Verbraucherschutzbericht 2012 - Publikationen

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Verbraucherschutzbericht 2012
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Vorwort
Sehr geehrte Verbraucherinnen und Verbraucher,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen,
die Behörden des Freistaates Sachsen sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden; dass Lebensmittel regelmäßig kontrolliert und die
Hersteller und Produzenten überwacht werden; dass der Liter Benzin, den Sie tanken, auch
wirklich ein Liter ist und dass unsere Landesuntersuchungs­anstalt für das Gesundheits- und
Veterinärwesen mit hoher Fachkompetenz die Analysen vornimmt, die die Überwachungsbehörden benötigen. Sie hatten – wie die Jahresberichte zeigen – allen Grund dazu, sich auf
die Behörden zu verlassen.
Dabei ist festzuhalten, dass Qualitätsmanagementsysteme immer bedeutender werden.
Es geht eben nicht darum, die Kontrolle der Lebensmittelüberwachungsbehörden schadlos zu überstehen. Es geht darum, gezielt das ganze Jahr mit hoher Qualität zu produzieren und sich selbst immer wieder zu vergewissern, dass die eigenen Qualitätsansprüche
eingehalten werden. Dies ist nicht immer einfach umzusetzen. Das verursacht Kosten.
Das kostet Zeit. Aber: Unser aktu­eller Bericht zeigt, dass – um nur ein Beispiel herauszunehmen – die Kontrollen der Qualitäts­managementsysteme bei medizinischen Laboren
für deutliche Verbesserungen gesorgt haben. Der Qualitätsansatz setzt sich mehr und
mehr durch.
Den Verbraucherinnen und Verbrauchern garantiert der Freistaat Sachsen auch in den
kommenden Jahren ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes. Und wenn Sie einkaufen
gehen, denken Sie dran: Qualität kann ihren Preis haben.
Christine Clauß
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Die Bilanz des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Ohne Waagen kein Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Volltanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Was kommt denn da aus dem Auspuff? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hallo Taxi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Pusten statt Blut zapfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Lieber schön langsam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Ist die Packung auch prall gefüllt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
„Brutto-für-Netto“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Fertigpackungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Immer schön gesund bleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion . . . . . . . . . . 11
Wer eicht sonst noch?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Befundprüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Wenn es mal nicht funktioniert. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Wenn man mal nicht aufpasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
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Zur Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Humanmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übersicht über das Leistungsspektrum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
EHEC O104 in Sachsen – Rückblick auf den Ausbruch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Amtliche Lebensmitteluntersuchungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Untersuchungen auf MRSA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nahrungsergänzungsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bedarfsgegenstände. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Und sonst …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Veterinärmedizin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pathologische Diagnostik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Parasitologische Diagnostik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Spezielle Bakteriologie und Mykologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Milchhygienische Untersuchungen/Mastitisdiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Serologie, Virologie, diagnostische Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
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Der Bericht zur amtlichen Lebensmittelüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überwachung vor Ort (amtliche Betriebskontrollen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auffälligkeiten – Produktgruppen mit vermehrten Beanstandungen. . . . . . . . . . . . . .
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kosmetische Mittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lebensmittel für besondere Ernährungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alkoholische Getränke außer Wein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alkoholfreie Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kräuter und Gewürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zuckerwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fette/Öle und Zusatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
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Landesüberwachungsprogramme (LÜP) 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
im Bereich Lebensmittelsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Hygienepraxis in der Gastronomie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Belastungssituation bei Bio-/Öko-Lebensmitteln“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „Kontrollen bei Herstellern von Lebensmittelbedarfsgegenständen . . . . . . . unter Sachverständigenbeteiligung der LUA“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP Lebensmittelimitate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . LÜP „EHEC-Untersuchung von erdnahem Obst und Gemüse sowie von Wasser,
das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, von sächsischen Erzeugern
­pflanzlicher Lebensmittel“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Kontrolle von Lebensmitteln von vorrangig
­sächsischen Erzeugern auf Dioxine, Furane und dioxinähnliche polychlorierte
Biphenyle (PCDD, PCDF und dl-PCB)“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Landesüberwachungs-Programm „Untersuchung von Lebensmitteln auf
­gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Landesüberwachungs-Programm „Polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Mykotoxine“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Landesüberwachungs-Programm „Allergene“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit . . . 33
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Die Bilanz der Verbraucherinsolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
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Die Bilanz des Staatsbetriebes
für Mess- und Eichwesen
Einleitung
Wem der Begriff „Mess- und Eichwesen“ zu Ohren kommt, der fragt sich möglicherweise,
welchen Zweck das Mess- und Eichwesen erfüllt.
In einer modernen Gesellschaft spielt der Handel mit Wirtschaftsgütern in jeder Hinsicht
eine wichtige Rolle. Viele Bürger gehen beim Erwerb von Waren, Energie, Wasser und Elektrizität ganz selbstverständlich davon aus, dass sie die von ihnen gewünschte Menge auch
tatsächlich erhalten. Auch die untereinander konkurrierenden Händler und Versorger vertrauen darauf, dass alle Anbieter mit lauteren Mitteln in den Wettbewerb eintreten. Ein wichtiger Grund dafür ist sicherlich, dass alle die gleichen Maßeinheiten wie Meter, Kubikmeter,
Kilowattstunde, Liter, Kilogramm verwenden. Damit lassen sich ganz einfach die Preise der
angebotenen Waren der verschiedenen Anbieter vergleichen.
Das ist aber nur unter der Voraussetzung richtig, wenn beispielsweise alle Waagen bei
Belastung mit 1 Kilogramm Äpfeln auch wirklich 1 Kilogramm anzeigen. Um dieses zu erreichen, bedarf es zunächst für alle im gesetzlich geregelten Bereich verwendeten Messgeräte
allgemeiner und spezifischer Anforderungen an die Messgenauigkeit und die Messbeständigkeit. Inzwischen sind diese Anforderungen für einen Großteil der Messgerätearten in
europäischen Richtlinien und für die übrigen in Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt.
Allerdings ist auch bekannt, dass technische Geräte und damit auch Messgeräte einem Alterungsprozess unterliegen. Die messtechnischen Eigenschaften ändern sich, so dass zum Beispiel eine Waage nach Ablauf einer bestimmten Zeit bei Belastung mit 1 Kilogramm nicht
mehr 1 Kilogramm anzeigt, sondern vielleicht 1,05 Kilogramm. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass alle im gesetzlich geregelten Bereich eingesetzten Messgeräte nach Ablauf eines
festgelegten Zeitraumes überprüft, eventuell neu justiert und geeicht werden müssen.
Diejenigen, die die technische Prüfung und letztendlich die Eichung durchführen, müssen
fachlich höchst kompetent sein. Von mindestens gleich großer Bedeutung ist jedoch deren
Unabhängigkeit. Es muss gewährleistet sein, dass der Prüfer entsprechend den gesetzlichen
Regelungen handeln und entscheiden kann. Diese Unabhängigkeit in Verbindung mit hoher
fachlicher Kompetenz ist durch eine staatliche Eichverwaltung, in Sachsen ist das der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) mit seinen Standorten in Dresden, Chemnitz, Leipzig,
Zwickau und der Außenstelle in Löbau, gewährleistet.
Ohne Waagen kein Handel
Waagen sind die wohl bekanntesten Messgeräte. Bereits seit mehreren tausend Jahren finden sie im Handel Verwendung. Jeder kennt die Waagen zum Abwägen von Obst und Gemüse
in Supermärkten oder die Waagen in der Fleischerei. Beim Arztbesuch musste der eine oder
andere auch schon mal die Personenwaage benutzen. Eher selten bekommt man Waagen in
Apotheken, so genannte Fein- bzw. Präzisionswaagen, oder Großwaagen zur Gewichtsbestimmung von Lkw oder Güterwaggons zu Gesicht. Daneben gibt es in Radladern eingebaute
Waagen, um beispielsweise Kies oder andere Baustoffe zu verwägen. Von der Polizei werden
zur Kontrolle des Gesamtgewichtes von Lastkraftwagen Radlastwaagen verwendet. Bei allen
diesen Waagen handelt es sich um „nichtselbsttätige Waagen“, der Bediener der Waage
greift also in den Wägevorgang ein.
Neben diesen Waagen gibt es die selbsttätigen Waagen. Hier erfolgt bei der Wägung kein
Eingriff durch das Bedienpersonal durch beispielsweise Auflegen des Wägegutes oder
Nullstellung der Waage. Alles erfolgt voll automatisch. Derartige Waagen finden sich in
Herstellerbetrieben zum Beispiel zum Abwägen von verpackten Waren.
Im Freistaat Sachsen befinden sich rund 38.000 Waagen in Verwendung. Für den Großteil
dieser Waagen gilt eine zweijährige Eichfrist, so dass pro Jahr knapp 19.000 Waagen durch
den Staatsbetrieb geeicht werden.
6|
Eichungen von Waagen durch das SME
Jahr
Waagen
(gesamt)
davon
Beanstandungen
Waagen im Handel
bis Max. = 50 kg
davon
Beanstandungen
2011
17.760
1.175 (7 %)
11.830
  883 (8 %)
2010
18.858
1.181 (6 %)
12.904
  980 (8 %)
2009
19.161
1.357 (7 %)
13.179
1.071 (8 %)
2008
18.470
1.301 (7 %)
13.030
  934 (7 %)
Die Eichfristen sollen so bemessen sein, dass mindestens 95 Prozent der Waagen am
Ende der Eichgültigkeitsdauer die Fehlergrenzen einhalten. Die jährlichen Auswertungen
der letzten Jahre zeigen jedoch, dass rund 7 Prozent der Waagen den eichtechnischen
Anforderungen nicht genügen und eine so genannte Rückgabe erfolgt, bei 80 Prozent
davon aufgrund der Nichteinhaltung der Eichfehlergrenzen.
Bevor diese Waagen geeicht und wieder verwendet werden können, muss eine Instandsetzung oder eine Reparatur erfolgen.
Volltanken
Kraftstoff ist nicht nur ein Lebenselixier unseres Wirtschaftslebens, sondern mittlerweile
auch ein empfindliches öffentliches Thema, vor allem des Preises wegen. Da nimmt man
die extensive Entwicklung der Tanktechnik nur am Rande wahr: mehr Tankstellen, mehr
Zapfsäulen, höhere Durchflussleistungen, mehr Produkte etc. – eine Entwicklung, die
auch neue Anforderungen an die Prüftechnologie und Prüftechnik der Eichbehörden
stellt.
Die Konzeption einer neuen Gerätegeneration durch den Staatsbetrieb für Mess- und
Eichwesen sichert nun, dass bei der Eichung der in Sachsen rund 18.500 stationären und
mobilen Messanlagen alle modernen konstruktiven und prüftechnologischen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um die Messgenauigkeit wesentlich zu verbessern und die
Arbeits- und Umweltbelastungen beim Prüfen zu senken.
Die gesetzlichen Anforderungen an die messtechnische Richtigkeit dieser Anlagen lassen
eine maximale Messabweichung von ±0,5 Prozent bei der Eichung zu. Zapfsäulen werden
von den zuständigen Eichämtern alle zwei Jahre überprüft. Die Gründe für die Beanstandungen sind vorwiegend in der mangelnden Messstabilität, also bei Überschreitung
der Fehlergrenzen zu suchen. Dabei spielt auch das Alter der Messeinrichtungen wie bei
Milchsammelwagen eine nicht unwesentliche Rolle.
Eichungen Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser
2008
Messanlagen
(Produkte)
Anzahl
2009
2010
2011
BeanstanBeanstanBeanstanBeanstanAnzahl
Anzahl
Anzahl
dung
dung
dung
dung
Kraftstoffzapfsäulen an
Tankstellen
(Ottokraftstoffe,
Diesel; Biokraftstoffe)
7148
115 (2 %)
7824
166   (2 %)
8146
170   (2 %)
8323
263 (3 %)
Kraftstoffzapfsäulen an
Tankstellen
(Hochdruckerdgas,
Flüssiggas)
 247
   7 (3 %)
 304
  14   (5 %)
 336
  11   (3 %)
 421
   6 (1 %)
Straßentankwagen
(flüssige Kraftstoffe,
Heizöl)
 263
  23 (9 %)
 329
  28   (8 %)
 314
  24   (8 %)
 266
  13 (5 %)
Sammelwagen
(Milch)
 118
   9 (8 %)
 122
  19 (16 %)
 133
  30 (23 %)
 104
   8 (8 %)
Die Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser verzeichnen wiederum eine gute Messstabilität. Die Beanstandungsquoten zeigen meist nur geringe Veränderungen. Die in
den Vorjahren sehr hohe Beanstandungsquote bei Messanlagen für Milch ging erstmals
signifikant zurück. Es bleibt abzuwarten, ob die Hersteller den Forderungen des Staats|7
betriebes der Vorjahre – bessere Quali­tät zu liefern und ihr Messprinzip zu überarbeiten
– gefolgt sind.
Was kommt denn da aus dem Auspuff?
Rund 2,1 Millionen allein in Sachsen zugelassene Autos und Tausende Transit-Lastkraftwagen und -Personenkraftwagen rollen über sächsische Straßen. Da zählt natürlich jeder
auf Umweltfreundlichkeit konstruierte und richtig eingestellte Motor.
Mit Abgasmessgeräten kann man die Vorgänge bei der Verbrennung im Motor kontrollieren. Das Messergebnis ist nicht nur eine amtliche Prüfung im Sinne des Umweltschutzes
zur Beurteilung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen. Es dient Automobilherstellern
und Werkstätten auch zur optimalen Einstellung des Motors. Die bei der KraftfahrzeugHauptuntersuchung verwendeten Abgasmessgeräte werden vom Eichamt geprüft. Mit
der Eichung von über 5.000 Abgasmessgeräten im Jahr leisten die Eichämter in Sachsen
ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Jahr
Eichung der Abgasmessgeräte
davon Beanstandungen
2011
5.481
104 (2 %)
2010
4.918
 74 (2 %)
2009
5.397
108 (2 %)
2008
5.383
121 (2 %)
Die Entwicklung der Beanstandungen der Abgasmessgeräte ist messtechnisch unbedenklich, solange die Rückgabequote unter drei Prozent liegt.
Hallo Taxi
Wer ein Taxi heranwinkt, muss nicht erst einen Konkurrenzvergleich anstellen, um den
korrekten, ortsüblichen Preis zu bezahlen – er verlässt sich auf einen gültigen Taxitarif, die
Fairness des Fahrers und natürlich auf das Taxameter.
Im Interesse des Verbraucherschutzes muss jedes Taxi jährlich beim Eichamt vorfahren
und das Taxameter eichen lassen. Geprüft wird die Umsetzung des Tarifes im Taxameter,
die Wegstreckeneinstellung (Wird bei 1 Kilometer Fahrt auch 1 Kilometer berechnet?) und
ob die interne Uhr des Taxameters die Wartezeit korrekt ermittelt.
Jahr
Eichungen Taxametern
davon Beanstandungen
2011
3.125
141 (5 %)
2010
3.091
152 (5 %)
2009
3.409
218 (6 %)
2008
2.970
169 (6 %)
Die nicht bestandenen Eichungen haben vorwiegend messtechnische Ursachen wie falsche Uhrzeit oder falsche Wegstreckenanpassung.
An der Anzahl der erfolgten Eichungen pro Jahr erkennt man, dass diese Tätigkeit ebenfalls einen Schwerpunkt für die Eichbehörden darstellt. Die relative Kürze der Eichgültigkeitsdauer bei Taxametern von nur einem Jahr begründet sich in der bereits dann erreichten Beanstandungsquote von fünf Prozent.
Pusten statt Blut zapfen
Um Alkohol-Verkehrssünder gleich vor Ort – ohne Blutabnahme und ärztliche Hilfe – zu testen, setzt die sächsische Polizei das Atem-Alkoholmessgerät „Alcotest 7110 Evidential“ ein.
Werden Atem-Alkoholmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt, unterliegen sie der halbjährlichen Eichpflicht. Das Messgerät ermittelt die Alkoholkonzentration der Atemluft in der Messkammer parallel und unabhängig voneinander
mit zwei verschiedenen Messsystemen. Nur wenn die Ergebnisse beider Messsysteme
innerhalb sehr kleiner Grenzen übereinstimmen, wird die Messung akzeptiert. Nach zwei
8|
Minuten fordert das Gerät automatisch eine zweite Atemprobe vom Probanden. Ist auch
der zweite Messgang erfolgreich, wird das Untersuchungsprotokoll gedruckt.
Jahr
Anzahl geeichter Atemalkoholmessgeräte
davon Beanstandungen
2011
205
1 (2 %)
2010
247
4 (2 %)
2009
244
5 (2 %)
2008
263
2 (1 %)
Lieber schön langsam
Wenn Kommunen und Polizei mit Verkehrssündern Tacheles reden, geht meist eine
Geschwindigkeitsüberwachung voraus. Die Methoden, mit denen sie diese ertappen, sind
nicht nur weniger auffällig geworden, sondern auch vielfältiger.
Im Einsatz sind Verkehrsradargeräte, Lichtschrankengeräte, Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, Video-Nachfahrsysteme, stationäre Geschwindigkeits-Überwachungs-Geräte mit
Drucksensoren in der Fahrbahn und ganz neu die Multiscangeräte, die mehrere Fahrbahnen gleichzeitig erfassen können. Natürlich ändert dies nichts an der Pflicht, diese
Messgeräte regelmäßig eichen zu lassen.
Die Geschwindigkeit zu messen ist im Prinzip recht einfach. Man misst entweder die Strecke, die ein Fahrzeug in einer festgelegten Zeit zurücklegt oder die Zeit, die ein Fahrzeug
zum Überfahren einer festgelegten Strecke benötigt, dividiert dann die Strecke durch die
Zeit und erhält die Geschwindigkeit. Um zusätzlich ein Beweisfoto zu erhalten, müssen
nach Messung der Geschwindigkeit und etwaiger Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung Blitz und Fotoapparat ausgelöst werden. Die Messung, die Auswertung
und Steuerung von Blitz und Fotoapparat erfolgt softwaregesteuert.
Die Aufgabe der Eichämter ist es zu überprüfen, ob die Messung korrekt erfolgt, das Mess­ergebnis richtig ist und die installierte Software der in der Bauartzulassung vorgeschriebenen entspricht. Die Prüfungen im Labor oder vor Ort sind entsprechend aufwendig
und komplex, wodurch von den Mitarbeitern der Eichämter ein hohes Maß an fachlichem
Wissen und Kompetenz gefordert wird.
Geschwindigkeitsmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs durch die
Polizei und die Kommunen müssen einmal jährlich eichamtlich überprüft und geeicht
werden.
Jahr
Anzahl geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte
davon Beanstandungen
2011
426
19 (4 %)
2010
436
35 (8 %)
2009
430
28 (6 %)
2008
460
39 (8 %)
Für den Bürger ist damit im Bereich der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs
ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Polizei und Ordnungsbehörden sind durch dieses
Verfahren messtechnisch bestens abgesichert und haben eine verlässliche, gerichtsfeste
Grundlage für ihre Überwachungstätigkeit.
Ist die Packung auch prall gefüllt?
„Brutto-für-Netto“
Oft bemerkt der Kunde nicht, dass beim Einkauf in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften das Verpackungsmaterial (Schälchen, Becher, Papier) mit gewogen und dem
Kunden zum Preis der Ware verkauft wird. Das ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem Eichgesetz und der Eichordnung dürfen im geschäftlichen
Verkehr mit losen Erzeugnissen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen,
nur als Nettowerte angegeben werden.
Vor dem Abwägen muss das Gewicht des Bechers, der Tüte oder des Papiers vom Verkaufspersonal manuell oder von der Waage automatisch berücksichtigt werden. Unkenntnis des Verkäufers, der Saisonaushilfskräfte und manchmal des Händlers selbst über die
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Berücksichtigung der Tara (Gewicht der Verpackung) sind Gründe für falsch berechnete,
zu hohe Preise zum Schaden der Verbraucher und der seriösen Händler.
Mitarbeiter der Eichämter kontrollierten 2011 durch Testkäufe, ob die Händler das Gewicht
des Verpackungsmaterials vom Gewicht der Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost, Nüsse,
etc.) abziehen. Von 669 Testkäufen führten 72 zu Beanstandungen, was einem Anteil von
10,8 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Beanstandungen zwar
um rund sechs Prozent zurückgegangen, aber immer noch viel zu hoch.
Jahr
Anzahl der „Brutto-für-Netto“-Kontrollen
davon Beanstandungen
2011
  669
72 (10,8 %)
2010
1.055
174 (16,5 %)
2009
  931
121 (13,0 %)
2008
  724
116 (16,0 %)
Fertigpackungen
Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des
Käufers abgepackt und verschlossen werden.
Dazu gehören Flaschen, Tetrapacks und Büchsen mit Getränken, Essig, Öl, Packungen
mit Kosmetika, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Konserven, verpackte Backwaren,
Packungen mit Brennstoffen (Kohlensäcke). Offene Packungen (Schälchen mit Obst) und
unverpackte Backwaren (Brot) sind den Fertigpackungen rechtlich gleichgestellt.
Ob in den Packungen die angegebene Menge enthalten ist, prüfen die Eichämter im
Rahmen regelmäßiger Füllmengenprüfungen bei Herstellern, Importeuren oder im­
Handel.
Verbraucher und Wirtschaft (Mitbewerber) erwarten zum angegebenen Preis die richtige
Menge. Fehlmengen entsprechen einer verdeckten Preiserhöhung.
Füllmengenprüfungen können in jeder Stufe des Handels durchgeführt werden. Die
regelmäßige planmäßige Füllmengenprüfung durch das Eichamt wird bei Herstellern oder
Importeuren mindestens einmal jährlich vorgenommen.
Beanstandungen wegen des Verstoßes gegen
die Forderungen der FPV hinsichtlich
Jahr
Anzahl der
geprüften
Stichproben
Anzahl der
geprüften
Packungen
des Mittelwertes
der zulässigen
Minusabweichung
TU1
der absoluten
Toleranzgrenze
Tabs
2011
785
31.610
46 (5,9 %)
54 (6,9 %)
197 (0,6 %)
2010
915
38.269
66 (7,2 %)
38 (4,2 %)
292 (0,8 %)
2009
841
36.892
69 (8,2 %)
27 (3,3 %)
218 (0,6 %)
2008
801
37.496
62 (7,7 %)
46 (5,8 %)
260 (0,7 %)
Der Hersteller von Fertigpackungen ist verpflichtet, regelmäßig seinen Abfüllprozess
mit geeigneten und gültig geeichten Messgeräten zu überprüfen. Diese Überprüfungen
müssen dokumentiert (Kontrollaufzeichnungen über den Abfüllprozess) werden und
nachweisbar sein. Hersteller können so selbst feststellen, ob das Füllgewicht stimmt und
Schwankungen des Verpackungsmaterials (Tara) richtig berücksichtigt wurden.
Immer schön gesund bleiben
Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen
Der sächsische Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen überwacht die Qualitätssicherung
von labormedizinischen Untersuchungen in medizinischen Laboratorien, in Praxen niedergelassener Ärzte, in Krankenhäusern sowie Reha-Kliniken, in Pflegeheimen und bei
Pflegediensten und in sonstigen medizinische Einrichtungen.
Die im Jahre 2011 durchgeführten Überwachungen von laboratoriumsmedizinischen
Untersuchungen, einschließlich der patientennahen Sofortdiagnostik (z. B. Blutzucker,
Blutgase) in den genannten medizinischen Einrichtungen sind in der nachfolgenden
Tabelle aufgelistet.
10 |
Anzahl der Kontrollen bezüglich der Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen
Einrichtung
2008
2009
2010
2011
medizinische Laboratorien
  0
 32
 20
 35
niedergelassene Arztpraxen
177
187
 26
 92
Krankenhäuser, Rehakliniken
  3
 28
 22
 34
Pflegeheime / Pflegedienste
 55
 45
 46
 39
Summe
235
292
114
200
Seit dem 1. April 2010 ist die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach der Richtlinie der Bundesärztekammer durchzuführen. Das bedeutet für
Laboratorien, stationäre und ambulante Einrichtungen oder Arztpraxen neue Verfahrensweisen für die interne Qualitäts­sicherung durch entsprechende Kontrollproben und
deren Ergebnisberechnung und -bewertung, die Durchführung von Ringversuchen oder
das Erstellen eines Qualitätsmanagement-Hand­buches speziell für die Durchführung der
laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen.
In Arztpraxen wird die Qualitätssicherung oft erst aufgrund der Überwachung durch die
Eichbehörde initiiert.
Messtechnische Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion
Medizinprodukte mit Messfunktion (Blutdruckmessgeräte, Tonometer, Patientenwaagen,
Tretkurbel­ergometer, Diagnostikdosimeter) müssen innerhalb bestimmter Fristen messtechnisch kontrolliert werden, damit auftretende Fehler rechtzeitig erkannt werden.
2011 wurden 270 Einrichtungen und Arztpraxen auf fristgemäße Durchführung der
messtechnischen Kontrollen überwacht.
Anzahl kontrollierter Einrichtungen auf Einhaltung der messtechnischen Kontrollfristen
Einrichtung
2008
2009
2010
2011
Krankenhäuser, Rehakliniken
 39
 42
 38
 43
niedergelassene Arztpraxen
293
278
234
184
Pflegeheime, Pflegedienste
 64
 46
 53
 43
Summe
396
366
325
270
Von den 6303 überprüften Medizinprodukten sind 3 Prozent nicht rechtzeitig messtechnisch kontrolliert worden, bei einzelnen Messgerätetypen wie Diagnostikdosimeter und Tretkurbelergometer waren es 9 Prozent bzw. 13 Prozent. Von diesen Geräten war beim Einsatz
am Patienten somit nicht bekannt, ob sie noch die zugelassenen Fehlergrenzen einhalten.
Überwachung von Medizinprodukten mit Messfunktion bezüglich Einhaltung der Fristen
Medizin­produkt
2008
2009
2011
2010
Anzahl
Frist nicht
ein­gehalten
Anzahl
Frist nicht
eingehalten
Anzahl
Frist nicht
eingehalten
Anzahl
Frist nicht
eingehalten
Audiometer
   59
  2
   61
 3
   42
 0
   45
  0
Thermometer
1.170
 18
1.255
51
  903
14
1.826
 31
Blutdruck­
messgeräte
3.675
437
4.571
56
2.620
29
4189
146
Tonometer
   45
  1
   96
 0
  669
44
   78
  1
Diagnostik­
dosimeter
   37
  0
   24
 0
   52
 3
   55
  5
Tretkurbel­
ergometer
  128
 10
  132
 6
  100
 2
   95
 12
Sonstige
   28
  7
    5
 0
   11
 0
   14
  1
Summe
5.142
475 (9 %)
6.144
116 (2 %)
4.397
92 (2 %)
6.303
196 (3 %)
Die Ergebnisse aus dem Bereich der Medizin des Jahres 2011 und der letzten Jahre insgesamt machen deutlich, dass nicht nachgelassen werden darf, die Messsicherheit bei der
Anwendung für Medizinprodukte mit Messfunktion sicherzustellen.
| 11
Zusätzlich wurden 25 private Messdienste, die angezeigt haben, dass sie messtechnische
Kontrollen durchführen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.
Wer eicht sonst noch?
Seit mehr als 100 Jahren sind in Deutschland staatlich anerkannte Prüfstellen befugt,
Eichungen von Messgeräten für Energie und Wasser vorzunehmen. Zu den hier erfassten Eichungen gehören sowohl Ersteichungen als auch Nacheichungen, wobei die Ersteichungen den weitaus überwiegenden Teil ausmachen.
Auch die in den Wohngebäuden eingebauten Zähler, die den Verbrauch von Gas, Wasser,
Elektrizität und Wärme messen, unterliegen der Eichpflicht. In regelmäßigen Abständen
muss eine Eichung wiederholt oder ein neuer, erstgeeichter Zähler eingebaut werden. Für
die unterschiedlichen Messgerätearten gelten unterschiedliche Fristen.
Stückzahlstatistik der geeichten Messgeräte in staatlich anerkannten Prüfstellen des
Freistaates Sachsen
Prüfstelle
2008
2009
2010
2011
9.600
9.697
10.724
11.311
20.452
25.008
33.040
32.440
Elektrizität
ENSO Strom Netz GmbH
Ritz Instrument Transformers GmbH
Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste
143.675
146.306
116.649
111.785
173.727
181.011
160.413
155.536
VNG – Verbundnetz Gas AG
117
121
243
126
Gas Service Freiberg GmbH
23.160
28.113
29.913
25.978
23.277
28.234
30.156
26.104
Summe
Gas
Summe
Wasser
Sensus Metering Services GmbH 1
Südsachsen Wasser GmbH
Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG
Zenner International GmbH & Co. KG
Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH
Summe
2.324
–
–
–
48.635
49.638
44.905
49.786
48.780
75.320
125.500
102.500
549.530
547.608
254.637
73.021
21.553
9.615
18.901
15.414
670.822
682.181
443.943
240.721
Wärme
Rossweiner Armaturen und Messgeräte GmbH & Co. OHG
3.560
2.570
3.400
1.100
Zenner International GmbH & Co. KG
43.852
65.081
52.751
39.885
Summe
47.412
67.651
56.151
40.985
915.238
959.077
664.668
463.346
Gesamtzahl
Seit 2006 können auch diese vier Messgerätearten (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme)
statt mit einer Ersteichung mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens erstmalig
in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist ab 2010 ein signifikantes Sinken der Gesamtzahl
durch Prüfstellen geeichter Messgeräte zu verzeichnen.
Befundprüfung
Eine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines eichfähigen Messgerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Durch die Befundprüfung wird festgestellt,
ob ein eichfähiges Messgerät die so genannten Verkehrsfehlergrenzen einhält und den
sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Eichung gegolten haben, entspricht.
Der überwiegende Anteil von Befundprüfungen wird im Bereich der Versorgungsmessgeräte beantragt. Diese sind auch die am häufigsten im Gebrauch befindlichen und der
Eichpflicht unterliegenden Messgeräte. Befundprüfungen an Versorgungsmessgeräten
werden unter idealisierten Bedingungen auf stationären Prüfständen durchgeführt. Die
12 |
Messgeräte müssen deshalb am Ort der Verwendung ausgebaut und durch neue ersetzt
werden. Hinzuweisen ist darauf, dass der Verbraucher die Befundprüfung bezahlen muss,
wenn sich sein Verdacht auf Messungenauigkeit nicht bestätigt.
Befundprüfungen im Freistaat Sachsen
2008
2009
2010
2011
Messgerät
Anzahl
nicht
bestanden
Anzahl
nicht
bestanden
Anzahl
nicht
bestanden
Anzahl
nicht
bestanden
Elektrizitätsmessgeräte
248
  46 (18 %)
252
102 (40 %)
469
180 (38 %)
569
236 (41 %)
Gasmessgeräte
108
  27 (25 %)
157
  38 (24 %)
84
  11 (13 %)
137
   9 (7 %)
Wassermessgeräte
347
  73 (21 %)
343
  65 (19 %)
371
  53 (14 %)
360
  53 (15 %)
Wärmemessgeräte
  5
   1 (20 %)
9
   3 (33 %)
3
   1 (20 %)
7
   2 (29 %)
sonstige
Messgeräte
 36
  3 ( 8 %)
4
   1 (25 %)
11
   4 (36 %)
31
   7 (23 %)
Summe
744
150 (20 %)
765
209 (27 %)
940
249 (26 %)
1.104
307 (28 %)
Bei den Befundprüfungen im Freistaat Sachsen gibt es außer bei den Elektrizitätsmessgeräten seit Jahren recht konstante Gesamtzahlen. Beachtenswert jedoch ist der seit 2009
stark gestiegene Anteil nicht bestandener Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten.
Dieser ist zu einem großen Teil auf die Folgen manipulativer Eingriffe in diese Messgeräte
zurückzuführen. Das schlägt sich seit 2010 offenbar auch in der Gesamtzahl beantragter
Befundprüfungen an Elektrizitätsmessgeräten nieder. Hier stiegen auch die Quoten nicht
bestandener Befundprüfungen von 18 Prozent auf inzwischen 41 Prozent im Jahr 2011
an.
Gemittelt über alle Messgerätearten bewegen sich die Quoten nicht bestandener Befundprüfungen seit Jahren zwischen 20 Prozent und 30 Prozent. Da Befundprüfungen fast
ausschließlich von Verbrauchern beantragt werden, heißt das: Vermutungen nicht ordnungsgemäß messender Messgeräte für Energie und Wasser bestätigen sich nur in 20 bis
30 Prozent der Fälle. Im Vergleich zu den mehreren Millionen von geeichten Elektrizitäts-,
Gas- und Wasserzählern in den Netzen Sachsens misst also nur eine verschwindend
geringe Stückzahl nicht ordnungsgemäß.
Wenn es mal nicht funktioniert
Die Instandsetzungsbetriebe sind befugt, geeichte Messgeräte zu reparieren oder zu
justieren. Die Befugnis stellen die Eichbehörden aus, wenn der Betrieb sachkundiges
Personal und die technischen Voraussetzungen nachweisen kann. Die Instandsetzer
kennzeichnen instand gesetzte Messgeräte mit ihrem Instandsetzerkennzeichen, damit
diese bis zur nachfolgenden Eichung, die unverzüglich durch den Messgerätebetreiber
nach der Reparatur bzw. Justierung beantragt werden muss, weiter betrieben werden
können.
Durch den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen waren am Ende 2011 insgesamt
109 Instandsetzungsbetriebe zur Tätigkeit an unterschiedlichen Messgerätearten
befugt. Alle Instandsetzungsbetriebe werden durch die Eichämter turnusmäßig überwacht.
Wenn man mal nicht aufpasst
Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen trägt als unabhängige und neutrale Stelle
mit seinen Eichämtern Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau dafür Sorge, dass die
geltenden Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Eichrechts, Fertigpackungsrechts und Medizinprodukterechts eingehalten werden. Je nach Schwere eines Verstoßes gegen geltendes Recht kann entweder ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro erhoben
oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Höhe der Geldbuße kann gemäß Eichgesetz bis zu 10.000 Euro sowie nach dem Medizinproduktegesetz bis zu 25.000 Euro
betragen.
| 13
Ordnungswidrigkeitenverfahren 2008–2011
2008
Anzahl Ordnungswidrigkeiten ges.
498
Anzahl Verwarnungen mit Geld
2010
2011
380
406
340
61
59
81
86
437
321
325
254
81.720,91 F 62.459,25 F
Anzahl Bußgeldverfahren
Einnahmen Ordnungswidrigkeiten
2009
davon Verwarnungsgeld
davon Bußgeld
70.361,50 F
60.510,73 F
1.820,00 C
1.625,00 C
2.270,00 C
2.390,00 C
79.900,91 C
60.834,25 C
68.091,50 C
58.120,73 C
Betrachtet man die Verstöße, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr
2011 festgestellt wurden, so konzentrieren sich diese in folgender Reihenfolge auf Zuwiderhandlungen wegen
1. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Waagen im Handel,
2. Brutto-für-Netto-Verwiegungen,
3. fehlender Nennfüllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen,
4. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler,
5. fehlender messtechnischer Kontrollen bei Blutdruckmessgeräten,
6. Verwendung bzw. Bereithaltung ungeeichter Wasserzähler.
14 |
Zur Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
(LUA) unterstützt die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch
und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden
des Freistaates sowie die Gerichte. Neben medizinischen, veterinärmedizinischen, chemischen und pharmazeutischen Untersuchungen erstellt die LUA Befunde und Gutachten,
führt fachliche Beratungen und Bewertungen durch und erstellt Berichte, Statistiken und
Informationsmaterialien.
Neben der grundsätzlich gesetzlich festgelegten Überwachungstätigkeit im Rahmen des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes und verschiedenen Projekten und Programmen
galt es auch 2011 zahlreiche Krisen wie EHEC, Dioxin in Futtermitteln oder die niedrigpathogene Influenza zu bewältigen. Im nachfolgenden werden Schwerpunkte der Arbeit
dargestellt. Detaillierte Informationen zu diesen und weiteren Themen sind auch auf der
Homepage der LUA (http://www.lua.sachsen.de/) dargestellt.
Humanmedizin
Übersicht über das Leistungsspektrum
In der Abteilung Medizinische Mikrobiologie wird vorwiegend im Auftrag der Gesundheitsämter die mikrobiologische Labordiagnostik auf bakterielle, virale, parasitäre und/oder
Pilz-Infektionserreger aus menschlichen Untersuchungsmaterialien sowie aus Trink- und
Badewasserproben durchgeführt. Die Wasserproben werden darüber hinaus festgelegten chemischen Analysen unterzogen. Durch das Labor der Schutzstufe 3 kann auch mit
Krankheitserregern, die ein „erhöhtes Gefährdungspotenzial“ besitzen, gearbeitet werden.
Schwerpunktmäßig werden somit folgende Untersuchungsaufgaben wahrgenommen:
❚❚ Diagnostik zum Nachweis und zur Abklärung von (Infektions-)Erregern:
❚❚ beim Auftreten bevölkerungsmedizinisch relevanter übertragbarer Krankheiten
(z.B. bei Häufungen, Ausbrüchen, in Gemeinschaftseinrichtungen etc.)
❚❚ nosokomialer Infektionen sowie mit speziellen und Multi-Resistenzen (z.B. MRSA,
VRE, ESBL-Bildner, Carbapenemase-Bildner)sexuell übertragbarer Infektionen (STI)
❚❚ mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz bei Asylbewerbern
❚❚ im Rahmen von Sentinels (z.B. Influenza-Sentinel, Enterovirus-Surveillance)
❚❚ mit bevölkerungsmedizinischer Relevanz bei derem neuen Auftreten oder bei deren
schneller Verbreitung (emerging infectious diseases)
❚❚ mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z.B. Erreger der Risikogruppe 3 wie Mycobacterium tuberculosis)
❚❚ Diagnostik von Schädlingen (z.B. Läuse, Krätzemilben etc.)
❚❚ Kontrolle von Trinkwasser aus zentralen Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich bakteriologischer und chemischer Indikatorparameter
❚❚ Kontrolle von EU-Badegewässern und „wilden Badestellen“ hinsichtlich bakteriologischer Indikatorparameter, ggf. einschließlich Blaualgen.
Das Jahr 2011 war in der Abteilung Medizinische Mikrobiologie durch die diagnostischen
und organisatorischen Herausforderungen geprägt, die sich im Rahmen des Auftretens
von EHEC O104 ergaben. So war ein Vielfaches der üblicherweise auf EHEC eingesandten
Probenmaterialien zu untersuchen und die Diagnostik musste kontinuierlich den neuesten Erkenntnissen bzgl. Erregereigenschaften angepasst werden. Vorsorglich wurde eine
24 Stunden-Labor-Rufbereitschaftsdienst während des 33. Evangelischen Kirchentages in
Dresden mit ca. 120.000 Teilnehmern eingerichtet.
| 15
Weiteres Tätigkeitsfeld war die Mitwirkung des im Jahr 2010 ins Leben gerufenen sächsischen Netzwerkes für Multiresistente Erreger (MRE-Netzwerk). Dabei wurden im Auftrag der Gesundheitsämter 24 regionale Fortbildungen abgehalten. Die Arbeitsgruppe
­Surveillance und Antibiotika-Strategie führte jeweils eine Machbarkeitsstudie mit den mikrobiologischen Laboratorien in Sachsen zur Erfassung von Antibiotika-Resistenzdaten und
den sächsischen Krankenhäusern hinsichtlich Erhebung des Antibiotika-Verbrauchs durch.
Arbeitsgebiete der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin, Infektionsepidemiologie,
Gesundheitsberichterstattung sind umweltbedingte Erkrankungen, Kommunalhygiene,
Badegewässerhygiene, Hygiene von Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen,
Kurorthygiene sowie Infektionsepidemiologie einschließlich Gesundheitsberichterstattung.
Die Tätigkeit der in den Bereichen Umweltmedizin, Kommunalhygiene, Hygiene der
Gesundheitseinrichtungen, Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen und Kurort­
hygiene arbeitenden Fachgebiete war im Jahr 2011 auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
❚❚ Stellungnahmen zu umwelthygienischen Problemen
❚❚ Umweltmedizinische Expositions- und Gefährdungsabschätzung, Immissionsprobleme
❚❚ Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren
❚❚ Umsetzung der Sächsischen Badegewässer-Verordnung, Erstellung von Badegewässerprofilen, Berichterstattung zu Trinkwasser und Badegewässern gemäß EU-Richtlinien und Weiterleitung über das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für
Gesundheit an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft
❚❚ Untersuchungen, Stellungnahmen und Beratungen zur Umsetzung hygienischer
Anforderungen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen
❚❚ Länderübergreifende Mitarbeit an der Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien
zum Thema Hygiene
❚❚ Beurteilung von Anträgen zur staatlichen Anerkennung als Erholungsort aus hygienischer Sicht
❚❚ Pollenmessstelle in Kooperation mit der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst.
Die Zusammenfassung der Meldedaten zu Infektionskrankheiten aus den regionalen
sächsischen Gesundheitsämtern, Überprüfung, Bewertung und Weiterleitung dieser
Daten und von in Sachsen erhobenen Daten zum Impfstatus von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen an das Robert Koch-Institut sind Aufgaben des Fachgebietes
„Infektionsepidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, humanmedizinische Informationssysteme“. Auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehaltene Empfehlungen
zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter epidemiologisch bedeutsamer übertragbarer
Krankheiten, die von beiden humanmedizinischen Abteilungen der LUA verfasst werden,
und zu Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geben
dem Sozialministerium, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Ärzten vor Ort ein
wichtiges Instrument bei ihren Anstrengungen zur Prävention in die Hand. Umfangreiche
Beratungstätigkeit, insbesondere beim gehäuften Auftreten von Infektionskrankheiten
und im Rahmen von Erkrankungsausbrüchen, ist hiermit verbunden.
EHEC O104 in Sachsen – Rückblick auf den Ausbruch
Im Frühsommer 2011 ereignete sich in Norddeutschland ein dramatischer Ausbruch von
Erkrankungs­fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) und blutigen Durchfällen. Laut Abschluss­bericht des Robert Koch-Instituts erkrankten zwischen dem 1. Mai und
dem 4. Juli 2011 insgesamt 3.842 Menschen nach Infektion durch enterohämorrhagische
Escherichia coli (EHEC). Hiervon litten 2.987 Personen an akuter Gastroenteritis mit blutigen Diarrhöen; 855 der Patienten entwickelten ein HUS. Dies war somit der bisher größte
16 |
EHEC-bedingte Krankheitsausbruch in Deutschland. Was die Anzahl der HUS-Fälle anbelangt, wurde eine Häufung von diesem Ausmaß zuvor weltweit noch nicht beschrieben.
Es erkrankten - im Gegensatz zu den normalerweise registrierten Fällen von EHEC- bzw.
HUS-Erkrankungen, die vor allem in der Altersgruppe der Kleinkinder auftreten – vorwiegend Erwachsene, insbesondere Frauen. 68 Prozent der HUS-Patienten und 58 Prozent
der an EHEC-Gastroenteritis Erkrankten waren weiblichen Geschlechts. Insgesamt 35
(4,1 Prozent) der HUS- und 18 (0,6 Prozent) der EHEC-Patienten verstarben an den Folgen
der Erkrankung.
Überwiegend betroffen waren Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, MecklenburgVorpommern und Niedersachsen. Nachdem durch eine Vielzahl epidemiologischer Studien
das Infektionsvehikel (Bockshornkleesamen aus Ägypten, vertrieben durch einen Betrieb
in Niedersachsen) identifiziert werden konnte und ein entsprechender Vertriebsstopp
vollzogen war, wurden deutschlandweit nur noch vereinzelte Sekundärübertragungen
registriert.
EHEC-Infektionen in Sachsen, 2011
Wachstum von EHEC O104:H4 auf
ESBL-Screening-Agar
Derzeit deutet nichts darauf hin, dass sich der Erreger O104:H4, der bisher nicht beim
Tier, nicht in Lebensmitteln und nur selten beim Menschen beschrieben worden war, nach
Ende des Ausbruchs endemisch in Deutschland etabliert hat.
Von allen Bundesländern war Sachsen am geringsten vom EHEC/HUS-Ausbruch betroffen. Mit nur drei übermittelten HUS-Fällen bildete Sachsen das Schlusslicht in dieser
Ausbruchs-Melde­kategorie. Diese drei Erkrankungen betrafen Frauen im Alter von 31, 34
bzw. 60 Jahren aus unterschiedlichen Land- und Stadtkreisen Sachsens, die sich mutmaßlich in Norddeutschland mit dem Erreger infiziert hatten, im Krankenhaus behandelt
werden mussten, aber wieder vollständig genesen sind.
Gerade während, wie auch nach dem großen Ausbruchsgeschehen galt dem Erreger EHEC
besondere Aufmerksamkeit, was sich auch in einer deutlich höheren Untersuchungsfrequenz niederschlug.
Von den insgesamt im Jahr 2011 übermittelten 177 gastroenteritischen EHEC-Erkrankungen und 70 asymptomatischen Keimausscheidern gehörten allerdings nur neun Erkrankte
und zwei Ausscheider mit Nachweis des Serovars O104:H4 zum Ausbruch. Unter den neun
Erkrankten waren sieben Frauen, auch die zwei Ausscheider waren weiblich. Die jüngste
Patientin war 16, die älteste 66 Jahre alt. Sieben der Patienten mussten im Krankenhaus
behandelt werden. Auch diese Erkrankten – aus verschiedenen Land- und Stadtkreisen
Sachsens – hatten sich nachweislich überwiegend im Norden Deutschlands infiziert.
An der LUA wurden in den zwei Ausbruchsmonaten, verglichen mit demselben Zeitraum
des Vorjahres, 1.018 zusätzliche Stuhlproben zur Untersuchung auf EHEC eingesandt. In
diesem Zusammenhang wurden neben 828 zusätzlichen ELISA’s auch ca. 350 zusätzliche
PCR-Untersuchungen auf Shigatoxin 1- und Shigatoxin 2-Gen durchgeführt. Während
der Ausbruchsdauer verdreifachte sich somit das auf EHEC-Untersuchungen eingesandte
durchschnittliche Probenaufkommen, die Anzahl der durchgeführten PCR-Untersuchungen auf Shigatoxin 1- und Shigatoxin 2-Gene verachtfachte sich beinahe. Insgesamt
konnten im Untersuchungsgut der LUA acht Nachweise von EHEC O104:H4 geführt werden.
Doch auch nach Ende des Ausbruchs waren weiterhin überdurchschnittlich viele Untersuchungsanforderungen auf EHEC zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr
5.876 Stuhlproben auf EHEC untersucht, im Vergleich zu jährlich durchschnittlich ca.
| 17
2.700 Proben im Zeitraum 2000 bis 2010. 2011 wurde bei 8,2 Prozent der Proben Shigatoxin-Gen in der PCR nachgewiesen, in den Jahren 2000 bis 2010 waren durchschnittlich
5,8 Prozent der Proben EHEC-positiv.
Der Anstieg der gemeldeten Erkrankungen an EHEC in Sachsen um 136 Prozent im Jahr
2011 gegenüber 2010 lässt sich am ehesten durch die im Zuge des Ausbruchs häufiger
angestrebte EHEC-Diagnostik bei gastrointestinalen Symptomen erklären.
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) gehören zu den bedeutendsten Ursachen für
lebensmittelassoziierte Erkrankungen des Menschen. Dabei gelten Rohmilch, Rohmilchprodukte, Rindfleisch, Wildfleisch und Hackfleisch als die besonders risikobehafteten Lebensmittel. Vereinzelt erfolgten auch Nachweise in pflanzlichen Lebensmitteln.
Auch in der LUA wurden Lebensmittel bereits in der Vergangenheit routinemäßig auf
EHEC untersucht. Dabei handelte es sich vor allem um Lebensmittel tierischer Herkunft.
Die Nachweisraten waren jedoch immer gering.
Durch den EHEC-Ausbruch im Frühsommer des Jahres 2011 wurden das Untersuchungsspektrum und der -umfang schlagartig erweitert und dem jeweiligen Stand der Aufklärung
des Geschehens angepasst. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft standen ab sofort im Fokus
der Untersuchungen. Insbesondere handelte es sich dabei um Gurken und Tomaten, um
erdnahes Obst und Gemüse von sächsischen Erzeugern sowie um Sprossen und Samen.
An der LUA wurden allerdings auch unabhängig vom Ausbruchsgeschehen Untersuchungen auf EHEC im Rahmen von bundesweiten Überwachungsprogrammen (BÜP) und im
Rahmen des Zoonosemonitorings durchgeführt. Bei den BÜP handelte es sich zum einen
um die Untersuchung von Soja- und Mungobohnensprossen und zum anderen um die
Untersuchung von Schabefleisch. Aufgrund der Sachlage wurde das Sojasprossen-Programm im Juni dann auch auf andere Sprossen und Samen erweitert. Im Ausbruchszeitraum wurde bei diesen Programmen die Probenahme forciert.
All dies führte dazu, dass 2011 an der LUA deutlich mehr Lebensmittel auf EHEC untersucht wurden als in den zurückliegenden Jahren. Auch eine Probe Bockshornkleesamen aus
Ägypten war dabei. Aber weder im Samen selbst noch in den daraus gezüchteten Sprossen konnten EHEC nachgewiesen werden. Dies war auch bei allen anderen Lebensmitteln
pflanzlicher Herkunft der Fall.
Überblick über an der LUA Sachsen durchgeführte Untersuchungen auf EHEC in den
­Jahren 2010 und 2011
Lebensmittel
Rohmilch
2010
2010 positiv
2011
2011 positiv
37
0
55
0
Käse
51
0
50
0
Hackfleisch, Fleischzubereitungen
94
1x Schabefleisch
228
2x Rindfleisch
57
0
125
0
35
0
Sprossen, Samen
Obst, Gemüse
Gewürze, Kräuter
Fertiggerichte
sonstiges
gesamt
13
0
8
0
8
0
190
1
571
2
Bei den tierischen Lebensmitteln konnte der Nachweis von EHEC in lediglich drei Proben
geführt werden. Dabei handelte es sich im Jahre 2010 um eine Probe Schabefleisch und
im Jahre 2011 um zwei Proben Rindfleisch (ein Mal Rindergulasch und ein Mal Rinderkugel).
Die EHEC-Nachweise in diesen Lebensmittelproben standen allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Die während des Ausbruchszeitraums in der LUA untersuchten 19 BewässerungswasserProben aus Gartenbau- und Landschaftsbetrieben waren EHEC-negativ.
In den ersten Wochen fanden tägliche Telefonkonferenzen zwischen RKI und den Landesstellen statt, die ab Ende Juni wieder im üblichen wöchentlichen Rhythmus abgehalten wurden. Lageberichte des RKI, ergänzt mit Informationen zur Situation in Sachsen
durch die LUA, wurden zunächst täglich, später wöchentlich verfasst und weitergeleitet.
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen eine Erkrankung vom behandelnden Arzt oder
ein Erregernachweis vom diagnostizierenden Labor innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses gibt die entsprechenden Daten nach Überprü18 |
fung in eine elektronische Datenbank ein. Spätestens bis zum dritten Arbeitstag der folgenden
Woche wird die Information an die jeweilige Landesbehörde elektronisch übermittelt und von
dort innerhalb einer weiteren Woche elektronisch an das RKI weitergeleitet. Während des EHEC/
HUS-Ausbruchs bat das RKI um eine tägliche Übermittlung der HUS-Meldungen. Der vor allem
auch politisch und öffentlich kritisierte Meldeverzug entstand vor allem auf der Meldestrecke
von Arzt und Labor an das Gesundheitsamt. Auch wurden gesetzlich vorgeschriebenen Meldewege in Einzelfällen nicht eingehalten und die Meldungen erreichten die Gesundheitsämter
erst über Umwege. So gilt es, die bundesweite Einführung einer elektronischen Meldung durch
die Arztpraxen und Laboratorien an die Gesundheitsämter voranzutreiben.
Amtliche Lebensmitteluntersuchungen
In den Abteilungen „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“ der LUA sind 2011 insgesamt
24.363 Proben untersucht und beurteilt worden. Die Beanstandungsquote bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen lag mit 12,3 Prozent etwas höher als im Vorjahr. Auffällig ist die große Spannweite der Beanstandungsquoten in den untersuchten Produktgruppen.
Wie in den vergangenen Jahren wurden bei Nahrungsergänzungsmitteln und bei Bedarfsgegenständen im Kontakt mit Lebensmitteln am häufigsten Abweichungen von der Norm festgestellt. Dagegen stellte sich Säuglings- und Kleinkindernahrung im Jahr 2011 als neuer Beanstandungsschwerpunkt heraus. In dieser Warengruppe musste zwar etwa jede dritte Probe
beanstandet werden; die Beanstandungen resultierten jedoch fast ausnahmslos aus Verstößen
gegen Kennzeichnungsvorschriften. Die stoffliche Zusammensetzung der Produkte entsprach
weit überwiegend den gesetzlichen Vorschriften.
Nur 0,2 Prozent der Lebensmittelproben wurden – hauptsächlich wegen des Nachweises
pathogener Keime – als gesundheitsschädlich bewertet.
Beanstandungsquoten für ausgewählte Warengruppen
Das Jahr 2011 war besonders durch drei bedeutsame Geschehnisse mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit geprägt. In Folge der
Reaktorkatastrophe in Fukushima war zu klären, ob radioaktiv belastete Lebensmittel und
kosmetische Mittel nach Sachsen geliefert wurden.
Gleich zu Beginn des Jahres war auch Sachsen durch einen sich bundesweit auswirkenden Kontaminationsfall mit Dioxinen betroffen. Unter Verwendung technischer Fette hergestellte Mischfuttermittel waren unter anderem an einen großen Geflügelmastbetrieb
geliefert worden. Der schnellen Befunderstellung war es zu verdanken, dass die Auflagen
für den betroffenen Betrieb innerhalb kürzester Zeit wieder aufgehoben werden konnten. Die untersuchten Lebensmittelproben hatten sich als unauffällig herausgestellt. Die
amtliche Untersuchungstätigkeit der LUA Sachverständigen wurde nicht selten von einem
hohen medialen Interesse begleitet. So erfuhr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zum Vorkommen von Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig eine besondere Aufmerksamkeit. Der EuGH kam zum dem für die Fachwelt überraschenden Schluss,
dass Pollen eine Zutat in Honig darstellt und dass Honig damit unter den Geltungsbereich
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel fällt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der quantitativen Untersuchung von
Honig auf Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Aus dem Urteil ergeben sich
möglicherweise weitere lebensmittelrechtliche Konsequenzen, die zukünftig bei der Untersuchung und Beurteilung von Honig zu berücksichtigen sind.
| 19
Untersuchungen auf MRSA
MRSA steht für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus. Das sind gegen bestimmte
Antibiotika resistente Keime. Beim gesunden Menschen können sie als Besiedler beispielsweise in der Nase vorkommen. Nach Verletzungen haben die Träger von MRSA ein
größeres Risiko, an einer MRSA-Infektion zu erkranken. MRSA können schwerwiegende
Haut- und Wundinfektionen oder Atemwegserkrankungen verursachen. Menschen
mit einem geschwächten Immunsystem oder Ältere sind hiervon besonders betroffen.
Aufgrund der Antibiotikaresistenz lassen sich MRSA-Infektionen zudem nur schwer
behandeln. In den letzten Jahren wurden MRSA vermehrt auch bei Tieren nachgewiesen. Betroffen davon sind neben Haustieren wie Hund und Katze auch Nutztiere, vor
allem Schweine und Kälber. Während eine MRSA-Infektion bei Haustieren meist mit einer
Erkrankung verbunden ist, sind Nutztiere fast ausnahmslos symptomlose Keimträger.
Besiedlungen bei Haus- und Nutztieren unterscheiden sich in der Regel auch durch den
nachgewiesenen MRSA-Typ. So kommen bei Nutztieren vor allem MRSA eines Typs vor,
der beim Menschen bisher eher selten mit Erkrankungen verbunden war. Der Kontakt mit
den lebenden Nutztieren kann demnach für den Menschen durchaus ein Risiko bergen,
sich mit MRSA zu infizieren. Der Mensch kann aber auch durch Lebensmittel mit MRSA
in Kontakt kommen.
Das gesundheitliche Risiko, sich über Lebensmittel zu infizieren, wird allerdings als gering
eingeschätzt. Vor Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind, bieten Hygienemaßnahmen bei Transport, Lagerung und Zubereitung der Speisen Schutz. So sollte beispielsweise
rohes Fleisch vor dem Verzehr mindestens zwei Minuten lang auf 70 Grad Celsius erhitzt
werden. Beim Umgang mit rohem Fleisch sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass
die Keime nicht durch die Hände oder Gegenstände auf andere Lebensmittel übertragen
werden.
An der LUA werden Lebensmittel seit 2009 im Rahmen unterschiedlicher Programme auf
das Vorkommen von MRSA untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bei rohem Fleisch
generell mit dem Auftreten von MRSA zu rechnen ist. Die 20 untersuchten Proben Wildschweinfleisch wurden dagegen in keinem Fall positiv getestet.
MRSA-Untersuchungen 2009 bis 2011
Lebensmittel
Probenzahl
MRSA-positiv
%
Rohmilch
15
1
Käse
50
1
2,0
Rindfleisch, -erzeugnisse
51
7
13,7
Schweinefleisch, -erzeugnisse
27
6
22,2
Hackfleisch zum Braten
14
6
42,8
Hackfleisch, Rohverzehr
7
4
57,1
Hähnchenfleisch
49
15
30,6
Putenfleisch
66
34
51,5
Halshaut Pute
37
27
73,0
Wildschweinfleisch
20
0
0,0
336
101
30,0
Gesamt
6,6
Im Jahr 2011 wurden verschiedene rohe Erzeugnisse wie Geflügelfleisch, Rindfleischerzeugnisse, sowie Wildschweinfleisch bezüglich MRSA untersucht. Von den 66 geprüften
Proben waren 11 MRSA-positiv (1 mal Rouladenfleisch, 1 mal Rindergulasch, 9 mal Geflügelfleisch).
Produktspektrum
20 |
Nahrungsergänzungsmittel
Im Berichtsjahr wurden 367 Proben zur Untersuchung eingereicht, von denen 183 zu
beanstanden waren. Damit entsprach jede zweite Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle (43,9 Prozent) wurden die auf den Produkten enthaltenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen als wissenschaftlich nicht hinreichend
gesichert und somit als irreführend beurteilt. Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims-VO) dürfen nur verwendet werden,
wenn sie offiziell zugelassen sind.
So kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Ergebnis ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass eine Ursache-Wirkungs-Beziehung nicht festgestellt werden
konnte zwischen der Aufnahme von
❚❚ Glucosamin allein oder in Kombination mit Chondroitin und der Gesunderhaltung der
Gelenke
❚❚ Cranberry bzw. daraus hergestellten Extrakten und einem gesunden Harnwegssystem
❚❚ verschiedenen Pflanzenextrakten und einem Schutz der Zellbestandteile vor oxidativen
Schäden
❚❚ L-Carnitin und einer Erhöhung des Energie- und Fettstoffwechsels
❚❚ Soja-Isoflavonen und einer positiven Beeinflussung der Wechseljahresbeschwerden.
In fünf Fällen wurden als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse als nicht zugelassene Funktionsarzneimittel beurteilt. Betroffen waren vier Proben,
die als Zutat einen Ginsengextrakt enthielten. Anhand einer Aufbereitungsmonographie
konnte das Vorliegen einer pharmakologisch wirksamen Dosis an Ginsenosiden bestätigt
werden. Zwei der vier Proben enthielten darüber hinaus hochdosiertes Coffein, das in
dieser Konzentration ebenfalls pharmakologisch wirksam ist. Bei einer als Verdachtsprobe
eingereichten Probe „Weihrauch naturrein“ handelte es sich um Kapseln mit einem Boswellia serrata-Extrakt (Indischer Weihrauch). Aufgrund der analytisch ermittelten hohen
Gehalte an Boswelliasäuren erfolgte eine Einstufung als Funktionsarzneimittel.
Einweg-Teller
Bedarfsgegenstände
Im Jahr 2011 wurden 1.205 Proben von Bedarfsgegenständen untersucht. Der Anteil zu
beanstandender Proben bei Lebensmittelkontaktmaterialien betrug mehr als 40 Prozent,
bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt 30 Prozent und bei Spielwaren lediglich
17 Prozent. Insbesondere bei den Lebensmittelkontaktmaterialien ist der hohe Anteil
stofflicher Mängel auffällig. Als besonders problematisch wurden im Rahmen der Untersuchung farbig bedruckte Einweg-Pappteller erkannt, wie sie häufig für Partys und Kindergeburtstage verwendet werden. Durch die Verwendung von Recyclingkarton sowie in
einigen Fällen auch zusätzlich durch die Verwendung mineralölhaltiger Druckfarben wiesen die Teller in 19 von 20 untersuchten Fällen erhebliche Anteile Mineralöl auf. Mehrere
Proben ergaben Gehalte deutlich über 1000 mg/kg. Oberflächlich sind derartige Teller in
der Regel mit einer Polyolefin-Folie als Feuchtbarriere beschichtet. Aufgrund der besseren
Löslichkeit von Mineralölkomponenten in Polyolefinen im Vergleich zu Karton kommt es
während der Lagerung der Teller zu einer Anreicherung in der Deckfolie. Bei nachfolgendem Lebensmittelkontakt können dann bereits in kurzer Zeit große Anteile des Mineralöls
abgegeben werden. Regelmäßig wurde in Simulationsexperimenten bereits bei einfacher
Benutzung ein Übergang von mehr als 50 Prozent der enthaltenen Mineralölanteile festgestellt.
Die rechtliche Bewertung der Mineralölmigration in Lebensmittel ist klar. Für aliphatische
Mineralöle (MOSH) ist ein temporärer ADI-Wert von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (JECFA 2002) anzuwenden. Daraus ergibt sich ein maximal tolerierbarer Übergang auf Lebensmittel in Höhe von 0,6 Milligramm pro Kilogramm. Mit einer Ausnahme
wurde dieser von allen untersuchten Tellern überschritten. Der Aromatenanteil (MOAH)
der auf das Lebensmittel übergegangenen Mineralölfraktion ist darüber hinaus besonders kritisch zu betrachten, da hier grundsätzlich mit der Möglichkeit des Vorhandenseins
krebserregende Substanzen gerechnet werden muss. Die für die Einwegteller wiederholt
festgestellte, erhebliche Überschreitung der toxikologisch als sicher abgeleiteten Maximalwerte sowie die Exposition gegenüber potenziell kanzerogenen Substanzen ist vor dem
Hintergrund, dass es sich hinsichtlich der Gestaltung in der Mehrzahl um speziell an Kinder
adressierte Produkte handelt, aus Sicht des Verbraucherschutzes besonders kritisch zu
bewerten.
Wie in den vergangenen Jahren wurden insbesondere bei Papierprodukten (Servietten,
Bäcker- und Fleischerpapiere) wiederholt Freisetzungen krebserregender aromatischer
Amine, zumeist o-Anisidin, oberhalb der zulässigen Höchstmenge von 10 µg/kg Lebens­
mittel festgestellt. Ursache ist die ungenügende technische Reinheit der verwendeten
Farbpigmente. Nach Aussage verschiedener Pigmenthersteller stehen die in der Vergan­
| 21
genheit wieder häufiger festzustellenden Belastungen mit aromatischen Aminen ursäch­
lich mit der Verlagerung der Pigmentproduktion von Europa in den asiatischen Raum und
der daraus resultierenden schlechteren Qualität der Pigmente in Verbindung.
Im Bereich der Küchenutensilien (Pfannenwender, Schöpfkellen etc.) wurde im Jahr 2011
eine Empfehlung des BfR veröffentlicht, die derartige Erzeugnisse aus Melaminpressharzen aufgrund der hohen Freisetzung von Formaldehyd und Melamin kritisch bewertet. An
der LUA wurden ergänzend dazu vergleichbare Produkte aus Polyamid, im Kunststoffbereich für Küchenhelfer gegenwärtig die einzige Alternative zu Melamin, auf ihre lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit getestet. In nahezu allen Fällen wurde Polyamid 66
verwendet, das unter den harmonisierten Prüfbedingungen eine Migration von mehreren
mg/dm2 von cyclischen Oligomeren aufwies. Toxikologische Daten für diese Oligomere
sind derzeit nicht verfügbar, so dass sich die rechtliche und gesundheitliche Bewertung
schwierig gestalten. Nach den Grundsätzen der EFSA zur Bewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien wie auch dem TTC-Konzept sind für derartige unbewertete Stoffe
lediglich Migrationen im unteren ppb-Bereich akzeptabel. Die Stoffübergänge der untersuchten Proben lagen ausnahmslos um den Faktor 1.000 bis 10.000 darüber.
Und sonst …
Im Rahmen der amtlichen Kontrollen auf Pflanzenschutzmittelrückstände wurden im Jahr
2011 insgesamt 1386 Lebensmittelproben pflanzlichen und tierischen Ursprungs untersucht. Die Ergebnisse der Pestiziduntersuchungen der LUA sind im Pestizidreport Sachsen
auf den Internetseite (http://www.gesunde.sachsen.de/Pestizidreport/Index.html) zusammengestellt.
Tierarzneimittel-Rückstände in Lebensmitteln waren eines der beherrschenden Themen
der Medien im Jahr 2011. Gibt es sie wirklich, diese Rückstände? Diese Frage kann von
der LUA mit einem klaren Nein, zumindest für sächsische Lebensmittel, beantwortet werden. Sowohl im Rahmen der Untersuchungen für den nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) als auch im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln wurden
im Jahr 2011 insgesamt 652 Proben auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersucht.
Davon wurden in sechs Proben (0,9 Prozent) positive Befunde für die Wirkstoffe Doxycyclin (4 Mal), Benzylpenicillin und Dihydrostreptomycin erhoben. Alle Werte lagen unter
den gesetzlich zulässigen Höchstgehalten. Die untersuchten Lebensmittel waren somit
verkehrsfähig.
An diesen 652 Proben wurden 2.820 Untersuchungen auf pharmakologisch wirksame
Verbindungen durchgeführt. Davon wurden 2.058 NRKP-Untersuchungen an Proben vorgenommen, die direkt vom Erzeuger oder aus den Schlachtbetrieben kamen. 762 Untersuchungen wurden an Proben durchgeführt, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Einzelhandel gezogen worden sind. Neben den bereits genannten sechs
positiven Antibiotikabefunden wurden in vier Fischproben Rückstände des nicht zugelassenen Farbstoffes Malachitgrün entdeckt. Bei einer Forellen-Probe lag der Gehalt über
der Mindestleistungsgrenze (MRPL). Als Lebensmittelfarbstoff darf Malachitgrün nicht
verwendet werden, da es als gesundheitsschädlich eingestuft ist. In vielen Drittstaaten ist
Malachitgrün wegen seiner unübertroffenen Wirksamkeit ein zugelassenes Medikament
gegen Pilze und Parasiten bei Fischen. Die betroffene Charge Forellen wurde gesperrt und
aus dem Verkehr gezogen.
Die verbotenen Stoffe Chloramphenicol in Garnelen und Metronidazol in TruthahnPlasma sowie das nicht zugelassene Metoprolol in Geflügel sind weitere Wirkstoffe, für
die eine Nulltoleranz existiert. Auch diese Proben wurden beanstandet.
Veterinärmedizin
Hauptaufgaben sind die Diagnostik anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflichtiger
Tierkrankheiten und der Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch
Tierkrankheiten (Zoonosendiagnostik). Im Rahmen der Überwachung der Tiergesundheit
spielen die Erkennung von Tierseuchen, Tierkrankheiten und die Aufklärung von Tierverlusten, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren, deren Verhütung und Bekämpfung und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten eine große Rolle. Den von
Tieren auf den Menschen übertragenen Krankheiten (Zoonosen) wird eine besondere
Aufmerksamkeit gewidmet.
Diese hoheitlichen Aufgaben resultieren aus Vorgaben, die in zahlreichen Rechtsakten der Europäischen Union, des Bundes und des Landes niedergelegt sind. Die Untersuchungen dienen der
22 |
Sicherung der Seuchenfreiheit sowie der Überwachung und Verbesserung der Tiergesundheit
und des Tierschutzes, wobei die Probleme des Tierschutzes in den letzten Jahren leicht zugenommen haben. Mit gesunden Tieren und artgerechter Haltung beginnt bereits im Stall die
Sicherung der Unbedenklichkeit der vom Tier stammenden Lebensmittel. Die Untersuchungen
bei Wild-, Zoo- und Heimtieren haben das Ziel, von diesen Tieren ausgehende Gefährdungen
des Menschen zu erkennen und zu überwachen.
Die Breite und Komplexität der erbrachten Leistungen erstrecken sich auf folgende
fachliche Gebiete: Sektionsdiagnostik mit mikrobiologischer, histologischer und mikroskopischer Untersuchung; spezielle mikrobiologische, parasitologische und mykologische Diagnostik; zuchthygienische Labordiagnostik; serologische und virologische
Untersuchungen; molekularbiologische Diagnostik, elektronenmikroskopische Schnelldiagnostik.
Pathologische Diagnostik
Insgesamt gelangten 3.500 Tierkörper, Feten und Organe (Rinder, Schweine, Pferde,
Geflügel, Fische, Bienen und Wild) zur Sektion. Neben der Erkennung anzeigepflichtiger
Tierseuchen, meldepflichtiger Tierkrankheiten sowie Zoonosen ermöglichen die Ergebnisse eine schnelle Auskunft über das Vorkommen ökonomisch relevanter Erkrankungen
in Nutztierbeständen. Damit hat die Pathologie als „Tor zur Diagnostik“ eine Weichenstellerfunktion bei der Diagnostik von komplexen Erkrankungen inne. Der Tierarzt kann
aufgrund der Untersuchungsergebnisse seine Behandlung auf eine bestätigte Diagnose
stützen, die einen gezielten Medikamenteneinsatz erlaubt.
Gegenüber 2010 sind die Nachweise von anzeigepflichtigen Tierseuchen gesunken, es
traten lediglich fünf Salmonellosen in Rinderbeständen auf. Bei den meldepflichtigen
Tierkrankheiten gab es keine gravierenden Änderungen, zur Meldung kamen Salmonellen
beim Schwein und Schaf, Listeriosen bei Rind und Schaf sowie fünf Fälle von Paratuberkulose beim Rind.
660 Tiere, davon 551 Füchse, wurden auf das Vorliegen einer Tollwutinfektion untersucht.
Im Jahr 2011 wurden keine positiven Befunde erhoben.
Untersuchungen zur Überwachung und Nachweis von ausgewählten anzeigepflichtigen Tierseuchen
Tierseuche
Überwachung
Proben
Amerikanische Faulbrut
Ansteckende Blutarmut der Einhufer
Erregernachweise
Untersuchungen
Proben
Betriebe
1.274
1.283
234
46
593
640
0
0
9.326
10.169
0
0
Bemerkung
11.142
12.526
0
0
1.652 serologische Nachweise
beim Wildschwein
Details siehe Tab. 25
Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen)
412.682
416.615
0
0
4.646 serologische Nachweise
Bovine Virus Diarrhoe
Aujeszkysche Krankheit
Blauzungenkrankheit
314.645
319.690
206
55
Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
80.484
86.447
0
0
Enzootische Leukose der Rinder
75.667
75.832
0
0
7.424
8.805
36
9
Geflügelpest/Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden
Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen
Newcastle-Krankheit
Psittakose
124
321
4
3
1.908
2.049
196
30
542
790
10
9
7x Taube, 3x Impfvirusnachweis Huhn
)*
45
45
2
2
18.603
20.348
390
9
8.939
9.120
0
0
660
660
0
0
Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)
12.796
12.796
0
0
Tuberkulose der Rinder (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae)
12965
12998
0
0
124
320
5
4
Salmonellose der Rinder
Schweinepest
Tollwut
Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden
180x Karpfen, 16x Koi
Details siehe Tab. 4
)* Psittakose entfällt ab 26.07.2011 gemäß Bundesgestzblatt 2011 Teil 1 Nr. 37 vom 25.07.2011 aus der Anzeigepflicht und wird in der Meldepflicht ab 26.07.2011 der
Chlamydiose (Chlamydophila Spezies) zugerechnet
| 23
Untersuchungen zur Überwachung und Nachweis von ausgewählten meldepflichtigen Tierkrankheiten
Krankheit
Überwachung
Erregernachweise
Proben
Untersuchungen
Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM)
2.442
2.442
0
0
Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)
1.370
1.371
105
77
Chlamydiose (Chlamydophila Spezies) *)
1.198
1.209
7
6
48
48
1
0
Echinokokkose
Equine Virus-Arteritis-Infektion
Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
Listeriose (Listeria monocytogenes)
Mareksche Krankheit (akute Form)
Niedrigpathogene aviäre Influenza der Wildvögel
Paratuberkulose*****)
Q-Fieber
Salmonellose (Salmonella spp.) **)
Tularämie
Tuberkulose ***)
*)
Proben
Betriebe ****)
91
91
0
0
233
383
2
1
3.369
3.372
34
29
54
55
16
14
358
383
0
0
74.952
87.960
356
35
1.684
1.684
2
2
13.453
25.970
392
179
144
144
0
0
2.531
2.531
0
0
ab 26.07.2011 incl. Psittakose gemäß Bundesgestzblatt 2011 Teil 1 Nr. 37 vom 25.07.2011
**)ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht sowie Salmonellosen und ihre
Erreger des Rindes, soweit eine Anzeigepflicht nach § 1 Nummer 28 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht
***)ausgenommen Mycobacterium bovis inklusive deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 der Verordnung über anzeigepflichtige
Tierseuchen besteht
****) incl. Kleintierhalter
*****) Stand 19.03.2012 (positive Erregernachweise bis zu 12 Monate nach Probeneingang erst nachweisbar!)
Parasitologische Diagnostik
Über 9000 Proben wurden parasitologisch bearbeitet. Es kamen Kot-, Haar-, Haut-, Organproben sowie Federn und Körperteile zur Untersuchung. Die Untersuchungen erfolgten
auf Endo- und Ektoparasiten. Ein weiterer Schwerpunkt war das Trichinellenmonitoring,
welches seit 2008 durchgeführt wird. Anlass war der amtliche Nachweis von Trichinella
spiralis in einem erlegten Wildschwein im November 2007. In den Monitoringzeitraum
fielen bislang zwei weitere Trichinellenfunde bei Wildschweinen.
Spezielle Bakteriologie und Mykologie
Die bakteriologische Untersuchung auf Salmonellen nahm mit 36.636 Kotproben den
größten Umfang ein, Hauptanteil waren Proben vom Rind (49 Prozent). Der Nachweis
von Salmonellen ist bei Schweinen, kleinen Wiederkäuern, Hunden und Katzen meldepflichtig, bei Rindern ist jeder Salmonellennachweis anzeigepflichtig. Die Salmonellennachweisrate bei den Rindern lag mit 2,1 Prozent höher als im Jahr 2010 (0,8 Prozent), bei
Hühnern mit 1,5 Prozent nur geringgradig über der Rate des letzten Jahres (1,3 Prozent),
bei Schweinekotproben war hingegen eine Reduktion (von 15,5 Prozent auf 10,6 Prozent)
zu verzeichnen. Wie im Vorjahr zeigt sich mit 40,1 Prozent in der Gruppe der Amphibien/
Reptilien der größte Anteil der positiven Salmonellennachweise, bei Hunden/Katzen lag
die Rate ähnlich wie im Vorjahr (1,1 Prozent) bei 1,6 Prozent (Details siehe Homepage).
Ein weiterer Schwerpunkt war die Untersuchung auf thermophile Campylobacter-Spezies.
Der Hauptanteil der positiven Nachweise konnte bei Hunden mit 11,34 Prozent geführt
werden. Die Ergebnisse zeigen, dass aus Sicht des Verbraucher- und Infektionsschutzes
neben den Nutztieren auch bei den Haus- und Heimtieren weiterhin ein großes Augenmerk auf bakteriellen Erreger mit Zoonosepotential gelegt werden muss.
Milchhygienische Untersuchungen/Mastitisdiagnostik
Im Jahr 2011 wurden 214.784 Rohmilchproben untersucht. Neben der bakteriologischen
Erre­ger­isolierung und -identifizierung wurden auch 5.891 elektronische Zellzahlbestimmungen und 2.486 Resis­­­tenztestungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen,
dass Sc. uberis, Staph. aureus, Sc. dysgalactiae, Enterobacteriaceae sowie KNS die fünf
am häufigsten aus Rohmilchproben isolierten Erreger sind. Achtmal wurde Listeria monocytogenes aus Rohmilchproben vom Rind isoliert (meldepflichtig). Nach 2010 wurde wiederum bei einer Kuh mit klinischer Mastitis Salmonella Dublin in Reinkultur isoliert.
24 |
Serologie, Virologie, diagnostische Molekularbiologie
449.647 eingesandte Blutproben wurden auf 723.342 Parameter untersucht. Der überwiegende Teil der Untersuchungen erstreckt sich auf die serologische Diagnostik im
Rahmen der BHV1-Endsanierung in den Rinderbeständen sowie die Überwachung der
Freiheit von anzeigepflichtigen Tierseuchen (Brucellose, Leukose, Aujeszkysche Krankheit,
Schweinepest u. a.).
Molekularbiologische Methoden sind in der Routinediagnostik nicht mehr wegzudenken und
finden eine breite Anwendung. Der deutliche Anstieg der Untersuchungszahlen resultiert
u. a. aus der im Januar 2011 einsetzenden Untersuchungspflicht aller neugeborenen Kälber
auf BVDV (206.210 Ohr­stanzproben, 99.687 Blutproben), der Zunahme von Untersuchungen auf Paratuberkulose (Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse) und dem Ausbruch
der niedrigpathogenen aviären Influenza in Sachsen (9 betroffene Betriebe, 190 Kontaktbetriebe; 2582 untersuchte Proben).
Die virologischen Untersuchungen von Karpfen haben 2011 weiter zugenommen. Aufgrund umfangreicher Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden 1.929 Proben
auf Koiherpesvirus (Vorjahr: 1.574) und 101 Proben (Vorjahr: 43) auf das Virus der Frühjahrsvirämie der Karpfen (SVCV) molekularbiologisch untersucht
Palette selbst hergestellter Nährmedien
| 25
Der Bericht zur amtlichen
Lebensmittelüberwachung
Überwachung vor Ort
(amtliche Betriebskontrollen)
Von den 13 sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern (LÜVÄ) der
Landkreise und kreisfreien Städte werden alle Betriebe erfasst, die regelmäßig amtlich zu
kontrollieren sind. Dies sind alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind. Hinzu kommen Betriebe, die Bedarfsgegenstände,
kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen und vermarkten. 2011 wurden so
63.607 Betriebe erfasst. Im Vergleich zu 2010 mit 63.311 erfassten Betrieben ist eine
leichte Zunahme zu verzeichnen. Insgesamt blieb die Struktur der sächsischen Lebensmittelwirtschaft der letzten Jahre erhalten.
Dienstleistungsbetriebe wie Küchen, Kantinen, Gaststätten und Imbisseinrichtungen
dominieren nach wie vor mit 39,7 Prozent aller erfassten Betriebe, gefolgt von den Einzelhändlern mit 31,3 Prozent. Handwerklich strukturierte Betriebe, wie Bäckereien und
Fleischereien, sowie Direktvermarkter von Lebensmitteln, werden in der Statistik als
Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, erfasst. Ihr Anteil
beträgt derzeit 5,5 Prozent.
Klassifizierung der erfassten Betriebe nach Betriebsgattungen
Ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Überwachungstätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften durch Inspektionen der Betriebe vor Ort. Von
den insgesamt 63.607 erfassten Betrieben wurden 2011 insgesamt 39.064 Betriebe, also
61,4 Prozent, kontrolliert und dabei 87.632 Inspektionsbesuche durchgeführt. In 2.369 Betrieben, also 6,1 Prozent, wurden erhebliche Mängel festgestellt, die „amtliche Maßnahmen“ zur
Folge hatten. 2010 waren es nur 5,1 Prozent.
26 |
Weniger gravierende Verstöße werden auch sanktioniert, jedoch nutzen die Behörden
hier andere Mittel, die an anderer Stelle statistisch ausgewertet werden.
Die Verstöße werden für die statistische Auswertung auch weiterhin in fünf Arten untergliedert. Eine Übersicht zu Verstoßarten und den jeweils zu Grunde liegenden Mängeln
enthält die nachfolgende Tabelle 1.
Übersicht über die erfassten Verstöße
Art des Verstoßes
Berücksichtigte Mängel bei der:
Hygiene
betrieblichen Eigenkontrolle und/oder Schulung der Mitarbeiter
Hygiene allgemein
baulichen und/oder technischen Ausstattung der Räume und Geräte,
Hygiene des Personals
Zusammensetzung
Qualität der Rohstoffe oder hergestellten Lebensmittel, Rückstände
Kennzeichnung /
Aufmachung
Kennzeichnung von Lebensmitteln bzw. Warenpräsentation
Andere Mängel
Einhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z. B. Rückverfolgbarkeit)
Unter Berücksichtigung dieser Einteilung ergibt sich die in Abbildung 2 dargestellte Verteilung der Verstöße. Demnach waren etwa 64 Prozent aller bei den Betriebskontrollen
festgestellten Verstöße, wie schon in den Vorjahren, hygienischen Mängeln in den Betrieben zuzuordnen. Die Mängel in diesem Bereich sind im Vergleich mit den Vorjahren somit
auf einem unverändert hohen Niveau vorhanden. Allein die Mängel in der allgemeinen
Hygiene, also die mangelhafte bauliche oder technische Ausstattung von Produktionsräumen oder eine unzureichende Prozess- und Personalhygiene, machen 43,0 Prozent der
erfassten Verstöße aus und liegen auf Vorjahresniveau.
Aufgrund der Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen zum Thema Lebensmittel-Imitate in
der Gastronomie im Jahr 2010 wurden diese Kontrollen auch 2011 fortgesetzt. Daher ist
auch im Jahr 2011 ein Anstieg bei der Zahl der Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften bzw. Aufmachung von 20,2 Prozent auf 22,6 Prozent zu verzeichnen.
Verstöße bei Betriebskontrollen (Sachsen)
Aufgrund erheblicher Verstöße bei den Kontrollen wurden 2011 unfangreiche behörd­liche Maßnahmen veranlasst. Rund ein Drittel aller Verstöße wurden durch Verwarnungen mit Verwarngeld geahndet. Bei 27,7 Prozent aller Verstöße wurden Auflagen zur
Mängelbeseitigung in Form von Ordnungsverfügungen erteilt. Im Jahr 2010 war dies
| 27
nur in 24,4 Prozent der Fälle notwendig. Die Einleitung von Strafverfahren erfolgte im
Berichtsjahr lediglich in 31 Fällen.
Bei Maßnahmen, die in Fällen weniger gravierender Verstöße eingeleitet wurden, handelte es sich im Wesentlichen um 15.633 Anordnungen der Behörden zur Abstellung der
Mängel. Das sind 3.133 Anordnungen mehr als 2010 (12.500) erforderlich waren und sie
stellen einen starken Anstieg dar.
Behördliche Maßnahmen bei Feststellung von erheblichen Verstößen bei Betriebskontrollen (Sachsen)
Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen
Neben der Inspektion der Betriebe vor Ort ist die Begutachtung von Lebensmitteln, Wein, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen ein wesentlicher Bestandteil
der amtlichen Lebensmittelüberwachung. In fast jedem vierten Betrieb wurden im Rahmen
der Betriebskontrolle auch Proben entnommen. 24.311 Proben wurden der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zur Untersuchung
und Begutachtung übergeben. Im Ergebnis wurden bei 2.907 Proben, also etwas mehr als
10 Prozent, der untersuchten Proben Mängel festgestellt. Im Jahr 2010 waren von insgesamt
24.855 Proben 2.700 Proben (10,9 Prozent) beanstandet worden, also etwas weniger. Der
Anstieg der Bean­standungen ist dabei nicht mit einer generell schlechteren Einhaltung der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften gleichzusetzen. Vielmehr zeigt die Zunahme der Beanstandungen, dass die Proben verstärkt risikobasiert ausgewählt und entnommen werden.
Im Berichtsjahr 2011 basierten fast 70 Prozent aller Beanstandungen auf einer fehlerhaften Kennzeichnung und Aufmachung. Der Trend der Vorjahre setzte sich somit ungehindert fort. Waren es im Jahr 2009 noch 58,7 Prozent aller Beanstandungen, die allein
auf unzureichende oder rechtswidrige Kennzeichnung zurückgingen, so hatte sich deren
Anteil 2010 bereits auf 62,9 Prozent erhöht. Hierzu zählten vor allem unzutreffende und
damit irreführende Werbeaussagen, aber auch die mangelhafte Kennzeichnung in Bezug
auf die Zusammensetzung und den Energiegehalt von Lebensmitteln.
Die bei der amtlichen Untersuchung von Proben festgestellten Beanstandungen waren für
die LÜVÄ Anlass, behördlichen Maßnahmen einzuleiten. Im Jahr 2011 wurden 28,3 Prozent der Fälle mit Bußgeld geahndet, gefolgt von Verwarngeldern mit 21,5 Prozent. Im
Jahr 2010 wurden im Vergleich dazu lediglich in 23,8 Prozent der Fälle Bußgeldverfahren
eingeleitet. Im Berichtsjahr wurden bei 14,1 Prozent der untersuchten Proben Bescheide
28 |
Beanstandungen bei Probenuntersuchungen (Sachsen)
zur Mängelbeseitigung erlassen. Strafverfahren mussten nur in 29 Fällen (2010: 63 Fälle)
eingeleitet werden. In einzelnen Fällen wurden Inverkehrbringungsverbote und Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen verfügt.
Da bei der Auswahl der Proben das gesamte Warensortiment berücksichtigt wird, werden selbstverständlich auch Proben von Herstellern oder Importeuren entnommen und
untersucht, die nicht in Sachsen ansässig sind. Werden bei der Untersuchung dieser Proben von der LUA Mängelbeanstandungen festgestellt, erfolgt die Weiterleitung der entsprechenden Gutachten an die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Im
Jahr 2011 war dies in 1.642 Fällen notwendig.
Behördliche Maßnahmen im Ergebnis von Probenuntersuchungen (Sachsen)
| 29
Anteil der Proben mit Verstößen an Proben gesamt nach Produktgruppen (in Prozent) laut E2 (Sachsen) im Jahr 2011
30 |
Auffälligkeiten – Produktgruppen mit
­vermehrten Beanstandungen
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Die hohe Beanstandungsquote im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien liegt in
einer bewussten Schwerpunktsetzung bei den Kontrolleinrichtungen begründet. Mehrere der systematisch beprobten Produktkategorien erwiesen sich mängelbehaftet
und wurden deshalb verstärkt ins Visier genommen. So wurden beispielsweise bei Einweg-Partytellern aus Karton mit lediglich einer Ausnahme hohe Mineralölübergänge
auf die Prüfsimulanzien festgestellt. Küchenutensilien aus Polyamid erwiesen sich in
den meisten Fällen als nicht ausreichend stabil bei Kontakt mit heißen Lebensmitteln.
Schneidbretter aus Bambus fielen in zahlreichen Fällen durch sensorische Mängel und
die Abgabe biozid wirkender Substanzen auf. Weitere problematische Produktgruppen stellten farbig bedruckte Servietten sowie Bäckertüten und Einwickelpapiere dar.
Zudem wurde bei Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff der Pflicht zur Ausstellung einer Konformitätserklärung häufig nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt
Sonstige Bedarfsgegenstände (u. a. Bekleidung, Spielwaren) waren aufgrund ungeeigneter Materialzusammensetzung und damit verbunden der Freisetzung gesundheitlich
bedenklicher Stoffe (Dispersionsfarbstoffe, PAK, Phthalatweichmacher) sowie wegen
einer unzureichenden Kennzeichnung, zumeist der fehlenden Herstellerangabe oder einer
mangelhaften Textilkennzeichnung, auffällig.
Kosmetische Mittel
Bei kosmetischen Mitteln war eine fehlerhafte Kennzeichnung verantwortlich für den
größten Anteil der Beanstandungen. Bemängelt wurden vor allem Fehler bei der Angabe
der Inhaltsstoffe.
Weiterhin trugen irreführende Werbeaussagen erheblich zu den Beanstandungen bei.
Darunter fielen Aussagen zu wertgebenden Inhaltsstoffen, deren beworbene Gehalte
analytisch nicht bestätigt werden bzw. Aussagen zu Wirkungen, zu denen keine wissenschaftlichen Nachweise vorgelegt werden können.
Gezielte risikoorientierte Probenahmen führten ebenfalls zu hohen Beanstandungsquote
n. So wurden zum Beispiel 82 % aller untersuchten Tattoofarben beanstandet.
Lebensmittel für besondere Ernährungsformen
Auch bei Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke – betroffen waren hier vor
allem Nahrungsergänzungsmittel sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung –
waren Kennzeichnungsverstöße die mit Abstand häufigste Ursache von Beanstandungen. Nahrungsergänzungsmittel wurden regelmäßig mit Wirkungsbehauptungen
vermarktet, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert und damit irreführend
waren. Tragfähige Basis für die Beurteilung sind inzwischen Stellungnahmen der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Rahmen der Überprüfung eingereichter gesundheitsbezogener Angaben nach Health-Claims-Verordnung
veröffentlicht wurden. Weitere häufige Kennzeichnungsmängel waren die ungenaue
Angabe der vermeintlich der Nahrungsergänzung dienenden Stoffe oder Stoffklassen
und die Auslobung von Stoffen, deren Gehalt für eine wirksame Ergänzung der Nahrung nicht relevant ist.
In fünf Fällen wurden Nahrungsergänzungsmittel als nicht zugelassene und deshalb nicht
verkehrsfähige Funktionsarzneimittel beurteilt.
Säuglings- und Kleinkindernahrung entsprach bezüglich der stofflichen Beschaffenheit
in aller Regel den strengen gesetzlichen Vorschriften.
Alkoholische Getränke außer Wein
Bei Spirituosen (alkoholische Getränke außer Wein) lag der Schwerpunkt der Beanstandungen in der Überschreitung der Toleranz bei der Deklaration des Alkoholgehaltes.
Zulässig sind lediglich Abweichungen von 0,3 Prozent. Der analytisch bestimmte Alkoholgehalt wich bei einigen Proben aber deutlich stärker vom deklarierten Wert ab. Unter
stofflichen Gesichtspunkten wurden Überschreitungen des Zielwertes für Ethylcarbamat
bei Steinobstbränden, der zur Irreführung geeignete Zusatz von künstlichen Aromen bei
| 31
einem Fruchtsaftlikör sowie die Überschreitung des in der Aromenverordnung festgelegten Gehaltes an beta-Asaron bei einem Bitterlikör festgestellt.
Alkoholfreie Getränke
Bei alkoholfreien Getränken dominierten ebenfalls die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften. Neben der Verwendung unzulässiger gesundheits- oder krankheitsbezogener
Angaben sowie der fehlenden Kenntlichmachung des zugesetzten Antioxydationsmittels
Ascorbinsäure wurden mehrmals auch deutliche Abweichungen analytisch bestimmter
Vitamin- bzw. Mineralstoffgehalte von den deklarierten Werten festgestellt. Mehrmals
wurde in Getränken Schimmelbildung nachgewiesen, die zum Teil zur sensorisch wahrnehmbaren Bildung von Pentadien aus Sorbinsäure führte.
Kräuter und Gewürze
Die Hauptbeanstandungsgründe in dieser Warengruppe waren ein zu hoher Sandgehalt oder ein zu geringer Gehalt an ätherischen Ölen (wertgemindert), Kennzeichnungsmängel wie fehlende deutsche Kennzeichnung, unvollständiges oder fehlendes
Zutatenverzeichnis, fehlende Angabe der Nennfüllmenge und fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum sowie eine irreführende Verkehrsbezeichnung oder irreführende Angaben wie die Bezeichnung als Gewürze oder Gewürzmischungen, obwohl diese Erzeugnisse als Zutat(en) Salz und/oder den Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat
enthielten.
Zuckerwaren
Im Bereich der Zuckerwaren blieb die Beanstandungsquote im Vergleich zum Vorjahr
ähnlich hoch. Jährlich wiederholend liegt das Hauptproblem in der nicht vorschriftsmäßigen Kennzeichnung der Erzeugnisse. Die möglichen Fehlerursachen reichen von fehlerhaften oder gar fehlenden Pflichtkennzeichnungselementen bis hin zu teilweise fakultativ jedoch falsch angebrachten Nährwertangaben. Im Bereich der vorgeschriebenen
Angaben bei Farb- und Konservierungsstoffen waren diverse Mängel auffindbar. Sei es
die fehlende Kenntlichmachung oder ein nicht angebrachter vorgeschriebener Warnhinweis bei speziellen Azofarbstoffen. Sogar ein gesundheitlich äußerst bedenklicher, nicht
zugelassener Farbstoff (Rhodamin B) konnte bei einer asiatischen Süßware identifiziert
werden.
Des Öfteren können auch Bestandteile potenziell allergener Zutaten nachgewiesen werden, welche in der Etikettierung der Produkte nicht aufgeführt sind. Hier gilt es zu klären,
wie es zum Vorhandensein dieser Anteile kommt.
Da in dieser Produktkategorie viel mit Aromen gearbeitet wird, werden diese bei entsprechender Auslobung der Natürlichkeit ebenfalls überprüft. So kommt es auch zu der
Erkenntnis, dass anstelle natürlicher Aromen auch Stoffe, die den Natürlichen gleich sind,
jedoch auf synthetische Weise gewonnen wurden, eingesetzt werden.
Fette/Öle und Zusatzstoffe
Bei der Produktgruppe der Fette und Öle dominierten – wie auch in den Vorjahren –
Abweichungen von geltenden Kennzeichnungsvorschriften.
Gehäuft traten 2011 Öle mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen den in der Nährwertkennzeichnung angegebenen Mengen und den analytisch bestimmten Gehalten an Fettsäuren auf. Dies betraf sowohl die Angabe der Fettsäuregruppen (gesättigte Fettsäuren,
einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren) als auch einzelne
Fettsäuren wie Linol- und Linolensäure. Die Erzeugnisse wurden als irreführend beurteilt.
Die sensorische und chemisch-physikalische Beschaffenheit gebrauchter Frittierfette ist
nach wie vor problematisch. Von den zur Untersuchung eingereichten Proben waren acht
Prozent als zum Verzehr und damit auch zur Herstellung von frittierten Lebensmitteln
nicht mehr geeignet. Mehr als doppelt so hoch ist zudem der Anteil gebrauchter Frittierfette, welche sensorisch noch akzeptabel waren, deren chemisch-physikalische ermittelte
Qualität jedoch auf eine zu lange oder ungeeignete Nutzung schließen ließ. Hier wurden
Befundmitteilungen erstellt, um auf das Problem hinzuweisen – diese Proben sind also
von der Statistik der Beanstandungen nicht mit erfasst.
Auch bei den Zusatzstoffen beruhten Beanstandungen vorrangig auf unzureichender
Deklaration. Diese muss seit Anfang 2010 neuen Anforderungen genügen. Eine häufige Abweichung ist die pauschale Angabe „für Lebensmittel“ obwohl Verwendungsbeschränkungen bestehen. In solchen Fällen wäre die korrekte Angabe „für Lebensmittel
– begrenzte Verwendung“ oder eine genaue Angabe des Verwendungszweckes.
32 |
Landesüberwachungsprogramme (LÜP) 2011
im Bereich Lebensmittelsicherheit
LÜP „Hygienepraxis in der Gastronomie“
Im Ergebnis des Bundesüberwachungs-Programms aus dem Jahr 2007 sowie des Landes­
überwachungs-Programms von 2009 wurden die Eigenkontrollen in der Gastronomie
aufgegriffen.
Ziel war festzustellen, ob die in den Vorjahren festgestellten erheblichen Mängel bei der
Umsetzung der geforderten Hygienestandards in der Gastronomie weiterhin bestehen.
Geprüft wurden die seitens der gastronomischen Einrichtungen eingeleiteten Maßnahmen zu Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfungsprophylaxe, Personalschulungen sowie betrieblichen Eigenkontrollen. Die Kontrollen erfolgten unter Verwendung
einer speziellen Checkliste in insgesamt 254 Speisegaststätten. Die Auswertung ergab,
dass keine Veränderung der Situation im Gastronomiebereich festzustellen ist. Es zeigten
sich erneut erhebliche Probleme bei den Eigenkontrollen, aber auch bei der Erfüllung der
Basishygiene (Reinigung und Desinfektion, Personalschulungen und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen). In 41 Prozent der kontrollierten Gaststätten erfolgte die Kontrolle
auf Schädlingsbefall unregelmäßig bis gar nicht (2009: 33 Prozent). Eine Dokumentation der Eigenkontrollen einschließlich des Artikel-5-Verfahrens wurde nur von relativ
wenigen Einrichtungen durchgeführt (33 Prozent). Im Bereich des Schädlingsbekämpfungsmonitorings wurde sehr häufig auf eine Dokumentation verzichtet. Ähnliches gilt
für Reinigungs- und Desinfek­tionsmaßnahmen. Etwas häufiger, allerdings in immer noch
unzureichendem Maß, erfolgte die Dokumentation hinsichtlich Personalschulungen und
Temperaturkontrollen.
Im Ergebnis der durchgeführten Kontrollen wurden in 114 Fällen Auflagen im Kontroll­
bericht gemacht und in neun Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet.
Hygienepraxis in der Gastronomie
Betriebsart:
Speisegaststätten
SN
gesamt
1. Anzahl
der kontrollierten
Betriebe
insgesamt
2. Anzahl der Betriebe nach 1., in denen Mängel bei
der Eigenkontrolle einschl. Verfahren nach
Art. 5 VO (EG) 852/2004 vorgefunden wurden bzgl.:
Verfahren
n. Art. 5
VO (EG)
852/2004
254
169
Dokumentation
HACCP
Reinigung
und
Desinfektion
Personalschulung
Schädlingsbekämpfung
169
29
66
104
Getroffene Maßnahmen bei Verstößen
Doku- Keine Auflamenge im
tation ­
KonHytrollbegiene
richt
allg.
196
121
Mündl.
Verwarnung
114
2
Schriftl. Schriftl. Buß- StrafVerVerfü- geld anzeige
wargung
nung
3
1
2
1
Übersicht der untersuchten Bio-Lebensmittel
Lebensmittel
Anzahl Proben
insges.
davon aus
Sachsen
davon aus
der EU
davon
aus Drittländern
Anzahl an Proben zur Untersuchung auf
PSM*
pwS**
13
13
Schwermetalle
Nitrat
Honig
13
4
1
8
Milch
16
16
0
0
Fleisch
18
18
0
0
Äpfel
22
13
8
1
Erbsen
10
10
0
0
10
Möhren
25
11
10
4
25
25
25
Kartoffeln
20
11
0
9
20
20
20
Getreide
19
19
0
0
19
19
143
102
19
22
109
Insgesamt
Mykotoxine
GVO***
13
16
18
22
47
64
19
45
19
13
*Pflanzenschutzmittelrückstände
**
Rückstände an pharmakologisch wirksamen Substanzen
*** gentechnisch veränderte Organismen
| 33
LÜP „Belastungssituation bei Bio-/Öko-Lebensmitteln“
Die Nachfrage der deutschen Verbraucher nach Öko-Lebensmitteln steigt kontinuierlich.
2011 wurde deshalb in Sachsen ein spezielles Untersuchungsprogramm im Bereich ökologisch erzeugter Lebensmittel durchgeführt und entsprechende Proben auf Rückstände und
Kontaminanten untersucht. Dabei sollte die Belastungssituation ausgewählter Bio-Lebensmitteln sächsischer Erzeuger bzw. Direktvermarkter und entsprechender Bio-Importware
aus dem Handel überprüft werden. Die Untersuchungen konzentrierten sich dabei auf die
Primärerzeugnisse Honig, Milch, Fleisch, Äpfeln, Erbsen, Möhren, Kartoffeln und Getreide.
Im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms wurden 143 ausgewählte Bio-Lebensmittel
auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln, pharmakologisch wirksame Stoffe, Schwermetalle, Mykotoxine, Nitratgehalte bzw. gentechnisch veränderte Organismen untersucht.
Dabei stammten 102 Proben von sächsischen Erzeugern, 19 Proben aus EU-Mitgliedstaaten und 22 Proben aus Drittländern. Insgesamt musste nur eine Probe wegen Überschreitung der Höchstmenge an Cadmium lebensmittelrechtlich beanstandet werden. In
insgesamt acht Fällen waren Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bzw. gentechnisch
veränderten Organismen nachweisbar, die weitere Überprüfungen durch die für den ökologischen Landbau zuständige Behörde er forderlich gemacht haben.
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 47 Proben von Bio-Lebensmitteln auf mehr als 40 antimikrobielle Substanzen untersucht. Pharmakologisch wirksame Stoffe wurden in keiner
der untersuchten Proben nachgewiesen.
Untersuchungsergebnisse in Bezug auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen
­Substanzen
Lebensmittel
Anzahl Proben
insgesamt
davon aus
Sachsen
davon aus der
EU
davon aus
Drittländern
Anzahl positiver Nachweise
Bio-Honig
13
4
1
8
0
Bio-Milch
16
16
0
0
0
Bio-Fleisch
18
18
0
0
0
Insgesamt
47
38
1
8
0
109 Bio-Lebensmittel wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In
lediglich sechs Proben (5,5 Prozent) konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden (Nachweisgrenze > 0,01 mg/kg). Keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln wurden in den sächsischen Bio-Erbsen, Bio-Möhren, Bio-Weizen und Bio-Roggen
sowie in Bio-Kartoffeln aus Ägypten nachgewiesen. In keinem Fall wurden aber die geltenden Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände überschritten. Rückstände
wurden gefunden in einer Probe Bio-Honig aus Sachsen, je eine Probe Bio-Äpfel aus
Sachsen, Österreich und Italien sowie eine Probe Bio-Möhren aus den Niederlanden und
eine Probe Bio-Dinkel aus Sachsen. In zwei von diesen sechs Proben wurden Mehrfachrückstände gefunden. In einer Probe Bio-Äpfel aus Österreich wurden zwei Wirkstoffe, in
einer Honigprobe aus Sachsen fünf verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen.
Von 13 untersuchten Honigproben konnten in zwei Fällen molekularbiologisch Spuren
von R
­ oundup Ready™-Soja (GTS 40-3-2) nachgewiesen werden. Es handelte sich hierbei
um Importhonige.
Weiterhin wurden im Rahmen dieses Programms ausgewählte Proben auch auf deren
Gehalte an Blei und Cadmium, Nitrat sowie Mykotoxinen untersucht
Keine der untersuchten Proben Möhren und Kartoffeln wiesen Gehalte auf, die über den
geltenden Höchstmengen für Blei oder Cadmium lagen.
In einer Probe Dinkel aus Sachsen wurde eine Höchstmengenüberschreitung bei Cadmium festgestellt und die Probe entsprechend beanstandet. Im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüber­wachung wurden die Lieferwege ermittelt und Maßnahmen eingeleitet,
die sicherstellen sollten, dass die Ware nicht in den Verkehr gebracht wird.
Zusammenfassend zeigt der Vergleich der Rückstandssituation ausgewählter Bio-Lebensmittel sächsischer und ausländischer Erzeuger, dass sächsische Produkte in der Regel geringer belastet sind. Aber auch bei Erzeugnissen ausländischer Erzeuger wurden Rückstände
nur in geringem Umfang festgestellt. In den Fällen, in denen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bzw. Spuren von gentechnisch veränderten Organismen festgestellt wurden,
erfolgte eine Information der für die Überwachung der Vorschriften des ökologischen Landbaus zuständigen Behörde, um weitergehende Ermittlungen vornehmen zu können.
34 |
Untersuchungsergebnisse in Bezug auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln
*
Lebensmittel
Anzahl
Proben
insges.
davon aus davon aus
davon
Sachsen
der EU
aus Drittländern
Anzahl davon aus davon aus
davon
Anzahl Pro- Anzahl Proben
Proben
Sachsen
der EU
aus Dritt- ben über der mit Mehrfachüber der
ländern
Höchstrückständen
Nachweismenge
grenze
Bio-Honig
13
4
1
8
1
1
0
0
0
1 (Herkunft
Sachsen)
Bio-Äpfel
22
13
8
1
3
1
2
0
0
1 (Herkunft
EU)
Bio-Erbsen
10
10
0
0
0
-
-
-
0
-
Bio-Möhren
25
11
10
4
1
0
1
0
0
0
Bio-Kartoffeln
20
11
0
9
0
-
-
-
0
-
Bio-Weizen
10
10
0
0
0
-
-
-
0
-
Bio-Roggen
6
6
0
0
0
-
-
-
0
-
Bio-Dinkel
3
3
0
0
1
1
-
-
0
0
Insgesamt
109
68
19
22
6
3
3
0
0
2
Nachweisgrenze < 0,01 mg/kg
LÜP „Kontrollen bei Herstellern von Lebensmittelbedarfsgegenständen
unter Sachverständigenbeteiligung der LUA“
Das Landesweite Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Guten Herstellungspraxis
(GMP) wurde 2008 initiiert, um die betriebliche Implementierung der neuen Anforderungen zu kontrollieren. Schwerpunktmäßig sollte erreicht werden, dass die Betriebe
rechtskonforme und zutreffende Konformitätserklärungen (soweit zutreffend) für ihre
Produkte ausstellen und weitergeben und seitens der verantwortlichen Hersteller der
Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit an Lebensmittel abgegebener Stoffe
schlüssig geführt werden kann.
Im Rahmen von insgesamt neun Teamkontrollen wurden unterschiedliche Betriebsarten kontrolliert: Hersteller von Servietten, von Kunststoffverpackungen, von keramischen Erzeugnissen, von twist-off-Verschlüssen und von Papier-, Karton- und Laminatverpackungen.
In keinem Fall wurde ein befriedigender Stand der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen festgestellt. Dies bestätigt die Ergebnisse der vorangegangenen Jahre.
Bei den Servietten-Herstellern resultieren insbesondere aus der Verwendung einer für
diese Anwendung ungenügend spezifizierten Druckfarbe Probleme, die bereits auch in
verschiedenen Beanstandungen zum Ausdruck kamen. In der Folge wurde ein intensiver
Dialog mit den Betrieben selbst sowie den Druckfarbenherstellern geführt, um zu einer
Verbesserung der Situation zu gelangen. Diese Bemühungen dauern zurzeit noch an.
Bei den Herstellern von Kunststoffverpackungen waren gegenüber 2009 deutliche Verbesserungen festzustellen, jedoch ist immer noch eine Diskrepanz zu den rechtlichen Vorgaben festzuhalten. So entsprachen die Konformitätserklärungen der Zulieferer sowie die
für die eigenen Produkte erstellten Erklärungen in einigen Punkten nicht den rechtlichen
Vorgaben. Eine vergleichbare Situation stellte sich auch für den überprüften Hersteller
von Twist-off-Verschlüssen dar.
Pizza-Käse-Imitat
LÜP Lebensmittelimitate
Die Auswertung des LÜP Lebensmittelimitate aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass knapp
die Hälfte aller kontrollierten Einrichtungen (vor allem Imbisseinrichtungen und Gaststätten)
Imitate einsetzt. 84 Prozent dieser Betriebe hatten dies nicht ausreichend kenntlich gemacht.
Das Kontroll­programm aus 2010 wurde daher im Jahr 2011 fortgesetzt, insbesondere um
zu prüfen, ob durch die systematische Kontrolle eine Verbesserung der Situation eingetreten ist. Dabei wurden im Freistaat Sachsen 233 Betriebe kontrolliert. Lebensmittelimitate,
vornehmlich in Bezug auf Käse oder Schinken, wurden in 43 Prozent aller kontrollierten
Betriebe (101) vorgefunden. In 90 dieser 101 Betriebe (89 Prozent) war die Verwendung der
Lebensmittel­imitate nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht. In vier Betrieben wurde
jeweils eine Verdachtsprobe entnommen, von denen drei Proben beanstandet wurden. Wie
auch im Jahr 2010 zeigte sich, dass in 51 Prozent der kontrollierten Imbiss­einrichtungen
und damit häufiger als in Speisegaststätten (40 Prozent) Lebensmittelimitate Verwendung
finden. In 87 Prozent der Imbisseinrichtungen, die Imitate verwendet haben, war die Angabe
der Zutaten nicht korrekt bezeichnet, bei den Gaststätten waren es 82 Prozent.
| 35
Lebensmittelimitate – Übermittlung der Ergebnisse 2011
Be1. Anzahl
triebsart der kontrollierten
Betriebe
insges.
Speisegaststätten SN
1151
2. Anzahl der
Betriebe
nach 1.,
in denen
Lebensmittelimitate
vorgefunden
wurden
61
3. Anzahl der
Betriebe
nach 2.,
in denen
keine
Kenntlichmachung
der
verwendeten
Imitate
erfolgte
50
4. Anzahl der
Betriebe
mit
Probe­nahme
5. Anzahl der
entnommenen
Proben
3
1
6. Anzahl der
beanstandeten
Proben
Getroffene Maßnahmen bei Verstößen
Keine
Auflage
im Kontrollbericht
1
102
15
schriftliche
Verwarnung
schrift­
liche
Verfügung
Bußgeld
Strafverfahren
3
1
4
2
1
mündl.
Verwarnung
Imbisseinrichtungen
SN
77
39
34
3
3
2
46
7
11
0
2
1
Bäcke­
reien SN
5
1
6
0
0
0
6
0
0
0
0
0
0
Gesamt
3 Betriebsarten
SN
233
101
90
6
4
3
154
22
7
12
4
4
2
In 29 Fällen (32 Prozent) wurden Maßnahmen eingeleitet und damit deutlich mehr als im
Vergleich zu 2010, wo nur in 19 Prozent der Fälle formelle Maßnahmen ergriffen wurden.
In 23 Fällen erfolgten Verwarnungen und Verfügungen, in zwei Fällen wurden Bußgeldverfahren und in zwei weiteren Fällen Strafverfahren eingeleitet.
EHEC-Kolonien auf Spezial-Nährboden
36 |
LÜP „EHEC-Untersuchung von erdnahem Obst und Gemüse sowie von Wasser,
das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, von sächsischen Erzeugern
p­ flanzlicher Lebensmittel“
Vor dem Hintergrund der Erkrankungen an EHEC/HUS, deren Ursache lange nicht geklärt
war und es zwischenzeitlich Hinweise darauf gab, dass Gemüse (Gurken, Tomaten, Salat)
mit EHEC Bakterien kontaminiert sein könnte, wurde geprüft, inwieweit sächsische Erzeugerbetriebe die entsprechenden Vorgaben einhalten.
Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden die Ergebnisse von Eigenkontrollen der Unternehmen sowohl hinsichtlich der Erzeugnisse als auch des zur Bewässerung verwendeten
Wassers geprüft, ob und ggf. welche mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse vorliegen. Für den Fall, dass mikrobiologische Untersuchungsergebnisse für das Bewässerungswasser vorliegen, sollten diese auf Abweichungen von der Trinkwasserverordnung
geprüft werden. Zudem sollten Proben von erdnahem Obst (Erdbeeren) und Gemüse
(Gurken, Tomaten, Salat, Radieschen, Kohlrabi, Blumenkohl u. a. m.) aus Freilandanbau
sowie von Wasser, das zur Bewässerung der Kulturen verwendet wird, entnommen werden.
Insgesamt erfolgten Kontrollen in 23 Unternehmen. In 15 dieser Unternehmen wurde
mit Bewässerung gearbeitet, davon nutzten sieben Unternehmen Bewässerungswasser
aus Brunnen. Sieben Unternehmen verarbeiteten ihre Erzeugnisse selbst weiter. Nur neun
Unternehmen konnten Eigenkontrollergebnisse vorlegen. Lediglich drei derjenigen Unternehmen, die Wasser aus Brunnen nutzten, hatten Eigenkontrollergebnisse vorzuweisen.
Insgesamt wurden 45 amtliche Proben entnommen.
Keine der untersuchten 45 Proben war zu beanstanden, die Hygienevorgaben waren im
Wesentlichen eingehalten. Bei den kontrollierten Unternehmen zeigte sich jedoch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Eigenkontrollen. Dies ist besonders bei
denjenigen Unternehmen, die eine Bewässerung aus eigenen Brunnen betreiben und Obst
und Gemüse selbst weiterverarbeiten, von Bedeutung.
Landesüberwachungs-Programm „Kontrolle von Lebensmitteln von vorrangig
­sächsischen Erzeugern auf Dioxine, Furane und dioxinähnliche polychlorierte
Biphenyle (PCDD, PCDF und dl-PCB)“
Dioxine (polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, PCDD/F) und polychlorierte
Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe toxischer Substanzen, die in der Umwelt ubiquitär vorkommen, sich in der Nahrungsmittelkette akkumulieren und so die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden können. Die Dioxinaufnahme des Menschen resultiert zu
95 Prozent aus dem Dioxingehalt der Lebensmittel. Insbesondere tragen hierzu Lebensmittel tierischer Herkunft, wie Fleisch, Milch, Fisch und Eier, bei.
Jedes Kongener aus der Gruppe der Dioxine bzw. der dioxinähnlichen PCB ist in unterschiedlichem Maße toxisch. Um die Toxizität dieser unterschiedlichen Verbindungen aufsummieren zu können und um Risikobewertungen und Kontrollmaßnahmen zu erleichtern, wurde das Konzept der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) eingeführt. Damit lassen
sich die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch relevanter Dioxin-Kongenere und
dioxinähnlicher PCB-Kongenere als quantifizierbare Einheiten ausdrücken, die als „Toxizitäts-Äquivalent“ bezeichnet werden.
Zum Schutz des Verbrauchers gelten rechtsverbindliche Höchstgehalte für verschiedene
Lebensmittel. Diese werden durch Auslösewerte ergänzt. Die Auslösewerte liegen unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Deren Überschreitung zeigt bereits eine überdurchschnittlich hohe Belastung auf. Bei der Feststellung von Auslösewertüberschreitungen
erscheint es geboten, die Belastungsquelle ausfindig zu machen und auszuschalten, um
so eine Reduzierung des Anteils an Dioxinen und PCB in Lebensmitteln zu erreichen.
Ziel des Landesüberwachungs-Programmes war, die Belastung von Lebensmitteln, insbesondere von sächsischen Erzeugern, mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB aufzuzeigen
und die Einhaltung der Höchstgehalte zu kontrollieren.
Insgesamt wurden 2011 wurden 170 Lebensmittelproben auf Dioxine und dioxinähnliche
Polychlorierte Biphenyle untersucht. Dabei handelte es sich um 149 Proben tierischer
Herkunft und 21 Proben pflanzlicher Herkunft.
Bei den Untersuchungsergebnissen sind die hohen Konzentrationen an Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB in Schaf- und Dorschleber bemerkenswert. Es musste - wie bereits
in den letzten Jahren - festgestellt werden, dass Schaf- und Dorschlebern sehr stark
belastet waren. Die untersuchten Schaflebern wurden nicht in den Verkehr gebracht.
Eine hohe Anzahl von Überschreitungen ist bei den Konzentrationen in Rindfleisch und
bei Wildproben festzustellen. Ebenso konnten gehäuft Überschreitungen des Auslösewertes und des Höchstgehaltes für Dioxine und dl-PCB in Rinderleber analysiert werden.
Bei Hühnereiern wurden nur sehr vereinzelt Überschreitungen des Höchstgehaltes bzw.
des Auslösewertes für Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle festgestellt.
Die Überprüfung der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB
wird weiterhin stattfinden. Die Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB über die
Nahrung muss soweit wie möglich minimiert werden.
Landesüberwachungs-Programm „Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)“
Der Einsatz der Gentechnik bei der Herstellung von Lebensmitteln ist gesetzlich geregelt.
So gibt es spezielle Vorgaben, die für eine „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung erfüllt sein
müssen. Die Untersuchungen auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen dienen zur Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen und zum
Nachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) und daraus hergestellter Produkte. Die Zunahme an gentechnisch veränderten Pflanzen und die Zulassungssituation fordern von den Überwachungsbeshörden eine fortlaufende Anpassung
und Erweiterung der Untersuchungsmethoden.
Im Rahmen dieses Programms wurden 565 Proben (davon 100 „Bio“ bzw. 25 „ohne
Gentechnik“) auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Pflanzen kontrolliert. In
34 Proben wurden dabei gentechnisch veränderte Bestandteile nachgewiesen, davon in
33 Proben gv-Soja.
Die zugelassene gentechnisch veränderte Sojabohnenlinie GTS 40-3-2 (Roundup Ready)
wurde in zwei Proben über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent nachgewiesen, ohne
dass die Verarbeitung in der Kennzeichnung angegeben wurde. Bis zum Schwellenwert
0,9 Prozent kann die Kennzeichnung entfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass
die Einträge an gentechnisch veränderten Bestandteilen zufällig bzw. technisch unvermeidbar sind.
| 37
In vier Proben wurden Bestandteile dieser Sojabohnenlinie mit Gehalten unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent ermittelt. Davon war jedoch eine Probe, welche 0,27 Prozent
GTS 40-3-2 enthielt, mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ausgelobt. Damit erfüllte
diese Probe nicht die Voraussetzungen für diese Kennzeichnung.
Ein kanadischer Raps-Klee-Honig enthielt DNA aus GT 73- und MS8-Raps, deren Zulassungen in der Europäischen Union für Lebensmittelzwecke auf raffiniertes Öl beschränkt
sind.
Ergebnisse der Untersuchungen auf GVO
GVO
Anzahl
Untersuchungen
Anzahl Proben,
in denen GVO
nachgewiesen
­wurden
Anzahl Proben
mit Gehalten
< 0,9 %
Anzahl Proben mit
Gehalten > 0,9 %
(verpflichtende
Kennzeichnung)
331*
27
Reis
184
-
-
-
Mais
174*
-
-
-
Raps
76*
(1)
-
-
18
-
-
-
4
-
-
-
4
-
-
-
23
-
-
-
Soja
Leinsamen
Tomate
Papaya
Screening
4
2
* einschließlich Honige
Landesüberwachungs-Programm „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) in Lebensmitteln“
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Schadstoffe, die bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material entstehen. Sie werden nur langsam
abgebaut und sind in der Umwelt weit verbreitet. In Lebensmittel gelangen sie vor allem
durch Verfahren der Lebensmittelherstellung und -behandlung wie Räuchern, Rösten
bzw. Trocknungsverfahren, bei denen Rauchgase in direkten Kontakt mit dem Lebensmittel kommen. Das Gefährdungspotenzial beruht auf der Kanzerogenität einiger Vertreter
dieser Stoffklasse.
Die 2005 verabschiedete europaweite Regelung für Benzo[a]pyren in verschiedenen Lebensmittelgruppen hielt nicht was sie erreichen sollte. Daher wurde eine Überarbeitung der Regelungen notwendig. Ab 1. September 2012 sind neue Höchstgehalte für PAK anzuwenden. Die
wichtigste Änderung ist die Einführung eines Höchstgehaltes für die Summe der vier PAK
Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen und Benzo[b]fluoranthen. Gleichzeitig bleibt
ein separater Höchstgehalt für Benzo[a]pyren erhalten. Damit kann die Menge an PAK auch
in solchen Proben kontrolliert werden, in denen sich kein Benzo[a]pyren nachweisen lässt,
aber andere PAK enthalten sind. So soll sichergestellt werden, dass von dem PAK-Gehalt in
Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
2011 wurden 129 Lebensmittelproben auf acht verschiedene PAK analysiert. Dabei wurden keine Höchstgehaltsüberschreitungen für Benzo[a]pyren festgestellt. In einem großen Teil der Proben war Benzo[a]pyren nicht nachweisbar. Auch in den meisten übrigen
Proben waren PAK nur in Spuren vorhanden. Dabei kommen die Substanzen Chrysen und
Benzo[b]fluoranthen fast immer in höheren Konzentrationen vor als Benzo[a]pyren.
Die Ergebnisse zeigten, dass überwiegend von einer sehr niedrigen PAK-Belastung auszugehen ist. Das trifft auch auf die bisher wenig untersuchten wärmebehandelten Fleischerzeugnisse zu.
Hohe PAK-Gehalte wurden in einer Probe Lorbeerblätter und in einem Nahrungsergänzungsmittel (Entwässerungskur Brennnessel, Spargel, Löwenzahn) festgestellt. Für diese
Lebensmittelgruppen existieren noch keine Höchstgehalte. Vergleichbare Proben enthielten nur geringe PAK-Mengen, was vermuten lässt, dass es sich hier um eine herstellungsbedingte Kontamination handelt.
Landesüberwachungs-Programm „Mykotoxine“
Mykotoxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte von Pilzen und toxisch für Mensch und
Tier. Sie können als Kontaminanten Lebensmittel verunreinigen und müssen deshalb in
vertretbaren Grenzen gehalten werden.
38 |
Im Landesüberwachungs-Programm wurden 600 Proben auf die Mykotoxine Aflatoxine B
und G, Ochratoxin A, Zearalenon, Deoxynivalenol, Patulin sowie Mutterkornalkaloide in
Matrices untersucht, die Belastungen mit diesen Stoffen aufweisen können. Dabei wurden in fünf Proben Überschreitungen der zulässigen Gehalte an Mykotoxinen festgestellt.
Zwei Proben getrockneter Feigen wiesen zu hohe Aflatoxingehalte auf, zwei Getreideproben zu hohe Gehalte an Ochratoxin A (Roggen) bzw. Deoxynivalenol (Weizen).
Bei der Untersuchung von Müsli mit hohem Rosinenanteil werden seit einigen Jahren die
einzelnen Bestandteile nach Möglichkeit vor der Untersuchung ausgelesen (Getreideanteil, Rosinenfraktion, Anteil restlicher Trockenfrüchte). Die daraus für die Rosinenanteile
ermittelten Gehalte für Ochratoxin A zeigen eine häufigere und im Mittel höhere Kontamination mit diesem Mykotoxin als normale Handelsware Rosinen.
Erstmalig wurden 2011 Getreideproben auf das Vorkommen von zwölf Mutterkornalkaloiden untersucht. In 22 Prozent der Proben wurden Mutterkornalkaloide in geringen
Gehalten nachgewiesen. Nur eine Roggenprobe wies einen höheren Summengehalt der
Alkaloide auf.
Wie auch schon in den vergangenen Jahren beobachtet, sind die früher oft als aflatoxinbelasteten Produkte Pistazien, Erdnüsse und Gewürze deutlich weniger oder gar nicht
mehr mit diesen Mykotoxinen belastet. Die untersuchten gemahlenen Haselnüsse waren
häufiger belastet als Erdnüsse oder Pistazien. Bei Gewürzen trat die Kontamination mit
Ochratoxin A in den Vordergrund.
Landesüberwachungs-Programm „Allergene“
Lebensmittelallergien beeinträchtigen das Leben vieler Menschen. Die Nahrung stellt das
größte Allergenpotential dar. Allergische Reaktionen werden oft schon von geringsten
Mengen ausgelöst, deshalb sind Allergiker auf Informationen zum Gehalt allergener Zutaten in Lebensmitteln angewiesen. Da noch keine Schwellenwerte gesetzlich festgelegt
sind, stellt die Allergenanalytik eine besondere Herausforderung für die Lebensmittelüberwachung dar.
Landesprogramm Mykotoxine 2011, ausgewählte Untersuchungsergebnisse
Warengruppe
n
n>
gesamt
Höchstgehalte
AfB1
Median
AfB1
Max.
OTA
Median
OTA
Max.
DON
Median
DON
Max.
Zea
Median
Zea
Max.
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
(µg/kg)
Ergotalk.
S Max.
(µg/kg)
Weizen
74
1
  0,30
  1,85
66
2157
5,4
3,2
106
Roggen
14
1
00,53
12,9
47
146
0,5
11,7
646
Reis
13
Getreidemehle
41
0,05
4,4
Backmischungen
29
Erdnüsse
11
Haselnüsse, gemahl.
12
Pistazien
14
1,60
9
nn
Mandeln
getrocknete Weintr.
14
Müsli: Rosinenanteil
15
getrocknete Feigen
8
Apfelsaft
Traubensaft
nn
nn
0,74
2
3,20
Patulin
Median
Patulin
Max.
(µg/kg)
(µg/kg)
  0,13
00,24
01,14
93
716
  0,28
  1,30
74
436
17,20
19,6
2,20
  0,72
00,68
02,65
  1,27
  9,94
4,42
00,28
34
9
9
00,33
00,58
Wein
44
  0,05
  1,41
Bier
18
00,02
00,05
Kakao
10
  0,79
  1,31
Kaffee
21
00,32
03,07
Getreidebeikost
22
Beikost auf Apfelbasis
16
Gewürze, Würzmittel
26
  0,58
5
59
233
01,4
1,20
2,97
  8,8 
23,5
| 39
Seit dem 25.11.2005 gilt die grundsätzliche Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung bei
Lebensmitteln. Die Regularien dieser Kennzeichnung sind in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung beschrieben. Sie enthält die grundsätzliche Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln in Fertigpackungen und sie umfasst inzwischen 14 ver­schiedene Lebensmittelzutaten und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Zur Überprüfung der Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln wurden 348 Proben
mit molekularbiologischen und immunchemischen Methoden auf die allergenen Zutaten
Gluten, Ei, Fisch, Erdnuss, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Lupine und
Krebstiere geprüft. In 40 Proben wurden Allergene nachgewiesen, die nicht bzw. nicht
korrekt gekennzeichnet waren.
Untersuchungen zur Überprüfung der Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln
Allergene Zutat
Gluten
Krebstiere
Ei
Fisch
Anzahl
Untersuchungen
davon fehlende
Kenntlichmachung
209
6
3
1
130
–
1
–
Erdnuss
121
1
Soja
215
11
Milch
138
3
Schalenfrüchte
115
9
Sellerie
101
–
Senf
109
9
Senf
70
–
Sesam
28
–
Lupine
152
–
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
Bereich der Lebensmittelsicherheit
Sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel tragen wesentlich zur Gesundheit
und zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger bei. Weltweiter Handel und globale
Warenströme ermöglichen eine große Angebotsvielfalt zu jeder Jahreszeit. An Produktion
und Vertrieb eines Lebensmittels sind meist mehrere Betriebe beteiligt, in zunehmendem
Umfang auch grenzüberschreitend. Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung haben den gesetzlichen Auftrag, auf allen Stufen der Lebensmittelkette regelmäßig risikoorientiert Kontrollen durchzuführen. Deshalb macht amtliche Lebensmittelkontrolle nicht an Landesgrenzen halt.
Sachsen und Tschechien teilen sich eine lange gemeinsame Landesgrenze. Der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit kommt deshalb
eine herausragende Bedeutung zu. Auf deren weiteren Ausbau haben sich das Sächsische
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Tschechische Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion in gemeinsamen Konsultationen verständigt.
Im Jahr 2011 wurde ein gemeinsames Pilotprojekt mit dem Ziel durchgeführt, ein Netzwerk der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in der Grenzregion aufzubauen. Kernelement des Projektes waren gegenseitige Besuche der Kontrollbehörden auf
beiden Seiten der Grenze einschließlich gemeinsamer Kontrollen bei Lebensmittelunternehmen, Lebensmittelherstellern mit grenzüberschreitender Produktionskette und Lieferwegen. Diese gehörten genauso zu den gemeinsam inspizierten Betrieben wie fleischverarbeitende Betriebe mit EU-Zulassung sowie Wochenmärkte mit Händlern regionaler
Spezialitäten aus dem Nachbarland.
Einen Schwerpunkt des Erfahrungsaustauschs bildeten die Strukturen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung in Tschechien und Sachsen. Deren Kenntnis ist eine wichtige
Voraussetzung dafür, im Bedarfsfall unverzüglich kompetente Ansprechpartner im Nach40 |
barland ausfindig machen zu können. Darüber hinaus wurden die Umsetzung der auf
europäischer Ebene harmonisierten Vorgaben zur Durchführung amtlicher Kontrollen
sowie Überwachung und Vollzug bei grenzüberschreitenden Warenströmen diskutiert.
Ein weiteres wesentliches Thema bildeten regionale Spezialitäten, deren typische Eigenschaften hinsichtlich Herkunft und Beschaffenheit bei den amtlichen Kontrollen Berücksichtigung finden müssen. Im Rahmen der gegenseitigen Besuche wurde ersichtlich, dass
amtliche Lebensmittelüberwachung auf beiden Seiten der Grenze grundsätzlich nach
denselben Prinzipien durchgeführt wird. Unterschiede wurden unter anderem bei den
Behördenstrukturen sowie bei der technischen Ausstattung der Kontrolleure ausfindig
gemacht. Durch die tschechische Seite wurde besonders die in Sachsen etablierte Bündelung der Bereiche Lebensmittel- und Veterinärüberwachung in einer Behörde gewürdigt.
Auf sächsischer Seite fand die in Tschechien bereits eingeführte mobile Erfassung der
Kontrollergebnisse große Beachtung.
Als Höhepunkt des Projektes wurde ein internationales Symposium zur Lebensmittelsicherheit durchgeführt, an dem auch Vertreter aus Polen und Ungarn teilnahmen. In
diesem Rahmen trafen sich Staatsministerin Clauß und Jakub Šebesta, Generaldirektor
der Tschechischen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion, zu einem gemeinsamen
Gespräch. Dabei ging es unter anderem um die Ebenen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Geplant
sind eine regelmäßig stattfindende Zweiländerkonferenz, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen sowie fachlicher Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen, wie beispielweise dem Internethandel.
Tschechische Projekt-Teilnehmer bei der Besichtigung einer sächsischen Molkerei
| 41
Die Bilanz der Verbraucherinsolvenz
Die wesentliche Botschaft vornweg: Haben im Jahr 2010 in Sachsen noch 5.806 Bürger
bei den Gerichten Verbraucherinsolvenz beantragt, so waren es 2011 nur noch 4.442 Bürger.
Damit sind die Verbraucherinsolvenzen um 23 Prozent gesunken und damit spiegelt die
Zahl der gesamten Verbraucherinsolvenzen im Freistaat Sachsen die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 wieder.
Nach geltendem Recht zur Verbraucherinsolvenz können sich betroffene Bürger entweder an Rechtsanwälte wenden oder sich über Beratungsstellen im Freistaat Sachsen auf
die Insolvenzverfahren vorbereiten lassen. Dazu ist es notwendig, dass im Vorfeld ein
sogenannter außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt wird. In diesem wird versucht, die beim Schuldner vorhandene „Masse“ zu gleichen Teilen auf die vorhandenen
Gläubiger zu verteilen.
Mit diesem außergerichtlichen Verfahren soll versucht werden, die Zahl der Insolvenzverfahren bei Gericht gering zu halten und die Gerichte von Verfahren zu verschonen, die
einfach zu regeln sind.
In 8,4 Prozent der Fälle, die die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Sachsen durchgeführt haben, gelang diese außergerichtliche Einigung. Allerdings war festzustellen, dass bei Verbraucherinsolvenzen mit mehr als 21 Gläubigern nicht in einem
Fall ein außergerichtlicher Einigungsversuch gelangt, denn alle Gläubiger müssten dem
Vorschlag zustimmen.
Insofern begrüßt der Freistaat Sachsen die derzeit vorgesehene Änderung in der Bundesinsolvenzordnung, die vorsieht, dass bei mehr als 20 Gläubigern von einem sogenannten
„aussichtslosen Fall“ ausgegangen werden kann, für den ein außergerichtlicher Einigungsversuch unterbleiben kann.
Bis Ende des Jahres 2010 hat der Freistaat Sachsen über Pauschalbeträge jeden einzelnen außergerichtlichen Einigungsversuch anerkannter Stellen gefördert. Ab dem
1. Januar 2011 wurde diese gesetzliche Regelung durch die Förderung über eine Förderrichtlinie ersetzt, die vorsah, je nach Bedarf Beratungseinheiten im Freistaat Sachsen zu
unterstützen.
Festzuhalten war, dass im Laufe der letzten 10 Jahre das Thema Verbraucherinsolvenz vor
allem in den Städten Leipzig und Chemnitz zu einem vergleichsweisen Massenphänomen
wurde, während in der Sächsischen Schweiz oder im Landkreis Meißen, aber auch im Erzgebirgskreis wenige Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen mussten.
Entsprechend wurden auch die Beratungseinheiten in Sachsen verteilt. In Leipzig sind sieben sogenannte Beratungseinheiten tätig, in Dresden sind es drei und im Landkreis Görlitz eine. Da nicht alle im Jahr 2010 im Freistaat Sachsen tätigen Beratungsstellen auch in
das Förderprogramm des Freistaates für 2011 übernommen werden konnten ergab sich
in der Übergangszeit das Problem, dass bei einigen Beratungsstellen neue Mitarbeiter
gewonnen und eingearbeitet werden mussten. Zudem galt es für die Träger, über Kooperationsvereinbarungen Klienten, die in der Schuldnerberatung bei nun nicht mehr für die
Verbraucherinsolvenz zuständigen Beratungsstellen bearbeitet wurden, in die neue Struktur zu überführen. Dies führte dazu, dass in den geförderten Beratungsstellen zwischen
86 und 158 Klienten im Laufe des Jahres durch die außergerichtliche Einigung geführt
wurden.
Im Durchschnitt waren es 122 Schuldner pro Beratungsstelle.
Die bereits angesprochenen Unterschiede in der Nutzung der Verbraucherinsolvenz durch
die Bürger im Freistaat veranschaulichen auch die Zahlen der im Jahr 2011 beratenen
„Inso-Klienten“. Pro 100.000 Einwohner wurden in Leipzig 155, in Chemnitz 130 und im
Landkreis Nordsachsen 115 durch das außergerichtliche Einigungsverfahren begleitet.
Hingegen nahmen nur 36 von 100.000 Einwohnern im Landkreis Erzgebirge die Möglichkeit in Anspruch, in der Sächsischen Schweiz waren es 31 und im Landkreis Meißen 27. In
der Landeshauptstadt Dresden hielt sich mit 49 Fällen pro 100.000 Einwohner der Bedarf
ebenso in Grenzen.
42 |
Die hier dargestellten außergerichtlichen Einigungsversuche sind im Wesentlichen
deckungsgleich mit den bei Gericht angemeldeten Verbraucherinsolvenz-Verfahren, bei
denen noch die durch die Rechtsanwälte betreuten außergerichtlichen Einigungsversuche
hinzukommen.
Bei den im Jahr 2011 in Sachsen durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuchen im Verbraucherinsolvenzverfahren lag der Mittelwert der Gläubigerzahl bei 11,2.
Insgesamt wurden Fälle vorgelegt mit einer Gläubigerzahl zwischen einem einzigen und
115 Gläubigern. Dabei wurden insgesamt Schulden in Höhe von 204 Millionen Euro durch
die Beratungsstellen bearbeitet, so dass die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Verbraucherinsolvenzfall bei 62.000 Euro liegt. Dies resultiert jedoch auch aus einzelnen Ausreißern. Das 25-Prozent-Perzentil liegt bei 11.200 Euro, der Median bei 19.700 Euro.
Fünf Prozent der Klienten haben bis zu 5.000 Euro Schulden, 15,4 Prozent liegen zwischen
5.000 und 9.999 Euro, 17 Prozent sind zwischen 10.000 und 14.999 Euro verschuldet,
12,9 Prozent haben zwischen 15.000 und 19.999 Euro Schulden. Immerhin 0,9 Prozent
der Insolvenzklienten hatten mehr als 500.000 Euro Schulden, was in allen Fällen durch
Probleme mit Immobilien begründet war. Insgesamt waren bei 8,4 Prozent der Fälle die
Schulden höher als 100.000 Euro.
„Wer länger lebt, hat länger Zeit, Schulden zu machen.“ Dies zeigt sich auch in den Durchschnittswerten der Klienten der Insolvenzberatung. Das obere Zehntel der sächsischen
Insolvenzberatungsklienten, das die höchsten Schulden aufwies, war durchschnittlich
47,6 Jahre alt. Das untere Zehntel mit den am geringsten Verschuldeten ist durchschnittlich 39,4 Jahre alt. Das Alter korreliert mithin positiv mit der Höhe der Schulden. Im Durchschnitt waren die Insolventen 41,6 Jahre alt. Die jüngsten Insolventen waren 19 Jahre, die
ältesten 84 Jahre, 7,6 Prozent der Insolvenzklienten zwischen 19 und 24 Jahre alt, 4,9 Prozent waren 65 Jahre und älter.
In einer gesonderten Auswertung wurden die Verschuldungssituationen der Inso-Klienten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren betrachtet. Deren Schuldenhöhe betrug insgesamt 17 Millionen Euro, die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Fall lag bei 20.200 Euro.
Immerhin 1,8 Prozent der zwischen 18- und 30-jährigen Insolvenzklienten haben bereits
eine Schuldenhöhe von mehr als 100.000 Euro erreicht. Die Mehrzahl ging jedoch mit
einer Schuldenhöhe bis 30.000 Euro in die Verbraucherinsolvenz.
Festzuhalten ist bei den Sozialstrukturindizes der Altersklasse 18 bis 30 Jahre, dass Frauen
deutlich häufiger betroffen sind als Männer – während insgesamt Männer häufiger
betroffen sind.
52 Prozent der Schuldnerinnen in der Altersklasse 18 bis 30 Jahre haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und 16 Prozent sind sogar ohne jeglichen Schulabschluss.
In der Gesamtaltersklasse 18 bis 88 Jahre liegen die Vergleichszahlen wie folgt: 31 Prozent sind ohne Berufsausbildung und neun Prozent ohne Schulabschluss.
Bei den insolventen Frauen bis 30 Jahre, ist die Hälfte alleinstehend. Von diesen alleinstehenden Frauen sind rund 20 Prozent ohne jeglichen Schulabschluss. Bei den insolventen
Frauen aller Altersklassen sind nur 37 Prozent allein erziehend.
Gleichzeitig sind bei den betroffenen insolventen Frauen nur 23 Prozent erwerbstätig,
während bei der Gesamtheit der Insolventen im Jahr 2011 29 Prozent der Frauen einer
regelmäßigen Arbeit nachgingen. Weiterhin ist festzustellen, dass bei Frauen die Verschuldung deutlich früher eintritt als bei Männern, im Altersverlauf dann allerdings unregelmäßiger als bei Männern. Bei Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren ist ein suksessiver
Anstieg der Insolvenzen pro Jahrgang festzuhalten.
Wiederrum über alle Altersklassen gerechnet, lassen sich folgende Aussagen treffen:
Während im Freistaat Sachsen insgesamt 24 Prozent der Bevölkerung ledig sind, sind dies
unter den Insolvenzklienten 40 Prozent.
Acht Prozent sind im Freistaat Sachsen alleinerziehend; unter den Insolventen machen sie
einen Anteil von 32 Prozent aus.
34 Prozent in Sachsen sind sogenannte kinderlose Paare, Ehepaare oder nichteheliche
Lebensgemeinschaften ohne Kinder. Ihr Anteil an der Insolvenz beträgt jedoch nur sechs
Prozent.
Paare, Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern stellen im Freistaat Sachsen insgesamt 34 Prozent der Bevölkerung, allerdings unter den Insolvenzklienten 22 Prozent dar. Kinder in einer Beziehung erhöhen also das Insolvenzrisiko.
Die Umstellung der Förderung der Beratung hat sich bewährt. Trotz Rückgang der in
Anspruch genommenen Gelder gab es für die Klienten keine Wartezeiten.
| 43
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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Redaktionsschluss:
20. November 2012
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