Meldung einer Absenz Die Schulpflege (GSP) regelt für ihre Gemeinde den internen Prozess für die Meldung von Absenzen an das Volksschulamt. Absenzgrund Krankheit (VVO §§ 99 ff)1 Meldung an das Volksschulamt durch an; Weg falls Notwendiges Formular SV PE; Ab dem 4. FO „Meldung einer oder Post, Absenztag Absenz“ SL Fax, Mail Hinweise Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (z.B. Turndispens) und auch wenn kein Vikariat nötig ist. Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (z.B. Turndispens) oder wenn kein Vikariat nötig ist. Unfallmeldung mitsenden (Lohnadministration). Das FO „Anzeige der Geburt“ muss innerhalb von 4 Wochen nach Geburt dem VSA eingereicht werden. Kopie des Dienstaufgebots 2 mitsenden und im Nachgang die EO Karte dem VSA einreichen. LP reicht via GSP dem VSA das Urlaubsgesuch ein (inkl. Unterlagen) Berufs-/ Nichtberufsunfall (VVO §§ 99ff) 1 SV oder SL PE; Ab dem 4. Post, Absenztag Fax, Mail FO „Meldung einer Absenz“ Schwangerschaft/ Mutterschaft (LPVO § 27, Abs. 2 und 3, VVO §§ 96+97) Obligatorische Dienstleistung (Militär-, Zivildienst, Zivilschutz) Freiwillige Dienstleistung und ähnliches (VVO §§ 87-90, 98) DAG-Urlaub (LPVO § 21) SV PE; Post In jedem Fall SV oder SL SV PE; Post In jedem Fall FO „Voranzeige der Geburt“ FO „Anzeige der Geburt“ FO „Meldung einer Absenz“ PE; Post In jedem Fall SV PE; Post In jedem Fall Bezahlter Urlaub für Weiterbildung PH Zürich, HfH Weitere bezahlte Urlaube für Weiterbildungen Weitere bezahlte Urlaube für Weiterbildungen Unbezahlter Urlaub (LPVO § 29, VVO § 92) SV PE; Post In jedem Fall LP GSP Bis 1 Woche Vfg „Bezahlter Urlaub“ LP reicht der GSP das Urlaubsgesuch ein SV PE; Post > 1 Woche Vfg „Bezahlter Urlaub“ SV PE; Post In jedem Fall Vfg „Unbezahlter Urlaub“ GSP reicht dem VSA das Urlaubsgesuch ein (inkl. Antrag LP/SL und Stellungnahme GSP) LP reicht der GSP das Urlaubsgesuch ein (inkl. Unterlagen) Volksschulamt Lehrpersonal Vikariate FO „Dienstaltersgeschenk (DAG) Antrag für den Bezug des Dienstaltersgeschenks in Form von Geld oder Urlaub“ Entsprechendes Formular 3 Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich www.volksschulamt.zh.ch LP reicht auf der GSP das Formular ein Meldung einer Absenz 01.12.2014 / 301-70 ME [email protected] 2/3 Die SL resp. die SV nimmt bei krankheits- oder unfallbedingten (teilweisen) Absenzen von voraussichtlich mehr als zwei Monaten mit dem Volksschulamt (Sektor Lehrpersonalbeauftragte) Kontakt auf. 2 Die Kopie des Dienstaufgebots wird bei späterem Erhalt umgehend nachgereicht. 3 Für folgende Urlaube sind Formulare vorhanden bzw. werden durch die Weiterbildungsinstitution abgegeben: - Zertifikationslehrgang (PHZH: Abgabe durch PHZH; HfH: Erstellung durch VSA) - Intensivweiterbildung (Abgabe durch PHZH) - berufsbegleitende Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik (Abgabe durch VSA) - Fremdsprachenpraktikum (Website Volksschulamt) - 1 - Legende DAG FO GSP LP LPVO PAD SL SV Vfg VVO Dienstaltersgeschenk Formular Gemeindeschulpflege Lehrperson Lehrpersonalverordnung Personaladministration VSA Schulleitung Schulverwaltung Verfügung Vollzugsverordnung zum Personalgesetz Die Formulare sind unter folgendem Link zu finden http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/waehrend_anstellung.html Wichtige Informationen und Hinweise - - Bei Kurzabsenzen bis zu drei Schultagen wird die Stellvertretung durch die Schulgemeinde geregelt und kommunal entlöhnt. Davon ausgenommen sind Vikariate für Abwesenheiten, mit der eine Erwerbsausfallentschädigung (EAE) verbunden ist. Für die Weiterbearbeitung einer Absenz bzw. eines Urlaubs ist das Volksschulamt auf korrekte und vollständige Daten angewiesen. Die Nachmeldung von Vikarinnen oder Vikaren erfolgt auf einer Kopie des Formulars bzw. der von der Schulpflege oder vom Volksschulamt ausgestellten Verfügung. (Ausgenommen unbez. Urlaub) Die Schulpflege regelt für ihre Gemeinde den internen Prozess für die Meldung von Absenzen an das Volksschulamt. Es muss sichergestellt sein, dass die Schulleitung und die Schulverwaltung jederzeit über die Kerninformationen einer Absenz verfügen. Volksschulamt Lehrpersonal Vikariate Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich www.volksschulamt.zh.ch Meldung einer Absenz 01.12.2014 / 301-70 ME [email protected] 3/3 Arztzeugnisse Die Lehrperson reicht der SV via SL ein ärztliches Zeugnis ein, wenn die (teilweise) Arbeitsunfähigkeit mehr als eine Schulwoche dauert. Die SV kann auch für Dienstaussetzungen von weniger als einer Schulwoche ein ärztliches Zeugnis verlangen. Das ärztliche Zeugnis wird durch die SV in den Personalakten der Lehrperson aufbewahrt. Dauert die (teilweise) Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat, sind in der Regel jeweils zu Beginn der folgende Monate weitere ärztliche Zeugnisse einzureichen. Die SL hält Kontakt mit der kranken oder verunfallten Lehrperson. Das Volksschulamt stellt den SV monatlich eine Liste der offenen Absenzen (Krankheit, Unfall) zu. Die SV bearbeitet die Liste gemäss Anleitung. Das Volksschulamt benötigt grundsätzlich keine ärztlichen Zeugnisse. Ausnahmen: - Absenzen in Zusammenhang mit Schwangerschaft/Mutterschaft: Dem Volksschulamt wird eine Kopie des Arztzeugnisses, bezeichnet mit „Mutterschaft“, zugestellt. - Länger dauernde Absenzen: Die SV sendet auf Verlangen des Volksschulamtes, Sektor Beratung eine Kopie des Arztzeugnisses bzw. der Arztzeugnisse. Weitere Auskünfte und Informationen Lohnadministration Lehrpersonalbeauftragte Sektor Vikariate 043 259 22 72 043 259 22 74 / 55 043 259 22 70 [email protected] [email protected] [email protected] Grundsätzlich setzen sich die E-Mailadressen aus [email protected] zusammen. Volksschulamt Lehrpersonal Vikariate Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich www.volksschulamt.zh.ch Meldung einer Absenz 01.12.2014 / 301-70 ME [email protected]