Hygienische Massnahmen bei Meningokokkenmeningitis

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5.14. Hygienische Maßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. bestätigter Meningokokken-Meningitis
oder -Sepsis
Allgemein
Erreger
Neisseria meningitidis (Meningokokken) sind gramnegative Diplokokken. Bei den meisten
Trägerisolaten handelt es sich um apathogene, nichtinvasive Meningokokken.
Vorkommen
Meningokokken-Erkrankungen treten weltweit auf.
Reservoir
Der Mensch ist der einzige Wirt von Neisseria meningitidis. Reservoir ist der Nasen-Rachen-Raum.
Dort sind sie in etwa 10% der Bevölkerung ohne Anhalt für klinische Symptome nachweisbar.
Infektionsweg
Die Übertragung erfolgt entweder durch direkten Kontakt oder durch Tröpfchen-Aerosole. Da die
Keime gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit
Übertragung von oropharyngealen Sekreten von einem Keimträger oder einem Erkrankten erforderlich.
Ein Zusammentreffen von Menschen ohne engen Kontakt führt in der Regel nicht zu einer Ansteckung.
Inkubationszeit
Sie beträgt in der Regel 3 bis 4 Tage und kann in einem Bereich zwischen 2 und 10 Tagen liegen.
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Mit einer Ansteckungsfähigkeit ist 24 Stunden nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-LaktamAntibiotika nicht mehr zu rechnen. Drittgenerations-Cephalosporine (insbesondere Ceftriaxon) führen
zu einer Keimeradikation im Nasopharynx des Patienten.
Eine Penicillintherapie führt vermutlich nur zu einer Suppression, aber nicht zu einer Eradikation der
meist vorliegenden nasopharyngealen Besiedelung mit Meningokokken.
Meldepflicht
(Siehe auch Kapitel 0.)
Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich gemäß § 6 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie
der Tod an Meningokokken-Meningitis oder Sepsis namentlich zu melden. Die entsprechenden
Meldebögen sind in der Rettungsstelle und auf den Stationen vorrätig zu halten und finden sich auch in
Kapitel 10.2.
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Der direkte Nachweis von Neisseria meningitidis aus Blut, Liquor, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder
anderen normalerweise sterilen Substraten, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, wird gemäß § 7
IfSG vom nachweisenden Labor gemeldet. Die entsprechenden Meldebögen liegen in den Laboren vor
und finden sich auch in Kapitel 10.3.
Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an. Um
Verzögerungen bei der Indikationsstellung einer Chemoprophylaxe durch das Gesundheitsamt im
Umfeld des Patienten zu vermeiden, hat eine Meldung unverzüglich, am CCM und CVK
(Gesundheitsamt Mitte) auch vorab telefonisch zu erfolgen (siehe auch Kapitel 0. Meldepflicht). Die
Kopie des Meldebogens ist bitte dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin zu faxen
Präventionsmaßnahmen
Wichtiger Hinweis
Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der isolierungspflichtigen Erkrankung keine Verzögerungen
oder Einschränkungen in der Behandlung oder andere Nachteile für den an einer
Meningokokkeninfektion erkrankten Patienten (Indexpatienten) entstehen dürfen, d.h. z.B. klinisches
Probenmaterial ist unverzüglich auf dem schnellsten Weg in das Labor zu bringen.
Maßnahmen zum Schutz
anderer Patienten und
des Personals
Isolierung des Indexpatienten im Einzelzimmer bis zu 24 h nach effektiver Antibiotikatherapie;
Zimmer kennzeichnen mit „Bitte beim Personal melden“.
Schutzmaßnahmen für das Personal bei Betreten des Zimmers bzw. bei Kontakt mit dem
Indexpatienten in anderen Bereichen:
Anlegen von:
-Schutzkittel
-Mund-Nasen-Schutz
-Handschuhen
Nach Ablegen der Handschuhe bzw. beim Verlassen des Zimmers
-Hygienische Händedesinfektion
Bei notwendigen Transporten des Patienten sind die Mitarbeiter der entsprechenden Kontaktbereiche
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z.B. Transport, Radiologie vorab zu informieren und o.g. Schutz-maßnahmen sind einzuhalten.
Beim Verlassen des Zimmers hat der nicht beatmete Indexpatient einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Beim beatmeten Patienten ist ein hydrophober Filter zu verwenden und das
Beatmungsschlauchsystem des transportablen Beatmungsgerätes nach Beendigung des Transportes
auszutauschen.
Aufenthalte in Wartebereichen, die von anderen Patienten genutzt werden, sind zu vermeiden.
Während nicht zu vermeidender Wartezeiten sollte der Patient im Einzelzimmer/-raum untergebracht
werden (Vorabsprachen).
Information an das Institut für Hygiene und Umweltmedizin und den Betriebsarzt.
Maßnahmen bei
ungeschütztem Kontakt
Patienten, die ungeschützten Kontakt zum Indexpatienten hatten (z.B. vor Bekannt- werden der
Erkrankung), sind namentlich zu erfassen. Diese Liste benötigt das Gesundheitsamt, das nach der
Meldung unverzüglich eine Umgebungsuntersuchung des Patienten durchführt und über eine mögliche
Chemoprophylaxe der Kontakt-patienten entscheidet. Die Liste wird nicht mit dem Meldebogen
versandt, sondern erst im Rahmen der Untersuchungen auf Nachfrage dem Gesundheitsamt zur
Verfügung gestellt.
Mitarbeiter, die ungeschützten Kontakt zum Indexpatienten bzw. zu infektiösem Material hatten, sind
namentlich zu erfassen. Diese Liste ist unverzüglich dem Betriebsarzt zu übersenden. Der Betriebsarzt
stellt für die Mitarbeiter die Indikation zur Antibiotikaprophylaxe. Außerhalb der Dienstzeiten des
Betriebsarztes ist der D-Arzt zuständig. Aktuelle Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Zentrums zu
Kontaktpersonal finden Sie auf den Intranetseiten des Arbeitsmedizinischen Zentrums unter
http://www.charite.de/betriebsarzt/Notfall_0.html
Chemoprophylaxe
Enge Kontaktpersonen (z.B. Personen, die mit oropharyngealem Sekret in Berührung gekommen sind)
haben ein erhöhtes Risiko, an einer Meningokokken-Infektion zu erkranken. Für Kontaktpersonen wird
eine Chemoprophylaxe empfohlen. Die Indikation dafür stellt für Kontaktpatienten das
Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, für Kontaktpersonal der
Betriebsarzt/außerhalb dessen Dienstzeit der D-Arzt.
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Desinfektion
In den Kontaktbereichen ist das patientennahe Umfeld, nachdem der infektiöse Indexpatient den
Bereich verlassen hat, durch das Reinigungspersonal vor Ort desinfizierend zu reinigen (analog
Vorgehen bei MRSA-Patienten). Auf Stationen mit täglicher desinfizierender Reinigung der
Patientenzimmer, sind keine zusätzlichen Desinfektionsmaßnahmen für das Patientenzimmer des
Indexpatienten erforderlich.
Auf Stationen ohne tägliche desinfizierende Reinigung der Patientenzimmer, ist diese nach Aufhebung
der Isolierung des Patienten durchzuführen. (Cave: ggf. Schutzmaßnahmen insbesondere MundNasen-Schutz für das Reinigungspersonal beachten). Eine Schlussdesinfektion des Patientenzimmers
durch den Desinfektor ist nicht notwendig.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist der den Indexpatienten
behandelnde Arzt. Selbstverständlich kann dieser entsprechende Aufgaben delegieren.
Geändert am: 06.01.2011
Freigegeben am: 01/2011
Erstellt von: Piening.
Freigegeben von: P. Gastmeier
Gültigkeit: 01.2013
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