638 MERS

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MERS-CoV
Version: 2015
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Allgemein:
Die Abkürzung MERS-CoV steht für “Middle East Respiratory Syndrome-Coronavirus”.
Das typische klinische Erscheinungsbild der frühen MERS-CoV-Infektion ähnelt einer akut
beginnenden, grippalen Erkrankung allerdings mit Durchfällen als häufige
Begleitsymptomatik. Eine Pneumonie, die in ein akutes Atemnotsyndrom (ARDS) übergehen
kann, kennzeichnet den schweren Verlauf, der von Nierenversagen begleitet werden kann.
Diese schweren Verläufe treten speziell bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie
Diabetes, Krebs oder Immunsuppression auf und zeigen eine hohe Mortalität.
Gegenwärtig existiert keine gesicherte antivirale Therapie.
•
Differenzialdiagnostisch sollte MERS-CoV insbesondere dann in Betracht gezogen
werden, wenn sich der Patient bzw. die Patientin mit schwerer Atemwegsinfektion in den
14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
o
o
o
•
•
in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten oder
Kontakt mit einer medizinischen Einrichtung (Krankenhaus; Notfallaufnahme;
Arztpraxis) des Gesundheitswesens in Südkorea oder
einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoVInfektion hatte
Bei einer leichten Atemwegserkrankung muss auch diese umgehend auf MERS-CoV
abgeklärt werden, sofern ein direkter Kontakt mit einem bestätigten oder
wahrscheinlichen Fall vorlag.
Zur labordiagnostischen Abklärung ist Probenmaterial der unteren Atemwege (z.B.
Sputum, BAL, Trachealaspirat) zu bevorzugen (Cave: Probenmaterial der oberen
Atemwege kann mit falsch-positiven Ergebnissen einhergehen). Die spezifische
Diagnostik des MERS-Coronavirus ist am Robert Koch-Institut und am Institut für
Virologie der Universität Bonn etabliert.
Erreger:
Coronaviren gehören zu den behüllten RNA-Viren der Familie der Coronaviridae, die
gewöhnlich beim Menschen harmlose respiratorische Erkrankungen auslösen. Anders bei
tieradaptierten Coronaviren, die schwere Verläufe (s.o.) auslösen können wie z.B. das im
Jahr 2003 erstmals beim Menschen aufgetretene SARS (Schweres Akutes Respiratorisches
Syndrom)-Virus.
Das neue 30,1 Kilobasen große MERS-CoV gehört zu den Betacoronaviren, zeigt enge
Verwandtschaft zum Fledermauscoronavirus und dem SARS-Virus. Derzeit häufen sich die
wissenschaftlichen Hinweise, dass Dromedare als primäre Quelle der menschlichen,
zoonotischen Infektion anzusehen sind.
Epidemiologie:
MERS-CoV wurde das erste Mal im April 2012 identifiziert wobei die meisten der bisherigen
Fälle im Zusammenhang mit der arabischen Halbinsel oder benachbarten Ländern mit einem
Schwerpunkt in Saudi Arabien standen. 2015 gab es einen größeren Ausbruch mit
nosokomialen Infektionen in Südkorea. Einzelne importierte Fälle wurden in Deutschland
verzeichnet.
MERS-CoV
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Impfempfehlung:
Eine Schutzimpfung gegen MERS-Coronaviren steht bislang nicht zur Verfügung.
Erregerreservoir/Übertragungswege: Kontakt- und Tröpfchenübertragung
Die Hauptansteckungsgefahr besteht beim Umgang mit infizierten Dromedaren.
Dokumentiert wurden bisher nur Mensch-zu-Mensch-Übertragungen bei engem Kontakt zu
symptomatischen Patienten. Infektiöse Materialien sind Nasen- und Rachensekret, Stuhl und
Urin. Direkter und indirekter Kontakt mit erregerhaltigen Körperflüssigkeiten sowie durch
große Tröpfchen respiratorischen Sekrets bei engem Kontakt (= Face-to-face: < 1 m
Abstand), weil dabei ein Kontakt mit den Schleimhäuten der oberen Atemwege möglich ist
(Tröpfcheninfektion). Da eine aerogene Übertragung aufgrund der momentanen Evidenz
nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, empfiehlt das RKI eine
Kombination von Tröpfchenschutzmaßnahmen und Schutzmaßnahmen wie bei aerogen
übertragbaren Erkrankungen.
Inkubationszeit:
Die Inkubationszeit dauert 2-14 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
So lange die Symptomatik besteht wird auch eine Infektiosität angenommen.
Gesetzliche Meldepflicht und besondere Regelungen:
Nach IfSG § 6 Abs. 1 besteht eine bundesweite namentlich Arztmeldepflicht für alle
wahrscheinlichen und bestätigten Fälle in Abklärung.
Schutzmaßnahmen beim Personal:
Zusätzlich zu der konsequenten Anwendung der Standardhygienemaßnahmen bei
Verdachtsfällen und bestätigten Fällen:
• Atemschutz (mindestens FFP 2-Maske), Handschuhe und Schutzkittel bei Betreten des
Zimmers.
• Tragen einer geeigneten Schutzbrille und wasserfester Einwegschürze beim direkten
Kontakt am Patienten.
• Schutzkleidung nach Beendigung der Tätigkeit bzw. bei Verlassen des Patientenzimmers
entsorgen, dabei Kontamination von Haut und Kleidung vermeiden.
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Maßnahmen beim Patienten/räumliche Unterbringung:
• Der Patient wird über den Übertragungsweg und das von ihm ausgehenden
Übertragungsrisiko informiert.
• Patienten sollten dazu angehalten werden, in Anwesenheit von anderen Personen beim
Husten und Niesen den Mund und die Nase mit einem Einmaltuch zu bedecken.
• Einzelzimmerisolierung des Patienten (bereits bei Erkrankungsverdacht!) idealerweise in
einem Zimmer mit Schleuse. Bei erfüllter Falldefinition ist ggf. eine Kohortenisolierung
möglich.
• Tür muss geschlossen bleiben, häufiges Lüften des Zimmers nach außen, ggf.
mechanische Zwangsentlüftung.
• Bei vorhandenen RLT-Anlagen auf Unterdruckeinstellung im Zimmer achten (keine
Luftströmung zum Flur) und hohe Luftwechselrate (bei Altanlagen im Bestand 6facher
Luftwechsel pro Stunde, bei Neuanlagen 12fach) einstellen.
• Bei medizinisch notwendigen Transporten sollte der Patient einen Mund-Nasen-Schutz
anlegen!
• Besuch sollte auf ein Minimum beschränkt werden.
• Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten wenn möglich im Zimmer
stattfinden.
• Zimmer sind zu kennzeichnen, z.B.: „Vor Eintritt - Bitte beim Personal melden“
• Nachfragen, ob Patient in einer Gemeinschaftseinrichtung beschäftigt ist.
Maßnahmen bei Verstorbenen:
• In der Pathologie bei der Autopsie mindestens FFP2-Maske, Schutzkittel und
Handschuhe. Aerosolerzeugende Maßnahmen vermeiden. Anschließend gründlich
lüften.
• Bei Manipulationen wie Waschen, Ankleiden und Umlagern wegen der Gefahr der
passiven Exspiration des Toten hochwertiger Atemschutz (FFP2).
Kontaktpersonen (Angehörige, Besucher):
Sollten auf das Übertragungsrisiko hingewiesen (vorzugsweise im persönlichen Gespräch)
und in die korrekte Nutzung der Schutzausrüstung (s.o. Personal) und die Händedesinfektion
eingeführt werden.
Transport und Verlegung:
• Transporte können unter Beibehaltung der oben genannten Schutzmaßnahmen
durchgeführt werden, der Patient sollte entsprechend seines Gesundheitszustandes
einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz anlegen.
• Information der Zieleinrichtung.
• Unmittelbar nach dem Transport ist eine Wischdesinfektion aller zugänglicher Flächen
und Gegenstände unter Verwendung eines viruswirksamen Desinfektionsmittels
durchzuführen.
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Ver- und Entsorgung:
• Wäsche, die nicht massiv mit infektiösem Material kontaminiert ist, wird im Zimmer im
normalen Wäschesack gesammelt. Wäsche bei Gefahr der Durchfeuchtung im
Patientenzimmer in einen geschlossenen Wäschesack mit einem zusätzlichen
Plastiksack geben.
• Abfall, der massiv mit infektiösem Material kontaminiert ist, wird getrennt gesammelt und
als sog. infektiöser Müll (AS 18 01 03) entsorgt.
• Instrumente wie üblich trocken ablegen und vorzugsweise thermisch aufbereiten.
• Geschirr kann ohne Vorbehandlung normal in der Spülmaschine aufbereitet werden
(Transport in geschlossenem Behälter).
Reinigung und Flächendesinfektion:
Laufende und Schlußdesinfektion mit einem gegen Viren wirksamen Mittel.
Aufhebung der speziellen Hygienemaßnahmen:
In Absprache zwischen Behandlungsteam und Krankenhaushygiene nach vollständigem
Abklingen der Symptomatik.
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