Matthias Henke Die Kalmarer Union und andere Formen nordischer Zusammenarbeit (1397 – 1814 – 1997) 31.01.2007 „The Scandinavian languages, the Protestant religion and common judicial system, Viking history, pre-Christian mythology and joint – albeit disputed – territories (…) have combined to create the basis for a common Nordic identity.“ Nordischer Rat II Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis .............................................................................................IV Bildquellenverzeichnis ......................................................................................VIII Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................VIII 1. Kapitel: Einleitung............................................................................. 1 2. Kapitel: Kalmarer Union (1397-1523).................................................3 Begriff.................................................................................................................. 3 Entstehung (1375-1397) ................................................................................... 3 Gründungsurkunde (1397) ............................................................................... 9 Alleinherrschaft Erichs von Pommern (1412-1439)................................... 12 Christoph III. von Bayern (1440-1448)........................................................ 19 Christian I. von Oldenburg (1448-1481) ...................................................... 21 Johann I. (1497-1501) ..................................................................................... 22 Blutbad von Stockholm (1520)...................................................................... 23 3. Kapitel: Andere Formen nordischer Zusammenarbeit ................... 26 a. Friedensbemühungen.................................................................................. 26 Friedensgedanken (1534 und 1541) .......................................................... 26 Friede von Stettin (1570)............................................................................ 27 Kieler Frieden (1814) .................................................................................. 28 b. Skandinavismus (1830 – 1864)............................................................... 29 c. Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert (1914-1997)............................ 33 Neutralitätserklärungen (1914 und 1917)................................................. 34 Nordische Interparlamentarische Union (1907) ..................................... 34 Vereinigungen Norden (1919, 1922 und 1924)....................................... 35 Nordisches Zusammenarbeitskomitee (1931)......................................... 35 Bemühungen um Skandinavischen Verteidigungsbund (1949) ............ 36 Wirtschaftliche Zusammenarbeit (1952, 1954 und 1955)...................... 37 Nordischer Rat (1952) ................................................................................ 39 Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation (1968) .................................. 41 Nordischer Ministerrat (1971) ................................................................... 42 „Nordischer Block“ in der EU.................................................................. 44 4. Kapitel: Schlussbetrachtung............................................................ 45 Summe............................................................................................................... 45 Tabelle nordischer Zusammenarbeit ............................................................ 49 Kernthesen........................................................................................................ 52 Anhang ................................................................................................ 54 Der Ostseeraum um 1400 .............................................................................. 54 Landkarte der heutigen skandinavischen Länder ........................................ 55 III Literaturverzeichnis Die juristische Bibliothek in Würzburg verfügte zum Zeitpunkt der Anfertigung dieser Seminararbeit über keine einschlägige Literatur. Sofern eine Fremdleihe nicht möglich war, konnten Fundstellen nur mittelbar übernommen werden. Andersson, Ingvar, Schwedische Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Geschichte der Völker und Staaten, Sveriges historia, München 1950, (zitiert: Andersson) Auge, Oliver, Ein Integrationsmodell des Nordens? Das Beispiel der Kalmarer Union, in: Maleczek, Werner, Fragen der politischen Integration im mittelalterlichen Europa (Vorträge und Forschungen), (zitiert: Auge) Bartholdy, Georg, Der macht- und dynastiepolitische Inhalt der dänischen Königswappen, in: Internationaler Kongreß für Genealogie und Heraldik, Staaten, Wappen, Dynastien, XVIII. Internationaler Kongress für Genealogie und Heraldik in Innsbruck vom 5. bis 9. September 1988, Innsbruck 1988, S. 223-236, (zitiert: Bartholdy) Bartholdy, Georg, Kroner og kors som unionssymboler, in: Grinder-Hansen, Poul, Kalmarunionen 600 år, Kopenhagen 1997, S. 93-97, (zitiert: Bartholdy) Blomkvist, Nils, Als das größte Reich Europas in Kalmar gegründet wurde, Über die große Nordische Union vor 600 Jahren, Kopenhagen 1996, (zitiert: Blomkvist) Bøgh, Anders, Margerethes statskup, Siden Saxo 1997, S. 2-7, (zitiert: Bøgh) Carlsson, Gottfrid, Erik Pommerns väg till kungavärdighet i Norden, Svenskt Historisk Tidskrift 77, 1957, S. 42 ff., (zitiert: Carlsson) Carlsson, Gottfrid, Sveriges historia till våra dagar, Band III: Senare medeltiden, I (1389-1448), Stockholm 1941, (zitiert: Carlsson) Deutinger, Roman, Der nordische Unionskönig Christoph von Bayern (14161448). Ein Forschungsbericht, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 135 (1995), S. 25-41, (zitiert: Deutinger) Christensen, Aksel Erhardt, Kalmarunionen og nordisk politik, 1319-1439, Kopenhagen 1980, (zitiert: Christensen) Erslev, Kristian, Erich af Pommern. Hans Kamp for Sønderjylland og Kalmarunionens Opløsning, Kopenhagen 1901, (zitiert: Erslev) IV Fink, Troels, Geschichte des schleswigschen Grenzlandes, Kopenhagen 1958, (zitiert: Fink) Frandsen, Steen Bo, Dänemark - der kleine Nachbar im Norden, Aspekte der deutsch-dänischen Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert, Darmstadt 1994, (zitiert: Frandsen) Hørby, Kai, Danmarks historie, Band 2: Tiden fra 1340 til 1523, Kopenhagen 1980, (zitiert: Hørby) Hørby, Kai, Øresundstolden og den skånske skibstold. Spørgsmålet om kontinuitet, in: Middelalderstudier tilegnede Aksel Erhardt Christensen på tresårsdagen 1966 11/9, Kopenhagen 1966, S. 245 ff., (zitiert: Hørby) Hubatsch, Walther, Unruhe des Nordens, Die nordischen Unionsbestrebungen 1920-1940, Studien zur deutsch-skandinavischen Geschichte, Göttingen 1956, (zitiert: Hubatsch) Huld, Bernd, Schweden und die Europäische Union, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 10/1996 vom 01.03.1996, S. 19 ff., (zitiert: Huld) Klinge, Matti, Aspekte nordischer Individualität, in: Graubart, Stephen Richards, Die Leidenschaft für Gleichheit und Gerechtigkeit, Essays über den nordischen Wohlfahrtsstaat, Baden-Baden 1988, (zitiert: Klinge) Korff, Knut, Erik af Pommerns privilegiepolitik, Tidsskrift for Hostorisk Forskning, Kopenhagen 1996, S. 13 ff., (zitiert: Korff) Koth, Henning, Dronning Margareta og Kalmar-Unionen, Oslo 1956, S. 5665, (zitiert: Koth) Krüger, Kerstin, Die Unionsakten der Jahre 1397, 1436 und 1438, in: Kattinger, Detlef/ Putensen, Dörte/ Wernicke, Horst, „huru thet war talet j kalmarn“, Union und Zusammenarbeit in der nordischen Geschichte, 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), Hamburg 1997, S. 153-170, (zitiert: Krüger) Krüger, Kerstin, Der Skandinavismus im Lichte der Modernisierungstheorie, in: Nordeuropa Studien, Beiheft 2, Greifswald 1990, S. 99 ff., (zitiert: Krüger) Larsson, Lars-Olof, Engelbrekt Engelbrektsson och 1430-talets svenska uppror, Stockholm 1984, (zitiert: Larsson) Linton, Michael, Drottning Margareta, Fullmäktig fru och rätt husbonde, studier i kalmarunionens förhistoria, Göteborg 1971, S. 162-206, (zitiert: Linton) V Nielson, Henning, Nordens enhed gennem tiderne, Oslo 1938, (zitiert: Nielson) Norburg, Lennart., Sveriges historia under 1800- och 1900-talen, Svensk smhällsutveckling, Stockholm 1988, (zitiert: Norburg) Olesen, Jens, Analyse und Charakteristika der Kalmarer Union, in: Nowak, Zenon Hubert, Der Deutsche Orden in der Zeit der Kalmarer Union 13971521, Toruń 1999, S. 9-32, (zitiert: Olesen) Olesen, Jens, Erich von Pommerns Alleinherrschaft 1412-1439/40, in: Kattinger, Detlef/ Putensen, Dörte/ Wernicke, Horst, „huru thet war talet j kalmarn“, Union und Zusammenarbeit in der nordischen Geschichte, 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), Hamburg 1997, S. 199-239, (zitiert: Olesen) Olesen, Jens, Rigsraad – Kongemagt – Union. Studier over det danske rigsråd og den nordiske kongemagts politik 1434-1449, Aarhus 1980, (zitiert: Olesen) Opsahl, Erik, Norwegen 1319-1397: ein „willenloser Trabant“ der Nachbarländer?“, in: Kattinger, Detlef/ Putensen, Dörte/ Wernicke, Horst, „huru thet war talet j kalmarn“, Union und Zusammenarbeit in der nordischen Geschichte, 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), Hamburg 1997, S. 83-152, (zitiert: Opsahl) Putensen, Dörte, Das internationale Wirken der sozialdemokratischen Parteien Nordeuropas in der Sozialistischen Arbeiter-Internationale und im nordischen Zusammenarbeitskomitee und ihre Stellung zu Grundfragen des Kampfes um Frieden (1930-1940), 1985, (zitiert: Putensen) Putensen, Dörte, Nordische Zusammenarbeitsbestrebungen im 19. und 20. Jahrhundert, in: Kattinger, Detlef/ Putensen, Dörte/ Wernicke, Horst, „huru thet war talet j kalmarn“, Union und Zusammenarbeit in der nordischen Geschichte, 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), Hamburg 1997, S. 383-409, (zitiert: Putensen) Putensen, Dörte, Zur Arbeit des Komitees für die Zusammenarbeit der Sozialdemokratischen Parteien Nordeuropas von seiner Gründung 1913 bis zum Zerfall der SAI 1940, Hallesche Studien zur Geschichte der Sozialdemokratie, Heft 10, Hamburg 1983, S. 15 ff., (zitiert: Putensen) Putensen, Gregor, Aussen- und Sicherheitspolitik der Staaten Nordeuropas von 1945-1990, Ein Überblick, Hamburg 1994, (zitiert: Putensen) Sammling af Danske Kongers Haandfæstinger og andre ligende Acter, Kopenhagen 1974, S. 28-40, (zitiert: Sammling af Danske Kongers Haandfæstinger) VI Schneidmüller, Bernd, Konsensuale Herrschaft. Ein Essay über Formen und Konzepte politischer Ordnung im Mittelalter, in: Heinig, Paul-Joachim, Reich, Regionen und Europa in Mittelalter und Neuzeit, Festschrift für Peter Moraw, Historische Forschungen, Band 67, Berlin 2000, S. 53-87, (zitiert: Schneidmüller) Schück, Hermann, Rikets brev och register, Arkivbildbande, kansliväsen och tradition inom den medeltida svenska statsmakten, Stockholm 1976, (zitiert: Schück) Seresse, Volker, Aus der Geschichte der Union lernen, in: Kattinger, Detlef/ Putensen, Dörte/ Wernicke, Horst, „huru thet war talet j kalmarn“, Union und Zusammenarbeit in der nordischen Geschichte, 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), Hamburg 1997, S. 349-382, (zitiert: Seresse) Sigfússon, Ingimundur, Botschafter der Republik Irland, in: Uecker, Heiko, Die Zukunft der nordischen Zusammenarbeit, Bonner Botschaftervorträge, Bonn 1998, S. 57-66, (zitiert: Sigfússon) Stepanek, Bert, Nordische Zusammenarbeit, in: Felfe, Edeltraut, Nordeuropa, Handbuch, Greifswald 1992, S. 42 ff., (zitiert: Stepanek) Terz, Paul, Der Nordische Rat aus völkerrechtlicher Sicht, Nordische Studien, Band 13, Greifswald 1980, S. 34 ff., (zitiert: Terz) Thune, Christian, Dänemark, Jahrbuch der Europäischen Integration 1994/1995, Hamburg 1995, S. 295 ff., (zitiert: Thune) Tuander, Ola, Nordic Cooperation, Internetpublikation, http://odin.dep.no/odin/engelsk/norway/foreign/032005-990418/indexdok000-b-f-a.html, (zitiert: Tuander) Uecker, Heiko, Die Vergangenheit der nordischen Zusammenarbeit, in: Uecker, Heiko, Die Zukunft der nordischen Zusammenarbeit, Bonner Botschaftervorträge, Bonn 1998, S. 83-96, (zitiert: Uecker) Weimar, Volker, Der Malmöer Waffenstillstand von 1848, Neumünster 1959, (zitiert: Weimar) Wulff, Reinhold, Vor 600 Jahren: Kalmarer Union, Internetpublikation: http://www2.hu-berlin.de/ni/personal/rw/publikationen/kalmaru.html, S. 1-3, (zitiert: Wulff) Zeilinger, Gabriel, „Als wir nach schickung des allmechtigen gotes her in dise unsere reiche gekomen sein.“, Herrschaft und Hof Christophs von Bayern in Skandinavien (1440-1448), Zeitschrift Fremde Herrscher, Frankfurt am Main 2006, S. 21-42, (zitiert: Zeilinger) VII Bildquellenverzeichnis Alle Bilder entstammen der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia. Die Karte des Ostseeraums um 1400 im Anhang wurde aus Nowak, Zenon Hubert, Der Deutsche Orden in der Zeit der Kalmarer Union 1397-1521, Toruń 1999, S. 217, entnommen. Die Karte der heutigen skandinavischen Länder im Anhang entstammt der Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003. Die Übersicht zu den Verwandtschaftsbeziehungen der Könige der Kalmarer Union ist eigenständig zusammengestellt. Abkürzungsverzeichnis Θ EFTA EG EU EWG f. ff. Fn ggf. ILO m.E. NATO NORDEK S. u.a. UN WTO z.B. verheiratet mit European Free Trade Association, Europäische Freihandelsassoziation Europäische Gemeinschaft(en) Europäische Union Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft folgende Seite folgende Seiten Fußnote gegebenenfalls International Labour Organization, Internationale Arbeitsorganisation meines Erachtens North Atlantic Treaty Organization Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation Seite(n) unter anderem United Nations, Vereinte Nationen World Trade Organization, Welthandelsorganisation zum Beispiel VIII 1. Kapitel: Einleitung Die nordischen Länder Europas können in gewisser Weise als eine „kompakte Einheit“ angesehen werden.1 Bisweilen spricht man sogar vom „nordischen Block“, von dem ein besonders starker Einfluss auf die EU ausgeht.2 Zur Blütezeit des Skandinavismuses ab 1830 hatte man gar von einer „Harmonie des nordischen Gleichklangs“ und der „heiligen Dreieinigkeit“ des Nordens gesprochen.3 Die Gründe der politischen und kulturellen Gemeinsamkeiten der Nordstaaten reichen bis in die Zeit der Kalmarer Union (1397) zurück. Die seinerzeit zustande gekommene Union stellt eine lange und wichtige Epoche in der Geschichte Skandinaviens dar.4 Erst kürzlich feierte die Stadt Kalmar in Schweden die vor rund 600 Jahren begründete Vereinigung von Dänemark, Norwegen und Schweden.5 So können die skandinavischen Länder stolz auf jahrhundertealte politische Zusammenarbeit, gemeinschaftlich entwickelte Errungenschaften und eigenständige Besonderheiten zurückblicken.6 Allerdings ist die Geschichte der nordischen Länder nicht nur von Zusammenarbeit geprägt. Es gab Zeiten politischer Turbulenzen und erbitterter Erbfeindschaft.7 Dänemark und Schweden bekriegten sich häufiger als andere europäische Länder. Die Dänen schauen stolz auf eine der ältesten Monarchien der Welt zurück, die 1397 mit König Erich von Pommern begann. Gleichzeitig trauert das Land aber auch um den verlorenen Großmachtstatus, nachdem sich die Union durch den Aufstand von Gustav I. Wasa im Jahre 1523 auflöste. Schweden hingegen betrachtet seine Lösung von der Kalmarer Union mehr als Befreiung aus dänischer „Knechtschaft“. Für Norwegen ist die Union ebenfalls mit schmerzhafter Erinnerung verbunden. Sie bedeutete den Verlust gleichberechtigter 1 Uecker, S. 83. Thune, S. 295. 3 Krüger, S. 99. 4 Olesen, S. 9. 5 Wulff, S. 1. 6 Klinge, S. 41. 7 Putensen, S. 383. 2 1 Existenz im Verbund zwischen Dänemark und Norwegen. Norwegen erlangte eigene staatliche Souveränität erst im Jahre 1905. Für Finnland schließlich liegen die Ereignisse von Kalmar nicht nur geographisch, sondern auch historisch weit entfernt. Die Auflösung der Kalmarer Union (1523) bedeutete nicht das Ende nordischer Zusammenarbeit. Es kam zu Friedensverhandlungen wie etwa 1570 in Stettin und 1814 in Kiel. Im 19. Jahrhundert erreichte die Zusammenarbeit durch den so genannten „Skandinavismus“ einen neuen Höhepunkt, was Schweden u.a. zur Unterstützung Dänemarks in der Auseinandersetzung um Schleswig/Holstein bewegte. Des Weiteren darf die Gründung zahlreicher Organisationen im 20. Jahrhundert - wie z.B. die Nordische Interparlamentarische Union, die Vereinigungen Norden, das Nordische Zusammenarbeitskommitee, der Nordische Rat, die Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation und der Nordische Ministerrat nicht übersehen werden. Heutzutage treten die nordischen Länder trotz unterschiedlicher nationaler Interessen in internationalen Organisationen nicht selten als „nordischer Block“ auf, um sich für den Erhalt gemeinsamer skandinavischer Traditionen und Errungenschaften einzusetzen. Die vorliegende Arbeit versucht, der Frage nachzugehen, welchen Einfluss die Kalmarer Union und die späteren Formen nordischer Zusammenarbeit auf das Selbstverständnis der skandinavischen Staaten hatte, welche Ausstrahlungskraft von dort ggf. auf das übrige Europa ausging und welche Impulse umgekehrt das übrige Europa gerade in jüngster Zeit auf den Zusammenhalt der skandinavischen Staaten ausübte. Das Ziel der Arbeit wäre erreicht, wenn sie zu einem besseren Verständnis sowohl der Verfassungs- und Rechtsgeschichte Nordeuropas als auch der Wechselwirkungen zwischen den nordischen Staaten untereinander und zum übrigen Europa beitragen könnte. 2 2. Kapitel: Kalmarer Union (1397-1523) Begriff Die Kalmarer Union ist als politisches Bündnis zu begreifen, welches in den Jahren zwischen 1397 und 1523 versuchte, die skandinavischen Länder Dänemark, Norwegen Schweden in und einer Personalunion unter der Herrschaft eines gemeinsamen Königs zu einigen. Aus heutiger Sicht umfasste die Union geographisch auch Finnland, Island und die Färörinseln, weil Finnland 1154 von Schweden erobert worden war und Island ab 1262 und die Färörinseln ab 1035 zu Norwegen gehörten. Die Bezeichnung Kalmarer Union leitet sich von der schwedischen Stadt Kalmar ab, in der sich im Jahre 1397 dänische, schwedische und norwegische Vertreter für Erich von Pommern als ersten Unionskönig aussprachen. In der Literatur wird die Union von Kalmar zum Teil auch als universitas nobilium charakterisiert.8 Entstehung (1375-1397) Am 13.06.1397 wurde Erich von Pommern zum König der drei Reiche Dänemark, Norwegen und Schweden gekrönt.9 Mit Bildung dieser Personalunion setzte die Epoche der Kalmarer Union ein, die bis zur Wahl des schwedischen Königs Gustav I. Wasa im Jahre 1523 fortdauerte. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es zur Bildung dieser Vereinigung der bis dahin zerstrittenen nordischen Länder kam. 8 9 Olesen, S. 29. Olesen, S. 9. 3 Im skandinavischen Großraum war gegen Ende des 14. Jahrhunderts innerhalb der Königshäuser in Dänemark, Norwegen und Schweden durch dynastische Heirats- und Erbschaftspolitik eine verworrene Situation von Verwandtschaftsbeziehungen entstanden.10 Für das Verständnis der Kalmarer Union ist es unabdingbar, auf dieses Beziehungsgeflecht einzugehen. In Dänemark herrschte Waldemar IV. Atterdag bis zu seinem Tod im Jahre 1375. Aus der Ehe mit Hedwig von Schlesien gingen zwei Töchter hervor: Ingeborg von Dänemark und Margarete I. Die Tochter Ingeborg von Dänemark vermählte sich mit Herzog Heinrich III. von Mecklenburg. Sie hatten die Tochter Maria von Mecklenburg und den Sohn Albrecht von Mecklenburg. Albrecht von Mecklenburg wurde zu Lebzeiten vom dänischen König Waldemar IV. Atterdag als Nachfolger auserkoren, der zu dieser Zeit bereits seit 1364 König von Schweden war. Die zweite Tochter Margarete I. war mit Håkon VI. Magnusson verheiratet. Dieser war Sohn des norwegischen Königs Magnus Eriksson, der bis 1364 König von Schweden war. Aus dieser Ehe ging der Sohn Olav Håkonsson hervor. 10 Wulff, S. 2. 4 VERWANDTSCHAFTSBEZIEHUNGEN DER KÖNIGE DER KALMARER UNION Könige aus Dänemark Könige aus Norwegen und Schweden Waldemar IV. Atterdag Θ Hedwig von Schlesien Magnus Eriksson Ingeborg von Dänemark Θ Heinrich III. Albrecht von Mecklenburg Margarete I. Θ Håkon VI. Magnusson Olav Håkonsson Maria von Mecklenburg Θ Wartislaw VII. Erik von Pommern Θ Philippa von England Katharina von Pommern Θ Johann von Pfalz-Neumarkt Christoph III. von Bayern Θ Dorothea von Brandenburg 5 Margarete I. gelang es nach dem Tod von Waldemar IV. Atterdag, ihren Sohn Olaf Håkonsson an Stelle Albrechts von Mecklenburg, des Sohnes ihrer Schwester, beim dänischen Adel als Thronfolger durchzusetzen.11 Olaf Håkonsson wurde dadurch im Jahre 1376 im Alter von sechs Jahren König von Dänemark. Im Jahre 1380 trat er die Nachfolge von Magnus Eriksson an und wurde zudem König von Norwegen. Sieben Jahre später versuchte Olaf Håkonsson im Alter von 17 Jahren, Schweden zu unterwerfen, welches seinerzeit von Albrecht von Mecklenburg regiert wurde.12 Er hatte große Aussichten, dieses Vorhaben zu verwirklichen und damit König von Dänemark, Norwegen und Schweden zu werden. Die Bewohner Schwedens waren mit dem mecklenburgischen Regiment unzufrieden, denn es drohte eine von ihnen abgelehnte „Verdeutschung“.13 Doch Olaf Håkonsson verstarb plötzlich, was für Margarete I., die ihren einzigen Sohn verlor, einen schweren Schlag bedeutete.14 Sie hatte sich für die Einigung der nordischen Länder unter Führung ihres Sohnes stark gemacht – doch mit dem unerwarteten Tod schienen diese Hoffnungen begraben zu sein.15 Nach dem Tod von Olaf Håkonsson machten die Mecklenburger Erbansprüche auf die dänische Krone geltend und versuchten, die norwegische Krone zu erhalten.16 Eine Vereinigung der skandinavischen Länder unter mecklenburgischer Führung war jedoch unerwünscht, weil 11 Wulff, S. 2. Olesen, S. 9. 13 Linton, S. 206. 14 Olesen, S. 10. 15 Linton, S. 163. 16 Olesen, S. 10. 12 6 Dänemark und Norwegen eine Stärkung Mecklenburgs in Schweden und Dänemark ablehnten.17 Margarete I. nutzte das entstandene Machtvakuum:18 Schon bald nach dem Tod ihres Sohnes unternahm sie eine Rundreise zu den dänischen Landesthingen. Dort wurde ihr noch im selben Jahr (1387) als Königin von Dänemark gehuldigt.19 Ein Jahr später reiste sie nach Norwegen, um sich auch dort als Monarchin huldigen zu lassen. Dies war insoweit revolutionär, als nach der strengen Erbfolge in Norwegen die Krone an Albrecht von Mecklenburg als König von Schweden hätte fallen müssen, der aus einem alten norwegischen Königshaus abstammte. Allerdings lehnte ein Großteil der Bevölkerung Schwedens Albrecht von Mecklenburg ab und erkannte Margarete I. als rechtmäßige Königin an. Ebenfalls im Jahre 1388 beriefen die schwedischen Oppositionellen Margarete I. im Namen des Reichs als „Schwedens bevollmächtigte Frau und rechte Hausherrin auf Lebenszeit“.20 Nachdem Albrecht von Mecklenburg im Jahre 1389 in der Schlacht bei Falköping von ihr gefangen genommen worden war, waren alle drei nordischen Länder zum ersten Mal in einer Hand vereinigt.21 Allerdings gab es ein Problem: Königin Margarete I. hatte nach dem Tod von Olaf Håkonsson keine weiteren Abkömmlinge. Dies aber setzte das Fortbestehen einer Dynastie voraus. Deswegen musste Margarete I. einen Adoptivsohn suchen, der als Gründer eines „Königsgeschlechts der Einheit“ in Betracht kam.22 In Betracht kamen Albrecht von Mecklenburg als Sohn ihrer Schwester Ingeborg von Dänemark und Erich von Pommern als Sohn von Maria von Mecklenburg und Enkel von Ingeborg von Dänemark. 17 Bøgh, S. 2. Wulff, S. 2 19 Olesen, S. 10. 20 Linton, S. 168. 21 Koth, S. 65. 22 Olesen, S. 11. 18 7 Die Norweger waren gegen die Berufung Albrechts von Mecklenburg, den sie als „Feind des Reichs“ ansahen.23 Das Ziel des norwegischen Adels bestand in der Sicherung Norwegens gegen die Mecklenburger und damit der Stärkung der eigenen Machtposition innerhalb des Landes.24 Deswegen missachteten sie die eigenen Thronfolgegesetze, die bislang auf strenger Erbfolge beruhten. Die Wahl Erichs von Pommern zum König von Norwegen war sonach kein reines Zugeständnis an die Politik von Margarete I., sondern lag vorrangig im eigenen Interesse.25 So sollte Erich von Pommern Margarete I. auf dem Thron folgen und eine neue Erbfolge beginnen, was dadurch ermöglicht wurde, dass die Interessen der unterschiedlichen Seiten zusammenfielen. Erich von Pommern wurde zum rechtmäßigen Erben des norwegischen Throns ausgerufen. Noch im Jahre 1389 wurde er nach Dänemark geholt und der Erziehung durch Königin Margarete I. überlassen.26 Sowohl in Dänemark als auch in Schweden huldigte man ihm als Nachfolger von Margarete I. Diese gab ihre auf Lebenszeit bemessene Regentschaft vorzeitig auf, blieb aber bis auf weiteres Reichsvorsteherin in Dänemark und Schweden.27 Die förmliche Thronbesteigung von Erich von Pommern zog sich bis in das Jahr 1397 hin. Er wurde am 13.06.1397 in Kalmar als König der drei Reiche Dänemark, Norwegen und Schweden in Anwesenheit vieler bedeutender Persönlichkeiten - wie etwa der Erzbischöfe von Lund und Uppsala, mehrerer Bischöfen und vieler Adeliger aus allen drei Reichen gekrönt. In der Gründungsurkunde der Kalmarer Union heißt es an der entscheidenden Stelle: „Alle diese drei Reiche, Dänemark, Schweden und Norwegen, haben mit rechter Eintracht, Einigkeit, Liebe und gutem Willen (…) unseren hochgeborenen und würdigen 23 Olesen, S. 11. Opsahl, S. 152. 25 Opsahl, Fn 200. 26 Carlsson, S. 42. 27 Olesen, S. 12. 24 8 Fürsten (…) Herrn König Erich als rechten Herrn und König über alle diese drei Reiche angenommen, gewählt und empfangen [und] sodann (…) hier in Kalmar (…) gekrönt und auf den königlichen Thron über diese drei Königreiche gesetzt (…).“28 Erich von Pommern mit Margarete I. bei seiner Unionskrönung in Kalmar 1397 Gründungsurkunde (1397) Die Wahl Erichs von Pommern zum König über Dänemark, Norwegen und Schweden wurde protokolliert und ist eindeutig belegt.29 Daneben gibt es zwei weitere erhaltene Staatsurkunden: den Krönungsbrief und die Gründungsurkunde.30 Der Krönungsbrief ist aus Pergament und wurde von 67 Adeligen besiegelt.31 Die Aussteller beurkundeten darin die Krönung und Treue gegenüber König Erich von Pommern. Der Gründungsbrief ist hingegen auf Papier geschrieben und hat nur zehn Siegel. Dafür enthält er detaillierte Festsetzungen bezüglich der Verbindung der Reiche und der 28 Krüger, S. 154. Wulff, S. 2. 30 Sammling af Danske Kongers Haandfæstinger, S. 28 ff. 31 Olesen, S. 17. 29 9 Königsmacht.32 Für das Verständnis der Kalmarer Union und ihre Position in der nordischen Zusammenarbeit ist es nützlich, einen Blick auf die Gründungsurkunde zu werfen, in der das Ziel der Union, die Stellung von König Erich von Pommern und Margarete I. sowie die innen- und außenpolitische Angelegenheiten besonders hervorgehoben werden. Zweck des Bündnisses der drei Reiche war ein friedliches Zusammenleben auf Dauer, was sich in der Formulierung ausdrückt: „Alle drei Königreiche sollen in Eintracht und Liebe [beieinander] sein (…).“33 Dies sollte durch eine Art „Waffenstillstand“ auf Dauer erreicht werden: „Hiermit soll aller Fehde und Zwietracht, die zwischen den Reichen hier seit langen Zeiten bestanden, niedergelegt und nie mehr aufgenommen oder hervorgebracht werden, nie wieder ein Reich gegen das eine oder andere Krieg führen und nichts hervorkommen, woraus Krieg oder Uneinigkeit entstehen könnte.“34 Die Stellung des Königs Erichs von Pommern wurde als „gewählter und empfangener“ König beschrieben. Die Reiche sollten außerdem auf Dauer nur einen gemeinsamen König haben: „Erstens sollen diese drei Reiche diesen König haben, das ist König Erich zu seinen Lebzeiten; danach und auf ewig sollen diese drei Reiche einen König – und nicht mehrere – über diese drei Reiche haben“.35 Erich von Pommern wurde die Würde und das Recht verliehen, so wie es einem gekrönten König in den drei Reichen gebührt: „(…) mit der Würde, die sowohl in geistlichen wie weltlichen Dingen einem rechten König zu besitzen und zu bewahren gebührt.“36 Die Stellung von Margarete I. wurde wie folgt beschrieben: „Außerdem soll unsere Frau Königin Margarete zu ihren Lebzeiten ungehindert und mit allem königlichen Recht – nichts ausgenommen – nach ihrem Willen alles besitzen und nutzen, 32 Olesen, S. 17. Krüger, S. 155. 34 Krüger, S. 156 f. 35 Krüger, S. 154 f. 36 Krüger, S. 154. 33 10 beherrschen und behalten (…), doch so, dass Länder und Schlösser wieder frei und unbeschwert an den König kommen, wenn sie stirbt.“37 Innenpolitisch blieben die drei Reiche getrennt.38 Trotz des Verlangens nach engerer politischer Zusammenarbeit sollte jedes Reich seine eigenen Gesetze und Rechte behalten: „Jedes von ihnen hat dem anderen mit Treue und Macht behilflich zu sein, doch so, dass jedes Reich bei seinem Recht und Gesetz bleibt (…).“39 Das Recht eines ausländischen Landes durfte nicht in ein anderes Land eingeführt werden: „Kein Recht oder Gesetz ist von einem Land in das andere zu ziehen, wenn es dort nicht Recht oder Gesetz war, sondern der König und jedes Reich bleiben bei ihrem Recht und Gesetz, wie vorher gesagt ist und wie es bleiben muss.“40 Dies gilt insbesondere für die Herrschaft über die Schlösser und Burgen in Dänemark, Norwegen und Schweden: „Fürderhin soll der König in seinem Reich Dänemark herrschen und regieren über Schlösser und Burgen, Recht und Gericht, so wie es dort Recht und Gesetz ausweisen (…); ebenso in Schweden und Norwegen nach ihrem Recht und Gesetz“.41 Trotz Trennung des unterschiedlichen Rechts innerhalb der drei Reiche gab es auch Ansätze zur innenpolitischen Zusammenarbeit. Dies galt namentlich für die gemeinsame Verfolgung von Friedlosen: „Wird jemand für sein erkanntes Verbrechen friedlos in einem Reich, vogelfrei oder gesetzlos in einem anderen Reich, soll er sowohl in dem einen wie dem anderen friedlos sein. Niemand darf ihn beherbergen oder verteidigen, sondern wo er angeklagt und verfolgt wird, soll man entsprechend seinem Verbrechen und nach Urteil des Gerichts über ihn richten.“42 Außenpolitisch waren die drei Reiche bestrebt, auf den Gebieten Verteidigung und Verständigung mit Drittländern enger zusammenarbeiten. Dies galt vor allem für den Kriegs- und Angriffsfall: „Wenn eines dieser Reiche in einen Krieg oder Angriff gerät (…), dann sollen die beiden anderen Reiche (…) dem 37 Krüger, S. 158. Olesen, S. 17. 39 Krüger, S. 155. 40 Krüger, S. 156. 41 Krüger, S. 155 f. 42 Krüger, S. 157. 38 11 [angegriffenen] Reich mit Macht und aller Treue zur Hilfe und Abwehr kommen.“43 Zudem sollten die Verhandlungen mit Vertretern ausländischer Reiche vom König und von den Reichsräten aus Dänemark, Norwegen und Schweden gemeinsam geführt werden: „(…) werden Verhandlungen von fremden Herren oder Städten oder von ihren Gesandten geführt (…) dann haben unser Herr König (…) und seine Räte (…) aus jedem Reich die Befugnis darüber zu beraten und im Namen dieser drei Reiche zu beschließen“.44 Trotz dieser Erklärungen in der Gründungsurkunde vereinigten sich die Reiche der Kalmarer Union nicht; denn es handelte sich nicht um eine gleichberechtigte Gemeinschaft.45 Vielmehr behielt Margarete I. als Erzieherin von Erich von Pommern das Zepter bis zu ihrem Tod im Jahre 1412 in der Hand. Ihr kam es primär auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung Dänemarks an. Den anderen Reichen widmete sie weniger Aufmerksamkeit. Auch der Adel, dessen Besitztümer sich zum Teil über die „Landesgrenzen“ hinaus erstreckten, war kein vereinheitlichender Faktor. Dies lag daran, dass die politischen Rechte in Dänemark, Norwegen und Schweden unterschiedlich ausgestaltet waren. Schon sehr bald regte sich innerhalb der bäuerlichen Kreise Schwedens Widerstand gegen die Herrschaftsgewalt aus Dänemark. Alleinherrschaft Erichs von Pommern (1412-1439) Die Kalmarer Union bildete nur unter den Königen Erich von Pommern, Christoph III. von Bayern, Christian I. von Oldenburg und Johann I. eine Personalunion, d.h. die skandinavischen Länder wurden nur unter diesen Regenten mit einer Hand regiert. Erich von Pommern war von den Unionskönigen die bedeutendste Persönlichkeit. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich deshalb vorrangig mit seiner Regierungszeit. Doch soll im 43 Krüger, S. 156. Krüger, S. 157. 45 Wulff, S. 3. 44 12 Anschluss daran, wenn auch kurz, auf die anderen Unionskönige eingegangen werden. Erich von Pommern spielte als Regent - neben Königin Margarete I. als Begründerin der Kalmarer Union - in einer äußerst wechselvollen Zeit der nordischen Union eine herausragende Rolle.46 In der Vergangenheit wurde Erich von Pommern als „deutscher König“ bezeichnet, der weder die Interessen Dänemarks, Norwegens noch Schwedens wahrgenommen habe.47 Derzeit wird Erich von Pommern als ein bedeutsamer König angesehen, der eine Vielzahl nordischer Interessen realisierte.48 Der erste Unionskönig versuchte die drei Reiche als eine Einheit zu regieren allerdings nicht als eine Allianz oder eine Union, wie es in der Gründungsurkunde vereinbart worden war, sondern als „zentralisierten Staat“.49 Schon Margarete I. hatte nach Machtausübung Ausbau und zentraler Konsolidierung gestrebt.50 Erich von Pommern übernahm diese Herrschaftsauffassung seiner Ziehmutter. Dies spiegelte sich u.a. in der Verwaltung, im Archivwesen, in den Ratsversammlungen der Union, in der gemeinsamen Flagge, im Wappen und in der Stiftung von Orden für geistliche und weltliche Mitglieder aus allen drei 46 Olesen, S. 199. Erslev, S. 280. 48 Carlsson, S. 90 ff.; Christensen, S. 175; Olesen, S. 2 ff. 49 Olesen, S. 19. 50 Olesen, S. 205. 47 13 Königreichen wider.51 Das Streben nach Errichtung einer Zentralgewalt kam insbesondere in der Verwendung der königlichen Siegel zum Ausdruck. Das Majestätssiegel Erichs von Pommern zeigt ein kreuzgeteiltes Schild, in dessen erstem Feld Dänemarks drei Löwen mit Herzen, in dessen zweitem Feld drei Kronen für die drei Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen, in dessen drittem Feld der Folkunger Löwe und in dessen viertem Feld der pommersche Greif und im Herzschild der norwegische Löwe abgebildet waren.52 Die Siegelumschrift beschrieb Erich von Pommern als König von Dänemark, Schweden und Norwegen sowie als Herzog von Pommern. Das persönliche Siegel mit den drei Kronen wurde durch Erich von Pommern für die Siegelung nahezu jeder königlichen Urkunde verwendet, und zwar für alle drei Reiche.53 Dies war Ausdruck der Einheit der nordischen Königsmacht und spiegelt die Herrschaftseinstellung Erichs von Pommern wider. Bemerkenswert erscheint, dass die königlichen Hofbeamten der zentralen Unionsverwaltung ausnahmslos Dänen waren.54 Erich von Pommern besaß einen Hofmeister, einen Kammermeister und eine Kanzlei, die für alle drei Reiche zuständig waren.55 Der dänische Reichsrat bestand aus einem Gremium von mehr als 30 Personen. Die Mitglieder des Rats wurden vom König ernannt und legten einen speziellen Eid als seine Ratgeber und Gefolgsmänner ab.56 Außerdem gab es einen königlichen Gerichtshof, der in den drei Reichen mit je einem Gerichtskanzler national gegliedert war.57 Kopenhagen entwickelte sich als Sitz der königlichen Administration und Treffpunkt für große Unionstreffen mehr und mehr zur „Hauptstadt“ der Union.58 51 Olesen, S. 19. Bartholdy, S. 93 ff. 53 Olesen, S. 210. 54 Christensen, S. 64. 55 Olesen, S. 214. 56 Olesen, S. 225. 57 Schück, S. 27 ff. 58 Erslev, S. 119 ff. 52 14 Obwohl die Unionstreffen seltener wurden, blieben sie bedeutsam: Die Tagungen ermöglichten, gemeinsam wichtige Probleme der Verteidigung und Außenpolitik, des Rechtsverhältnisses der Reiche untereinander sowie kirchlicher Angelegenheiten zu erörtern.59 Dadurch konnten die Reiche nach außen als geschlossene Einheit auftreten. Die zentrale Ausübung der Macht konsolidierte die Unionsbestrebungen und hob die Vereinigung der drei Länder auf ein höheres Niveau.60 Erich von Pommern heiratete im Jahre 1406 Philippa von England. Dies war für das Unionskönigtum äußerst vorteilhaft; denn durch die Vermählung steigerte sich das Prestige gegenüber den südlichen Großmächten. Erich von Pommern wurde nunmehr als einer der bedeutsamsten Fürsten Europas angesehen.61 Die Bedeutung der Union innerhalb Europas wuchs, was mit den Begünstigungen zusammenhing, die englischen Kaufleuten eingeräumt wurden. Allerdings blieb die Ehe Erichs von Pommern kinderlos, so dass die Nachfolgefrage nicht geklärt war. Erich von Pommern selbst hatte als Nachfolger seinen noch unmündigen Vetter Herzog Bogislav IX. von Pommern auserkoren. Doch hatte er während seiner gesamten Regierungszeit um die Akzeptanz dieses ausgesuchten Nachfolgers zu kämpfen. In der Innenpolitik strebte Erich von Pommern eine Aufwärtsentwicklung vor allem der dänischen Städte an. Dies gelang ihm, indem er einige Städte mit Privilegien ausstattete. Zwischen 1413 und 1437 wurden insgesamt 44 Privilegien verteilt. Zudem begann er, neue Burgen zu bauen und Städte zu gründen. So entstanden etwa Malmöhus, Landskrona62 und Viborg.63 Auch in der Nähe von Helsingborg baute er eine Burg und gründete eine neue Stadt „auf Ørekrog“. Dies diente der Überwachung der nördlichen Grenze im Øresund. Schiffe mussten an dieser Stelle Zoll bezahlen. Die Einführung des Sundzolls im Jahre 1429 war für den dänischen Staat für mehr als 400 59 Olesen, S. 227. Olesen, S. 205. 61 Hørby, S. 143. 62 Blomkvist, S. 22. 63 Olesen, S. 215. 60 15 Jahre die wichtigste Einnahmequelle.64 Hier dokumentiert sich, dass Erich von Pommern die macht- und handelspolitische Dominanz im Ostseeraum anstrebte und die Union des Nordens zu einem bedeutsamen Imperium nach europäischem Maßstab auszubauen trachtete.65 Im Verhältnis zur Kirche unterstützte Erich von Pommern den Birgittinerorden und gründete das Kloster Maribo. Durch die Popularität des Ordens versuchte er, das Unionskönigtum zu stärken. Er war auch gegenüber den Orden der Karthäuser und Karmeliter wohl gesonnen. Im Gegenzug verlangte er die Kontrolle über die Besetzung der Bischofsämter und wünschte die Unterstützung der Kirche durch Bargeldanleihen und Steuern. Der Vatikan kam den Forderungen des Unionskönigs nach. Mehrere loyale Dänen wurden als Bischöfe in Norwegen und Schweden eingesetzt. Diese Politik hatte nachteilige Konsequenzen für Norwegen: Dieses Reich verlor in der Kalmarer Union mehr und mehr an Selbstständigkeit.66 Norwegen wurde von Dänemark regiert, und der norwegische Reichsrat versammelte sich nur gelegentlich. Die norwegischen Staatsangelegenheiten wurden von der dänischen Verwaltung ausgeübt. Sogar das norwegische Reichssiegel wurde während der gesamten Regierungszeit Erichs von Pommern in Dänemark aufbewahrt. In Schweden entstand Kritik an der königlichen Macht über die Kirche. Im Streit um die Ernennung des Bischofs in Strängnäs wurde Erich von Pommern auf Grund des Eingriffs in die Geschicke der schwedischen Kirche als „Unterdrücker der Kirche“ bezeichnet.67 In den folgenden Jahren bildete sich immer mehr Widerstand gegen die königliche Politik und zur Verteidigung der kirchlichen Freiheit (libertas ecclesiae).68 Erich von Pommern widersetzte sich der Kritik und behielt das Recht, entsprechende Leistungen von der Kirche zu erheben. 64 Hørby, S. 255 ff. Korff, S. 13 ff. 66 Olesen, S. 209. 67 Olesen, S. 232 f. 68 Olesen, S. 233. 65 16 Neben dieser kirchlichen Kritik war Erich von Pommern mit zunehmender Regierungszeit der steigenden Unzufriedenheit des Adels und der übrigen Bevölkerung ausgesetzt. Steuererhöhungen Auch durchgesetzt. hatte der Diese Unionskönig Politik führte drastische zu einer wirtschaftlichen Schädigung der Bauern. Zudem sah sich der schwedische Adel durch die Lehenspolitik ins Abseits gedrängt; denn die Lehensgüter waren weitgehend an Dänen vergeben worden. Es baute sich eine Opposition gegen die Herrschaftsgewalt aus Dänemark auf.69 Die Unzufriedenheit der Schweden mündete 1434 in einen Aufstand gegen Erich von Pommern, dessen Federführung bei Engelbrekt Engelbrektsson von Dalarna lag und der sich auf einen Großteil von Schweden ausdehnte.70 Der Aufstand richtete sich gegen die aus schwedischer Sicht „machtbesessene“ Obrigkeit.71 Auch der schwedische Reichsrat schloss sich dem Widerstand an. Er verlangte, dass Schweden nach eigenen Landesgesetzen regiert werde und einheimische Männer die Administration führten.72 Der Aufruhr richtete sich vornehmlich gegen die Burgen der dänischen Vögte, die es in allen größeren Ortschaften sowie auf den Zufahrten gab. Engelbrekt Engelbrektsson rief in ganz Schweden Gleichgesinnte zusammen, die die Burgen belagerten.73 Innerhalb kurzer Zeit konnten zahlreiche Festungen eingenommen werden. Der Aufstand vereinigte geistliche und weltliche Reichsräte. Sie richteten vom schwedischen Vadstena aus - unter Hinweis auf die Rechtsbrüche - einen Absagebrief an Erich von Pommern und die dänischen Vögte in Schweden. Im Jahre 1436 wurde in Kalmar ein Unionstreffen einberufen. Erich von Pommern hatte dem schwedischen Reichsrat große Zugeständnisse zu 69 Wulff, S. 3. Olesen, S. 233 f. 71 Blomkvist, S. 24. 72 Larsson, S. 114 ff. 73 Blomkvist, S. 24. 70 17 machen. Er versprach u.a., seinen Regierungsstil zu ändern und akzeptierte das schwedische Landrecht. Zudem versprach er, die an Dänen vergebenen Schlösser in die Hände des schwedischen Reichsrats zurückzuübereignen. Im Gegenzug wurde Erich von Pommern weiterhin als König von Schweden anerkannt. Der entsprechende Vergleich wurde in einer Unionsurkunde von 1436 festgehalten.74 Auf dem Markt von Kalmar wurde eine feierliche Versöhnungszeremonie abgehalten. Historisch gesehen, war das Treffen in Kalmar (1436) ein Wendepunkt in der Geschichte der Kalmarer Union. Erich von Pommern hatte durch seine Zugeständnisse seine Position entscheidend geschwächt. Der Konflikt mit dem Unionskönig war deshalb nicht ausgetragen. Er konzentrierte sich nunmehr darauf, ob Erich von Pommern das Recht hatte, seinen Vetter Herzog Bogislav IX. von Pommern als Nachfolger einzusetzen. Die Sukzessionssfrage wurde deswegen so wichtig genommen, weil die Fortführung der Union mit Herzog Bogislav IX. von Pommern als nicht wünschenswert angesehen wurde.75 Unerwartet verließ Erich von Pommern 1438 für immer Dänemark in Richtung Gotland. Sowohl der dänische als auch der schwedische Reichsrat erteilten Erich von Pommern erneut einen Absagebrief. Gleichzeitig bot sich Christoph III. von Bayern den Schweden als Thronnachfolger an. Somit verfügte Erich von Pommern im Jahre 1439 nur noch über das Erbreich Norwegen. Trotz der Bestrebungen sowohl der dänischen wie der schwedischen Reichsräte, Erich von Pommern gemeinsam abzusetzen, hielten die Norweger an ihrem König bis 1440 fest. Dann fertigte auch der norwegische Reichsrat einen Absagebrief aus. Dieser Ausgang des Konflikts war nicht das Resultat von Argumenten, sondern der Machtverhältnisse. Erich von Pommern war nicht bereit, auf dänische und schwedische Forderungen einzugehen. Dies widersprach 74 75 Krüger, S. 159 ff. Olesen, S. 237. 18 seiner zentralistischen Herrschaftsauffassung. Folge war der Verlust der drei nordischen Reiche. Christoph III. von Bayern (1440-1448) Christoph III. von Bayern war der Sohn Katharinas von Pommern, der Schwester Erichs von Pommern. Der dänische Reichsrat bot ihm im Jahre 1438 die Nachfolge als Unionskönig an, nachdem Erich von Pommern nach Gotland geflüchtet war.76 Christoph III. von Bayern ergriff die Gelegenheit und wurde im Jahre 1440 zum dänischen König gekrönt. Dies geschah entgegen der Unionsabsprache aus dem Jahre 1436 in einer traditionellen Wahl auf dem Thing in Viborg.77 Nach der Flucht Erichs von Pommern hatte sich die Union kurzzeitig aufgelöst. Insbesondere Schweden und Norwegen wandten sich gegen Dänemark. Bis in das Jahr 1441 gab es weitere Bauernaufstände.78 Erst als Christoph III. von Bayern in Jütland einen entscheidenden Sieg errang, war der Widerstand gebrochen. Mit Unterstützung von Erzbischof Hans Laxmand gelang es Christoph III. von Bayern noch im selben Jahr, den schwedischen Thron zu besteigen. Im Dom von Uppsala wurde er gekrönt. 1442 wurde er wiederum mit Hilfe des Erzbischofs entgegen dem Prinzip der Erbmonarchie in Oslo zum König von Norwegen gekrönt. Erneut hatten die skandinavischen Länder einen Unionskönig, der alle drei Länder repräsentierte.79 Christoph III. von Bayern gab die Politik seiner Vorgänger auf und regierte jedes Land der Kalmarer Union nach dessen eigenem Recht. Als dreifacher König war er gleichsam die „Klammer“, 76 Zeilinger, S. 21. Zeilinger, S. 23. 78 Zeilinger, S. 23. 79 Zeilinger, S. 24. 77 19 welche die nordische Union zusammenhielt.80 Er verhielt sich sowohl innen- wie außenpolitisch vorsichtig und berücksichtigte die getroffenen Wahlabsprachen.81 Das schwedische Recht erfuhr unter Christoph III. von Bayern zahlreiche Neuerungen („Christophs Landrecht“). So verlangte er in Jütland und Fünen die Abgabe des Zehnten. Im Jahre 1443 führte er in Kopenhagen ein neues Stadtrecht ein und machte diese Stadt endgültig zur „Haupt- und Residenzstadt“. Allerdings erwuchsen auf Grund der Selbstständigkeit des norwegischen und des schwedischen Reichsrats Zweifel, ob Kopenhagen die zentrale Anlaufstelle für Unionssachen sein könne.82 Des Weiteren wurde der Handel mit ausländischer Währung verboten. Schließlich erhob Christoph III. von Bayern - wie sein Vorgänger Erich von Pommern Steuern für die Schifffahrtsstraße des Øresunds. Hansestädte wurden durch Befreiung vom Øresundzoll privilegiert. Solche Privilegierungen waren das wohl auffälligste Charakteristikum der Regierungszeit Christophs III. von Bayern. Nicht übersehen werden darf, dass die Privilegierungen - wegen der Bevorzugung der deutschen Städte auch Unmut hervorriefen. Die Erteilung der Privilegien mag qualitativ als königliche Initiative zur Schaffung einer Allianz zwischen Königsmacht und Hansestädten angesehen werden. Andererseits dürfte aber auch ein rein dänisches Interesse im Spiel gewesen sein – nämlich die Zielsetzung, Dänemark innerhalb der Kalmarer Union zur Dominanz zu verhelfen. Christoph III. von Bayern setzte darüber hinaus Akzente durch Förderung von Kirche und Städten und ansatzweise auf dem Gebiet der Landfriedenspolitik.83 Auffallend war seine enge Zusammenarbeit mit den drei nordischen Erzbischöfen, die zu jener Zeit allesamt vom 80 Auge, S. 741. Zeilinger, S. 25. 82 Zeilinger, S. 29. 83 Deutinger, S. 37. 81 20 Konziliarismus beeinflusst waren und sowohl kirchen- wie reichspolitisch höchst selbstbewusst agierten.84 Besonders großen Einfluss konnte Christoph III. von Bayern auf die Kalmarer Union nicht nehmen: Schon im Jahre 1448 starb er im Alter von nur 31 Jahren auf der Festung Kärnan. Zusammenfassend lässt sich seine Zeit als Periode konsensualer Politik zwischen nordischer Königsherrschaft und den drei Reichsratskollegien charakterisieren.85 Seine relative politische Inaktivität hat nach einer Zeit der Konflikte und Bürgerkriege für Ruhe, Stabilität und Frieden gesorgt.86 Christian I. von Oldenburg (1448-1481) Nachfolger Christophs III. von Bayern wurde Christian I. von Oldenburg. Er war von Adolf VIII. vorgeschlagen worden, nachdem dieser das dänische Angebot einer Krönung abgelehnt hatte. Christian I. von Oldenburg regierte von 1448 bis 1481 als König von Dänemark, von 1450 bis 1481 als König von Norwegen und von 1457 bis 1464 als König von Schweden. Auch er vereinigte somit die drei skandinavischen Länder über weite Zeiträume unter einer Herrschaftsgewalt. Schon zu Beginn seiner Regierungszeit bekam Christian I. von Oldenburg finanzielle Probleme, weil er die Schulden von Alfons VIII. zu übernehmen hatte. Aus diesem Grund überließ er die Burgen und Ämter weiterhin den Adeligen. Als Unionskönig reiste er nach Rom und unterrichtete den Papst von seiner Absicht, eine Universität zu gründen und geistliche Ämter nur 84 Zeilinger, S. 26. Schneidmüller, S. 53 ff. 86 Zeilinger, S. 35. 85 21 noch mit Einheimischen zu besetzen. Den Prälaten wollte er Burgen und weltliche Lehen abnehmen. Der Papst befürwortete den Bau der Universität, lehnte die übrigen Vorhaben jedoch ab. Während seiner Zeit als Unionskönig entsandte Christian I. von Oldenburg im Jahre 1471 eine Expedition in den Nordatlantik. Diesen Seefahrern gelang es möglicherweise schon damals, bis nach Nordamerika vorzudringen. Christian I. von Oldenburg starb 1481. Er hinterließ zwei Söhne: Johann I. und den noch unmündigen Friedrich I. Johann I. (1497-1501) Johann I. wurde nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1481 König von Dänemark. In Schweden regierte er von 1497 bis 1501. Auch während dieses Zeitraumes kam die skandinavische Personalunion zum Tragen. Johann I. war bemüht, die Politik seines Vaters weiterzuführen. Insbesondere legte er Wert darauf, die Union vollständig wieder herzustellen und die Beziehungen zu den Hansestädten zu verbessern. Sein besonderes Augenmerk galt Lübeck, weil er dessen Einfluss auf Schweden als politisch störend empfand. Gemeinsam mit seinem inzwischen mündigen Bruder Friederich I. versuchte er im Jahre 1500, die aufständische Bauernrepublik Dithmarschen zu unterwerfen. Dazu engagierte er das gefürchtete Söldnerheer „Die schwarze Garde“. Doch wurden seine Truppen vernichtend geschlagen, wobei auch 76 schleswig/holsteinische Ritter – fast jeder dritte - ums Leben kamen. Durch erneute Feindseligkeiten mit Schweden und königliche Unterstützung des niederländischen Handels wurde die Wirtschaft der Stadt Lübeck in Mitleidenschaft gezogen. Es kam zu einem Seekrieg zwischen 22 Dänemark und Lübeck in den Jahren 1509 und 1510. Drei Jahre später starb König Johann I. Blutbad von Stockholm (1520) In den folgenden Jahren strebte Schweden immer mehr nach Unabhängigkeit. Innerhalb des Landes wurden Herrschaftsvertreter abgesetzt und so genannte Reichsvorsteher (schwedisch: risksföreståndare) regierten den Staat. Als der norwegische Vizekönig Christian II. im Jahre 1513 zum dänischen König ernannt wurde, hatten sich die Schweden von der Union schon abgewandt. Inzwischen regierte dort der Reichsvorsteher Sten Sture. Mit allen Mitteln versuchte Christian II., das schwedische Reich unter seine Gewalt zu bringen. In einer Schlacht im Jahre 1520 wurde Sten Sture schwer verwundet. Als er kurze Zeit später seinen Verletzungen erlag, gaben seine Anhänger auf, und der schwedische Widerstand war gebrochen. Christian II. versprach den Oppositionellen Amnestie. Noch im selben Jahr wurde Christian II. in Stockholm zum schwedischen König gekrönt. Zu diesem Zweck wurde zu einem „Versöhnungsfest“ eingeladen. Doch drei Tage später machte Christian II. den Widerstandskämpfern wurden unter dem den Prozess. Sie Deckmantel des geistlichen Gerichts als Ketzer angeklagt. Dadurch fühlte sich Christian II. an sein Amnestieversprechen nicht mehr gebunden. Insgesamt wurden im Jahre 1520 etwa 100 Widerstandskämpfer hingerichtet, darunter die Bischöfe von Skara und Strängnäs. Dieses „Blutbad von Stockholm“ brachte Christian II. in Schweden den Beinamen „der Tyrann“ ein. 23 “Blutbad von Stockholm“ im Jahre 1520 Durch die Hinrichtungen versuchte Christian II., Widerstände auch für die Zukunft zu verhindern. Doch erzielte er keine abschreckende Wirkung. Im Gegenteil: Das „Blutbad von Stockholm“ wurde der Keim für den von Gustav I. Wasa im Jahre 1523 organisierten Bauernaufstand. Dieser schwedische Reichsvorsteher hatte sich schon früher als Fahnenträger an den Kämpfen von Sten Sture beteiligt. Überdies war sein Vater Erik Johansson Wasa im Stockholmer Blutbad hingerichtet worden. Der Aufstand nahm immer größere Formen an. In Kopparberg schlossen sich ihm rund 1000 Bergarbeiter an. Man zwang ihn zur Flucht in die Niederlande. Bald darauf waren alle dänischen Truppen aus Schweden vertrieben. In den Folgejahren versuchte Christian II. vergeblich, Norwegen zurückzuerobern. Doch er wurde gefangen genommen und auf den Schlössern Sonderburg und Kalundborg bis zu seinem Tod inhaftiert. 24 Nach der Krönung von Gustav I. Wasa zum schwedischen König im Jahre 1523 entzog sich Schweden endgültig der dänischen Machtpolitik und damit dem Zusammenschluss der drei Reiche unter einem König. Zugleich führte Gustav I. Wasa die erbliche Thronfolge ein. Der Tag seiner Krönung wurde später zum schwedischen Nationalfeiertag und läutete das Ende der Kalmarer Union ein. 25 3. Kapitel: Andere Formen nordischer Zusammenarbeit a. Friedensbemühungen Friedensgedanken (1534 und 1541) Mit Ende der Kalmarer Union begann ein neuer Abschnitt der Beziehungen zwischen Dänemark/Norwegen und Schweden. In den ersten Jahren dauerte die Bedrohung durch den vertriebenen König Christian II. und seine Anhängern latent fort. Dies führte zu einem Einvernehmen zwischen den skandinavischen Königen Frederik I., Christian III. und Gustav I. Wasa. Sie schlossen 1534 in Stockholm und 1541 in Brömsebro zwei Beistandsverträge.87 Darin wurde eine Friedens- und Beistandsvereinbarung für die kommenden 50 Jahre getroffen. In Art. 15 des Beistandsvertrags wurde ausdrücklich der Zusammenschluss der drei Reiche gegen Christian II. betont,88 was an die Zeiten der Kalmarer Union erinnert.89 Die friedliche Koexistenz der nordischen Staaten hielt nicht lange an. Nach dem jeweiligen Generationswechsel der Könige in den drei Ländern verflüchtigte sich der Zusammenhalt. Mit den Nachfolgern Frederik II., Erik XIV. und Johann III. setzte eine neue politische Ausrichtung ein. Zudem führte der russische Angriff auf Livland im Jahre 1558 zu politischen Turbulenzen, die sich zu einem Machtkampf im Ostseeraum entwickelten. Überdies stritten die Länder um Siegel und Wappen. So verwendete Dänemark weiterhin die schwedischen drei Kronen im dänischen Siegel und Wappen.90 Ab 1559 gab es schwedische Proteste, die dieses Vorgehen nicht akzeptierten.91 Das nicht freundschaftliche, aber friedliche Verhältnis wandelte sich plötzlich: Im Jahre 1563 standen sich Dänemark und Schweden im Nordischen Siebenjährigen Krieg gegenüber. 87 Seresse, S. 350. Seresse, Fn 7. 89 Seresse, S. 350. 90 Seresse, S. 351. 91 Bartholdy, S. 223 ff. 88 26 Friede von Stettin (1570) Der Krieg brachte in den Grenzgebieten von Dänemark/Norwegen Verwüstungen, Geldnöte, Menschenverluste und andere Notsituationen mit sich.92 Erst der Friede von Stettin im Jahre 1570 beendete die kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Friedensvereinbarung enthielt verschiedene Punkte, welche die Streitigkeiten zwischen Dänemark/Norwegen und Schweden ausräumen sollten:93 So verzichtete man gegenseitig auf Herrschaftsansprüche. Zwischenlösung Im gefunden. SiegelBeide und Wappenstreit Seiten wurde versprachen, in eine dieser Angelegenheit keinen Krieg zu beginnen. Schließlich durften beide Reiche die drei Kronen weiterführen. Es verblieb somit im Wesentlichen beim status quo. Entscheidend für die nordische Zusammenarbeit war aber, dass im Frieden von Stettin versucht wurde, den Friedensgedanken institutionell abzusichern: Die Einrichtung von Grenztreffen wurde ausgebaut, und vor allem waren die Könige im Fall von Streitigkeiten verpflichtet, den Entscheidungen der Reichsräte zu folgen.94 Dazu sah die Vereinbarung die Gründung eines Reichsrats sowohl für Dänemark und Norwegen als auch für Schweden vor. Dieser Friedensgedanke bestimmte das Verhältnis zwischen Dänemark/Norwegen und Schweden für die nächsten Jahrzehnte. Letztlich waren aber auch diese Bemühungen zu schwach, um weitere kriegerische Auseinandersetzungen zwischen beiden Ländern zu verhindern. Dies dürfte daran gelegen haben, dass nur der dänische Reichsrat in der Lage war, sich für Frieden stark zu machen: So weigerte er sich mehrfach, einem Krieg gegen Schweden zuzustimmen.95 Demgegenüber befand sich der 92 Seresse, S. 353. Seresse, S. 362. 94 Seresse, S. 381. 95 Seresse, S. 382. 93 27 schwedische Reichsrat unter der Kontrolle von König Karl; er konnte keine eigene Position beziehen. König Karl übte außenpolitisch unumschränkte Macht aus. Dies führte zu weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen. Dänemark/Norwegen und Schweden standen sich in den Jahren 1611 bis 1613 im so genannten Kalmarer Krieg erneut gegenüber. Kieler Frieden (1814) Die nächsten Jahrhunderte waren mehr durch Gegensätze als durch Bestrebungen nach Zusammenarbeit geprägt. Die nordischen Staaten gingen eigene Wege. Die Interessen waren so unterschiedlich gelagert, dass es immer wieder zu Kriegen kam.96 Die Interessen Schwedens waren ostwärts gerichtet, während sich Dänemark traditionell mehr nach Süden orientierte. Es fehlte der Wille, eine neue politische Einheit aufzubauen. Dies zeigte sich beispielsweise daran, dass Karl X. – als Graf von der Pfalz ein Ausländer – im Jahre 1654 zum König gekrönt wurde und Gottorper im Jahre 1742 den Vorzug vor dem dänischen König Frederik V. erhielt.97 Auch Frederik der VI. wurde als König von Schweden abgelehnt. Später zwischen 1809 und 1812 - wurde ein französischer General vorgezogen.98 In den napoleonischen Kriegen versuchte Dänemark/Norwegen zunächst, neutral zu bleiben. Im Jahre 1800 ging man ein Bündnis mit Schweden, Preußen und Russland ein, um sich gegen die Seemacht Großbritanniens zu behaupten. In der Seeschlacht von 1801 erlitt Dänemark/Norwegen trotzdem schwere Verluste. Ab 1807 kam es überdies zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit Schweden und Großbritannien. Auf Druck dieser beiden Länder erklärte der dänische König Frederik VI. im Jahre 1807 den Krieg gegen Frankreich. Schweden kam es demgegenüber entscheidend auf Norwegen an. Aus diesem Grund marschierte die 96 Uecker, S. 92. Uecker, S. 92. 98 Uecker, S. 92. 97 28 schwedische Armee 1813 in Holstein ein und lieferte sich einen Zermürbungskrieg mit Dänemark/Norwegen. Friedensverhandlungen fanden 1814 in Kiel statt. Dort einigte man sich darauf, dass Norwegen eine neue eigenständige Verfassung erhielt. Diese gilt bis heute. Zudem musste Dänemark die seit 1380 bestehende Personalunion mit Norwegen aufgeben. Norwegen ging dafür eine Union mit Schweden ein. Volle Souveränität erhielt Norwegen erst im Jahre 1905. b. Skandinavismus (1830 – 1864) Der Skandinavismus stellt eine nordische Einheitsbewegung dar. Diese wurde 1830 durch die studentische Jugend, Intellektuelle und Künstler in Dänemark und Schweden begründet.99 Die Skandinavisten beriefen sich auf gemeinsame Geschichte und Kultur. Die Betonung der Gemeinsamkeiten sollte nordisches Bewusstsein fördern und eine Allianz gegen äußere Feinde schaffen. Die skandinavischen Völker sollten sich so weit annähern, dass sich als Folge daraus ein skandinavischer Nationalstaat bilden konnte, in dem die Königreiche Dänemark und Schweden/Norwegen aufgehen sollten. Allerdings konnte kein klares Programm entwickelt werden.100 Die Vorstellungen über Form und Ausgestaltung der nordischen Vereinheitlichung waren nicht konkret genug. Die Bewegung war von Nationalromantik und Liberalismus getragen. Es war von „Harmonie des nordischen Dreiklangs“ und „heiliger Dreieinigkeit des Nordens“ die Rede.101 Man knüpfte an nordischen Sitten der Vergangenheit an, indem z.B. Bärenschinken gegessen und Met aus Hörnern getrunken wurde.102 99 Putensen, S. 383. Nielson, S. 83. 101 Krüger, S. 99. 102 Putensen, S. 384. 100 29 In Dänemark war der Skandinavismus am stärksten ausgeprägt, was damit zu tun hatte, dass Dänemark im Kieler Frieden Norwegen an Schweden verloren hatte. Allerdings verblieben die Herzogtümer Schleswig/Holstein und Lauenburg bei Dänemark, in denen ein Drittel der Bevölkerung lebte.103 Im Jahre 1848 machte das Herzogtum Schleswig/Holstein dann in der Frankfurter Paulskirche die Zugehörigkeit zu Deutschland geltend. Demgegenüber strebte Dänemark eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig an. Verhandlungen waren unmöglich, weil beide Seiten nicht nachgaben. So kam es alsbald zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und Schleswig/Holstein, in deren Verlauf der dänische König keinen Zweifel daran ließ, die Verbindung zwischen Schleswig und Holstein aufzulösen und Schleswig bis zur Eider an Dänemark anzuschließen. Als Preußen und der Deutsche Bund in den Konflikt eingriffen, machten die Dänen den Kampf gegen Deutschland zum Ziel der skandinavischen Bestrebungen.104 Insbesondere hofften sie, mit Hilfe von Schweden/Norwegen das Herzogtum Schleswig an Dänemark anbinden zu können. Doch war der Skandinavismus in Schweden/Norwegen nicht so ausgeprägt wie in Dänemark. In Norwegen ließen sich kaum Anhänger für die vorerwähnte Idee gewinnen. Das Land musste sich nach Lösung von Dänemark und Angliederung an Schweden vorrangig darum bemühen, dass verfassungsrechtlich Erreichte zu bewahren. Die Norweger erblickten in den skandinavischen Bestrebungen eine neue Gefahr für ihre Selbständigkeit. Trotzdem erließ Schweden/Norwegen unter ersichtlichem Einfluss der Skandinavisten eine Deklaration an Preußen. Es entsandte militärische Truppen auf die dänischen Inseln, um eine Besetzung durch deutsche Truppen zu verhindern.105 Zwar griffen die schwedischen Truppen nicht in das Kampfgeschehen ein. Die Aktion war auch nicht kriegsentscheidend, 103 Putensen, S. 384. Putensen, S. 385. 105 Putensen, S. 386. 104 30 obwohl Dänemark eigene Truppen von seinen Inseln abziehen konnte, um sie anderweitig gegen die Volkserhebung in Schleswig/Holstein einzusetzen. Doch stellte die schwedische Hilfestellung einen großen diplomatischen Dienst dar. Auch bei den späteren Verhandlungen um einen Waffenstillstand leistete Schweden erhebliche Unterstützung.106 Nach jahrhundertelanger Feindschaft entfaltete die schwedische Außenpolitik eine prodänische Einstellung. Der Skandinavismus erreichte damit einen vorläufigen Höhepunkt. Im Konflikt selbst setzten weder Dänemark noch Preußen ihre Positionen durch. In den Friedensverhandlungen von Berlin im Jahre 1850 und von London im Jahre 1852 traf man folgende Vereinbarungen:107 Schleswig/Holstein wurde in das dänische Reichsgebiet eingegliedert. Doch behielten beide Herzogtümer ihre Autonomie. Dänemark hatte auf jede Art von Bestrebungen zu verzichten, Schleswig/Holstein in stärkerem Maße der dänischen Herrschaftsgewalt zu unterwerfen. Mit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen erfuhr der skandinavische Gedanke neuen Aufschwung. Das Ziel eines einigen Nordens wurde von den Verantwortlichen in Dänemark und Schweden/Norwegen intensiver als zuvor aufgegriffen. Insbesondere setzte sich Schweden/Norwegen für eine Vereinheitlichung ein, allerdings auf dem Hintergrund, den Skandinavismus für eigene Zwecke als führende nordeuropäische Ostseemacht zu nutzen.108 Darüber hinaus zeigte Schweden/Norwegen Verständnis für die weiter bestehenden Bestrebungen Dänemarks, Schleswig fester an sich zu binden und Holstein eine selbstständige Stellung zu verleihen.109 Während dieser politischen Hochphase des Skandinavismuses entschloss sich Dänemark zu folgendem Schritt: Es bekundete seine Absicht, Holstein eine eigene Verfassung zu geben und eigene militärische Truppen zur 106 Weimar, S. 36 ff. Weimar, S. 36 ff. 108 Putensen, S. 388. 109 Putensen, S. 388. 107 31 Verfügung zu stellen.110 König, Außenpolitik und Flotte sollten mit Dänemark einen Verbund bilden. Das bedeutete einen Bruch mit den Friedensverhandlungen aus den Jahren 1850 und 1852. Die dänischen Aktivitäten waren mit Schweden nicht voll abgestimmt. Zwar gab es Übereinstimmungen mit Äußerungen des schwedischen Außenministers in dem Sinne, dass sich Schweden im Fall eines Konflikts aller Voraussicht nach nicht passiv verhalten werde. Auch das Verhalten des schwedischen Königs schien Zustimmung auszudrücken.111 Eine konkrete Unterstützungszusage der schwedischen Regierung gab es jedoch nicht. Trotzdem gab das schwedische Verhalten auf Seiten Dänemarks Anlass, entsprechende Zusagen zu erwarten. Jedenfalls rechnete Dänemark fest mit einem Allianzvertrag, in dem sich Schweden/Norwegen ggf. verbindlich zur Hilfe verpflichten werde.112 Jedoch reagierte Schweden/Norwegen letztlich ausweichend und bezog keine eindeutige Position. Dies lag u.a. daran, dass sich innerhalb Schweden/Norwegens die Stellung der Bündnisgegner gefestigt hatte. Dänemark verkannte diese brisante politische Situation; es wähnte sich in der Illusion, Schweden werde in der Not in jedem Fall zur Hilfe eilen.113 In der Folgezeit schlug Dänemark eine neue Verfassung vor, die Schleswig enger an Dänemark binden und die Sonderstellung Holsteins besiegeln sollte. Preußen und Österreich forderten unter Führung von Bismarck die Rücknahme der neu ausgearbeiteten dänisch-schleswigschen Verfassung. Als Dänemark 1864 den Staatsstreich versuchte, nahm der Krieg seinen Lauf. Schweden/Norwegen hielt sich entgegen den dänischen Erwartungen zurück. Es lieferte keinerlei diplomatische oder militärische Unterstützung. Dänemark musste nach mehreren Niederlagen den Kampf aufgeben. Noch im selben Jahr wurde in einem Friedensvertrag vereinbart, dass Dänemark die Herzogtümer Schleswig/Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abzutreten habe. 110 Fink, S. 152. Andersson, S. 356. 112 Putensen, S. 389. 113 Frandsen, S. 81. 111 32 Damit schmolz der Skandinavismus zur Bedeutungslosigkeit. Der Traum eines vereinheitlichten Skandinaviens blieb „luftige Illusion“.114 Die Rede war von einer „konstruierten Welt von eingebildeten oder zumindest überbewerteten Ähnlichkeiten, die vorhandene Gegensätze ausblendete“.115 Das Ende des Skandinavismuses begrub nicht alle nordischen Bestrebungen zur Zusammenarbeit. In der folgenden - Jahrzehnte lang anhaltenden Friedensperiode schlossen die nordischen Länder verschiedene Bündnisse. Zu nennen sind u.a. das Abkommen zwischen Dänemark und Schweden/Norwegen über den Postaustausch (1869) sowie die Münzunion zwischen Dänemark und Schweden (1873), der sich Norwegen im Jahre 1875 anschloss.116 Zudem wurde die Gesetzgebung in Ansätzen harmonisiert. Auch nahmen die Begegnungen von Wissenschaftlern, Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung und anderen Intellektuellen zu.117 Ein erstes gemeinsames Juristentreffen fand im Jahre 1877 statt. Der erste nordische Arbeiterkongress der Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien wurde 1886 einberufen.118 c. Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert (1914-1997) Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kristallisierte sich unter den skandinavischen Ländern erneut ein Gefühl der Zusammengehörigkeit heraus. Der Nordische Rat äußerte sich über diesen Zeitraum später wie folgt: „The Scandinavian languages, the Protestant religion and common judicial system, Viking history, pre-Christian mythology and joint – albeit disputed – territories (…) have combined to create the basis for a common Nordic identity.“119 Das Zusammengehörigkeitsgefühl beruhte auf den Zusammenschlüssen der 114 Putensen, S. 391. Frandsen, S. 65. 116 Putensen, Fn 18. 117 Putensen, S. 391. 118 Putensen, Fn 19. 119 Tuander, S. 1. 115 33 letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts und sollte sich bis zum ersten Weltkrieg fortsetzen. Hieran änderten die ständigen Reibereien zwischen Schweden und Norwegen nichts, die 1905 zur Auflösung der schwedisch-norwegischen Union führten.120 Die neue Aufschwungstimmung gewann für die Entwicklung der nordischen Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert zunehmend an Relevanz.121 Diese Periode wurde schon bald als „Neuskandinavismus“ bezeichnet.122 Neutralitätserklärungen (1914 und 1917) Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs gaben Dänemark, Norwegen und Schweden in den Jahren 1914 und 1917 gemeinsame Neutralitätserklärungen ab. Auf diese Weise gelang es den nordischen Ländern, sich aus kriegerischen Auseinandersetzungen weitgehend herauszuhalten. Die Erfahrungen des Krieges zeigten sodann, dass eine noch intensivere Zusammenarbeit der nordischen Staaten dringend erforderlich war. Nordische Interparlamentarische Union (1907) Die 1907 ins Leben gerufene Nordische Interparlamentarische Union setzte ihre Arbeit nach dem Ersten Weltkrieg fort. Die Abgeordneten der skandinavischen Parlamente trafen sich zwecks Beratung regelmäßig einmal im Jahr. Ab 1918 existierte ein Generalsekretariat, welches die Aktivitäten vorbereitete und ein „Jahrbuch der Nordischen Interparlamentarischen Gruppen“ veröffentlichte. Die Union setzte sich insbesondere für eine Koordinierung der Außenpolitik der nordischen Länder ein. Erfolgreicher Höhepunkt war die gemeinsame Neutralitätserklärung aus dem Jahre 1938. 120 Norborg, S. 251 ff. Hubatsch, S. 152. 122 Putensen, S. 392. 121 34 Als die Aufgaben der Union im Jahre 1957 vom Nordischen Rat übernommen wurden, löste sich das Bündnis auf. Vereinigungen Norden (1919, 1922 und 1924) Nach dem Ersten Weltkrieg entstand - neben der nordischen Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene - eine Verbindung zwischen privaten Organisationen, Berufs- und anderen Verbänden.123 Erwähnenswert sind die Vereinigungen Norden, die 1919 in Dänemark, Norwegen und Schweden, 1922 in Island und 1924 in Finnland gegründet wurden. Ziel der nordischen Vereinigungen war es, mangelndes Verständnis und Misstrauen unter den nordischen Völkern abzubauen. Durch entsprechende Informations- Zusammengehörigkeitsgefühl und Aufklärungsarbeit gestärkt und die sollten das kontinuierliche Zusammenarbeit gefördert werden. Nordisches Zusammenarbeitskomitee (1931) Auf die parlamentarischen und bürgerlichen Unionsbestrebungen folgte im Jahre 1931 die nordische Zusammenarbeit der politischen Parteien und der Gewerkschaften. Das Zusammenwirken der nordischen sozialdemokratischen Parteien und der Gewerkschaften war besonders intensiv. Die Gruppierungen schlossen sich unter Einbeziehung der entsprechenden Gruppierungen in Finnland und Island in der Organisation Nordisches Zusammenarbeitskomitee zusammen. Die Tagungen fanden einmal im Jahr statt, auf denen Jahresberichte der Partei- und Gewerkschaftsführungen ausgetauscht, Vorschläge für handelspolitische Verhandlungen entwickelt, Budgetentwürfe ausgetauscht und Entwürfe für die Sozialgesetzgebung gemacht wurden.124 123 124 Putensen, S. 393. Putensen, S. 15. 35 Die Beschlüsse hatten lediglich empfehlenden Charakter, denn das Komitee sollte ein Diskussionsforum sein. Die Mitglieder waren nicht bereit, Kompetenzen oder Entscheidungsbefugnisse auf ein supranationales Organ zu übertragen. Im Verlauf der 30er Jahre widmete man sich auch außenpolitischen Fragen. Während der Zuspitzung der internationalen Situation kurz vor dem Zweiten Weltkrieg bekannten sich die Sozialdemokraten zu einer neutralen Politik. Alle nordischen Länder sollten sich aus dem drohenden Krieg heraushalten und versuchen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik kam indes nicht zustande. Es stellte sich heraus, dass kein nordisches Land bereit war, seinen Nachbarn im Ernstfall militärisch zu unterstützen.125 Bemühungen um Skandinavischen Verteidigungsbund (1949) Diese Einstellung fand bei den nachkriegszeitlichen Bemühungen um einen skandinavischen Verteidigungsbund ihre Fortsetzung. Die Zuspitzung des OstWest-Konflikts, die Teilung Deutschlands und der Abschluss des finnischsowjetischen Vertrags über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ bedrohten die sicherheitspolitische Lage der nordischen Länder.126 Schweden schlug Dänemark und Norwegen im Jahre 1949 ein gemeinsames Verteidigungsprojekt vor: Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art kriegerischer Aktivität und gemeinsame Verteidigung im Fall eines Angriffs auf einen der Bündnispartner. Bei den entsprechenden Verhandlungen brachen jedoch erneut Differenzen zwischen Schweden und Norwegen auf.127 Schweden wollte die Zone militärischer Freiheit auf Dänemark und Norwegen ausdehnen. Dadurch sollte ein Angriff der südlichen Großmächte auf das Territorium der nordischen Länder verhindert werden. Norwegen verlangte Unterstützung durch die Großmächte. Dänemark scheiterte in der Vermittlerrolle, so dass die 125 Putensen, S. 173 f. Putensen, S. 397. 127 Putensen, S. 50 ff. 126 36 Verhandlungen über einen skandinavischen Verteidigungsbund ihr Ende fanden. Dänemark und Norwegen traten dann der North Atlantic Treaty Organization (NATO) bei. Schweden verfolgte eine „Politik der Bündnisfreiheit im Frieden mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Neutralität im Krieg“.128 Damit schlugen die nordischen Länder in ihrer Sicherheitspolitik unterschiedliche Wege ein. Dies hatte zur Folge, dass außen- und sicherheitspolitische Fragen in der Folgezeit kaum mehr behandelt wurden. Dafür war allenfalls im Rahmen der Nordischen Außenministerkonferenzen Raum, die zweimal jährlich in den Hauptstädten stattfanden. Der finnische Außenminister nahm an den Konferenzen ab 1956 teil. Auf den Konferenzen wurden aktuelle Probleme beraten, bei deren Bewertung man überwiegend zu übereinstimmenden Auffassungen gelangte. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass der skandinavische Raum zumeist geschlossen nach außen auftrat. Insbesondere bemühten sich die nordischen Staaten, in internationalen Organisationen - wie den Vereinten Nationen (UN), der Welthandelsorganisation (WTO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltbank - eng zusammenzuarbeiten und als „nordischer Block“ aufzutreten.129 Auch gegenüber den Entwicklungsländern versuchten sie, ihre Politik abzustimmen. Dadurch gelang es ihnen, in der internationalen Gemeinschaft stärkeres Gehör zu finden und ihre Einflussmöglichkeiten zu verbessern. Wirtschaftliche Zusammenarbeit (1952, 1954 und 1955) Auch in wirtschaftliche Fragen steigerte sich die Zusammenarbeit der nordischen Länder. Zwar waren die Ergebnisse nicht mit denen der Europäischen Gemeinschaft vergleichbar. Die Gründe dürften darin zu sehen sein, dass die Länder des Nordens anders als die westeuropäische 128 129 Putensen, S. 404. Sigfússon, S. 65. 37 Gemeinschaft keine in sich geschlossene Gruppierung bildeten. Dennoch erreichte die nordische Zusammenarbeit ein Niveau, welches teilweise das der Europäischen Gemeinschaft übertraf.130 Die Gründe könnten darin zu suchen sein, dass die Zusammenarbeit von „unten“ wuchs und nicht von „oben“ diktiert wurde.131 Von herausragender Bedeutung für die Zusammenarbeit der nordischen Länder in nahezu allen Bereichen war die Aufhebung des Passzwangs im Jahre 1952.132 Die sehr frühe Passunion ermöglichte es den nordeuropäischen Bürgern, sich ohne Genehmigung beliebig lange in einem anderen nordischen Staat aufzuhalten. Darüber hinaus wurde schon im Jahre 1954 ein gemeinsamer nordischer Arbeitsmarkt geschaffen. Er ermöglichte es, ohne Genehmigung in einem anderen nordischen Land zu wohnen und dort zu arbeiten. Diese Arbeitsmarktpolitik war geeignet, auf dem Arbeitsmarkt für einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften zu sorgen. Auch trug sie dazu bei, die Arbeitslosenquote niedrig zu halten. Dagegen scheiterten mehrere Versuche einer gemeinsamen Zoll- und Wirtschaftsunion.133 Doch wurde 1955 eine Nordische Sozialkonvention vereinbart. Dadurch erhielt jeder Nordeuropäer Anspruch auf Sozialleistungen des Landes, in dem er sich niedergelassen hatte. Dennoch war diese Art nordischer Zusammenarbeit niemals eine ernsthafte Alternative zur europäischen Integration. Vielmehr lieferte die westeuropäische Gemeinschaft den nordischen Ländern wichtige Impulse für die Zusammenarbeit.134 So wurden die westeuropäischen Integrationsbemühungen als Vorbereitung für den Beitritt in die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und die Europäische Gemeinschaft (EG) angesehen. Trotz gewichtiger außenpolitischer und ökonomischer Gründe schlossen sich die nordischen Länder aber nicht der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) an. 130 Putensen, S. 398. Huldt, S. 19. 132 Putensen, S. 402. 133 Putensen, S. 405. 134 Stepanek, S. 42. 131 38 Dänemark, Schweden und Norwegen traten 1960 vielmehr der EFTA bei. Finnland wurde 1961, Island 1970 assoziiertes Mitglied dieser Organisation. Nordischer Rat (1952) Der Nordische Rat wurde 1952 auf Initiative des dänischen Ministerpräsidenten Hans Hedoft gegründet. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Schweden und Norwegen. Noch im selben Jahr schlossen sich Island und 1955 Finnland an. Später traten die Färöerinseln und Åland (1970) und Grönland (1984) als autonome Gebiete bei. Der bis heute bestehende Nordische Rat versteht sich als beratendes Organ der Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten.135 Es handelt sich um ein Forum, auf dem die unterschiedlichen Interessen der skandinavischen Länder koordiniert werden. Ihm gehören 87 gewählte Repräsentanten an, welche von den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den autonomen Gebieten entsandt werden. Die Treffen finden ein- bis zweimal im Jahr abwechselnd in den Hauptstädten statt. Die entsandten Abgeordneten dürfen nationale Interessen wahrnehmen. Alle Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Die nationalen Regierungen sind berichtspflichtig. Bemerkenswert ist, dass über 60% der Empfehlungen des Nordischen Rats trotz der Unverbindlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.136 Die Tätigkeit des Nordischen Rats wurde 1962 durch das Abkommen über eine allgemeine nordische Zusammenarbeit (Helsinki-Abkommen) auf eine 135 136 Terz, S. 34. Terz, S. 34. 39 völkerrechtliche Grundlage gestellt.137 Zum ersten Mal sprach man von einer nordischen Zusammenarbeit in völkerrechtlich verbindlicher Form. Hintergrund des Abkommens waren die Bestrebungen Dänemarks und Norwegens um Anschluss an die EWG; es sollte keine „Scheidewand“ zu Westeuropa entstehen.138 Trotz der völkerrechtlichen Absicherung beschränkte sich die nordische Zusammenarbeit weitgehend auf informellen Austausch. Dies beruhte u.a. darauf, dass im entsprechenden Abkommen bewusst verzichtet wurde, den Einzelstaaten konkrete Pflichten aufzuerlegen. Vielmehr verstand sich das Abkommen als „programmatische Erklärung“ in Gestalt eines Völkerrechtsvertrags im Interesse nordischer Zusammenarbeit.139 Der entscheidender Unterschied zum Recht der EWG war, dass die lose Form der Zusammenarbeit als Grundsatz fortgeschrieben wurde und in Zukunft so fortgesetzt werden sollte. Dennoch wurde der Nordische Rat als zentrales Kernstück nordischer Zusammenarbeit angesehen. Unter seiner Federführung wurde u.a. eine weitgehende Rechtsangleichung innerhalb der einzelnen nordischen Staaten vollzogen.140 Großen Einfluss hatten dabei die seit 1877 (mit Ausnahme der Weltkriege) jährlich durchgeführten nordischen Juristentagungen. Die Rechtsangleichung erstreckte sich auf die Gebiete des Personen-, Familienund Handelsrechts. Auch im Strafrecht konnten gemeinsame Regelungen z.B. über die Auslieferung und den Strafvollzug - realisiert werden: Im Jahre 1962 kam es zu einer Empfehlung des Nordischen Rats, nach welcher jeder nordische Staat eine durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats verhängte Strafe vollstrecken durfte. Eine beträchtliche Anzahl von Empfehlungen betraf den Bereich Kultur und Medien. Schon im Helsinki-Abkommen waren wichtige Bereiche kultureller Zusammenarbeit - wie Literatur, darstellende Kunst, Musik und 137 Stepanek, S. 43. Putensen, S. 400. 139 Putensen, S. 400. 140 Putensen, S. 401. 138 40 ästhetische Erziehung - angesprochen worden.141 Durch den im Jahre 1966 gegründeten Nordischen Kulturfonds wurde des Weiteren eine Vielzahl kleinerer, nichtstaatlicher Kulturprojekte gefördert. Seither werden jährlich ein Musik-, ein Natur-, ein Umwelt- und ein Filmpreis des Nordischen Rats vergeben.142 Einen vorläufigen Höhepunkt bildete das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit aus dem Jahre 1971, in dessen Gefolge ein Sekretariat für kulturelle Zusammenarbeit in Kopenhagen eingerichtet wurde. Dieses wurde mit dem Sekretariat für den Nordischen Rat verbunden. Auf der Grundlage der letztgenannten Übereinkunft konnten neue Aufgabenfelder - wie z.B. der Medienbereich - erschlossen werden. Die nachfolgende Zusammenarbeit der Medien trug wesentlich dazu bei, die nordische Identität – u.a. gegenüber dem amerikanischen Einfluss – zu wahren und zu festigen. Das Helsinki-Abkommen hatte schließlich Auswirkungen auf den Bildungssektor. Folge der bildungspolitischen Zusammenarbeit waren u.a. mehrere Schulreformen. Im Bereich des Bildungswesens wurde ein einheitliches Grundmodell entwickelt, das genügend Möglichkeiten eröffnete, die jeweiligen nationalen Traditionen und Besonderheiten zu berücksichtigen.143 Zwar blieben Zensurengebung und Prüfungssysteme in der Hand eines jeden Einzelstaats. Doch werden die Schulabschlüsse seither gegenseitig anerkannt.144 Nordeuropäische Wirtschaftsorganisation (1968) Auf einer Tagung des Nordischen Rats im Jahre 1968 unterbreitete die dänische Regierung einen Vorschlag zur Etablierung einer Nordeuropäischen Wirtschaftsorganisation (NORDEK).145 Er beinhaltete Pläne für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwecks Schaffung einer Zoll- und 141 Stepanek, S. 44. Uecker, S. 84. 143 Putensen, S. 404. 144 Putensen, S. 404. 145 Putensen, S. 406. 142 41 Wirtschaftsunion. Die Zollunion sollte zu Beginn des Jahres 1972 in Kraft treten. Die Wirtschaftsunion zielte auf sukzessive Aufhebung von Beschränkungen für Kapitaltransfers (Kapitalfreiheit). Zudem war eine Angleichung im Steuer- und Kreditwesen vorgesehen. Schließlich war eine intensivere Zusammenarbeit auf den Gebieten Landwirtschaft, Fischerei, Industrie, Energie, Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Dienstleistungen, Forschung, Ausbildung und Kernenergie geplant.146 Die Pläne zur Gründung der NORDEK waren vor dem Hintergrund zu sehen, den Anschluss an die EWG zu finden. Dies zeigte sich u.a. darin, dass Dänemark und Norwegen ihre Wirtschaftspolitik mehr und mehr auf eine Mitgliedschaft in der EWG ausrichteten und die NORDEK als „Wegbereiter“ für dieses Ziel ansahen.147 Finnland lehnte eine Mitarbeit in der NORDEK ab. Es wollte einen Konflikt mit seinem Bündnispartner Sowjetunion vermeiden. Die ablehnende Haltung Finnlands führte letzlich zum Scheitern entsprechender Kooperationsbemühungen. In der Folgezeit führten Dänemark und Norwegen im verstärkten Maße Verhandlungen mit der EWG.148 Im Jahre 1973 wurde Dänemark sodann Mitglied der EWG. Norwegen blieb auf Grund einer negativen Volksabstimmung der EWG fern. Für Schweden und Finnland kam ein Beitritt aus den bereits erwähnten außenpolitischen Gründen nicht in Frage. Nordischer Ministerrat (1971) Das Scheitern der NORDEK führte zu keinem Abbruch nordischen Identitätsstrebens. Im Jahre 1971 kam es zur Gründung des Nordischen Ministerrats. Dieser ist in der Entwicklung der nordischen Zusammenarbeit als „Meilenstein“ anzusehen; seither ist eine Koordinierung der nordischen Interessen auch auf staatlicher Ebene möglich.149 Der Nordische Ministerrat 146 Putensen, Fn 47. Putensen, S. 406. 148 Thune, S. 295. 149 Putensen, S. 407. 147 42 ist für die Zusammenarbeit der Regierungen untereinander sowie zwischen den Regierungen und dem Nordischen Rat zuständig. Er kann verbindliche Beschlüsse fassen, welche die nordischen Regierungen zu befolgen haben. Eine Zustimmung der nationalen Parlamente ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Die Zusammensetzung des Nordischen Ministerrats hängt von der zu behandelnden Wirtschaftspolitik von Thematik den ab. So werden Wirtschaftsministern, Probleme der Probleme der Umweltpolitik von den Umweltministern behandelt. Überdies hat jedes Land einen Minister für nordische Zusammenarbeit. Im Laufe der 80er Jahre wandte sich der Nordische Ministerrat verstärkt gesamteuropäischen Fragen zu. Im Mittelpunkt standen die Vorbereitungen auf den europäischen Binnenmarkt. Beschlüsse wie „Der Norden in Europa“ und Programme wie „Der Norden in Europa 1989-1992“ zeigen, dass die Europapolitik mehr und mehr integraler Bestandteil der nordischen Zusammenarbeit wurde.150 Die deutsche Wiedervereinigung und der Zerfall der Sowjetunion veranlassten Schweden und Finnland die Europapolitik intensiver anzugehen. Schweden beschränkte sich außenpolitisch auf „militärische Bündnisneutralität“, wodurch der Weg in Richtung EG geebnet wurde. Finnland sah sich gegenüber der Sowjetunion keinen Verpflichtungen mehr ausgesetzt; es konnte eine neue, freie Außenpolitik einleiten. Ein Beitritt zur EG erschien für Dänemark, Schweden und Finnland trotz der ablehnenden Haltung Norwegens und Islands zum Zweck einer fortzuführenden nordischen Zusammenarbeit unabdingbar. Der Beitritt Schwedens und Finnlands erfolgte 1995. 150 Putensen, S. 407. 43 „Nordischer Block“ in der EU Mit dem Beitritt von Schweden und Finnland waren in der EU drei Nordstaaten repräsentiert. Dies nährte Hoffnung, als gemeinsamer nordischer Block auftreten zu können, um „traditionelle, politische und ökonomische Gemeinsamkeiten“ einzubringen.151 Andere Mitgliedstaaten begannen, den „nordischen Block“ zu fürchten.152 Doch erwies sich dies als unbegründet. Zwar bezogen die nordischen Staaten u.a. in Bereichen Demokratie, Arbeitsmarktpolitik, Umwelt und Subsidiarität gemeinsame Standpunkte; insoweit gelang ihnen eine hervorragende Zusammenarbeit. Doch konnten sie sich auf anderen Gebieten ebenso wenig wie andere Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Auf Grund der Trennung der nordischen Staaten in Mitglieder und Nichtmitglieder der EU wurde das interne Verhältnis von Dänemark, Schweden und Finnland auf der einen sowie Norwegen und Island auf der anderen Seite Veränderungen in Bezug auf die Zusammenarbeit unterzogen. Allerdings besteht der gemeinsame Wille zur Beibehaltung nordischer Traditionen und Errungenschaften fort. So stimmten Dänemark, Schweden und Finnland dem Schengener Abkommen erst zu, nachdem auch Norwegen und Island sich dazu entschlossen hatten. Andernfalls wäre die - aus nordischer Sicht unverzichtbare - Passunion auseinander gebrochen. So scheint es den Nordstaaten immer wieder zu gelingen, nordische und gesamteuropäische Werte in Einklang zu bringen. 151 152 Thune, S. 295. Putensen, S. 408. 44 4. Kapitel: Schlussbetrachtung Summe Die skandinavischen Länder waren von der Kalmarer Union (1397) bis in die Gegenwart sowohl durch Bestrebungen nach Zusammenarbeit als auch durch Wahrnehmung einzelstaatlicher Interessen geprägt. Eine „Nordische Union“ in Form einer supranationalen Organisation - wie die EU - mit verbindlicher Rechtsetzungsbefugnis gab es zu keinem Zeitpunkt. Kennzeichnend für die nordischen Staaten ist ein seit langem existierendes Zusammengehörigkeitsgefühl – m.E. vergleichbar mit der angestrebten „Unionsbürgerschaft“ in Art. 8 des Entwurfs für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieses Zusammengehörigkeitsgefühl basiert auf der geographischen Lage sowie auf gemeinsamer Tradition und Kultur. Dies führte schon früh zu Errungenschaften, die es im übrigen Europa erst später geben sollte. Die Gründung der Kalmarer kann Union als Wiege nordischer Zusammenarbeit bezeichnet werden. Die nordischen Reiche Dänemark, Schweden und Unionskönig, Norwegen der alle wählten drei seinerzeit Länder einen repräsentierte. gemeinsamen Nach der Gründungsurkunde sollte die Personalunion ein friedliches Zusammenleben garantieren. Innenpolitisch waren die drei Reiche einerseits durch die Anwendung eigenen Rechts getrennt, andererseits – etwa bei der gemeinsamen Verfolgung von so genannten Friedlosen – zu gewisser Zusammenarbeit bereit. Die Außenpolitik wurde vom König und von den Räten der drei Reiche gemeinsam geleitet. Für den Kriegs- und Angriffsfall wurde gegenseitige Hilfe versprochen. Trotz dieser Vereinbarungen wuchsen die drei Reiche nicht zu einer Einheit zusammen. Margarete I. war vorrangig um Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen Dänemarks bemüht. Erich von Pommern 45 versuchte zwar, die drei Reiche als Einheit zu regieren – doch nicht als Allianz, sondern als „zentralisierten Staat“. Dies fand insbesondere in der Verwendung der königlichen Siegel Ausdruck. Auch setzte Erich von Pommern ausschließlich Dänen als königliche Hofbeamte der zentralen Unionsverwaltung ein. Schließlich war er darauf bedacht, Kopenhagen als Sitz der königlichen Administration mehr und mehr als „Hauptstadt“ der Union auszubauen. Christoph III. von Bayern schlug einen neuen Weg ein. Er begriff sich als „Klammer“, welche die Union zusammenzuhalten hatte, und regierte jedes Reich der Union nach dessen eigenem Recht. Doch verstarb er zu früh, um entscheidenden Einfluss ausüben zu können. Auch Christian I. von Oldenburg und Johann I. waren Unionskönige, vermochten aber ebenfalls keine skandinavische Einheit zu begründen. In der Folgezeit gingen die ersten Ansätze nordischer Zusammenarbeit verloren. Unbotmäßige Machtbestrebungen Christians II., das von ihm 1520 angerichtete „Blutbad von Stockholm“ und der sich daraufhin immer weiter ausbreitende Widerstand Gustavs I. Wasa setzten dem Zeitalter der Kalmarer Union ein Ende. Nach der Vertreibung Christians II. arbeiteten die drei Reiche notgedrungen zusammen, um der Gefahr einer Rückkehr von Christian II. und seiner Anhänger vorzubeugen. 1534 und 1541 kam es zu Beistandsverträgen, die ein friedliches Zusammenleben garantieren sollten. Doch der Frieden hielt nicht lange. Schon 1563 brach auf Grund von Machtansprüchen der Nordische siebenjährige Krieg aus. Dieser konnte erst nach schweren Verlusten auf allen Seiten im Frieden von Stettin beendet werden (1570). Die Friedensvereinbarung enthielt wiederum Elemente nordischer Zusammenarbeit: So sollte der vereinbarte Frieden dadurch institutionell abgesichert werden, dass Grenztreffen eingeführt wurden und die Könige im Fall von Streitigkeiten den Entscheidungen der Reichsräte zu folgen hatten. Doch trotz der Friedensbemühungen brach 1611 erneut Krieg aus. Es folgte eine Periode, die nicht von Zusammenarbeit, sondern von nationalen Interessen geprägt war. Erst nach den napoleonischen Kriegen und mit den 46 Friedensverhandlungen in Kiel (1814) schien ein Wendepunkt erreicht. Norwegen löste sich von der dänischen Vorherrschaft, erhielt eine eigenständige, bis heute gültige Verfassung und ging eine Personalunion mit Schweden ein. Ab 1830 verstärkten sich das nordische Zusammengehörigkeitsgefühl und die Bestrebungen nach Zusammenarbeit. Studenten, Intellektuelle und Künstler aus Dänemark und Schweden bildeten eine Einheitsbewegung. Der so genannte Skandinavismus knüpfte an Gemeinsamkeiten an und strebte nach Gründung eines „Skandinavischen Nationalstaats“. Ziel war die Bildung einer Allianz gegen äußere Feinde. Doch mangelte es den Skandinavisten an einer organisierten Struktur und einem klaren Programm, wie sie ihre Zielsetzung verwirklichen könnten. Dennoch nahmen sie erheblichen Einfluss auf die Politik. Höhepunkt war die auf dem Skandinavismus basierende prodänische Einstellung Schwedens beim Kampf Dänemarks um das Herzogtum Schleswig im Jahre 1850. Allerdings ging die nordische Zusammenarbeit nicht so weit, dass Schweden seinem Nachbarn im entscheidenden Augenblick militärische Unterstützung zukommen ließ. Dänemark verlor den Kampf gegen Preußen und Österreich. Der Skandinavismus verblasste in „luftiger Illusion“. Trotz allem beschränkte sich die nordische Zusammenarbeit in den nachfolgenden Jahren nicht nur auf „Worthülsen“. Es kam zu Vereinbarungen, die im übrigen Europa erst sehr viel später zum Tragen kamen: So schlossen Dänemark und Schweden/Norwegen schon 1869 ein Abkommen über den Postaustausch sowie 1873 und 1875 Abkommen über eine Münzunion. Bereits 1877 trafen sich zum ersten Mal Juristen aus den drei Ländern und diskutierten Ansätze für eine Rechtsvereinheitlichung. Wenig später trafen sich sozialdemokratische Parteien und Gewerkschaften auf einem länderübergreifenden „Ersten Nordischen Arbeiterkongress“ (1886). Im Laufe des 20. Jahrhunderts steigerte sich die nordische Zusammenarbeit. Begonnen wurde auf parlamentarischer Ebene mit Gründung der Nordischen Interparlamentarischen Union im Jahre 1907. Die gemeinsamen Projekte 47 beschränkten sich allerdings auf die Koordinierung kollektiver Interessen, Herausgabe eines Jahrbuchs und Gründung eines Generalsekretariats. In den Jahren 1919, 1922 und 1924 wurden auf bürgerlicher Ebene die Vereinigungen Norden gegründet. Auch sie leisteten vorrangig Informationsund Aufklärungsarbeit. Die skandinavischen sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften schlossen sich 1931 zu einem Nordischen Zusammenarbeitskomitee zusammen. Dieses konnte keine verbindlichen Beschlüsse fassen, brachte aber insoweit Gewinn, als dass Vorschläge für handelspolitische Verhandlungen entwickelt, Budgetentwürfe ausgetauscht und Entwürfe für die Sozialgesetzgebung gemacht wurden. Unmittelbar vor dem Zweiten Weltkrieg fand nordische Kooperation insofern statt, als - wie schon im Ersten Weltkrieg - gemeinsame Neutralitätserklärungen abgegeben wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg zeichneten sich die skandinavischen Länder durch eine Zusammenarbeit aus, die wesentlich früher als im übrigen Europa zu einer Passunion (1952), einem gemeinsamen Arbeitsmarkt (1954) und einer Sozialkonvention (1955) führte. Hingegen gelang es den nordischen Ländern nicht, eine Zoll- und Wirtschaftsgemeinschaft zu schaffen. Später scheiterte auf Grund divergierender nationaler Interessen auch das Vorhaben zur Gründung einer NORDEK. Vielmehr traten Schweden, Norwegen, Finnland und Island nach und nach der EFTA bei. Aus der nordischen Zusammenarbeit im 20. Jahrhundert verdient der 1952 gegründete Nordische Rat Erwähnung. Mitglieder sind Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland, Färöerinseln, Åland und Grönland. Der Nordische Rat kann nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Bemerkenswert ist aber, dass seine Beschlüsse zu 60% umgesetzt werden. Maßgeblicher Unterschied zur EWG/EG/EU ist die ungebundene und unverbindliche Form der Zusammenarbeit. Dennoch gelang den skandinavischen Ländern mit Hilfe des Nordischen Rats, unterschiedliches Recht zu harmonisieren und in Bereichen Kultur, Kunst, Medien und Bildung die Zusammenarbeit auszubauen. Dies zeigt sich besonders 48 deutlich in der Gründung des Nordischen Kulturfonds (1966) und am Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (1971). Bei all diesen Formen der Zusammenarbeit wurden auf die nationalen Traditionen und Besonderheiten Rücksicht genommen. Der 1971 gegründete Nordische Ministerrat konnte erstmalig in der skandinavischen Geschichte verbindliche Beschlüsse für alle Mitgliedstaaten treffen. Je nach Themenbereich treffen sich die entsprechenden Fachminister. Überdies hat jedes Land einen eigenen Minister für nordische Zusammenarbeit. Im Laufe der 80er Jahre wandte sich der Nordische Ministerrat immer mehr der Europapolitik zu. Dies ebnete den Weg für einen EU-Beitritt von Schweden und Finnland im Jahre 1995, nachdem Dänemark der EWG bereits 1973 beigetreten war. Innerhalb der EU gelang es Dänemark, Schweden und Finnland, traditionelle, politische und ökonomische Gemeinsamkeiten einzubringen. Als „Nordischer Block“ sind die drei Länder bislang aber nicht aufgetreten. Gleichklang bestand nur auf den Gebieten Demokratieverständnis, Arbeitsmarkt- und Umweltpolitik sowie beim Subsidiaritätsgedanken. In anderen Bereichen wurden bislang vorrangig einzelstaatliche Interessen verfolgt. Tabelle nordischer Zusammenarbeit Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Etappen nordischer Zusammenarbeit im rund 600jährigen Zeitraum von der Gründung der Kalmarer Union (1397) bis zur Gegenwart. Die Auflistung beansprucht keine Vollständigkeit. Sie möchte lediglich die Gesamtschau auf Akteure und Entwicklung der nordischen Zusammenarbeit erleichtern: 49 Jahr Akteure Nordische Zusammenarbeit 1397 Margarete I. Gründung der Kalmarer Union 1412 Erich von Pommern 1. Unionskönig 1440 Christoph III. von Bayern 2. Unionskönig 1448 Christian I. von Oldenburg 3. Unionskönig 1497 Johann I. 4. Unionskönig 1534 Frederik I., Christian III., Gustav I. Wasa 1. Beistandsvertrag 1541 Frederik I., Christian III., Gustav I. Wasa 2. Beistandsvertrag 1570 Dänemark/Norwegen, Schweden Grenztreffen 1814 Dänemark/Norwegen, Schweden Kieler Frieden, Union Schweden/Norwegen 1830 Studenten, Intellektuelle, Künstler aus Dänemark und Schweden Skandinavismus 1850 Schweden Prodänische Außenpolitik beim Kampf Dänemarks um Schleswig 1869 Dänemark, Schweden/Norwegen Abkommen über Postaustausch 1873, 1875 Dänemark, Schweden/Norwegen Abkommen über Münzunion 1877 Juristen aus Dänemark, Schweden/Norwegen Juristentreffen, Ansätze zur Rechtsvereinheitlichung 1886 Sozialdemokratische Parteien, Gewerkschaften Erster Nordischer Arbeiterkongress 1907 Nordische Interparlamentarische Union Gemeinsame Koordinierung der Außenpolitik, Jahrbuch 1914, 1917 Dänemark, Schweden, Norwegen Gemeinsame Neutralitätserklärungen im Ersten Weltkrieg 1919 Vereinigungen Norden Informations- und Aufklärungsarbeit 50 Datum Akteure Art der nordischen Zusammenarbeit 1931 Nordisches Zusammenarbeitskomitee Politische Zusammenarbeit, Diskussionsforum 1938 Nordische Interparlamentarische Union Gemeinsame Neutralitätserklärungen im Zweiten Weltkrieg 1952 Nordischer Rat Forum, beratendes Organ 1952 Skandinavische Länder Passunion 1954 Skandinavische Länder Nordischer Arbeitsmarkt 1955 Skandinavische Länder Nordische Sozialkonvention 1957 Schweden, Norwegen Beitritt in die EFTA 1961 Finnland Assoziiertes Mitglied der EFTA 1962 Nordischer Rat Abkommen über eine nordische Zusammenarbeit 1966 Nordischer Rat Nordischer Kulturfonds 1970 Island Assoziiertes Mitglied der EFTA 1971 Nordischer Rat Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit 1971 Nordischer Ministerrat Verbindliche Koordination nordischer Interessen 1973 Dänemark Beitritt zur EWG 1980 Nordischer Ministerrat „Der Norden in Europa“, „Der Norden Europas 1989-1992“ 1989 Schweden, Finnland Gemeinsame Europapolitik 1995 Schweden, Finnland Beitritt zur EU 1995 Dänemark, Schweden, Finnland „Nordischer Block“ in der Union 51 Kernthesen Als Ergebnis der Untersuchung zur Kalmarer Union und zu anderen Formen nordischer Zusammenarbeit im Zeitraum von 1397 bis 1997 lassen sich folgende Kernthesen aufstellen: 1. Nordische Zusammenarbeit fand in der Zeit von der Gründung der Kalmarer Union (1397) bis zur Gegenwart in unterschiedlichster Ausprägung statt. 2. Obwohl sich die skandinavischen Länder im Laufe der Jahrhunderte untereinander zum Teil mehr als andere europäische Länder bekriegten, entwickelten sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl besonderer Art. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es nicht „von oben“ oktroyiert, sondern „von unten“ gewachsen ist. 3. Das Zusammengehörigkeitsgefühl befähigte die nordischen Staaten über die Jahrhunderte zu immer umfangreicherer Zusammenarbeit, die weniger durch Befolgung organisatorischer Vorgaben (Stichwort: supranationale Organisation), sondern eher durch Verfolgung ideologiefreier Werte (Stichwort: Skandinavismus) geprägt ist. 4. Die Zusammenarbeit intensivierte sich im Laufe der Zeit vom Unionskönigtum während der Kalmarer Epoche, über gemeinsame Friedenspolitik, Informations- und Aufklärungsarbeit, Pass- und Währungsunion, gemeinsamen Arbeitsmarkt sowie unverbindliche, aber größtenteils umgesetzte Empfehlungen des Nordischen Rats (in den Bereichen Kultur, Kunst, Medien und Bildung) bis zu verbindlichen Beschlussfassungen durch den Nordischen Ministerrat. 5. Alle Formen nordischer Zusammenarbeit standen und stehen unter dem Vorbehalt der Wahrung nationaler Traditionen und Besonderheiten. Im Übrigen kamen und kommen sie nur im Fall der Übereinstimmung aller einzelstaatlichen Interessen zum Tragen. 52 6. Zwischen den nordischen Staaten und dem übrigen Europa gab es im Laufe der Jahrhunderte bedeutende Wechselwirkungen (Stichwort: Besetzung der Königshäuser). Nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhren die Wechselwirkungen eine erhebliche Steigerung. So waren die Skandinavier Vorreiter in den Bereichen Passunion, gemeinsamer Arbeitsmarkt und Sozialkonvention. Umgekehrt erschien Dänemark, Schweden und Finnland der Beitritt zur EWG bzw. EU hinreichend attraktiv. 7. Dänemark, Schweden und Finnland treten innerhalb der EU nicht schlechthin als „Nordischer Block“ auf. Alle drei Staaten verfolgen bestimmte gleich gelagerte Interessen (Stichwort: Arbeitsmarkt- und Umweltpolitik). Sie sind darauf bedacht, gemeinsame Traditionen und Besonderheiten mit gesamteuropäischen Werten in Einklang zu bringen. Ebenso wenig scheuen sie sich, ggf. übereinstimmende Interessen anderer skandinavischer Staaten zu artikulieren (Stichwort: Schengener Abkommen). Doch nehmen sie auf anderen Gebieten durchaus ihre eigenen nationalen Interessen wahr. 53 Anhang Der Ostseeraum um 1400 54 Landkarte der heutigen skandinavischen Länder 55