7.3.2 Vor- und Nachteile der elektronischen Krankenakte 7.3.3

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7 Dokumentation in Krankenhausinformationssystemen
7.3.2
Vor- und Nachteile der elektronischen
Krankenakte
Vorteile
Als Vorteile einer elektronischen Krankenakte gelten:
- Sie ist an mehreren Orten gleichzeitig verfügbar – und zwar in der
Regel ohne Lieferzeiten.
- Sie kann praktisch nicht verloren gehen.
- Dokumente und Daten können je nach Nutzer (z.B. Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltung) unterschiedlich ausgewählt und in unterschiedlichen Sichten präsentiert werden – was auch dem Datenschutz zugute kommt.
- Abhängig vom Grad der internen Strukturierung (s.o.) können die
Daten für bestimmte Aufgaben in unterschiedlicher Art und Weise
zusammengefasst und präsentiert werden (z.B. die Berechnung von
Durchschnittswerten, die Darstellung von Verlaufskurven, die Generierung von zusammenfassenden Berichten usw.). Dies fördert
die multiple Verwendung der Daten, den gezielten Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und damit die Effizienz der gesamten Dokumentation.
- Durch spezielle Sichten auf die Daten der Krankenakte kann die
Organisation der Versorgung verbessert werden, z.B. mit der Zusammenstellung angeordneter Untersuchungen oder ausstehender
Befunde.
Nachteile
Bei allen Vorteilen dürfen aber auch die Nachteile nicht vergessen
werden. Hier ist zum einen die hohe Technikabhängigkeit zu nennen.
Sie wirft Fragen auf wie die, ob die Akte wirklich zu jedem Zeitpunkt
verfügbar ist, zu dem sie gebraucht wird, und ob jeder, der an der Behandlung des Patienten beteiligt ist, auch sicher damit umgehen kann.
Auf der anderen Seite stehen die verhältnismäßig hohen Kosten: Bei
einer umfassenden elektronischen Krankenakte dürfte eine Kostenneutralität gegenüber der papierbasierten Krankenakte nur dann gegeben sein, wenn die konventionelle Archivierung komplett abgelöst
wird.
7.3.3
Gesundheitskarte und
Heilberufeausweis
Gesundheitskarte und Heilberufeausweis,
elektronische Signatur
Mit der höheren Verfügbarkeit einer elektronischen Krankenakte gewinnen nicht nur differenzierte Zugriffsberechtigungen und -verbote
an Bedeutung, sondern auch ein zuverlässiger Identitätsnachweis der
Person, die zugreifen möchte. Im Rahmen der Authentisierung (auch
Authentifizierung) wird eine behauptete Identität überprüft. Dazu
übergibt eine Person dem System ihre Authentisierungsmerkmale zur
Prüfung. Die Authentisierung kann durch Wissen (z.B. Kenntnis eines
Passwortes), durch Besitz (z.B. einer Chipkarte, die einen Schlüssel
bzw. ein Zertifikat enthält), oder durch biometrische Merkmale (z.B.
einen Fingerabdruck) erfolgen.
7.3 Die elektronische Krankenakte
137
Die heute noch häufige Kombination von Benutzername und Passwort
wird den Sicherheitsanforderungen in der Medizin immer weniger
gerecht. Für eine „stärkere“ Authentisierung werden häufig in einem
sicheren Prozess erstellte Chipkarten mit kryptographischen Zertifikaten verwendet. Auf Patientenseite ist dies die „Gesundheitskarte“, auf
Seite der Behandelnden der „Heilberufeausweis“ oder die „Health
Professional Card“. Diese Chipkarten können neben den Authentisierungzertifikaten auch ein Zertifikat für die elektronische Signatur enthalten.
In mehreren Ländern sind solche elektronischen Ausweise für die
Mitglieder von Heilberufen in Vorbereitung, die neben dem Nachweis
einer bestimmten Funktion oder Rolle in der Patientenversorgung auch
eine elektronische Signatur ermöglichen werden.
In Deutschland wird hierfür zurzeit eine elektronische Gesundheitskarte (für Patienten) sowie ein elektronischer Heilberufeausweis (z.B. für
Ärzte) eingeführt (Informationen unter www.gematik.de).
In der Schweiz gibt es für die Ärzte die Health Professional Card
(HPC) der FMH mit Authentisierungs-, Verschlüsselungs- und Signaturfunktion. Für die Patienten gibt es eine Versichertenkarte, deren
Einsatz zur Authentisierung jedoch umstritten ist.
In Österreich ist seit mehreren Jahren die sogenannte eCard als Zugangskarte zum Gesundheitswesen flächendeckend im Einsatz. Diese
Karte wird im Rahmen der elektronischen Krankenakte als Schlüsselkarte, die keine gesundheitsbezogenen Daten enthält, diskutiert.
Die konsequente Nutzung elektronischer Krankenakten bedingt, dass
auch die Prozesse zur Aufzeichnung von Daten und zum Erstellen von
Dokumenten so organisiert werden, dass sie möglichst papierfrei erfolgen können. Dadurch ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit
eines Äquivalents zur handschriftlichen Unterschrift auf den Dokumenten einer elektronischen Krankenakte, einer elektronischen Signatur.
Als Synonyme für die „elektronische Signatur“ werden auch die Benennungen „digitale Signatur“ und „elektronische Unterschrift“ verwendet.
Das elektronische Signieren eines elektronischen Dokumentes ergibt
ein elektronisch signiertes Dokument. Elektronische Signaturen sind
kryptographisch erzeugte Anhänge oder Transformationen von Daten,
die es dem Empfänger ermöglichen, ihre Authentizität und Integrität
festzustellen und die Daten gegen Fälschung zu sichern.
Dabei werden drei in ihrer Qualität unterschiedliche Signaturstufen
unterschieden. So unterscheidet in Deutschland das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)
zwischen
1. (einfachen) elektronischen Signaturen: „Daten in elektronischer
Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit
ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen“;
2. fortgeschrittenen elektronischen Signaturen: „elektronische Signaturen nach Nummer 1, die
a) ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sind,
Elektronische
Signatur
Drei
Signaturstufen
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