstuhls, um sich auf
ebenem Grund fortzubewegen?

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen
 0
Ich benötige Hilfe

10
Ich benötige Unterstützung
 5
Nein, ich kann mich selbstständig

15
Nein, ich kann mich selbstständig bewegen
1
In Anlehnung an Barthel-Index
36
37
38
39
40
Benutzen Sie einen Rollstuhl?
__________________________________________
35
mit meinem Rollstuhl bewegen
41
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
31/35
Benötigen Sie Hilfe ….
… beim Treppen auf- oder absteigen?
… beim An- und Ausziehen
(einschließlich Schuhe binden und
Knöpfe schließen)
Haben Sie Kontrolle über Ihren
Stuhlgang?
Können Sie das Wasserlassen
kontrollieren?
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen

5
Ich benötige Unterstützung

10
Ich benötige keine Hilfe

0
Ich bin völlig auf fremde Hilfe angewiesen

5
Ich benötige Unterstützung

15
Ich benötige keine Hilfe

0
Nein

5
Gelegentliche Abgänge

10
Ja

0
Nein

5
Gelegentliche Abgänge

10
Ja
42
43
44
45
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
32/35
Information
der
KVBB
Abschließend möchten wir Sie noch um einige Angaben zu Ihrer Person bitten.
46
10. Wegen welcher Krankheit sind Sie hauptsächlich zur Rehabilitation gekommen?
11. Wie viel wiegen Sie ohne Bekleidung?
Kilogramm
47
12. Wie groß sind Sie?
Zentimeter
48
Tagen
49
Jahre
50
13. An wie vielen Tagen waren Sie in den letzten 12 Monaten so krank, dass Sie das Bett
hüten mussten?
An keinem Tag 
oder: An ca.
0
14. Wie alt sind Sie?
Information
der
KVBB
2.4.
Strukturvertrag Rheuma
15. Ihr Geschlecht?
33/35
Männlich

1
16. Ihre Staatsangehörigkeit?
Deutsch

1
51
Weiblich

2
52
Andere

2
53
17. Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie?
Volksschul- oder Hauptschulabschluss………………………………………………………….………

1
Mittlere Reife, Realschulabschluss………………………………………………………….……………

2
Polytechnische Oberschule……………………………………………………………….………………

3
Fachoberschulreife (Abschluss einer Fachoberschule)……………………………………………….

4
Abitur / Hochschulreife……………………………………………………………………………….……

5
Anderen Schulabschluss……………………………………………………………………………….…

6
Keinen Schulabschluss…………………………………………………………………………………...

7
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
2.4.
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
34/35
53
18. Erwerbstätigkeit und Rente
Welche der folgenden Angaben trifft auf Ihre derzeitige Situation zu?
Rentner/in, im Vorruhestand, Pensionär/in………..………………………………..………………….

1
Hausfrau/Hausmann………………………………………………………………………………....……

2
mit _____ Stunden pro Woche.……….…

3
Berufstätig, aber zur Zeit krank geschrieben…………..……………………………………………….

4
Arbeitslos……………...……………………………………………………………………………………

5
Anderes, nämlich ______________________________________...…………………………..……

6
Berufstätig
55
19. Wer hat diesen Fragebogen ausgefüllt?
Ich selbst

1
Ein Verwandter

2
Medizinisches Personal (z.B. Schwester, Pfleger, Arzt)

3
Jemand anderes, nämlich:
4
…………………………………………………………………………………………………
56
20. Wie fanden Sie das Ausfüllen des Fragebogens?
Anregend,
aufschlussreich

1
Ziemlich
langweilig
Eher lästig
Richtig
unangenehm

2

3

4
21. Wie lange haben Sie ungefähr zum Ausfüllen des Fragebogens gebraucht?
Etwa
Minuten
57
Information
der
KVBB
Strukturvertrag Rheuma
2.4.
35/35
22. Wenn Sie Bemerkungen, Anregungen und Hinweise zum Inhalt des Fragebogens haben, können Sie die an
dieser Stelle notieren:
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______________________________________________________________________________________
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______________________________________________________________________________________
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Bitte gehen Sie den Fragebogen noch einmal durch
und überprüfen Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
79. Erg.-Lfg. - Stand: 01. März 2011
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