Entstehung der Kalmarer Union

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Matthias Henke
Die Kalmarer Union
und andere Formen nordischer Zusammenarbeit
(1397 – 1814 – 1997)
31.01.2007
„The Scandinavian languages, the Protestant religion and common judicial system,
Viking history, pre-Christian mythology and joint – albeit disputed – territories (…)
have combined to create the basis for a common Nordic identity.“
Nordischer Rat
II
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis .............................................................................................IV
Bildquellenverzeichnis ......................................................................................VIII
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................VIII
1. Kapitel: Einleitung............................................................................. 1
2. Kapitel: Kalmarer Union (1397-1523).................................................3
Begriff.................................................................................................................. 3
Entstehung (1375-1397) ................................................................................... 3
Gründungsurkunde (1397) ............................................................................... 9
Alleinherrschaft Erichs von Pommern (1412-1439)................................... 12
Christoph III. von Bayern (1440-1448)........................................................ 19
Christian I. von Oldenburg (1448-1481) ...................................................... 21
Johann I. (1497-1501) ..................................................................................... 22
Blutbad von Stockholm (1520)...................................................................... 23
3. Kapitel: Andere Formen nordischer Zusammenarbeit ................... 26
a. Friedensbemühungen.................................................................................. 26
Friedensgedanken (1534 und 1541) .......................................................... 26
Friede von Stettin (1570)............................................................................ 27
Kieler Frieden (1814) .................................................................................. 28
b. Skandinavismus (1830 – 1864)............................................................... 29
c. Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert (1914-1997)............................ 33
Neutralitätserklärungen (1914 und 1917)................................................. 34
Nordische Interparlamentarische Union (1907) ..................................... 34
Vereinigungen Norden (1919, 1922 und 1924)....................................... 35
Nordisches Zusammenarbeitskomitee (1931)......................................... 35
Bemühungen um Skandinavischen Verteidigungsbund (1949) ............ 36
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (1952, 1954 und 1955)...................... 37
Nordischer Rat (1952) ................................................................................ 39
Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation (1968) .................................. 41
Nordischer Ministerrat (1971) ................................................................... 42
„Nordischer Block“ in der EU.................................................................. 44
4. Kapitel: Schlussbetrachtung............................................................ 45
Summe............................................................................................................... 45
Tabelle nordischer Zusammenarbeit ............................................................ 49
Kernthesen........................................................................................................ 52
Anhang ................................................................................................ 54
Der Ostseeraum um 1400 .............................................................................. 54
Landkarte der heutigen skandinavischen Länder ........................................ 55
III
Literaturverzeichnis
Die juristische Bibliothek in Würzburg verfügte zum Zeitpunkt der
Anfertigung dieser Seminararbeit über keine einschlägige Literatur. Sofern
eine Fremdleihe nicht möglich war, konnten Fundstellen nur mittelbar
übernommen werden.
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1950, (zitiert: Andersson)
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im mittelalterlichen Europa (Vorträge und Forschungen), (zitiert: Auge)
Bartholdy, Georg, Der macht- und dynastiepolitische Inhalt der dänischen
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Tuander,
Ola,
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http://odin.dep.no/odin/engelsk/norway/foreign/032005-990418/indexdok000-b-f-a.html, (zitiert: Tuander)
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http://www2.hu-berlin.de/ni/personal/rw/publikationen/kalmaru.html, S.
1-3, (zitiert: Wulff)
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unsere reiche gekomen sein.“, Herrschaft und Hof Christophs von Bayern
in Skandinavien (1440-1448), Zeitschrift Fremde Herrscher, Frankfurt am
Main 2006, S. 21-42, (zitiert: Zeilinger)
VII
Bildquellenverzeichnis
Alle Bilder entstammen der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia.
Die Karte des Ostseeraums um 1400 im Anhang wurde aus Nowak, Zenon
Hubert, Der Deutsche Orden in der Zeit der Kalmarer Union 1397-1521,
Toruń 1999, S. 217, entnommen.
Die Karte der heutigen skandinavischen Länder im Anhang entstammt der
Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003.
Die Übersicht zu den Verwandtschaftsbeziehungen der Könige der
Kalmarer Union ist eigenständig zusammengestellt.
Abkürzungsverzeichnis
Θ
EFTA
EG
EU
EWG
f.
ff.
Fn
ggf.
ILO
m.E.
NATO
NORDEK
S.
u.a.
UN
WTO
z.B.
verheiratet mit
European Free Trade Association, Europäische Freihandelsassoziation
Europäische Gemeinschaft(en)
Europäische Union
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
folgende Seite
folgende Seiten
Fußnote
gegebenenfalls
International Labour Organization, Internationale Arbeitsorganisation
meines Erachtens
North Atlantic Treaty Organization
Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation
Seite(n)
unter anderem
United Nations, Vereinte Nationen
World Trade Organization, Welthandelsorganisation
zum Beispiel
VIII
1. Kapitel: Einleitung
Die nordischen Länder Europas können in gewisser Weise als eine
„kompakte Einheit“ angesehen werden.1 Bisweilen spricht man sogar vom
„nordischen Block“, von dem ein besonders starker Einfluss auf die EU
ausgeht.2 Zur Blütezeit des Skandinavismuses ab 1830 hatte man gar von
einer „Harmonie des nordischen Gleichklangs“ und der „heiligen
Dreieinigkeit“ des Nordens gesprochen.3 Die Gründe der politischen und
kulturellen Gemeinsamkeiten der Nordstaaten reichen bis in die Zeit der
Kalmarer Union (1397) zurück. Die seinerzeit zustande gekommene Union
stellt eine lange und wichtige Epoche in der Geschichte Skandinaviens dar.4
Erst kürzlich feierte die Stadt Kalmar in Schweden die vor rund 600 Jahren
begründete Vereinigung von Dänemark, Norwegen und Schweden.5 So
können die skandinavischen Länder stolz auf jahrhundertealte politische
Zusammenarbeit, gemeinschaftlich entwickelte Errungenschaften und
eigenständige Besonderheiten zurückblicken.6
Allerdings ist die Geschichte der nordischen Länder nicht nur von
Zusammenarbeit geprägt. Es gab Zeiten politischer Turbulenzen und
erbitterter Erbfeindschaft.7 Dänemark und Schweden bekriegten sich
häufiger als andere europäische Länder. Die Dänen schauen stolz auf eine
der ältesten Monarchien der Welt zurück, die 1397 mit König Erich von
Pommern begann. Gleichzeitig trauert das Land aber auch um den
verlorenen Großmachtstatus, nachdem sich die Union durch den Aufstand
von Gustav I. Wasa im Jahre 1523 auflöste. Schweden hingegen betrachtet
seine Lösung von der Kalmarer Union mehr als Befreiung aus dänischer
„Knechtschaft“. Für Norwegen ist die Union ebenfalls mit schmerzhafter
Erinnerung verbunden. Sie bedeutete den Verlust gleichberechtigter
1
Uecker, S. 83.
Thune, S. 295.
3
Krüger, S. 99.
4
Olesen, S. 9.
5
Wulff, S. 1.
6
Klinge, S. 41.
7
Putensen, S. 383.
2
1
Existenz im Verbund zwischen Dänemark und Norwegen. Norwegen
erlangte eigene staatliche Souveränität erst im Jahre 1905. Für Finnland
schließlich liegen die Ereignisse von Kalmar nicht nur geographisch,
sondern auch historisch weit entfernt.
Die Auflösung der Kalmarer Union (1523) bedeutete nicht das Ende
nordischer Zusammenarbeit. Es kam zu Friedensverhandlungen wie etwa
1570 in Stettin und 1814 in Kiel. Im 19. Jahrhundert erreichte die
Zusammenarbeit durch den so genannten „Skandinavismus“ einen neuen
Höhepunkt, was Schweden u.a. zur Unterstützung Dänemarks in der
Auseinandersetzung um Schleswig/Holstein bewegte. Des Weiteren darf
die Gründung zahlreicher Organisationen im 20. Jahrhundert - wie z.B. die
Nordische Interparlamentarische Union, die Vereinigungen Norden, das
Nordische
Zusammenarbeitskommitee,
der
Nordische
Rat,
die
Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation und der Nordische Ministerrat nicht übersehen werden. Heutzutage treten die nordischen Länder trotz
unterschiedlicher nationaler Interessen in internationalen Organisationen
nicht selten als „nordischer Block“ auf, um sich für den Erhalt gemeinsamer
skandinavischer Traditionen und Errungenschaften einzusetzen.
Die vorliegende Arbeit versucht, der Frage nachzugehen, welchen Einfluss
die Kalmarer Union und die späteren Formen nordischer Zusammenarbeit
auf das Selbstverständnis der skandinavischen Staaten hatte, welche
Ausstrahlungskraft von dort ggf. auf das übrige Europa ausging und welche
Impulse umgekehrt das übrige Europa gerade in jüngster Zeit auf den
Zusammenhalt der skandinavischen Staaten ausübte. Das Ziel der Arbeit
wäre erreicht, wenn sie zu einem besseren Verständnis sowohl der
Verfassungs-
und
Rechtsgeschichte
Nordeuropas
als
auch
der
Wechselwirkungen zwischen den nordischen Staaten untereinander und
zum übrigen Europa beitragen könnte.
2
2. Kapitel: Kalmarer Union (1397-1523)
Begriff
Die Kalmarer Union ist als politisches
Bündnis zu begreifen, welches in den Jahren
zwischen 1397 und 1523 versuchte, die
skandinavischen
Länder
Dänemark,
Norwegen
Schweden
in
und
einer
Personalunion unter der Herrschaft eines
gemeinsamen Königs zu einigen. Aus heutiger
Sicht umfasste die Union geographisch auch
Finnland, Island und die Färörinseln, weil
Finnland 1154 von Schweden erobert worden war und Island ab 1262 und
die Färörinseln ab 1035 zu Norwegen gehörten. Die Bezeichnung Kalmarer
Union leitet sich von der schwedischen Stadt Kalmar ab, in der sich im
Jahre 1397 dänische, schwedische und norwegische Vertreter für Erich von
Pommern als ersten Unionskönig aussprachen. In der Literatur wird die
Union von Kalmar zum Teil auch als universitas nobilium charakterisiert.8
Entstehung (1375-1397)
Am 13.06.1397 wurde Erich von Pommern zum König der drei Reiche
Dänemark, Norwegen und Schweden gekrönt.9 Mit Bildung dieser
Personalunion setzte die Epoche der Kalmarer Union ein, die bis zur Wahl
des schwedischen Königs Gustav I. Wasa im Jahre 1523 fortdauerte. Im
Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es zur Bildung dieser
Vereinigung der bis dahin zerstrittenen nordischen Länder kam.
8
9
Olesen, S. 29.
Olesen, S. 9.
3
Im skandinavischen Großraum war gegen Ende des 14. Jahrhunderts
innerhalb der Königshäuser in Dänemark, Norwegen und Schweden durch
dynastische Heirats- und Erbschaftspolitik eine verworrene Situation von
Verwandtschaftsbeziehungen entstanden.10 Für das Verständnis der
Kalmarer Union ist es unabdingbar, auf dieses Beziehungsgeflecht
einzugehen.
In Dänemark herrschte Waldemar IV. Atterdag bis zu seinem Tod im Jahre
1375. Aus der Ehe mit Hedwig von Schlesien gingen zwei Töchter hervor:
Ingeborg von Dänemark und Margarete I. Die Tochter Ingeborg von
Dänemark vermählte sich mit Herzog Heinrich III. von Mecklenburg. Sie
hatten die Tochter Maria von Mecklenburg und den Sohn Albrecht von
Mecklenburg. Albrecht von Mecklenburg wurde zu Lebzeiten vom
dänischen König Waldemar IV. Atterdag als Nachfolger auserkoren, der zu
dieser Zeit bereits seit 1364 König von Schweden war. Die zweite Tochter
Margarete I. war mit Håkon VI. Magnusson verheiratet. Dieser war Sohn
des norwegischen Königs Magnus Eriksson, der bis 1364 König von
Schweden war. Aus dieser Ehe ging der Sohn Olav Håkonsson hervor.
10
Wulff, S. 2.
4
VERWANDTSCHAFTSBEZIEHUNGEN DER KÖNIGE DER
KALMARER UNION
Könige aus Dänemark
Könige aus Norwegen
und Schweden
Waldemar IV. Atterdag
Θ Hedwig von Schlesien
Magnus Eriksson
Ingeborg von Dänemark
Θ Heinrich III.
Albrecht von Mecklenburg
Margarete I.
Θ
Håkon VI. Magnusson
Olav Håkonsson
Maria von Mecklenburg
Θ Wartislaw VII.
Erik von Pommern
Θ Philippa von England
Katharina von Pommern
Θ Johann von Pfalz-Neumarkt
Christoph III. von Bayern
Θ Dorothea von Brandenburg
5
Margarete I. gelang es nach dem Tod von
Waldemar IV. Atterdag, ihren Sohn Olaf
Håkonsson
an
Stelle
Albrechts
von
Mecklenburg, des Sohnes ihrer Schwester,
beim dänischen Adel als Thronfolger
durchzusetzen.11 Olaf Håkonsson wurde
dadurch im Jahre 1376 im Alter von sechs
Jahren König von Dänemark. Im Jahre
1380 trat er die Nachfolge von Magnus
Eriksson an und wurde zudem König von
Norwegen.
Sieben Jahre später versuchte Olaf Håkonsson im Alter von 17 Jahren,
Schweden zu unterwerfen, welches seinerzeit von Albrecht von
Mecklenburg regiert wurde.12 Er hatte große Aussichten, dieses Vorhaben
zu verwirklichen und damit König von Dänemark, Norwegen und
Schweden zu werden. Die Bewohner Schwedens waren mit dem
mecklenburgischen Regiment unzufrieden, denn es drohte eine von ihnen
abgelehnte „Verdeutschung“.13 Doch Olaf Håkonsson verstarb plötzlich,
was für Margarete I., die ihren einzigen Sohn verlor, einen schweren Schlag
bedeutete.14 Sie hatte sich für die Einigung der nordischen Länder unter
Führung ihres Sohnes stark gemacht – doch mit dem unerwarteten Tod
schienen diese Hoffnungen begraben zu sein.15
Nach dem Tod von Olaf Håkonsson machten die Mecklenburger
Erbansprüche auf die dänische Krone geltend und versuchten, die
norwegische Krone zu erhalten.16 Eine Vereinigung der skandinavischen
Länder unter mecklenburgischer Führung war jedoch unerwünscht, weil
11
Wulff, S. 2.
Olesen, S. 9.
13
Linton, S. 206.
14
Olesen, S. 10.
15
Linton, S. 163.
16
Olesen, S. 10.
12
6
Dänemark und Norwegen eine Stärkung Mecklenburgs in Schweden und
Dänemark ablehnten.17
Margarete I. nutzte das entstandene Machtvakuum:18 Schon bald nach dem
Tod ihres Sohnes unternahm sie eine Rundreise zu den dänischen
Landesthingen. Dort wurde ihr noch im selben Jahr (1387) als Königin von
Dänemark gehuldigt.19 Ein Jahr später reiste sie nach Norwegen, um sich
auch dort als Monarchin huldigen zu lassen. Dies war insoweit revolutionär,
als nach der strengen Erbfolge in Norwegen die Krone an Albrecht von
Mecklenburg als König von Schweden hätte fallen müssen, der aus einem
alten norwegischen Königshaus abstammte. Allerdings lehnte ein Großteil
der Bevölkerung Schwedens Albrecht von Mecklenburg ab und erkannte
Margarete I. als rechtmäßige Königin an. Ebenfalls im Jahre 1388 beriefen
die schwedischen Oppositionellen Margarete I. im Namen des Reichs als
„Schwedens bevollmächtigte Frau und rechte Hausherrin auf Lebenszeit“.20
Nachdem Albrecht von Mecklenburg im Jahre 1389 in der Schlacht bei
Falköping von ihr gefangen genommen worden war, waren alle drei
nordischen Länder zum ersten Mal in einer Hand vereinigt.21
Allerdings gab es ein Problem: Königin Margarete I. hatte nach dem Tod
von Olaf Håkonsson keine weiteren Abkömmlinge. Dies aber setzte das
Fortbestehen einer Dynastie voraus. Deswegen musste Margarete I. einen
Adoptivsohn suchen, der als Gründer eines „Königsgeschlechts der
Einheit“ in Betracht kam.22 In Betracht kamen Albrecht von Mecklenburg
als Sohn ihrer Schwester Ingeborg von Dänemark und Erich von Pommern
als Sohn von Maria von Mecklenburg und Enkel von Ingeborg von
Dänemark.
17
Bøgh, S. 2.
Wulff, S. 2
19
Olesen, S. 10.
20
Linton, S. 168.
21
Koth, S. 65.
22
Olesen, S. 11.
18
7
Die Norweger waren gegen die Berufung Albrechts von Mecklenburg, den
sie als „Feind des Reichs“ ansahen.23 Das Ziel des norwegischen Adels
bestand in der Sicherung Norwegens gegen die Mecklenburger und damit
der Stärkung der eigenen Machtposition innerhalb des Landes.24 Deswegen
missachteten sie die eigenen Thronfolgegesetze, die bislang auf strenger
Erbfolge beruhten. Die Wahl Erichs von Pommern zum König von
Norwegen war sonach kein reines Zugeständnis an die Politik von
Margarete I., sondern lag vorrangig im eigenen Interesse.25 So sollte Erich
von Pommern Margarete I. auf dem Thron folgen und eine neue Erbfolge
beginnen, was dadurch ermöglicht wurde, dass die Interessen der
unterschiedlichen Seiten zusammenfielen.
Erich von Pommern wurde zum rechtmäßigen Erben des norwegischen
Throns ausgerufen. Noch im Jahre 1389 wurde er nach Dänemark geholt
und der Erziehung durch Königin Margarete I. überlassen.26 Sowohl in
Dänemark als auch in Schweden huldigte man ihm als Nachfolger von
Margarete I. Diese gab ihre auf Lebenszeit bemessene Regentschaft
vorzeitig auf, blieb aber bis auf weiteres Reichsvorsteherin in Dänemark
und Schweden.27
Die förmliche Thronbesteigung von Erich von Pommern zog sich bis in
das Jahr 1397 hin. Er wurde am 13.06.1397 in Kalmar als König der drei
Reiche Dänemark, Norwegen und Schweden in Anwesenheit vieler
bedeutender Persönlichkeiten - wie etwa der Erzbischöfe von Lund und
Uppsala, mehrerer Bischöfen und vieler Adeliger aus allen drei Reichen gekrönt. In der Gründungsurkunde der Kalmarer Union heißt es an der
entscheidenden Stelle:
„Alle diese drei Reiche, Dänemark, Schweden und Norwegen, haben mit rechter
Eintracht, Einigkeit, Liebe und gutem Willen (…) unseren hochgeborenen und würdigen
23
Olesen, S. 11.
Opsahl, S. 152.
25
Opsahl, Fn 200.
26
Carlsson, S. 42.
27
Olesen, S. 12.
24
8
Fürsten (…) Herrn König Erich als rechten Herrn und König über alle diese drei Reiche
angenommen, gewählt und empfangen [und] sodann (…) hier in Kalmar (…) gekrönt
und auf den königlichen Thron über diese drei Königreiche gesetzt (…).“28
Erich von Pommern mit Margarete I. bei seiner Unionskrönung in Kalmar 1397
Gründungsurkunde (1397)
Die Wahl Erichs von Pommern zum König über Dänemark, Norwegen
und Schweden wurde protokolliert und ist eindeutig belegt.29 Daneben gibt
es zwei weitere erhaltene Staatsurkunden: den Krönungsbrief und die
Gründungsurkunde.30 Der Krönungsbrief ist aus Pergament und wurde von
67 Adeligen besiegelt.31 Die Aussteller beurkundeten darin die Krönung und
Treue gegenüber König Erich von Pommern. Der Gründungsbrief ist
hingegen auf Papier geschrieben und hat nur zehn Siegel. Dafür enthält er
detaillierte Festsetzungen bezüglich der Verbindung der Reiche und der
28
Krüger, S. 154.
Wulff, S. 2.
30
Sammling af Danske Kongers Haandfæstinger, S. 28 ff.
31
Olesen, S. 17.
29
9
Königsmacht.32 Für das Verständnis der Kalmarer Union und ihre Position
in der nordischen Zusammenarbeit ist es nützlich, einen Blick auf die
Gründungsurkunde zu werfen, in der das Ziel der Union, die Stellung von
König Erich von Pommern und Margarete I. sowie die innen- und
außenpolitische Angelegenheiten besonders hervorgehoben werden.
Zweck des Bündnisses der drei Reiche war ein friedliches Zusammenleben
auf Dauer, was sich in der Formulierung ausdrückt: „Alle drei Königreiche sollen
in Eintracht und Liebe [beieinander] sein (…).“33 Dies sollte durch eine Art
„Waffenstillstand“ auf Dauer erreicht werden: „Hiermit soll aller Fehde und
Zwietracht, die zwischen den Reichen hier seit langen Zeiten bestanden, niedergelegt und
nie mehr aufgenommen oder hervorgebracht werden, nie wieder ein Reich gegen das eine
oder andere Krieg führen und nichts hervorkommen, woraus Krieg oder Uneinigkeit
entstehen könnte.“34
Die Stellung des Königs Erichs von Pommern wurde als „gewählter und
empfangener“ König beschrieben. Die Reiche sollten außerdem auf Dauer
nur einen gemeinsamen König haben: „Erstens sollen diese drei Reiche diesen
König haben, das ist König Erich zu seinen Lebzeiten; danach und auf ewig sollen diese
drei Reiche einen König – und nicht mehrere – über diese drei Reiche haben“.35 Erich
von Pommern wurde die Würde und das Recht verliehen, so wie es einem
gekrönten König in den drei Reichen gebührt: „(…) mit der Würde, die sowohl
in geistlichen wie weltlichen Dingen einem rechten König zu besitzen und zu bewahren
gebührt.“36
Die Stellung von Margarete I. wurde wie folgt beschrieben: „Außerdem soll
unsere Frau Königin Margarete zu ihren Lebzeiten ungehindert und mit allem
königlichen Recht – nichts ausgenommen – nach ihrem Willen alles besitzen und nutzen,
32
Olesen, S. 17.
Krüger, S. 155.
34
Krüger, S. 156 f.
35
Krüger, S. 154 f.
36
Krüger, S. 154.
33
10
beherrschen und behalten (…), doch so, dass Länder und Schlösser wieder frei und
unbeschwert an den König kommen, wenn sie stirbt.“37
Innenpolitisch blieben die drei Reiche getrennt.38 Trotz des Verlangens
nach engerer politischer Zusammenarbeit sollte jedes Reich seine eigenen
Gesetze und Rechte behalten: „Jedes von ihnen hat dem anderen mit Treue und
Macht behilflich zu sein, doch so, dass jedes Reich bei seinem Recht und Gesetz bleibt
(…).“39 Das Recht eines ausländischen Landes durfte nicht in ein anderes
Land eingeführt werden: „Kein Recht oder Gesetz ist von einem Land in das andere
zu ziehen, wenn es dort nicht Recht oder Gesetz war, sondern der König und jedes Reich
bleiben bei ihrem Recht und Gesetz, wie vorher gesagt ist und wie es bleiben muss.“40
Dies gilt insbesondere für die Herrschaft über die Schlösser und Burgen in
Dänemark, Norwegen und Schweden: „Fürderhin soll der König in seinem Reich
Dänemark herrschen und regieren über Schlösser und Burgen, Recht und Gericht, so wie
es dort Recht und Gesetz ausweisen (…); ebenso in Schweden und Norwegen nach ihrem
Recht und Gesetz“.41
Trotz Trennung des unterschiedlichen Rechts innerhalb der drei Reiche gab
es auch Ansätze zur innenpolitischen Zusammenarbeit. Dies galt
namentlich für die gemeinsame Verfolgung von Friedlosen: „Wird jemand für
sein erkanntes Verbrechen friedlos in einem Reich, vogelfrei oder gesetzlos in einem
anderen Reich, soll er sowohl in dem einen wie dem anderen friedlos sein. Niemand darf
ihn beherbergen oder verteidigen, sondern wo er angeklagt und verfolgt wird, soll man
entsprechend seinem Verbrechen und nach Urteil des Gerichts über ihn richten.“42
Außenpolitisch waren die drei Reiche bestrebt, auf den Gebieten
Verteidigung und Verständigung mit Drittländern enger zusammenarbeiten.
Dies galt vor allem für den Kriegs- und Angriffsfall: „Wenn eines dieser Reiche
in einen Krieg oder Angriff gerät (…), dann sollen die beiden anderen Reiche (…) dem
37
Krüger, S. 158.
Olesen, S. 17.
39
Krüger, S. 155.
40
Krüger, S. 156.
41
Krüger, S. 155 f.
42
Krüger, S. 157.
38
11
[angegriffenen] Reich mit Macht und aller Treue zur Hilfe und Abwehr kommen.“43
Zudem sollten die Verhandlungen mit Vertretern ausländischer Reiche vom
König und von den Reichsräten aus Dänemark, Norwegen und Schweden
gemeinsam geführt werden: „(…) werden Verhandlungen von fremden Herren oder
Städten oder von ihren Gesandten geführt (…) dann haben unser Herr König (…) und
seine Räte (…) aus jedem Reich die Befugnis darüber zu beraten und im Namen dieser
drei Reiche zu beschließen“.44
Trotz dieser Erklärungen in der Gründungsurkunde vereinigten sich die
Reiche der Kalmarer Union nicht; denn es handelte sich nicht um eine
gleichberechtigte Gemeinschaft.45 Vielmehr behielt Margarete I. als
Erzieherin von Erich von Pommern das Zepter bis zu ihrem Tod im Jahre
1412 in der Hand. Ihr kam es primär auf eine positive wirtschaftliche
Entwicklung Dänemarks an. Den anderen Reichen widmete sie weniger
Aufmerksamkeit. Auch der Adel, dessen Besitztümer sich zum Teil über die
„Landesgrenzen“ hinaus erstreckten, war kein vereinheitlichender Faktor.
Dies lag daran, dass die politischen Rechte in Dänemark, Norwegen und
Schweden unterschiedlich ausgestaltet waren. Schon sehr bald regte sich
innerhalb der bäuerlichen Kreise Schwedens Widerstand gegen die
Herrschaftsgewalt aus Dänemark.
Alleinherrschaft Erichs von Pommern (1412-1439)
Die Kalmarer Union bildete nur unter den Königen Erich von Pommern,
Christoph III. von Bayern, Christian I. von Oldenburg und Johann I. eine
Personalunion, d.h. die skandinavischen Länder wurden nur unter diesen
Regenten mit einer Hand regiert. Erich von Pommern war von den
Unionskönigen die bedeutendste Persönlichkeit. Die vorliegende Arbeit
beschäftigt sich deshalb vorrangig mit seiner Regierungszeit. Doch soll im
43
Krüger, S. 156.
Krüger, S. 157.
45
Wulff, S. 3.
44
12
Anschluss daran, wenn auch kurz, auf die anderen Unionskönige
eingegangen werden.
Erich von Pommern spielte als Regent - neben
Königin Margarete I. als Begründerin der
Kalmarer
Union
-
in
einer
äußerst
wechselvollen Zeit der nordischen Union eine
herausragende Rolle.46 In der Vergangenheit
wurde Erich von Pommern als „deutscher
König“ bezeichnet, der weder die Interessen
Dänemarks, Norwegens noch Schwedens wahrgenommen habe.47 Derzeit
wird Erich von Pommern als ein bedeutsamer König angesehen, der eine
Vielzahl nordischer Interessen realisierte.48
Der erste Unionskönig versuchte die drei
Reiche als eine Einheit zu regieren allerdings nicht als eine Allianz oder eine
Union, wie es in der Gründungsurkunde
vereinbart
worden
war,
sondern
als
„zentralisierten Staat“.49 Schon Margarete
I.
hatte
nach
Machtausübung
Ausbau
und
zentraler
Konsolidierung
gestrebt.50 Erich von Pommern übernahm
diese
Herrschaftsauffassung
seiner
Ziehmutter. Dies spiegelte sich u.a. in der
Verwaltung, im Archivwesen, in den
Ratsversammlungen der Union, in der
gemeinsamen Flagge, im Wappen und in
der Stiftung von Orden für geistliche und
weltliche
Mitglieder
aus
allen
drei
46
Olesen, S. 199.
Erslev, S. 280.
48
Carlsson, S. 90 ff.; Christensen, S. 175; Olesen, S. 2 ff.
49
Olesen, S. 19.
50
Olesen, S. 205.
47
13
Königreichen wider.51
Das Streben nach Errichtung einer Zentralgewalt kam insbesondere in der
Verwendung der königlichen Siegel zum Ausdruck. Das Majestätssiegel
Erichs von Pommern zeigt ein kreuzgeteiltes Schild, in dessen erstem Feld
Dänemarks drei Löwen mit Herzen, in dessen zweitem Feld drei Kronen
für die drei Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen, in dessen drittem
Feld der Folkunger Löwe und in dessen viertem Feld der pommersche
Greif und im Herzschild der norwegische Löwe abgebildet waren.52 Die
Siegelumschrift beschrieb Erich von Pommern als König von Dänemark,
Schweden und Norwegen sowie als Herzog von Pommern. Das persönliche
Siegel mit den drei Kronen wurde durch Erich von Pommern für die
Siegelung nahezu jeder königlichen Urkunde verwendet, und zwar für alle
drei Reiche.53 Dies war Ausdruck der Einheit der nordischen Königsmacht
und spiegelt die Herrschaftseinstellung Erichs von Pommern wider.
Bemerkenswert erscheint, dass die königlichen Hofbeamten der zentralen
Unionsverwaltung ausnahmslos Dänen waren.54 Erich von Pommern besaß
einen Hofmeister, einen Kammermeister und eine Kanzlei, die für alle drei
Reiche zuständig waren.55 Der dänische Reichsrat bestand aus einem
Gremium von mehr als 30 Personen. Die Mitglieder des Rats wurden vom
König ernannt und legten einen speziellen Eid als seine Ratgeber und
Gefolgsmänner ab.56 Außerdem gab es einen königlichen Gerichtshof, der
in den drei Reichen mit je einem Gerichtskanzler national gegliedert war.57
Kopenhagen entwickelte sich als Sitz der königlichen Administration und
Treffpunkt für große Unionstreffen mehr und mehr zur „Hauptstadt“ der
Union.58
51
Olesen, S. 19.
Bartholdy, S. 93 ff.
53
Olesen, S. 210.
54
Christensen, S. 64.
55
Olesen, S. 214.
56
Olesen, S. 225.
57
Schück, S. 27 ff.
58
Erslev, S. 119 ff.
52
14
Obwohl die Unionstreffen seltener wurden, blieben sie bedeutsam: Die
Tagungen ermöglichten, gemeinsam wichtige Probleme der Verteidigung
und Außenpolitik, des Rechtsverhältnisses der Reiche untereinander sowie
kirchlicher Angelegenheiten zu erörtern.59 Dadurch konnten die Reiche
nach außen als geschlossene Einheit auftreten. Die zentrale Ausübung der
Macht konsolidierte die Unionsbestrebungen und hob die Vereinigung der
drei Länder auf ein höheres Niveau.60
Erich von Pommern heiratete im Jahre 1406 Philippa von England. Dies
war für das Unionskönigtum äußerst vorteilhaft; denn durch die
Vermählung steigerte sich das Prestige gegenüber den südlichen
Großmächten. Erich von Pommern wurde nunmehr als einer der
bedeutsamsten Fürsten Europas angesehen.61 Die Bedeutung der Union
innerhalb Europas wuchs, was mit den Begünstigungen zusammenhing, die
englischen Kaufleuten eingeräumt wurden. Allerdings blieb die Ehe Erichs
von Pommern kinderlos, so dass die Nachfolgefrage nicht geklärt war.
Erich von Pommern selbst hatte als Nachfolger seinen noch unmündigen
Vetter Herzog Bogislav IX. von Pommern auserkoren. Doch hatte er
während seiner gesamten Regierungszeit um die Akzeptanz dieses
ausgesuchten Nachfolgers zu kämpfen.
In der Innenpolitik strebte Erich von Pommern eine Aufwärtsentwicklung
vor allem der dänischen Städte an. Dies gelang ihm, indem er einige Städte
mit Privilegien ausstattete. Zwischen 1413 und 1437 wurden insgesamt 44
Privilegien verteilt. Zudem begann er, neue Burgen zu bauen und Städte zu
gründen. So entstanden etwa Malmöhus, Landskrona62 und Viborg.63 Auch
in der Nähe von Helsingborg baute er eine Burg und gründete eine neue
Stadt „auf Ørekrog“. Dies diente der Überwachung der nördlichen Grenze
im Øresund. Schiffe mussten an dieser Stelle Zoll bezahlen. Die Einführung
des Sundzolls im Jahre 1429 war für den dänischen Staat für mehr als 400
59
Olesen, S. 227.
Olesen, S. 205.
61
Hørby, S. 143.
62
Blomkvist, S. 22.
63
Olesen, S. 215.
60
15
Jahre die wichtigste Einnahmequelle.64 Hier dokumentiert sich, dass Erich
von Pommern die macht- und handelspolitische Dominanz im Ostseeraum
anstrebte und die Union des Nordens zu einem bedeutsamen Imperium
nach europäischem Maßstab auszubauen trachtete.65
Im Verhältnis zur Kirche unterstützte Erich von Pommern den Birgittinerorden und gründete das Kloster Maribo. Durch die Popularität des Ordens
versuchte er, das Unionskönigtum zu stärken. Er war auch gegenüber den
Orden der Karthäuser und Karmeliter wohl gesonnen. Im Gegenzug
verlangte er die Kontrolle über die Besetzung der Bischofsämter und
wünschte die Unterstützung der Kirche durch Bargeldanleihen und Steuern.
Der Vatikan kam den Forderungen des Unionskönigs nach. Mehrere loyale
Dänen wurden als Bischöfe in Norwegen und Schweden eingesetzt.
Diese Politik hatte nachteilige Konsequenzen für Norwegen: Dieses Reich
verlor in der Kalmarer Union mehr und mehr an Selbstständigkeit.66
Norwegen wurde von Dänemark regiert, und der norwegische Reichsrat
versammelte sich nur gelegentlich. Die norwegischen Staatsangelegenheiten
wurden von der dänischen Verwaltung ausgeübt. Sogar das norwegische
Reichssiegel wurde während der gesamten Regierungszeit Erichs von
Pommern in Dänemark aufbewahrt.
In Schweden entstand Kritik an der königlichen Macht über die Kirche. Im
Streit um die Ernennung des Bischofs in Strängnäs wurde Erich von
Pommern auf Grund des Eingriffs in die Geschicke der schwedischen
Kirche als „Unterdrücker der Kirche“ bezeichnet.67 In den folgenden
Jahren bildete sich immer mehr Widerstand gegen die königliche Politik und
zur Verteidigung der kirchlichen Freiheit (libertas ecclesiae).68 Erich von
Pommern widersetzte sich der Kritik und behielt das Recht, entsprechende
Leistungen von der Kirche zu erheben.
64
Hørby, S. 255 ff.
Korff, S. 13 ff.
66
Olesen, S. 209.
67
Olesen, S. 232 f.
68
Olesen, S. 233.
65
16
Neben dieser kirchlichen Kritik war Erich von Pommern mit zunehmender
Regierungszeit der steigenden Unzufriedenheit des Adels und der übrigen
Bevölkerung
ausgesetzt.
Steuererhöhungen
Auch
durchgesetzt.
hatte
der
Diese
Unionskönig
Politik
führte
drastische
zu
einer
wirtschaftlichen Schädigung der Bauern. Zudem sah sich der schwedische
Adel durch die Lehenspolitik ins Abseits gedrängt; denn die Lehensgüter
waren weitgehend an Dänen vergeben worden. Es baute sich eine
Opposition gegen die Herrschaftsgewalt aus Dänemark auf.69
Die Unzufriedenheit der Schweden mündete 1434 in einen Aufstand gegen
Erich von Pommern, dessen Federführung bei Engelbrekt Engelbrektsson
von Dalarna lag und der sich auf einen Großteil von Schweden ausdehnte.70
Der
Aufstand
richtete
sich
gegen
die
aus
schwedischer
Sicht
„machtbesessene“ Obrigkeit.71 Auch der schwedische Reichsrat schloss sich
dem Widerstand an. Er verlangte, dass Schweden nach eigenen
Landesgesetzen regiert werde und einheimische Männer die Administration
führten.72
Der Aufruhr richtete sich vornehmlich gegen die Burgen der dänischen
Vögte, die es in allen größeren Ortschaften sowie auf den Zufahrten gab.
Engelbrekt Engelbrektsson rief in ganz Schweden Gleichgesinnte
zusammen, die die Burgen belagerten.73 Innerhalb kurzer Zeit konnten
zahlreiche Festungen eingenommen werden. Der Aufstand vereinigte
geistliche und weltliche Reichsräte. Sie richteten vom schwedischen
Vadstena aus - unter Hinweis auf die Rechtsbrüche - einen Absagebrief an
Erich von Pommern und die dänischen Vögte in Schweden.
Im Jahre 1436 wurde in Kalmar ein Unionstreffen einberufen. Erich von
Pommern hatte dem schwedischen Reichsrat große Zugeständnisse zu
69
Wulff, S. 3.
Olesen, S. 233 f.
71
Blomkvist, S. 24.
72
Larsson, S. 114 ff.
73
Blomkvist, S. 24.
70
17
machen. Er versprach u.a., seinen Regierungsstil zu ändern und akzeptierte
das schwedische Landrecht. Zudem versprach er, die an Dänen vergebenen
Schlösser in die Hände des schwedischen Reichsrats zurückzuübereignen.
Im Gegenzug wurde Erich von Pommern weiterhin als König von
Schweden anerkannt. Der entsprechende Vergleich wurde in einer
Unionsurkunde von 1436 festgehalten.74 Auf dem Markt von Kalmar wurde
eine feierliche Versöhnungszeremonie abgehalten.
Historisch gesehen, war das Treffen in Kalmar (1436) ein Wendepunkt in
der Geschichte der Kalmarer Union. Erich von Pommern hatte durch seine
Zugeständnisse seine Position entscheidend geschwächt. Der Konflikt mit
dem Unionskönig war deshalb nicht ausgetragen. Er konzentrierte sich
nunmehr darauf, ob Erich von Pommern das Recht hatte, seinen Vetter
Herzog Bogislav IX. von Pommern als Nachfolger einzusetzen. Die
Sukzessionssfrage wurde deswegen so wichtig genommen, weil die
Fortführung der Union mit Herzog Bogislav IX. von Pommern als nicht
wünschenswert angesehen wurde.75
Unerwartet verließ Erich von Pommern 1438 für immer Dänemark in
Richtung Gotland. Sowohl der dänische als auch der schwedische Reichsrat
erteilten Erich von Pommern erneut einen Absagebrief. Gleichzeitig bot
sich Christoph III. von Bayern den Schweden als Thronnachfolger an.
Somit verfügte Erich von Pommern im Jahre 1439 nur noch über das
Erbreich Norwegen. Trotz der Bestrebungen sowohl der dänischen wie der
schwedischen Reichsräte, Erich von Pommern gemeinsam abzusetzen,
hielten die Norweger an ihrem König bis 1440 fest. Dann fertigte auch der
norwegische Reichsrat einen Absagebrief aus.
Dieser Ausgang des Konflikts war nicht das Resultat von Argumenten,
sondern der Machtverhältnisse. Erich von Pommern war nicht bereit, auf
dänische und schwedische Forderungen einzugehen. Dies widersprach
74
75
Krüger, S. 159 ff.
Olesen, S. 237.
18
seiner zentralistischen Herrschaftsauffassung. Folge war der Verlust der drei
nordischen Reiche.
Christoph III. von Bayern (1440-1448)
Christoph III. von Bayern war der Sohn
Katharinas von Pommern, der Schwester
Erichs von Pommern. Der dänische Reichsrat
bot ihm im Jahre 1438 die Nachfolge als
Unionskönig
an,
nachdem
Erich
von
Pommern nach Gotland geflüchtet war.76
Christoph
III.
von
Bayern
ergriff
die
Gelegenheit und wurde im Jahre 1440 zum
dänischen König gekrönt. Dies geschah entgegen der Unionsabsprache aus
dem Jahre 1436 in einer traditionellen Wahl auf dem Thing in Viborg.77
Nach der Flucht Erichs von Pommern hatte sich die Union kurzzeitig
aufgelöst. Insbesondere Schweden und Norwegen wandten sich gegen
Dänemark. Bis in das Jahr 1441 gab es weitere Bauernaufstände.78 Erst als
Christoph III. von Bayern in Jütland einen entscheidenden Sieg errang, war
der Widerstand gebrochen. Mit Unterstützung von Erzbischof Hans
Laxmand gelang es Christoph III. von Bayern noch im selben Jahr, den
schwedischen Thron zu besteigen. Im Dom von Uppsala wurde er gekrönt.
1442 wurde er wiederum mit Hilfe des Erzbischofs entgegen dem Prinzip
der Erbmonarchie in Oslo zum König von Norwegen gekrönt.
Erneut hatten die skandinavischen Länder einen Unionskönig, der alle drei
Länder repräsentierte.79 Christoph III. von Bayern gab die Politik seiner
Vorgänger auf und regierte jedes Land der Kalmarer Union nach dessen
eigenem Recht. Als dreifacher König war er gleichsam die „Klammer“,
76
Zeilinger, S. 21.
Zeilinger, S. 23.
78
Zeilinger, S. 23.
79
Zeilinger, S. 24.
77
19
welche die nordische Union zusammenhielt.80 Er verhielt sich sowohl
innen- wie außenpolitisch vorsichtig und berücksichtigte die getroffenen
Wahlabsprachen.81
Das schwedische Recht erfuhr unter Christoph III. von Bayern zahlreiche
Neuerungen („Christophs Landrecht“). So verlangte er in Jütland und
Fünen die Abgabe des Zehnten. Im Jahre 1443 führte er in Kopenhagen ein
neues Stadtrecht ein und machte diese Stadt endgültig zur „Haupt- und
Residenzstadt“. Allerdings erwuchsen auf Grund der Selbstständigkeit des
norwegischen und des schwedischen Reichsrats Zweifel, ob Kopenhagen
die zentrale Anlaufstelle für Unionssachen sein könne.82 Des Weiteren
wurde der Handel mit ausländischer Währung verboten. Schließlich erhob
Christoph III. von Bayern - wie sein Vorgänger Erich von Pommern Steuern für die Schifffahrtsstraße des Øresunds.
Hansestädte wurden durch Befreiung vom Øresundzoll privilegiert. Solche
Privilegierungen waren das wohl auffälligste Charakteristikum der
Regierungszeit Christophs III. von Bayern. Nicht übersehen werden darf,
dass die Privilegierungen - wegen der Bevorzugung der deutschen Städte auch Unmut hervorriefen. Die Erteilung der Privilegien mag qualitativ als
königliche Initiative zur Schaffung einer Allianz zwischen Königsmacht und
Hansestädten angesehen werden. Andererseits dürfte aber auch ein rein
dänisches Interesse im Spiel gewesen sein – nämlich die Zielsetzung,
Dänemark innerhalb der Kalmarer Union zur Dominanz zu verhelfen.
Christoph III. von Bayern setzte darüber hinaus Akzente durch Förderung
von Kirche und Städten und ansatzweise auf dem Gebiet der
Landfriedenspolitik.83 Auffallend war seine enge Zusammenarbeit mit den
drei nordischen Erzbischöfen, die zu jener Zeit allesamt vom
80
Auge, S. 741.
Zeilinger, S. 25.
82
Zeilinger, S. 29.
83
Deutinger, S. 37.
81
20
Konziliarismus beeinflusst waren und sowohl kirchen- wie reichspolitisch
höchst selbstbewusst agierten.84
Besonders großen Einfluss konnte Christoph III. von Bayern auf die
Kalmarer Union nicht nehmen: Schon im Jahre 1448 starb er im Alter von
nur 31 Jahren auf der Festung Kärnan. Zusammenfassend lässt sich seine
Zeit als Periode konsensualer Politik zwischen nordischer Königsherrschaft
und den drei Reichsratskollegien charakterisieren.85 Seine relative politische
Inaktivität hat nach einer Zeit der Konflikte und Bürgerkriege für Ruhe,
Stabilität und Frieden gesorgt.86
Christian I. von Oldenburg (1448-1481)
Nachfolger Christophs III. von Bayern
wurde Christian I. von Oldenburg. Er war
von Adolf VIII. vorgeschlagen worden,
nachdem dieser das dänische Angebot
einer Krönung abgelehnt hatte. Christian
I. von Oldenburg regierte von 1448 bis
1481 als König von Dänemark, von 1450
bis 1481 als König von Norwegen und
von 1457 bis 1464 als König von Schweden. Auch er vereinigte somit die
drei
skandinavischen
Länder
über
weite
Zeiträume
unter
einer
Herrschaftsgewalt.
Schon zu Beginn seiner Regierungszeit bekam Christian I. von Oldenburg
finanzielle Probleme, weil er die Schulden von Alfons VIII. zu übernehmen
hatte. Aus diesem Grund überließ er die Burgen und Ämter weiterhin den
Adeligen. Als Unionskönig reiste er nach Rom und unterrichtete den Papst
von seiner Absicht, eine Universität zu gründen und geistliche Ämter nur
84
Zeilinger, S. 26.
Schneidmüller, S. 53 ff.
86
Zeilinger, S. 35.
85
21
noch mit Einheimischen zu besetzen. Den Prälaten wollte er Burgen und
weltliche Lehen abnehmen. Der Papst befürwortete den Bau der
Universität, lehnte die übrigen Vorhaben jedoch ab. Während seiner Zeit als
Unionskönig entsandte Christian I. von Oldenburg im Jahre 1471 eine
Expedition
in
den
Nordatlantik.
Diesen
Seefahrern
gelang
es
möglicherweise schon damals, bis nach Nordamerika vorzudringen.
Christian I. von Oldenburg starb 1481. Er hinterließ zwei Söhne: Johann I.
und den noch unmündigen Friedrich I.
Johann I. (1497-1501)
Johann I. wurde nach dem Tod seines
Vaters im Jahre 1481 König von Dänemark.
In Schweden regierte er von 1497 bis 1501.
Auch während dieses Zeitraumes kam die
skandinavische Personalunion zum Tragen.
Johann I. war bemüht, die Politik seines
Vaters weiterzuführen. Insbesondere legte
er Wert darauf, die Union vollständig
wieder herzustellen und die Beziehungen zu den Hansestädten zu
verbessern. Sein besonderes Augenmerk galt Lübeck, weil er dessen
Einfluss auf Schweden als politisch störend empfand.
Gemeinsam mit seinem inzwischen mündigen Bruder Friederich I.
versuchte er im Jahre 1500, die aufständische Bauernrepublik Dithmarschen
zu unterwerfen. Dazu engagierte er das gefürchtete Söldnerheer „Die
schwarze Garde“. Doch wurden seine Truppen vernichtend geschlagen,
wobei auch 76 schleswig/holsteinische Ritter – fast jeder dritte - ums Leben
kamen. Durch erneute Feindseligkeiten mit Schweden und königliche
Unterstützung des niederländischen Handels wurde die Wirtschaft der Stadt
Lübeck in Mitleidenschaft gezogen. Es kam zu einem Seekrieg zwischen
22
Dänemark und Lübeck in den Jahren 1509 und 1510. Drei Jahre später
starb König Johann I.
Blutbad von Stockholm (1520)
In den folgenden Jahren strebte Schweden immer mehr nach
Unabhängigkeit. Innerhalb des Landes wurden Herrschaftsvertreter
abgesetzt und so genannte Reichsvorsteher (schwedisch: risksföreståndare)
regierten den Staat. Als der norwegische Vizekönig Christian II. im Jahre
1513 zum dänischen König ernannt wurde, hatten sich die Schweden von
der Union schon abgewandt. Inzwischen regierte dort der Reichsvorsteher
Sten Sture. Mit allen Mitteln versuchte Christian II., das schwedische Reich
unter seine Gewalt zu bringen. In einer Schlacht im Jahre 1520 wurde Sten
Sture schwer verwundet. Als er kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag,
gaben seine Anhänger auf, und der schwedische Widerstand war gebrochen.
Christian II. versprach den Oppositionellen Amnestie.
Noch im selben Jahr wurde Christian II. in
Stockholm
zum
schwedischen
König
gekrönt. Zu diesem Zweck wurde zu einem
„Versöhnungsfest“ eingeladen. Doch drei
Tage später machte Christian II. den
Widerstandskämpfern
wurden
unter
dem
den Prozess.
Sie
Deckmantel
des
geistlichen Gerichts als Ketzer angeklagt.
Dadurch fühlte sich Christian II. an sein
Amnestieversprechen nicht mehr gebunden.
Insgesamt wurden im Jahre 1520 etwa 100 Widerstandskämpfer
hingerichtet, darunter die Bischöfe von Skara und Strängnäs. Dieses
„Blutbad von Stockholm“ brachte Christian II. in Schweden den Beinamen
„der Tyrann“ ein.
23
“Blutbad von Stockholm“ im Jahre 1520
Durch die Hinrichtungen versuchte Christian II., Widerstände auch für die
Zukunft zu verhindern. Doch erzielte er keine abschreckende Wirkung. Im
Gegenteil: Das „Blutbad von Stockholm“ wurde der Keim für den von
Gustav I. Wasa im Jahre 1523 organisierten Bauernaufstand. Dieser
schwedische Reichsvorsteher hatte sich schon früher als Fahnenträger an
den Kämpfen von Sten Sture beteiligt. Überdies war sein Vater Erik
Johansson Wasa im Stockholmer Blutbad hingerichtet worden.
Der Aufstand nahm immer größere Formen an. In Kopparberg schlossen
sich ihm rund 1000 Bergarbeiter an. Man zwang ihn zur Flucht in die
Niederlande. Bald darauf waren alle dänischen Truppen aus Schweden
vertrieben. In den Folgejahren versuchte Christian II. vergeblich, Norwegen
zurückzuerobern. Doch er wurde gefangen genommen und auf den
Schlössern Sonderburg und Kalundborg bis zu seinem Tod inhaftiert.
24
Nach der Krönung von Gustav I. Wasa zum
schwedischen König im Jahre 1523 entzog sich
Schweden endgültig der dänischen Machtpolitik
und damit dem Zusammenschluss der drei
Reiche unter einem König. Zugleich führte
Gustav I. Wasa die erbliche Thronfolge ein. Der
Tag
seiner
Krönung
wurde
später
zum
schwedischen Nationalfeiertag und läutete das
Ende der Kalmarer Union ein.
25
3. Kapitel: Andere Formen nordischer Zusammenarbeit
a. Friedensbemühungen
Friedensgedanken (1534 und 1541)
Mit Ende der Kalmarer Union begann ein neuer Abschnitt der Beziehungen
zwischen Dänemark/Norwegen und Schweden. In den ersten Jahren
dauerte die Bedrohung durch den vertriebenen König Christian II. und
seine Anhängern latent fort. Dies führte zu einem Einvernehmen zwischen
den skandinavischen Königen Frederik I., Christian III. und Gustav I.
Wasa. Sie schlossen 1534 in Stockholm und 1541 in Brömsebro zwei
Beistandsverträge.87 Darin wurde eine Friedens- und Beistandsvereinbarung
für die kommenden 50 Jahre getroffen. In Art. 15 des Beistandsvertrags
wurde ausdrücklich der Zusammenschluss der drei Reiche gegen Christian
II. betont,88 was an die Zeiten der Kalmarer Union erinnert.89
Die friedliche Koexistenz der nordischen Staaten hielt nicht lange an. Nach
dem jeweiligen Generationswechsel der Könige in den drei Ländern
verflüchtigte sich der Zusammenhalt. Mit den Nachfolgern Frederik II.,
Erik XIV. und Johann III. setzte eine neue politische Ausrichtung ein.
Zudem führte der russische Angriff auf Livland im Jahre 1558 zu
politischen Turbulenzen, die sich zu einem Machtkampf im Ostseeraum
entwickelten. Überdies stritten die Länder um Siegel und Wappen. So
verwendete Dänemark weiterhin die schwedischen drei Kronen im
dänischen Siegel und Wappen.90 Ab 1559 gab es schwedische Proteste, die
dieses Vorgehen nicht akzeptierten.91 Das nicht freundschaftliche, aber
friedliche Verhältnis wandelte sich plötzlich: Im Jahre 1563 standen sich
Dänemark und Schweden im Nordischen Siebenjährigen Krieg gegenüber.
87
Seresse, S. 350.
Seresse, Fn 7.
89
Seresse, S. 350.
90
Seresse, S. 351.
91
Bartholdy, S. 223 ff.
88
26
Friede von Stettin (1570)
Der Krieg brachte in den Grenzgebieten von Dänemark/Norwegen
Verwüstungen, Geldnöte, Menschenverluste und andere Notsituationen mit
sich.92 Erst der Friede von Stettin im Jahre 1570 beendete die kriegerischen
Auseinandersetzungen. Die Friedensvereinbarung enthielt verschiedene
Punkte, welche die Streitigkeiten zwischen Dänemark/Norwegen und
Schweden ausräumen sollten:93 So verzichtete man gegenseitig auf
Herrschaftsansprüche.
Zwischenlösung
Im
gefunden.
SiegelBeide
und
Wappenstreit
Seiten
wurde
versprachen,
in
eine
dieser
Angelegenheit keinen Krieg zu beginnen. Schließlich durften beide Reiche
die drei Kronen weiterführen. Es verblieb somit im Wesentlichen beim
status quo.
Entscheidend für die nordische Zusammenarbeit war aber, dass im Frieden
von
Stettin
versucht
wurde,
den
Friedensgedanken
institutionell
abzusichern: Die Einrichtung von Grenztreffen wurde ausgebaut, und vor
allem waren die Könige im Fall von Streitigkeiten verpflichtet, den
Entscheidungen der Reichsräte zu folgen.94 Dazu sah die Vereinbarung die
Gründung eines Reichsrats sowohl für Dänemark und Norwegen als auch
für Schweden vor.
Dieser
Friedensgedanke
bestimmte
das
Verhältnis
zwischen
Dänemark/Norwegen und Schweden für die nächsten Jahrzehnte. Letztlich
waren aber auch diese Bemühungen zu schwach, um weitere kriegerische
Auseinandersetzungen zwischen beiden Ländern zu verhindern. Dies dürfte
daran gelegen haben, dass nur der dänische Reichsrat in der Lage war, sich
für Frieden stark zu machen: So weigerte er sich mehrfach, einem Krieg
gegen Schweden zuzustimmen.95 Demgegenüber
befand
sich der
92
Seresse, S. 353.
Seresse, S. 362.
94
Seresse, S. 381.
95
Seresse, S. 382.
93
27
schwedische Reichsrat unter der Kontrolle von König Karl; er konnte keine
eigene Position beziehen. König Karl übte außenpolitisch unumschränkte
Macht aus. Dies führte zu weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen.
Dänemark/Norwegen und Schweden standen sich in den Jahren 1611 bis
1613 im so genannten Kalmarer Krieg erneut gegenüber.
Kieler Frieden (1814)
Die nächsten Jahrhunderte waren mehr durch Gegensätze als durch
Bestrebungen nach Zusammenarbeit geprägt. Die nordischen Staaten
gingen eigene Wege. Die Interessen waren so unterschiedlich gelagert, dass
es immer wieder zu Kriegen kam.96 Die Interessen Schwedens waren
ostwärts gerichtet, während sich Dänemark traditionell mehr nach Süden
orientierte. Es fehlte der Wille, eine neue politische Einheit aufzubauen.
Dies zeigte sich beispielsweise daran, dass Karl X. – als Graf von der Pfalz
ein Ausländer – im Jahre 1654 zum König gekrönt wurde und Gottorper im
Jahre 1742 den Vorzug vor dem dänischen König Frederik V. erhielt.97
Auch Frederik der VI. wurde als König von Schweden abgelehnt. Später zwischen 1809 und 1812 - wurde ein französischer General vorgezogen.98
In den napoleonischen Kriegen versuchte Dänemark/Norwegen zunächst,
neutral zu bleiben. Im Jahre 1800 ging man ein Bündnis mit Schweden,
Preußen und Russland ein, um sich gegen die Seemacht Großbritanniens zu
behaupten. In der Seeschlacht von 1801 erlitt Dänemark/Norwegen
trotzdem schwere Verluste. Ab 1807 kam es überdies zu kriegerischen
Auseinandersetzungen mit Schweden und Großbritannien. Auf Druck
dieser beiden Länder erklärte der dänische König Frederik VI. im Jahre
1807 den Krieg gegen Frankreich. Schweden kam es demgegenüber
entscheidend auf Norwegen an. Aus diesem Grund marschierte die
96
Uecker, S. 92.
Uecker, S. 92.
98
Uecker, S. 92.
97
28
schwedische Armee 1813 in Holstein ein und lieferte sich einen
Zermürbungskrieg mit Dänemark/Norwegen.
Friedensverhandlungen fanden 1814 in Kiel statt. Dort einigte man sich darauf,
dass Norwegen eine neue eigenständige Verfassung erhielt. Diese gilt bis
heute. Zudem musste Dänemark die seit 1380 bestehende Personalunion
mit Norwegen aufgeben. Norwegen ging dafür eine Union mit Schweden
ein. Volle Souveränität erhielt Norwegen erst im Jahre 1905.
b. Skandinavismus (1830 – 1864)
Der Skandinavismus stellt eine nordische Einheitsbewegung dar. Diese wurde
1830 durch die studentische Jugend, Intellektuelle und Künstler in
Dänemark und Schweden begründet.99 Die Skandinavisten beriefen sich auf
gemeinsame Geschichte und Kultur. Die Betonung der Gemeinsamkeiten
sollte nordisches Bewusstsein fördern und eine Allianz gegen äußere Feinde
schaffen. Die skandinavischen Völker sollten sich so weit annähern, dass
sich als Folge daraus ein skandinavischer Nationalstaat bilden konnte, in
dem die Königreiche Dänemark und Schweden/Norwegen aufgehen
sollten.
Allerdings konnte kein klares Programm entwickelt werden.100 Die
Vorstellungen
über
Form
und
Ausgestaltung
der
nordischen
Vereinheitlichung waren nicht konkret genug. Die Bewegung war von
Nationalromantik und Liberalismus getragen. Es war von „Harmonie des
nordischen Dreiklangs“ und „heiliger Dreieinigkeit des Nordens“ die
Rede.101 Man knüpfte an nordischen Sitten der Vergangenheit an, indem
z.B. Bärenschinken gegessen und Met aus Hörnern getrunken wurde.102
99
Putensen, S. 383.
Nielson, S. 83.
101
Krüger, S. 99.
102
Putensen, S. 384.
100
29
In Dänemark war der Skandinavismus am stärksten ausgeprägt, was damit
zu tun hatte, dass Dänemark im Kieler Frieden Norwegen an Schweden
verloren hatte. Allerdings verblieben die Herzogtümer Schleswig/Holstein
und Lauenburg bei Dänemark, in denen ein Drittel der Bevölkerung
lebte.103 Im Jahre 1848 machte das Herzogtum Schleswig/Holstein dann in
der Frankfurter Paulskirche die Zugehörigkeit zu Deutschland geltend.
Demgegenüber strebte Dänemark eine gemeinsame Verfassung für
Dänemark und Schleswig an. Verhandlungen waren unmöglich, weil beide
Seiten
nicht
nachgaben.
So
kam
es
alsbald
zu
militärischen
Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und Schleswig/Holstein, in
deren Verlauf der dänische König keinen Zweifel daran ließ, die
Verbindung zwischen Schleswig und Holstein aufzulösen und Schleswig bis
zur Eider an Dänemark anzuschließen. Als Preußen und der Deutsche
Bund in den Konflikt eingriffen, machten die Dänen den Kampf gegen
Deutschland zum Ziel der skandinavischen Bestrebungen.104 Insbesondere
hofften sie, mit Hilfe von Schweden/Norwegen das Herzogtum Schleswig
an Dänemark anbinden zu können.
Doch war der Skandinavismus in Schweden/Norwegen nicht so ausgeprägt
wie in Dänemark. In Norwegen ließen sich kaum Anhänger für die
vorerwähnte Idee gewinnen. Das Land musste sich nach Lösung von
Dänemark und Angliederung an Schweden vorrangig darum bemühen, dass
verfassungsrechtlich Erreichte zu bewahren. Die Norweger erblickten in
den
skandinavischen
Bestrebungen
eine
neue
Gefahr
für
ihre
Selbständigkeit.
Trotzdem erließ Schweden/Norwegen unter ersichtlichem Einfluss der
Skandinavisten eine Deklaration an Preußen. Es entsandte militärische
Truppen auf die dänischen Inseln, um eine Besetzung durch deutsche
Truppen zu verhindern.105 Zwar griffen die schwedischen Truppen nicht in
das Kampfgeschehen ein. Die Aktion war auch nicht kriegsentscheidend,
103
Putensen, S. 384.
Putensen, S. 385.
105
Putensen, S. 386.
104
30
obwohl Dänemark eigene Truppen von seinen Inseln abziehen konnte, um
sie anderweitig gegen die Volkserhebung in Schleswig/Holstein einzusetzen.
Doch stellte die schwedische Hilfestellung einen großen diplomatischen Dienst
dar. Auch bei den späteren Verhandlungen um einen Waffenstillstand
leistete Schweden erhebliche Unterstützung.106 Nach jahrhundertelanger
Feindschaft entfaltete die schwedische Außenpolitik eine prodänische
Einstellung. Der Skandinavismus erreichte damit einen vorläufigen
Höhepunkt.
Im Konflikt selbst setzten weder Dänemark noch Preußen ihre Positionen
durch. In den Friedensverhandlungen von Berlin im Jahre 1850 und von
London
im
Jahre
1852
traf
man
folgende
Vereinbarungen:107
Schleswig/Holstein wurde in das dänische Reichsgebiet eingegliedert. Doch
behielten beide Herzogtümer ihre Autonomie. Dänemark hatte auf jede Art
von Bestrebungen zu verzichten, Schleswig/Holstein in stärkerem Maße der
dänischen Herrschaftsgewalt zu unterwerfen.
Mit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen erfuhr der
skandinavische Gedanke neuen Aufschwung. Das Ziel eines einigen
Nordens
wurde
von
den
Verantwortlichen
in
Dänemark
und
Schweden/Norwegen intensiver als zuvor aufgegriffen. Insbesondere setzte
sich Schweden/Norwegen für eine Vereinheitlichung ein, allerdings auf
dem Hintergrund, den Skandinavismus für eigene Zwecke als führende
nordeuropäische Ostseemacht zu nutzen.108 Darüber hinaus zeigte
Schweden/Norwegen Verständnis für die weiter bestehenden Bestrebungen
Dänemarks, Schleswig fester an sich zu binden und Holstein eine
selbstständige Stellung zu verleihen.109
Während dieser politischen Hochphase des Skandinavismuses entschloss
sich Dänemark zu folgendem Schritt: Es bekundete seine Absicht, Holstein
eine eigene Verfassung zu geben und eigene militärische Truppen zur
106
Weimar, S. 36 ff.
Weimar, S. 36 ff.
108
Putensen, S. 388.
109
Putensen, S. 388.
107
31
Verfügung zu stellen.110 König, Außenpolitik und Flotte sollten mit
Dänemark einen Verbund bilden. Das bedeutete einen Bruch mit den
Friedensverhandlungen aus den Jahren 1850 und 1852.
Die dänischen Aktivitäten waren mit Schweden nicht voll abgestimmt.
Zwar gab es Übereinstimmungen mit Äußerungen des schwedischen
Außenministers in dem Sinne, dass sich Schweden im Fall eines Konflikts
aller Voraussicht nach nicht passiv verhalten werde. Auch das Verhalten des
schwedischen Königs schien Zustimmung auszudrücken.111 Eine konkrete
Unterstützungszusage der schwedischen Regierung gab es jedoch nicht.
Trotzdem gab das schwedische Verhalten auf Seiten Dänemarks Anlass,
entsprechende Zusagen zu erwarten. Jedenfalls rechnete Dänemark fest mit
einem Allianzvertrag, in dem sich Schweden/Norwegen ggf. verbindlich zur
Hilfe verpflichten werde.112 Jedoch reagierte Schweden/Norwegen letztlich
ausweichend und bezog keine eindeutige Position. Dies lag u.a. daran, dass
sich innerhalb Schweden/Norwegens die Stellung der Bündnisgegner
gefestigt hatte. Dänemark verkannte diese brisante politische Situation; es
wähnte sich in der Illusion, Schweden werde in der Not in jedem Fall zur
Hilfe eilen.113
In der Folgezeit schlug Dänemark eine neue Verfassung vor, die Schleswig
enger an Dänemark binden und die Sonderstellung Holsteins besiegeln
sollte. Preußen und Österreich forderten unter Führung von Bismarck die
Rücknahme der neu ausgearbeiteten dänisch-schleswigschen Verfassung.
Als Dänemark 1864 den Staatsstreich versuchte, nahm der Krieg seinen
Lauf. Schweden/Norwegen hielt sich entgegen den dänischen Erwartungen
zurück. Es lieferte keinerlei diplomatische oder militärische Unterstützung.
Dänemark musste nach mehreren Niederlagen den Kampf aufgeben. Noch
im selben Jahr wurde in einem Friedensvertrag vereinbart, dass Dänemark
die Herzogtümer Schleswig/Holstein und Lauenburg an Preußen und
Österreich abzutreten habe.
110
Fink, S. 152.
Andersson, S. 356.
112
Putensen, S. 389.
113
Frandsen, S. 81.
111
32
Damit schmolz der Skandinavismus zur Bedeutungslosigkeit. Der Traum
eines vereinheitlichten Skandinaviens blieb „luftige Illusion“.114 Die Rede
war von einer „konstruierten Welt von eingebildeten oder zumindest überbewerteten
Ähnlichkeiten, die vorhandene Gegensätze ausblendete“.115
Das Ende des Skandinavismuses begrub nicht alle nordischen Bestrebungen
zur Zusammenarbeit. In der folgenden - Jahrzehnte lang anhaltenden Friedensperiode schlossen die nordischen Länder verschiedene Bündnisse.
Zu nennen sind u.a. das Abkommen zwischen Dänemark und
Schweden/Norwegen über den Postaustausch (1869) sowie die Münzunion
zwischen Dänemark und Schweden (1873), der sich Norwegen im Jahre
1875 anschloss.116 Zudem wurde die Gesetzgebung in Ansätzen
harmonisiert. Auch nahmen die Begegnungen von Wissenschaftlern,
Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung und anderen Intellektuellen zu.117
Ein erstes gemeinsames Juristentreffen fand im Jahre 1877 statt. Der erste
nordische Arbeiterkongress der Gewerkschaften und sozialdemokratischen
Parteien wurde 1886 einberufen.118
c. Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert (1914-1997)
Zu
Beginn
des
20.
Jahrhunderts
kristallisierte
sich
unter
den
skandinavischen Ländern erneut ein Gefühl der Zusammengehörigkeit heraus.
Der Nordische Rat äußerte sich über diesen Zeitraum später wie folgt: „The
Scandinavian languages, the Protestant religion and common judicial system, Viking
history, pre-Christian mythology and joint – albeit disputed – territories (…) have
combined to create the basis for a common Nordic identity.“119 Das
Zusammengehörigkeitsgefühl beruhte auf den Zusammenschlüssen der
114
Putensen, S. 391.
Frandsen, S. 65.
116
Putensen, Fn 18.
117
Putensen, S. 391.
118
Putensen, Fn 19.
119
Tuander, S. 1.
115
33
letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts und sollte sich bis zum ersten
Weltkrieg fortsetzen.
Hieran änderten die ständigen Reibereien zwischen Schweden und
Norwegen nichts, die 1905 zur Auflösung der schwedisch-norwegischen
Union führten.120 Die neue Aufschwungstimmung gewann für die
Entwicklung der nordischen Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert
zunehmend an Relevanz.121 Diese Periode wurde schon bald als
„Neuskandinavismus“ bezeichnet.122
Neutralitätserklärungen (1914 und 1917)
Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs gaben Dänemark, Norwegen und
Schweden in den Jahren 1914 und 1917 gemeinsame Neutralitätserklärungen ab.
Auf diese Weise gelang es den nordischen Ländern, sich aus kriegerischen
Auseinandersetzungen weitgehend herauszuhalten. Die Erfahrungen des
Krieges zeigten sodann, dass eine noch intensivere Zusammenarbeit der
nordischen Staaten dringend erforderlich war.
Nordische Interparlamentarische Union (1907)
Die 1907 ins Leben gerufene Nordische Interparlamentarische Union setzte ihre
Arbeit nach dem Ersten Weltkrieg fort. Die Abgeordneten der
skandinavischen Parlamente trafen sich zwecks Beratung regelmäßig einmal
im Jahr. Ab 1918 existierte ein Generalsekretariat, welches die Aktivitäten
vorbereitete und ein „Jahrbuch der Nordischen Interparlamentarischen
Gruppen“ veröffentlichte. Die Union setzte sich insbesondere für eine
Koordinierung der Außenpolitik der nordischen Länder ein. Erfolgreicher
Höhepunkt war die gemeinsame Neutralitätserklärung aus dem Jahre 1938.
120
Norborg, S. 251 ff.
Hubatsch, S. 152.
122
Putensen, S. 392.
121
34
Als die Aufgaben der Union im Jahre 1957 vom Nordischen Rat
übernommen wurden, löste sich das Bündnis auf.
Vereinigungen Norden (1919, 1922 und 1924)
Nach dem Ersten Weltkrieg entstand -
neben der nordischen
Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene - eine Verbindung zwischen
privaten
Organisationen,
Berufs-
und
anderen
Verbänden.123
Erwähnenswert sind die Vereinigungen Norden, die 1919 in Dänemark,
Norwegen und Schweden, 1922 in Island und 1924 in Finnland gegründet
wurden. Ziel der nordischen Vereinigungen war es, mangelndes Verständnis
und Misstrauen unter den nordischen Völkern abzubauen. Durch
entsprechende
Informations-
Zusammengehörigkeitsgefühl
und
Aufklärungsarbeit
gestärkt
und
die
sollten
das
kontinuierliche
Zusammenarbeit gefördert werden.
Nordisches Zusammenarbeitskomitee (1931)
Auf die parlamentarischen und bürgerlichen Unionsbestrebungen folgte im
Jahre 1931 die nordische Zusammenarbeit der politischen Parteien und der
Gewerkschaften.
Das
Zusammenwirken
der
nordischen
sozialdemokratischen Parteien und der Gewerkschaften war besonders
intensiv. Die Gruppierungen schlossen sich unter Einbeziehung der
entsprechenden Gruppierungen in Finnland und Island in der Organisation
Nordisches Zusammenarbeitskomitee zusammen. Die Tagungen fanden einmal
im
Jahr
statt,
auf
denen
Jahresberichte
der
Partei-
und
Gewerkschaftsführungen ausgetauscht, Vorschläge für handelspolitische
Verhandlungen entwickelt, Budgetentwürfe ausgetauscht und Entwürfe für
die Sozialgesetzgebung gemacht wurden.124
123
124
Putensen, S. 393.
Putensen, S. 15.
35
Die Beschlüsse hatten lediglich empfehlenden Charakter, denn das Komitee
sollte ein Diskussionsforum sein. Die Mitglieder waren nicht bereit,
Kompetenzen oder Entscheidungsbefugnisse auf ein supranationales Organ
zu übertragen. Im Verlauf der 30er Jahre widmete man sich auch
außenpolitischen Fragen. Während der Zuspitzung der internationalen
Situation kurz vor dem Zweiten Weltkrieg bekannten sich die
Sozialdemokraten zu einer neutralen Politik. Alle nordischen Länder sollten
sich aus dem drohenden Krieg heraushalten und versuchen, ihre
Selbstständigkeit
zu
erhalten.
Eine
gemeinsame
Außen-
und
Sicherheitspolitik kam indes nicht zustande. Es stellte sich heraus, dass kein
nordisches Land bereit war, seinen Nachbarn im Ernstfall militärisch zu
unterstützen.125
Bemühungen um Skandinavischen Verteidigungsbund (1949)
Diese Einstellung fand bei den nachkriegszeitlichen Bemühungen um einen
skandinavischen Verteidigungsbund ihre Fortsetzung. Die Zuspitzung des OstWest-Konflikts, die Teilung Deutschlands und der Abschluss des finnischsowjetischen
Vertrags
über
„Freundschaft,
Zusammenarbeit
und
gegenseitigen Beistand“ bedrohten die sicherheitspolitische Lage der
nordischen Länder.126 Schweden schlug Dänemark und Norwegen im Jahre
1949 ein gemeinsames Verteidigungsprojekt vor: Zurückhaltung hinsichtlich
jeder Art kriegerischer Aktivität und gemeinsame Verteidigung im Fall eines
Angriffs auf einen der Bündnispartner. Bei den entsprechenden
Verhandlungen brachen jedoch erneut Differenzen zwischen Schweden und
Norwegen auf.127 Schweden wollte die Zone militärischer Freiheit auf
Dänemark und Norwegen ausdehnen. Dadurch sollte ein Angriff der
südlichen Großmächte auf das Territorium der nordischen Länder
verhindert werden. Norwegen verlangte Unterstützung durch die
Großmächte. Dänemark scheiterte in der Vermittlerrolle, so dass die
125
Putensen, S. 173 f.
Putensen, S. 397.
127
Putensen, S. 50 ff.
126
36
Verhandlungen über einen skandinavischen Verteidigungsbund ihr Ende
fanden. Dänemark und Norwegen traten dann der North Atlantic Treaty
Organization (NATO) bei. Schweden verfolgte eine „Politik der
Bündnisfreiheit im Frieden mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der
Neutralität im Krieg“.128 Damit schlugen die nordischen Länder in ihrer
Sicherheitspolitik unterschiedliche Wege ein.
Dies hatte zur Folge, dass außen- und sicherheitspolitische Fragen in der
Folgezeit kaum mehr behandelt wurden. Dafür war allenfalls im Rahmen
der Nordischen Außenministerkonferenzen Raum, die zweimal jährlich in den
Hauptstädten stattfanden. Der finnische Außenminister nahm an den
Konferenzen ab 1956 teil. Auf den Konferenzen wurden aktuelle Probleme
beraten, bei deren Bewertung man überwiegend zu übereinstimmenden
Auffassungen gelangte. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass der
skandinavische Raum zumeist geschlossen nach außen auftrat.
Insbesondere bemühten sich die nordischen Staaten, in internationalen
Organisationen
-
wie
den
Vereinten
Nationen
(UN),
der
Welthandelsorganisation (WTO), der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) und der Weltbank - eng zusammenzuarbeiten und als „nordischer
Block“
aufzutreten.129
Auch
gegenüber
den
Entwicklungsländern
versuchten sie, ihre Politik abzustimmen. Dadurch gelang es ihnen, in der
internationalen Gemeinschaft stärkeres Gehör zu finden und ihre
Einflussmöglichkeiten zu verbessern.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (1952, 1954 und 1955)
Auch in wirtschaftliche Fragen steigerte sich die Zusammenarbeit der
nordischen Länder. Zwar waren die Ergebnisse nicht mit denen der
Europäischen Gemeinschaft vergleichbar. Die Gründe dürften darin zu
sehen sein, dass die Länder des Nordens anders als die westeuropäische
128
129
Putensen, S. 404.
Sigfússon, S. 65.
37
Gemeinschaft keine in sich geschlossene Gruppierung bildeten. Dennoch
erreichte die nordische Zusammenarbeit ein Niveau, welches teilweise das
der Europäischen Gemeinschaft übertraf.130 Die Gründe könnten darin zu
suchen sein, dass die Zusammenarbeit von „unten“ wuchs und nicht von
„oben“ diktiert wurde.131
Von herausragender Bedeutung für die Zusammenarbeit der nordischen
Länder in nahezu allen Bereichen war die Aufhebung des Passzwangs im Jahre
1952.132 Die sehr frühe Passunion ermöglichte es den nordeuropäischen
Bürgern, sich ohne Genehmigung beliebig lange in einem anderen
nordischen Staat aufzuhalten. Darüber hinaus wurde schon im Jahre 1954
ein gemeinsamer nordischer Arbeitsmarkt geschaffen. Er ermöglichte es, ohne
Genehmigung in einem anderen nordischen Land zu wohnen und dort zu
arbeiten. Diese Arbeitsmarktpolitik war geeignet, auf dem Arbeitsmarkt für
einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften zu
sorgen. Auch trug sie dazu bei, die Arbeitslosenquote niedrig zu halten.
Dagegen scheiterten mehrere Versuche einer gemeinsamen Zoll- und
Wirtschaftsunion.133 Doch wurde 1955 eine Nordische Sozialkonvention
vereinbart.
Dadurch
erhielt
jeder
Nordeuropäer
Anspruch
auf
Sozialleistungen des Landes, in dem er sich niedergelassen hatte.
Dennoch war diese Art nordischer Zusammenarbeit niemals eine ernsthafte
Alternative
zur
europäischen
Integration.
Vielmehr
lieferte
die
westeuropäische Gemeinschaft den nordischen Ländern wichtige Impulse
für
die
Zusammenarbeit.134
So
wurden
die
westeuropäischen
Integrationsbemühungen als Vorbereitung für den Beitritt in die
Europäische
Freihandelsassoziation
(EFTA)
und
die
Europäische
Gemeinschaft (EG) angesehen. Trotz gewichtiger außenpolitischer und
ökonomischer Gründe schlossen sich die nordischen Länder aber nicht der
1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) an.
130
Putensen, S. 398.
Huldt, S. 19.
132
Putensen, S. 402.
133
Putensen, S. 405.
134
Stepanek, S. 42.
131
38
Dänemark, Schweden und Norwegen traten 1960 vielmehr der EFTA bei.
Finnland wurde 1961, Island 1970 assoziiertes Mitglied dieser Organisation.
Nordischer Rat (1952)
Der Nordische Rat wurde 1952 auf
Initiative
des
dänischen
Ministerpräsidenten Hans Hedoft
gegründet.
Gründungsmitglieder
waren Dänemark, Schweden und
Norwegen. Noch im selben Jahr
schlossen sich Island und 1955 Finnland an. Später traten die Färöerinseln
und Åland (1970) und Grönland (1984) als autonome Gebiete bei.
Der bis heute bestehende Nordische Rat versteht sich als beratendes Organ
der Regierungen und Parlamente der
Mitgliedstaaten.135 Es handelt sich um ein
Forum, auf dem die unterschiedlichen
Interessen der skandinavischen Länder koordiniert werden. Ihm gehören 87
gewählte
Repräsentanten
an,
welche
von
den
Parlamenten
der
Mitgliedstaaten und den autonomen Gebieten entsandt werden. Die Treffen
finden ein- bis zweimal im Jahr abwechselnd in den Hauptstädten statt. Die
entsandten Abgeordneten dürfen nationale Interessen wahrnehmen. Alle
Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Die nationalen Regierungen
sind berichtspflichtig. Bemerkenswert ist, dass über 60% der Empfehlungen
des Nordischen Rats trotz der Unverbindlichkeit in den einzelnen
Mitgliedstaaten umgesetzt werden.136
Die Tätigkeit des Nordischen Rats wurde 1962 durch das Abkommen über
eine allgemeine nordische Zusammenarbeit (Helsinki-Abkommen) auf eine
135
136
Terz, S. 34.
Terz, S. 34.
39
völkerrechtliche Grundlage gestellt.137 Zum ersten Mal sprach man von
einer nordischen Zusammenarbeit in völkerrechtlich verbindlicher Form.
Hintergrund des Abkommens waren die Bestrebungen Dänemarks und
Norwegens um Anschluss an die EWG; es sollte keine „Scheidewand“ zu
Westeuropa entstehen.138
Trotz der völkerrechtlichen Absicherung beschränkte sich die nordische
Zusammenarbeit weitgehend auf informellen Austausch. Dies beruhte u.a.
darauf, dass im entsprechenden Abkommen bewusst verzichtet wurde, den
Einzelstaaten konkrete Pflichten aufzuerlegen. Vielmehr verstand sich das
Abkommen
als
„programmatische
Erklärung“
in
Gestalt
eines
Völkerrechtsvertrags im Interesse nordischer Zusammenarbeit.139 Der
entscheidender Unterschied zum Recht der EWG war, dass die lose Form
der Zusammenarbeit als Grundsatz fortgeschrieben wurde und in Zukunft
so fortgesetzt werden sollte.
Dennoch wurde der Nordische Rat als zentrales Kernstück nordischer
Zusammenarbeit angesehen. Unter seiner Federführung wurde u.a. eine
weitgehende Rechtsangleichung innerhalb der einzelnen nordischen Staaten
vollzogen.140 Großen Einfluss hatten dabei die seit 1877 (mit Ausnahme der
Weltkriege) jährlich durchgeführten nordischen Juristentagungen. Die
Rechtsangleichung erstreckte sich auf die Gebiete des Personen-, Familienund Handelsrechts. Auch im Strafrecht konnten gemeinsame Regelungen z.B. über die Auslieferung und den Strafvollzug - realisiert werden: Im Jahre
1962 kam es zu einer Empfehlung des Nordischen Rats, nach welcher jeder
nordische Staat eine durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats
verhängte Strafe vollstrecken durfte.
Eine beträchtliche Anzahl von Empfehlungen betraf den Bereich Kultur
und Medien. Schon im Helsinki-Abkommen waren wichtige Bereiche
kultureller Zusammenarbeit - wie Literatur, darstellende Kunst, Musik und
137
Stepanek, S. 43.
Putensen, S. 400.
139
Putensen, S. 400.
140
Putensen, S. 401.
138
40
ästhetische Erziehung - angesprochen worden.141 Durch den im Jahre 1966
gegründeten Nordischen Kulturfonds wurde des Weiteren eine Vielzahl
kleinerer, nichtstaatlicher Kulturprojekte gefördert. Seither werden jährlich
ein Musik-, ein Natur-, ein Umwelt- und ein Filmpreis des Nordischen Rats
vergeben.142 Einen vorläufigen Höhepunkt bildete das Abkommen über
kulturelle Zusammenarbeit aus dem Jahre 1971, in dessen Gefolge ein
Sekretariat für kulturelle Zusammenarbeit in Kopenhagen eingerichtet
wurde. Dieses wurde mit dem Sekretariat für den Nordischen Rat
verbunden. Auf der Grundlage der letztgenannten Übereinkunft konnten
neue Aufgabenfelder - wie z.B. der Medienbereich - erschlossen werden.
Die nachfolgende Zusammenarbeit der Medien trug wesentlich dazu bei,
die nordische Identität – u.a. gegenüber dem amerikanischen Einfluss – zu
wahren und zu festigen.
Das Helsinki-Abkommen hatte schließlich Auswirkungen auf den
Bildungssektor. Folge der bildungspolitischen Zusammenarbeit waren u.a.
mehrere Schulreformen. Im Bereich des Bildungswesens wurde ein
einheitliches Grundmodell entwickelt, das genügend Möglichkeiten
eröffnete, die jeweiligen nationalen Traditionen und Besonderheiten zu
berücksichtigen.143 Zwar blieben Zensurengebung und Prüfungssysteme in
der Hand eines jeden Einzelstaats. Doch werden die Schulabschlüsse seither
gegenseitig anerkannt.144
Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation (1968)
Auf einer Tagung des Nordischen Rats im Jahre 1968 unterbreitete die
dänische Regierung einen Vorschlag zur Etablierung einer Nordeuropäischen
Wirtschaftsorganisation (NORDEK).145 Er beinhaltete Pläne für eine engere
wirtschaftliche Zusammenarbeit zwecks Schaffung einer Zoll- und
141
Stepanek, S. 44.
Uecker, S. 84.
143
Putensen, S. 404.
144
Putensen, S. 404.
145
Putensen, S. 406.
142
41
Wirtschaftsunion. Die Zollunion sollte zu Beginn des Jahres 1972 in Kraft
treten. Die Wirtschaftsunion zielte auf sukzessive Aufhebung von
Beschränkungen für Kapitaltransfers (Kapitalfreiheit). Zudem war eine
Angleichung im Steuer- und Kreditwesen vorgesehen. Schließlich war eine
intensivere Zusammenarbeit auf den Gebieten Landwirtschaft, Fischerei,
Industrie,
Energie,
Arbeitsmarkt,
Sozialpolitik,
Dienstleistungen,
Forschung, Ausbildung und Kernenergie geplant.146
Die Pläne zur Gründung der NORDEK waren vor dem Hintergrund zu
sehen, den Anschluss an die EWG zu finden. Dies zeigte sich u.a. darin,
dass Dänemark und Norwegen ihre Wirtschaftspolitik mehr und mehr auf
eine Mitgliedschaft in der EWG ausrichteten und die NORDEK als
„Wegbereiter“ für dieses Ziel ansahen.147 Finnland lehnte eine Mitarbeit in
der NORDEK ab. Es wollte einen Konflikt mit seinem Bündnispartner
Sowjetunion vermeiden. Die ablehnende Haltung Finnlands führte letzlich
zum Scheitern entsprechender Kooperationsbemühungen.
In der Folgezeit führten Dänemark und Norwegen im verstärkten Maße
Verhandlungen mit der EWG.148 Im Jahre 1973 wurde Dänemark sodann
Mitglied der EWG. Norwegen blieb auf Grund einer negativen
Volksabstimmung der EWG fern. Für Schweden und Finnland kam ein
Beitritt aus den bereits erwähnten außenpolitischen Gründen nicht in Frage.
Nordischer Ministerrat (1971)
Das Scheitern der NORDEK führte zu keinem Abbruch nordischen
Identitätsstrebens. Im Jahre 1971 kam es zur Gründung des Nordischen
Ministerrats. Dieser ist in der Entwicklung der nordischen Zusammenarbeit
als „Meilenstein“ anzusehen; seither ist eine Koordinierung der nordischen
Interessen auch auf staatlicher Ebene möglich.149 Der Nordische Ministerrat
146
Putensen, Fn 47.
Putensen, S. 406.
148
Thune, S. 295.
149
Putensen, S. 407.
147
42
ist für die Zusammenarbeit der Regierungen untereinander sowie zwischen
den Regierungen und dem Nordischen Rat zuständig. Er kann verbindliche
Beschlüsse fassen, welche die nordischen Regierungen zu befolgen haben.
Eine Zustimmung der nationalen Parlamente ist nur in Ausnahmefällen
erforderlich. Die Zusammensetzung des Nordischen Ministerrats hängt von
der
zu
behandelnden
Wirtschaftspolitik
von
Thematik
den
ab.
So
werden
Wirtschaftsministern,
Probleme
der
Probleme
der
Umweltpolitik von den Umweltministern behandelt. Überdies hat jedes
Land einen Minister für nordische Zusammenarbeit.
Im Laufe der 80er Jahre wandte sich der Nordische Ministerrat verstärkt
gesamteuropäischen Fragen zu. Im Mittelpunkt standen die Vorbereitungen
auf den europäischen Binnenmarkt. Beschlüsse wie „Der Norden in
Europa“ und Programme wie „Der Norden in Europa 1989-1992“ zeigen,
dass die Europapolitik mehr und mehr integraler Bestandteil der nordischen
Zusammenarbeit wurde.150
Die deutsche Wiedervereinigung und der Zerfall der Sowjetunion
veranlassten Schweden und Finnland die Europapolitik intensiver
anzugehen. Schweden beschränkte sich außenpolitisch auf „militärische
Bündnisneutralität“, wodurch der Weg in Richtung EG geebnet wurde.
Finnland sah sich gegenüber der Sowjetunion keinen Verpflichtungen mehr
ausgesetzt; es konnte eine neue, freie Außenpolitik einleiten. Ein Beitritt zur
EG erschien für Dänemark, Schweden und Finnland trotz der ablehnenden
Haltung Norwegens und Islands zum Zweck einer fortzuführenden
nordischen Zusammenarbeit unabdingbar. Der Beitritt Schwedens und
Finnlands erfolgte 1995.
150
Putensen, S. 407.
43
„Nordischer Block“ in der EU
Mit dem Beitritt von Schweden und Finnland waren in der EU drei
Nordstaaten repräsentiert. Dies nährte Hoffnung, als gemeinsamer nordischer
Block auftreten zu können, um „traditionelle, politische und ökonomische
Gemeinsamkeiten“ einzubringen.151 Andere Mitgliedstaaten begannen, den
„nordischen Block“ zu fürchten.152 Doch erwies sich dies als unbegründet.
Zwar bezogen die nordischen Staaten u.a. in Bereichen Demokratie,
Arbeitsmarktpolitik, Umwelt und Subsidiarität gemeinsame Standpunkte;
insoweit gelang ihnen eine hervorragende Zusammenarbeit. Doch konnten
sie sich auf anderen Gebieten ebenso wenig wie andere Mitgliedstaaten auf
einen gemeinsamen Nenner einigen.
Auf Grund der Trennung der nordischen Staaten in Mitglieder und
Nichtmitglieder der EU wurde das interne Verhältnis von Dänemark,
Schweden und Finnland auf der einen sowie Norwegen und Island auf der
anderen Seite Veränderungen in Bezug auf die Zusammenarbeit
unterzogen. Allerdings besteht der gemeinsame Wille zur Beibehaltung
nordischer Traditionen und Errungenschaften fort. So stimmten Dänemark,
Schweden und Finnland dem Schengener Abkommen erst zu, nachdem
auch Norwegen und Island sich dazu entschlossen hatten. Andernfalls wäre
die - aus nordischer Sicht unverzichtbare - Passunion auseinander
gebrochen. So scheint es den Nordstaaten immer wieder zu gelingen,
nordische und gesamteuropäische Werte in Einklang zu bringen.
151
152
Thune, S. 295.
Putensen, S. 408.
44
4. Kapitel: Schlussbetrachtung
Summe
Die skandinavischen Länder waren von der Kalmarer Union (1397) bis in
die Gegenwart sowohl durch Bestrebungen nach Zusammenarbeit als auch
durch Wahrnehmung einzelstaatlicher Interessen geprägt. Eine „Nordische
Union“ in Form einer supranationalen Organisation - wie die EU - mit
verbindlicher Rechtsetzungsbefugnis gab es zu keinem Zeitpunkt.
Kennzeichnend für die nordischen Staaten ist ein seit langem existierendes
Zusammengehörigkeitsgefühl – m.E. vergleichbar mit der angestrebten
„Unionsbürgerschaft“ in Art. 8 des Entwurfs für einen Vertrag über eine
Verfassung für Europa. Dieses Zusammengehörigkeitsgefühl basiert auf der
geographischen Lage sowie auf gemeinsamer Tradition und Kultur. Dies
führte schon früh zu Errungenschaften, die es im übrigen Europa erst
später geben sollte.
Die
Gründung
der
Kalmarer
kann
Union
als
Wiege
nordischer
Zusammenarbeit bezeichnet werden. Die nordischen Reiche Dänemark,
Schweden
und
Unionskönig,
Norwegen
der
alle
wählten
drei
seinerzeit
Länder
einen
repräsentierte.
gemeinsamen
Nach
der
Gründungsurkunde sollte die Personalunion ein friedliches Zusammenleben
garantieren. Innenpolitisch waren die drei Reiche einerseits durch die
Anwendung eigenen Rechts getrennt, andererseits – etwa bei der
gemeinsamen Verfolgung von so genannten Friedlosen – zu gewisser
Zusammenarbeit bereit. Die Außenpolitik wurde vom König und von den
Räten der drei Reiche gemeinsam geleitet. Für den Kriegs- und Angriffsfall
wurde gegenseitige Hilfe versprochen.
Trotz dieser Vereinbarungen wuchsen die drei Reiche nicht zu einer Einheit
zusammen.
Margarete
I.
war
vorrangig
um
Wahrnehmung
der
wirtschaftlichen Interessen Dänemarks bemüht. Erich von Pommern
45
versuchte zwar, die drei Reiche als Einheit zu regieren – doch nicht als
Allianz, sondern als „zentralisierten Staat“. Dies fand insbesondere in der
Verwendung der königlichen Siegel Ausdruck. Auch setzte Erich von
Pommern ausschließlich Dänen als königliche Hofbeamte der zentralen
Unionsverwaltung ein. Schließlich war er darauf bedacht, Kopenhagen als
Sitz der königlichen Administration mehr und mehr als „Hauptstadt“ der
Union auszubauen. Christoph III. von Bayern schlug einen neuen Weg ein.
Er begriff sich als „Klammer“, welche die Union zusammenzuhalten hatte,
und regierte jedes Reich der Union nach dessen eigenem Recht. Doch
verstarb er zu früh, um entscheidenden Einfluss ausüben zu können. Auch
Christian I. von Oldenburg und Johann I. waren Unionskönige, vermochten
aber ebenfalls keine skandinavische Einheit zu begründen. In der Folgezeit
gingen
die
ersten
Ansätze
nordischer
Zusammenarbeit
verloren.
Unbotmäßige Machtbestrebungen Christians II., das von ihm 1520
angerichtete „Blutbad von Stockholm“ und der sich daraufhin immer weiter
ausbreitende Widerstand Gustavs I. Wasa setzten dem Zeitalter der
Kalmarer Union ein Ende.
Nach der Vertreibung Christians II. arbeiteten die drei Reiche notgedrungen
zusammen, um der Gefahr einer Rückkehr von Christian II. und seiner
Anhänger vorzubeugen. 1534 und 1541 kam es zu Beistandsverträgen, die ein
friedliches Zusammenleben garantieren sollten. Doch der Frieden hielt
nicht lange. Schon 1563 brach auf Grund von Machtansprüchen der
Nordische siebenjährige Krieg aus. Dieser konnte erst nach schweren
Verlusten auf allen Seiten im Frieden von Stettin beendet werden (1570). Die
Friedensvereinbarung
enthielt
wiederum
Elemente
nordischer
Zusammenarbeit: So sollte der vereinbarte Frieden dadurch institutionell
abgesichert werden, dass Grenztreffen eingeführt wurden und die Könige
im Fall von Streitigkeiten den Entscheidungen der Reichsräte zu folgen
hatten.
Doch trotz der Friedensbemühungen brach 1611 erneut Krieg aus. Es
folgte eine Periode, die nicht von Zusammenarbeit, sondern von nationalen
Interessen geprägt war. Erst nach den napoleonischen Kriegen und mit den
46
Friedensverhandlungen in Kiel (1814) schien ein Wendepunkt erreicht.
Norwegen löste sich von der dänischen Vorherrschaft, erhielt eine
eigenständige, bis heute gültige Verfassung und ging eine Personalunion mit
Schweden ein.
Ab 1830 verstärkten sich das nordische Zusammengehörigkeitsgefühl und
die Bestrebungen nach Zusammenarbeit. Studenten, Intellektuelle und
Künstler aus Dänemark und Schweden bildeten eine Einheitsbewegung.
Der so genannte Skandinavismus knüpfte an Gemeinsamkeiten an und
strebte nach Gründung eines „Skandinavischen Nationalstaats“. Ziel war
die Bildung einer Allianz gegen äußere Feinde. Doch mangelte es den
Skandinavisten an einer organisierten Struktur und einem klaren Programm,
wie sie ihre Zielsetzung verwirklichen könnten. Dennoch nahmen sie
erheblichen Einfluss auf die Politik. Höhepunkt war die auf dem
Skandinavismus basierende prodänische Einstellung Schwedens beim
Kampf Dänemarks um das Herzogtum Schleswig im Jahre 1850. Allerdings
ging die nordische Zusammenarbeit nicht so weit, dass Schweden seinem
Nachbarn im entscheidenden Augenblick militärische Unterstützung
zukommen ließ. Dänemark verlor den Kampf gegen Preußen und
Österreich. Der Skandinavismus verblasste in „luftiger Illusion“.
Trotz allem beschränkte sich die nordische Zusammenarbeit in den
nachfolgenden Jahren nicht nur auf „Worthülsen“. Es kam zu
Vereinbarungen, die im übrigen Europa erst sehr viel später zum Tragen
kamen: So schlossen Dänemark und Schweden/Norwegen schon 1869 ein
Abkommen über den Postaustausch sowie 1873 und 1875 Abkommen über
eine Münzunion. Bereits 1877 trafen sich zum ersten Mal Juristen aus den
drei Ländern und diskutierten Ansätze für eine Rechtsvereinheitlichung. Wenig
später trafen sich sozialdemokratische Parteien und Gewerkschaften auf
einem länderübergreifenden „Ersten Nordischen Arbeiterkongress“ (1886).
Im Laufe des 20. Jahrhunderts steigerte sich die nordische Zusammenarbeit.
Begonnen wurde auf parlamentarischer Ebene mit Gründung der Nordischen
Interparlamentarischen Union im Jahre 1907. Die gemeinsamen Projekte
47
beschränkten sich allerdings auf die Koordinierung kollektiver Interessen,
Herausgabe eines Jahrbuchs und Gründung eines Generalsekretariats. In
den Jahren 1919, 1922 und 1924 wurden auf bürgerlicher Ebene die
Vereinigungen Norden gegründet. Auch sie leisteten vorrangig Informationsund Aufklärungsarbeit. Die skandinavischen sozialdemokratischen Parteien
und
Gewerkschaften
schlossen
sich
1931
zu
einem
Nordischen
Zusammenarbeitskomitee zusammen. Dieses konnte keine verbindlichen
Beschlüsse fassen, brachte aber insoweit Gewinn, als dass Vorschläge für
handelspolitische Verhandlungen entwickelt, Budgetentwürfe ausgetauscht
und Entwürfe für die Sozialgesetzgebung gemacht wurden.
Unmittelbar vor dem Zweiten Weltkrieg fand nordische Kooperation
insofern statt, als - wie schon im Ersten Weltkrieg - gemeinsame
Neutralitätserklärungen abgegeben wurden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg zeichneten sich die skandinavischen Länder
durch eine Zusammenarbeit aus, die wesentlich früher als im übrigen
Europa zu einer Passunion (1952), einem gemeinsamen Arbeitsmarkt (1954)
und einer Sozialkonvention (1955) führte. Hingegen gelang es den nordischen
Ländern nicht, eine Zoll- und Wirtschaftsgemeinschaft zu schaffen. Später
scheiterte auf Grund divergierender nationaler Interessen auch das
Vorhaben zur Gründung einer NORDEK. Vielmehr traten Schweden,
Norwegen, Finnland und Island nach und nach der EFTA bei.
Aus der nordischen Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert verdient der 1952
gegründete Nordische Rat Erwähnung. Mitglieder sind Dänemark, Schweden,
Norwegen, Island, Finnland, Färöerinseln, Åland und Grönland. Der
Nordische Rat kann nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen.
Bemerkenswert ist aber, dass seine Beschlüsse zu 60% umgesetzt werden.
Maßgeblicher Unterschied zur EWG/EG/EU ist die ungebundene und
unverbindliche Form
der
Zusammenarbeit.
Dennoch gelang
den
skandinavischen Ländern mit Hilfe des Nordischen Rats, unterschiedliches
Recht zu harmonisieren und in Bereichen Kultur, Kunst, Medien und
Bildung die Zusammenarbeit auszubauen. Dies zeigt sich besonders
48
deutlich in der Gründung des Nordischen Kulturfonds (1966) und am
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (1971). Bei all diesen Formen der
Zusammenarbeit
wurden
auf
die
nationalen
Traditionen
und
Besonderheiten Rücksicht genommen.
Der 1971 gegründete Nordische Ministerrat konnte erstmalig in der
skandinavischen Geschichte verbindliche Beschlüsse für alle Mitgliedstaaten
treffen. Je nach Themenbereich treffen sich die entsprechenden
Fachminister. Überdies hat jedes Land einen eigenen Minister für nordische
Zusammenarbeit. Im Laufe der 80er Jahre wandte sich der Nordische
Ministerrat immer mehr der Europapolitik zu. Dies ebnete den Weg für
einen EU-Beitritt von Schweden und Finnland im Jahre 1995, nachdem
Dänemark der EWG bereits 1973 beigetreten war.
Innerhalb der EU gelang es Dänemark, Schweden und Finnland,
traditionelle, politische und ökonomische Gemeinsamkeiten einzubringen.
Als „Nordischer Block“ sind die drei Länder bislang aber nicht aufgetreten.
Gleichklang bestand nur auf den Gebieten Demokratieverständnis,
Arbeitsmarkt- und Umweltpolitik sowie beim Subsidiaritätsgedanken. In
anderen Bereichen wurden bislang vorrangig einzelstaatliche Interessen
verfolgt.
Tabelle nordischer Zusammenarbeit
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen
Etappen nordischer Zusammenarbeit im rund 600jährigen Zeitraum von
der Gründung der Kalmarer Union (1397) bis zur Gegenwart. Die
Auflistung beansprucht keine Vollständigkeit. Sie möchte lediglich die
Gesamtschau
auf
Akteure
und
Entwicklung
der
nordischen
Zusammenarbeit erleichtern:
49
Jahr
Akteure
Nordische Zusammenarbeit
1397
Margarete I.
Gründung der Kalmarer Union
1412
Erich von Pommern
1. Unionskönig
1440
Christoph III. von Bayern
2. Unionskönig
1448
Christian I. von Oldenburg
3. Unionskönig
1497
Johann I.
4. Unionskönig
1534
Frederik I., Christian III., Gustav I. Wasa
1. Beistandsvertrag
1541
Frederik I., Christian III., Gustav I. Wasa
2. Beistandsvertrag
1570
Dänemark/Norwegen, Schweden
Grenztreffen
1814
Dänemark/Norwegen, Schweden
Kieler Frieden, Union Schweden/Norwegen
1830
Studenten, Intellektuelle, Künstler aus Dänemark und Schweden
Skandinavismus
1850
Schweden
Prodänische Außenpolitik beim Kampf Dänemarks um Schleswig
1869
Dänemark, Schweden/Norwegen
Abkommen über Postaustausch
1873, 1875
Dänemark, Schweden/Norwegen
Abkommen über Münzunion
1877
Juristen aus Dänemark, Schweden/Norwegen
Juristentreffen, Ansätze zur Rechtsvereinheitlichung
1886
Sozialdemokratische Parteien, Gewerkschaften
Erster Nordischer Arbeiterkongress
1907
Nordische Interparlamentarische Union
Gemeinsame Koordinierung der Außenpolitik, Jahrbuch
1914, 1917
Dänemark, Schweden, Norwegen
Gemeinsame Neutralitätserklärungen im Ersten Weltkrieg
1919
Vereinigungen Norden
Informations- und Aufklärungsarbeit
50
Datum
Akteure
Art der nordischen Zusammenarbeit
1931
Nordisches Zusammenarbeitskomitee
Politische Zusammenarbeit, Diskussionsforum
1938
Nordische Interparlamentarische Union
Gemeinsame Neutralitätserklärungen im Zweiten Weltkrieg
1952
Nordischer Rat
Forum, beratendes Organ
1952
Skandinavische Länder
Passunion
1954
Skandinavische Länder
Nordischer Arbeitsmarkt
1955
Skandinavische Länder
Nordische Sozialkonvention
1957
Schweden, Norwegen
Beitritt in die EFTA
1961
Finnland
Assoziiertes Mitglied der EFTA
1962
Nordischer Rat
Abkommen über eine nordische Zusammenarbeit
1966
Nordischer Rat
Nordischer Kulturfonds
1970
Island
Assoziiertes Mitglied der EFTA
1971
Nordischer Rat
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
1971
Nordischer Ministerrat
Verbindliche Koordination nordischer Interessen
1973
Dänemark
Beitritt zur EWG
1980
Nordischer Ministerrat
„Der Norden in Europa“, „Der Norden Europas 1989-1992“
1989
Schweden, Finnland
Gemeinsame Europapolitik
1995
Schweden, Finnland
Beitritt zur EU
1995
Dänemark, Schweden, Finnland
„Nordischer Block“ in der Union
51
Kernthesen
Als Ergebnis der Untersuchung zur Kalmarer Union und zu anderen
Formen nordischer Zusammenarbeit im Zeitraum von 1397 bis 1997 lassen
sich folgende Kernthesen aufstellen:
1. Nordische Zusammenarbeit fand in der Zeit von der Gründung der
Kalmarer Union (1397) bis zur Gegenwart in unterschiedlichster Ausprägung
statt.
2. Obwohl sich die skandinavischen Länder im Laufe der Jahrhunderte
untereinander zum Teil mehr als andere europäische Länder bekriegten,
entwickelten sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl besonderer Art. Dieses ist
dadurch gekennzeichnet, dass es nicht „von oben“ oktroyiert, sondern „von
unten“ gewachsen ist.
3. Das Zusammengehörigkeitsgefühl befähigte die nordischen Staaten über
die Jahrhunderte zu immer umfangreicherer Zusammenarbeit, die weniger
durch Befolgung organisatorischer Vorgaben (Stichwort: supranationale
Organisation), sondern eher durch Verfolgung ideologiefreier Werte
(Stichwort: Skandinavismus) geprägt ist.
4. Die Zusammenarbeit intensivierte sich im Laufe der Zeit vom
Unionskönigtum während der Kalmarer Epoche, über gemeinsame
Friedenspolitik,
Informations-
und
Aufklärungsarbeit,
Pass-
und
Währungsunion, gemeinsamen Arbeitsmarkt sowie unverbindliche, aber
größtenteils umgesetzte Empfehlungen des Nordischen Rats (in den
Bereichen Kultur, Kunst, Medien und Bildung) bis zu verbindlichen
Beschlussfassungen durch den Nordischen Ministerrat.
5. Alle Formen nordischer Zusammenarbeit standen und stehen unter dem
Vorbehalt der Wahrung nationaler Traditionen und Besonderheiten. Im
Übrigen kamen und kommen sie nur im Fall der Übereinstimmung aller
einzelstaatlichen Interessen zum Tragen.
52
6. Zwischen den nordischen Staaten und dem übrigen Europa gab es im
Laufe der Jahrhunderte bedeutende Wechselwirkungen (Stichwort: Besetzung
der
Königshäuser).
Nach
dem
Zweiten
Weltkrieg
erfuhren
die
Wechselwirkungen eine erhebliche Steigerung. So waren die Skandinavier
Vorreiter in den Bereichen Passunion, gemeinsamer Arbeitsmarkt und
Sozialkonvention. Umgekehrt erschien Dänemark, Schweden und Finnland
der Beitritt zur EWG bzw. EU hinreichend attraktiv.
7. Dänemark, Schweden und Finnland treten innerhalb der EU nicht
schlechthin als „Nordischer Block“ auf. Alle drei Staaten verfolgen bestimmte
gleich gelagerte Interessen (Stichwort: Arbeitsmarkt- und Umweltpolitik).
Sie sind darauf bedacht, gemeinsame Traditionen und Besonderheiten mit
gesamteuropäischen Werten in Einklang zu bringen. Ebenso wenig scheuen
sie sich, ggf. übereinstimmende Interessen anderer skandinavischer Staaten
zu artikulieren (Stichwort: Schengener Abkommen). Doch nehmen sie auf
anderen Gebieten durchaus ihre eigenen nationalen Interessen wahr.
53
Anhang
Der Ostseeraum um 1400
54
Landkarte der heutigen skandinavischen Länder
55
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