Information Meldung einer Absenz

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Meldung einer Absenz
Die Schulpflege (GSP) regelt für ihre Gemeinde den internen Prozess für die Meldung von Absenzen an
das Volksschulamt.
Absenzgrund
Krankheit
(VVO §§ 99 ff)1
Meldung an das Volksschulamt
durch an; Weg falls
Notwendiges
Formular
SV
PE;
Ab dem 4.
FO „Meldung einer
oder
Post,
Absenztag
Absenz“
SL
Fax, Mail
Hinweise
Auch bei teilweiser
Arbeitsunfähigkeit (z.B. Turndispens) und auch wenn kein
Vikariat nötig ist.
Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (z.B. Turndispens) oder
wenn kein Vikariat nötig ist.
Unfallmeldung mitsenden
(Lohnadministration).
Das FO „Anzeige der Geburt“
muss innerhalb von 4 Wochen
nach Geburt dem VSA eingereicht werden.
Kopie des Dienstaufgebots 2
mitsenden und im Nachgang die
EO Karte dem VSA einreichen.
LP reicht via GSP dem VSA das
Urlaubsgesuch ein (inkl. Unterlagen)
Berufs-/
Nichtberufsunfall
(VVO §§ 99ff) 1
SV
oder
SL
PE;
Ab dem 4.
Post,
Absenztag
Fax, Mail
FO „Meldung einer
Absenz“
Schwangerschaft/
Mutterschaft
(LPVO § 27, Abs. 2
und 3, VVO §§ 96+97)
Obligatorische Dienstleistung (Militär-, Zivildienst, Zivilschutz)
Freiwillige
Dienstleistung und
ähnliches
(VVO §§ 87-90, 98)
DAG-Urlaub
(LPVO § 21)
SV
PE;
Post
In jedem
Fall
SV
oder
SL
SV
PE;
Post
In jedem
Fall
FO „Voranzeige der
Geburt“
FO „Anzeige der Geburt“
FO „Meldung einer
Absenz“
PE;
Post
In jedem
Fall
SV
PE;
Post
In jedem
Fall
Bezahlter Urlaub für
Weiterbildung
PH Zürich, HfH
Weitere bezahlte
Urlaube für Weiterbildungen
Weitere bezahlte
Urlaube für Weiterbildungen
Unbezahlter
Urlaub
(LPVO § 29, VVO § 92)
SV
PE;
Post
In jedem
Fall
LP
GSP
Bis 1 Woche Vfg „Bezahlter Urlaub“
LP reicht der GSP das
Urlaubsgesuch ein
SV
PE;
Post
> 1 Woche
Vfg „Bezahlter Urlaub“
SV
PE;
Post
In jedem
Fall
Vfg „Unbezahlter Urlaub“
GSP reicht dem VSA das Urlaubsgesuch ein (inkl. Antrag
LP/SL und Stellungnahme GSP)
LP reicht der GSP das
Urlaubsgesuch ein (inkl. Unterlagen)
Volksschulamt
Lehrpersonal
Vikariate
FO „Dienstaltersgeschenk (DAG) Antrag
für den Bezug des
Dienstaltersgeschenks
in Form von Geld oder
Urlaub“
Entsprechendes Formular 3
Walchestrasse 21, Postfach
8090 Zürich
www.volksschulamt.zh.ch
LP reicht auf der GSP das
Formular ein
Meldung einer Absenz
01.12.2014 / 301-70 ME
[email protected]
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Die SL resp. die SV nimmt bei krankheits- oder unfallbedingten (teilweisen) Absenzen von
voraussichtlich mehr als zwei Monaten mit dem Volksschulamt (Sektor Lehrpersonalbeauftragte)
Kontakt auf.
2
Die Kopie des Dienstaufgebots wird bei späterem Erhalt umgehend nachgereicht.
3
Für folgende Urlaube sind Formulare vorhanden bzw. werden durch die Weiterbildungsinstitution
abgegeben:
- Zertifikationslehrgang (PHZH: Abgabe durch PHZH; HfH: Erstellung durch VSA)
- Intensivweiterbildung (Abgabe durch PHZH)
- berufsbegleitende Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik (Abgabe durch VSA)
- Fremdsprachenpraktikum (Website Volksschulamt)
- 1
-
Legende
DAG
FO
GSP
LP
LPVO
PAD
SL
SV
Vfg
VVO
Dienstaltersgeschenk
Formular
Gemeindeschulpflege
Lehrperson
Lehrpersonalverordnung
Personaladministration VSA
Schulleitung
Schulverwaltung
Verfügung
Vollzugsverordnung zum Personalgesetz
Die Formulare sind unter folgendem Link zu finden
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/waehrend_anstellung.html
Wichtige Informationen und Hinweise
-
-
Bei Kurzabsenzen bis zu drei Schultagen wird die Stellvertretung durch die Schulgemeinde geregelt
und kommunal entlöhnt. Davon ausgenommen sind Vikariate für Abwesenheiten, mit der eine
Erwerbsausfallentschädigung (EAE) verbunden ist.
Für die Weiterbearbeitung einer Absenz bzw. eines Urlaubs ist das Volksschulamt auf korrekte und
vollständige Daten angewiesen.
Die Nachmeldung von Vikarinnen oder Vikaren erfolgt auf einer Kopie des Formulars bzw. der von
der Schulpflege oder vom Volksschulamt ausgestellten Verfügung. (Ausgenommen unbez. Urlaub)
Die Schulpflege regelt für ihre Gemeinde den internen Prozess für die Meldung von Absenzen an
das Volksschulamt. Es muss sichergestellt sein, dass die Schulleitung und die Schulverwaltung
jederzeit über die Kerninformationen einer Absenz verfügen.
Volksschulamt
Lehrpersonal
Vikariate
Walchestrasse 21, Postfach
8090 Zürich
www.volksschulamt.zh.ch
Meldung einer Absenz
01.12.2014 / 301-70 ME
[email protected]
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Arztzeugnisse
Die Lehrperson reicht der SV via SL ein ärztliches Zeugnis ein, wenn die (teilweise) Arbeitsunfähigkeit mehr als eine Schulwoche dauert. Die SV kann auch für Dienstaussetzungen von weniger als
einer Schulwoche ein ärztliches Zeugnis verlangen. Das ärztliche Zeugnis wird durch die SV in den
Personalakten der Lehrperson aufbewahrt.
Dauert die (teilweise) Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, sind in der Regel jeweils zu
Beginn der folgende Monate weitere ärztliche Zeugnisse einzureichen. Die SL hält
Kontakt mit der kranken oder verunfallten Lehrperson.
Das Volksschulamt stellt den SV monatlich eine Liste der offenen Absenzen (Krankheit, Unfall) zu.
Die SV bearbeitet die Liste gemäss Anleitung.
Das Volksschulamt benötigt grundsätzlich keine ärztlichen Zeugnisse.
Ausnahmen:
- Absenzen in Zusammenhang mit Schwangerschaft/Mutterschaft: Dem Volksschulamt wird eine
Kopie des Arztzeugnisses, bezeichnet mit „Mutterschaft“, zugestellt.
- Länger dauernde Absenzen: Die SV sendet auf Verlangen des Volksschulamtes, Sektor Beratung
eine Kopie des Arztzeugnisses bzw. der Arztzeugnisse.
Weitere Auskünfte und Informationen
Lohnadministration
Lehrpersonalbeauftragte
Sektor Vikariate
043 259 22 72
043 259 22 74 / 55
043 259 22 70
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Grundsätzlich setzen sich die E-Mailadressen aus [email protected] zusammen.
Volksschulamt
Lehrpersonal
Vikariate
Walchestrasse 21, Postfach
8090 Zürich
www.volksschulamt.zh.ch
Meldung einer Absenz
01.12.2014 / 301-70 ME
[email protected]
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