SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Ethanol, MOS CAS-Nummer: 64-17-5 200-578-6 603-002-00-5 EG-Nummer: EU-Indexnummer: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allgemeine Verwendung: Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort: WWW: E-Mail: Telefon: Telefax: Allresist Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbH Am Biotop 14 15344 Strausberg Deutschland www.allresist.de [email protected] +49 (0)33 41-35 93-0 +49 (0)33 41-35 93-29 Auskunft gebender Bereich: Frau Feldt, Email: [email protected] 1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) Flam. Liq. 2; H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 10.11.2015 1 von 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sicherheitshinweise: Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 2 von 12 P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P240 P241 P242 P243 2.3 Sonstige Gefahren Dämpfe in hoher Konzentration haben betäubende Wirkung. Kontakt mit Haut und Augen oder Einatmung kann zu Reizungen führen. Wirkt entfettend auf die Haut. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Chemische Charakterisierung: CAS-Nummer: EG-Nummer: EU-Indexnummer: RTECS-Nummer: C2 H6 O = C2H5OH, Ethylalkohol, Ethanol 64-17-5 200-578-6 603-002-00-5 KQ6300000 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. Sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei andauernder Reizung Arzt hinzuziehen. Mund mit Wasser ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 3 von 12 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Schwindel, Doppelsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale, Erbrechen, Bewusstlosigkeit. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Magenspülung, wenn das Produkt oral aufgenommen wurde. Keine Magenausheberung ohne Intubation (Aspirationsgefahr). Gefahr von Atemstörungen. Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! Sonst symptomatische Behandlung unter Kontrolle des Säure-Basen-Haushaltes. Symptomatische Behandlung. mit Glucose-Kontrolle! ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Zusätzliche Hinweise: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen. Schaum in großen Mengen auftragen, da er zerstört wird. Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Dämpfe nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 4 von 12 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Explosionsgefahr! Bei Auslaufen von größeren Mengen: Eindeichen. Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Zusätzliche Hinweise: Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13). Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen. Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten). Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu verhindern. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden. Schweißverbot. In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten. Maximale Füllung 95%. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen. Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich. Lagertemperatur 10-22 °C. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter aufrecht lagern. Ex-Schutz erforderlich. Ungeeignete Werkstoffe: verschiedene Kunststoffe, Gummi. Zusammenlagerungshinweise: Sonstige Hinweise: Lagerklasse: Nicht zusammen lagern mit: Alkalimetalle, starke Oxidationsmittel, starke Säuren und konzentrierte Salpetersäure. Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen Feststoffen zusammen lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Temperaturklasse T 2, Explosionsgruppe II B/II A. 3 = Entzündbare Flüssigkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 5 von 12 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Art Grenzwert Deutschland: AGW Kurzzeit 1920 mg/m³; 1000 ppm Deutschland: AGW Langzeit 960 mg/m³; 500 ppm 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Lagerbehälter möglichst von unten befüllen, falls nicht möglich, muß die Füllvorrichtung so beschaffen sein, daß sie nicht spritzt. Ex-Schutz erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen. Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Butylkautschuk (0,5 mm) oder Fluorkautschuk (0,4 mm). Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min. Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166. Körperschutz: Bei Handhabung größerer Mengen: Flammhemmende antistatische und chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Geruchsschwelle: Form: flüssig Farbe: farblos, klar typisch alkoholisch keine Daten verfügbar pH-Wert: neutral Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: -114 °C 78,3 °C (DIN 51751) 12 °C (DIN 51755) keine Daten verfügbar Aussehen: Geruch: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit: SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen: Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte: Wasserlöslichkeit: Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Selbstentzündungstemperatur: Thermische Zersetzung: Viskosität, dynamisch: Explosive Eigenschaften: Brandfördernde Eigenschaften: Gedruckt: Seite: 10.11.2015 6 von 12 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. UEG (Untere Explosionsgrenze): 3,30 Vol-% OEG (Obere Explosionsgrenze): 19,00 Vol-% bei 20 °C: 59 hPa bei 50 °C: 280 hPa keine Daten verfügbar bei 20 °C: 0,7935 g/mL (DIN 51757) vollständig mischbar -0,32 log P(o/w) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1). 363 - 425 °C 700 °C bei 20 °C: (wasserfreies Ethanol) 1,19 mPa*s keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar 9.2 Sonstige Angaben 425 °C (DIN 51794) Molare Masse: 46,07 g/mol Geruchsschwelle: 80 ppm Relative Dampfdichte bei 20 °C (Luft = 1): 1,6 Zündtemperatur: Weitere Angaben: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. 10.2 Chemische Stabilität Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Bei Normaldruck unzersetzt destillierbar. Azeotrop siedendes Ethanol-Wasser-Gemisch bei 4,4 % Wasser. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit Alkalimetallen, starken Oxidationsmitteln und starken Säuren. Bildung von Wasserstoff! Heftige Reaktion mit konzentrierte Salpetersäure. Reagiert mit Schwefelsäure unter Wärmeentwicklung. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. 10.5 Unverträgliche Materialien Alkalimetalle, starke Oxidationsmittel, starke Säuren, konzentrierte Salpetersäure. Ungeeignete Werkstoffe: verschiedene Kunststoffe, Gummi. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 7 von 12 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung: Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 700 °C ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: LD50 Ratte, oral: LD50 Kaninchen, oral: LD50 Maus, oral: LD50 Meerschweinchen, oral: LC50 Ratte, inhalativ: LC50 Kaninchen, inhalativ: LD50 Ratte, oral: LD50 Ratte, inhalativ: LD50 Kaninchen, dermal: 7060 mg/kg 6300 - 15800 mg/kg 3450 - 30000 mg/m³ 5560 mg/kg 20000 ppm/10h 20000 ppm/10h > 10470 mg/kg (OECD401) 117 - 125 mg/L/4h (OECD403) > 15800 mg/kg/bw Toxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen): nicht reizend. (OECD404) Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Symptome im Tierversuch (Maus): nicht sensibilisierend. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Bakterielle Mutagenität: Ames-Test, Salmonella typhimurium: negativ. Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 8 von 12 Symptome Schwindel, Doppelsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale, Erbrechen, Bewusstlosigkeit. Bei Einatmen: Toxische Grenzkonzentration: > 1000 ppm: Kann Reizungen hervorrufen. (Kopfschmerzen, Augenreizungen) 5000 - 10000 ppm: Reizung der Augen, Reizung der Atemwege Dämpfe in hoher Konzentration haben betäubende Wirkung. Nach Verschlucken: Der Unterschied zwischen der Dosis, die zu Bewusstlosigkeit führt und der Dosis, die lebenswichtige Funktionen lähmt, wie z.B. die Atmung, ist gering. Chronische Aufnahme von Ethanol führt zu Leberschäden. Nach Hautkontakt: Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Toxische Grenzkonzentration: 500 mg/24h, stark reizend. Nach Augenkontakt: Reizung und Rötung können auftreten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Fischtoxizität: LD50 Pimephales promelas (Dickkopfelritze): 14200 mg/L/96h (US EPA method E03-05) Daphnientoxizität: LC50 Ceriodaphnia dubia: 5012mg/L/48h LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): >100mg/L/96h Algentoxizität: EC50 Algen: 22,6 g/L/10d Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 96) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: Biologischer Abbau: 94 % (OECD 301 E). Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar. Sauerstoffbedarf: BSB: 1000 mg/g/5d CSB: 1700 mg/g Verhalten in Kläranlagen: Atmungshemmung kommunalen Belebtschlamms: >15 g/L Bei sachgerechter Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: -0,32 log P(o/w) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1). 12.4 Mobilität im Boden keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung keine Daten verfügbar SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 9 von 12 12.6 Andere schädliche Wirkungen Das Produkt enthält kein organisch gebundenes Halogen (AOX). Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. AOX-Hinweis: Allgemeine Hinweise: ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Abfallschlüsselnummer: Empfehlung: 07 01 04* = organische Lösemittel, halogenfrei * = Die Entsorgung ist nachweispflichtig. Verbrennung mit behördlicher Genehmigung. Verpackung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer UN 1170 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID, ADN: IMDG, IATA: UN 1170, ETHANOL UN 1170, ETHANOL 14.3 Transportgefahrenklassen ADR/RID, ADN: IMDG: IATA: Klasse 3, Code: F1 Class 3, Subrisk Class 3 14.4 Verpackungsgruppe II 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff - IMDG: Nein SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 10 von 12 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Landtransport (ADR/RID) Warntafel: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: ADR/RID: Gefahrnummer 33, UN-Nummer 1170 3 144 601 1L E2 P001 IBC02 R001 Sondervorschriften für die Zusammenpackung: Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: MP19 T4 Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: Tankcodierung: Tunnelbeschränkungscode: TP1 LGBF D/E Binnenschiffstransport (ADN) 3 144 601 1L E2 T PP - EX - A VE01 Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Beförderung zugelassen: Ausrüstung erforderlich: Lüftung: Seeschiffstransport (IMDG) EmS: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: IBC - Anweisungen: IBC - Vorschriften: Tankanweisungen - IMO: Tankanweisungen - UN: Tankanweisungen - Vorschriften: Stauung und Handhabung: Eigenschaften und Bemerkung: Trenngruppe: F-E, S-D 144 1L E2 P001 IBC02 T4 TP1 Category A. Colourless, volatile liquids. Pure ETHANOL: Flashpoint 13°C c.c. Explosive limits: 3,3% to 19%. Miscible with water. none Lufttransport (IATA) Hazard: EQ: Passenger Ltd.Qty.: Passenger: Cargo: Special Provisioning: ERG: Flammable liquid E2 Pack.Instr. Y341 - Max. Net Qty/Pkg. 1 L Pack.Instr. 353 - Max. Net Qty/Pkg. 5 L Pack.Instr. 364 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L A3 A58 A180 3L 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code keine Daten verfügbar SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 3 = Entzündbare Flüssigkeiten Wassergefährdungsklasse: Störfallverordnung: 1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 96) Nr. 7b, Anhang I Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Schwangerschaftsgruppe C: Es besteht kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW-Wertes. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 100 Gew.-% Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: entfällt Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nationale Vorschriften - Schweiz Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 100 Gew.-% 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung keine Daten verfügbar ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Literatur: BG RCI: - Merkblatt M017 'Lösemittel - Merkblatt M051 'Gefährliche chemische Stoffe' Hommel: Handbuch der gefährlichen Güter, Merkblatt 22 ICSC 0044 Grund der letzten Änderungen: Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830) Angelegt: 19.8.2010 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich 10.11.2015 11 von 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Ethanol, MOS Überarbeitet am: 10.11.2015 Version: 6 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 10.11.2015 12 von 12 Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.