SICHERHEITSDATENBLATT Ethanol, MOS

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Ethanol, MOS
Überarbeitet am: 10.11.2015
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6
Sprache: de-DE
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Ethanol, MOS
CAS-Nummer:
64-17-5
200-578-6
603-002-00-5
EG-Nummer:
EU-Indexnummer:
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:
Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
WWW:
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Allresist
Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbH
Am Biotop 14
15344 Strausberg
Deutschland
www.allresist.de
[email protected]
+49 (0)33 41-35 93-0
+49 (0)33 41-35 93-29
Auskunft gebender Bereich:
Frau Feldt, Email: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2; H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
10.11.2015
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Sicherheitshinweise:
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P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P240
P241
P242
P243
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe in hoher Konzentration haben betäubende Wirkung.
Kontakt mit Haut und Augen oder Einatmung kann zu Reizungen führen.
Wirkt entfettend auf die Haut.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Chemische Charakterisierung:
CAS-Nummer:
EG-Nummer:
EU-Indexnummer:
RTECS-Nummer:
C2 H6 O = C2H5OH, Ethylalkohol, Ethanol
64-17-5
200-578-6
603-002-00-5
KQ6300000
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Betroffenen an die frische Luft bringen, beengende Kleidung lockern und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder
Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. Sofort Arzt hinzuziehen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Bei Hautreizungen Arzt
aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei
andauernder Reizung Arzt hinzuziehen.
Mund mit Wasser ausspülen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund
verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder
Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr.
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4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Schwindel, Doppelsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale,
Erbrechen, Bewusstlosigkeit.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Magenspülung, wenn das Produkt oral aufgenommen wurde. Keine Magenausheberung
ohne Intubation (Aspirationsgefahr). Gefahr von Atemstörungen. Vorsicht bei Erbrechen:
Aspirationsgefahr! Sonst symptomatische Behandlung unter Kontrolle des
Säure-Basen-Haushaltes.
Symptomatische Behandlung. mit Glucose-Kontrolle!
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe
kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen.
In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Schaum in großen Mengen auftragen, da er zerstört wird. Erhitzen führt zu
Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser
kühlen.
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr
Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Dämpfe nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden.
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Explosionsgefahr!
Bei Auslaufen von größeren Mengen: Eindeichen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zusätzliche Hinweise:
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den
dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Funkensicheres Werkzeug verwenden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Ausreichende
Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu
verhindern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden.
Schweißverbot.
In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen halten. Maximale Füllung 95%.
Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lösemittelbeständigen Fußboden vorsehen.
Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.
Lagertemperatur 10-22 °C. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter aufrecht lagern. Ex-Schutz erforderlich.
Ungeeignete Werkstoffe: verschiedene Kunststoffe, Gummi.
Zusammenlagerungshinweise:
Sonstige Hinweise:
Lagerklasse:
Nicht zusammen lagern mit: Alkalimetalle, starke Oxidationsmittel, starke Säuren und
konzentrierte Salpetersäure.
Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen
Feststoffen zusammen lagern.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Temperaturklasse T 2, Explosionsgruppe II B/II A.
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Art
Grenzwert
Deutschland: AGW Kurzzeit
1920 mg/m³; 1000 ppm
Deutschland: AGW Langzeit
960 mg/m³; 500 ppm
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Lagerbehälter möglichst von unten befüllen, falls nicht möglich, muß die Füllvorrichtung
so beschaffen sein, daß sie nicht spritzt. Ex-Schutz erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387
benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk (0,5 mm) oder Fluorkautschuk (0,4 mm).
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei Handhabung größerer Mengen: Flammhemmende antistatische und
chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße
Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Geruchsschwelle:
Form: flüssig
Farbe: farblos, klar
typisch alkoholisch
keine Daten verfügbar
pH-Wert:
neutral
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
-114 °C
78,3 °C (DIN 51751)
12 °C (DIN 51755)
keine Daten verfügbar
Aussehen:
Geruch:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
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Entzündbarkeit:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur:
Thermische Zersetzung:
Viskosität, dynamisch:
Explosive Eigenschaften:
Brandfördernde Eigenschaften:
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Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
UEG (Untere Explosionsgrenze): 3,30 Vol-%
OEG (Obere Explosionsgrenze): 19,00 Vol-%
bei 20 °C: 59 hPa
bei 50 °C: 280 hPa
keine Daten verfügbar
bei 20 °C: 0,7935 g/mL (DIN 51757)
vollständig mischbar
-0,32 log P(o/w)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1).
363 - 425 °C
700 °C
bei 20 °C: (wasserfreies Ethanol) 1,19 mPa*s
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
425 °C (DIN 51794)
Molare Masse: 46,07 g/mol
Geruchsschwelle: 80 ppm
Relative Dampfdichte bei 20 °C (Luft = 1): 1,6
Zündtemperatur:
Weitere Angaben:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Bei Normaldruck unzersetzt destillierbar.
Azeotrop siedendes Ethanol-Wasser-Gemisch bei 4,4 % Wasser.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reagiert mit Alkalimetallen, starken Oxidationsmitteln und starken Säuren. Bildung von
Wasserstoff!
Heftige Reaktion mit konzentrierte Salpetersäure.
Reagiert mit Schwefelsäure unter Wärmeentwicklung.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Gegen direkte
Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Alkalimetalle, starke Oxidationsmittel, starke Säuren, konzentrierte Salpetersäure.
Ungeeignete Werkstoffe: verschiedene Kunststoffe, Gummi.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung:
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
700 °C
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
LD50 Ratte, oral:
LD50 Kaninchen, oral:
LD50 Maus, oral:
LD50 Meerschweinchen, oral:
LC50 Ratte, inhalativ:
LC50 Kaninchen, inhalativ:
LD50 Ratte, oral:
LD50 Ratte, inhalativ:
LD50 Kaninchen, dermal:
7060 mg/kg
6300 - 15800 mg/kg
3450 - 30000 mg/m³
5560 mg/kg
20000 ppm/10h
20000 ppm/10h
> 10470 mg/kg (OECD401)
117 - 125 mg/L/4h (OECD403)
> 15800 mg/kg/bw
Toxikologische Wirkungen:
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen):
nicht reizend. (OECD404)
Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt. Spezifische Symptome im Tierversuch (Maus): nicht sensibilisierend.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Bakterielle Mutagenität:
Ames-Test, Salmonella typhimurium: negativ.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten
sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
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Symptome
Schwindel, Doppelsehen von Gegenständen und andere typische Trunkenheitsmerkmale,
Erbrechen, Bewusstlosigkeit.
Bei Einatmen: Toxische Grenzkonzentration:
> 1000 ppm: Kann Reizungen hervorrufen. (Kopfschmerzen, Augenreizungen)
5000 - 10000 ppm: Reizung der Augen, Reizung der Atemwege
Dämpfe in hoher Konzentration haben betäubende Wirkung.
Nach Verschlucken:
Der Unterschied zwischen der Dosis, die zu Bewusstlosigkeit führt und der Dosis, die
lebenswichtige Funktionen lähmt, wie z.B. die Atmung, ist gering.
Chronische Aufnahme von Ethanol führt zu Leberschäden.
Nach Hautkontakt:
Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen.
Toxische Grenzkonzentration: 500 mg/24h, stark reizend.
Nach Augenkontakt: Reizung und Rötung können auftreten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Fischtoxizität:
LD50 Pimephales promelas (Dickkopfelritze): 14200 mg/L/96h (US EPA method E03-05)
Daphnientoxizität:
LC50 Ceriodaphnia dubia: 5012mg/L/48h
LC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): >100mg/L/96h
Algentoxizität:
EC50 Algen: 22,6 g/L/10d
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 96)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Biologischer Abbau: 94 % (OECD 301 E).
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Sauerstoffbedarf:
BSB: 1000 mg/g/5d
CSB: 1700 mg/g
Verhalten in Kläranlagen: Atmungshemmung kommunalen Belebtschlamms: >15 g/L
Bei sachgerechter Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische
Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
-0,32 log P(o/w)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1).
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
keine Daten verfügbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Das Produkt enthält kein organisch gebundenes Halogen (AOX).
Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu
erwarten.
AOX-Hinweis:
Allgemeine Hinweise:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
07 01 04* = organische Lösemittel, halogenfrei
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Verbrennung mit behördlicher Genehmigung.
Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
UN 1170
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN:
IMDG, IATA:
UN 1170, ETHANOL
UN 1170, ETHANOL
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN:
IMDG:
IATA:
Klasse 3, Code: F1
Class 3, Subrisk Class 3
14.4 Verpackungsgruppe
II
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport (ADR/RID)
Warntafel:
Gefahrzettel:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Verpackung - Anweisungen:
ADR/RID: Gefahrnummer 33, UN-Nummer 1170
3
144 601
1L
E2
P001 IBC02 R001
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen:
MP19
T4
Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften:
Tankcodierung:
Tunnelbeschränkungscode:
TP1
LGBF
D/E
Binnenschiffstransport (ADN)
3
144 601
1L
E2
T
PP - EX - A
VE01
Gefahrzettel:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Beförderung zugelassen:
Ausrüstung erforderlich:
Lüftung:
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS:
Sondervorschriften:
Begrenzte Mengen:
EQ:
Verpackung - Anweisungen:
IBC - Anweisungen:
IBC - Vorschriften:
Tankanweisungen - IMO:
Tankanweisungen - UN:
Tankanweisungen - Vorschriften:
Stauung und Handhabung:
Eigenschaften und Bemerkung:
Trenngruppe:
F-E, S-D
144
1L
E2
P001
IBC02
T4
TP1
Category A.
Colourless, volatile liquids. Pure ETHANOL: Flashpoint 13°C c.c. Explosive
limits: 3,3% to 19%. Miscible with water.
none
Lufttransport (IATA)
Hazard:
EQ:
Passenger Ltd.Qty.:
Passenger:
Cargo:
Special Provisioning:
ERG:
Flammable liquid
E2
Pack.Instr. Y341 - Max. Net Qty/Pkg. 1 L
Pack.Instr. 353 - Max. Net Qty/Pkg. 5 L
Pack.Instr. 364 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L
A3 A58 A180
3L
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
Wassergefährdungsklasse:
Störfallverordnung:
1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 96)
Nr. 7b, Anhang I
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Schwangerschaftsgruppe C:
Es besteht kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW-Wertes.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
100 Gew.-%
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
entfällt
Sicherheitshinweise:
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nationale Vorschriften - Schweiz
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
100 Gew.-%
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M017 'Lösemittel
- Merkblatt M051 'Gefährliche chemische Stoffe'
Hommel: Handbuch der gefährlichen Güter, Merkblatt 22
ICSC 0044
Grund der letzten Änderungen:
Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830)
Angelegt:
19.8.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
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Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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