GESETZLICHE BEGRENZUNG VON ABWASSEREMISSIONEN AUS DER AUFBEREITUNG, VEREDELUNG UND WEITERVERARBEITUNG VON KOHLEN (BGBl. II Nr. 346/1997) 1. Allgemeines Kohle ist ein durch „Inkohlung“ entstandenes Sedimentgestein. Es wird seit Jahrtausenden als fester Brennstoff und chemischer Rohstoff verwendet. Man unterscheidet nach Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verhalten beim Erhitzen usw. eine größere Anzahl von Kohlearten: Anthrazit, Magerkohle, Eßkohle, Backoder Fettkohle, Gaskohle, Gasflammkohle und Flammkohle. Diese Einteilung orientiert sich in erster Linie an dem Gehalt der Kohlen an flüchtigen Bestandteilen. In chemischer Hinsicht sind Kohlen kompliziert aufgebaute, schwer zu analysierende Gemische aus organischen Verbindungen, die Kohlenstoff, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel sowie Mineralbestandteile (Silicium, Aluminium, Eisen, Magnesium, Calcium, Kalium, Natrium, Phosphor, Chlor etc.) enthalten, die bei der Kohlenverbrennung freigesetzt werden. Die in ihrer Konstitution bisher nur ansatzweise bekannten Molekülbausteine der Kohlen sind aus Cellulose, Polyosen und Ligninen von Pflanzen entstanden, die beginnend etwa vor 300 Mio. Jahren (Carbon bei Steinkohlen) bis 135 Mio. Jahren (Kreidezeit bei Braunkohlen) einem Inkohlungsprozeß unterworfen wurden. Darunter versteht man einen über den Zeitraum von Jahrmillionen dauernden biochemischen und chemischen Vorgang, bei welchem sich der Anteil der flüchtigen Bestandteile des pflanzlichen Ausgangsmaterials verringert (Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff) und der Kohlenstoffgehalt immer mehr ansteigt, bis er am Ende des Vorganges nahezu 100% beträgt (bei Graphit). Voraussetzungen für den Ablauf eines derartigen Prozesses sind Abwesenheit von Sauerstoff, entsprechende Druck- und Temperaturverhältnisse sowie ausreichend lange Zeiträume. Der Grad der Inkohlung 2 ist entscheidend für die Kennzeichnung des technologischen Verhaltens der Kohle, z.B. bei der Verkokung. Neben dem Kohlenstoff enthalten die Kohlen in größeren Mengen organisch gebundenen Stickstoff und organisch gebundenen Schwefel (aus den Eiweißverbindungen der Pflanzen) sowie Eisensulfid. Letzteres leitet sich von der Einwirkung von Schwefelwasserstoff während des Inkohlungsvorganges ab. Unter dem Einsatz von organischen Lösemitteln (z.B. Ketone, Pyridin-Basen, Amine, Phenole, Tetralin, Aromaten-Alkoholgemische) kann man zahlreiche gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe aus den Kohlen herauslösen. Der Gehalt der Kohlen an lösbaren Aromaten und Hydroaromaten wie Anthracen, Chrysen, Fluoren, Phenantren etc. ist dabei stark abhängig vom Inkohlungsgrad; steigende Kohlenstoff/Wasserstoff-Verhältnisse sind begleitet von größer werdenden Gehalten an kondensierten Aromaten. Die Kohlenmoleküle mit hohem Kohlenstoffgehalt bauen sich aus alkylierten Aromaten auf (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe); die relative Zahl der aromatischen Ringe bestimmt dabei die Aromatizität. Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel sind in heterozyklische Ringe eingebunden, Sauerstoff darüber hinaus auch in phenolische und etherartige Verbindungen. Weiters kommen verzweigtkettige aliphatische Kohlenwasserstoffe in den Kohlen vor. Braunkohlen enthalten auch Moleküle mit zahlreichen CarboxylGruppen (originäre Eignung als Ionentauscher). Bei Steinkohle liegt etwa 75% des Kohlenstoffes in Form von kondensierten Aromaten vor. Im allgemeinen Sprachgebrauch fallen unter den Begriff Kohlen auch die nicht nativen Kohlen wie Knochen-, Blut- und Holzkohle, Koks, Kohlenstaub und Ruß sowie andere praktisch aus reinem Kohlenstoff bestehende Stoffe wie Graphit oder Kunstkohlen, die als Elektroden, Aktivkohle u.ä. Verwendung finden. 1.1. Aufbereitung von Kohlen Die aus der Lagerstätte geförderte Rohkohle muß, bevor sie an einen Verbraucher abgegeben wird oder weitere Veredelungsschritte durchläuft, in einer Aufbereitungsanlage in verkaufs- oder verwertungsfähige Produkte übergeführt werden. Der Aufbereitung fällt dabei die Aufgabe zu, aus dem jeweils verfügbaren Rohkohleangebot die vom Verbraucher geforderten Sorten-, Qualitäts- und 3 Mengenanforderungen zu erfüllen. Dazu ist es unerläßlich die Eigenschaften der geförderten Rohkohle und deren geogen bedingte Schwankungen genau zu kennen; die wichtigsten Aufbereitungskriterien sind Asche- und Schwefelgehalt, Korngröße, Wassergehalt und Gehalt an flüchtigen Bestandteilen. Die Aufbereitung läßt sich in folgende Schritte unterteilen: - Zerkleinern - Klassieren (Trennen nach Korngrößen) - Sortieren (Trennen nach der Dichte) - Entwässern (Klären, Eindicken etc.) - Mischen und Lagern. Die von Fremdkörpern (z.B. Holz, Eisenteile) befreite Rohkohle wird durch Klassieren in eine Grob- und eine Feinfraktion (kleiner als 10 mm) geteilt. Das Grobkorn wird in Setzmaschinen in drei Produktgruppen aufgeteilt. Die Berge (taubes Gestein) werden verhaldet, das Mittelgut weiter aufgeschlossen und nachsortiert, oder - wenn möglich - in Kraftwerken als Ballastkohle verfeuert. Die Kohle wird für den Hausbrandabsatz klassiert (Nußkohle) oder für die Verwendung in der Kokerei weiter zerkleinert (Koks, Kohle). Die Aufbereitung der Feinfraktion erfolgt mit trockenen und/oder nassen Verfahren. An trockenen Verfahren wird die Siebung und die Sichtung (Windsichtung, Vibrationssichtung) eingesetzt; Schwerflüssigkeitszyklone, als nasse Schwertrübescheider oder Verfahren kommen Flotationsverfahren zur Anwendung. Zur Entwässerung der Feinkohle werden Schwingsiebschleuderer oder Trommel- bzw. Scheibenfilter verwendet. Die Anforderungen der Großverbraucher richten sich auch auf die Gleichmäßigkeit der lieferbaren Kohlequalitäten. Die Streubreiten in den Eigenschaften der geförderten Rohkohlen können im Zuge der Aufbereitung nur teilweise gedämpft werden. Daher ist zur Einengung dieser Schwankungsbreiten der Kohlen die Durchführung von Vergleichmäßigungsmaßnahmen erforderlich. Das Prinzip der Vergleichmäßigung besteht darin, den Massenstrom mit unregelmäßigen 4 Eigenschaften in Teilmengen zu zerlegen, die Teilmengen in Bunkern oder Freiplätzen getrennt zu lagern und zu einem neuen (homogeneren) Massenstrom zusammenzusetzen. Dabei ist die Vergleichmäßigung um so besser, je kleiner die einzelnen Teilmengen sind. Wasser wird bei der Aufbereitung von Kohlen als Transport- und Trennmittel, aber auch in der Anlagenreinigung und als Waschwasser bei der Naßentstaubung eingesetzt. 1.1. Veredelung von Kohlen Im Anschluß an die Aufbereitung werden die aufbereiteten Kohleprodukte den diversen Veredelungsverfahren zugeführt. Nur ein geringer Teil der Aufbereitungsprodukte wird direkt zur Wärmegewinnung eingesetzt. Der weitaus größte Teil wird mit Hilfe thermischer Verfahren zu höherwertigen Sekundärenergieträgern oder zu Spezialkohlenstoffprodukten veredelt. Im folgenden werden die Veredelungsverfahren beschrieben soweit sie abwasserrelevant sind bzw. in Österreich gegenwärtig oder zukünftig wirtschaftliche Bedeutung haben. 1.2.1 Brikettierung Die Verwertung der im Kohleabbau anfallenden nicht zusammenbackenden Feinkohlen, welche nicht unmittelbar der Verstromung zugeführt werden können, stellt im Hinblick auf die anfallenden Mengen einen wichtige Aufgabe dar. Diese Kohlenfeinteile werden vor der Verwendung (z.B. als Hausbrand) einem Brikettierungsprozeß unterworfen. Dabei wird die gemahlene Rohkohle zunächst gesichtet und naß sortiert. Die gewaschene Feinkohle wird in Trocknern auf einen niederen Wassergehalt gebracht und bildet mit dem bei der Sichtung anfallenden Staub das Brikettierrohgut. Das Rohgut wird mit 5 - 8% Bindemittel vermischt und unter Zufuhr von erhitztem Dampf in Knetwerken zu einer plastischen Masse verarbeitet. Diese Masse wird in Walzenpressen auf die gewünschte Form gebracht (Eierbriketts, Nußbriketts u.ä.). Die aus den Pressen ausgetragenen Briketts erhärten und sind dann verladbar. 5 Als Bindemittel werden Steinkohlenteerpech, Sulfitablauge, Wachse oder Metallseifen verwendet; Kunststoffe oder Spezialbitumen werden im Einzelfall eingesetzt. Mitunter erfolgt auch eine Heißbrikettierung mit zusammenbackenden Kohlen oder eine thermische Nachbehandlung pechgebundener Kohlen. Braunkohlen können auch nach Teilentwässerung bei hohen Drücken (1.000 bis 1.500 bar) bindemittelfrei brikettiert werden. Abwasser fällt in der Brikettierung bei der Klassierung und Sortierung, als Kondensat aus der Trocknung und Heißbehandlung, als Waschwasser aus der nassen Abluftreinigung sowie bei der Anlagenreinigung an. 1.2.2 Verschwelung, Verkokung Unter Schwelen versteht man die Pyrolyse fester, bituminöser Substanzen bei Temperaturen zwischen 500 und 600 0 C. Dabei werden feste bitumenfreie Rückstände sowie flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe erzeugt. Im Hinblick auf die hohen Stoffausbeuten bei Pechen und Ölen eignen sich vor allem Braunkohlen in loser oder brikettierter Form als Rohstoffe für Schwelverfahren. Im Gegensatz zur Schwelung, die auch kontinuierlich durchgeführt werden kann, erfolgt die Verkokung derzeit ausschließlich in diskontinuierlich betriebenen Kammeröfen. Ausgangsmaterial ist eine besondere Sorte Steinkohle (Kokskohle). Das Koksbildungsvermögen der Kokskohle ist von der Erweichungs- und Wiederverfestigungstemperatur sowie vom Blähverhalten abhängig. Als Kokskohlen eignen sich besonders Steinkohlen mit flüchtigen Bestandteilen zwischen 15 und 30 Masseprozent. Die Verkokung erfolgt als Hochtemperaturprozeß in Regenerativverbundöfen bei Temperaturen zwischen 1000 und 1400 0C. Die Garungsdauer hängt von den Betriebs-bedingungen des Ofens ab und beträgt 15 bis 25 Stunden. Hauptprodukt der Verkokung ist der für die Roheisenherstellung benötigte metallurgische Koks (Hüttenkoks), der sich durch gute Stückigkeit und hohe Abriebfestigkeit auszeichnet. Zusätzlich fallen Kokereinebenprodukte an (Kokereigas, Kohlewertstoffe). 6 Ein Koksofen besteht in der Regel aus 5 bis 8 m hohen, 12 bis 17 m langen und 0,4 bis 0,5 m breiten feuerfest ausgemauerten und luftdicht verschließbaren Kammern, in denen jeweils 20 bis 50 t Kohle durch Außenbeheizung und unter Luftabschluß erhitzt werden (Verkokung). 20 bis 50 derartige Kammern können zu einer Ofenbatterie vereinigt sein. Aus einer Tonne Trockenkohle erhält man 750 bis 780 kg Koks und 300 bis 400 m3 Kokereigas. Im Anschluß an den Verkokungsvorgang wird der glühende Koks schockartig abgekühlt (Kokslöschen). Das Löschen erfolgt in der Regel durch gezielte Wasserzugabe über Löschtürme. Während einer Löschzeit von 60 bis 100 Sekunden werden 1 bis 1,5 m3 Wasser pro Tonne Koks aufgegeben; davon verdampft etwa die Hälfte. Das verbleibende Wasser wird nach Zwischenreinigung erneut im Löschvorgang eingesetzt. Der letzte Stand der Entwicklung arbeitet bei der Kokslöschung im Trockenverfahren mit Inertgas, welches im Kreislauf geführt wird und dessen thermische Energie zu Energieerzeugungszwecken eingesetzt wird. Das bei der Verkokung entstehende Gas wird energetisch genutzt; es ist ein Starkgas mit einem Brennwert von mehr als 20.000 kJ/m3. Seine Hauptbestandteile sind Wasserstoff (60%), Methan (25%), Kohlenstoffmonoxid (5%), Kohlenstoffdioxid (2%), Stickstoff (2%) und höhere Kohlenwasserstoffe (3%). Vor der thermischen Nutzung müssen die Begleitstoffe (Kohlewertstoffe wie Rohteer, Phenole, Ammoniak, Kohle-Leichtöl u.ä.) entfernt werden. Dies erfolgt großteils bei der Kühlung des Gases nach dem Austritt aus dem Ofen über das Gaskondensat (Gaswasser). Die Restgehalte werden anschließend über Ammoniak-, Schwefelwasserstoff- und Benzolwäscher entfernt. Die Waschflüssigkeiten in diesen Wäschern werden im Kreislauf geführt. Überschüssiges Abflutwasser aus den Ammoniak-Schwefelwasserstoff-Wäschern wird über die Gaswasserbehandlung geführt. Aus den Gaskondensaten (Gaswasser) werden zunächst über mechanische Abscheidung und Flotation suspendierte Feststoffe und emulgierte Teere und Öle entfernt (Teerabscheider). Daran anschließend erfolgt eine Entphenolung. Diese wird als Extraktion mittels Kokereibenzol, Butylacetat oder Diisopropylether oder als 7 Adsorption mittels Aktivkohle oder Koks betrieben; die flüssigen Extraktionsmittel können recycliert werden, beladene Aktivkohle oder Koks wird verbrannt. Als nächster Schritt der Kondensatbehandlung werden die flüchtigen Bestandteile Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Cyanwasserstoffsäure mittels Dampfstrippung entfernt. Die ausgetriebenen Stoffe können zur Schwefelsäureherstellung oder Düngemittelherstellung (Ammoniumsulfat) eingesetzt werden. Abwasser entsteht bei der Verkokung von Steinkohle aus dem Wassergehalt des Rohstoffes, aus Reaktionswasser bei der teilweisen Oxidation des im Rohstoff enthaltenen Waschwasser Wasserstoffes, aus der aus Gaskondensaten nassen Kokereigas- und und als überschüssiges Abluftreinigung. Das Kokslöschwasser wird im geschlossenen Kreislauf geführt und gelangt nicht zur Ableitung. 1.2.3 Kohleverflüssigung Bei der Kohleverflüssigung werden Kohlen in flüssige Kohlenwasserstoffe übergeführt. Man unterscheidet indirekte Verfahren, denen eine Kohlevergasung vorausgeht (z.B. Fischer-Tropsch-Synthese), die Kohlehydrierung mit wasserstoffübertragenden Medien und die direkte Kohleverflüssigung durch thermischen Abbau der Kohle, bei welcher größere Aromatenanteile anfallen. Die Abwasserprobleme der Kohleverflüssigung sind ähnlich gelagert wie bei der Kokerei. Durch das Angebot von Erdöl am Weltmarkt haben die Verfahren der Kohleverflüssigung derzeit keine wirtschaftliche Bedeutung und werden in Österreich weder derzeit noch zukünftig zum Einsatz kommen. 1.2.4. Kohlevergasung Unter Kohlevergasung versteht man die möglichst vollständige Überführung von Kohlen in brennbare Gasgemische durch Umsetzung mit Luft, Sauerstoff, Wasserdampf, Kohlenstoffdioxid oder Wasserstoff oder mit Gemischen dieser Vergasungsmittel bei höheren Temperaturen (800 bis 1500 0C) und hohen Drücken. Die entstehenden Rohgase enthalten die Zielprodukte Wasserstoff, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und Methan. Auch die Kohlevergasung wird 8 gegenwärtig aufgrund des Angebotes preisgünstigerer Rohstoffe wie Erdgas, Naphtha oder schwere Ölfraktionen in Österreich nicht durchgeführt. Der Einsatz von Kohle zur Herstellung von Synthesegas für die Ammoniakproduktion (partielle Oxidation) ist in der AEV Technische Gase berücksichtigt. 1.2.5. Nichtenergetische Kohleveredelung 1.2.5.1. Weiterverarbeitung von bei der Verkokung gewonnenen Kohlewertstoffen Die aus dem Kokereigas und dem Gaskondensat abgeschiedenen Kohlewertstoffe enthalten eine Reihe von wirtschaftlich interessanten chemischen Verbindungen (Aromaten, Phenole, Pyridinbasen, Naphthalin, Anthracen, Pech u.ä.). Die Weiterverarbeitung dieser Kohlewertstoffe erfolgt in der Regel getrennt von den Kokereien durch die chemische Industrie. Große Bedeutung kommt der Weiterverarbeitung des rohen Steinkohlenteers zu. In den Arbeitsschritten Destillation, Extraktion und Kondensation werden Folgeprodukte gewonnen. Der Destillationsrückstand (Steinkohlenteer - Pech) wird zur Herstellung von Elektroden z.B. für die Aluminiumelektrolyse eingesetzt. Abwasser fällt bei der Weiterverarbeitung von Kohlewerkstoffen aus der Verkokung als wässriger Überstand aus der Lagerung, als Kondensat aus der Destillation, als verbrauchtes Abluftwaschwasser sowie bei der Anlagenreinigung an. 1.2.5.2. Sonstige nichtenergetische Kohleveredelung Durch gezielte thermische und/oder chemische Behandlung von gemahlenen Kohlen werden Aktivkohlen definierter Oberflächen und Porengrößen erzeugt. Weiters können durch Vermischen von feingemahlenen Kohlen mit Kunststoffen und anschließender Formgebung mit thermischer Behandlung Spezialprodukte wie Kohlefasern gewonnen werden. Derartige Produktionen werden in Österreich derzeit und auf absehbare Zeit nicht durchgeführt; daher erübrigt sich vorerst eine Regelung im Rahmen der AEV Kohleverarbeitung. 9 2. Geltungsbereich Die AEV Kohleverarbeitung legt entsprechend den in Österreich derzeit praktizierten Arten der Kohleverarbeitung Emissionsgrenzwerte in zwei Anlagen fest: Anlage A legt Emissionsbegrenzungen für Abwasser aus der Aufbereitung von Kohlen (Zerkleinern, Klassieren, Sortieren, Entwässern, Mischen und damit im Zusammenhang stehendes Lagern) und für das Brikettieren von Kohlen fest. Anlage B legt Emissionsbegrenzungen für Abwasser aus der Verkokung von Steinkohlen einschließlich der damit verbundenen Gewinnung von Kohlewertstoffen fest. Mit erfaßt vom Geltungsbereich der Anlage B ist auch die Destillation des Rohteeres. Die Emissionsbegrenzungen der Anlagen A und B gelten jeweils für den Gesamtprozeß; gesonderte Teilstromanforderungen werden nicht gestellt. Die Anlagen zur Naßreinigung der Abluft und wäßrigen Kondensate sind meist in die Produktionsanlagen integriert. Das Abwasser aus der Abluftreinigung beinhaltet einen wesentlichen Anteil der Gesamtschmutzfracht. Es ist daher vom Geltungsbereich der AEV miterfaßt; § 4 Abs. 7 AAEV betreffend das Abwasser aus der Abluftreinigung ist nicht anzuwenden. Grundwasser oder Oberflächenwasser aus einer Kohlelagerstätte werden vom Geltungsbereich der AEV Kohleverarbeitung nicht erfaßt, es sei denn, sie werden in der Aufbereitung als Prozeßwasser oder als Waschwasser für die Abluftreinigung verwendet. Nachstehend genannte Arten von Abwässern können im Zusammenhang mit der Kohleverarbeitung anfallen: 10 1. Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern 2. Abwasser aus der Wasseraufbereitung 3. Abwasser aus der Weiterverarbeitung von bei der Verkokung gewonnenen Kohlewertstoffen mit Ausnahme der Destillation des Rohteeres z.B. Raffination von Kohle-Leichtöl 4. Für Häusliches Abwasser. die genannten Abwässer gelten jeweils eigene Abwasseremissionsverordnungen. Bei gemeinsamer Ableitung und/oder Behandlung sind die Mischungsregeln und die Teilstrombehandlungsregel gemäß § 4 Abs. 5 bis 7 AAEV zu beachten. Diese Regelungen gelten auch für eine Mischung von Abwässern, die den Anlagen A und B der AEV Kohleverarbeitung unterliegen. 3. Gegenwärtige Entsorgungssituation Österreich besitzt keine abbauwürdigen Lagerstätten für Steinkohle. Die letzte Gewinnungsstätte in Niederösterreich wurde bereits vor vielen Jahren aus Gründen mangelnder Rentabilität geschlossen. In Oberösterreich (Hausruckviertel) und in der Steiermark (Weststeirisches Bergland) lagern abbauwürdige Braunkohlevorkommen, die im Tagbau ausgebeutet werden. Die geförderten (Kohleverstromung). Braunkohlen In der werden sich an zur die Energieerzeugung Kohlegewinnung eingesetzt anschließenden 11 Aufbereitung entsteht Abwasser, welches der Anlage A der AEV Kohleverarbeitung unterliegt. Die AEV löst bei den Abwassereinleitungen Anpassungsbedarf aus. Die Verkokung von Energieversorgung Steinkohle städtischer zwecks Erzeugung von Ballungsräume wurde Stadtgas seit der für die gesicherten Versorgung mit Erdgas aufgegeben. Die Verkokung von Steinkohle wird gegenwärtig in Österreich nur in einer Anlage durchgeführt. Am Standort Linz wird Hüttenkoks für die Roheisenherstellung in den Hütten Linz und Donawitz erzeugt. Der bei der Verkokung anfallende Rohteer wird in einer Destillationsanlage weiterverarbeitet. Sonstige bei der Verkokung anfallende Kohlenwasserstoffe werden an die chemische Industrie abgegeben. Das Abwasser aus der Kokerei und der Rohteerdestillation wird derzeit nach physikalisch-chemischer Reinigung in einer eigens dafür errichteten Transportleitung direkt der kommunalen Abwasserreinigungsanlage der Stadt Linz zugeleitet. 4. Stand der Technik Folgende Maßnahmen der Vermeidungs-, Rückhalte- und Reinigungstechnik können im Bereich der Kohleverarbeitung als Stand der Technik angesehen werden: 4.1. Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Kohlen a) Beim Transportieren und Klassieren von Kohlen können für die Fraktionen größer als 10 mm trockene Verfahren eingesetzt werden. b) Das in den Lagerstätten anfallende Grund- oder Oberflächenwasser kann in der Aufbereitung verwendet werden. c) Bei der Naßaufbereitung und Brikettierung kann eine weitgehende Kreislaufführung des Wassers erzielt werden; erforderlichenfalls muß eine Zwischenreinigung eingerichtet werden. 12 d) Kondensate aus der Kohlen- oder Briketttrocknung können in den Wasserkreislauf zurückgenommen werden. e) Das abzuleitende Abwasser (oder belastete Teilströme) kann einer physikalisch-chemischen Behandlung unterzogen werden (Sedimentation, Siebung, Filtration, Neutralisation, Fällung/Flockung). f) Nicht weiter- oder wiederverwertbare Rückstände aus der Kohleaufbereitung oder aus der Abwasserreinigung sind als Abfälle zu entsorgen. 4.2. Hochtemperaturverkoken von Steinkohle a) Für die im Kokereigas oder dem Gaskondensat enthaltenen Wertstoffe können Gewinnungsverfahren Entphenolungsanlagen, eingesetzt Ammoniakabtreiber). werden Als (Teerabscheider, Wertstoffe für die Weiterverarbeitung kommen Rohteer, Rohphenol, Phenolatlauge und KohleLeichtöl in Betracht. b) Für die Kokslöschung und die Gasreinigung können trockene Verfahren eingesetzt werden. Bei einer bestehenden Anlage mit nasser Kokslöschung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht der für eine Umrüstung auf Trockenlöschung erforderliche technische und finanzielle Aufwand nicht gerechtfertigt, da auch beim nassen Verfahren kein Abwasser aus der Kokslöschung abgeleitet werden darf. Unter einer energiewirtschaftlichen Gesamtbetrachtung kann aber bei Neuerrichtung einer Kokerei der Einsatz eines trockenen Löschverfahrens sinnvoll sein (Nutzung des Energieinhaltes im Löschgas). Maßgeblich für die Entscheidung zur Umrüstung von Naß- auf Trockenlöschung ist auch die Frage der Koksqualität. Diese ist insbesonders für Zwecke der Eisenherstellung bei nasser Kokslöschung besser als bei trockener. c) Bei Einsatz eines nassen Kokslöschverfahrens kann das Löschwasser im geschlossenen Kreislauf geführt werden. Die durch Verdampfung entfallende Löschwassermenge kann durch belastetes Abwasser (z.B. aus der 13 Kondensat- oder Gasreinigung) ergänzt werden. Abwasser mit hohem Gehalt an Cyaniden, Rhodaniden oder organischen Stoffen empfiehlt sich für diesen Einsatz, da neben einer Verminderung der Abwassermengen infolge Verdampfung eine thermische Zersetzung der Inhaltsstoffe erfolgt. d) Wäßriges Kondensat und Prozeßwasser können im Kreislauf geführt werden, so daß ein spezifischer Abwasseranfall von 0,3 bis 0,4 m3/t Einsatzkohle erzielt wird. e) Durch Einsatz von Prozeßleit- und -überwachungssystemen kann die Abgabe von Wassermengen und Schmutzfrachten vergleichmäßigt werden und die Auswirkung von Störfällen begrenzt werden. Dies ist insbesonders für die Abgabe toxischer Stoffe wie Cyanid, Schwefelwasserstoff, Rhodanid etc. an die nachgeschaltete biologische Abwasserreinigungsanlage von wesentlicher Bedeutung. f) Am Gesamtabwasser und/oder an Abwasserteilströmen können physikalischchemische Abwassereinigungsverfahren eingesetzt werden (z.B. Sedimentation, Neutralisation, Extraktion, Flotation, thermische Oxidation, Strippung, Adsorption sowie Kombinationen der genannten Verfahren). Durch die physikalisch-chemische Abwasservorreinigung wird die biologische Endreinigung wesentlich von gefährlichen Stoffen entlastet. Sowohl beim Indirekteinleiter wie auch beim Direkteinleiter ist die biologische Endreinigung des Gesamtabwassers Stand der Technik (bei Direkteinleitern auch mit zweistufigen biologischen Verfahren). g) Nicht weiter- oder wiederverwendbare Rückstände aus der Produktion und der Abwasserreinigung sind als Abfall getrennt vom Abwasser zu entsorgen. In der biologischen Endreinigung anfallende organische (Schlämme) können dem Verkokungsprozeß zugeführt werden. 5. Parameter und Emissionswerte Rückstände 14 Die Inhaltsstoffe des Abwasser aus der Kohleverarbeitung sind dominiert von den ins Abwasser gelangenden Kohlebestandteilen. Je nachdem ob bei der Verarbeitung eine lediglich mechanische Einwirkung auf die Kohlen erfolgt oder auch eine thermische bzw. chemische Einwirkung, können neben den durch die Absetz- oder Abfiltrierbaren Stoffe und CSB erfaßten Inhaltsstoffen auch weitere Parameter wesentlich sein für die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit. 5.1. Anlage A Aufbereiten von Kohlen Bei der lediglich mechanischen Bearbeitung von Kohlen entsteht die Hauptbelastung des Abwassers durch Feststoffe. Diese werden durch die Parameter Absetzbare Stoffe oder Abfiltrierbare Stoffe erfaßt. Bei der Brikettierung entsteht durch die Trocknungs- und Preßvorgänge zusätzlich eine thermische Abwasserbelastung. Der pH-Wert des Abwassers kann durch den Bindemitteleinsatz beeinflußt werden. Die organischen Inhaltsstoffe des Wassers stammen ebenso wie der Kohlenstoff aus den eingesetzten Kohlen. Sie werden durch den Parameter CSB erfaßt. Die organische Belastung des Abwassers aus der Brikettierung kann auch aus dem Einsatz von organischen Bindemitteln stammen. Bei Kohlen mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 40% in der Trockenmasse weist das Abwasser eine signifikant höhere CSB-Belastung auf, die sich durch die eingesetzten phsikalischchemischen Abwasserreinigungsverfahren nicht entfernen läßt. 5.2. Anlage B Verkoken von Steinkohlen Menge und Zusammensetzung der Abwasserinhaltsstoffe hängen maßgeblich von den eingesetzten Rohkohlequalitäten, der Prozeßführung in der Kokerei und den eingesetzten Maßnahmen zur Gewinnung von Kohlewertstoffen ab. Die Emissionsgrenzwerte sind auf die in Österreich derzeit hauptsächlich eingesetzten Kohlesorten (tschechische und polnische Steinkohle) abgestimmt. Im Hinblick auf die im Abwasser aus der physikalisch-chemischen Reinigungsstufen enthaltenen 15 Belastungen erfordern die Emissionsgrenzwerte der Anlage B Eliminationsraten für die biologische Reinigung von 75% (bei TNb) bis 98% (bei TOC, CSB und BSB5). Das größte Betriebsproblem bei der Reinigung von Kokereiabwasser stellen die nicht gänzlich vermeidbaren Stoßbelastungen mit gefährlichen Abwasserinhaltsstoffen dar. Die thermische Belastung des Abwassers resultiert aus dem Hochtemperaturprozeß. Die Abwassertoxizität wird durch die große Anzahl gefährlicher Inhaltsstoffe bewirkt, die auch nach Reinigung mit biologischen Verfahren nicht zur Gänze beseitigbar ist. Die gemeinsame Reinigung von Kokereiabwasser und kommunalem Abwasser ist eine sinnvolle Vorgangsweise, sofern die öffentliche Abwasserreinigungsanlage über eine adaptierte Biozönose verfügt und die Toxizität des Kokereiabwassers einer laufenden Kontrolle unterliegt. Die diesbezüglich anzuwendenden Kontrollmethoden sind in Anlage C der AAEV genannt. Die Feststoffe des Abwassers stammen primär aus der Staubbelastung des Kokereigases aber auch aus sonstigen ungelösten Inhaltsstoffen der Kondensate (Teer u.ä.). Der pH-Wert des Abwassers wird durch die bei der thermischen Zersetzung freiwerdenden leichtflüchtigen oder wasserlöslichen Kohleninhaltsstoffe (H2S, NH3, CO2, HCN u.ä.) sowie durch die bei der Kokereigasreinigung eingesetzten Waschflüssigkeiten (Laugen, Säuren) verändert. Cyanide und andere stickstoffhaltige Verbindungen (erfaßt als TNb), Phosphor und Schwefelverbindungen (überwacht als Sulfid) stammen aus den eingesetzten Kohlen, ebenso wie die über die Summenparameter CSB, TOC, BSB5 und SKW erfaßten organischen Inhaltsstoffe. Phenole, Aromaten und Polycyclen sind typische Gruppen von Substanzen, die sich durch Umwandlung der Kohlen-Ausgangsstoffe (Zellulosen!) beim Inkohlungsprozeß bevorzugt gebildet haben und bei der thermischen Zersetzung im Verkokungsprozeß freigesetzt werden. Anlage B legt neben den Konzentrationsgrenzwerten für alle Parameter bei Cyanid, Ges. geb. N (TNb), Sulfid, TOC, CSB, Phenolindex, BTXE und PAK produktionsspezifische Grenzwerte fest. Diese produktionsspezifischen Frachten 16 beziehen sich auf die Tonne installierte Verkokungskapazität für Steinkohle und schließen auch die aus der Rohteerdestillation stammenden Frachtanteile der Abwasserinhaltsstoffe mit ein. 6. Umsetzung wasserbezogener EU-Richtlinien 6.1. RL 76/464 EWG Gemäß RL 76/464 EWG legt die EU Programme zur Vermeidung und Verminderung der Gewässerbelastung durch Stoffe der Liste I (Schwarze Liste) fest. Für Stoffe der Liste II (Graue Liste) legen die Mitgliedstaaten autonome Programme zur Verminderung der Gewässerbelastung fest; weiters legen die Mitgliedstaaten für jene Stoffe der Liste I, für welche die EU noch keine Regelungen erlassen hat, autonome Regelungen fest. Für Stoffe der Liste I wurden bislang seitens der EU noch keine Emissionsbegrenzungen festgelegt, die für Abwasser aus der Kohleverarbeitung maßgeblich sind. Stoffe der Liste II, die für Abwasser aus der Kohleverarbeitung maßgeblich sein können, werden durch folgende Abwasserparameter einzeln oder summarisch erfaßt: Cyanid leicht freisetzbar, Ges. geb. Stickstoff (als Summenparameter für Ammonium und Nitrit), Sulfid, Summe der Kohlenwasserstoffe, Phenolindex, BTXE und PAK. Die AEV Kohleverarbeitung stellt das nationale Programm (Art. 7 der RL) zur Verringerung der Gewässerbelastung durch die genannten Stoffe aus dem Bereich der Kohleverarbeitung dar. 6.2. RL 96/61 EG (IPPC) 17 Am 24. September 1996 veröffentlichte der Rat eine Richtlinie, wonach für bestimmte Typen und Größen von Industrieanlagen ein integriertes Bewilligungsverfahren durchzuführen ist, bei welchem Maßnahmen zum Schutz aller Umweltkompartimente auf der Basis des Standes der Technik (BAT) vorzusehen ist. In Anhang I der Richtlinie sind unter Z 1.3. Kokereien genannt, für welche ein derartiges integriertes Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Gemäß Art. 16 der RL organisiert die EU einen Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten betreffend die in den Genehmigungsverfahren vorgeschriebenen Maßnahmen nach dem Stand der Technik zum Schutz der Umwelt, hier der Gewässer. Bei Bedarf können gemäß Art. 18 der RL auf der Basis der Ergebnisse des Informationsaustausches gemeinschaftseinheitliche Emissionsbegrenzungen erlassen werden. Derartige Grenzwerte können im Rahmen der AEV Kohleverarbeitung in nationales Recht umgesetzt werden. 7. Fristen Die AEV Kohleverarbeitung wurde am28. November 1997 kundgemacht. Sie tritt am 28. November 1998 in Kraft. Am Tag des Inkrafttretens rechtmäßig bestehende Einleitungen von Abwasser aus der Kohleverarbeitung haben innerhalb einer Frist von 5 Jahren den Anforderungen der AEV zu entsprechen.