Gesundheitsamt Infektions- und Umwelthygiene Rathausmarkt 3 41747 Viersen Infektionskrankheiten - Informationsreihe des Gesundheitsamtes Keuchhusten Was versteht man unter dem Begriff Keuchhusten? Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien (Bordetella pertussis) verursacht. Die Erkrankung ist ganzjährig, besonders aber im Herbst und im Winter zu beobachten. Sie tritt nicht nur im Kindesalter, sondern auch bei Jugendlichen und Erwachsenen auf. Welche Krankheiten können Menschen verursacht werden? durch Keuchhusten-Bakterien beim Gefährdet sind vor allem Säuglinge, weil keine durch die Mutter übertragbare Immunität („Nestschutz“) besteht und im ersten Lebensjahr besonders häufig Komplikationen bei einer Keuchhusten-Erkrankung auftreten können. Die häufigsten Komplikationen sind Lungenentzündungen und Mittelohrentzündungen, die wegen der geschwächten Immunitätslage durch zusätzliche bakterielle Infektionen verursacht werden. Selten treten auch neurologische Komplikationen durch Hirnerkrankungen auf. Welche Symptome können auf eine Erkrankung hinweisen? Eine Keuchhusten-Erkrankung zieht sich meistens über mehrere Wochen bis Monate hin. Sie tritt vor allen Dingen bei Kindern in der Regel bei der erstmaligen Infektion in 3 typischen Stadien auf: Etwa 7 – 20 Tage nach der Infektion (Inkubationsphase) stehen für ca. 1 – 2 Wochen grippeähnliche Symptome ohne Fieber, manchmal mäßig hohem Fieber mit Schnupfen, leichtem Husten, Schwächegefühl im Vordergrund. Dann kommt es zu häufigen Hustenanfällen, besonders nachts, die gerade bei Kindern mit einem typischen „Keuchen“ – daher die Krankheitsbezeichnung – verbunden sein können. Die Hustenattacken sind oft begleitet mit Hochwürgen von zähem Schleim und auch mit Erbrechen. Dieses Stadium zieht sich über 4 – 6 Wochen hin. In der Regel wird in dieser Phase kein oder nur leichtes Fieber beobachtet. Kommt es zum erheblichen Temperaturanstieg, kann das Fieber auf eine Komplikation durch eine zusätzliche bakterielle Infektion hinweisen. Im 3. Stadium, das nochmals zwischen 6 und 10 Wochen andauert, klingen die Hustenattacken allmählich ab. Allerdings ist zu beachten, dass bei Säuglingen das Krankheitsbild oft nicht typisch ist und stattdessen Atemstillstände auftreten können. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen weicht die Symptomatik oft von der beschriebenen „klassischen“ Form ab und auffällig ist ein lang dauernder Husten ohne die typischen Hustenattacken, wie sie meistens bei Kindern beobachtet werden. Wie stecke ich mich an? Die Erreger des Keuchhustens werden von Mensch zu Mensch beim Husten, Niesen und Sprechen über Tröpfchen übertragen. Auch Personen, die schon einmal gegen Keuchhusten geimpft wurden, können zumindest vorübergehend die Bakterien aufnehmen und weiter übertragen. Ein Abstand bis zu 1 Meter zwischen Infiziertem und Personen, die angesteckt werden können, stellt ein besonders hohes Übertragungssrisiko dar. Ohne antibiotische Behandlung dauert die Ansteckungsfähigkeit des Erkrankten ab Ende der Inkubationszeit bis zu 3 Wochen nach dem Beginn der Hustenattacken. Bei einer Therapie der Erkrankung mit Antibiotika kann die Ansteckungsdauer auf etwa 5 Tage nach Behandlungsbeginn verkürzt werden. Sowohl die Erkrankung, als auch eine (einmalige) Impfung hinterlassen keine lebenslange Immunität. Daher können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene erneut mit Keuchhusten anstecken und auch auf andere übertragen. Dieser Sachverhalt ist ganz besonders zu beachten im Umgang mit Säuglingen, die ein hohes Risiko haben, schwer an Keuchhusten, oft mit bedrohlichen Komplikationen, zu erkranken. Wie kann ich mich vor Erkrankung bzw. Ansteckung schützen • • durch spezifische, medizinische Maßnahmen (z.B. Impfungen) durch sonstige Maßnahmen? Ein ganz besonderes Gewicht haben möglichst frühzeitige Schutzimpfungen der besonders gefährdeten Säuglinge (ab Vollendung des 2. Lebensmonats) und Kleinkinder in Form der Grundimmunisierung (Vollendung 2. Lebensmonat, 3. Lebensmonat, 4. Lebensmonat) und eine erste Auffrischung zwischen 11. und 14. Lebensmonat, weitere Auffrischungsimpfung im 5. bis 6. Lebensjahr und dann nochmals zwischen dem 9. Und 17. Lebensjahr. Grund für die Häufigkeit der Auffrischungsimpfungen ist die ansonsten nachlassende Immunität sowohl nach Erkrankung als auch nach einer (einmaligen) Impfung. Sehr hoch ist das Ansteckungsrisiko für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten, weil bis zur Vollendung des 2. Lebensmonats eine Schutzimpfung gegen Keuchhusten nicht erfolgen kann und keine Immunität über die Mutter („Nestschutz“) weitergegeben wird. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet daher, dass alle Erwachsene, insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter, nochmals gegen Keuchhusten geimpft werden sollten, wenn die letzte Pertussis- Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Die Impfung kann in Kombination mit der nächsten fälligen Tetanus-Diphterie-Impfung durchgeführt werden. Sowohl die Mutter, als auch die anderen Haushalts-Kontaktpersonen und Personen, die Säuglinge und Kleinkinder betreuen, sollten einen möglichst aktuellen Impfschutz zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes haben und sich bereits frühzeitig beim behandelnden Arzt erkundigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen Neugeborene (z.B. geburtshilfliche Abteilungen), Säuglinge und Kleinkinder betreut werden, sollten gegen Keuchhusten immunisiert sein. Wenn enge Kontaktpersonen von Erkrankten aus der Haushaltsgemeinschaft (Familie, Wohngemeinschaft bzw. in einer Gemeinschaftseinrichtung) keinen Impfschutz haben, sollte eine Prophylaxe mit Antibiotika („Chemoprophylaxe) zur Verhinderung der Erkrankung erfolgen. Die immunen Kontaktpersonen eines Erkrankten bekommen zwar selbst keinen Keuchhusten, können aber vorübergehend auch Träger von Keuchhusten-Erregern sein und diese an andere Personen weitergeben. Deshalb sollten Kontaktpersonen mit einem Impfschutz zusätzlich eine Chemoprophylaxe erhalten, insbesondere wenn sie mit besonders gefährdeten Personen, z. B. Säuglingen und Kleinkindern ohne vollständigen Impfschutz, in ihrer Umgebung zu tun haben. Wer sollte umgehend über eine Erkrankung oder den dringenden Krankheitsverdacht informiert werden? Sowohl an Keuchhusten erkrankte Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene als auch erkranktes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B. Kindertagesstätten, Schulen), dürfen auf der Grundlage des § 43 Infektionsschutzgesetzes die Einrichtung nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterübertragung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Wann die Wiederzulassung erfolgen kann, hängt u.a. von Zeitpunkt des Behandlungsbeginns ab. Grundsätzlich sollten Personen aus der unmittelbaren Haushalts- und Arbeits-Umgebung über eine Keuchhusten-Erkrankung insbesondere dann informiert werden, wenn diese selbst als Überträger z.B. Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder anstecken könnten. Wie wird die Krankheit behandelt? Entscheidend für die Wirksamkeit einer ärztlich verordneten, antibiotischen Therapie ist der möglichst frühzeitige Beginn der Behandlung, solange die Keuchhusten-Bakterien von der infizierten bzw. erkrankten Person abgegeben werden. Das umfasst die Zeit vom Ende der Inkubationszeit bis etwa 3 Wochen nach Beginn des Hustenstadiums. Wo kann ich mich noch weiter informieren • • beim Gesundheitsamt im Internet In dieser Informationsreihe können nur die häufig gestellten Fragen kurz beantwortet werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie beim Gesundheitsamt telefonisch, schriftlich oder per e- mail erhalten. Ansprechpartner stehen Ihnen in der Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Kreis Viersen Gesundheitsamt Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: 02162 - 39-1756 Email: [email protected] Auch über das Internet können Sie Informationen erhalten, z. B. auf folgender Homepage: • Robert Koch-Institut www.rki.de → Infektionskrankheiten von A-Z