≈√ O e s t e r r e i c h i s c h e N at i o n a l b a n k Leitfadenreihe zum Marktrisiko Band 1 Allgemeines Marktrisiko bei Schuldtiteln 2., überarbeitete und erweiterte Auflage √ O e s t e r r e i c h i s c h e Nat i ona l b a n k Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Allgemeines Marktrisiko bei Schuldtiteln Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Oesterreichische Nationalbank Für den Inhalt verantwortlich: Wolfdietrich Grau Erstellt von: Abteilung für Finanzmarktanalyse Satz, Druck und Herstellung: Hausdruckerei Internet e-mail: http://www.oenb.at Papier: Salzer Demeter, 100% chlorfrei gebleichter Zellstoff, säurefrei, ohne optische Aufheller DVR 0031577 Vorwort Der vorliegende Leitfaden behandelt das allgemeine Marktrisiko in Schuldtiteln gemäß § 22 h BWG sowie die Zerlegung von Zinsinstrumenten gemäß § 22 e BWG und versucht anhand von zahlreichen Beispielen, eine mögliche Behandlung dieser Thematik im Rahmen der Standardmethode aufzuzeigen. Abschnitt 1 gibt einen Überblick über die gesetzliche Regelung und führt in die Berechnungsmethoden der Laufzeitbandmethode und der Durationsmethode ein. In Abschnitt 2 ist der Zerlegung von Zinsprodukten breiter Raum gewidmet. Es werden die gängigsten Produkte beschrieben und deren Zerlegung dargestellt. Zahlreiche Beispiele und graphische Darstellungen sollen in die Thematik einführen und zu einem besseren Verständnis beitragen. Schließlich wird in Abschnitt 3 am Beispiel eines ausgewählten Musterportefeuilles die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses sowohl nach der Laufzeitbandmethode als auch nach der Durationsmethode durchgeführt. Im Anhang befindet sich eine zusammenfassende Übersicht der dargestellten Zerlegungsmethodik aus dem Abschnitt 2 sowie eine Kurzdarstellung des Durationskonzeptes. Die Autoren danken Annemarie Gaal, Alexandra Hohlec, Gerald Krenn, Alfred Lejsek, Helga Mramor, Manfred Plank, Gabriela de Raaij, und Burkhard Raunig für ihre wertvollen Anregungen. Wien, März 1998 Gerhard Coosmann Ronald Laszlo Vorwort zur zweiten, überarbeiteten und erweiterten Auflage Das Interesse an der ersten Auflage zeigte, daß seitens der Marktteilnehmer ein großer Bedarf an authentischen Gesetzesinterpretationen besteht. Aus diesem Grund wurde dieser Band im Rahmen der Leitfadenreihe zum Marktrisiko neu aufgelegt. Die wesentlichsten Änderungen dieser Auflage betreffen die Bereiche Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und High Yield Bonds. Darüber hinaus wird für Caps und Floors eine Berechnungsmöglichkeit auf Basis des Preisdeltas vorgestellt, die eine einheitliche und konsistente Behandlung aller Zinsinstrumente ermöglicht. Der Autor dankt Annemarie Gaal, Manfred Plank und Ronald Laszlo für wertvolle Anregungen und Diskussionen. Ganz besonderer Dank gilt unserer Abteilungsleiterin Helga Mramor, deren Engagement entscheidenden Einfluß auf das Zustandekommen der gesamten Leitfadenreihe hatte. Wien, September 1999 Gerhard Coosmann Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 5 Inhalt 1. Einführung 1.1 Laufzeitbandmethode (§ 22 h Abs. 2 BWG) 1.2 Durationsmethode (§ 22 h Abs. 3 BWG) 1.3 Der Sensitivitätsansatz (§ 22 e Abs. 6 und 7 BWG) 9 9 11 12 2. Die Zerlegung von Zinsprodukten 2.1 Typologie der Zinsprodukte 2.1.1 Basisinstrumente 2.1.2 Zusammengesetzte Zinsprodukte 2.2 Symmetrische Zinsderivate 2.2.1 Forward Rate Agreements 2.2.2 Futures 2.2.2.1 Zinsfutures 2.2.2.2 Bondfutures 2.2.3 Termingeschäfte 2.2.4 Swapgeschäfte 2.2.4.1 Plain Vanilla Swaps 2.2.4.2 Basisswaps 2.2.4.3 Terminswaps 2.2.5 Devisentermingeschäfte 2.3 Asymmetrische Zinsderivate (Zinsoptionen) 2.3.1 Option auf einen Zinssatz (Option auf ein FRA) 2.3.2 Option auf einen Zinsfuture 2.3.3 Option auf eine Anleihe 2.3.4 Option auf einen Bondfuture 2.3.5 Caps 2.3.6 Floors 2.3.7 Devisenoptionen 2.4 Strukturierte Zinsprodukte 2.4.1 Reverse Floater 2.4.2 Leveraged Floater 2.4.3 Floating Rate Note mit Cap 2.4.4 Floating Rate Note mit Floor 2.4.5 Collars 2.4.6 Collarfloater 2.4.7 Swaptions 2.4.8 Anleihen mit Zinswahlrecht 2.4.9 Anleihen mit Kündigungsrecht 2.4.9.1 Schuldnerkündigungsrecht 2.4.9.2 Gläubigerkündigungsrecht 2.4.10 High Yield Bonds 2.4.10.1 High Yield Aktien Bonds 2.4.10.2 High Yield Währungs Bonds 13 13 13 14 16 16 17 17 18 19 19 19 20 20 21 21 22 24 24 25 25 25 26 26 27 28 29 29 30 30 30 31 32 32 32 32 33 33 Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 7 Inhalt 3. Musterportefeuille 3.1 Produktzerlegung 3.2 Laufzeitbandmethode 3.3 Durationsmethode 34 34 38 40 Anhang 1. Die Duration 2. Übersicht über die Zerlegung von Zinsinstrumenten 3. Literaturverzeichnis 43 43 45 47 8 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Einführung 1 Kreditinstitute werden durch die 2. große BWG-Novelle unter anderem dazu verpflichtet, ab 1. Jänner 1998 Eigenkapital für Handelspositionen in Zinstiteln, die dem allgemeinen Marktrisiko ausgesetzt sind, zu halten. Unter dem allgemeinen Marktrisiko von Zinspositionen versteht man die potentiellen Kursveränderungen, die durch Änderungen des Marktzinsniveaus verursacht werden und daher nicht auf emittentenspezifische Merkmale (spezifisches Risiko) zurückzuführen sind. § 22 h BWG sieht für die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel zur Abdeckung des allgemeinen Positionsrisikos in Zinstiteln zwei alternative Standardverfahren vor: die Laufzeitbandmethode und die Durationsmethode. Darüber hinaus sieht § 22 e Abs. 6 und 7 BWG einen Sensitivitätsansatz vor, der allerdings bewilligungspflichtig ist. Die beiden Standardmethoden erfassen grundsätzlich drei Risikokomponenten: Veränderung des Zinsniveaus (paralleler Shift der Zinskurve), Drehung der Zinskurve und das Basisrisiko. Unter Basisrisiko ist die Tatsache zu verstehen, daß Zinsinstrumente gleicher Fristigkeiten unterschiedliche Wertentwicklungen aufweisen können. Stehen sich Long- und Shortpositionen in nicht identen Instrumenten gegenüber, die annähernd gleiche Restlaufzeiten aufweisen, so können durchaus Verluste aus diesem Risiko entstehen. Auch können Verluste dadurch eintreten, da die aktiv- und passivseitigen Laufzeiten innerhalb der Laufzeitbänder nicht völlig gleich sein müssen. Da diese Risiken erfahrungsgemäß im Verhältnis zu den anderen Risikofaktoren eher klein sind, sind sie nur mit einem geringen Satz (10%) mit Eigenmitteln zu unterlegen. Der wesentliche Unterschied zwischen der Laufzeitband- und der Durationsmethode besteht im Grad der Genauigkeit: Während bei der Durationsmethode jede Einzelposition mit ihrer exakten modifizierten Duration in die Berechnung eingeht, berücksichtigen die Gewichtungsfaktoren der Laufzeitbandmethode lediglich die mittlere Duration pro Laufzeitband. Die höhere Rechengenauigkeit der Durationsmethode wird insoferne honoriert, als die Eigenmittelunterlegung beim Durationsverfahren in der Regel geringer ausfällt als beim Laufzeitbandverfahren. 1.1 Laufzeitbandmethode (§ 22 h Abs. 2 BWG) Erfahrungsgemäß sind die Zinsvolatilitäten im kurzfristigen Bereich höher als auf dem langen Ende der Zinskurve. Aus diesem Grund nehmen die angenommenen Zinssatzänderungen von 100 Basispunkten im Geldmarktbereich bis auf 60 Basispunkte im langfristigen Bereich ab. Diesen Annahmen liegen (allerdings unveröffentlichte) statistische Untersuchungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zugrunde. Die Gewichte in Spalte (4) ergeben sich aus dem Produkt der angenommenen Zinsänderungen mit den modifizierten Durationen, welche wie folgt festgelegt wurden: Es wurde pro Laufzeitband die modifizierte Duration eines fiktiven Wertpapiers berechnet, das einen Kupon von 8% trägt, eine Rendite von 8% aufweist und eine Restlaufzeit hat, die in der Mitte des Laufzeitbandes liegt. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 9 1 Laufzeitbandmethode Zonen Laufzeitbänder Nominalzinssatz von 3% oder mehr Spalte 1 Nominalzinssatz geringer als 3% Gewicht Angenommene Zinssatzänderung in% in % Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Zone (1) bis 1 Monat über 1 bis 3 Monate über 3 bis 6 Monate über 6 bis 12 Monate bis 1 Monat über 1 bis 3 Monate über 3 bis 6 Monate über 6 bis 12 Monate 0'00 0'20 0'40 0'70 – 1'00 1'00 1'00 Zone (2) über 1 bis 2 Jahre über 2 bis 3 Jahre über 3 bis 4 Jahre über 1 bis 1'9 Jahre über 1'9 bis 2'8 Jahre über 2'8 bis 3'6 Jahre 1'25 1'75 2'25 0'90 0'80 0'75 Zone (3) über 4 bis 5 Jahre über 5 bis 7 Jahre über 7 bis 10 Jahre über 10 bis 15 Jahre über 15 bis 20 Jahre über 20 Jahre über 3'6 bis 4'3 Jahre über 4'3 bis 5'7 Jahre über 5'7 bis 7'3 Jahre über 7'3 bis 9'3 Jahre über 9'3 bis 10'6 Jahre über 10'6 bis 12'0 Jahre über 12'0 bis 20'0 Jahre über 20'0 Jahre 2'75 3'25 3'75 4'50 5'25 6'00 8'00 12'50 0'75 0'70 0'65 0'60 0'60 0'60 0'60 0'60 Da die Zinssensitivität von Anleihen mit kleineren Kupons größer ist als von Wertpapieren mit höheren Kupons, wurde darüber hinaus bei der Kuponhöhe von 3% eine Unterscheidungsgrenze eingezogen. Für die Eigenmittelberechnung sind die jeweiligen Nettopositionen der betreffenden Währung zum Zeitpunkt ihrer Zinsfälligkeit in das entsprechende Laufzeitband einzuordnen – also zum Zeitpunkt der Rückzahlung oder zum nächsten Zinsfestsetzungstermin – und mit dem dafür vorgesehenen Gewicht aus Spalte (4) zu multiplizieren. Grundsätzlich sind alle Basisinstrumente zum Barwert einzustellen. Bei Anleihen entspricht dies dem Marktwert. Der Marktwert ist das Produkt aus Nominale und Marktpreis inklusive Stückzinsen („dirty price“). Die Restlaufzeit ist in Übereinstimmung mit den jeweiligen Kapitalmarktusancen zu ermitteln (z. B. 30/360, aktuell/aktuell etc.). Beispiel: Nominale Marktpreis Geschäftstag Fälligkeit Kupon Frequency 10,000.000 99'50 20. 9. 1997 15. 7. 2002 5'875 1 Stückzinsen dirty price Marktwert Restlaufzeit mod. Duration 1'06076 100'56 10,056.076'39 4'82 Jahre 4'05 Daran anschließend müssen die Nettopositionen in Long- und Shortpositionen unterschieden und getrennt aufsummiert werden. Beim sogenannten vertikalen und horizontalen Hedging werden die offenen Positionen innerhalb der Laufzeitbänder und zwischen den Laufzeitzonen gegeneinander aufgerechnet. Vertikales Hedging Unter dem vertikalen Hedging versteht man die Aufrechnung der Teilsummen der jeweiligen Long- und Shortpositionen im entsprechenden 10 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 1 Laufzeitband. Das verbleibende Basisrisiko wird in den einzelnen Laufzeitbändern mit 10% der geschlossenen gewichteten Position berücksichtigt. Horizontales Hedging Beim horizontalen Hedging werden die verbleibenden offenen gewichteten Positionen der Laufzeitbänder für jede Laufzeitzone wieder nach Longund Shortpositionen summiert und einander gegenübergestellt. Um nichtparallele Veränderungen der Zinsstrukturkurve zu berücksichtigen, werden die ausgeglichenen Positionen der Zonen 2 und 3 mit 30% und die ausgeglichene Position der Zone 1 mit 40 Prozent Eigenmitteln unterlegt. In einem weiteren Schritt sind die nicht ausgeglichenen Positionen zwischen benachbarten Zonen gegeneinander aufzurechnen.1) Der Eigenmittelbedarf für die ausgeglichenen Positionen zwischen benachbarten Laufzeitzonen beträgt 40% der ausgeglichenen Position. Nach Ermittlung der ausgeglichenen Position von Zone 1 mit Zone 3 ist diese mit 150% Eigenmitteln abzudecken. Dieser hohe Satz trägt dem Umstand Rechnung, daß sich die Risiken aus entgegengesetzten Positionen in sehr weit auseinanderliegenden Laufzeitbereichen kumulieren können, wenn eine nicht parallele Verschiebung der Zinskurve auftritt. Nach dieser letzten Aufrechnung sind die verbleibenden offenen gewichteten Positionen in ihrer vollen Höhe mit Eigenmitteln zu unterlegen. Aus Gründen einer besseren Übersicht werden die für das vertikale und horizontale Hedging erforderlichen Kapitalunterlegungsfaktoren für ausgeglichene gewichtete Positionen in folgender Tabelle zusammengefaßt. Ausgeglichene (geschlossene) gewichtete Positionen Zonen Innerhalb eines Laufzeitbandes Innerhalb einer Laufzeitzone Zwischen benachbarten Laufzeitzonen 1 10 Prozent 40 Prozent 40 Prozent 2 10 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 3 10 Prozent 30 Prozent 40 Prozent Zwischen nicht benachbarten Laufzeitzonen 150 Prozent (Zone 1 und 3) 1.2 Durationsmethode (§ 22 h Abs. 3 BWG) Alternativ zur skizzierten Laufzeitbandmethode kann die auf der finanzmathematischen Kennzahl Duration basierende Durationsmethode zur Eigenmittelberechnung herangezogen werden. Bei der Durationsmethode sieht das BWG keine Laufzeitbänder, sondern nur drei Durationszonen vor: Zonen Modifizierte Duration Angenommene Zinssatzänderung in % in % 1 0 bis 1'0 1'00 2 über 1'0 bis 3'6 0'85 3 über 3'6 0'70 Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 1 Die Reihenfolge bei der Gegenrechnung zwischen benachbarten Zonen kann alternativ, also zuerst Zone 1 mit 2 und dann Zone 2 mit 3 oder zuerst Zone 2 mit 3 und dann Zone 1 mit 2 durchgeführt werden. 11 1 Zunächst ist von der jeweiligen Nettoposition die modifizierte Duration zu berechnen, um sie dann in die entsprechende Laufzeitzone einstellen zu können. Daran anschließend wird die ermittelte modifizierte Duration mit der angenommenen Zinsänderung multipliziert. Somit erhält man jene Kursveränderung der Nettoposition, die bei einer Zinsänderung im unterstellten Ausmaß eintritt. Die weitere Vorgangsweise für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung deckt sich mit jener der Laufzeitbandmethode, da die Durationsmethode konzeptionell auf der gleichen Vorgangsweise wie die Laufzeitbandmethode beruht.2) Unterschiede bestehen lediglich bei den Kapitalunterlegungsfaktoren im Rahmen des Hedgingverfahrens. Ausgeglichene Positionen müssen innerhalb derselben Laufzeitzone nur mit 2% unterlegt werden, was dazu führt, daß gegenläufige Positionen fast vollständig miteinander aufgerechnet werden können. Die Verwendung der modifizierten Duration erlaubt allerdings eine genauere Abbildung des dem Portefeuille inhärenten Zinsänderungsrisikos, weil in die Berechnung der modifizierten Duration der gesamte Zahlungsstrom der betreffenden Wertpapiere eingeht. Der konzeptionelle Hauptmangel liegt allerdings darin, daß jeder Cash Flow mit dem gleichen Zinssatz abgezinst wird und somit eine flache Zinsstrukturkurve unterstellt wird. 1.3 Der Sensitivitätsansatz (§ 22 e Abs. 6 und 7 BWG) Die genaueste Methode ist zweifellos die Zerlegung von Straight Bonds in synthetische Nullkuponanleihen (sogenanntes pre-processing) und die Messung der Portefeuillesensitivität (Änderung des Portefeuillebarwertes bei Änderung der Zinsen) anhand realistischer Zinsstrukturkurven. Da dieser Ansatz aber einen wesentlich höheren Komplexitätsgrad aufweist und in der Praxis auch schwieriger zu implementieren sein dürfte, ist er durch die OeNB zu begutachten und vom Bundesminister für Finanzen zu bewilligen. Nicht zulässig ist hingegen das Strippen der Anleihen in synthetische Nullkuponanleihen und das anschließende Weiterverarbeiten dieser Zeros im Rahmen des Standardverfahrens. Es wird erwartet, daß Banken, die technisch in der Lage sind, ein derartiges pre-processing durchzuführen, entweder einen Sensitivitätsansatz oder ein internes Modell zur Bewilligung einreichen. 2 Genauer gesagt stellt die Laufzeitbandmethode eine Vereinfachung der Durationsmethode dar. 12 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Die Zerlegung von Zinsprodukten 2 2.1 Typologie der Zinsprodukte 2.1.1 Basisinstrumente Wie im ersten Teil bereits ausgeführt, besteht für Zinsänderungsrisiken im Rahmen des Standardverfahrens eine detaillierte Regelung, die eine Zuordnung der unterschiedlichen Positionen zu den diversen Laufzeitenbändern bzw. Durationszonen vorsieht. Eine besondere Problematik ergibt sich dabei für die Zuordnung derivativer Zinsprodukte. Grundsätzlich sollen Derivative in eine Kombination von Basisinstrumenten (das sind: Straight Bonds, Floating Rate Notes und Nullkuponanleihen) zerlegt werden, welche dann ohne weitere Schwierigkeiten in die entsprechenden Bänder eingestellt werden können. Straight Bonds haben einen über die gesamte Laufzeit konstanten Kupon. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am Ende der Laufzeit. Hingegen sind die Kuponzahlungen von Floating Rate Notes an einen variablen Referenzzinssatz gekoppelt. Nullkuponanleihen (Zero Coupon Bonds) weisen nur einen einzigen Cash Flow auf. Dieser besteht aus der Tilgung am Ende der Laufzeit. Reine Straight Bonds ohne spezifische Zusätze (wie zum Beispiel Kündigungsrechte, Zinswahlrechte etc.) werden häufig auch als Plain Vanilla Bonds bezeichnet. Gemäß § 22 h Abs 2 BWG müssen Straight Bonds gemäß ihrer Restlaufzeit erfaßt werden. Floater hingegen werden nur bis zur nächsten Zinsanpassung in die entsprechenden Laufzeitenbänder eingeordnet. Dahinter steht die Überlegung, daß das Zinsänderungsrisiko von Floating Rate Notes auf die Zeit bis zur nächsten Zinsanpassung beschränkt ist. Es kann leicht nachgewiesen werden, daß der Kurs einer Anleihe mit variablen Zinsen zu den Zinsfestsetzungsterminen 100 beträgt. Betrachten wir eine dreijährige Floating Rate Note mit jährlichen Zinsanpassungen. Diese Anleihe hat ein Nominale von 1 und Kupons in Höhe der erwarteten Einjahreszinssätze E(ri,j). Die aktuelle Zinsstruktur ist durch r1, r2 und r3 gegeben. Somit ergibt sich der Preis der Anleihe durch die Summe der erwarteten, mit den fristenkonformen Zinssätzen abgezinsten Zahlungen: E(r0, 1) E(r1, 2) E(r2, 3)+1 P= (l+r1) + (l+r2)2 + (l+r3)3 (1) Wird nun der erste Zinssatz festgesetzt ((E(r0, 1)=r1) und für die erwarteten Einjahreszinssätze die entsprechenden Forward Rates (f1, 2 und f2, 3) eingesetzt, dann ergibt sich: r1 f1, 2 f2, 3 +1 P= (l+r1) + (l+r2)2 + (l+r3)3 Nach geeigneter Umformulierung erhält man: (2) (l+f2, 3)(l+f1, 2))(l+r1) =1 (3) (l+r3)3 weil (l+f2, 3)(l+f1, 2)(l+r1)=(l+r3)3 Das gleiche wiederholt sich nach Ablauf eines Jahres: Der dann nur noch zweijährige Floater würde abermals zu 100 bewertet werden. P= Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 13 2 2.1.2 Zusammengesetzte Zinsprodukte Sind Zinsinstrumente aus mehreren Elementen zusammengesetzt, dann müssen sie zunächst in ihre Plain-Vanilla-Elemente zerlegt werden, welche dann den entsprechenden Bändern zugeordnet werden können. Grundsätzlich ist bei zusammengesetzten Zinsprodukten zu unterscheiden: Symmetrische Zinsderivate • • • • • FRAs Futures – Zinsfutures – Bondfutures Termingeschäfte Swaps – Plain Vanilla Swaps – Basisswaps – Terminswaps Devisentermingeschäfte Asymmetrische Zinsderivate (Zinsoptionen) • • • • • • • Option auf einen Zinssatz (= Option auf ein FRA) Option auf einen Zinsfuture Option auf einen Bond Option auf einen Bond Future Caps Floors Devisenoptionen Strukturierte Zinsprodukte • • • • • • • • • • Reverse Floater Leveraged Floater FRN mit Cap FRN mit Floor Collars Collarfloater Swaptions Anleihen mit Zinswahlrecht Anleihen mit (Gläubiger- bzw. Schuldner-)Kündigungsrecht High Yield Bonds Symmetrische Produkte weisen ein gleichmäßiges Gewinn-/Verlustprofil auf. Der Käufer bzw. Verkäufer derartiger Produkte hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, die dem Geschäft zugrundeliegende Zinsverpflichtung einzugehen. Wenn sich der Wert des Basisinstruments (underlying instrument), auf dem ein symmetrisches Zinsprodukt basiert, ändert, dann sind Verluste und Gewinne grundsätzlich unbegrenzt. 14 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 Verlust/Gewinn Gewinn-/Verlustprofil symmetrischer Produkte 0 Underlying Demgegenüber hat der Käufer eines asymmetrischen Produkts lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht, die zugrundeliegende Zinsverpflichtung einzugehen. Da dieses Recht nur im für den Käufer günstigen Fall beansprucht wird, resultiert daraus einerseits ein grundsätzlich unbegrenztes Gewinnpotential, andererseits aber ein begrenztes Verlustpotential, das sich auf den Verlust der Prämie beschränkt. Alle derartigen Geschäfte weisen einen versicherungsähnlichen Charakter auf, was auch in der Tatsache zum Ausdruck kommt, daß für asymmetrische Produkte eine Prämie entrichtet werden muß. Verlust/Gewinn Gewinn-/Verlustprofil asymmetrischer Produkte 0 Underlying Bei strukturierten Produkten handelt es sich schließlich um Produkte, hinter denen sich eine Kombination von Einzelprodukten verbirgt. Das strukturierte Produkt kann als ein Portfeuille aufgefaßt werden, das aus einer Anzahl von Bausteinen besteht, wobei diese Bausteine sowohl Basisinstrumente (Straight Bond, FRN) als auch symmetrische (z. B. FRAs) und asymmetrische (Optionen) Produkte umfassen können. Die Aufgabe bei der Analyse strukturierter Produkte besteht daher darin, zu erkennen, aus welchen Elementen sich das Produkt zusammensetzt. Erst dann kann ein Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 15 2 derartiges Produkt sowohl hinsichtlich seines korrekten und marktgerechten Preises als auch in Hinblick auf sein Risiko richtig beurteilt werden. Im Anhang dieses Leitfadens befindet sich ein systematischer Überblick über die Zerlegung der wichtigsten Zinsprodukte. 2.2 Symmetrische Zinsderivate 2.2.1 Forward Rate Agreements (FRAs) Forward Rate Agreements sind Geschäfte, bei welchen sich die Kontrahenten über einen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Zeitperiode einigen. Beispielsweise würde im Falle eines 6- gegen 9-Monate-FRAs ein Zinssatz fixiert, der in sechs Monaten für einen Zeitraum von drei Monaten gilt. Am Beginn der FRA-Periode wird das Settlement vorgenommen (im genannten Beispiel daher nach Ablauf von 6 Monaten), wobei lediglich die Differenzen zwischen den abgeschlossenen FRA-Sätzen und den aktuellen Marktzinssätzen ausgeglichen werden. Die Ausgleichszahlung wird auf den Gegenwartswert abgezinst. Es sind keine Kapitalbewegungen involviert. Der Käufer eines Forward Rate Agreements sichert sich gegen steigende Zinsen ab. Im Falle steigender Zinssätze erhält er eine Ausgleichszahlung nach Maßgabe der Differenz zwischen dem vereinbarten FRA-Satz und dem dann geltenden Marktzinssatz. Das Umgekehrte gilt bei fallenden Zinssätzen: dann hat der Käufer die Ausgleichszahlung zu leisten. Daraus ergibt sich ein (theoretisch) unbegrenztes Gewinnpotential bei steigenden Zinsen bzw. ein (theoretisch) unbegrenztes Verlustpotential bei fallenden Zinsen. Prinzipiell entspricht der Kauf eines FRAs einer in der Zukunft liegenden Geldaufnahme, der Verkauf eines FRAs einer in der Zukunft liegenden Geldveranlagung. Wie kann ein FRA in seine Plain-Vanilla-Elemente zerlegt werden? Das gekaufte FRA kann durch zwei fiktive Zero-Coupon-Positionen synthetisch abgebildet werden: eine Shortposition (Verbindlichkeit) bis zur Fälligkeit des zugrundeliegenden Kreditgeschäftes und eine Longposition (Forderung) bis zum Zeitpunkt des FRAs. Das BWG regelt diesen Sachverhalt in § 22 e Abs. 1 Z 2 unter der Rubrik „Zinstermingeschäfte“, wobei als Beispiel ein verkauftes FRA zerlegt wird. Das Prinzip der Zerlegung in zwei Komponenten, nämlich Short- und Longpositionen in fiktiven Plain-Vanilla-Instrumenten (oft spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Grundsatz der Zerlegung in zwei „Legs“ mit unterschiedlichem Vorzeichen), wird in der Folge bei praktisch allen Zinsderivaten zur Anwendung kommen. Ein Beispiel soll der Verdeutlichung dienen: Kauf eines 3- gegen 6-Monate-FRAs, Nominale 10 Mio, Zinssatz 5% Diese Position wird in zwei gegenläufige Zero-Coupon-Bond-Positionen mit Laufzeiten von 3 (Long) und 6 Monaten (Short) zerlegt. Korrekterweise müssen diese Positionen zu ihren Barwerten in die Laufzeitbänder eingeordnet werden (d. h. die synthetischen Cash Flows müssen mit dem aktuellen 3- bzw. 6-MonatsZinssatz abgezinst werden). Kreditinstitute, die bei der Umsetzung dieser Bestimmung Schwierigkeiten haben, können allerdings auch die Nominalwerte 16 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 (d. h. 10 Mio) in die Spalte (3) der Tabelle aus § 22h Abs. 3 Z 4 BWG eintragen, da der daraus resultierende Fehler infolge der in der Regel eher kurzen Laufzeiten im FRA-Bereich vernachlässigbar klein ist. Generell könnte im unterjährigen Bereich von der Abzinsung Abstand genommen werden, während bei Fälligkeiten ab einem Jahr das Barwertprinzip durchgängig beachtet werden soll. Da es sich um synthetische Nullkuponanleihen handelt, kann unter „Nominalzins geringer als 3%“ eingestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des tatsächlich vereinbarten FRA-Zinssatzes. Letztlich hat diese Unterscheidung bei Laufzeiten unter einem Jahr ohnehin keine praktische Auswirkung. Kauf eines 3- gegen 6-Monats-FRAs 10 5 0 –15 –10 –15 1 2 3 4 5 6 2.2.2 Futures Bei Futures ist grundsätzlich zwischen kurzlaufenden Zinsfutures (z. B. Future auf den LIBOR) und Futures auf Anleihen (z. B. Future auf den AGB) zu unterscheiden. 2.2.2.1 Zinsfutures Der kurzlaufende Zinsfuture weist die gleichen Charakteristika wie ein FRA-Geschäft auf (tatsächlich werden die Preise dieser Instrumente auch nach den gleichen Grundsätzen ermittelt). Der Unterschied besteht lediglich darin, daß es sich bei Zinsfutures um standardisierte Börsenkontrakte handelt. Es ist allerdings zu beachten, daß die Vorzeichen bei der Synthetisierung eines Zinsfutures durch fiktive Basisgeschäfte genau umgekehrt wie bei FRAs sind.1) Der Käufer eines Zinsfutures sichert sich gegen fallende Zinsen ab. Dementsprechend muß dieses Geschäft durch eine Longposition des zugrundeliegenden Kreditgeschäftes und eine Shortposition bis zum Futures-Termin abgebildet werden. Die gesetzliche Regelung für die Zerlegung von Geldmarktfutures befindet sich in § 22 e Abs. 1 Z 1 BWG („Zinsterminkontrakte“). Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 1 Diese Besonderheit ergibt sich aus der Tatsache, daß die Preise der Geldmarktfutures gebildet werden, indem die FRA-Zinssätze von 100 abgezogen werden. Damit hat man erreicht, daß sowohl Geldmarkt- als auch Bondfutures auf Änderung der Zinsen in gleicher Weise reagieren. 17 2 Beispiel: Ein im Jänner gekaufter und im März fällig werdender Future auf den 3-Monats-LIBOR in Höhe von 50 Mio wird in eine 5-Monate-Longposition (= Laufzeitband 3 bis 6 Monate) und eine 2-Monate-Shortposition (= Laufzeitband 1 bis 3 Monate) zerlegt. Im übrigen gelten die gleichen Grundsätze wie bei FRAs (Einstellung der Barwerte, oder – wenn dies dem Kreditinstitut nicht möglich ist – der Nominalwerte in die Spalte „Nominalzinssatz geringer als 3%“). Kauf eines 3-Monate-LIBOR-Futures (Kauf im Jänner, Erfüllung im März) 40 20 0 –20 –40 –60 1 2 4 3 5 2.2.2.2 Bondfutures Im Falle von Bond Futures bestehen die beiden Legs aus Positionen in einem langlaufenden Straight Bond und einem kurzlaufenden Zero Kupon Bond (bis zum Erfüllungstag) mit umgekehrtem Vorzeichen (siehe § 22 e Abs. 1 Z 3 BWG). Sinnvollerweise sollte für die zehnjährige Position die CTDAnleihe („Cheapest to Delivery“) herangezogen werden, da diese die realistischen Zahlungsströme widerspiegelt. Die anderen lieferbaren Anleihen oder die dem Futureskontrakt zugrundeliegende synthetische Basisanleihe sollten für diesen Zweck nicht in Betracht gezogen werden. 18 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 Beispiel: Ein im Dezember gekaufter und im Juni fällig werdender Future auf den AGB (Nominale 10 Mio) besteht aus einer Longposition in der zehnjährigen CTD-Anleihe und einer Shortposition in einer 6-Monate-Nullkuponanleihe. Sollte die Anleihe eine Kuponzahlung im Februar aufweisen, dann müßte außerdem eine zusätzliche Shortposition in einer 2-Monate-Nullkuponanleihe in Höhe dieses Kupons eingestellt werden. Die Longposition ist zum Barwert (dirty price) einzustellen. Die Höhe der 6-Monate-Nullkuponanleihe ist wie folgt zu berechnen: vereinbartes Nominale mal Futurespreis mal Konversionsfaktor plus Stückzinsen am Liefertag. Dieser Betrag wird anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve auf den Barwert abgezinst. Kauf eines 10-y-Bundfutures (kein Kupon bis Erfüllungstag) 10 5 0 –15 –10 –15 0'5 2 4 6 8 10 2.2.3 Termingeschäfte Selbstverständlich werden auch Termingeschäfte auf Anleihen, also nichtstandardisierte Vereinbarungen (Over the Counter-Geschäfte) über Kauf oder Verkauf einer Anleihe auf Termin nach der gleichen Methode wie die Bondfutures in ihre Bestandteile zerlegt. 2.2.4 Swapgeschäfte 2.2.4.1 Plain Vanilla Swaps (Kuponswap/Generic Swap) Bei dieser Variante werden feste gegen variable Zinsen getauscht. Der Käufer eines Swaps bezahlt feste Zinsen und erhält dafür im Austausch variable Zinsen (Payer Swap). Das Umgekehrte gilt für den Verkäufer eines Swaps (Receiver Swap). Kuponswaps lassen sich als eine Kombination eines Geldmarkt- und eines Kapitalmarktpapiers darstellen. Der Käufer des Swaps kann diese Position als Shortposition in einem Straight Bond und einer Longposition in einer Floating Rate Note duplizieren. Es ist daher eine Shortposition in jenem Laufzeitband einzustellen, welches der Laufzeit des Swaps entspricht, und eine Longposition bis zum nächsten Zinsanpassungstermin einzutragen (§ 22 e Abs. 4 BWG). Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 19 2 2.2.4.2 Basisswaps Bei Basisswaps werden variable gegen variable Zinsen ausgetauscht (z. B. 3-Monats-LIBOR gegen 6-Monats-LIBOR). Es werden daher Long- und Shortpositionen entsprechend den nächsten Zinsanpassungsterminen in die Bänder eingestellt. 2.2.4.3 Terminswaps (Forward Swaps) Zinsswaps, deren Konditionen heute festgelegt werden, deren Laufzeit aber erst in der Zukunft beginnt, werden als Forward Swaps bezeichnet. Terminswaps wurden im BWG nicht explizit geregelt. Sinngemäß kann aber eine analoge Produktzerlegung vorgenommen werden: ein Leg bis zur Endfälligkeit des Straight Bonds und ein Leg mit umgekehrtem Vorzeichen bis zur ersten Zinsfestsetzung. Beispiel: Der Kauf eines fünfjährigen Kuponswaps (Payer Swap),der in zwei Jahren beginnt und einen Zinssatz von 6% hat, kann in eine siebenjährige Shortposition in einem 6%igen Straight Bond und in eine zweijährige Longposition in einem 6%igen Straight Bond aufgeteilt werden. Die Barwerte dieser synthetischen Anleihen sind anhand einer aktuellen Zinsstrukturkurve zu ermitteln. Die folgenden Grafiken sollen die Zerlegung von Terminswaps in zwei synthetische Straight Bonds veranschaulichen: Grafik 1 Grafik 2 90 90 40 40 –110 –110 –160 –160 –110 –110 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 Grafik 3 Grafik 4 90 90 40 40 –110 –110 –160 –160 –110 –110 1 variabel 20 7 2 3 4 5 6 1 7 2 3 4 5 6 7 fix ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 Die erste Grafik zeigt den tatsächlichen Cash Flow des Terminswaps. Im zweiten Bild wird aktiv- und passivseitig das hypothetische Kapital dazugeschlagen. Die Floating-Seite kann aus den bereits dargestellten Überlegungen (siehe Seite 11) mit dem Wert 100 zum ersten Zinsfestsetzungstermin angesetzt werden (Grafik 3). Um eine Shortposition im siebenjährigen Straight Bond einstellen zu können, müssen noch zwei Kupons in den ersten beiden Jahren angesetzt werden, welche durch entgegengesetzte Longpositionen ausgeglichen werden müssen. Das Ergebnis ist eine Longposition in einem zweijährigen Straight Bond. 2.2.5 Devisentermingeschäfte Bei einem Devisentermingeschäft handelt es sich um einen Währungstausch, der zu einem zukünftigen Zeitpunkt stattfindet, dessen Wechselkurs aber bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses fixiert wird. Das Hauptrisiko, das aus solchen Geschäften entsteht, ist naturgemäß das Wechselkursrisiko.Allerdings sind darüber hinaus auch Zinsrisiken involviert, die im Rahmen des Standardverfahrens berücksichtigt werden müssen. Dabei ist das Termingeschäft aufzuspalten in ein Kassageschäft, ein Geldaufnahmeund ein Geldveranlagungsgeschäft. Beispiel: Ein Kauf von 5 Mio EUR gegen USD mit Fälligkeit in 6 Monaten zu einem Terminkurs von 1.05 ist im Rahmen des allgemeinen Zinsrisikos wie folgt zu behandeln: Einstellung einer EUR-Longposition in das Laufzeitband 3 bis 6 Monate (5 Mio EUR, abgezinst mit dem aktuellen 6-Monate-EUR-Zinssatz) und einer USD-Shortposition in das gleiche Laufzeitband (5.25 Mio USD, abgezinst mit dem aktuellen 6-Monate-USD-Zinssatz). 2.3 Asymmetrische Zinsderivate Asymmetrische Zinsderivate sind Instrumente mit optionalem Charakter. Ebenso wie die symmetrischen Geschäfte werden diese Positionen in zwei Legs, das heißt in eine Long- und eine Shortposition aufgeteilt2). Dabei ist eine Position bis zum Laufzeitende des Underlyings und die andere Position bis zum Ausübungstag einzustellen. Darüber hinaus ist bei Optionen zu berücksichtigen, daß die Kursveränderungen des Underlying-Instruments nur einen mittelbaren Einfluß auf die Optionsprämien haben. Aus diesem Grund sind die Positionen mit dem jeweiligen Deltafaktor zu gewichten. Der Deltafaktor gibt an, um wieviel sich der Optionswert ändert, wenn sich der Wert des UnderlyingInstruments um eine Einheit ändert. Das BWG (§ 22 e Abs. 2) sieht in diesem Zusammenhang vor, daß im Falle börsengehandelter Optionen der von den Börsen publizierte Deltafaktor herangezogen werden kann. Bei Over the Counter-Optionen muß das Kreditinstitut die Deltafaktoren über ein geeignetes Optionspreismodell selbst berechnen. Bei der Einstellung der deltagewichteten Positionen ist das Vorzeichen des Delta (Short- oder Longpositionen) zu beachten: Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 2 Das BWG (§ 22 e Abs. 2) sieht diese Aufteilung in Shortund Longkomponente nicht ausdrücklich vor. Dennoch sollten Zinsoptionen auf diese Weise behandelt werden. Gerade bei Optionen, deren Ausübungstag weit in der Zukunft liegt, würde eine Vernachlässigung des Legs bis zum Ausübungstag eine deutliche Verzerrung der Risikoposition darstellen. Dies ist etwa bei Anleihen mit Kündigungsrecht (callable Bonds), das sind Anleihen mit einer eingeschlossenen Option, der Fall. 21 2 Optionsposition Delta Underlying gekaufter Call positiv Longposition verkaufter Call negativ Shortposition gekaufter Put negativ Shortposition verkaufter Put positiv Longposition Es wird für die Zwecke der Eigenkapitalunterlegung kein Unterschied zwischen europäischen (Ausübung nur zu einem bestimmten Stichtag möglich) und amerikanischen (Ausübung während eines bestimmten Zeitraums möglich) Optionen gemacht. Es wird unterstellt, daß amerikanische Optionen nicht vorzeitig ausgeübt werden.3) Weiters ist im Zusammenhang mit Optionen auch auf andere Risiken Bedacht zu nehmen. § 22 e Abs. 3 BWG weist ausdrücklich auf Gamma- und Vegarisiken hin. Eine detaillierte Regelung eines vereinfachenden Verfahrens zur Behandlung dieser Risiken wird in der Optionsrisikoverordnung vorgenommen.4) 2.3.1 Option auf einen Zinssatz (Option auf ein FRA) Kaufoptionen auf ein FRA werden als caplets, Verkaufsoptionen als floorlets bezeichnet. Derartige Optionen werden genauso zerlegt, wie das der Option zugrundeliegende FRA selbst (siehe Punkt 2.2.1). Allerdings müssen die Positionen deltagewichtet in die jeweiligen Laufzeitbänder eingeordnet werden. Eine für die Berechnung der Prämien und Sensitivitäten geeignete Methode stellt zum Beispiel das sogenannte Black76-Modell dar5): 3 Dies gilt vorbehaltlos für amerikanische Calls, aber nur eingeschränkt für amerikanische Puts. 4 Siehe Band 4 der Leitfadenreihe zum Marktrisiko (Gaal/Plank – Berücksichtigung von Optionsrisiken). 5 Siehe Hull, Seite 392 ff. 22 Prämien: caplet=†Le–r(k+l)†[FN(d1)–RN(d2)] floorlet=†Le–r(k+l)†[RN(–d2)–FN(–d1)] wobei: 2 d1 = ln(F/R)+‚ k†/2 ‚‹˘ k† ‹k̆ d2 =d1 –‚ † Sensitivitäten: •(call)=†N(d1)e–r(k+l)† •(put)=†(N(d1)–1)e–r(k+l)† ©= n(d1) †e–r(k+l)† F‚‹˘ k† wobei: L = Nominalbetrag F = Forward Zinssatz R = Strike † = Laufzeit des Caplet/Floorlet k = Perioden bis Laufzeitbeginn des Caplet/Floorlet e = Eulersche Zahl ◊ (4) Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 N = Verteilungsfunktion n = Dichtefunktion ‚ = Volatilität r = risikoloser Zinssatz bis Laufzeitende des Caplet/Floorlet Beispiel: Es soll eine verkaufte Calloption auf ein 1- gegen 2-Jahres-FRA zerlegt und in die Laufzeitbänder eingestellt werden. Nominalbetrag: 20 Mio, Strike: 6%, Forwardzinssatz 1 gegen 2 Jahre: 5.41%, Risikoloser Zinssatz: 5.21%, Volatilität: 20%. Aus diesen Angaben resultieren folgende Ergebnisse: Prämie: 39.413.79 ATS, Delta: 0.305 Deltaäquivalent: 6,093.541 ATS. Wie hat die Produktzerlegung und Einstellung zu erfolgen? Eine verkaufte Calloption stellt eine Shortposition im Underlying dar (siehe Punkt 2.2).Es ist daher das Deltaäquivalent einer verkauften FRA-Position in die beiden Legs aufzuspalten und in die Laufzeitbandmethode einzustellen: Das heißt, daß der Betrag in Höhe von 6,093.541 ATS sowohl als Longposition in das Laufzeitband 1 bis 2 Jahre als auch als Shortposition in das Laufzeitband 6 bis 12 Monate einzustellen ist. Das sich daraus ergebende Eigenmittelerfordernis beträgt 50.570.– ATS. Gewicht Laufzeitbänder Kupons >=3% Kupons <3% Offene Positionen Gewichtete offene Positionen long long short short Geschlos- Verbleibende offene Bandposition sene Bandposition long short Geschlos Offene Zonenpositionen sene Zonenpositionen long short % –1 >1–3 >3–6 >6–12 –1 >1–3 >3–6 >6–12 0% 0'20% 0'40% 0'70% Zone 1 >1–2 >2–3 >3–4 >1–1'9 >1'9–2'8 >2'8–3'6 1'25% 1'75% 2'25% >3'6–4'3 >4'3–5'7 >5'7–7'3 >7'3–9'3 >9'3–10'6 >10'6–12 >12–20 >20 2'75% 3'25% 3'75% 4'50% 5'25% 6'00% 8'00% 12'50% Zone 2 >4–5 >5–7 >7–10 >10–15 >15–20 >20 6.093 6.093 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 42'65 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 42'65 42'65 0'00 0'00 0'00 42'65 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 76'16 0'00 0'00 0'00 76'16 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 76'16 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 76'16 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 Zone 3 Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 23 2 Position EK-Satz Eigenmittelerfordernis % Geschlossene Positionen in Laufzeitbändern Geschlossene Positionen in Zone 1 Geschlossene Positionen in Zone 2 Geschlossene Positionen in Zone 3 Geschlossene Position zw. Zone 1 und 2 Geschlossene Position zw. Zone 2 und 3 Geschlossene Position zw. Zone 1 und 3 übrige offene Positionen 0'00 0'00 0'00 0'00 42'65 0'00 0'00 33'51 10 40 30 30 40 40 150 100 0'00 0'00 0'00 0'00 17'06 0'00 0'00 33'51 50'57 2.3.2 Option auf einen Zinsfuture Eine Option auf einen Zinsfuture stellt das Recht dar, während eines bestimmten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen Futureskontrakt zu einem vorher fixierten Strike einzutreten. Eine derartige Option wird genauso zerlegt, wie der der Option zugrundeliegende Futureskontrakt selbst (siehe Punkt 2.2.2.1). Allerdings werden die beiden Legs mit ihrem Deltaäquivalent eingestellt. Beispiel: Eine im Jänner gekaufte Calloption auf den im März fällig werdenden Future auf den 3-Monats-LIBOR wird in eine deltagewichtete 5-Monate-Longposition und eine deltagewichtete 2-Monate-Shortposition zerlegt. 2.3.3 Option auf eine Anleihe 6 Korrekterweise müssen diese beiden Positionen mit dem auf den Gegenwartswert abgezinsten Betrag angesetzt werden. Siehe dazu die Besprechung des Musterporteufeuilles in Abschnitt C. 24 Eine Option auf einen Straight Bond beinhaltet das Recht, eine Anleihe zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Nach dem „two legged approach“ ist eine derartige Position ebenfalls in eine Nullkuponanleihe-Position bis zum Ausübungstag und in eine entgegengesetzte Straight Bond-Position bis zur Endfälligkeit der Anleihe zu zerlegen, wobei – da es sich um eine Optionsposition handelt – beide Positionen mit ihrem Deltaäquivalent anzusetzen sind. Beispiel: Es wird ein Put mit einem Ausübungstag in 3 Monaten auf eine Anleihe gekauft. Der vereinbarte Strikepreis beträgt 99.– (wobei unterstellt wird, daß in diesem Preis bereits Stückzinsen enthalten sind). Bei der dem Put zugrundeliegenden Anleihe handelt es sich um eine 8%ige Bundesanleihe mit einer Restlaufzeit von 8.2 Jahren. Der aktuelle Marktpreis (inklusive Stückzinsen) beträgt 98.–. Das Nominale ist 10 Mio, das Preisdelta der Putoption beträgt –0.4. Der erworbene Put wird deltagewichtet mit einer Shortposition im Laufzeitenband 7 bis 10 Jahre und mit einer Longposition im Laufzeitenband 1 bis 3 Monate eingestellt. Da diese Anleihe noch vor dem Ausübungstag eine Kuponzahlung aufweist, sollte dieser Kupon mit einer weiteren Longposition im Laufzeitenband 1 bis 3 Monate neutralisiert werden. Daher: Laufzeitband 1 bis 3 Monate 3,960.000.– Long 320.000.– Long6) Laufzeitband 7 bis 10 Jahre 3,920.000.– Short ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 2.3.4 Option auf einen Bondfuture Eine Option auf einen Bondfuture beinhaltet das Recht, einen Futureskontrakt auf eine Anleihe zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt (bzw. während eines bestimmten Zeitraums, da die meisten börsegehandelten Optionen auf Bondfutures vom amerikanischen Typ sind) zu einem festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Bei der Zerlegung sind abermals zwei Legs zu bilden. Ein gekaufter Call besteht aus einer Longposition in einem Straight Bond und einer Shortposition bis zum Ausübungstag der Option. 2.3.5 Caps Caps sind Zinsbegrenzungsvereinbarungen. Der Käufer eines Caps schützt sich vor steigenden Zinsen. Sollte der variable Referenzzinssatz (z. B. 3-Monats-LIBOR) den vereinbarten Cap-Zinssatz übersteigen, erhält der Käufer die Differenz. Ein Cap kann als ein Portfolio von Optionen auf einen Zinssatz (Calloptionen auf FRAs) interpretiert werden, wobei diese Optionen den gleichen Strike, aber unterschiedliche Laufzeiten haben. Die einzelnen Optionselemente werden häufig auch als Caplets bezeichnet. Diese Caplets sind „im Geld“, wenn der Referenzzinssatz über dem Capzinssatz liegt. Liegt er hingegen darunter, sind sie „aus dem Geld“. Für die Bewertung eines Caps ist es erforderlich, jedes einzelne Optionselement gesondert zu bewerten; der Preis des Caps ergibt sich aus der Summe der Preise der individuellen Optionen. Da ein Cap lediglich aus einer Serie von Caplets besteht, ist er in die individuellen Caplets aufzuspalten und diese sind nach der unter Punkt 2.3.1 bereits beschriebenen Methode weiterzuverarbeiten. Jedes Caplet ist als deltagewichtetes FRA mit seinen beiden Legs in die entsprechenden Laufzeitbänder einzureihen. Bei einem gekauften Cap sind pro Caplet die Legs mit den längeren Laufzeiten als Shortpositionen, jene mit den kürzeren Laufzeiten als Longpositionen einzustellen. 2.3.6 Floors Floors sind ebenso wie Caps Zinsbegrenzungsvereinbarungen. Der Käufer eines Floors schützt sich vor fallenden Zinsen. Fällt der Referenzzinsssatz unter den vereinbarten Floorzinssatz, dann erhält der Käufer des Floors die Differenz. Auch Floors können als Portfolio von Einzeloptionen interpretiert werden, wobei jedes einzelne Optionselement als Floorlet bezeichnet wird. Ein Floor stellt somit eine Serie von Putoptionen auf FRAs dar, welche unterschiedliche Laufzeiten, aber gleiche Strikes aufweisen. Die Produktzerlegung ist daher im Falle von Floors spiegelbildlich zu Caps vorzunehmen. Jedes Floorlet ist als deltagewichtetes FRA mit seinen beiden Legs in die entsprechenden Laufzeitbänder einzureihen. Bei einem gekauften Floor sind pro Floorlet die Legs mit den längeren Laufzeiten als Longpositionen, jene mit den kürzeren Laufzeiten als Shortposition einzustellen. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 25 2 2.3.7 Devisenoptionen Devisenoptionen geben dem Optionskäufer das Recht, aber nicht die Pflicht, einen in der Zukunft liegenden Währungstausch zu einem bestimmten Wechselkurs (Strike) durchzuführen. Für die Zwecke der Kapitaladäquanz ist ein derartiges Geschäft als deltagewichtetes Devisentermingeschäft zu behandeln, wobei dieses in der unter Punkt 2.2.5 beschriebenen Weise weiter zu zerlegen ist (synthetisches Kassageschäft und zwei gegenläufige Geldmarktgeschäfte). Ein für die Ermittlung des Deltas von europäischen Devisenoptionen geeignetes Modell ist das von Garman und Kohlhagen modifizierte Black-Scholes-Modell: c=e–rfTSN (d1)–e–rTXN (d2) p=e–rTXN (–d2)–e–rfTSN (–d1) wobei: 2 d1 = ln(S/X)+(r–rf+‚ /2)T ‚‹˘ T ‹T̆ d2 =d1 –‚ wobei: S = aktueller Kurs des Underlying X = Strike e = Eulersche Zahl N = Verteilungsfunktionen r = risikoloser Zinssatz ‚ = Volatilität rf = risikoloser Zinssatz der Fremdwährung T = Laufzeit der Option Beispiel: Ein Kauf eines Calls auf eine Devisenoption Pfund Sterling gegen US-Dollar in Höhe von 5 Mio GBP mit folgenden Geschäfts- und Marktdaten: Underlying S 1.61 Strike X 1.60 . Zinssatz STG rf 5 50% Zinssatz USD r 5.80% Zeit T 0.5 ‚ 15.00% Volatilität ∂ 0.535 Delta wird im Rahmen des allgemeinen Zinsrisikos wie folgt zerlegt: Einstellung einer deltagewichteten GBP-Longposition in das Laufzeitband 3 bis 6 Monate (5 Mio GBP mal dem Delta = GBP 2.67 Mio) und einer USDShortposition in das gleiche Laufzeitband (8 Mio USD mal dem Delta = 5 Mio mal 1.6 mal 0.535 = 4.28 Mio USD). 2.4 Strukturierte Zinsprodukte Die bisher besprochenen Zinsinstrumente werden häufig miteinander kombiniert und in einem sogenannten strukturierten Produkt „verpackt“. Auf 26 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 diese Weise lassen sich die unterschiedlichsten Zahlungsströme synthetisch generieren. Es gibt auf diesem Gebiet bereits eine ungeheure Produktvielfalt, wobei in der Folge lediglich jene Instrumente dargestellt sind, die in der Praxis am häufigsten angeboten werden. 2.4.1 Reverse Floater Reverse Floater sind Anleihen mit variabler Verzinsung, wobei in regelmäßigen Abständen ein variabler Referenzzinssatz von einem Fixzinssatz abgezogen wird (z. B. 12% minus 6-Monats-LIBOR). Der Käufer eines Reverse Floaters profitiert von fallenden Zinsen. Das Kursrisiko dieser Papiere ist im Gegensatz zu Plain Vanilla Floatern sehr groß. Dies wird unmittelbar verständlich, wenn ein Reverse Floater in seine Basiselemente zerlegt wird: Eine Longposition in einem Reverse Floater besteht aus einer Longposition in zwei Straight Bonds, einer Shortposition in einem Plain Vanilla Floater und einer Longposition in einem Cap. Um den Cash Flow zum Zeitpunkt der Tilgung korrekt abzubilden, muß die Anzahl der Straight Bonds immer um eins größer sein als die Anzahl der Floater. Die Notwendigkeit einen Cap einzustellen, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Emissionsbedingungen von Reverse Floatern eine negative Verzinsung ausschließen.Würden Marktbedingungen eintreten, bei denen der variable Referenzzinssatz den Fixzinssatz übersteigt, müßte der Käufer des Papiers eine Zahlung an den Emittenten leisten. Um dies zu verhindern, wird eine Mindestverzinsung von 0% eingezogen. Beispiel: Kauf einer Reverse Floating Rate Note Nominale 1 Mio,Verzinsung 12% minus 6-Monats-LIBOR, Laufzeit 10 Jahre, Mindestverzinsung 0%. Dieses Papier besteht aus: • Longposition in einem Straight Bond Nominale 2 Mio,Verzinsung 6%, Laufzeit 10 Jahre • Shortposition in einem Plain Vanilla Floater Nominale 1 Mio,Verzinsung 6-Monats-LIBOR, Laufzeit 10 Jahre • Longposition in einem Cap Basispreis 12%, Laufzeit 10 Jahre Der Cap ist nach dem oben beschriebenen Verfahren in seine Basiselemente weiter zu zerlegen. Fallweise treten auch Reverse-Floater-Konstruktionen wie zum Beispiel Fixzinssatz minus 2 mal variabler Referenzzinssatz (sogenannte „Turbo Reverse Floater“) auf. In diesem Fall steht einer Longposition in drei Straight Bonds eine Shortposition in zwei FRNs gegenüber. Häufig werden Reverse Floater auch mit Perioden fixer Verzinsung verbunden. Beispiel: Longposition in einer Anleihe mit 8% fix bis zum 2. Jahr, danach 10% minus 12-Monats-LIBOR7), Gesamtlaufzeit 5 Jahre, Mindestverzinsung 0%. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 7 Aus Gründen einer vereinfachten Darstellung wurde eine jährliche Zinsanpassungsperiode gewählt. 27 2 Diese Anleihe kann in eine Longposition in zwei fünfjährigen Straight Bonds zu 5%, eine Shortposition in einem fünfjährigen Floater, eine Position in einem zweijährigen Payer Swap mit 2% Fixzinssatz (damit werden die Cash Flows für die ersten beiden Jahre korrigiert) sowie in einen Cap long in Höhe von 10% (forward starting 2 gegen 5 Jahre) zerlegt werden. Um feststellen zu können, ob das Wertpapier korrekt repliziert wurde, empfiehlt es sich, den aus den fiktiven Basisinstrumenten resultierenden Zahlungsstrom abzubilden und mit jenem des zu zerlegenden Produkts zu vergleichen: LIBOR Zeit 5 7 9 11 13 Reverse Floater 1'0 2'0 3'0 4'0 5'0 8'0 8'0 1'0 0'0 100'0 2 Straights (5%) long 10'0 10'0 10'0 10'0 210'0 1 FRN short – 5'0 – 7'0 – 9'0 – 11'0 –113'0 Payer Swap (2%) –2'0 –2'0 1 Cap long Summe (10%) 5'0 7'0 1'0 3'0 8'0 8'0 1'0 0'0 100'0 In der Spalte LIBOR wird eine fiktive LIBOR-Entwicklung ausgewiesen.Auf Basis dieser Zinsannahme ergibt sich der Cash Flow des Reverse Floaters (Spalte 3). Die Summe der hypothetischen Basisinstrumente muß den gleichen Cash Flow ergeben. 2.4.2 Leveraged Floater 8 Die Longposition in einem Leveraged Floater kann alternativ auch als eine Longposition in einem Plain Vanilla Floater und eine Position in einem Payer Swap interpretiert werden. 28 Leveraged Floater sind variabel verzinsliche Anleihen, deren laufende Verzinsung nach einem Prinzip konstruiert ist, welches das genaue Gegenteil zu Reverse Floatern darstellt: von einem variablen Referenzzinssatz wird ein Fixzinssatz abgezogen (z. B. zweimal LIBOR minus 4%). Die Mindestverzinsung ist Null Prozent. Der Käufer eines Leveraged Floaters profitiert von steigenden Zinsen. Die Kursentwicklung eines derartigen Papiers hängt von den langfristigen Zinssätzen ab: Steigen die langfristigen Zinsen, dann steigt auch der Kurs des Leveraged Floaters. Produktzerlegung: Eine Longposition in einem Leveraged Floater setzt sich aus einer Longposition in zwei Floating Rate Notes und einer Shortposition in einem Straight Bond8) zusammen. Um eine negative Verzinsung auszuschließen, bestehen darüber hinaus zwei Longpositionen in einem Floor. Beispiel: Kauf eines Leveraged Floaters Nominale 1 Mio, Verzinsung zweimal 6-Monats-LIBOR minus 4%, Laufzeit 5 Jahre, Mindestverzinsung 0% Dieses Papier besteht aus: • Longposition in einem Plain Vanilla Floater Nominale 2 Mio, Verzinsung 6-Monats-LIBOR, Laufzeit 5 Jahre • Shortposition in einem Straight Bond Nominale 1 Mio, Verzinsung 4%, Laufzeit 5 Jahre ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 • Longpositionen in zwei Floors Basispreis 2%, Laufzeit 5 Jahre Die Floors wären nach dem oben beschriebenen Verfahren in ihre Basiselemente weiter zu zerlegen. 2.4.3 Floating Rate Note mit Cap Cap Floater sind variabel verzinste Anleihen, deren Zinssatz eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen kann. Da sich der Emittent dadurch vor steigenden Zinsen schützen will, erwirbt er einen Cap. Der Käufer des Floaters hingegen verkauft den Cap. Er erhält dafür einen höheren Aufschlag auf den Referenzzinssatz. Beispiel: Verkauf einer Cap Floating Rate Note . Verzinsung 12-Monats-LIBOR9) plus 0 375%, Laufzeit 5 Jahre, Höchstzinssatz . 6 875% Dieses Papier ist in eine Shortposition in einem Plain Vanilla Floater und eine Longposition in einem Cap mit dem Strike 6.5% zu zerlegen. Eine völlig exakte Replizierung des Cash Flows würde darüber hinaus auch erfordern, daß eine Shortposition in einem Straight Bond mit einem Zinssatz von 0.375% und eine Longposition in einer fünfjährigen Nullkuponanleihe eingestellt werden. Jahre LIBOR 1 2 3 4 5 Cap-FRN 4 5 6 7 8 – 4.375 – 5.375 – 6.375 – 6.875 –106.875 Short FRN – 4 – 5 – 6 – 7 –108 Long Cap 0'5 1'5 Short Straight Bond – 0'375 – 0'375 – 0'375 – 0'375 –100'375 Long Zero 100 Summe – 4.375 – 5.375 – 6.375 – 6.875 –106.875 Die dargestellte Methode der Zerlegung des Aufschlags auf den variablen Referenzzinssatz in einen Straight Bond mit einem Kupon in Höhe des Aufschlags und eine gegenläufige Nullkuponanleihe-Position auf die Endfälligkeit sollte übrigens auch bei allen Plain Vanilla Floatern mit Aufschlag vorgenommen werden. Im Rahmen eines Standardverfahrens kann allerdings von einer derartigen Vorgangsweise Abstand genommen werden. Die involvierten Cash Flows sind so geringfügig, daß eine Vernachlässigung dieses Zinsänderungsrisikos kaum ins Gewicht fällt und somit keine wesentliche Fehlerquelle darstellt. 2.4.4 Floating Rate Note mit Floor Floor Floater sind variabel verzinste Anleihen, deren Zinssatz eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreiten kann. Floor Floater schützen den Anleger vor unter ein bestimmtes Niveau fallenden Zinsen. Dies geschieht mittels eines erworbenen Floors. Der Preis für den Floor wird in der Regel als Abschlag auf die variable Verzinsung dargestellt. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 9 Aus Gründen einer vereinfachten Darstellung wurde eine jährliche Zinsanpassungsperiode gewählt. 29 2 Beispiel: Kauf eines Floor Floaters Verzinsung LIBOR minus 0.5%, Laufzeit 5 Jahre, Mindestzinssatz 3.5% Dieses Papier wird in eine Longposition in einer Floating Rate Note und in eine Longposition in einem Floor mit dem Strike 4% zerlegt.Will man eine völlig exakte Abbildung des Cash Flows erzielen, dann ist darüber hinaus eine Shortposition in einem Straight Bond mit einem Kupon von 0.5% und eine Longposition in einer fünfjährigen Nullkuponanleihe einzustellen. In Analogie zu den Ausführungen im Zusammenhang mit Cap Floatern kann aber aus Gründen der Praktikabilität von dieser Vorgangsweise im Rahmen des Standardverfahrens abgesehen werden. 2.4.5 Collars Collars sind Kombinationen aus Caps und Floors. Der Kauf eines Collars stellt eine Absicherung gegen steigende Zinsen dar. Der Aufwand für den Cap wird durch den Erlös aus dem Verkauf des Floors reduziert. Häufig werden Collars so konstruiert, daß der Preis des Caps gleich jenem des Floors ist (= Zero Cost Collar). Zerlegung: Ein gekaufter Collar (= Longposition) besteht aus einer Longposition in einem Cap und einer Shortposition in einem Floor. Ein verkaufter Collar (= Shortposition) besteht aus einer Longposition in einem Floor und einer Shortposition in einem Cap. 2.4.6 Collarfloater Collarfloater sind Floating Rate Notes mit einem Höchst- und einem Mindestzinssatz. Der Anleger kann von steigenden Zinsen nur bis zur Obergrenze profitieren, erhält aber im Gegenzug eine Mindestverzinsung, auch wenn die Marktzinsen unter dieses Niveau fallen. Implizit hat der Käufer eines derartigen Papiers daher einen Cap verkauft und einen Floor gekauft. Zerlegung: Eine Longposition in einem Collarfloater besteht aus einer Longposition in einem Plain Vanilla Floater und einer Shortposition in einem Collar (= Shortposition in einem Cap plus Longposition in einem Floor). 2.4.7 Swaptions Eine Swaption ist eine Option, in einen zukünftigen Swapvertrag mit einem bereits heute vereinbarten Fixzinssatz eintreten zu können (Forward Swap). Die international übliche Konvention lautet: 30 Kauf Verkauf Payer Swaption Das Recht, fix zu zahlen und variabel zu erhalten. Die Verpflichtung, fix zu erhalten und variabel zu zahlen. Receiver Swaption Das Recht, fix zu erhalten und variabel zu zahlen. Die Verpflichtung, variabel zu erhalten und fix zu zahlen. ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 Der Käufer einer Payer Swaption wird sein Recht ausüben, wenn der aktuelle Swapsatz am Fälligkeitstag über dem vereinbarten Basispreis liegt. Da eine Swaption eine Option auf einen Forward Swap darstellt, kann sie in einen deltagewichteten Forward Swap übergeführt werden. Dieser wird dann nach der bereits beschriebenen Methode zerlegt. Das Delta ist nach einem anerkannten Modell zu berechnen.10) Produktzerlegung: Longposition in einer Payer Swaption = deltagewichtete Longposition in einem Forward Payer Swap = Shortposition in einem langfristigen Straight Bond (deltagewichtet) plus Longposition in einem kurzfristigen Straight Bond (deltagewichtet). Beispiel: Kauf einer Receiver Swaption: Nominale 20 Mio, Strike 6%, Expiry 2 Jahre, Laufzeit des Swaps 5 Jahre Die Position kann als Longposition in einem Receiver-Terminswap (deltagewichtet) betrachtet werden. Unter der Annahme, daß das Delta 0.5 beträgt, kommt es zu folgender Zerlegung: 10 Mio Longposition in einem Receiver-Terminswap zu 6% = 10 Mio Longposition in einem 6%igen Straight Bond im Laufzeitband 5–7 Jahre plus 10 Mio Shortposition in einem 6%igen Straight Bond im Laufzeitband 1–2 Jahre 2.4.8 Anleihen mit Zinswahlrecht Der Käufer einer Anleihe mit Zinswahlrecht erhält in den ersten Jahren einen fixen Zinssatz. Danach hat er das Recht (aber nicht die Verpflichtung), den festen Zinssatz in eine variable Verzinsung umzutauschen. Läßt er sein Recht verfallen, dann erhält er bis zur Endfälligkeit der Anleihe den Fixzinssatz. Der Anleger wird sein Recht dann ausüben, wenn die langfristigen Zinsen gestiegen sind. Eine Anleihe mit Zinswahlrecht kann demnach als eine Kombination eines Straight Bonds in Verbindung mit einer Swaption betrachtet werden. Produktzerlegung: Kauf einer Anleihe mit Zinswahlrecht = Longposition in einem Straight Bond plus Longposition in einer Payer Swaption Exkurs: Zinsphasenanleihen Anleihen mit Phasenverzinsung sind nicht zu verwechseln mit Anleihen, welche mit Zinswahlrecht ausgestattet sind, da sie kein Optionselement enthalten. Derartige Anleihen können als Kombination von Floatern mit Swaps leicht dargestellt werden. Beispiel: Zehnjährige Anleihe mit Fixverzinsung von 5% während der ersten 5 Jahre, variabler Verzinsung während der nächsten 3 Jahre und abermals fixer Verzinsung in Höhe von 6% während der letzten beiden Jahre. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 10 Eine adäquate Methode zur Berechnung des Deltas von Swaptions wird in Abschnitt C (Musterportefeuille) gezeigt. 31 2 Produktzerlegung: Eine Longposition in einem Floater plus, eine Longposition in einem Receiver Swap zu 5% (0–5) plus, eine Longposition in einem Receiver Swap zu 6% (9–10) (Terminswap). 2.4.9 Anleihen mit Kündigungsrecht 2.4.9.1 Schuldnerkündigungsrecht Anleihen mit Schuldnerkündigungsrecht verbriefen dem Emittenten das Recht, die Anleihe zu einem bestimmten Termin (oder zu bestimmten Terminen) zu einem bereits heute fixierten Kurs zurückzukaufen. Dieses Recht wird bei fallenden Zinsen ausgeübt. Da es sich bei diesem Recht um eine Call-Option handelt, werden diese Papiere häufig als callable Bonds bezeichnet. Der Anleger hat demnach implizit eine Option an den Emittenten verkauft. Aus der Sicht des Anleihekäufers besteht daher ein callable Bond aus einem Straight Bond long und einem short Call auf diesen Bond. Beispiel: Callable Bond (Laufzeit 10 Jahre, Kupon 6%, Nominale 20 Mio, Kündigungsrecht nach 5 Jahren mit Strike 100). Das nach Black-76 ermittelte Preisdelta beträgt 0.5. Produktzerlegung (aus Sicht des Anlegers): 20 Mio Straight Bond long im Laufzeitband 7–10 Jahre. Zerlegung des short Calls: 10 Mio Straight Bond short im Laufzeitband 7–10 Jahre. 10 Mio Straight Bond long im Laufzeitband 4–5 Jahre. 2.4.9.2 Gläubigerkündigungsrecht Beim Gläubigerkündigungsrecht verfügt der Anleger über die Option, das Papier vorzeitig zu verkaufen (putable Bond). Aus der Sicht des Anleihekäufers besteht ein putable Bond daher aus einem Straight Bond long und einem long Put auf diesen Bond. Beispiel: Putable Bond (Laufzeit 10 Jahre, Kupon 6%, Nominale 20 Mio, Kündigungsrecht nach 5 Jahren mit Strike 100). Das nach Black-76 ermittelte Preisdelta beträgt 0.5. Produktzerlegung (aus Sicht des Anlegers): 20 Mio Straight Bond long im Laufzeitband 7–10 Jahre. Zerlegung des long Puts: 10 Mio Straight Bond short im Laufzeitband 7–10 Jahre. 10 Mio Straight Bond long im Laufzeitband 4–5 Jahre. 2.4.10 High Yield Bonds In jüngster Vergangenheit wurde eine Vielzahl von Anleihen begeben, die sehr hohe Kupons aufweisen. Offensichtlich hat die lange Phase niedriger Zinsen bei den Anlegern das Bedürfnis nach höherer Verzinsung entstehen lassen. Möglich wird dies, indem die Anleger Optionen, die in 32 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 2 den Anleihen verpackt sind, verkaufen. Die daraus resultierende Prämie wird in Form einer Verzinsung, die entsprechend über dem Marktzinssatz liegt, geleistet. In der Folge seien zwei typische Produkte dieser Art skizziert und deren Zerlegung dargestellt. 2.4.10.1 High Yield Aktien Bonds Die Anleger dieser Papiere bekommen zum Tilgungszeitpunkt entweder das eingesetzte Kapital zurück (= Tilgung zum Nennwert) oder eine im Anleiheprospekt spezifizierte Anzahl einer Aktie, sofern dieser Aktienkurs am Ende der Laufzeit einen bestimmten Kurs (meistens der zum Zeitpunkt der Begebung aktuelle Kurs) unterschreitet. Außerdem trägt eine derartige Anleihe einen weit über dem herrschenden Marktzinssatz liegenden Kupon. Aus der Sicht des begebenden Kreditinstituts handelt es sich somit um die Kombination einer Anleiheemission und dem Kauf einer Putoption auf eine Aktie. Das Kreditinstitut hat ein unbeschränktes Gewinnpotential bei fallenden Aktienkursen und ein auf den überhöhten Kupon beschränktes Verlustpotential. Der Emittent hat eine solche Anleihe in zwei Elemente zu zerlegen: eine Shortposition in einem Straight Bond und eine Longposition in einer AktienPutoption. 2.4.10.2 High Yield Währungs Bonds Abermals handelt es sich um eine Anleihe mit einem weit über dem Marktzinssatz liegenden Kupon und einer asymmetrischen Tilgungsmodalität. Die Höhe der Tilgung ist an die Wechselkursentwicklung eines in den Ausstattungsbedingungen genannten Währungspaares gekoppelt. Wenn der Wechselkurs zum Tilgungszeitpunkt über einem bestimmten Wert liegt, dann erhält der Anleger das eingesetzte Kapital zurück (= Tilgung zum Nennwert). Liegt er unter diesem Wert, dann reduziert sich die Tilgung je nach Wechselkurs. Aus der Sicht des begebenden Kreditinstituts handelt es sich abermals um die Kombination einer Anleihemission und dem Kauf einer Putoption auf einen Wechselkurs. Der Unterschied zu den unter Punkt 2.4.10.1 beschriebenen Anleihen liegt daher lediglich im Underlying. Das Kreditinstitut hat ein unbeschränktes Gewinnpotential bei einem fallenden Wechselkurs und ein auf den überhöhten Kupon beschränktes Verlustpotential. Der Emittent hat eine solche Anleihe in zwei Elemente zu zerlegen: eine Shortposition in einem Straight Bond und eine Longposition in einer Putoption auf einen Wechselkurs. Die Devisenoption ist natürlich im Rahmen des allgemeinen Zinsrisikos weiterzuverarbeiten. Die diesbezügliche Vorgangsweise ist unter Punkt 2.3.7 bereits ausführlich erläutert worden. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 33 3 Musterportefeuille Im folgenden soll anhand eines Musterportefeuilles sowohl die Methodik der Einstellung von zinsrisikobehafteten Positionen in die Laufzeitbänder als auch die dafür erforderliche Zerlegung dieser Geschäfte dargestellt werden. Die Methode entspricht dem im vorigen Abschnitt beschriebenen „two legged approach“. Es werden die Teilanrechnungsbeträge für das allgemeine Marktrisiko sowohl nach der Jahresbandmethode als auch nach der Durationsmethode ermittelt. 3.1 Produktzerlegung Das Musterportefeuille setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 1. Longposition in einer Bundesanleihe mit einer Restlaufzeit von 8.5 Jahren mit einem Kupon von 7% und jährlicher Zinszahlung, Nominalvolumen 10 Mio, aktueller Kurs (inkl. Stückzinsen) 106.71. Die modifizierte Duration beträgt 6.51. (BOND) 2. Terminkauf einer Bundesanleihe per Termin 6 Monate mit Nominale 50 Mio, vereinbarter Terminkurs 118.50 (inkl. Stückzinsen), Anleiheausstattung Kupon 8%, Laufzeit 6.25 Jahre, aktueller Kurs 115.96 (inkl. Stückzinsen). Die modifizierte Duration der Anleihe beträgt 4.95. (TBOND) 3. Kauf eines FRAs 3/6 in Höhe von 100 Mio (FRA) 4. Kauf eines 3-Monate-Interest-Rate-Futures in Höhe von 50 Mio, Erfüllungszeitpunkt 1 Monat. (IRF) 5. Longposition in einem Reverse Floater 12% – 6-Monats-LIBOR über 20 Mio mit einer Restlaufzeit von 3.25 Jahren. Die nächste Zinsfestsetzung findet in 3 Monaten statt. Der Zinssatz für die laufende Periode beträgt 4.5%. (REVERSE) 6. Longposition in einem Payer-Swap über 10 Mio mit einem Zinssatz von 6%. Die Laufzeit des Swaps beträgt 5 Jahre. Der 6-Monats-LIBOR wurde aktuell mit 5% fixiert, die nächste Zinsanpassung findet in 6 Monaten statt. (PAYER) 7. Verkaufter Cap, Strike 6%, Laufzeit 3 Jahre, Referenzzinssatz 12-Monats-LIBOR, Nominalbetrag 20 Mio (CAP) 8. Shortposition in einer Payer-Swaption, Nominale 30 Mio, Strike 7%, Expiry 2 Jahre. Die Laufzeit des der Option zugrundeliegenden Swaps beträgt 5 Jahre (SWAPTION) Die Basis für die Berechnung der finanzmathematischen Parameter (Barwerte, Durationen etc.) bildet die nachstehende Zinsstrukturkurve. Mittels Bootstrapping-Verfahrens wurden aus den am Markt herrschenden Swap-Par-Rates die entsprechenden Zero Coupon Rates und die dazugehörigen Diskontfaktoren errechnet. Für den Geldmarkt (bis zu 1 Jahr) wird eine flache Zinskurve von 5% angenommen. 34 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 3 Jahre 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Swap-Rates Zero-Rates % % 5'00 5'20 5'40 5'60 5'80 6'00 6'20 6'40 6'60 6'80 Diskontfaktoren 5'00 5'21 5'41 5'63 5'85 6'08 6'31 6'55 6'81 7'07 0'9524 0'9034 0'8538 0'8033 0'7526 0'7018 0'6516 0'6020 0'5527 0'5050 ad 1: BOND Die Anleihe ist mit dem Marktwert (aktueller Kurs inklusive Stückzinsen (= dirty price) mal Nominale/100) in das Laufzeitband 7 bis 10 Jahre als Longposition einzustellen. Der Betrag ist 10,671.000.–. ad 2: TBOND Der Terminkauf einer Anleihe ist in zwei Legs aufzuteilen: eine Longposition in der Anleihe (Einstellung zum Marktwert wie oben) im Laufzeitband 5–7 Jahre und eine Shortposition in einem Zerobond in Höhe des vereinbarten Terminkurses mal dem Nominale (abgezinst auf den Barwert) im Laufzeitband 3–6 Monate. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß der erste Kupon der Anleihe durch einen gegenläufigen Zerobond (abgezinst auf den Barwert) neutralisiert werden muß (Shortposition im Laufzeitband 1–3 Monate). ad 3: FRA Das gekaufte FRA 3/6 entspricht einer Shortposition 3–6 Monate und einer Longposition 1–3 Monate. Vereinfachend werden im Rahmen dieses Beispiels die Nominalwerte eingestellt; es muß aber nochmals betont werden, daß die korrekte Vorgangsweise in der Einstellung zu Barwerten besteht.Aus Gründen der Praktikabilität kann im unterjährigen Bereich aber davon abgegangen werden (siehe die Ausführungen unter Punkt 2.2.1). ad 4: IRF Die Longposition in einem 3-Monate-IRF mit Erfüllungstag in einem Monat wird in eine Longposition 3–6 Monate und eine Shortposition bis 1 Monat zerlegt. ad 5: REVERSE Der Reversefloater ist in folgende Bestandteile zu zerlegen: • Longposition in einem Straight Bond mit Nominale 40 Mio, Kupon 6% und Restlaufzeit von 3.25 Jahren. • Shortposition in einem Floater mit Nominale 20 Mio und nächstem Zinsanpassungstermin in drei Monaten. • Longposition in einem Cap auf den 6-Monats-LIBOR mit Strike 12%. In der folgenden Darstellung wurde auf die separate Zerlegung des Caps verzichtet, da die dafür erforderlichen Anrechnungsbeträge äußerst gering sind. Der Grund dafür liegt in dem Umstand, daß der Cap mit einem Strike von 12% und einem aktuellen Marktsatz von 5% weit aus dem Geld ist und somit kaum ins Gewicht fällt. Selbstverständlich muß der Cap aber im Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 35 3 Jahre (A) 0'25 1'25 2'25 3'25 Cash Flows (B) Diskont faktoren (C) (Basis: zeros) 2,400.000 2,400.000 2,400.000 42,400.000 0'988 0'940 0'891 0'841 Barwert (D) Diskont faktoren (E) (Basis: yield) 2,370.904 2,256.333 2,138.420 35,665.193 42,430.850 0'987 0'936 0'888 0'842 Dur: A*B*E 42,430.850 0'01 0'07 0'11 2'73 2'93 Rendite: 5'447%; mod. Dur: 2'78 1 Die Produktzerlegung wird anhand des Beispiels 7 (CAP) ausführlich demonstriert. 36 Rahmen des Standardverfahrens korrekt erfaßt und in seine Bestandteile zerlegt werden.1) Die Berechnung des Barwerts und der modifizierten Duration der synthetischen Anleihen wird nachstehend exemplarisch veranschaulicht: • Straight Bond long im Laufzeitband 3–4 Jahre Zunächst wird anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve der Barwert ermittelt (die Diskontfaktoren in der Spalte C wurden aus der Tabelle auf Seite 42 herangezogen, wobei zwischen den Gitterpunkten linear interpoliert wurde). Damit kann mittels der ISMA-Methode die Rendite in Höhe von 5.447% errechnet werden. Für die Ermittlung der Duration müssen die Diskontfaktoren auf Basis einer flachen Zinskurve von 5.447% neu bestimmt werden. Die modifizierte Duration ergibt sich dann aus Duration/(1+Rendite). • Floater short im Laufzeitband 1–3 Monate Es ist ein Cash Flow in Höhe von 20,450.000.- (letzter 6-MonatsLIBOR von 4.5% bezogen auf ein Nominale von 20 Mio) mit dem 3-Monats-Diskontfaktor von 0.988 auf den Barwert abzuzinsen: 20,202.000.–. ad 6: PAYER Die Longposition im Payer Swap wird in eine Longposition in einer Anleihe mit einem Kupon von 6% im Laufzeitband 4–5 Jahre und in eine Shortposition in einem Floater im Laufzeitband 3–6 Monate zerlegt. Die Barwerte werden nach der unter Punkt 5 (REVERSE) demonstrierten Methode berechnet. ad 7: CAP Ein dreijähriger Cap mit einjährigen Zinsfestsetzungperioden besteht aus zwei Caplets. Diese beiden Caplets haben folgende Parameter: Caplet2 Caplet1 R: 6% 6% F: 5.41% 5.83% r: 5.21% 5.41% k: 1 2 †: 1 1 ‚: 20% 20% L: 20 Mio 20 Mio Bei Anwendungen der unter Punkt 2.3.1 beschriebenen Methode gelangt man zu folgenden Ergebnissen: ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 3 Caplet1 Caplet2 Prämie 39.414.– 99.150.– ∂: 0.305 0.452 Deltaäquivalent 6,093.541.– 9,041.278.– Die Deltaäquivalente müssen daher wie folgt in der Laufzeitbandmethode berücksichtigt werden: Gewicht Laufzeitbänder Kupons >=3% Kupons <3% Offene Positionen Gewichtete offene Positionen long long short short Geschlos- Verbleibende offene Bandposition sene Bandposition long short Geschlos Offene Zonenpositionen sene Zonenpositionen long short % –1 >1–3 >3–6 >6–12 –1 >1–3 >3–6 >6–12 0% 0'20% 0'40% 0'70% Zone 1 >1–2 >2–3 >3–4 >1–1'9 >1'9–2'8 >2'8–3'6 1'25% 1'75% 2'25% >3'6–4'3 >4'3–5'7 >5'7–7'3 >7'3–9'3 >9'3–10'6 >10'6–12 >12–20 >20 2'75% 3'25% 3'75% 4'50% 5'25% 6'00% 8'00% 12'50% Zone 2 >4–5 >5–7 >7–10 >10–15 >15–20 >20 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 42'66 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 42'66 42'66 76'18 0'00 0'00 42'66 36'84 0'00 0'00 0'00 113'01 0'00 0'00 0'00 0'00 158'22 0'00 0'00 76'18 158'22 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 76'18 36'84 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 121'38 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 158'22 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 36'84 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 6.094 6.094 9.041 9.041 Zone 3 Position EK-Satz Eigenmittelerfordernis % Geschlossene Positionen in Laufzeitbändern Geschlossene Positionen in Zone 1 Geschlossene Positionen in Zone 2 Geschlossene Positionen in Zone 3 Geschlossene Position zw. Zone 1 und 2 Geschlossene Position zw. Zone 2 und 3 Geschlossene Position zw. Zone 1 und 3 übrige offene Positionen 76'18 0'00 36'84 0'00 42'66 0'00 0'00 78'72 10 40 30 30 40 40 150 100 0'00 0'00 11'05 0'00 17'06 0'00 0'00 78'72 114'45 Die für den Cap erforderlichen Eigenmittel betragen somit 114.450.– ATS. ad 8: SWAPTION Die Shortposition in einer Payer-Swaption (was das gleiche wie eine Longposition in einer Receiver-Swaption darstellt) kann durch eine deltagewichtete Shortposition in einem Forward-Payerswap ersetzt werden. Demgemäß kann die Position zerlegt werden in: • Longposition Anleihe mit Kupon 7% und Restlaufzeit 7 Jahre • Shortposition Anleihe mit Kupon 7% und Restlaufzeit 2 Jahre Für die Berechnung des Deltafaktors kann zum Beispiel folgende BlackFormel herangezogen werden: Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 37 3 T+n Í i=T+1 C=(L dft, i) (r N(d1)–R N(d2)) (1) wobei C = L = T = n = dƒt,i = t = r = R = N(x) = Preis der Payer-Swaption Nominalbetrag Expiry der Swaption Laufzeit des zugrundeliegenden Swaps Diskontfaktor vom Zeitpunkt i auf den Zeitpunkt t Bewertungszeitpunkt aktueller Forwardswapsatz vereinbarter Swapsatz Wert der Verteilungsfunkton der Standardnormalverteilung an der Stelle x Außerdem sind d1 und d2 wie folgt definiert: ‚2 d1=(ln(r/R)+ 2 (T–t))/(‚‹˘˘ T–t) d2=d1 –‚‹˘˘ T–t wobei ‚ die Volatilität des Forwardsatzes bezeichnet. Der Deltafaktor ∂ = N(d1). Zieht man dieses Modell für die Berechnung des Deltas für das vorliegende Beispiel heran, so ergibt sich unter der Annahme eines aktuellen Forwardsatzes von 6.75% und einer Volatilität von 12% ein Delta von 0.45. Unter Anwendung dieses Deltas ergibt sich eine Shortposition im Payer-Swap in Höhe von 13.5 Mio (30 Mio mal 0.45). Die Barwerte der beiden synthetischen Anleihen sind abermals nach der bereits beschriebenen Methode zu ermitteln. 3.2 Laufzeitbandmethode Die nachstehenden Tabellen zeigen im Überblick, wie die Produkte in die Laufzeitbänder eingeordnet werden: Produkt BOND TBOND TBOND TBOND FRA FRA IRF IRF REVERSE REVERSE PAYER PAYER CAP CAP CAP CAP SWAPTION SWAPTION 38 Long/Short Restlaufzeit Long Long Short Short Short Long Long Short Long Short Short Long Long Short Long Short Long Short ◊ Betrag in Tausend 8'50 6'25 0'50 0'25 0'50 0'25 0'33 0'08 3'25 0'25 5'00 0'50 2'00 1'00 3'00 2'00 7'00 2'00 10.671 57.981 59.250 3.952 100.000 100.000 50.000 50.000 42.431 20.202 10.085 10.000 6.094 6.094 9.041 9.041 14.106 13.950 Mod. Duration 6'11 4'67 0'50 0'25 0'50 0'25 0'33 0'08 2'78 0'25 4'22 0'50 2'00 1'00 3'00 2'00 5'49 1'84 Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 3 Gewicht Laufzeitbänder Kupons >=3% Produkte Kupons <3% long short % –1 >1–3 >3–6 >6–12 >1–2 >2–3 >3–4 >4–5 >5–7 >7–10 >10–15 >15–20 >20 0 0'20 0'40 0'70 IRF FRA TBOND, REVERSE IRF, PAYER TBOND, FRA CAP >1–1'9 >1'9–2'8 >2'8–3'6 1'25 1'75 2'25 CAP SWAPTION, CAP CAP REVERSE >3'6–4'3 >4'3–5'7 >5'7–7'3 >7'3–9'3 >9'3–10'6 >10'6–12 >12–20 >20 Gewicht Laufzeitbänder Kupons >=3% –1 >1–3 >3–6 >6–12 Kupons <3% 2'75 3'25 TBOND, SWAPTION 3'75 BOND 4'50 5'25 6'00 8'00 12'50 Offene Positionen long Gewichtete offene Positionen short long short PAYER Geschlos- Verbleibende offene sene Bandposition Bandlong short position Geschlos Offene Zonensene positionen Zonenshort positionen long % –1 >1–3 >3–6 > 6–12 Zone 1 –1 >1–3 >3–6 > 6–12 >1–2 >2–3 >3–4 Zone 2 >1–1'9 >1'9–2'8 >2'8–3'6 >4–5 >5–7 >7–10 >10–15 >15–20 >20 >3'6–4'3 >4'3–5'7 >5'7–7'3 >7'3–9'3 >9'3–10'6 >10'6–12 >12–20 >20 0 50.000 0'20 100.000 24.154 0'40 60.000 159.250 0'70 6.094 1'25 1'75 2'25 2'75 3'25 3'75 4'50 5'25 6'00 8'00 12'50 6.094 10.789 42.431 22.991 10.085 72.087 10.671 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'0 200'00 240'00 0'00 76'18 188'81 954'70 0'00 2.342'83 400'16 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 Zone 3 0'0 48'31 637'00 42'66 287'39 0'00 0'00 277'34 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'0 48'31 240'00 0'00 0'0 151'69 0'00 0'00 151'69 0'0 0'00 397'00 42'66 439'66 151'69 0'00 287'97 0'00 188'81 954'70 1.143'51 211'21 0'00 0'00 211'21 211'21 932'29 0'00 0'00 0'00 0'00 2.342'83 0'00 400'16 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 364'48 2.742'99 277'34 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 0'00 277'34 277'34 2.465'65 0'00 76'18 0'00 0'00 Beträge in Tausend. Der letzte Berechnungsschritt hat das vertikale und horizontale Hedging zum Gegenstand, bei dem die offenen Positionen innerhalb der Laufzeitbänder und zwischen den Laufzeitbändern gegeneinander aufgerechnet werden können. Vertikales Hedging Die jeweils kleinere, gewichtete offene Long/Short-Position ist die geschlossene Bandposition. Die Summe der geschlossenen Bandpositionen (364.48) ist für das verbleibende Basisrisiko mit 10% Eigenmitteln zu unterlegen. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 39 3 Position UnterlegungsSatz Beträge in Tausend Beträge in Tausend % Geschlossene Positionen in Laufzeitbändern Geschlossene Positionen in Zone 1 Geschlossene Positionen in Zone 2 Geschlossene Positionen in Zone 3 Geschlossene Positionen zw. Zone 1 und 2 Geschlossene Positionen zw. Zone 2 und 3 Geschlossene Positionen zw. Zone 1 und 3 übrige offene Positionen 364'48 151'69 211'21 277'34 287'97 0'0 0'0 3.109'98 Eigenmittelerfordernis 10 40 30 30 40 40 150 100 36'45 60'68 63'36 83'20 115'19 0'0 0'0 3.109'98 3.468'86 Horizontales Hedging Zunächst können die nach Abzug der geschlossenen Bandpositionen verbleibenden offenen Bandpositionen innerhalb der Zonen gegenseitig aufgerechnet werden. Die geschlossenen Zonenpositionen sind die jeweils kleineren verbleibenden offenen Zonenpositionen. Die geschlossenen Zonenpositionen sind mit 40% (Zone 1) bzw. 30% (Zone 2 und 3) Eigenmitteln zu unterlegen. Danach können die endgültig verbleibenden offenen Zonenpositionen festgestellt werden. Zunächst werden die offenen Zonenpositionen zwischen Zone 1 und Zone 2 gegenseitig aufgerechnet (287.97). Dann wird der verbleibende Rest aus Zone 2 mit Zone 3 aufgerechnet. Da im vorliegenden Fall gleiche Vorzeichen herrschen, gibt es keine geschlossene Position aus dieser Aufrechnung. Die Eigenmittelunterlegung für benachbarte Zonen ist mit 40% anzusetzen. Abschließend werden entgegengesetzte Positionen aus Zone 1 und Zone 3 geschlossen. Da die Zone 1 bereits voll mit Zone 2 aufgerechnet wurde, ist das Ergebnis 0. Alle nach der Zonenverrechnung übriggebliebenen Beträge ergeben die endgültig offene Position. Diese hat mit 100% in die Eigenmittelunterlegung einzugehen. Die erforderlichen Eigenmittel betragen 3,468.860.–. 3.3 Durationsmethode Bei der Durationsmethode erhält man die gewichteten offenen Positionen, indem man jede einzelne Position mit der zugehörigen modifizierten Duration und mit der in der entsprechenden Zone angenommenen Zinsänderung multipliziert. Das Ergebnis widerspiegelt die Wertveränderungen dieser Positionen, wenn Zinsänderungen im unterstellten Ausmaß eintreten. Die nachstehenden Tabellen zeigen die Einordnung der Produkte im Durationsverfahren: 40 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 3 Produkt Long/Short Betrag Mod. Duration Beträge in Tausend IRF TBOND FRA REVERSE IRF TBOND FRA PAYER CAP SWAPTION CAP CAP REVERSE CAP PAYER TBOND SWAPTION BOND Zonen Short Short Long Short Long Short Short Long Short Short Long Short Long Long Short Long Long Long Modifizierte Duration 50.000 3.952 100.000 20.202 50.000 59.250 100.000 10.000 6.094 13.950 6.094 9.041 42.431 9.041 10.085 57.980 14.106 10.671 0'08 0'25 0'25 0'25 0'33 0'50 0'50 0'50 1'00 1'84 2'00 2'00 2'78 3'00 4'22 4'67 5'49 6'11 Modifizierte Duration AngenomOffene Positionen mene short Zinsänderung long Geschlossene Zonenposition Gewichtete offene Position long short Offene Zonenposition long short % 0–1'0 1'00 50.000 3.952 100.000 20.202 50.000 59.250 100.000 10.000 6.094 0'08 0'25 0'25 0'25 0'33 0'50 0'50 0'50 1'00 Zone 1 40'00 9'88 250'00 50'51 165'00 296'25 500'00 50'00 465'00 >1–3'6 0'85 13.950 6.094 9.041 42.431 9.041 1'84 2'00 2'00 2'78 3'00 Zone 2 >3'6 0'70 10.085 57.980 14.106 10.671 4'22 4'67 5'49 6'11 Zone 3 60.94 957'58 465'00 0'00 492'58 371'88 964'91 0'00 297'91 2.595'95 0'00 218'18 103'60 153'70 1.002'64 230'55 1.336'79 371'88 297'91 1.895'37 542'09 456'40 2.893'86 297'91 Beträge in Tausend. Die letzten Berechnungsschritte sind analog zum Laufzeitbandverfahren durchzuführen. Zuerst wird das vertikale Hedging innerhalb der Zonen und anschließend das horizontale Hedging zwischen den Zonen vorgenommen. Position UnterlegungsSatz Beträge in Tausend Beträge in Tausend % Geschlossene Positionen in Zonen Geschlossene Position zw. Zone 1 und 2 Geschlossene Position zw. Zone 2 und 3 Geschlossene Position zw. Zone 1 und 3 übrige offene Positionen Leitfaden für § 22e und § 22h BWG 1.134'79 492'58 0'0 0'0 3.068'29 ◊ Eigenmittelerfordernis 2 40 40 150 100 22'70 197'03 0'0 0'0 3.068'29 3.288'01 41 3 Der Unterlegungssatz für die Summe der geschlossenen Zonenpositionen (465+371.88+297.91 = 1.234.79) beträgt 2%. Die Unterlegungssätze für das horizontale Hedging sowie für die übrigen offenen Positionen sind identisch mit jenen der Laufzeitbandmethode. Die erforderlichen Eigenmittel betragen 3,288.010.– ATS. 42 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Anhang Anhang 1. Die Duration 1938 konstruierte Frederick Macaulay ein Maß, das als Approximation für die Berechnung der mittleren Fälligkeit einer festverzinslichen Anleihe verwendet wird.1) Diese Kennzahl, deren Einheit die Zeit (meistens Jahr) ist, wird daher auch als Macaulay-Duration bezeichnet und ist ein gewichteter Durchschnitt der Fälligkeiten aller aus der Anleihe resultierenden Zahlungen. Der Gewichtungsfaktor einer Fälligkeit ist der Anteil der zu dieser Fälligkeit anfallenden Zahlung am Gesamtbarwert des Wertpapiers, die Summe dieser Gewichtungsfaktoren ist also eins. Die Duration kann daher als die durchschnittliche Dauer bis zum Erhalt der Zahlungen aus der Anleihe aufgefaßt werden. So hat zum Beispiel eine in T Jahren fällige Nullkuponanleihe eine Duration von T Jahren. Eine ebenfalls in T Jahren fällige, aber Kupons zahlende Anleihe dagegen hat eine Duration, die weniger als T Jahre beträgt, da einige Zahlungen vor dem Jahr T erfolgen. Die Höhe dieser Abweichung hängt von der Kuponhöhe der Anleihe ab: je niedriger die Kuponrate, desto höher die Duration der kuponzahlenden Anleihe und desto kleiner die Abweichung zur Duration der entsprechenden Nullkuponanleihe. Angenommen, wir befinden uns zum Zeitpunkt 0 und betrachten eine Anleihe, die zum Zeitpunkt ti den Betrag Ci zahlt (1≤i≤T). Unter Verwendung diskreter Zinssätze zur Barwertberechnung ist die Duration durch die folgende Formel gegeben: T C t (l+y) Í i=l D= T Í i=l i Ci (l+y)ti i i ti Ci (l+y)ti wobei ti Ci T y wi T Í i=l = ti , C i i t i=l (l+y) i utvtw wi (1) T Í die Zeit bis zur i-ten Fälligkeit, den i-ten Auszahlungsbetrag, die Anzahl der Zahlungen, den internen Zinsfuß und den Gewichtungsfaktor der i-ten Fälligkeit bezeichnet. 1 Frederick Macaulay, Some Theoretical Problems Suggested by the Movements of Interest Rates, BondYields and Stock Prices in the United States Since 1865, National Bureau of Economic Research, 1938 Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 43 Anhang In weiterer Folge wird die Berechnung der Duration einer zehnjährigen Anleihe mit einem Kupon von 8% und einem internen Zinsfuß von 7% dargestellt: Berechnung der Macaulay-Duration t C 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1/(1+y)^t 8'0 8'0 8'0 8'0 8'0 8'0 8'0 8'0 8'0 108'0 w 0'9346 0'8734 0'8163 0'7629 0'7130 0'6663 0'6227 0'5820 0'5439 0'5083 t*w 0'07 0'07 0'06 0'06 0'05 0'05 0'05 0'04 0'04 0'51 1'00 0'07 0'13 0'18 0'23 0'27 0'30 0'33 0'35 0'37 5'13 7'35 Macaulay-Duration=7'35. Es gibt eine wichtige Beziehung zwischen dem Preis und der Duration einer Anleihe. Der Preis P der Anleihe ist gegeben durch: T P= C Í i=l (l+y) i (2) ti Bildet man die erste Ableitung des Preises nach dem internen Zinsfuß, erhält man: •P T (–ti)Ci tiCi 1 T = = – •y i=l (l+y)ti+1 1+y i=l (l+y)ti Í Í (3) Kombiniert man die Formeln (1) bis (3), kommt man auf die Beziehung zwischen Preis und Duration: •P •y D – P = l+y (4) Die rechte Seite der Gleichung bezeichnet man als modifizierte Duration. Es gilt also, daß die relative Preisänderung aufgrund einer Zinsänderung bis auf das Vorzeichen durch die modifizierte Duration approximiert werden kann. Die modifizierte Duration der Anleihe aus dem obigen Beispiel beträgt also: 7.35 . Dmod = 1+0.07 = 6 87 (5) Die modifizierte Duration kann allerdings nur bei kleinen Zinsänderungen als verläßliche Approximation einer Preisänderung verwendet werden. Aufgrund der konvexen Beziehung zwischen Preis und Zinssatz spielen neben der ersten Ableitung die hier nicht berücksichtigten höheren Ableitungen eine wesentliche Rolle. 44 ◊ Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Anhang 2. Übersicht über die Zerlegung von Zinsinstrumenten Instrument Zerlegung + FRA kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit + – – + Zero Zero Zero Zero – + + – kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit – + + – Zero Zero Zero Zero – + + – kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit – Zero + Straight Bond + Zero – Straight Bond + – – + + – – + kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit kurze Laufzeit lange Laufzeit + FRN – Straight Bond – FRN + Straight Bond + Straight Bond – Straight Bond – Straight Bond + Straight Bond + gekaufte Währung – verkaufte Währung + Zero – Zero + – – + – + + – delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit + – – + – + + – – + + – + – – + delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit + – – + – + + – delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit delta kurze Laufzeit delta lange Laufzeit – FRA + Zinsfutures – Zinsfutures + Bondfutures – Bondfutures + Payerswap + Receiverswap + Payer Terminswap + Receiver Terminswap Devisentermingeschäft Option auf FRA + Call + delta FRA – Call – delta FRA + Put – delta FRA – Put + delta FRA Option auf Bond (Option auf Bondfuture) + Call – Call + Put – Put Caps und Floors + Cap + delta FRA – Cap – delta FRA + Floor – delta FRA – Floor + delta FRA Devisenoptionsgeschäft Basisinstrument + – – + + delta gekaufte Währung – delta verkaufte Währung Zero Zero Zero Zero Zero Zero Zero Zero – Zero + Straight Bond + Zero – Straight Bond + Zero – Straight Bond – Zero + Straight Bond + – – + – + + – Zero Zero Zero Zero Zero Zero Zero Zero + Zero – Zero Legende: FRA = Forward Rate Agreement. Zero = Zero Coupon Bond delta = deltagewichtet. Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 45 Anhang (Fortsetzung) Instrument Position Zerlegung Reverse FRN Long Short Leveraged FRN Long Short FRN mit Cap + 2 * Straight Bond – FRN + Cap – 2 * Straight Bond + FRN – Cap + 2 * FRN – Straight Bond + 2 * Floor – 2 * FRN + Straight Bond – 2 * Floor Long + – – + Short FRN mit Floor Long + FRN + Floor – FRN – Floor Short Collars Long + Cap – Floor – Cap + Floor Short Collar FRN Long + FRN – Collar – FRN + Collar Short Swaptions + Payer Swaption + delta Payer Terminswap – Payer Swaption + delta Receiver Terminswap + Receiver Swaption + delta Receiver Terminswap – Receiver Swaption + delta Payer Terminswap Anleihe mit Zinswahlrecht Long Short Callable Bond Long Short Putable Bond Long Short High Yield Aktien Bond Long Short High Yield Währungs Bond Long Short 46 FRN Cap FRN Cap ◊ + Straight Bond + Payer Swaption – Straight Bond + Receiver Swaption + – – + Straight Bond Call auf Bond Straight Bond Call auf Bond + Straight Bond + Put auf Bond – Straight Bond – Put auf Bond + Straight Bond – Put auf Aktie – Straight Bond + Put auf Aktie + Straight Bond – Put auf Wechselkurs – Straight Bond + Put auf Wechselkurs Leitfaden für § 22e und § 22h BWG Anhang 3. Literaturverzeichnis 3.1 Rechtliche Regelungen Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, 1996: Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung von Marktrisiken. EG-Kommission, 1993: Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalaussstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie). 2. große BWG-Novelle (Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie in Österreich). Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen: Grundsatz I vom 29. Oktober 1997 (Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie in der BRD). 3.2 Sonstige Literatur Gruber/Raskopf: Die Behandlung von derivativen Zinsinstrumenten in der Kapitaladäquanzrichtlinie (Working Paper der Deutschen Bundesbank). Hull John C., 1997: Options, Futures, and Other Derviatives, 3rd Edition, Prentice Hall. Schulte-Mattler/Traber, 1995: Marktrisiko und Eigenkapital, Gabler Verlag. Eller Roland, 1995: Alles über Finanzinnovationen, Beck-Wirtschaftsberater, dtv-Verlag. Jorion Philippe, 1996: Value at Risk: The New Benchmark for Controlling Market Risk, Irwin Professional Leitfaden für § 22e und § 22h BWG ◊ 47