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Impressum
Herausgeber: Unabhängige Patientenberatung Deutschland –
Zahnärztliche Kompetenzstelle Heidelberg, Kurfürstenanlage 38-40
Redaktion: Cornelia Wagner (ViSdP), Dr. med. dent. Uwe Niekusch
www.zahnaerztliche-patientenberatung.de
Stand: 08/2008
Gefördert durch den GKV-Spitzenverband.
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Zahnthema kompakt
Zahnwurzelbehandlung
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Zahnwurzelbehandlung –
die „hohe Schule der Zahnmedizin“
Behandlungen des Zahnwurzelkanals werden notwendig, wenn
das im Inneren von Zahn und Wurzel gelegene Zahnmark, die
sogenannte Pulpa, entzündet oder abgestorben ist.
Wurzelbehandlungen
gehören zu den häufigsten Eingriffen bei
Zahnärzten.
a = Zahnkrone
b = Zahnmark (Pulpa)
c = Wurzelkanal
d = Öffnung an der Wurzelspitze
e = Blutgefäße und Nerven
Grafik: Fotolia
Die Ursache der Entzündung kann Karies oder ein Trauma (z. B.
Unfall, Zähneknirschen), in seltenen Fällen auch eine neu angefertigte Füllung oder Krone sein. Erste Warnsignale sind Schmerzen
bei Kälte- oder Wärmereizen. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann sich die Entzündung über die
Zahnwurzel in den umliegenden Kieferknochen ausdehnen. Eine
„dicke Backe“ ist die Folge. Der Zahnarzt erkennt einen erkrankten
Zahn im Röntgenbild: Sicheres Indiz einer Entzündung ist die Auflösung des Knochens an der Zahnwurzelspitze.
Das Röntgenbild zeigt die Auflösung des
Knochens an der Zahnwurzelspitze.
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Hier greift die Zahnwurzelbehandlung: Ziel ist es, einen erkrankten, aber erhaltungsfähigen Zahn zu retten. Zwar ist die Wurzelbehandlung eine schwierige und langwierige Behandlung, sie
lohnt sich aber, da der Zahn so meistens erhalten werden kann.
Die Behandlung
Während einer Zahnwurzelbehandlung muss der Zahnarzt den
Zahn zunächst „aufbohren“ und den Wurzelkanal suchen, um
einen Zugang zum Zahnmark zu schaffen. Der Nerv kann dann
mit einer feinen Nadel aus dem Kanal entfernt werden. Anschließend bestimmt der Zahnarzt die Länge des Wurzelkanals mit Hilfe
einer Röntgenaufnahme oder eines elektronischen Messgerätes.
Zunächst wird ein Zugang zu den Zahnnerven
geschaffen.
Die Eingänge der Wurzelkanäle werden mit einem
feinen Instrument ertastet.
Längenbestimmung des
Wurzelkanals mit Hilfe
einer Röntgenaufnahme
oder mit einem elektronischen Messgerät.
Grafik: Dentsply
Im nächsten Schritt wird der Wurzelkanal wiederholt mit einer
desinfizierenden Flüssigkeit wie Natriumhypochlorit (NaOCl) gespült. Für den Zahnarzt ist diese Reinigung eine schwierige Tätigkeit, da er ohne direkte Sicht in den Wurzelkanal arbeiten muss.
Die Anzahl der Anwendungen variiert: Teilweise ist die Wurzelbehandlung bereits nach einer Sitzung abgeschlossen. Oft sind jedoch auch mehrere Sitzungen erforderlich, wobei dann der Wurzelkanal zwischen den Behandlungen mit einem antibakteriell
wirkenden Medikament gefüllt und bis zum Folgetermin mit
einer provisorischen Füllung verschlossen wird.
Das Aufbereiten der
Wurzelkanäle ist
schwierig und zeitaufwändig.
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Zum Verschluss des
Zahnes reicht oft
bereits eine Amalgamoder Kunststofffüllung
aus; ansonsten ist eine
Krone nötig.
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Ist das Wurzelkanalsystem gesäubert und erweitert – und der
Zahn schmerzfrei – wird der Kanal mit einem speziellen Material
ausgefüllt und abgedichtet. Hierbei kommt oft Guttapercha, ein
natürliches, aus Palmensaft gewonnenes Kautschukprodukt, zum
Einsatz. Abschließend werden Zahn und Wurzelfüllung zur Kontrolle geröntgt und die Zugangsöffnung in der Zahnkrone wieder
verschlossen. Bei Frontzähnen und kleinen Zugängen im Seitenzahngebiet ist hierfür meist eine Kunststofffüllung ausreichend.
Alternativ muss der Zahn mit einer Teilkrone oder Krone versorgt
werden.
Mit hochflexiblen Instrumenten werden die
Wurzelkanäle gereinigt
und ausgeformt.
Spülungen mit desinfizierenden Flüssigkeiten reinigen zusätzlich und töten
Bakterien ab.
Guttapercha-Füllungen
dichten den Wurzelkanal
nach der Behandlung ab.
Grafik: Dentsply
Die Risiken
Wie jede Anwendung birgt auch die Behandlung der Zahnwurzeln
einige Risiken. Zu den häufigsten gehören:
• die „via falsa“, das Durchstoßen der Wurzel an falscher Stelle.
• das Abbrechen eines Wurzelkanalinstruments.
• das starke Überstopfen der Wurzelfüllung über die Wurzelspitze
hinaus. Im Oberkiefer besteht dann die Gefahr, dass die Kieferhöhle beteiligt wird, im Unterkiefer kann der Mandibularnerv
verletzt werden.
• die Entzündung breitet sich im Knochen aus und verursacht
Schmerzen.
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Die Erfolgsaussichten
Das Ziel jeder Wurzelkanalbehandlung ist die Zahnerhaltung.
Obwohl die Erfolgsrate mit 70 bis 95 Prozent recht hoch ist, kann
ihr Erfolg aber nicht garantiert werden. Fortgeschrittene Entzündung oder schwierige Wurzelverhältnisse, wie zum Beispiel
starke Krümmungen, beeinflussen die Erfolgsquoten maßgeblich.
Da erneute Schmerzen zudem manchmal erst einige Zeit nach
der Behandlung auftreten, sollten mindestens drei Monate vergehen, bevor der Zahnarzt ein Inlay, eine Teilkrone oder Krone
aufsetzt.
Die Erfolgsaussichten sind gut.
Revision einer Wurzelbehandlung
Liegen bereits Wurzelkanalfüllungen vor, die in Verbindung mit
entzündlichen Veränderungen im Wurzelspitzenbereich stehen,
kann die Wurzelkanalbehandlung wiederholt werden. Hierbei
wird die alte Füllung entfernt, der Wurzelkanal erneut aufbereitet
und abschließend eine neue Füllung gemacht. In Ausnahmefällen
kann ein chirurgischer Eingriff in Form einer Wurzelspitzenresektion, also die operative Entfernung der entzündeten Wurzelspitzen, notwendig werden.
Welche Alternativen gibt es zur
Wurzelkanalbehandlung?
Die einfachste Alternative zu einer Wurzelkanalbehandlung ist
die Zahnentfernung. Mit einer Wurzelspitzenresektion kann dagegen der Zahnerhalt gesichert werden. Bei mehrwurzeligen
Zähnen ist es zudem möglich, lediglich die entzündete Wurzel
durch Wurzelamputation oder Hemisektion zu entfernen; die
gesunden Wurzeln verbleiben im Kieferknochen. All diese Verfahren können gegebenfalls auch noch nach dem Scheitern einer
Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden.
Mögliche Alternativen
sind die Wurzelspitzenresektion, die Wurzelamputation und die
Hemisektion.
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Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine
Wurzelbehandlung?
In vielen Fällen gehören
Wurzelbehandlungen
zur Kassenleistung.
Allerdings gibt es Ausnahmen.
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die
Kosten einer Wurzelbehandlung. Einschränkungen gibt es jedoch
insbesondere bei der Behandlung der hinteren Backenzähne, der
sogenannten Molaren. Hier muss mindestens eine der folgenden
Bedingungen für eine Kassenleistung erfüllt sein:
• Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe
ohne Lücke.
Der erste Backenzahn ist erkrankt und kann
nur durch eine Wurzelbehandlung erhalten
werden.
Ohne die Wurzelbehandlung müsste der
Backenzahn gezogen werden. Die Folge
wäre eine Lücke der zuvor geschlossenen
Zahnreihe.
• Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig
nach hinten verkürzt wird.
Der zweite Backenzahn ist erkrankt und
kann nur durch eine Wurzelbehandlung
erhalten werden.
Ohne die Wurzelbehandlung müsste der
Backenzahn gezogen werden. Dadurch
würde eine einseitig nach hinten verkürzte
Zahnreihe entstehen.
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• Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz
erhalten werden.
Der zweite Backenzahn ist erkrankt und
kann nur durch eine Wurzelbehandlung
erhalten werden. An diesem Zahn ist eine
Brücke befestigt.
Ohne die Wurzelbehandlung müsste der
Backenzahn gezogen und die vorhandene
Brücke entfernt werden.
Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkasse eine Behandlung mit unklarer Erfolgsaussicht nicht
bezahlen darf. Auch spezielle Behandlungstechniken werden in
der Regel nicht erstattet. Für Leistungen, die nicht durch die
gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist zwischen
Zahnarzt und Patient vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) erforderlich.
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