136 7 Dokumentation in Krankenhausinformationssystemen 7.3.2 Vor- und Nachteile der elektronischen Krankenakte Vorteile Als Vorteile einer elektronischen Krankenakte gelten: - Sie ist an mehreren Orten gleichzeitig verfügbar – und zwar in der Regel ohne Lieferzeiten. - Sie kann praktisch nicht verloren gehen. - Dokumente und Daten können je nach Nutzer (z.B. Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltung) unterschiedlich ausgewählt und in unterschiedlichen Sichten präsentiert werden – was auch dem Datenschutz zugute kommt. - Abhängig vom Grad der internen Strukturierung (s.o.) können die Daten für bestimmte Aufgaben in unterschiedlicher Art und Weise zusammengefasst und präsentiert werden (z.B. die Berechnung von Durchschnittswerten, die Darstellung von Verlaufskurven, die Generierung von zusammenfassenden Berichten usw.). Dies fördert die multiple Verwendung der Daten, den gezielten Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und damit die Effizienz der gesamten Dokumentation. - Durch spezielle Sichten auf die Daten der Krankenakte kann die Organisation der Versorgung verbessert werden, z.B. mit der Zusammenstellung angeordneter Untersuchungen oder ausstehender Befunde. Nachteile Bei allen Vorteilen dürfen aber auch die Nachteile nicht vergessen werden. Hier ist zum einen die hohe Technikabhängigkeit zu nennen. Sie wirft Fragen auf wie die, ob die Akte wirklich zu jedem Zeitpunkt verfügbar ist, zu dem sie gebraucht wird, und ob jeder, der an der Behandlung des Patienten beteiligt ist, auch sicher damit umgehen kann. Auf der anderen Seite stehen die verhältnismäßig hohen Kosten: Bei einer umfassenden elektronischen Krankenakte dürfte eine Kostenneutralität gegenüber der papierbasierten Krankenakte nur dann gegeben sein, wenn die konventionelle Archivierung komplett abgelöst wird. 7.3.3 Gesundheitskarte und Heilberufeausweis Gesundheitskarte und Heilberufeausweis, elektronische Signatur Mit der höheren Verfügbarkeit einer elektronischen Krankenakte gewinnen nicht nur differenzierte Zugriffsberechtigungen und -verbote an Bedeutung, sondern auch ein zuverlässiger Identitätsnachweis der Person, die zugreifen möchte. Im Rahmen der Authentisierung (auch Authentifizierung) wird eine behauptete Identität überprüft. Dazu übergibt eine Person dem System ihre Authentisierungsmerkmale zur Prüfung. Die Authentisierung kann durch Wissen (z.B. Kenntnis eines Passwortes), durch Besitz (z.B. einer Chipkarte, die einen Schlüssel bzw. ein Zertifikat enthält), oder durch biometrische Merkmale (z.B. einen Fingerabdruck) erfolgen. 7.3 Die elektronische Krankenakte 137 Die heute noch häufige Kombination von Benutzername und Passwort wird den Sicherheitsanforderungen in der Medizin immer weniger gerecht. Für eine „stärkere“ Authentisierung werden häufig in einem sicheren Prozess erstellte Chipkarten mit kryptographischen Zertifikaten verwendet. Auf Patientenseite ist dies die „Gesundheitskarte“, auf Seite der Behandelnden der „Heilberufeausweis“ oder die „Health Professional Card“. Diese Chipkarten können neben den Authentisierungzertifikaten auch ein Zertifikat für die elektronische Signatur enthalten. In mehreren Ländern sind solche elektronischen Ausweise für die Mitglieder von Heilberufen in Vorbereitung, die neben dem Nachweis einer bestimmten Funktion oder Rolle in der Patientenversorgung auch eine elektronische Signatur ermöglichen werden. In Deutschland wird hierfür zurzeit eine elektronische Gesundheitskarte (für Patienten) sowie ein elektronischer Heilberufeausweis (z.B. für Ärzte) eingeführt (Informationen unter www.gematik.de). In der Schweiz gibt es für die Ärzte die Health Professional Card (HPC) der FMH mit Authentisierungs-, Verschlüsselungs- und Signaturfunktion. Für die Patienten gibt es eine Versichertenkarte, deren Einsatz zur Authentisierung jedoch umstritten ist. In Österreich ist seit mehreren Jahren die sogenannte eCard als Zugangskarte zum Gesundheitswesen flächendeckend im Einsatz. Diese Karte wird im Rahmen der elektronischen Krankenakte als Schlüsselkarte, die keine gesundheitsbezogenen Daten enthält, diskutiert. Die konsequente Nutzung elektronischer Krankenakten bedingt, dass auch die Prozesse zur Aufzeichnung von Daten und zum Erstellen von Dokumenten so organisiert werden, dass sie möglichst papierfrei erfolgen können. Dadurch ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit eines Äquivalents zur handschriftlichen Unterschrift auf den Dokumenten einer elektronischen Krankenakte, einer elektronischen Signatur. Als Synonyme für die „elektronische Signatur“ werden auch die Benennungen „digitale Signatur“ und „elektronische Unterschrift“ verwendet. Das elektronische Signieren eines elektronischen Dokumentes ergibt ein elektronisch signiertes Dokument. Elektronische Signaturen sind kryptographisch erzeugte Anhänge oder Transformationen von Daten, die es dem Empfänger ermöglichen, ihre Authentizität und Integrität festzustellen und die Daten gegen Fälschung zu sichern. Dabei werden drei in ihrer Qualität unterschiedliche Signaturstufen unterschieden. So unterscheidet in Deutschland das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) zwischen 1. (einfachen) elektronischen Signaturen: „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen“; 2. fortgeschrittenen elektronischen Signaturen: „elektronische Signaturen nach Nummer 1, die a) ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sind, Elektronische Signatur Drei Signaturstufen