Information Lasertherapie - Kantonsspital St. Gallen

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Kantonsspital St.Gallen
Klinik für
Dermatologie / Allergologie
Dr. med. Mark David Anliker
Klinikleiter / Leitender Arzt
CH-9007 St.Gallen
Tel. 071 494 11 11
www.kssg.ch
Information Lasertherapie
Im Gegensatz zum Sonnenlicht besteht das Laserlicht nicht aus einem Gemisch von vielen Wellenlängen, sondern aus Lichtenergie mit nur einer Wellenlänge. Durch diese Besonderheit können die diversen Wellenlängen des Lasers verschiedene Strukturen der Haut schonen und andere gewünscht zerstören. Mit diesen Wellenlänge können wir die modernsten Lasergeräte der
Gegenwart anbieten und folgende Hautbefunde behandeln.

Falten, Porenverkleinerung, Rosacea

Sommersprossen, diffuse Rötungen, gefleckte Haut

Besenreiser, rote Muttermale, Couperose
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Altersflecken, kleine Gefässe, Blutschwämmchen

Hautstraffung

Haarentfernung

Haarentfernung für schwierige Fälle
Gefässveränderungen:

Couperose

Feuermale

Besenreiservarizen
Muttermale sollten nicht mit Laser behandelt werden!!!
Muttermale enthalten Zellen, welche die braune Farbe produzieren. Mit dem Laser können wir
zwar die braune Farbe entfernen, doch die Zellen bleiben bestehen, nur die Farbe wird entfernt.
Das bedeutet, dass sich die braune Pigmentierung in Kürze wieder bilden wird.
Geeignet ist diese System zur Behandlung der obersten Hautschicht (diffuse Rötungen, Pigmentverschiebungen).
Ist die Behandlung schmerzhaft?
Dank der Hautkühlung empfinden die Patienten im allgemeinen die Behandlung als schmerzarm (leichtes Wärmegefühl, Zwicken oder Brennen). Deswegen wird meistens ohne Lokalanästhesie behandelt.
Welche Nebenwirkungen können auftreten?
Unmittelbar nach der Lasertherapie kann die behandelte Fläche etwas anschwellen und gerötet
sein. Diese Schwellung kann ausnahmsweise schmerzen und bildet sich meist innert ein bis
drei Tagen zurück. Selten kommt es zu kleinen Blasenbildungen und Krusten. Diese dürfen
nicht entfernt werden. Bis zur Abheilung sollte nicht gebadet werden. Pigmentverschiebungen
für 1 - 3 Monate und leichte Hauttexturveränderungen sind ebenfalls gelegentlich zu beobachten.
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Aufklärung
Vor jedem Eingriff findet ein Aufklärungsgespräch statt. Dieses wird mittels einer Einverständniserklärung durch den Patienten mit seiner Unterschrift quittiert.
Vor der Behandlung bitte beachten:

Vor der Laserbehandlung bitte keine Parfums und Shampoos auf die behandelnden Stellen
anwenden.

Vor dem Enthaaren die Haare nicht zupfen oder epilieren. Die Haare müssen 1-2 Tage vor
dem Eingriff rasiert werden.

14 Tage vor und 6-8 Wochen nach der Behandlung Sonne und Solarien meiden!

Keine photosensibilisierenden Medikamente einnehmen

Keine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Behandlung
Nach der Behandlung

Es können im behandelten Gebiet Rötungen, Wärmegefühl, Juckreiz und Schwellungen
auftreten.

Für die ersten 1 - 2 Tage erhalten Sie von uns eine Creme. Bei Blasenbildung, Infektion,
Schmerzen etc. sollten Sie sich sofort melden.

Die ersten Tage bitte nicht in die Sauna, Whirlpool oder Solarium gehen und keinen Sport
oder ähnliches (wegen übermässigen Schwitzens) ausüben.

Keine Sonnenexposition!

Die ersten 2 - 3 Tage bitte auch keine Deos oder parfümierte Cremes, Shampoos oder
Duschgels auf die behandelten Stellen auftragen. Duschen (am besten mit kaltem Wasser)
ist kein Problem, jedoch bitte auf warme Bäder verzichten.

Nach Bedarf den behandelten Bereich kühlen

Gele oder Fluids, keine fettigen Cremes oder Salben verwenden

Mindestens 2 Wochen kein Selbstbräuner auftragen

Nachwachsende Haare nicht wachsen oder zupfen, sondern während des gesamten Behandlungszeitraumes rasieren.

Nach 2 Tagen darf ein Make-up verwendet werden.
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Wie hoch sind die Kosten?
Sie sind abhängig von der Therapiedauer: Die Probelaserung beträgt ca. Fr. 100.-, eine regelrechte Lasersitzung von ca. einer ½ Stunde kostet ca. Fr. 300.-. Bei der Notwendigkeit von
mehreren Sitzungen, z.B. 4 Sitzungen dementsprechend Fr. 1‘200.-.
Geburtsgebrechen wie Feuermale, die vor dem 18. Lebensjahr bei der IV angemeldet wurden,
werden in der Regel von der Versicherung übernommen.
Ebenso können Anträge für die Kostenübernahme Seitens der Krankenkasse gestellt werden,
dies vor allem dann, wenn es sich um Folgen ärztlicher Behandlungen handelt oder um Folgen
von Erkrankungen, wie z.B. vermehrter Haarwuchs oder vermehrte Gefässzeichnung.
Ansonsten handelt es sich aber meistens um sogenannte Selbstzahler-Leistungen, da es sich
um kosmetologische Behandlungen handelt. Eine Rückerstattung der Kosten bei ungenügendem Erfolg ist leider nicht möglich.
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