© Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum 5.14. Hygienische Maßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. bestätigter Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis Allgemein Erreger Neisseria meningitidis (Meningokokken) sind gramnegative Diplokokken. Bei den meisten Trägerisolaten handelt es sich um apathogene, nichtinvasive Meningokokken. Vorkommen Meningokokken-Erkrankungen treten weltweit auf. Reservoir Der Mensch ist der einzige Wirt von Neisseria meningitidis. Reservoir ist der Nasen-Rachen-Raum. Dort sind sie in etwa 10% der Bevölkerung ohne Anhalt für klinische Symptome nachweisbar. Infektionsweg Die Übertragung erfolgt entweder durch direkten Kontakt oder durch Tröpfchen-Aerosole. Da die Keime gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit Übertragung von oropharyngealen Sekreten von einem Keimträger oder einem Erkrankten erforderlich. Ein Zusammentreffen von Menschen ohne engen Kontakt führt in der Regel nicht zu einer Ansteckung. Inkubationszeit Sie beträgt in der Regel 3 bis 4 Tage und kann in einem Bereich zwischen 2 und 10 Tagen liegen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Mit einer Ansteckungsfähigkeit ist 24 Stunden nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-LaktamAntibiotika nicht mehr zu rechnen. Drittgenerations-Cephalosporine (insbesondere Ceftriaxon) führen zu einer Keimeradikation im Nasopharynx des Patienten. Eine Penicillintherapie führt vermutlich nur zu einer Suppression, aber nicht zu einer Eradikation der meist vorliegenden nasopharyngealen Besiedelung mit Meningokokken. Meldepflicht (Siehe auch Kapitel 0.) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich gemäß § 6 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Meningokokken-Meningitis oder Sepsis namentlich zu melden. Die entsprechenden Meldebögen sind in der Rettungsstelle und auf den Stationen vorrätig zu halten und finden sich auch in Kapitel 10.2. LKH 5.14. Meningokokken-Meningitis- od. Sepsis_0111.doc Seite 1 von 4 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Der direkte Nachweis von Neisseria meningitidis aus Blut, Liquor, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, wird gemäß § 7 IfSG vom nachweisenden Labor gemeldet. Die entsprechenden Meldebögen liegen in den Laboren vor und finden sich auch in Kapitel 10.3. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an. Um Verzögerungen bei der Indikationsstellung einer Chemoprophylaxe durch das Gesundheitsamt im Umfeld des Patienten zu vermeiden, hat eine Meldung unverzüglich, am CCM und CVK (Gesundheitsamt Mitte) auch vorab telefonisch zu erfolgen (siehe auch Kapitel 0. Meldepflicht). Die Kopie des Meldebogens ist bitte dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin zu faxen Präventionsmaßnahmen Wichtiger Hinweis Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der isolierungspflichtigen Erkrankung keine Verzögerungen oder Einschränkungen in der Behandlung oder andere Nachteile für den an einer Meningokokkeninfektion erkrankten Patienten (Indexpatienten) entstehen dürfen, d.h. z.B. klinisches Probenmaterial ist unverzüglich auf dem schnellsten Weg in das Labor zu bringen. Maßnahmen zum Schutz anderer Patienten und des Personals Isolierung des Indexpatienten im Einzelzimmer bis zu 24 h nach effektiver Antibiotikatherapie; Zimmer kennzeichnen mit „Bitte beim Personal melden“. Schutzmaßnahmen für das Personal bei Betreten des Zimmers bzw. bei Kontakt mit dem Indexpatienten in anderen Bereichen: Anlegen von: -Schutzkittel -Mund-Nasen-Schutz -Handschuhen Nach Ablegen der Handschuhe bzw. beim Verlassen des Zimmers -Hygienische Händedesinfektion Bei notwendigen Transporten des Patienten sind die Mitarbeiter der entsprechenden Kontaktbereiche LKH 5.14. Meningokokken-Meningitis- od. Sepsis_0111.doc Seite 2 von 4 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum z.B. Transport, Radiologie vorab zu informieren und o.g. Schutz-maßnahmen sind einzuhalten. Beim Verlassen des Zimmers hat der nicht beatmete Indexpatient einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim beatmeten Patienten ist ein hydrophober Filter zu verwenden und das Beatmungsschlauchsystem des transportablen Beatmungsgerätes nach Beendigung des Transportes auszutauschen. Aufenthalte in Wartebereichen, die von anderen Patienten genutzt werden, sind zu vermeiden. Während nicht zu vermeidender Wartezeiten sollte der Patient im Einzelzimmer/-raum untergebracht werden (Vorabsprachen). Information an das Institut für Hygiene und Umweltmedizin und den Betriebsarzt. Maßnahmen bei ungeschütztem Kontakt Patienten, die ungeschützten Kontakt zum Indexpatienten hatten (z.B. vor Bekannt- werden der Erkrankung), sind namentlich zu erfassen. Diese Liste benötigt das Gesundheitsamt, das nach der Meldung unverzüglich eine Umgebungsuntersuchung des Patienten durchführt und über eine mögliche Chemoprophylaxe der Kontakt-patienten entscheidet. Die Liste wird nicht mit dem Meldebogen versandt, sondern erst im Rahmen der Untersuchungen auf Nachfrage dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Mitarbeiter, die ungeschützten Kontakt zum Indexpatienten bzw. zu infektiösem Material hatten, sind namentlich zu erfassen. Diese Liste ist unverzüglich dem Betriebsarzt zu übersenden. Der Betriebsarzt stellt für die Mitarbeiter die Indikation zur Antibiotikaprophylaxe. Außerhalb der Dienstzeiten des Betriebsarztes ist der D-Arzt zuständig. Aktuelle Empfehlungen des Arbeitsmedizinischen Zentrums zu Kontaktpersonal finden Sie auf den Intranetseiten des Arbeitsmedizinischen Zentrums unter http://www.charite.de/betriebsarzt/Notfall_0.html Chemoprophylaxe Enge Kontaktpersonen (z.B. Personen, die mit oropharyngealem Sekret in Berührung gekommen sind) haben ein erhöhtes Risiko, an einer Meningokokken-Infektion zu erkranken. Für Kontaktpersonen wird eine Chemoprophylaxe empfohlen. Die Indikation dafür stellt für Kontaktpatienten das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, für Kontaktpersonal der Betriebsarzt/außerhalb dessen Dienstzeit der D-Arzt. LKH 5.14. Meningokokken-Meningitis- od. Sepsis_0111.doc Seite 3 von 4 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Desinfektion In den Kontaktbereichen ist das patientennahe Umfeld, nachdem der infektiöse Indexpatient den Bereich verlassen hat, durch das Reinigungspersonal vor Ort desinfizierend zu reinigen (analog Vorgehen bei MRSA-Patienten). Auf Stationen mit täglicher desinfizierender Reinigung der Patientenzimmer, sind keine zusätzlichen Desinfektionsmaßnahmen für das Patientenzimmer des Indexpatienten erforderlich. Auf Stationen ohne tägliche desinfizierende Reinigung der Patientenzimmer, ist diese nach Aufhebung der Isolierung des Patienten durchzuführen. (Cave: ggf. Schutzmaßnahmen insbesondere MundNasen-Schutz für das Reinigungspersonal beachten). Eine Schlussdesinfektion des Patientenzimmers durch den Desinfektor ist nicht notwendig. Verantwortlichkeiten Verantwortlich für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist der den Indexpatienten behandelnde Arzt. Selbstverständlich kann dieser entsprechende Aufgaben delegieren. Geändert am: 06.01.2011 Freigegeben am: 01/2011 Erstellt von: Piening. Freigegeben von: P. Gastmeier Gültigkeit: 01.2013 LKH 5.14. Meningokokken-Meningitis- od. Sepsis_0111.doc Seite 4 von 4