Verbraucherschutzbericht 2012 2| Vorwort Sehr geehrte Verbraucherinnen und Verbraucher, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen, die Behörden des Freistaates Sachsen sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden; dass Lebensmittel regelmäßig kontrolliert und die Hersteller und Produzenten überwacht werden; dass der Liter Benzin, den Sie tanken, auch wirklich ein Liter ist und dass unsere Landesuntersuchungs­anstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen mit hoher Fachkompetenz die Analysen vornimmt, die die Überwachungsbehörden benötigen. Sie hatten – wie die Jahresberichte zeigen – allen Grund dazu, sich auf die Behörden zu verlassen. Dabei ist festzuhalten, dass Qualitätsmanagementsysteme immer bedeutender werden. Es geht eben nicht darum, die Kontrolle der Lebensmittelüberwachungsbehörden schadlos zu überstehen. Es geht darum, gezielt das ganze Jahr mit hoher Qualität zu produzieren und sich selbst immer wieder zu vergewissern, dass die eigenen Qualitätsansprüche eingehalten werden. Dies ist nicht immer einfach umzusetzen. Das verursacht Kosten. Das kostet Zeit. Aber: Unser aktu­eller Bericht zeigt, dass – um nur ein Beispiel herauszunehmen – die Kontrollen der Qualitäts­managementsysteme bei medizinischen Laboren für deutliche Verbesserungen gesorgt haben. Der Qualitätsansatz setzt sich mehr und mehr durch. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern garantiert der Freistaat Sachsen auch in den kommenden Jahren ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes. Und wenn Sie einkaufen gehen, denken Sie dran: Qualität kann ihren Preis haben. Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz |3 Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Die Bilanz des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Ohne Waagen kein Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Volltanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Was kommt denn da aus dem Auspuff? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Hallo Taxi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Pusten statt Blut zapfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Lieber schön langsam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ist die Packung auch prall gefüllt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 „Brutto-für-Netto“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Fertigpackungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Immer schön gesund bleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion . . . . . . . . . . 11 Wer eicht sonst noch?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Befundprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wenn es mal nicht funktioniert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wenn man mal nicht aufpasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4| Zur Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Humanmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übersicht über das Leistungsspektrum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EHEC O104 in Sachsen – Rückblick auf den Ausbruch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Amtliche Lebensmitteluntersuchungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Untersuchungen auf MRSA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nahrungsergänzungsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bedarfsgegenstände. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Und sonst …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Veterinärmedizin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pathologische Diagnostik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Parasitologische Diagnostik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Spezielle Bakteriologie und Mykologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Milchhygienische Untersuchungen/Mastitisdiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Serologie, Virologie, diagnostische Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 15 15 16 19 20 20 21 22 22 23 24 24 24 25 Der Bericht zur amtlichen Lebensmittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überwachung vor Ort (amtliche Betriebskontrollen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auffälligkeiten – Produktgruppen mit vermehrten Beanstandungen. . . . . . . . . . . . . . Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosmetische Mittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lebensmittel für besondere Ernährungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alkoholische Getränke außer Wein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alkoholfreie Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kräuter und Gewürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zuckerwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fette/Öle und Zusatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 26 28 31 31 31 31 31 31 32 32 32 32 Landesüberwachungsprogramme (LÜP) 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . im Bereich Lebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Hygienepraxis in der Gastronomie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Belastungssituation bei Bio-/Öko-Lebensmitteln“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Kontrollen bei Herstellern von Lebensmittelbedarfsgegenständen . . . . . . . unter Sachverständigenbeteiligung der LUA“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP Lebensmittelimitate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „EHEC-Untersuchung von erdnahem Obst und Gemüse sowie von Wasser, das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, von sächsischen Erzeugern ­pflanzlicher Lebensmittel“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Kontrolle von Lebensmitteln von vorrangig ­sächsischen Erzeugern auf Dioxine, Furane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCDD, PCDF und dl-PCB)“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Untersuchung von Lebensmitteln auf ­gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Mykotoxine“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Allergene“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit . . . 33 33 33 34 35 35 35 36 37 37 38 38 39 40 Die Bilanz der Verbraucherinsolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 |5 Die Bilanz des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen Einleitung Wem der Begriff „Mess- und Eichwesen“ zu Ohren kommt, der fragt sich möglicherweise, welchen Zweck das Mess- und Eichwesen erfüllt. In einer modernen Gesellschaft spielt der Handel mit Wirtschaftsgütern in jeder Hinsicht eine wichtige Rolle. Viele Bürger gehen beim Erwerb von Waren, Energie, Wasser und Elektrizität ganz selbstverständlich davon aus, dass sie die von ihnen gewünschte Menge auch tatsächlich erhalten. Auch die untereinander konkurrierenden Händler und Versorger vertrauen darauf, dass alle Anbieter mit lauteren Mitteln in den Wettbewerb eintreten. Ein wichtiger Grund dafür ist sicherlich, dass alle die gleichen Maßeinheiten wie Meter, Kubikmeter, Kilowattstunde, Liter, Kilogramm verwenden. Damit lassen sich ganz einfach die Preise der angebotenen Waren der verschiedenen Anbieter vergleichen. Das ist aber nur unter der Voraussetzung richtig, wenn beispielsweise alle Waagen bei Belastung mit 1 Kilogramm Äpfeln auch wirklich 1 Kilogramm anzeigen. Um dieses zu erreichen, bedarf es zunächst für alle im gesetzlich geregelten Bereich verwendeten Messgeräte allgemeiner und spezifischer Anforderungen an die Messgenauigkeit und die Messbeständigkeit. Inzwischen sind diese Anforderungen für einen Großteil der Messgerätearten in europäischen Richtlinien und für die übrigen in Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt. Allerdings ist auch bekannt, dass technische Geräte und damit auch Messgeräte einem Alterungsprozess unterliegen. Die messtechnischen Eigenschaften ändern sich, so dass zum Beispiel eine Waage nach Ablauf einer bestimmten Zeit bei Belastung mit 1 Kilogramm nicht mehr 1 Kilogramm anzeigt, sondern vielleicht 1,05 Kilogramm. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass alle im gesetzlich geregelten Bereich eingesetzten Messgeräte nach Ablauf eines festgelegten Zeitraumes überprüft, eventuell neu justiert und geeicht werden müssen. Diejenigen, die die technische Prüfung und letztendlich die Eichung durchführen, müssen fachlich höchst kompetent sein. Von mindestens gleich großer Bedeutung ist jedoch deren Unabhängigkeit. Es muss gewährleistet sein, dass der Prüfer entsprechend den gesetzlichen Regelungen handeln und entscheiden kann. Diese Unabhängigkeit in Verbindung mit hoher fachlicher Kompetenz ist durch eine staatliche Eichverwaltung, in Sachsen ist das der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) mit seinen Standorten in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Zwickau und der Außenstelle in Löbau, gewährleistet. Ohne Waagen kein Handel Waagen sind die wohl bekanntesten Messgeräte. Bereits seit mehreren tausend Jahren finden sie im Handel Verwendung. Jeder kennt die Waagen zum Abwägen von Obst und Gemüse in Supermärkten oder die Waagen in der Fleischerei. Beim Arztbesuch musste der eine oder andere auch schon mal die Personenwaage benutzen. Eher selten bekommt man Waagen in Apotheken, so genannte Fein- bzw. Präzisionswaagen, oder Großwaagen zur Gewichtsbestimmung von Lkw oder Güterwaggons zu Gesicht. Daneben gibt es in Radladern eingebaute Waagen, um beispielsweise Kies oder andere Baustoffe zu verwägen. Von der Polizei werden zur Kontrolle des Gesamtgewichtes von Lastkraftwagen Radlastwaagen verwendet. Bei allen diesen Waagen handelt es sich um „nichtselbsttätige Waagen“, der Bediener der Waage greift also in den Wägevorgang ein. Neben diesen Waagen gibt es die selbsttätigen Waagen. Hier erfolgt bei der Wägung kein Eingriff durch das Bedienpersonal durch beispielsweise Auflegen des Wägegutes oder Nullstellung der Waage. Alles erfolgt voll automatisch. Derartige Waagen finden sich in Herstellerbetrieben zum Beispiel zum Abwägen von verpackten Waren. Im Freistaat Sachsen befinden sich rund 38.000 Waagen in Verwendung. Für den Großteil dieser Waagen gilt eine zweijährige Eichfrist, so dass pro Jahr knapp 19.000 Waagen durch den Staatsbetrieb geeicht werden. 6| Eichungen von Waagen durch das SME Jahr Waagen (gesamt) davon Beanstandungen Waagen im Handel bis Max. = 50 kg davon Beanstandungen 2011 17.760 1.175 (7 %) 11.830 883 (8 %) 2010 18.858 1.181 (6 %) 12.904 980 (8 %) 2009 19.161 1.357 (7 %) 13.179 1.071 (8 %) 2008 18.470 1.301 (7 %) 13.030 934 (7 %) Die Eichfristen sollen so bemessen sein, dass mindestens 95 Prozent der Waagen am Ende der Eichgültigkeitsdauer die Fehlergrenzen einhalten. Die jährlichen Auswertungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass rund 7 Prozent der Waagen den eichtechnischen Anforderungen nicht genügen und eine so genannte Rückgabe erfolgt, bei 80 Prozent davon aufgrund der Nichteinhaltung der Eichfehlergrenzen. Bevor diese Waagen geeicht und wieder verwendet werden können, muss eine Instandsetzung oder eine Reparatur erfolgen. Volltanken Kraftstoff ist nicht nur ein Lebenselixier unseres Wirtschaftslebens, sondern mittlerweile auch ein empfindliches öffentliches Thema, vor allem des Preises wegen. Da nimmt man die extensive Entwicklung der Tanktechnik nur am Rande wahr: mehr Tankstellen, mehr Zapfsäulen, höhere Durchflussleistungen, mehr Produkte etc. – eine Entwicklung, die auch neue Anforderungen an die Prüftechnologie und Prüftechnik der Eichbehörden stellt. Die Konzeption einer neuen Gerätegeneration durch den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen sichert nun, dass bei der Eichung der in Sachsen rund 18.500 stationären und mobilen Messanlagen alle modernen konstruktiven und prüftechnologischen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um die Messgenauigkeit wesentlich zu verbessern und die Arbeits- und Umweltbelastungen beim Prüfen zu senken. Die gesetzlichen Anforderungen an die messtechnische Richtigkeit dieser Anlagen lassen eine maximale Messabweichung von ±0,5 Prozent bei der Eichung zu. Zapfsäulen werden von den zuständigen Eichämtern alle zwei Jahre überprüft. Die Gründe für die Beanstandungen sind vorwiegend in der mangelnden Messstabilität, also bei Überschreitung der Fehlergrenzen zu suchen. Dabei spielt auch das Alter der Messeinrichtungen wie bei Milchsammelwagen eine nicht unwesentliche Rolle. Eichungen Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser 2008 Messanlagen (Produkte) Anzahl 2009 2010 2011 BeanstanBeanstanBeanstanBeanstanAnzahl Anzahl Anzahl dung dung dung dung Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen (Ottokraftstoffe, Diesel; Biokraftstoffe) 7148 115 (2 %) 7824 166 (2 %) 8146 170 (2 %) 8323 263 (3 %) Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen (Hochdruckerdgas, Flüssiggas) 247 7 (3 %) 304 14 (5 %) 336 11 (3 %) 421 6 (1 %) Straßentankwagen (flüssige Kraftstoffe, Heizöl) 263 23 (9 %) 329 28 (8 %) 314 24 (8 %) 266 13 (5 %) Sammelwagen (Milch) 118 9 (8 %) 122 19 (16 %) 133 30 (23 %) 104 8 (8 %) Die Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser verzeichnen wiederum eine gute Messstabilität. Die Beanstandungsquoten zeigen meist nur geringe Veränderungen. Die in den Vorjahren sehr hohe Beanstandungsquote bei Messanlagen für Milch ging erstmals signifikant zurück. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller den Forderungen des Staats|7 betriebes der Vorjahre – bessere Quali­tät zu liefern und ihr Messprinzip zu überarbeiten – gefolgt sind. Was kommt denn da aus dem Auspuff? Rund 2,1 Millionen allein in Sachsen zugelassene Autos und Tausende Transit-Lastkraftwagen und -Personenkraftwagen rollen über sächsische Straßen. Da zählt natürlich jeder auf Umweltfreundlichkeit konstruierte und richtig eingestellte Motor. Mit Abgasmessgeräten kann man die Vorgänge bei der Verbrennung im Motor kontrollieren. Das Messergebnis ist nicht nur eine amtliche Prüfung im Sinne des Umweltschutzes zur Beurteilung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen. Es dient Automobilherstellern und Werkstätten auch zur optimalen Einstellung des Motors. Die bei der KraftfahrzeugHauptuntersuchung verwendeten Abgasmessgeräte werden vom Eichamt geprüft. Mit der Eichung von über 5.000 Abgasmessgeräten im Jahr leisten die Eichämter in Sachsen ihren Beitrag zum Umweltschutz. Jahr Eichung der Abgasmessgeräte davon Beanstandungen 2011 5.481 104 (2 %) 2010 4.918 74 (2 %) 2009 5.397 108 (2 %) 2008 5.383 121 (2 %) Die Entwicklung der Beanstandungen der Abgasmessgeräte ist messtechnisch unbedenklich, solange die Rückgabequote unter drei Prozent liegt. Hallo Taxi Wer ein Taxi heranwinkt, muss nicht erst einen Konkurrenzvergleich anstellen, um den korrekten, ortsüblichen Preis zu bezahlen – er verlässt sich auf einen gültigen Taxitarif, die Fairness des Fahrers und natürlich auf das Taxameter. Im Interesse des Verbraucherschutzes muss jedes Taxi jährlich beim Eichamt vorfahren und das Taxameter eichen lassen. Geprüft wird die Umsetzung des Tarifes im Taxameter, die Wegstreckeneinstellung (Wird bei 1 Kilometer Fahrt auch 1 Kilometer berechnet?) und ob die interne Uhr des Taxameters die Wartezeit korrekt ermittelt. Jahr Eichungen Taxametern davon Beanstandungen 2011 3.125 141 (5 %) 2010 3.091 152 (5 %) 2009 3.409 218 (6 %) 2008 2.970 169 (6 %) Die nicht bestandenen Eichungen haben vorwiegend messtechnische Ursachen wie falsche Uhrzeit oder falsche Wegstreckenanpassung. An der Anzahl der erfolgten Eichungen pro Jahr erkennt man, dass diese Tätigkeit ebenfalls einen Schwerpunkt für die Eichbehörden darstellt. Die relative Kürze der Eichgültigkeitsdauer bei Taxametern von nur einem Jahr begründet sich in der bereits dann erreichten Beanstandungsquote von fünf Prozent. Pusten statt Blut zapfen Um Alkohol-Verkehrssünder gleich vor Ort – ohne Blutabnahme und ärztliche Hilfe – zu testen, setzt die sächsische Polizei das Atem-Alkoholmessgerät „Alcotest 7110 Evidential“ ein. Werden Atem-Alkoholmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt, unterliegen sie der halbjährlichen Eichpflicht. Das Messgerät ermittelt die Alkoholkonzentration der Atemluft in der Messkammer parallel und unabhängig voneinander mit zwei verschiedenen Messsystemen. Nur wenn die Ergebnisse beider Messsysteme innerhalb sehr kleiner Grenzen übereinstimmen, wird die Messung akzeptiert. Nach zwei 8| Minuten fordert das Gerät automatisch eine zweite Atemprobe vom Probanden. Ist auch der zweite Messgang erfolgreich, wird das Untersuchungsprotokoll gedruckt. Jahr Anzahl geeichter Atemalkoholmessgeräte davon Beanstandungen 2011 205 1 (2 %) 2010 247 4 (2 %) 2009 244 5 (2 %) 2008 263 2 (1 %) Lieber schön langsam Wenn Kommunen und Polizei mit Verkehrssündern Tacheles reden, geht meist eine Geschwindigkeitsüberwachung voraus. Die Methoden, mit denen sie diese ertappen, sind nicht nur weniger auffällig geworden, sondern auch vielfältiger. Im Einsatz sind Verkehrsradargeräte, Lichtschrankengeräte, Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, Video-Nachfahrsysteme, stationäre Geschwindigkeits-Überwachungs-Geräte mit Drucksensoren in der Fahrbahn und ganz neu die Multiscangeräte, die mehrere Fahrbahnen gleichzeitig erfassen können. Natürlich ändert dies nichts an der Pflicht, diese Messgeräte regelmäßig eichen zu lassen. Die Geschwindigkeit zu messen ist im Prinzip recht einfach. Man misst entweder die Strecke, die ein Fahrzeug in einer festgelegten Zeit zurücklegt oder die Zeit, die ein Fahrzeug zum Überfahren einer festgelegten Strecke benötigt, dividiert dann die Strecke durch die Zeit und erhält die Geschwindigkeit. Um zusätzlich ein Beweisfoto zu erhalten, müssen nach Messung der Geschwindigkeit und etwaiger Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung Blitz und Fotoapparat ausgelöst werden. Die Messung, die Auswertung und Steuerung von Blitz und Fotoapparat erfolgt softwaregesteuert. Die Aufgabe der Eichämter ist es zu überprüfen, ob die Messung korrekt erfolgt, das Mess­ergebnis richtig ist und die installierte Software der in der Bauartzulassung vorgeschriebenen entspricht. Die Prüfungen im Labor oder vor Ort sind entsprechend aufwendig und komplex, wodurch von den Mitarbeitern der Eichämter ein hohes Maß an fachlichem Wissen und Kompetenz gefordert wird. Geschwindigkeitsmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei und die Kommunen müssen einmal jährlich eichamtlich überprüft und geeicht werden. Jahr Anzahl geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte davon Beanstandungen 2011 426 19 (4 %) 2010 436 35 (8 %) 2009 430 28 (6 %) 2008 460 39 (8 %) Für den Bürger ist damit im Bereich der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Polizei und Ordnungsbehörden sind durch dieses Verfahren messtechnisch bestens abgesichert und haben eine verlässliche, gerichtsfeste Grundlage für ihre Überwachungstätigkeit. Ist die Packung auch prall gefüllt? „Brutto-für-Netto“ Oft bemerkt der Kunde nicht, dass beim Einkauf in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften das Verpackungsmaterial (Schälchen, Becher, Papier) mit gewogen und dem Kunden zum Preis der Ware verkauft wird. Das ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem Eichgesetz und der Eichordnung dürfen im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden. Vor dem Abwägen muss das Gewicht des Bechers, der Tüte oder des Papiers vom Verkaufspersonal manuell oder von der Waage automatisch berücksichtigt werden. Unkenntnis des Verkäufers, der Saisonaushilfskräfte und manchmal des Händlers selbst über die |9 Berücksichtigung der Tara (Gewicht der Verpackung) sind Gründe für falsch berechnete, zu hohe Preise zum Schaden der Verbraucher und der seriösen Händler. Mitarbeiter der Eichämter kontrollierten 2011 durch Testkäufe, ob die Händler das Gewicht des Verpackungsmaterials vom Gewicht der Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost, Nüsse, etc.) abziehen. Von 669 Testkäufen führten 72 zu Beanstandungen, was einem Anteil von 10,8 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Beanstandungen zwar um rund sechs Prozent zurückgegangen, aber immer noch viel zu hoch. Jahr Anzahl der „Brutto-für-Netto“-Kontrollen davon Beanstandungen 2011 669 72 (10,8 %) 2010 1.055 174 (16,5 %) 2009 931 121 (13,0 %) 2008 724 116 (16,0 %) Fertigpackungen Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden. Dazu gehören Flaschen, Tetrapacks und Büchsen mit Getränken, Essig, Öl, Packungen mit Kosmetika, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Konserven, verpackte Backwaren, Packungen mit Brennstoffen (Kohlensäcke). Offene Packungen (Schälchen mit Obst) und unverpackte Backwaren (Brot) sind den Fertigpackungen rechtlich gleichgestellt. Ob in den Packungen die angegebene Menge enthalten ist, prüfen die Eichämter im Rahmen regelmäßiger Füllmengenprüfungen bei Herstellern, Importeuren oder im­ Handel. Verbraucher und Wirtschaft (Mitbewerber) erwarten zum angegebenen Preis die richtige Menge. Fehlmengen entsprechen einer verdeckten Preiserhöhung. Füllmengenprüfungen können in jeder Stufe des Handels durchgeführt werden. Die regelmäßige planmäßige Füllmengenprüfung durch das Eichamt wird bei Herstellern oder Importeuren mindestens einmal jährlich vorgenommen. Beanstandungen wegen des Verstoßes gegen die Forderungen der FPV hinsichtlich Jahr Anzahl der geprüften Stichproben Anzahl der geprüften Packungen des Mittelwertes der zulässigen Minusabweichung TU1 der absoluten Toleranzgrenze Tabs 2011 785 31.610 46 (5,9 %) 54 (6,9 %) 197 (0,6 %) 2010 915 38.269 66 (7,2 %) 38 (4,2 %) 292 (0,8 %) 2009 841 36.892 69 (8,2 %) 27 (3,3 %) 218 (0,6 %) 2008 801 37.496 62 (7,7 %) 46 (5,8 %) 260 (0,7 %) Der Hersteller von Fertigpackungen ist verpflichtet, regelmäßig seinen Abfüllprozess mit geeigneten und gültig geeichten Messgeräten zu überprüfen. Diese Überprüfungen müssen dokumentiert (Kontrollaufzeichnungen über den Abfüllprozess) werden und nachweisbar sein. Hersteller können so selbst feststellen, ob das Füllgewicht stimmt und Schwankungen des Verpackungsmaterials (Tara) richtig berücksichtigt wurden. Immer schön gesund bleiben Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen Der sächsische Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen überwacht die Qualitätssicherung von labormedizinischen Untersuchungen in medizinischen Laboratorien, in Praxen niedergelassener Ärzte, in Krankenhäusern sowie Reha-Kliniken, in Pflegeheimen und bei Pflegediensten und in sonstigen medizinische Einrichtungen. Die im Jahre 2011 durchgeführten Überwachungen von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen, einschließlich der patientennahen Sofortdiagnostik (z. B. Blutzucker, Blutgase) in den genannten medizinischen Einrichtungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. 10 | Anzahl der Kontrollen bezüglich der Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen Einrichtung 2008 2009 2010 2011 medizinische Laboratorien 0 32 20 35 niedergelassene Arztpraxen 177 187 26 92 Krankenhäuser, Rehakliniken 3 28 22 34 Pflegeheime / Pflegedienste 55 45 46 39 Summe 235 292 114 200 Seit dem 1. April 2010 ist die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach der Richtlinie der Bundesärztekammer durchzuführen. Das bedeutet für Laboratorien, stationäre und ambulante Einrichtungen oder Arztpraxen neue Verfahrensweisen für die interne Qualitäts­sicherung durch entsprechende Kontrollproben und deren Ergebnisberechnung und -bewertung, die Durchführung von Ringversuchen oder das Erstellen eines Qualitätsmanagement-Hand­buches speziell für die Durchführung der laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen. In Arztpraxen wird die Qualitätssicherung oft erst aufgrund der Überwachung durch die Eichbehörde initiiert. Messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion Medizinprodukte mit Messfunktion (Blutdruckmessgeräte, Tonometer, Patientenwaagen, Tretkurbel­ergometer, Diagnostikdosimeter) müssen innerhalb bestimmter Fristen messtechnisch kontrolliert werden, damit auftretende Fehler rechtzeitig erkannt werden. 2011 wurden 270 Einrichtungen und Arztpraxen auf fristgemäße Durchführung der messtechnischen Kontrollen überwacht. Anzahl kontrollierter Einrichtungen auf Einhaltung der messtechnischen Kontrollfristen Einrichtung 2008 2009 2010 2011 Krankenhäuser, Rehakliniken 39 42 38 43 niedergelassene Arztpraxen 293 278 234 184 Pflegeheime, Pflegedienste 64 46 53 43 Summe 396 366 325 270 Von den 6303 überprüften Medizinprodukten sind 3 Prozent nicht rechtzeitig messtechnisch kontrolliert worden, bei einzelnen Messgerätetypen wie Diagnostikdosimeter und Tretkurbelergometer waren es 9 Prozent bzw. 13 Prozent. Von diesen Geräten war beim Einsatz am Patienten somit nicht bekannt, ob sie noch die zugelassenen Fehlergrenzen einhalten. Überwachung von Medizinprodukten mit Messfunktion bezüglich Einhaltung der Fristen Medizin­produkt 2008 2009 2011 2010 Anzahl Frist nicht ein­gehalten Anzahl Frist nicht eingehalten Anzahl Frist nicht eingehalten Anzahl Frist nicht eingehalten Audiometer 59 2 61 3 42 0 45 0 Thermometer 1.170 18 1.255 51 903 14 1.826 31 Blutdruck­ messgeräte 3.675 437 4.571 56 2.620 29 4189 146 Tonometer 45 1 96 0 669 44 78 1 Diagnostik­ dosimeter 37 0 24 0 52 3 55 5 Tretkurbel­ ergometer 128 10 132 6 100 2 95 12 Sonstige 28 7 5 0 11 0 14 1 Summe 5.142 475 (9 %) 6.144 116 (2 %) 4.397 92 (2 %) 6.303 196 (3 %) Die Ergebnisse aus dem Bereich der Medizin des Jahres 2011 und der letzten Jahre insgesamt machen deutlich, dass nicht nachgelassen werden darf, die Messsicherheit bei der Anwendung für Medizinprodukte mit Messfunktion sicherzustellen. | 11 Zusätzlich wurden 25 private Messdienste, die angezeigt haben, dass sie messtechnische Kontrollen durchführen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Wer eicht sonst noch? Seit mehr als 100 Jahren sind in Deutschland staatlich anerkannte Prüfstellen befugt, Eichungen von Messgeräten für Energie und Wasser vorzunehmen. Zu den hier erfassten Eichungen gehören sowohl Ersteichungen als auch Nacheichungen, wobei die Ersteichungen den weitaus überwiegenden Teil ausmachen. Auch die in den Wohngebäuden eingebauten Zähler, die den Verbrauch von Gas, Wasser, Elektrizität und Wärme messen, unterliegen der Eichpflicht. In regelmäßigen Abständen muss eine Eichung wiederholt oder ein neuer, erstgeeichter Zähler eingebaut werden. Für die unterschiedlichen Messgerätearten gelten unterschiedliche Fristen. Stückzahlstatistik der geeichten Messgeräte in staatlich anerkannten Prüfstellen des Freistaates Sachsen Prüfstelle 2008 2009 2010 2011 9.600 9.697 10.724 11.311 20.452 25.008 33.040 32.440 Elektrizität ENSO Strom Netz GmbH Ritz Instrument Transformers GmbH Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste 143.675 146.306 116.649 111.785 173.727 181.011 160.413 155.536 VNG – Verbundnetz Gas AG 117 121 243 126 Gas Service Freiberg GmbH 23.160 28.113 29.913 25.978 23.277 28.234 30.156 26.104 Summe Gas Summe Wasser Sensus Metering Services GmbH 1 Südsachsen Wasser GmbH Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG Zenner International GmbH & Co. KG Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH Summe 2.324 – – – 48.635 49.638 44.905 49.786 48.780 75.320 125.500 102.500 549.530 547.608 254.637 73.021 21.553 9.615 18.901 15.414 670.822 682.181 443.943 240.721 Wärme Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG 3.560 2.570 3.400 1.100 Zenner International GmbH & Co. KG 43.852 65.081 52.751 39.885 Summe 47.412 67.651 56.151 40.985 915.238 959.077 664.668 463.346 Gesamtzahl Seit 2006 können auch diese vier Messgerätearten (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme) statt mit einer Ersteichung mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens erstmalig in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist ab 2010 ein signifikantes Sinken der Gesamtzahl durch Prüfstellen geeichter Messgeräte zu verzeichnen. Befundprüfung Eine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines eichfähigen Messgerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die so genannten Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Eichung gegolten haben, entspricht. Der überwiegende Anteil von Befundprüfungen wird im Bereich der Versorgungsmessgeräte beantragt. Diese sind auch die am häufigsten im Gebrauch befindlichen und der Eichpflicht unterliegenden Messgeräte. Befundprüfungen an Versorgungsmessgeräten werden unter idealisierten Bedingungen auf stationären Prüfständen durchgeführt. Die 12 | Messgeräte müssen deshalb am Ort der Verwendung ausgebaut und durch neue ersetzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass der Verbraucher die Befundprüfung bezahlen muss, wenn sich sein Verdacht auf Messungenauigkeit nicht bestätigt. Befundprüfungen im Freistaat Sachsen 2008 2009 2010 2011 Messgerät Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden Anzahl nicht bestanden Elektrizitätsmessgeräte 248 46 (18 %) 252 102 (40 %) 469 180 (38 %) 569 236 (41 %) Gasmessgeräte 108 27 (25 %) 157 38 (24 %) 84 11 (13 %) 137 9 (7 %) Wassermessgeräte 347 73 (21 %) 343 65 (19 %) 371 53 (14 %) 360 53 (15 %) Wärmemessgeräte 5 1 (20 %) 9 3 (33 %) 3 1 (20 %) 7 2 (29 %) sonstige Messgeräte 36 3 ( 8 %) 4 1 (25 %) 11 4 (36 %) 31 7 (23 %) Summe 744 150 (20 %) 765 209 (27 %) 940 249 (26 %) 1.104 307 (28 %) Bei den Befundprüfungen im Freistaat Sachsen gibt es außer bei den Elektrizitätsmessgeräten seit Jahren recht konstante Gesamtzahlen. Beachtenswert jedoch ist der seit 2009 stark gestiegene Anteil nicht bestandener Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten. Dieser ist zu einem großen Teil auf die Folgen manipulativer Eingriffe in diese Messgeräte zurückzuführen. Das schlägt sich seit 2010 offenbar auch in der Gesamtzahl beantragter Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten nieder. Hier stiegen auch die Quoten nicht bestandener Befundprüfungen von 18 Prozent auf inzwischen 41 Prozent im Jahr 2011 an. Gemittelt über alle Messgerätearten bewegen sich die Quoten nicht bestandener Befundprüfungen seit Jahren zwischen 20 Prozent und 30 Prozent. Da Befundprüfungen fast ausschließlich von Verbrauchern beantragt werden, heißt das: Vermutungen nicht ordnungsgemäß messender Messgeräte für Energie und Wasser bestätigen sich nur in 20 bis 30 Prozent der Fälle. Im Vergleich zu den mehreren Millionen von geeichten Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern in den Netzen Sachsens misst also nur eine verschwindend geringe Stückzahl nicht ordnungsgemäß. Wenn es mal nicht funktioniert Die Instandsetzungsbetriebe sind befugt, geeichte Messgeräte zu reparieren oder zu justieren. Die Befugnis stellen die Eichbehörden aus, wenn der Betrieb sachkundiges Personal und die technischen Voraussetzungen nachweisen kann. Die Instandsetzer kennzeichnen instand gesetzte Messgeräte mit ihrem Instandsetzerkennzeichen, damit diese bis zur nachfolgenden Eichung, die unverzüglich durch den Messgerätebetreiber nach der Reparatur bzw. Justierung beantragt werden muss, weiter betrieben werden können. Durch den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen waren am Ende 2011 insgesamt 109 Instandsetzungsbetriebe zur Tätigkeit an unterschiedlichen Messgerätearten befugt. Alle Instandsetzungsbetriebe werden durch die Eichämter turnusmäßig überwacht. Wenn man mal nicht aufpasst Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen trägt als unabhängige und neutrale Stelle mit seinen Eichämtern Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau dafür Sorge, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Eichrechts, Fertigpackungsrechts und Medizinprodukterechts eingehalten werden. Je nach Schwere eines Verstoßes gegen geltendes Recht kann entweder ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro erhoben oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Höhe der Geldbuße kann gemäß Eichgesetz bis zu 10.000 Euro sowie nach dem Medizinproduktegesetz bis zu 25.000 Euro betragen. | 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren 2008–2011 2008 Anzahl Ordnungswidrigkeiten ges. 498 Anzahl Verwarnungen mit Geld 2010 2011 380 406 340 61 59 81 86 437 321 325 254 81.720,91 F 62.459,25 F Anzahl Bußgeldverfahren Einnahmen Ordnungswidrigkeiten 2009 davon Verwarnungsgeld davon Bußgeld 70.361,50 F 60.510,73 F 1.820,00 C 1.625,00 C 2.270,00 C 2.390,00 C 79.900,91 C 60.834,25 C 68.091,50 C 58.120,73 C Betrachtet man die Verstöße, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2011 festgestellt wurden, so konzentrieren sich diese in folgender Reihenfolge auf Zuwiderhandlungen wegen 1. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Waagen im Handel, 2. Brutto-für-Netto-Verwiegungen, 3. fehlender Nennfüllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen, 4. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler, 5. fehlender messtechnischer Kontrollen bei Blutdruckmessgeräten, 6. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Wasserzähler. 14 | Zur Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) unterstützt die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden des Freistaates sowie die Gerichte. Neben medizinischen, veterinärmedizinischen, chemischen und pharmazeutischen Untersuchungen erstellt die LUA Befunde und Gutachten, führt fachliche Beratungen und Bewertungen durch und erstellt Berichte, Statistiken und Informationsmaterialien. Neben der grundsätzlich gesetzlich festgelegten Überwachungstätigkeit im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und verschiedenen Projekten und Programmen galt es auch 2011 zahlreiche Krisen wie EHEC, Dioxin in Futtermitteln oder die niedrigpathogene Influenza zu bewältigen. Im nachfolgenden werden Schwerpunkte der Arbeit dargestellt. Detaillierte Informationen zu diesen und weiteren Themen sind auch auf der Homepage der LUA (http://www.lua.sachsen.de/) dargestellt. Humanmedizin Übersicht über das Leistungsspektrum In der Abteilung Medizinische Mikrobiologie wird vorwiegend im Auftrag der Gesundheitsämter die mikrobiologische Labordiagnostik auf bakterielle, virale, parasitäre und/oder Pilz-Infektionserreger aus menschlichen Untersuchungsmaterialien sowie aus Trink- und Badewasserproben durchgeführt. Die Wasserproben werden darüber hinaus festgelegten chemischen Analysen unterzogen. Durch das Labor der Schutzstufe 3 kann auch mit Krankheitserregern, die ein „erhöhtes Gefährdungspotenzial“ besitzen, gearbeitet werden. Schwerpunktmäßig werden somit folgende Untersuchungsaufgaben wahrgenommen: ❚❚ Diagnostik zum Nachweis und zur Abklärung von (Infektions-)Erregern: ❚❚ beim Auftreten bevölkerungsmedizinisch relevanter übertragbarer Krankheiten (z.B. bei Häufungen, Ausbrüchen, in Gemeinschaftseinrichtungen etc.) ❚❚ nosokomialer Infektionen sowie mit speziellen und Multi-Resistenzen (z.B. MRSA, VRE, ESBL-Bildner, Carbapenemase-Bildner)sexuell übertragbarer Infektionen (STI) ❚❚ mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz bei Asylbewerbern ❚❚ im Rahmen von Sentinels (z.B. Influenza-Sentinel, Enterovirus-Surveillance) ❚❚ mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz bei derem neuen Auftreten oder bei deren schneller Verbreitung (emerging infectious diseases) ❚❚ mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z.B. Erreger der Risikogruppe 3 wie Mycobacterium tuberculosis) ❚❚ Diagnostik von Schädlingen (z.B. Läuse, Krätzemilben etc.) ❚❚ Kontrolle von Trinkwasser aus zentralen Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich bakteriologischer und chemischer Indikatorparameter ❚❚ Kontrolle von EU-Badegewässern und „wilden Badestellen“ hinsichtlich bakteriologischer Indikatorparameter, ggf. einschließlich Blaualgen. Das Jahr 2011 war in der Abteilung Medizinische Mikrobiologie durch die diagnostischen und organisatorischen Herausforderungen geprägt, die sich im Rahmen des Auftretens von EHEC O104 ergaben. So war ein Vielfaches der üblicherweise auf EHEC eingesandten Probenmaterialien zu untersuchen und die Diagnostik musste kontinuierlich den neuesten Erkenntnissen bzgl. Erregereigenschaften angepasst werden. Vorsorglich wurde eine 24 Stunden-Labor-Rufbereitschaftsdienst während des 33. Evangelischen Kirchentages in Dresden mit ca. 120.000 Teilnehmern eingerichtet. | 15 Weiteres Tätigkeitsfeld war die Mitwirkung des im Jahr 2010 ins Leben gerufenen sächsischen Netzwerkes für Multiresistente Erreger (MRE-Netzwerk). Dabei wurden im Auftrag der Gesundheitsämter 24 regionale Fortbildungen abgehalten. Die Arbeitsgruppe ­Surveillance und Antibiotika-Strategie führte jeweils eine Machbarkeitsstudie mit den mikrobiologischen Laboratorien in Sachsen zur Erfassung von Antibiotika-Resistenzdaten und den sächsischen Krankenhäusern hinsichtlich Erhebung des Antibiotika-Verbrauchs durch. Arbeitsgebiete der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin, Infektionsepidemiologie, Gesundheitsberichterstattung sind umweltbedingte Erkrankungen, Kommunalhygiene, Badegewässerhygiene, Hygiene von Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen, Kurorthygiene sowie Infektionsepidemiologie einschließlich Gesundheitsberichterstattung. Die Tätigkeit der in den Bereichen Umweltmedizin, Kommunalhygiene, Hygiene der Gesundheitseinrichtungen, Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen und Kurort­ hygiene arbeitenden Fachgebiete war im Jahr 2011 auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet: ❚❚ Stellungnahmen zu umwelthygienischen Problemen ❚❚ Umweltmedizinische Expositions- und Gefährdungsabschätzung, Immissionsprobleme ❚❚ Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ❚❚ Umsetzung der Sächsischen Badegewässer-Verordnung, Erstellung von Badegewässerprofilen, Berichterstattung zu Trinkwasser und Badegewässern gemäß EU-Richtlinien und Weiterleitung über das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Gesundheit an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ❚❚ Untersuchungen, Stellungnahmen und Beratungen zur Umsetzung hygienischer Anforderungen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ❚❚ Länderübergreifende Mitarbeit an der Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien zum Thema Hygiene ❚❚ Beurteilung von Anträgen zur staatlichen Anerkennung als Erholungsort aus hygienischer Sicht ❚❚ Pollenmessstelle in Kooperation mit der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst. Die Zusammenfassung der Meldedaten zu Infektionskrankheiten aus den regionalen sächsischen Gesundheitsämtern, Überprüfung, Bewertung und Weiterleitung dieser Daten und von in Sachsen erhobenen Daten zum Impfstatus von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen an das Robert Koch-Institut sind Aufgaben des Fachgebietes „Infektionsepidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, humanmedizinische Informationssysteme“. Auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehaltene Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter epidemiologisch bedeutsamer übertragbarer Krankheiten, die von beiden humanmedizinischen Abteilungen der LUA verfasst werden, und zu Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geben dem Sozialministerium, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Ärzten vor Ort ein wichtiges Instrument bei ihren Anstrengungen zur Prävention in die Hand. Umfangreiche Beratungstätigkeit, insbesondere beim gehäuften Auftreten von Infektionskrankheiten und im Rahmen von Erkrankungsausbrüchen, ist hiermit verbunden. EHEC O104 in Sachsen – Rückblick auf den Ausbruch Im Frühsommer 2011 ereignete sich in Norddeutschland ein dramatischer Ausbruch von Erkrankungs­fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) und blutigen Durchfällen. Laut Abschluss­bericht des Robert Koch-Instituts erkrankten zwischen dem 1. Mai und dem 4. Juli 2011 insgesamt 3.842 Menschen nach Infektion durch enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC). Hiervon litten 2.987 Personen an akuter Gastroenteritis mit blutigen Diarrhöen; 855 der Patienten entwickelten ein HUS. Dies war somit der bisher größte 16 | EHEC-bedingte Krankheitsausbruch in Deutschland. Was die Anzahl der HUS-Fälle anbelangt, wurde eine Häufung von diesem Ausmaß zuvor weltweit noch nicht beschrieben. Es erkrankten - im Gegensatz zu den normalerweise registrierten Fällen von EHEC- bzw. HUS-Erkrankungen, die vor allem in der Altersgruppe der Kleinkinder auftreten – vorwiegend Erwachsene, insbesondere Frauen. 68 Prozent der HUS-Patienten und 58 Prozent der an EHEC-Gastroenteritis Erkrankten waren weiblichen Geschlechts. Insgesamt 35 (4,1 Prozent) der HUS- und 18 (0,6 Prozent) der EHEC-Patienten verstarben an den Folgen der Erkrankung. Überwiegend betroffen waren Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, MecklenburgVorpommern und Niedersachsen. Nachdem durch eine Vielzahl epidemiologischer Studien das Infektionsvehikel (Bockshornkleesamen aus Ägypten, vertrieben durch einen Betrieb in Niedersachsen) identifiziert werden konnte und ein entsprechender Vertriebsstopp vollzogen war, wurden deutschlandweit nur noch vereinzelte Sekundärübertragungen registriert. EHEC-Infektionen in Sachsen, 2011 Wachstum von EHEC O104:H4 auf ESBL-Screening-Agar Derzeit deutet nichts darauf hin, dass sich der Erreger O104:H4, der bisher nicht beim Tier, nicht in Lebensmitteln und nur selten beim Menschen beschrieben worden war, nach Ende des Ausbruchs endemisch in Deutschland etabliert hat. Von allen Bundesländern war Sachsen am geringsten vom EHEC/HUS-Ausbruch betroffen. Mit nur drei übermittelten HUS-Fällen bildete Sachsen das Schlusslicht in dieser Ausbruchs-Melde­kategorie. Diese drei Erkrankungen betrafen Frauen im Alter von 31, 34 bzw. 60 Jahren aus unterschiedlichen Land- und Stadtkreisen Sachsens, die sich mutmaßlich in Norddeutschland mit dem Erreger infiziert hatten, im Krankenhaus behandelt werden mussten, aber wieder vollständig genesen sind. Gerade während, wie auch nach dem großen Ausbruchsgeschehen galt dem Erreger EHEC besondere Aufmerksamkeit, was sich auch in einer deutlich höheren Untersuchungsfrequenz niederschlug. Von den insgesamt im Jahr 2011 übermittelten 177 gastroenteritischen EHEC-Erkrankungen und 70 asymptomatischen Keimausscheidern gehörten allerdings nur neun Erkrankte und zwei Ausscheider mit Nachweis des Serovars O104:H4 zum Ausbruch. Unter den neun Erkrankten waren sieben Frauen, auch die zwei Ausscheider waren weiblich. Die jüngste Patientin war 16, die älteste 66 Jahre alt. Sieben der Patienten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Auch diese Erkrankten – aus verschiedenen Land- und Stadtkreisen Sachsens – hatten sich nachweislich überwiegend im Norden Deutschlands infiziert. An der LUA wurden in den zwei Ausbruchsmonaten, verglichen mit demselben Zeitraum des Vorjahres, 1.018 zusätzliche Stuhlproben zur Untersuchung auf EHEC eingesandt. In diesem Zusammenhang wurden neben 828 zusätzlichen ELISA’s auch ca. 350 zusätzliche PCR-Untersuchungen auf Shigatoxin 1- und Shigatoxin 2-Gen durchgeführt. Während der Ausbruchsdauer verdreifachte sich somit das auf EHEC-Untersuchungen eingesandte durchschnittliche Probenaufkommen, die Anzahl der durchgeführten PCR-Untersuchungen auf Shigatoxin 1- und Shigatoxin 2-Gene verachtfachte sich beinahe. Insgesamt konnten im Untersuchungsgut der LUA acht Nachweise von EHEC O104:H4 geführt werden. Doch auch nach Ende des Ausbruchs waren weiterhin überdurchschnittlich viele Untersuchungsanforderungen auf EHEC zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 5.876 Stuhlproben auf EHEC untersucht, im Vergleich zu jährlich durchschnittlich ca. | 17 2.700 Proben im Zeitraum 2000 bis 2010. 2011 wurde bei 8,2 Prozent der Proben Shigatoxin-Gen in der PCR nachgewiesen, in den Jahren 2000 bis 2010 waren durchschnittlich 5,8 Prozent der Proben EHEC-positiv. Der Anstieg der gemeldeten Erkrankungen an EHEC in Sachsen um 136 Prozent im Jahr 2011 gegenüber 2010 lässt sich am ehesten durch die im Zuge des Ausbruchs häufiger angestrebte EHEC-Diagnostik bei gastrointestinalen Symptomen erklären. Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) gehören zu den bedeutendsten Ursachen für lebensmittelassoziierte Erkrankungen des Menschen. Dabei gelten Rohmilch, Rohmilchprodukte, Rindfleisch, Wildfleisch und Hackfleisch als die besonders risikobehafteten Lebensmittel. Vereinzelt erfolgten auch Nachweise in pflanzlichen Lebensmitteln. Auch in der LUA wurden Lebensmittel bereits in der Vergangenheit routinemäßig auf EHEC untersucht. Dabei handelte es sich vor allem um Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Nachweisraten waren jedoch immer gering. Durch den EHEC-Ausbruch im Frühsommer des Jahres 2011 wurden das Untersuchungsspektrum und der -umfang schlagartig erweitert und dem jeweiligen Stand der Aufklärung des Geschehens angepasst. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft standen ab sofort im Fokus der Untersuchungen. Insbesondere handelte es sich dabei um Gurken und Tomaten, um erdnahes Obst und Gemüse von sächsischen Erzeugern sowie um Sprossen und Samen. An der LUA wurden allerdings auch unabhängig vom Ausbruchsgeschehen Untersuchungen auf EHEC im Rahmen von bundesweiten Überwachungsprogrammen (BÜP) und im Rahmen des Zoonosemonitorings durchgeführt. Bei den BÜP handelte es sich zum einen um die Untersuchung von Soja- und Mungobohnensprossen und zum anderen um die Untersuchung von Schabefleisch. Aufgrund der Sachlage wurde das Sojasprossen-Programm im Juni dann auch auf andere Sprossen und Samen erweitert. Im Ausbruchszeitraum wurde bei diesen Programmen die Probenahme forciert. All dies führte dazu, dass 2011 an der LUA deutlich mehr Lebensmittel auf EHEC untersucht wurden als in den zurückliegenden Jahren. Auch eine Probe Bockshornkleesamen aus Ägypten war dabei. Aber weder im Samen selbst noch in den daraus gezüchteten Sprossen konnten EHEC nachgewiesen werden. Dies war auch bei allen anderen Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft der Fall. Überblick über an der LUA Sachsen durchgeführte Untersuchungen auf EHEC in den ­Jahren 2010 und 2011 Lebensmittel Rohmilch 2010 2010 positiv 2011 2011 positiv 37 0 55 0 Käse 51 0 50 0 Hackfleisch, Fleischzubereitungen 94 1x Schabefleisch 228 2x Rindfleisch 57 0 125 0 35 0 Sprossen, Samen Obst, Gemüse Gewürze, Kräuter Fertiggerichte sonstiges gesamt 13 0 8 0 8 0 190 1 571 2 Bei den tierischen Lebensmitteln konnte der Nachweis von EHEC in lediglich drei Proben geführt werden. Dabei handelte es sich im Jahre 2010 um eine Probe Schabefleisch und im Jahre 2011 um zwei Proben Rindfleisch (ein Mal Rindergulasch und ein Mal Rinderkugel). Die EHEC-Nachweise in diesen Lebensmittelproben standen allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen. Die während des Ausbruchszeitraums in der LUA untersuchten 19 BewässerungswasserProben aus Gartenbau- und Landschaftsbetrieben waren EHEC-negativ. In den ersten Wochen fanden tägliche Telefonkonferenzen zwischen RKI und den Landesstellen statt, die ab Ende Juni wieder im üblichen wöchentlichen Rhythmus abgehalten wurden. Lageberichte des RKI, ergänzt mit Informationen zur Situation in Sachsen durch die LUA, wurden zunächst täglich, später wöchentlich verfasst und weitergeleitet. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen eine Erkrankung vom behandelnden Arzt oder ein Erregernachweis vom diagnostizierenden Labor innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses gibt die entsprechenden Daten nach Überprü18 | fung in eine elektronische Datenbank ein. Spätestens bis zum dritten Arbeitstag der folgenden Woche wird die Information an die jeweilige Landesbehörde elektronisch übermittelt und von dort innerhalb einer weiteren Woche elektronisch an das RKI weitergeleitet. Während des EHEC/ HUS-Ausbruchs bat das RKI um eine tägliche Übermittlung der HUS-Meldungen. Der vor allem auch politisch und öffentlich kritisierte Meldeverzug entstand vor allem auf der Meldestrecke von Arzt und Labor an das Gesundheitsamt. Auch wurden gesetzlich vorgeschriebenen Meldewege in Einzelfällen nicht eingehalten und die Meldungen erreichten die Gesundheitsämter erst über Umwege. So gilt es, die bundesweite Einführung einer elektronischen Meldung durch die Arztpraxen und Laboratorien an die Gesundheitsämter voranzutreiben. Amtliche Lebensmitteluntersuchungen In den Abteilungen „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“ der LUA sind 2011 insgesamt 24.363 Proben untersucht und beurteilt worden. Die Beanstandungsquote bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen lag mit 12,3 Prozent etwas höher als im Vorjahr. Auffällig ist die große Spannweite der Beanstandungsquoten in den untersuchten Produktgruppen. Wie in den vergangenen Jahren wurden bei Nahrungsergänzungsmitteln und bei Bedarfsgegenständen im Kontakt mit Lebensmitteln am häufigsten Abweichungen von der Norm festgestellt. Dagegen stellte sich Säuglings- und Kleinkindernahrung im Jahr 2011 als neuer Beanstandungsschwerpunkt heraus. In dieser Warengruppe musste zwar etwa jede dritte Probe beanstandet werden; die Beanstandungen resultierten jedoch fast ausnahmslos aus Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. Die stoffliche Zusammensetzung der Produkte entsprach weit überwiegend den gesetzlichen Vorschriften. Nur 0,2 Prozent der Lebensmittelproben wurden – hauptsächlich wegen des Nachweises pathogener Keime – als gesundheitsschädlich bewertet. Beanstandungsquoten für ausgewählte Warengruppen Das Jahr 2011 war besonders durch drei bedeutsame Geschehnisse mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit geprägt. In Folge der Reaktorkatastrophe in Fukushima war zu klären, ob radioaktiv belastete Lebensmittel und kosmetische Mittel nach Sachsen geliefert wurden. Gleich zu Beginn des Jahres war auch Sachsen durch einen sich bundesweit auswirkenden Kontaminationsfall mit Dioxinen betroffen. Unter Verwendung technischer Fette hergestellte Mischfuttermittel waren unter anderem an einen großen Geflügelmastbetrieb geliefert worden. Der schnellen Befunderstellung war es zu verdanken, dass die Auflagen für den betroffenen Betrieb innerhalb kürzester Zeit wieder aufgehoben werden konnten. Die untersuchten Lebensmittelproben hatten sich als unauffällig herausgestellt. Die amtliche Untersuchungstätigkeit der LUA Sachverständigen wurde nicht selten von einem hohen medialen Interesse begleitet. So erfuhr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Vorkommen von Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig eine besondere Aufmerksamkeit. Der EuGH kam zum dem für die Fachwelt überraschenden Schluss, dass Pollen eine Zutat in Honig darstellt und dass Honig damit unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel fällt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der quantitativen Untersuchung von Honig auf Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Aus dem Urteil ergeben sich möglicherweise weitere lebensmittelrechtliche Konsequenzen, die zukünftig bei der Untersuchung und Beurteilung von Honig zu berücksichtigen sind. | 19 Untersuchungen auf MRSA MRSA steht für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus. Das sind gegen bestimmte Antibiotika resistente Keime. Beim gesunden Menschen können sie als Besiedler beispielsweise in der Nase vorkommen. Nach Verletzungen haben die Träger von MRSA ein größeres Risiko, an einer MRSA-Infektion zu erkranken. MRSA können schwerwiegende Haut- und Wundinfektionen oder Atemwegserkrankungen verursachen. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Ältere sind hiervon besonders betroffen. Aufgrund der Antibiotikaresistenz lassen sich MRSA-Infektionen zudem nur schwer behandeln. In den letzten Jahren wurden MRSA vermehrt auch bei Tieren nachgewiesen. Betroffen davon sind neben Haustieren wie Hund und Katze auch Nutztiere, vor allem Schweine und Kälber. Während eine MRSA-Infektion bei Haustieren meist mit einer Erkrankung verbunden ist, sind Nutztiere fast ausnahmslos symptomlose Keimträger. Besiedlungen bei Haus- und Nutztieren unterscheiden sich in der Regel auch durch den nachgewiesenen MRSA-Typ. So kommen bei Nutztieren vor allem MRSA eines Typs vor, der beim Menschen bisher eher selten mit Erkrankungen verbunden war. Der Kontakt mit den lebenden Nutztieren kann demnach für den Menschen durchaus ein Risiko bergen, sich mit MRSA zu infizieren. Der Mensch kann aber auch durch Lebensmittel mit MRSA in Kontakt kommen. Das gesundheitliche Risiko, sich über Lebensmittel zu infizieren, wird allerdings als gering eingeschätzt. Vor Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind, bieten Hygienemaßnahmen bei Transport, Lagerung und Zubereitung der Speisen Schutz. So sollte beispielsweise rohes Fleisch vor dem Verzehr mindestens zwei Minuten lang auf 70 Grad Celsius erhitzt werden. Beim Umgang mit rohem Fleisch sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Keime nicht durch die Hände oder Gegenstände auf andere Lebensmittel übertragen werden. An der LUA werden Lebensmittel seit 2009 im Rahmen unterschiedlicher Programme auf das Vorkommen von MRSA untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bei rohem Fleisch generell mit dem Auftreten von MRSA zu rechnen ist. Die 20 untersuchten Proben Wildschweinfleisch wurden dagegen in keinem Fall positiv getestet. MRSA-Untersuchungen 2009 bis 2011 Lebensmittel Probenzahl MRSA-positiv % Rohmilch 15 1 Käse 50 1 2,0 Rindfleisch, -erzeugnisse 51 7 13,7 Schweinefleisch, -erzeugnisse 27 6 22,2 Hackfleisch zum Braten 14 6 42,8 Hackfleisch, Rohverzehr 7 4 57,1 Hähnchenfleisch 49 15 30,6 Putenfleisch 66 34 51,5 Halshaut Pute 37 27 73,0 Wildschweinfleisch 20 0 0,0 336 101 30,0 Gesamt 6,6 Im Jahr 2011 wurden verschiedene rohe Erzeugnisse wie Geflügelfleisch, Rindfleischerzeugnisse, sowie Wildschweinfleisch bezüglich MRSA untersucht. Von den 66 geprüften Proben waren 11 MRSA-positiv (1 mal Rouladenfleisch, 1 mal Rindergulasch, 9 mal Geflügelfleisch). Produktspektrum 20 | Nahrungsergänzungsmittel Im Berichtsjahr wurden 367 Proben zur Untersuchung eingereicht, von denen 183 zu beanstanden waren. Damit entsprach jede zweite Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen. In der überwiegenden Zahl der Fälle (43,9 Prozent) wurden die auf den Produkten enthaltenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen als wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und somit als irreführend beurteilt. Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-VO) dürfen nur verwendet werden, wenn sie offiziell zugelassen sind. So kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Ergebnis ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass eine Ursache-Wirkungs-Beziehung nicht festgestellt werden konnte zwischen der Aufnahme von ❚❚ Glucosamin allein oder in Kombination mit Chondroitin und der Gesunderhaltung der Gelenke ❚❚ Cranberry bzw. daraus hergestellten Extrakten und einem gesunden Harnwegssystem ❚❚ verschiedenen Pflanzenextrakten und einem Schutz der Zellbestandteile vor oxidativen Schäden ❚❚ L-Carnitin und einer Erhöhung des Energie- und Fettstoffwechsels ❚❚ Soja-Isoflavonen und einer positiven Beeinflussung der Wechseljahresbeschwerden. In fünf Fällen wurden als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse als nicht zugelassene Funktionsarzneimittel beurteilt. Betroffen waren vier Proben, die als Zutat einen Ginsengextrakt enthielten. Anhand einer Aufbereitungsmonographie konnte das Vorliegen einer pharmakologisch wirksamen Dosis an Ginsenosiden bestätigt werden. Zwei der vier Proben enthielten darüber hinaus hochdosiertes Coffein, das in dieser Konzentration ebenfalls pharmakologisch wirksam ist. Bei einer als Verdachtsprobe eingereichten Probe „Weihrauch naturrein“ handelte es sich um Kapseln mit einem Boswellia serrata-Extrakt (Indischer Weihrauch). Aufgrund der analytisch ermittelten hohen Gehalte an Boswelliasäuren erfolgte eine Einstufung als Funktionsarzneimittel. Einweg-Teller Bedarfsgegenstände Im Jahr 2011 wurden 1.205 Proben von Bedarfsgegenständen untersucht. Der Anteil zu beanstandender Proben bei Lebensmittelkontaktmaterialien betrug mehr als 40 Prozent, bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt 30 Prozent und bei Spielwaren lediglich 17 Prozent. Insbesondere bei den Lebensmittelkontaktmaterialien ist der hohe Anteil stofflicher Mängel auffällig. Als besonders problematisch wurden im Rahmen der Untersuchung farbig bedruckte Einweg-Pappteller erkannt, wie sie häufig für Partys und Kindergeburtstage verwendet werden. Durch die Verwendung von Recyclingkarton sowie in einigen Fällen auch zusätzlich durch die Verwendung mineralölhaltiger Druckfarben wiesen die Teller in 19 von 20 untersuchten Fällen erhebliche Anteile Mineralöl auf. Mehrere Proben ergaben Gehalte deutlich über 1000 mg/kg. Oberflächlich sind derartige Teller in der Regel mit einer Polyolefin-Folie als Feuchtbarriere beschichtet. Aufgrund der besseren Löslichkeit von Mineralölkomponenten in Polyolefinen im Vergleich zu Karton kommt es während der Lagerung der Teller zu einer Anreicherung in der Deckfolie. Bei nachfolgendem Lebensmittelkontakt können dann bereits in kurzer Zeit große Anteile des Mineralöls abgegeben werden. Regelmäßig wurde in Simulationsexperimenten bereits bei einfacher Benutzung ein Übergang von mehr als 50 Prozent der enthaltenen Mineralölanteile festgestellt. Die rechtliche Bewertung der Mineralölmigration in Lebensmittel ist klar. Für aliphatische Mineralöle (MOSH) ist ein temporärer ADI-Wert von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (JECFA 2002) anzuwenden. Daraus ergibt sich ein maximal tolerierbarer Übergang auf Lebensmittel in Höhe von 0,6 Milligramm pro Kilogramm. Mit einer Ausnahme wurde dieser von allen untersuchten Tellern überschritten. Der Aromatenanteil (MOAH) der auf das Lebensmittel übergegangenen Mineralölfraktion ist darüber hinaus besonders kritisch zu betrachten, da hier grundsätzlich mit der Möglichkeit des Vorhandenseins krebserregende Substanzen gerechnet werden muss. Die für die Einwegteller wiederholt festgestellte, erhebliche Überschreitung der toxikologisch als sicher abgeleiteten Maximalwerte sowie die Exposition gegenüber potenziell kanzerogenen Substanzen ist vor dem Hintergrund, dass es sich hinsichtlich der Gestaltung in der Mehrzahl um speziell an Kinder adressierte Produkte handelt, aus Sicht des Verbraucherschutzes besonders kritisch zu bewerten. Wie in den vergangenen Jahren wurden insbesondere bei Papierprodukten (Servietten, Bäcker- und Fleischerpapiere) wiederholt Freisetzungen krebserregender aromatischer Amine, zumeist o-Anisidin, oberhalb der zulässigen Höchstmenge von 10 µg/kg Lebens­ mittel festgestellt. Ursache ist die ungenügende technische Reinheit der verwendeten Farbpigmente. Nach Aussage verschiedener Pigmenthersteller stehen die in der Vergan­ | 21 genheit wieder häufiger festzustellenden Belastungen mit aromatischen Aminen ursäch­ lich mit der Verlagerung der Pigmentproduktion von Europa in den asiatischen Raum und der daraus resultierenden schlechteren Qualität der Pigmente in Verbindung. Im Bereich der Küchenutensilien (Pfannenwender, Schöpfkellen etc.) wurde im Jahr 2011 eine Empfehlung des BfR veröffentlicht, die derartige Erzeugnisse aus Melaminpressharzen aufgrund der hohen Freisetzung von Formaldehyd und Melamin kritisch bewertet. An der LUA wurden ergänzend dazu vergleichbare Produkte aus Polyamid, im Kunststoffbereich für Küchenhelfer gegenwärtig die einzige Alternative zu Melamin, auf ihre lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit getestet. In nahezu allen Fällen wurde Polyamid 66 verwendet, das unter den harmonisierten Prüfbedingungen eine Migration von mehreren mg/dm2 von cyclischen Oligomeren aufwies. Toxikologische Daten für diese Oligomere sind derzeit nicht verfügbar, so dass sich die rechtliche und gesundheitliche Bewertung schwierig gestalten. Nach den Grundsätzen der EFSA zur Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien wie auch dem TTC-Konzept sind für derartige unbewertete Stoffe lediglich Migrationen im unteren ppb-Bereich akzeptabel. Die Stoffübergänge der untersuchten Proben lagen ausnahmslos um den Faktor 1.000 bis 10.000 darüber. Und sonst … Im Rahmen der amtlichen Kontrollen auf Pflanzenschutzmittelrückstände wurden im Jahr 2011 insgesamt 1386 Lebensmittelproben pflanzlichen und tierischen Ursprungs untersucht. Die Ergebnisse der Pestiziduntersuchungen der LUA sind im Pestizidreport Sachsen auf den Internetseite (http://www.gesunde.sachsen.de/Pestizidreport/Index.html) zusammengestellt. Tierarzneimittel-Rückstände in Lebensmitteln waren eines der beherrschenden Themen der Medien im Jahr 2011. Gibt es sie wirklich, diese Rückstände? Diese Frage kann von der LUA mit einem klaren Nein, zumindest für sächsische Lebensmittel, beantwortet werden. Sowohl im Rahmen der Untersuchungen für den nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) als auch im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln wurden im Jahr 2011 insgesamt 652 Proben auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersucht. Davon wurden in sechs Proben (0,9 Prozent) positive Befunde für die Wirkstoffe Doxycyclin (4 Mal), Benzylpenicillin und Dihydrostreptomycin erhoben. Alle Werte lagen unter den gesetzlich zulässigen Höchstgehalten. Die untersuchten Lebensmittel waren somit verkehrsfähig. An diesen 652 Proben wurden 2.820 Untersuchungen auf pharmakologisch wirksame Verbindungen durchgeführt. Davon wurden 2.058 NRKP-Untersuchungen an Proben vorgenommen, die direkt vom Erzeuger oder aus den Schlachtbetrieben kamen. 762 Untersuchungen wurden an Proben durchgeführt, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Einzelhandel gezogen worden sind. Neben den bereits genannten sechs positiven Antibiotikabefunden wurden in vier Fischproben Rückstände des nicht zugelassenen Farbstoffes Malachitgrün entdeckt. Bei einer Forellen-Probe lag der Gehalt über der Mindestleistungsgrenze (MRPL). Als Lebensmittelfarbstoff darf Malachitgrün nicht verwendet werden, da es als gesundheitsschädlich eingestuft ist. In vielen Drittstaaten ist Malachitgrün wegen seiner unübertroffenen Wirksamkeit ein zugelassenes Medikament gegen Pilze und Parasiten bei Fischen. Die betroffene Charge Forellen wurde gesperrt und aus dem Verkehr gezogen. Die verbotenen Stoffe Chloramphenicol in Garnelen und Metronidazol in TruthahnPlasma sowie das nicht zugelassene Metoprolol in Geflügel sind weitere Wirkstoffe, für die eine Nulltoleranz existiert. Auch diese Proben wurden beanstandet. Veterinärmedizin Hauptaufgaben sind die Diagnostik anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflichtiger Tierkrankheiten und der Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten (Zoonosendiagnostik). Im Rahmen der Überwachung der Tiergesundheit spielen die Erkennung von Tierseuchen, Tierkrankheiten und die Aufklärung von Tierverlusten, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren, deren Verhütung und Bekämpfung und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten eine große Rolle. Den von Tieren auf den Menschen übertragenen Krankheiten (Zoonosen) wird eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese hoheitlichen Aufgaben resultieren aus Vorgaben, die in zahlreichen Rechtsakten der Europäischen Union, des Bundes und des Landes niedergelegt sind. Die Untersuchungen dienen der 22 | Sicherung der Seuchenfreiheit sowie der Überwachung und Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, wobei die Probleme des Tierschutzes in den letzten Jahren leicht zugenommen haben. Mit gesunden Tieren und artgerechter Haltung beginnt bereits im Stall die Sicherung der Unbedenklichkeit der vom Tier stammenden Lebensmittel. Die Untersuchungen bei Wild-, Zoo- und Heimtieren haben das Ziel, von diesen Tieren ausgehende Gefährdungen des Menschen zu erkennen und zu überwachen. Die Breite und Komplexität der erbrachten Leistungen erstrecken sich auf folgende fachliche Gebiete: Sektionsdiagnostik mit mikrobiologischer, histologischer und mikroskopischer Untersuchung; spezielle mikrobiologische, parasitologische und mykologische Diagnostik; zuchthygienische Labordiagnostik; serologische und virologische Untersuchungen; molekularbiologische Diagnostik, elektronenmikroskopische Schnelldiagnostik. Pathologische Diagnostik Insgesamt gelangten 3.500 Tierkörper, Feten und Organe (Rinder, Schweine, Pferde, Geflügel, Fische, Bienen und Wild) zur Sektion. Neben der Erkennung anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflichtiger Tierkrankheiten sowie Zoonosen ermöglichen die Ergebnisse eine schnelle Auskunft über das Vorkommen ökonomisch relevanter Erkrankungen in Nutztierbeständen. Damit hat die Pathologie als „Tor zur Diagnostik“ eine Weichenstellerfunktion bei der Diagnostik von komplexen Erkrankungen inne. Der Tierarzt kann aufgrund der Untersuchungsergebnisse seine Behandlung auf eine bestätigte Diagnose stützen, die einen gezielten Medikamenteneinsatz erlaubt. Gegenüber 2010 sind die Nachweise von anzeigepflichtigen Tierseuchen gesunken, es traten lediglich fünf Salmonellosen in Rinderbeständen auf. Bei den meldepflichtigen Tierkrankheiten gab es keine gravierenden Änderungen, zur Meldung kamen Salmonellen beim Schwein und Schaf, Listeriosen bei Rind und Schaf sowie fünf Fälle von Paratuberkulose beim Rind. 660 Tiere, davon 551 Füchse, wurden auf das Vorliegen einer Tollwutinfektion untersucht. Im Jahr 2011 wurden keine positiven Befunde erhoben. Untersuchungen zur Überwachung und Nachweis von ausgewählten anzeigepflichtigen Tierseuchen Tierseuche Überwachung Proben Amerikanische Faulbrut Ansteckende Blutarmut der Einhufer Erregernachweise Untersuchungen Proben Betriebe 1.274 1.283 234 46 593 640 0 0 9.326 10.169 0 0 Bemerkung 11.142 12.526 0 0 1.652 serologische Nachweise beim Wildschwein Details siehe Tab. 25 Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen) 412.682 416.615 0 0 4.646 serologische Nachweise Bovine Virus Diarrhoe Aujeszkysche Krankheit Blauzungenkrankheit 314.645 319.690 206 55 Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen 80.484 86.447 0 0 Enzootische Leukose der Rinder 75.667 75.832 0 0 7.424 8.805 36 9 Geflügelpest/Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen Newcastle-Krankheit Psittakose 124 321 4 3 1.908 2.049 196 30 542 790 10 9 7x Taube, 3x Impfvirusnachweis Huhn )* 45 45 2 2 18.603 20.348 390 9 8.939 9.120 0 0 660 660 0 0 Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen) 12.796 12.796 0 0 Tuberkulose der Rinder (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae) 12965 12998 0 0 124 320 5 4 Salmonellose der Rinder Schweinepest Tollwut Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden 180x Karpfen, 16x Koi Details siehe Tab. 4 )* Psittakose entfällt ab 26.07.2011 gemäß Bundesgestzblatt 2011 Teil 1 Nr. 37 vom 25.07.2011 aus der Anzeigepflicht und wird in der Meldepflicht ab 26.07.2011 der Chlamydiose (Chlamydophila Spezies) zugerechnet | 23 Untersuchungen zur Überwachung und Nachweis von ausgewählten meldepflichtigen Tierkrankheiten Krankheit Überwachung Erregernachweise Proben Untersuchungen Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM) 2.442 2.442 0 0 Campylobacteriose (thermophile Campylobacter) 1.370 1.371 105 77 Chlamydiose (Chlamydophila Spezies) *) 1.198 1.209 7 6 48 48 1 0 Echinokokkose Equine Virus-Arteritis-Infektion Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Listeriose (Listeria monocytogenes) Mareksche Krankheit (akute Form) Niedrigpathogene aviäre Influenza der Wildvögel Paratuberkulose*****) Q-Fieber Salmonellose (Salmonella spp.) **) Tularämie Tuberkulose ***) *) Proben Betriebe ****) 91 91 0 0 233 383 2 1 3.369 3.372 34 29 54 55 16 14 358 383 0 0 74.952 87.960 356 35 1.684 1.684 2 2 13.453 25.970 392 179 144 144 0 0 2.531 2.531 0 0 ab 26.07.2011 incl. Psittakose gemäß Bundesgestzblatt 2011 Teil 1 Nr. 37 vom 25.07.2011 **)ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, soweit eine Anzeigepflicht nach § 1 Nummer 28 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht ***)ausgenommen Mycobacterium bovis inklusive deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht ****) incl. Kleintierhalter *****) Stand 19.03.2012 (positive Erregernachweise bis zu 12 Monate nach Probeneingang erst nachweisbar!) Parasitologische Diagnostik Über 9000 Proben wurden parasitologisch bearbeitet. Es kamen Kot-, Haar-, Haut-, Organproben sowie Federn und Körperteile zur Untersuchung. Die Untersuchungen erfolgten auf Endo- und Ektoparasiten. Ein weiterer Schwerpunkt war das Trichinellenmonitoring, welches seit 2008 durchgeführt wird. Anlass war der amtliche Nachweis von Trichinella spiralis in einem erlegten Wildschwein im November 2007. In den Monitoringzeitraum fielen bislang zwei weitere Trichinellenfunde bei Wildschweinen. Spezielle Bakteriologie und Mykologie Die bakteriologische Untersuchung auf Salmonellen nahm mit 36.636 Kotproben den größten Umfang ein, Hauptanteil waren Proben vom Rind (49 Prozent). Der Nachweis von Salmonellen ist bei Schweinen, kleinen Wiederkäuern, Hunden und Katzen meldepflichtig, bei Rindern ist jeder Salmonellennachweis anzeigepflichtig. Die Salmonellennachweisrate bei den Rindern lag mit 2,1 Prozent höher als im Jahr 2010 (0,8 Prozent), bei Hühnern mit 1,5 Prozent nur geringgradig über der Rate des letzten Jahres (1,3 Prozent), bei Schweinekotproben war hingegen eine Reduktion (von 15,5 Prozent auf 10,6 Prozent) zu verzeichnen. Wie im Vorjahr zeigt sich mit 40,1 Prozent in der Gruppe der Amphibien/ Reptilien der größte Anteil der positiven Salmonellennachweise, bei Hunden/Katzen lag die Rate ähnlich wie im Vorjahr (1,1 Prozent) bei 1,6 Prozent (Details siehe Homepage). Ein weiterer Schwerpunkt war die Untersuchung auf thermophile Campylobacter-Spezies. Der Hauptanteil der positiven Nachweise konnte bei Hunden mit 11,34 Prozent geführt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass aus Sicht des Verbraucher- und Infektionsschutzes neben den Nutztieren auch bei den Haus- und Heimtieren weiterhin ein großes Augenmerk auf bakteriellen Erreger mit Zoonosepotential gelegt werden muss. Milchhygienische Untersuchungen/Mastitisdiagnostik Im Jahr 2011 wurden 214.784 Rohmilchproben untersucht. Neben der bakteriologischen Erre­ger­isolierung und -identifizierung wurden auch 5.891 elektronische Zellzahlbestimmungen und 2.486 Resis­­­tenztestungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Sc. uberis, Staph. aureus, Sc. dysgalactiae, Enterobacteriaceae sowie KNS die fünf am häufigsten aus Rohmilchproben isolierten Erreger sind. Achtmal wurde Listeria monocytogenes aus Rohmilchproben vom Rind isoliert (meldepflichtig). Nach 2010 wurde wiederum bei einer Kuh mit klinischer Mastitis Salmonella Dublin in Reinkultur isoliert. 24 | Serologie, Virologie, diagnostische Molekularbiologie 449.647 eingesandte Blutproben wurden auf 723.342 Parameter untersucht. Der überwiegende Teil der Untersuchungen erstreckt sich auf die serologische Diagnostik im Rahmen der BHV1-Endsanierung in den Rinderbeständen sowie die Überwachung der Freiheit von anzeigepflichtigen Tierseuchen (Brucellose, Leukose, Aujeszkysche Krankheit, Schweinepest u. a.). Molekularbiologische Methoden sind in der Routinediagnostik nicht mehr wegzudenken und finden eine breite Anwendung. Der deutliche Anstieg der Untersuchungszahlen resultiert u. a. aus der im Januar 2011 einsetzenden Untersuchungspflicht aller neugeborenen Kälber auf BVDV (206.210 Ohr­stanzproben, 99.687 Blutproben), der Zunahme von Untersuchungen auf Paratuberkulose (Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse) und dem Ausbruch der niedrigpathogenen aviären Influenza in Sachsen (9 betroffene Betriebe, 190 Kontaktbetriebe; 2582 untersuchte Proben). Die virologischen Untersuchungen von Karpfen haben 2011 weiter zugenommen. Aufgrund umfangreicher Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden 1.929 Proben auf Koiherpesvirus (Vorjahr: 1.574) und 101 Proben (Vorjahr: 43) auf das Virus der Frühjahrsvirämie der Karpfen (SVCV) molekularbiologisch untersucht Palette selbst hergestellter Nährmedien | 25 Der Bericht zur amtlichen Lebensmittelüberwachung Überwachung vor Ort (amtliche Betriebskontrollen) Von den 13 sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern (LÜVÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte werden alle Betriebe erfasst, die regelmäßig amtlich zu kontrollieren sind. Dies sind alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind. Hinzu kommen Betriebe, die Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen und vermarkten. 2011 wurden so 63.607 Betriebe erfasst. Im Vergleich zu 2010 mit 63.311 erfassten Betrieben ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Insgesamt blieb die Struktur der sächsischen Lebensmittelwirtschaft der letzten Jahre erhalten. Dienstleistungsbetriebe wie Küchen, Kantinen, Gaststätten und Imbisseinrichtungen dominieren nach wie vor mit 39,7 Prozent aller erfassten Betriebe, gefolgt von den Einzelhändlern mit 31,3 Prozent. Handwerklich strukturierte Betriebe, wie Bäckereien und Fleischereien, sowie Direktvermarkter von Lebensmitteln, werden in der Statistik als Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, erfasst. Ihr Anteil beträgt derzeit 5,5 Prozent. Klassifizierung der erfassten Betriebe nach Betriebsgattungen Ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Überwachungstätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch Inspektionen der Betriebe vor Ort. Von den insgesamt 63.607 erfassten Betrieben wurden 2011 insgesamt 39.064 Betriebe, also 61,4 Prozent, kontrolliert und dabei 87.632 Inspektionsbesuche durchgeführt. In 2.369 Betrieben, also 6,1 Prozent, wurden erhebliche Mängel festgestellt, die „amtliche Maßnahmen“ zur Folge hatten. 2010 waren es nur 5,1 Prozent. 26 | Weniger gravierende Verstöße werden auch sanktioniert, jedoch nutzen die Behörden hier andere Mittel, die an anderer Stelle statistisch ausgewertet werden. Die Verstöße werden für die statistische Auswertung auch weiterhin in fünf Arten untergliedert. Eine Übersicht zu Verstoßarten und den jeweils zu Grunde liegenden Mängeln enthält die nachfolgende Tabelle 1. Übersicht über die erfassten Verstöße Art des Verstoßes Berücksichtigte Mängel bei der: Hygiene betrieblichen Eigenkontrolle und/oder Schulung der Mitarbeiter Hygiene allgemein baulichen und/oder technischen Ausstattung der Räume und Geräte, Hygiene des Personals Zusammensetzung Qualität der Rohstoffe oder hergestellten Lebensmittel, Rückstände Kennzeichnung / Aufmachung Kennzeichnung von Lebensmitteln bzw. Warenpräsentation Andere Mängel Einhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z. B. Rückverfolgbarkeit) Unter Berücksichtigung dieser Einteilung ergibt sich die in Abbildung 2 dargestellte Verteilung der Verstöße. Demnach waren etwa 64 Prozent aller bei den Betriebskontrollen festgestellten Verstöße, wie schon in den Vorjahren, hygienischen Mängeln in den Betrieben zuzuordnen. Die Mängel in diesem Bereich sind im Vergleich mit den Vorjahren somit auf einem unverändert hohen Niveau vorhanden. Allein die Mängel in der allgemeinen Hygiene, also die mangelhafte bauliche oder technische Ausstattung von Produktionsräumen oder eine unzureichende Prozess- und Personalhygiene, machen 43,0 Prozent der erfassten Verstöße aus und liegen auf Vorjahresniveau. Aufgrund der Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen zum Thema Lebensmittel-Imitate in der Gastronomie im Jahr 2010 wurden diese Kontrollen auch 2011 fortgesetzt. Daher ist auch im Jahr 2011 ein Anstieg bei der Zahl der Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften bzw. Aufmachung von 20,2 Prozent auf 22,6 Prozent zu verzeichnen. Verstöße bei Betriebskontrollen (Sachsen) Aufgrund erheblicher Verstöße bei den Kontrollen wurden 2011 unfangreiche behörd­liche Maßnahmen veranlasst. Rund ein Drittel aller Verstöße wurden durch Verwarnungen mit Verwarngeld geahndet. Bei 27,7 Prozent aller Verstöße wurden Auflagen zur Mängelbeseitigung in Form von Ordnungsverfügungen erteilt. Im Jahr 2010 war dies | 27 nur in 24,4 Prozent der Fälle notwendig. Die Einleitung von Strafverfahren erfolgte im Berichtsjahr lediglich in 31 Fällen. Bei Maßnahmen, die in Fällen weniger gravierender Verstöße eingeleitet wurden, handelte es sich im Wesentlichen um 15.633 Anordnungen der Behörden zur Abstellung der Mängel. Das sind 3.133 Anordnungen mehr als 2010 (12.500) erforderlich waren und sie stellen einen starken Anstieg dar. Behördliche Maßnahmen bei Feststellung von erheblichen Verstößen bei Betriebskontrollen (Sachsen) Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen Neben der Inspektion der Betriebe vor Ort ist die Begutachtung von Lebensmitteln, Wein, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Lebensmittelüberwachung. In fast jedem vierten Betrieb wurden im Rahmen der Betriebskontrolle auch Proben entnommen. 24.311 Proben wurden der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zur Untersuchung und Begutachtung übergeben. Im Ergebnis wurden bei 2.907 Proben, also etwas mehr als 10 Prozent, der untersuchten Proben Mängel festgestellt. Im Jahr 2010 waren von insgesamt 24.855 Proben 2.700 Proben (10,9 Prozent) beanstandet worden, also etwas weniger. Der Anstieg der Bean­standungen ist dabei nicht mit einer generell schlechteren Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gleichzusetzen. Vielmehr zeigt die Zunahme der Beanstandungen, dass die Proben verstärkt risikobasiert ausgewählt und entnommen werden. Im Berichtsjahr 2011 basierten fast 70 Prozent aller Beanstandungen auf einer fehlerhaften Kennzeichnung und Aufmachung. Der Trend der Vorjahre setzte sich somit ungehindert fort. Waren es im Jahr 2009 noch 58,7 Prozent aller Beanstandungen, die allein auf unzureichende oder rechtswidrige Kennzeichnung zurückgingen, so hatte sich deren Anteil 2010 bereits auf 62,9 Prozent erhöht. Hierzu zählten vor allem unzutreffende und damit irreführende Werbeaussagen, aber auch die mangelhafte Kennzeichnung in Bezug auf die Zusammensetzung und den Energiegehalt von Lebensmitteln. Die bei der amtlichen Untersuchung von Proben festgestellten Beanstandungen waren für die LÜVÄ Anlass, behördlichen Maßnahmen einzuleiten. Im Jahr 2011 wurden 28,3 Prozent der Fälle mit Bußgeld geahndet, gefolgt von Verwarngeldern mit 21,5 Prozent. Im Jahr 2010 wurden im Vergleich dazu lediglich in 23,8 Prozent der Fälle Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Berichtsjahr wurden bei 14,1 Prozent der untersuchten Proben Bescheide 28 | Beanstandungen bei Probenuntersuchungen (Sachsen) zur Mängelbeseitigung erlassen. Strafverfahren mussten nur in 29 Fällen (2010: 63 Fälle) eingeleitet werden. In einzelnen Fällen wurden Inverkehrbringungsverbote und Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen verfügt. Da bei der Auswahl der Proben das gesamte Warensortiment berücksichtigt wird, werden selbstverständlich auch Proben von Herstellern oder Importeuren entnommen und untersucht, die nicht in Sachsen ansässig sind. Werden bei der Untersuchung dieser Proben von der LUA Mängelbeanstandungen festgestellt, erfolgt die Weiterleitung der entsprechenden Gutachten an die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Im Jahr 2011 war dies in 1.642 Fällen notwendig. Behördliche Maßnahmen im Ergebnis von Probenuntersuchungen (Sachsen) | 29 Anteil der Proben mit Verstößen an Proben gesamt nach Produktgruppen (in Prozent) laut E2 (Sachsen) im Jahr 2011 30 | Auffälligkeiten – Produktgruppen mit ­vermehrten Beanstandungen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Die hohe Beanstandungsquote im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien liegt in einer bewussten Schwerpunktsetzung bei den Kontrolleinrichtungen begründet. Mehrere der systematisch beprobten Produktkategorien erwiesen sich mängelbehaftet und wurden deshalb verstärkt ins Visier genommen. So wurden beispielsweise bei Einweg-Partytellern aus Karton mit lediglich einer Ausnahme hohe Mineralölübergänge auf die Prüfsimulanzien festgestellt. Küchenutensilien aus Polyamid erwiesen sich in den meisten Fällen als nicht ausreichend stabil bei Kontakt mit heißen Lebensmitteln. Schneidbretter aus Bambus fielen in zahlreichen Fällen durch sensorische Mängel und die Abgabe biozid wirkender Substanzen auf. Weitere problematische Produktgruppen stellten farbig bedruckte Servietten sowie Bäckertüten und Einwickelpapiere dar. Zudem wurde bei Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff der Pflicht zur Ausstellung einer Konformitätserklärung häufig nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt Sonstige Bedarfsgegenstände (u. a. Bekleidung, Spielwaren) waren aufgrund ungeeigneter Materialzusammensetzung und damit verbunden der Freisetzung gesundheitlich bedenklicher Stoffe (Dispersionsfarbstoffe, PAK, Phthalatweichmacher) sowie wegen einer unzureichenden Kennzeichnung, zumeist der fehlenden Herstellerangabe oder einer mangelhaften Textilkennzeichnung, auffällig. Kosmetische Mittel Bei kosmetischen Mitteln war eine fehlerhafte Kennzeichnung verantwortlich für den größten Anteil der Beanstandungen. Bemängelt wurden vor allem Fehler bei der Angabe der Inhaltsstoffe. Weiterhin trugen irreführende Werbeaussagen erheblich zu den Beanstandungen bei. Darunter fielen Aussagen zu wertgebenden Inhaltsstoffen, deren beworbene Gehalte analytisch nicht bestätigt werden bzw. Aussagen zu Wirkungen, zu denen keine wissenschaftlichen Nachweise vorgelegt werden können. Gezielte risikoorientierte Probenahmen führten ebenfalls zu hohen Beanstandungsquote n. So wurden zum Beispiel 82 % aller untersuchten Tattoofarben beanstandet. Lebensmittel für besondere Ernährungsformen Auch bei Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke – betroffen waren hier vor allem Nahrungsergänzungsmittel sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung – waren Kennzeichnungsverstöße die mit Abstand häufigste Ursache von Beanstandungen. Nahrungsergänzungsmittel wurden regelmäßig mit Wirkungsbehauptungen vermarktet, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und damit irreführend waren. Tragfähige Basis für die Beurteilung sind inzwischen Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Rahmen der Überprüfung eingereichter gesundheitsbezogener Angaben nach Health-Claims-Verordnung veröffentlicht wurden. Weitere häufige Kennzeichnungsmängel waren die ungenaue Angabe der vermeintlich der Nahrungsergänzung dienenden Stoffe oder Stoffklassen und die Auslobung von Stoffen, deren Gehalt für eine wirksame Ergänzung der Nahrung nicht relevant ist. In fünf Fällen wurden Nahrungsergänzungsmittel als nicht zugelassene und deshalb nicht verkehrsfähige Funktionsarzneimittel beurteilt. Säuglings- und Kleinkindernahrung entsprach bezüglich der stofflichen Beschaffenheit in aller Regel den strengen gesetzlichen Vorschriften. Alkoholische Getränke außer Wein Bei Spirituosen (alkoholische Getränke außer Wein) lag der Schwerpunkt der Beanstandungen in der Überschreitung der Toleranz bei der Deklaration des Alkoholgehaltes. Zulässig sind lediglich Abweichungen von 0,3 Prozent. Der analytisch bestimmte Alkoholgehalt wich bei einigen Proben aber deutlich stärker vom deklarierten Wert ab. Unter stofflichen Gesichtspunkten wurden Überschreitungen des Zielwertes für Ethylcarbamat bei Steinobstbränden, der zur Irreführung geeignete Zusatz von künstlichen Aromen bei | 31 einem Fruchtsaftlikör sowie die Überschreitung des in der Aromenverordnung festgelegten Gehaltes an beta-Asaron bei einem Bitterlikör festgestellt. Alkoholfreie Getränke Bei alkoholfreien Getränken dominierten ebenfalls die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften. Neben der Verwendung unzulässiger gesundheits- oder krankheitsbezogener Angaben sowie der fehlenden Kenntlichmachung des zugesetzten Antioxydationsmittels Ascorbinsäure wurden mehrmals auch deutliche Abweichungen analytisch bestimmter Vitamin- bzw. Mineralstoffgehalte von den deklarierten Werten festgestellt. Mehrmals wurde in Getränken Schimmelbildung nachgewiesen, die zum Teil zur sensorisch wahrnehmbaren Bildung von Pentadien aus Sorbinsäure führte. Kräuter und Gewürze Die Hauptbeanstandungsgründe in dieser Warengruppe waren ein zu hoher Sandgehalt oder ein zu geringer Gehalt an ätherischen Ölen (wertgemindert), Kennzeichnungsmängel wie fehlende deutsche Kennzeichnung, unvollständiges oder fehlendes Zutatenverzeichnis, fehlende Angabe der Nennfüllmenge und fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum sowie eine irreführende Verkehrsbezeichnung oder irreführende Angaben wie die Bezeichnung als Gewürze oder Gewürzmischungen, obwohl diese Erzeugnisse als Zutat(en) Salz und/oder den Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat enthielten. Zuckerwaren Im Bereich der Zuckerwaren blieb die Beanstandungsquote im Vergleich zum Vorjahr ähnlich hoch. Jährlich wiederholend liegt das Hauptproblem in der nicht vorschriftsmäßigen Kennzeichnung der Erzeugnisse. Die möglichen Fehlerursachen reichen von fehlerhaften oder gar fehlenden Pflichtkennzeichnungselementen bis hin zu teilweise fakultativ jedoch falsch angebrachten Nährwertangaben. Im Bereich der vorgeschriebenen Angaben bei Farb- und Konservierungsstoffen waren diverse Mängel auffindbar. Sei es die fehlende Kenntlichmachung oder ein nicht angebrachter vorgeschriebener Warnhinweis bei speziellen Azofarbstoffen. Sogar ein gesundheitlich äußerst bedenklicher, nicht zugelassener Farbstoff (Rhodamin B) konnte bei einer asiatischen Süßware identifiziert werden. Des Öfteren können auch Bestandteile potenziell allergener Zutaten nachgewiesen werden, welche in der Etikettierung der Produkte nicht aufgeführt sind. Hier gilt es zu klären, wie es zum Vorhandensein dieser Anteile kommt. Da in dieser Produktkategorie viel mit Aromen gearbeitet wird, werden diese bei entsprechender Auslobung der Natürlichkeit ebenfalls überprüft. So kommt es auch zu der Erkenntnis, dass anstelle natürlicher Aromen auch Stoffe, die den Natürlichen gleich sind, jedoch auf synthetische Weise gewonnen wurden, eingesetzt werden. Fette/Öle und Zusatzstoffe Bei der Produktgruppe der Fette und Öle dominierten – wie auch in den Vorjahren – Abweichungen von geltenden Kennzeichnungsvorschriften. Gehäuft traten 2011 Öle mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen den in der Nährwertkennzeichnung angegebenen Mengen und den analytisch bestimmten Gehalten an Fettsäuren auf. Dies betraf sowohl die Angabe der Fettsäuregruppen (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren) als auch einzelne Fettsäuren wie Linol- und Linolensäure. Die Erzeugnisse wurden als irreführend beurteilt. Die sensorische und chemisch-physikalische Beschaffenheit gebrauchter Frittierfette ist nach wie vor problematisch. Von den zur Untersuchung eingereichten Proben waren acht Prozent als zum Verzehr und damit auch zur Herstellung von frittierten Lebensmitteln nicht mehr geeignet. Mehr als doppelt so hoch ist zudem der Anteil gebrauchter Frittierfette, welche sensorisch noch akzeptabel waren, deren chemisch-physikalische ermittelte Qualität jedoch auf eine zu lange oder ungeeignete Nutzung schließen ließ. Hier wurden Befundmitteilungen erstellt, um auf das Problem hinzuweisen – diese Proben sind also von der Statistik der Beanstandungen nicht mit erfasst. Auch bei den Zusatzstoffen beruhten Beanstandungen vorrangig auf unzureichender Deklaration. Diese muss seit Anfang 2010 neuen Anforderungen genügen. Eine häufige Abweichung ist die pauschale Angabe „für Lebensmittel“ obwohl Verwendungsbeschränkungen bestehen. In solchen Fällen wäre die korrekte Angabe „für Lebensmittel – begrenzte Verwendung“ oder eine genaue Angabe des Verwendungszweckes. 32 | Landesüberwachungsprogramme (LÜP) 2011 im Bereich Lebensmittelsicherheit LÜP „Hygienepraxis in der Gastronomie“ Im Ergebnis des Bundesüberwachungs-Programms aus dem Jahr 2007 sowie des Landes­ überwachungs-Programms von 2009 wurden die Eigenkontrollen in der Gastronomie aufgegriffen. Ziel war festzustellen, ob die in den Vorjahren festgestellten erheblichen Mängel bei der Umsetzung der geforderten Hygienestandards in der Gastronomie weiterhin bestehen. Geprüft wurden die seitens der gastronomischen Einrichtungen eingeleiteten Maßnahmen zu Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfungsprophylaxe, Personalschulungen sowie betrieblichen Eigenkontrollen. Die Kontrollen erfolgten unter Verwendung einer speziellen Checkliste in insgesamt 254 Speisegaststätten. Die Auswertung ergab, dass keine Veränderung der Situation im Gastronomiebereich festzustellen ist. Es zeigten sich erneut erhebliche Probleme bei den Eigenkontrollen, aber auch bei der Erfüllung der Basishygiene (Reinigung und Desinfektion, Personalschulungen und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen). In 41 Prozent der kontrollierten Gaststätten erfolgte die Kontrolle auf Schädlingsbefall unregelmäßig bis gar nicht (2009: 33 Prozent). Eine Dokumentation der Eigenkontrollen einschließlich des Artikel-5-Verfahrens wurde nur von relativ wenigen Einrichtungen durchgeführt (33 Prozent). Im Bereich des Schädlingsbekämpfungsmonitorings wurde sehr häufig auf eine Dokumentation verzichtet. Ähnliches gilt für Reinigungs- und Desinfek­tionsmaßnahmen. Etwas häufiger, allerdings in immer noch unzureichendem Maß, erfolgte die Dokumentation hinsichtlich Personalschulungen und Temperaturkontrollen. Im Ergebnis der durchgeführten Kontrollen wurden in 114 Fällen Auflagen im Kontroll­ bericht gemacht und in neun Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet. Hygienepraxis in der Gastronomie Betriebsart: Speisegaststätten SN gesamt 1. Anzahl der kontrollierten Betriebe insgesamt 2. Anzahl der Betriebe nach 1., in denen Mängel bei der Eigenkontrolle einschl. Verfahren nach Art. 5 VO (EG) 852/2004 vorgefunden wurden bzgl.: Verfahren n. Art. 5 VO (EG) 852/2004 254 169 Dokumentation HACCP Reinigung und Desinfektion Personalschulung Schädlingsbekämpfung 169 29 66 104 Getroffene Maßnahmen bei Verstößen Doku- Keine Auflamenge im tation ­ KonHytrollbegiene richt allg. 196 121 Mündl. Verwarnung 114 2 Schriftl. Schriftl. Buß- StrafVerVerfü- geld anzeige wargung nung 3 1 2 1 Übersicht der untersuchten Bio-Lebensmittel Lebensmittel Anzahl Proben insges. davon aus Sachsen davon aus der EU davon aus Drittländern Anzahl an Proben zur Untersuchung auf PSM* pwS** 13 13 Schwermetalle Nitrat Honig 13 4 1 8 Milch 16 16 0 0 Fleisch 18 18 0 0 Äpfel 22 13 8 1 Erbsen 10 10 0 0 10 Möhren 25 11 10 4 25 25 25 Kartoffeln 20 11 0 9 20 20 20 Getreide 19 19 0 0 19 19 143 102 19 22 109 Insgesamt Mykotoxine GVO*** 13 16 18 22 47 64 19 45 19 13 *Pflanzenschutzmittelrückstände ** Rückstände an pharmakologisch wirksamen Substanzen *** gentechnisch veränderte Organismen | 33 LÜP „Belastungssituation bei Bio-/Öko-Lebensmitteln“ Die Nachfrage der deutschen Verbraucher nach Öko-Lebensmitteln steigt kontinuierlich. 2011 wurde deshalb in Sachsen ein spezielles Untersuchungsprogramm im Bereich ökologisch erzeugter Lebensmittel durchgeführt und entsprechende Proben auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Dabei sollte die Belastungssituation ausgewählter Bio-Lebensmitteln sächsischer Erzeuger bzw. Direktvermarkter und entsprechender Bio-Importware aus dem Handel überprüft werden. Die Untersuchungen konzentrierten sich dabei auf die Primärerzeugnisse Honig, Milch, Fleisch, Äpfeln, Erbsen, Möhren, Kartoffeln und Getreide. Im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms wurden 143 ausgewählte Bio-Lebensmittel auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln, pharmakologisch wirksame Stoffe, Schwermetalle, Mykotoxine, Nitratgehalte bzw. gentechnisch veränderte Organismen untersucht. Dabei stammten 102 Proben von sächsischen Erzeugern, 19 Proben aus EU-Mitgliedstaaten und 22 Proben aus Drittländern. Insgesamt musste nur eine Probe wegen Überschreitung der Höchstmenge an Cadmium lebensmittelrechtlich beanstandet werden. In insgesamt acht Fällen waren Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bzw. gentechnisch veränderten Organismen nachweisbar, die weitere Überprüfungen durch die für den ökologischen Landbau zuständige Behörde er forderlich gemacht haben. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 47 Proben von Bio-Lebensmitteln auf mehr als 40 antimikrobielle Substanzen untersucht. Pharmakologisch wirksame Stoffe wurden in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen. Untersuchungsergebnisse in Bezug auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen ­Substanzen Lebensmittel Anzahl Proben insgesamt davon aus Sachsen davon aus der EU davon aus Drittländern Anzahl positiver Nachweise Bio-Honig 13 4 1 8 0 Bio-Milch 16 16 0 0 0 Bio-Fleisch 18 18 0 0 0 Insgesamt 47 38 1 8 0 109 Bio-Lebensmittel wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In lediglich sechs Proben (5,5 Prozent) konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden (Nachweisgrenze > 0,01 mg/kg). Keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln wurden in den sächsischen Bio-Erbsen, Bio-Möhren, Bio-Weizen und Bio-Roggen sowie in Bio-Kartoffeln aus Ägypten nachgewiesen. In keinem Fall wurden aber die geltenden Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände überschritten. Rückstände wurden gefunden in einer Probe Bio-Honig aus Sachsen, je eine Probe Bio-Äpfel aus Sachsen, Österreich und Italien sowie eine Probe Bio-Möhren aus den Niederlanden und eine Probe Bio-Dinkel aus Sachsen. In zwei von diesen sechs Proben wurden Mehrfachrückstände gefunden. In einer Probe Bio-Äpfel aus Österreich wurden zwei Wirkstoffe, in einer Honigprobe aus Sachsen fünf verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Von 13 untersuchten Honigproben konnten in zwei Fällen molekularbiologisch Spuren von R ­ oundup Ready™-Soja (GTS 40-3-2) nachgewiesen werden. Es handelte sich hierbei um Importhonige. Weiterhin wurden im Rahmen dieses Programms ausgewählte Proben auch auf deren Gehalte an Blei und Cadmium, Nitrat sowie Mykotoxinen untersucht Keine der untersuchten Proben Möhren und Kartoffeln wiesen Gehalte auf, die über den geltenden Höchstmengen für Blei oder Cadmium lagen. In einer Probe Dinkel aus Sachsen wurde eine Höchstmengenüberschreitung bei Cadmium festgestellt und die Probe entsprechend beanstandet. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüber­wachung wurden die Lieferwege ermittelt und Maßnahmen eingeleitet, die sicherstellen sollten, dass die Ware nicht in den Verkehr gebracht wird. Zusammenfassend zeigt der Vergleich der Rückstandssituation ausgewählter Bio-Lebensmittel sächsischer und ausländischer Erzeuger, dass sächsische Produkte in der Regel geringer belastet sind. Aber auch bei Erzeugnissen ausländischer Erzeuger wurden Rückstände nur in geringem Umfang festgestellt. In den Fällen, in denen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bzw. Spuren von gentechnisch veränderten Organismen festgestellt wurden, erfolgte eine Information der für die Überwachung der Vorschriften des ökologischen Landbaus zuständigen Behörde, um weitergehende Ermittlungen vornehmen zu können. 34 | Untersuchungsergebnisse in Bezug auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln * Lebensmittel Anzahl Proben insges. davon aus davon aus davon Sachsen der EU aus Drittländern Anzahl davon aus davon aus davon Anzahl Pro- Anzahl Proben Proben Sachsen der EU aus Dritt- ben über der mit Mehrfachüber der ländern Höchstrückständen Nachweismenge grenze Bio-Honig 13 4 1 8 1 1 0 0 0 1 (Herkunft Sachsen) Bio-Äpfel 22 13 8 1 3 1 2 0 0 1 (Herkunft EU) Bio-Erbsen 10 10 0 0 0 - - - 0 - Bio-Möhren 25 11 10 4 1 0 1 0 0 0 Bio-Kartoffeln 20 11 0 9 0 - - - 0 - Bio-Weizen 10 10 0 0 0 - - - 0 - Bio-Roggen 6 6 0 0 0 - - - 0 - Bio-Dinkel 3 3 0 0 1 1 - - 0 0 Insgesamt 109 68 19 22 6 3 3 0 0 2 Nachweisgrenze < 0,01 mg/kg LÜP „Kontrollen bei Herstellern von Lebensmittelbedarfsgegenständen unter Sachverständigenbeteiligung der LUA“ Das Landesweite Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Guten Herstellungspraxis (GMP) wurde 2008 initiiert, um die betriebliche Implementierung der neuen Anforderungen zu kontrollieren. Schwerpunktmäßig sollte erreicht werden, dass die Betriebe rechtskonforme und zutreffende Konformitätserklärungen (soweit zutreffend) für ihre Produkte ausstellen und weitergeben und seitens der verantwortlichen Hersteller der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit an Lebensmittel abgegebener Stoffe schlüssig geführt werden kann. Im Rahmen von insgesamt neun Teamkontrollen wurden unterschiedliche Betriebsarten kontrolliert: Hersteller von Servietten, von Kunststoffverpackungen, von keramischen Erzeugnissen, von twist-off-Verschlüssen und von Papier-, Karton- und Laminatverpackungen. In keinem Fall wurde ein befriedigender Stand der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen festgestellt. Dies bestätigt die Ergebnisse der vorangegangenen Jahre. Bei den Servietten-Herstellern resultieren insbesondere aus der Verwendung einer für diese Anwendung ungenügend spezifizierten Druckfarbe Probleme, die bereits auch in verschiedenen Beanstandungen zum Ausdruck kamen. In der Folge wurde ein intensiver Dialog mit den Betrieben selbst sowie den Druckfarbenherstellern geführt, um zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen. Diese Bemühungen dauern zurzeit noch an. Bei den Herstellern von Kunststoffverpackungen waren gegenüber 2009 deutliche Verbesserungen festzustellen, jedoch ist immer noch eine Diskrepanz zu den rechtlichen Vorgaben festzuhalten. So entsprachen die Konformitätserklärungen der Zulieferer sowie die für die eigenen Produkte erstellten Erklärungen in einigen Punkten nicht den rechtlichen Vorgaben. Eine vergleichbare Situation stellte sich auch für den überprüften Hersteller von Twist-off-Verschlüssen dar. Pizza-Käse-Imitat LÜP Lebensmittelimitate Die Auswertung des LÜP Lebensmittelimitate aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass knapp die Hälfte aller kontrollierten Einrichtungen (vor allem Imbisseinrichtungen und Gaststätten) Imitate einsetzt. 84 Prozent dieser Betriebe hatten dies nicht ausreichend kenntlich gemacht. Das Kontroll­programm aus 2010 wurde daher im Jahr 2011 fortgesetzt, insbesondere um zu prüfen, ob durch die systematische Kontrolle eine Verbesserung der Situation eingetreten ist. Dabei wurden im Freistaat Sachsen 233 Betriebe kontrolliert. Lebensmittelimitate, vornehmlich in Bezug auf Käse oder Schinken, wurden in 43 Prozent aller kontrollierten Betriebe (101) vorgefunden. In 90 dieser 101 Betriebe (89 Prozent) war die Verwendung der Lebensmittel­imitate nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht. In vier Betrieben wurde jeweils eine Verdachtsprobe entnommen, von denen drei Proben beanstandet wurden. Wie auch im Jahr 2010 zeigte sich, dass in 51 Prozent der kontrollierten Imbiss­einrichtungen und damit häufiger als in Speisegaststätten (40 Prozent) Lebensmittelimitate Verwendung finden. In 87 Prozent der Imbisseinrichtungen, die Imitate verwendet haben, war die Angabe der Zutaten nicht korrekt bezeichnet, bei den Gaststätten waren es 82 Prozent. | 35 Lebensmittelimitate – Übermittlung der Ergebnisse 2011 Be1. Anzahl triebsart der kontrollierten Betriebe insges. Speisegaststätten SN 1151 2. Anzahl der Betriebe nach 1., in denen Lebensmittelimitate vorgefunden wurden 61 3. Anzahl der Betriebe nach 2., in denen keine Kenntlichmachung der verwendeten Imitate erfolgte 50 4. Anzahl der Betriebe mit Probe­nahme 5. Anzahl der entnommenen Proben 3 1 6. Anzahl der beanstandeten Proben Getroffene Maßnahmen bei Verstößen Keine Auflage im Kontrollbericht 1 102 15 schriftliche Verwarnung schrift­ liche Verfügung Bußgeld Strafverfahren 3 1 4 2 1 mündl. Verwarnung Imbisseinrichtungen SN 77 39 34 3 3 2 46 7 11 0 2 1 Bäcke­ reien SN 5 1 6 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 Gesamt 3 Betriebsarten SN 233 101 90 6 4 3 154 22 7 12 4 4 2 In 29 Fällen (32 Prozent) wurden Maßnahmen eingeleitet und damit deutlich mehr als im Vergleich zu 2010, wo nur in 19 Prozent der Fälle formelle Maßnahmen ergriffen wurden. In 23 Fällen erfolgten Verwarnungen und Verfügungen, in zwei Fällen wurden Bußgeldverfahren und in zwei weiteren Fällen Strafverfahren eingeleitet. EHEC-Kolonien auf Spezial-Nährboden 36 | LÜP „EHEC-Untersuchung von erdnahem Obst und Gemüse sowie von Wasser, das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, von sächsischen Erzeugern p­ flanzlicher Lebensmittel“ Vor dem Hintergrund der Erkrankungen an EHEC/HUS, deren Ursache lange nicht geklärt war und es zwischenzeitlich Hinweise darauf gab, dass Gemüse (Gurken, Tomaten, Salat) mit EHEC Bakterien kontaminiert sein könnte, wurde geprüft, inwieweit sächsische Erzeugerbetriebe die entsprechenden Vorgaben einhalten. Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden die Ergebnisse von Eigenkontrollen der Unternehmen sowohl hinsichtlich der Erzeugnisse als auch des zur Bewässerung verwendeten Wassers geprüft, ob und ggf. welche mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse vorliegen. Für den Fall, dass mikrobiologische Untersuchungsergebnisse für das Bewässerungswasser vorliegen, sollten diese auf Abweichungen von der Trinkwasserverordnung geprüft werden. Zudem sollten Proben von erdnahem Obst (Erdbeeren) und Gemüse (Gurken, Tomaten, Salat, Radieschen, Kohlrabi, Blumenkohl u. a. m.) aus Freilandanbau sowie von Wasser, das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, entnommen werden. Insgesamt erfolgten Kontrollen in 23 Unternehmen. In 15 dieser Unternehmen wurde mit Bewässerung gearbeitet, davon nutzten sieben Unternehmen Bewässerungswasser aus Brunnen. Sieben Unternehmen verarbeiteten ihre Erzeugnisse selbst weiter. Nur neun Unternehmen konnten Eigenkontrollergebnisse vorlegen. Lediglich drei derjenigen Unternehmen, die Wasser aus Brunnen nutzten, hatten Eigenkontrollergebnisse vorzuweisen. Insgesamt wurden 45 amtliche Proben entnommen. Keine der untersuchten 45 Proben war zu beanstanden, die Hygienevorgaben waren im Wesentlichen eingehalten. Bei den kontrollierten Unternehmen zeigte sich jedoch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Eigenkontrollen. Dies ist besonders bei denjenigen Unternehmen, die eine Bewässerung aus eigenen Brunnen betreiben und Obst und Gemüse selbst weiterverarbeiten, von Bedeutung. Landesüberwachungs-Programm „Kontrolle von Lebensmitteln von vorrangig ­sächsischen Erzeugern auf Dioxine, Furane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCDD, PCDF und dl-PCB)“ Dioxine (polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, PCDD/F) und polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe toxischer Substanzen, die in der Umwelt ubiquitär vorkommen, sich in der Nahrungsmittelkette akkumulieren und so die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden können. Die Dioxinaufnahme des Menschen resultiert zu 95 Prozent aus dem Dioxingehalt der Lebensmittel. Insbesondere tragen hierzu Lebensmittel tierischer Herkunft, wie Fleisch, Milch, Fisch und Eier, bei. Jedes Kongener aus der Gruppe der Dioxine bzw. der dioxinähnlichen PCB ist in unterschiedlichem Maße toxisch. Um die Toxizität dieser unterschiedlichen Verbindungen aufsummieren zu können und um Risikobewertungen und Kontrollmaßnahmen zu erleichtern, wurde das Konzept der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) eingeführt. Damit lassen sich die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch relevanter Dioxin-Kongenere und dioxinähnlicher PCB-Kongenere als quantifizierbare Einheiten ausdrücken, die als „Toxizitäts-Äquivalent“ bezeichnet werden. Zum Schutz des Verbrauchers gelten rechtsverbindliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel. Diese werden durch Auslösewerte ergänzt. Die Auslösewerte liegen unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Deren Überschreitung zeigt bereits eine überdurchschnittlich hohe Belastung auf. Bei der Feststellung von Auslösewertüberschreitungen erscheint es geboten, die Belastungsquelle ausfindig zu machen und auszuschalten, um so eine Reduzierung des Anteils an Dioxinen und PCB in Lebensmitteln zu erreichen. Ziel des Landesüberwachungs-Programmes war, die Belastung von Lebensmitteln, insbesondere von sächsischen Erzeugern, mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB aufzuzeigen und die Einhaltung der Höchstgehalte zu kontrollieren. Insgesamt wurden 2011 wurden 170 Lebensmittelproben auf Dioxine und dioxinähnliche Polychlorierte Biphenyle untersucht. Dabei handelte es sich um 149 Proben tierischer Herkunft und 21 Proben pflanzlicher Herkunft. Bei den Untersuchungsergebnissen sind die hohen Konzentrationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Schaf- und Dorschleber bemerkenswert. Es musste - wie bereits in den letzten Jahren - festgestellt werden, dass Schaf- und Dorschlebern sehr stark belastet waren. Die untersuchten Schaflebern wurden nicht in den Verkehr gebracht. Eine hohe Anzahl von Überschreitungen ist bei den Konzentrationen in Rindfleisch und bei Wildproben festzustellen. Ebenso konnten gehäuft Überschreitungen des Auslösewertes und des Höchstgehaltes für Dioxine und dl-PCB in Rinderleber analysiert werden. Bei Hühnereiern wurden nur sehr vereinzelt Überschreitungen des Höchstgehaltes bzw. des Auslösewertes für Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle festgestellt. Die Überprüfung der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB wird weiterhin stattfinden. Die Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB über die Nahrung muss soweit wie möglich minimiert werden. Landesüberwachungs-Programm „Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“ Der Einsatz der Gentechnik bei der Herstellung von Lebensmitteln ist gesetzlich geregelt. So gibt es spezielle Vorgaben, die für eine „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung erfüllt sein müssen. Die Untersuchungen auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen dienen zur Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen und zum Nachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) und daraus hergestellter Produkte. Die Zunahme an gentechnisch veränderten Pflanzen und die Zulassungssituation fordern von den Überwachungsbeshörden eine fortlaufende Anpassung und Erweiterung der Untersuchungsmethoden. Im Rahmen dieses Programms wurden 565 Proben (davon 100 „Bio“ bzw. 25 „ohne Gentechnik“) auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Pflanzen kontrolliert. In 34 Proben wurden dabei gentechnisch veränderte Bestandteile nachgewiesen, davon in 33 Proben gv-Soja. Die zugelassene gentechnisch veränderte Sojabohnenlinie GTS 40-3-2 (Roundup Ready) wurde in zwei Proben über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent nachgewiesen, ohne dass die Verarbeitung in der Kennzeichnung angegeben wurde. Bis zum Schwellenwert 0,9 Prozent kann die Kennzeichnung entfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einträge an gentechnisch veränderten Bestandteilen zufällig bzw. technisch unvermeidbar sind. | 37 In vier Proben wurden Bestandteile dieser Sojabohnenlinie mit Gehalten unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent ermittelt. Davon war jedoch eine Probe, welche 0,27 Prozent GTS 40-3-2 enthielt, mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ausgelobt. Damit erfüllte diese Probe nicht die Voraussetzungen für diese Kennzeichnung. Ein kanadischer Raps-Klee-Honig enthielt DNA aus GT 73- und MS8-Raps, deren Zulassungen in der Europäischen Union für Lebensmittelzwecke auf raffiniertes Öl beschränkt sind. Ergebnisse der Untersuchungen auf GVO GVO Anzahl Untersuchungen Anzahl Proben, in denen GVO nachgewiesen ­wurden Anzahl Proben mit Gehalten < 0,9 % Anzahl Proben mit Gehalten > 0,9 % (verpflichtende Kennzeichnung) 331* 27 Reis 184 - - - Mais 174* - - - Raps 76* (1) - - 18 - - - 4 - - - 4 - - - 23 - - - Soja Leinsamen Tomate Papaya Screening 4 2 * einschließlich Honige Landesüberwachungs-Programm „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln“ Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Schadstoffe, die bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material entstehen. Sie werden nur langsam abgebaut und sind in der Umwelt weit verbreitet. In Lebensmittel gelangen sie vor allem durch Verfahren der Lebensmittelherstellung und -behandlung wie Räuchern, Rösten bzw. Trocknungsverfahren, bei denen Rauchgase in direkten Kontakt mit dem Lebensmittel kommen. Das Gefährdungspotenzial beruht auf der Kanzerogenität einiger Vertreter dieser Stoffklasse. Die 2005 verabschiedete europaweite Regelung für Benzo[a]pyren in verschiedenen Lebensmittelgruppen hielt nicht was sie erreichen sollte. Daher wurde eine Überarbeitung der Regelungen notwendig. Ab 1. September 2012 sind neue Höchstgehalte für PAK anzuwenden. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Höchstgehaltes für die Summe der vier PAK Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen und Benzo[b]fluoranthen. Gleichzeitig bleibt ein separater Höchstgehalt für Benzo[a]pyren erhalten. Damit kann die Menge an PAK auch in solchen Proben kontrolliert werden, in denen sich kein Benzo[a]pyren nachweisen lässt, aber andere PAK enthalten sind. So soll sichergestellt werden, dass von dem PAK-Gehalt in Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr ausgeht. 2011 wurden 129 Lebensmittelproben auf acht verschiedene PAK analysiert. Dabei wurden keine Höchstgehaltsüberschreitungen für Benzo[a]pyren festgestellt. In einem großen Teil der Proben war Benzo[a]pyren nicht nachweisbar. Auch in den meisten übrigen Proben waren PAK nur in Spuren vorhanden. Dabei kommen die Substanzen Chrysen und Benzo[b]fluoranthen fast immer in höheren Konzentrationen vor als Benzo[a]pyren. Die Ergebnisse zeigten, dass überwiegend von einer sehr niedrigen PAK-Belastung auszugehen ist. Das trifft auch auf die bisher wenig untersuchten wärmebehandelten Fleischerzeugnisse zu. Hohe PAK-Gehalte wurden in einer Probe Lorbeerblätter und in einem Nahrungsergänzungsmittel (Entwässerungskur Brennnessel, Spargel, Löwenzahn) festgestellt. Für diese Lebensmittelgruppen existieren noch keine Höchstgehalte. Vergleichbare Proben enthielten nur geringe PAK-Mengen, was vermuten lässt, dass es sich hier um eine herstellungsbedingte Kontamination handelt. Landesüberwachungs-Programm „Mykotoxine“ Mykotoxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte von Pilzen und toxisch für Mensch und Tier. Sie können als Kontaminanten Lebensmittel verunreinigen und müssen deshalb in vertretbaren Grenzen gehalten werden. 38 | Im Landesüberwachungs-Programm wurden 600 Proben auf die Mykotoxine Aflatoxine B und G, Ochratoxin A, Zearalenon, Deoxynivalenol, Patulin sowie Mutterkornalkaloide in Matrices untersucht, die Belastungen mit diesen Stoffen aufweisen können. Dabei wurden in fünf Proben Überschreitungen der zulässigen Gehalte an Mykotoxinen festgestellt. Zwei Proben getrockneter Feigen wiesen zu hohe Aflatoxingehalte auf, zwei Getreideproben zu hohe Gehalte an Ochratoxin A (Roggen) bzw. Deoxynivalenol (Weizen). Bei der Untersuchung von Müsli mit hohem Rosinenanteil werden seit einigen Jahren die einzelnen Bestandteile nach Möglichkeit vor der Untersuchung ausgelesen (Getreideanteil, Rosinenfraktion, Anteil restlicher Trockenfrüchte). Die daraus für die Rosinenanteile ermittelten Gehalte für Ochratoxin A zeigen eine häufigere und im Mittel höhere Kontamination mit diesem Mykotoxin als normale Handelsware Rosinen. Erstmalig wurden 2011 Getreideproben auf das Vorkommen von zwölf Mutterkornalkaloiden untersucht. In 22 Prozent der Proben wurden Mutterkornalkaloide in geringen Gehalten nachgewiesen. Nur eine Roggenprobe wies einen höheren Summengehalt der Alkaloide auf. Wie auch schon in den vergangenen Jahren beobachtet, sind die früher oft als aflatoxinbelasteten Produkte Pistazien, Erdnüsse und Gewürze deutlich weniger oder gar nicht mehr mit diesen Mykotoxinen belastet. Die untersuchten gemahlenen Haselnüsse waren häufiger belastet als Erdnüsse oder Pistazien. Bei Gewürzen trat die Kontamination mit Ochratoxin A in den Vordergrund. Landesüberwachungs-Programm „Allergene“ Lebensmittelallergien beeinträchtigen das Leben vieler Menschen. Die Nahrung stellt das größte Allergenpotential dar. Allergische Reaktionen werden oft schon von geringsten Mengen ausgelöst, deshalb sind Allergiker auf Informationen zum Gehalt allergener Zutaten in Lebensmitteln angewiesen. Da noch keine Schwellenwerte gesetzlich festgelegt sind, stellt die Allergenanalytik eine besondere Herausforderung für die Lebensmittelüberwachung dar. Landesprogramm Mykotoxine 2011, ausgewählte Untersuchungsergebnisse Warengruppe n n> gesamt Höchstgehalte AfB1 Median AfB1 Max. OTA Median OTA Max. DON Median DON Max. Zea Median Zea Max. (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) (µg/kg) Ergotalk. S Max. (µg/kg) Weizen 74 1 0,30 1,85 66 2157 5,4 3,2 106 Roggen 14 1 00,53 12,9 47 146 0,5 11,7 646 Reis 13 Getreidemehle 41 0,05 4,4 Backmischungen 29 Erdnüsse 11 Haselnüsse, gemahl. 12 Pistazien 14 1,60 9 nn Mandeln getrocknete Weintr. 14 Müsli: Rosinenanteil 15 getrocknete Feigen 8 Apfelsaft Traubensaft nn nn 0,74 2 3,20 Patulin Median Patulin Max. (µg/kg) (µg/kg) 0,13 00,24 01,14 93 716 0,28 1,30 74 436 17,20 19,6 2,20 0,72 00,68 02,65 1,27 9,94 4,42 00,28 34 9 9 00,33 00,58 Wein 44 0,05 1,41 Bier 18 00,02 00,05 Kakao 10 0,79 1,31 Kaffee 21 00,32 03,07 Getreidebeikost 22 Beikost auf Apfelbasis 16 Gewürze, Würzmittel 26 0,58 5 59 233 01,4 1,20 2,97 8,8 23,5 | 39 Seit dem 25.11.2005 gilt die grundsätzliche Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln. Die Regularien dieser Kennzeichnung sind in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung beschrieben. Sie enthält die grundsätzliche Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln in Fertigpackungen und sie umfasst inzwischen 14 ver­schiedene Lebensmittelzutaten und daraus hergestellte Erzeugnisse. Zur Überprüfung der Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln wurden 348 Proben mit molekularbiologischen und immunchemischen Methoden auf die allergenen Zutaten Gluten, Ei, Fisch, Erdnuss, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Lupine und Krebstiere geprüft. In 40 Proben wurden Allergene nachgewiesen, die nicht bzw. nicht korrekt gekennzeichnet waren. Untersuchungen zur Überprüfung der Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln Allergene Zutat Gluten Krebstiere Ei Fisch Anzahl Untersuchungen davon fehlende Kenntlichmachung 209 6 3 1 130 – 1 – Erdnuss 121 1 Soja 215 11 Milch 138 3 Schalenfrüchte 115 9 Sellerie 101 – Senf 109 9 Senf 70 – Sesam 28 – Lupine 152 – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit Sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel tragen wesentlich zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger bei. Weltweiter Handel und globale Warenströme ermöglichen eine große Angebotsvielfalt zu jeder Jahreszeit. An Produktion und Vertrieb eines Lebensmittels sind meist mehrere Betriebe beteiligt, in zunehmendem Umfang auch grenzüberschreitend. Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung haben den gesetzlichen Auftrag, auf allen Stufen der Lebensmittelkette regelmäßig risikoorientiert Kontrollen durchzuführen. Deshalb macht amtliche Lebensmittelkontrolle nicht an Landesgrenzen halt. Sachsen und Tschechien teilen sich eine lange gemeinsame Landesgrenze. Der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Auf deren weiteren Ausbau haben sich das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Tschechische Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion in gemeinsamen Konsultationen verständigt. Im Jahr 2011 wurde ein gemeinsames Pilotprojekt mit dem Ziel durchgeführt, ein Netzwerk der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in der Grenzregion aufzubauen. Kernelement des Projektes waren gegenseitige Besuche der Kontrollbehörden auf beiden Seiten der Grenze einschließlich gemeinsamer Kontrollen bei Lebensmittelunternehmen, Lebensmittelherstellern mit grenzüberschreitender Produktionskette und Lieferwegen. Diese gehörten genauso zu den gemeinsam inspizierten Betrieben wie fleischverarbeitende Betriebe mit EU-Zulassung sowie Wochenmärkte mit Händlern regionaler Spezialitäten aus dem Nachbarland. Einen Schwerpunkt des Erfahrungsaustauschs bildeten die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Tschechien und Sachsen. Deren Kenntnis ist eine wichtige Voraussetzung dafür, im Bedarfsfall unverzüglich kompetente Ansprechpartner im Nach40 | barland ausfindig machen zu können. Darüber hinaus wurden die Umsetzung der auf europäischer Ebene harmonisierten Vorgaben zur Durchführung amtlicher Kontrollen sowie Überwachung und Vollzug bei grenzüberschreitenden Warenströmen diskutiert. Ein weiteres wesentliches Thema bildeten regionale Spezialitäten, deren typische Eigenschaften hinsichtlich Herkunft und Beschaffenheit bei den amtlichen Kontrollen Berücksichtigung finden müssen. Im Rahmen der gegenseitigen Besuche wurde ersichtlich, dass amtliche Lebensmittelüberwachung auf beiden Seiten der Grenze grundsätzlich nach denselben Prinzipien durchgeführt wird. Unterschiede wurden unter anderem bei den Behördenstrukturen sowie bei der technischen Ausstattung der Kontrolleure ausfindig gemacht. Durch die tschechische Seite wurde besonders die in Sachsen etablierte Bündelung der Bereiche Lebensmittel- und Veterinärüberwachung in einer Behörde gewürdigt. Auf sächsischer Seite fand die in Tschechien bereits eingeführte mobile Erfassung der Kontrollergebnisse große Beachtung. Als Höhepunkt des Projektes wurde ein internationales Symposium zur Lebensmittelsicherheit durchgeführt, an dem auch Vertreter aus Polen und Ungarn teilnahmen. In diesem Rahmen trafen sich Staatsministerin Clauß und Jakub Šebesta, Generaldirektor der Tschechischen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion, zu einem gemeinsamen Gespräch. Dabei ging es unter anderem um die Ebenen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Geplant sind eine regelmäßig stattfindende Zweiländerkonferenz, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen sowie fachlicher Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen, wie beispielweise dem Internethandel. Tschechische Projekt-Teilnehmer bei der Besichtigung einer sächsischen Molkerei | 41 Die Bilanz der Verbraucherinsolvenz Die wesentliche Botschaft vornweg: Haben im Jahr 2010 in Sachsen noch 5.806 Bürger bei den Gerichten Verbraucherinsolvenz beantragt, so waren es 2011 nur noch 4.442 Bürger. Damit sind die Verbraucherinsolvenzen um 23 Prozent gesunken und damit spiegelt die Zahl der gesamten Verbraucherinsolvenzen im Freistaat Sachsen die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 wieder. Nach geltendem Recht zur Verbraucherinsolvenz können sich betroffene Bürger entweder an Rechtsanwälte wenden oder sich über Beratungsstellen im Freistaat Sachsen auf die Insolvenzverfahren vorbereiten lassen. Dazu ist es notwendig, dass im Vorfeld ein sogenannter außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt wird. In diesem wird versucht, die beim Schuldner vorhandene „Masse“ zu gleichen Teilen auf die vorhandenen Gläubiger zu verteilen. Mit diesem außergerichtlichen Verfahren soll versucht werden, die Zahl der Insolvenzverfahren bei Gericht gering zu halten und die Gerichte von Verfahren zu verschonen, die einfach zu regeln sind. In 8,4 Prozent der Fälle, die die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Sachsen durchgeführt haben, gelang diese außergerichtliche Einigung. Allerdings war festzustellen, dass bei Verbraucherinsolvenzen mit mehr als 21 Gläubigern nicht in einem Fall ein außergerichtlicher Einigungsversuch gelangt, denn alle Gläubiger müssten dem Vorschlag zustimmen. Insofern begrüßt der Freistaat Sachsen die derzeit vorgesehene Änderung in der Bundesinsolvenzordnung, die vorsieht, dass bei mehr als 20 Gläubigern von einem sogenannten „aussichtslosen Fall“ ausgegangen werden kann, für den ein außergerichtlicher Einigungsversuch unterbleiben kann. Bis Ende des Jahres 2010 hat der Freistaat Sachsen über Pauschalbeträge jeden einzelnen außergerichtlichen Einigungsversuch anerkannter Stellen gefördert. Ab dem 1. Januar 2011 wurde diese gesetzliche Regelung durch die Förderung über eine Förderrichtlinie ersetzt, die vorsah, je nach Bedarf Beratungseinheiten im Freistaat Sachsen zu unterstützen. Festzuhalten war, dass im Laufe der letzten 10 Jahre das Thema Verbraucherinsolvenz vor allem in den Städten Leipzig und Chemnitz zu einem vergleichsweisen Massenphänomen wurde, während in der Sächsischen Schweiz oder im Landkreis Meißen, aber auch im Erzgebirgskreis wenige Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen mussten. Entsprechend wurden auch die Beratungseinheiten in Sachsen verteilt. In Leipzig sind sieben sogenannte Beratungseinheiten tätig, in Dresden sind es drei und im Landkreis Görlitz eine. Da nicht alle im Jahr 2010 im Freistaat Sachsen tätigen Beratungsstellen auch in das Förderprogramm des Freistaates für 2011 übernommen werden konnten ergab sich in der Übergangszeit das Problem, dass bei einigen Beratungsstellen neue Mitarbeiter gewonnen und eingearbeitet werden mussten. Zudem galt es für die Träger, über Kooperationsvereinbarungen Klienten, die in der Schuldnerberatung bei nun nicht mehr für die Verbraucherinsolvenz zuständigen Beratungsstellen bearbeitet wurden, in die neue Struktur zu überführen. Dies führte dazu, dass in den geförderten Beratungsstellen zwischen 86 und 158 Klienten im Laufe des Jahres durch die außergerichtliche Einigung geführt wurden. Im Durchschnitt waren es 122 Schuldner pro Beratungsstelle. Die bereits angesprochenen Unterschiede in der Nutzung der Verbraucherinsolvenz durch die Bürger im Freistaat veranschaulichen auch die Zahlen der im Jahr 2011 beratenen „Inso-Klienten“. Pro 100.000 Einwohner wurden in Leipzig 155, in Chemnitz 130 und im Landkreis Nordsachsen 115 durch das außergerichtliche Einigungsverfahren begleitet. Hingegen nahmen nur 36 von 100.000 Einwohnern im Landkreis Erzgebirge die Möglichkeit in Anspruch, in der Sächsischen Schweiz waren es 31 und im Landkreis Meißen 27. In der Landeshauptstadt Dresden hielt sich mit 49 Fällen pro 100.000 Einwohner der Bedarf ebenso in Grenzen. 42 | Die hier dargestellten außergerichtlichen Einigungsversuche sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den bei Gericht angemeldeten Verbraucherinsolvenz-Verfahren, bei denen noch die durch die Rechtsanwälte betreuten außergerichtlichen Einigungsversuche hinzukommen. Bei den im Jahr 2011 in Sachsen durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuchen im Verbraucherinsolvenzverfahren lag der Mittelwert der Gläubigerzahl bei 11,2. Insgesamt wurden Fälle vorgelegt mit einer Gläubigerzahl zwischen einem einzigen und 115 Gläubigern. Dabei wurden insgesamt Schulden in Höhe von 204 Millionen Euro durch die Beratungsstellen bearbeitet, so dass die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Verbraucherinsolvenzfall bei 62.000 Euro liegt. Dies resultiert jedoch auch aus einzelnen Ausreißern. Das 25-Prozent-Perzentil liegt bei 11.200 Euro, der Median bei 19.700 Euro. Fünf Prozent der Klienten haben bis zu 5.000 Euro Schulden, 15,4 Prozent liegen zwischen 5.000 und 9.999 Euro, 17 Prozent sind zwischen 10.000 und 14.999 Euro verschuldet, 12,9 Prozent haben zwischen 15.000 und 19.999 Euro Schulden. Immerhin 0,9 Prozent der Insolvenzklienten hatten mehr als 500.000 Euro Schulden, was in allen Fällen durch Probleme mit Immobilien begründet war. Insgesamt waren bei 8,4 Prozent der Fälle die Schulden höher als 100.000 Euro. „Wer länger lebt, hat länger Zeit, Schulden zu machen.“ Dies zeigt sich auch in den Durchschnittswerten der Klienten der Insolvenzberatung. Das obere Zehntel der sächsischen Insolvenzberatungsklienten, das die höchsten Schulden aufwies, war durchschnittlich 47,6 Jahre alt. Das untere Zehntel mit den am geringsten Verschuldeten ist durchschnittlich 39,4 Jahre alt. Das Alter korreliert mithin positiv mit der Höhe der Schulden. Im Durchschnitt waren die Insolventen 41,6 Jahre alt. Die jüngsten Insolventen waren 19 Jahre, die ältesten 84 Jahre, 7,6 Prozent der Insolvenzklienten zwischen 19 und 24 Jahre alt, 4,9 Prozent waren 65 Jahre und älter. In einer gesonderten Auswertung wurden die Verschuldungssituationen der Inso-Klienten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren betrachtet. Deren Schuldenhöhe betrug insgesamt 17 Millionen Euro, die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Fall lag bei 20.200 Euro. Immerhin 1,8 Prozent der zwischen 18- und 30-jährigen Insolvenzklienten haben bereits eine Schuldenhöhe von mehr als 100.000 Euro erreicht. Die Mehrzahl ging jedoch mit einer Schuldenhöhe bis 30.000 Euro in die Verbraucherinsolvenz. Festzuhalten ist bei den Sozialstrukturindizes der Altersklasse 18 bis 30 Jahre, dass Frauen deutlich häufiger betroffen sind als Männer – während insgesamt Männer häufiger betroffen sind. 52 Prozent der Schuldnerinnen in der Altersklasse 18 bis 30 Jahre haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und 16 Prozent sind sogar ohne jeglichen Schulabschluss. In der Gesamtaltersklasse 18 bis 88 Jahre liegen die Vergleichszahlen wie folgt: 31 Prozent sind ohne Berufsausbildung und neun Prozent ohne Schulabschluss. Bei den insolventen Frauen bis 30 Jahre, ist die Hälfte alleinstehend. Von diesen alleinstehenden Frauen sind rund 20 Prozent ohne jeglichen Schulabschluss. Bei den insolventen Frauen aller Altersklassen sind nur 37 Prozent allein erziehend. Gleichzeitig sind bei den betroffenen insolventen Frauen nur 23 Prozent erwerbstätig, während bei der Gesamtheit der Insolventen im Jahr 2011 29 Prozent der Frauen einer regelmäßigen Arbeit nachgingen. Weiterhin ist festzustellen, dass bei Frauen die Verschuldung deutlich früher eintritt als bei Männern, im Altersverlauf dann allerdings unregelmäßiger als bei Männern. Bei Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren ist ein suksessiver Anstieg der Insolvenzen pro Jahrgang festzuhalten. Wiederrum über alle Altersklassen gerechnet, lassen sich folgende Aussagen treffen: Während im Freistaat Sachsen insgesamt 24 Prozent der Bevölkerung ledig sind, sind dies unter den Insolvenzklienten 40 Prozent. Acht Prozent sind im Freistaat Sachsen alleinerziehend; unter den Insolventen machen sie einen Anteil von 32 Prozent aus. 34 Prozent in Sachsen sind sogenannte kinderlose Paare, Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder. Ihr Anteil an der Insolvenz beträgt jedoch nur sechs Prozent. Paare, Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern stellen im Freistaat Sachsen insgesamt 34 Prozent der Bevölkerung, allerdings unter den Insolvenzklienten 22 Prozent dar. Kinder in einer Beziehung erhöhen also das Insolvenzrisiko. Die Umstellung der Förderung der Beratung hat sich bewährt. Trotz Rückgang der in Anspruch genommenen Gelder gab es für die Klienten keine Wartezeiten. | 43 Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, 01097 Dresden E-Mail: [email protected] www.sms.sachsen.dew Für den Inhalt verantwortlich: Referat Verbraucherschutz Bildnachweis: Archiv SMS Redaktion: Andreas Beese und Marka Ziesch Gestaltung, Satz: Union Druckerei GmbH Dresden Redaktionsschluss: 20. November 2012 Bezug: Diese Broschüre steht zum Download bereit unter www.publikationen.sachsen.de. Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. 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