MERS-CoV Version: 2015 Ersetzt: Seite 1 von 4 Allgemein: Die Abkürzung MERS-CoV steht für “Middle East Respiratory Syndrome-Coronavirus”. Das typische klinische Erscheinungsbild der frühen MERS-CoV-Infektion ähnelt einer akut beginnenden, grippalen Erkrankung allerdings mit Durchfällen als häufige Begleitsymptomatik. Eine Pneumonie, die in ein akutes Atemnotsyndrom (ARDS) übergehen kann, kennzeichnet den schweren Verlauf, der von Nierenversagen begleitet werden kann. Diese schweren Verläufe treten speziell bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie Diabetes, Krebs oder Immunsuppression auf und zeigen eine hohe Mortalität. Gegenwärtig existiert keine gesicherte antivirale Therapie. • Differenzialdiagnostisch sollte MERS-CoV insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn sich der Patient bzw. die Patientin mit schwerer Atemwegsinfektion in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn o o o • • in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten oder Kontakt mit einer medizinischen Einrichtung (Krankenhaus; Notfallaufnahme; Arztpraxis) des Gesundheitswesens in Südkorea oder einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoVInfektion hatte Bei einer leichten Atemwegserkrankung muss auch diese umgehend auf MERS-CoV abgeklärt werden, sofern ein direkter Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall vorlag. Zur labordiagnostischen Abklärung ist Probenmaterial der unteren Atemwege (z.B. Sputum, BAL, Trachealaspirat) zu bevorzugen (Cave: Probenmaterial der oberen Atemwege kann mit falsch-positiven Ergebnissen einhergehen). Die spezifische Diagnostik des MERS-Coronavirus ist am Robert Koch-Institut und am Institut für Virologie der Universität Bonn etabliert. Erreger: Coronaviren gehören zu den behüllten RNA-Viren der Familie der Coronaviridae, die gewöhnlich beim Menschen harmlose respiratorische Erkrankungen auslösen. Anders bei tieradaptierten Coronaviren, die schwere Verläufe (s.o.) auslösen können wie z.B. das im Jahr 2003 erstmals beim Menschen aufgetretene SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom)-Virus. Das neue 30,1 Kilobasen große MERS-CoV gehört zu den Betacoronaviren, zeigt enge Verwandtschaft zum Fledermauscoronavirus und dem SARS-Virus. Derzeit häufen sich die wissenschaftlichen Hinweise, dass Dromedare als primäre Quelle der menschlichen, zoonotischen Infektion anzusehen sind. Epidemiologie: MERS-CoV wurde das erste Mal im April 2012 identifiziert wobei die meisten der bisherigen Fälle im Zusammenhang mit der arabischen Halbinsel oder benachbarten Ländern mit einem Schwerpunkt in Saudi Arabien standen. 2015 gab es einen größeren Ausbruch mit nosokomialen Infektionen in Südkorea. Einzelne importierte Fälle wurden in Deutschland verzeichnet. MERS-CoV Version: 2015 Ersetzt: Seite 2 von 4 Impfempfehlung: Eine Schutzimpfung gegen MERS-Coronaviren steht bislang nicht zur Verfügung. Erregerreservoir/Übertragungswege: Kontakt- und Tröpfchenübertragung Die Hauptansteckungsgefahr besteht beim Umgang mit infizierten Dromedaren. Dokumentiert wurden bisher nur Mensch-zu-Mensch-Übertragungen bei engem Kontakt zu symptomatischen Patienten. Infektiöse Materialien sind Nasen- und Rachensekret, Stuhl und Urin. Direkter und indirekter Kontakt mit erregerhaltigen Körperflüssigkeiten sowie durch große Tröpfchen respiratorischen Sekrets bei engem Kontakt (= Face-to-face: < 1 m Abstand), weil dabei ein Kontakt mit den Schleimhäuten der oberen Atemwege möglich ist (Tröpfcheninfektion). Da eine aerogene Übertragung aufgrund der momentanen Evidenz nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, empfiehlt das RKI eine Kombination von Tröpfchenschutzmaßnahmen und Schutzmaßnahmen wie bei aerogen übertragbaren Erkrankungen. Inkubationszeit: Die Inkubationszeit dauert 2-14 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit: So lange die Symptomatik besteht wird auch eine Infektiosität angenommen. Gesetzliche Meldepflicht und besondere Regelungen: Nach IfSG § 6 Abs. 1 besteht eine bundesweite namentlich Arztmeldepflicht für alle wahrscheinlichen und bestätigten Fälle in Abklärung. Schutzmaßnahmen beim Personal: Zusätzlich zu der konsequenten Anwendung der Standardhygienemaßnahmen bei Verdachtsfällen und bestätigten Fällen: • Atemschutz (mindestens FFP 2-Maske), Handschuhe und Schutzkittel bei Betreten des Zimmers. • Tragen einer geeigneten Schutzbrille und wasserfester Einwegschürze beim direkten Kontakt am Patienten. • Schutzkleidung nach Beendigung der Tätigkeit bzw. bei Verlassen des Patientenzimmers entsorgen, dabei Kontamination von Haut und Kleidung vermeiden. MERS-CoV Version: 2015 Ersetzt: Seite 3 von 4 Maßnahmen beim Patienten/räumliche Unterbringung: • Der Patient wird über den Übertragungsweg und das von ihm ausgehenden Übertragungsrisiko informiert. • Patienten sollten dazu angehalten werden, in Anwesenheit von anderen Personen beim Husten und Niesen den Mund und die Nase mit einem Einmaltuch zu bedecken. • Einzelzimmerisolierung des Patienten (bereits bei Erkrankungsverdacht!) idealerweise in einem Zimmer mit Schleuse. Bei erfüllter Falldefinition ist ggf. eine Kohortenisolierung möglich. • Tür muss geschlossen bleiben, häufiges Lüften des Zimmers nach außen, ggf. mechanische Zwangsentlüftung. • Bei vorhandenen RLT-Anlagen auf Unterdruckeinstellung im Zimmer achten (keine Luftströmung zum Flur) und hohe Luftwechselrate (bei Altanlagen im Bestand 6facher Luftwechsel pro Stunde, bei Neuanlagen 12fach) einstellen. • Bei medizinisch notwendigen Transporten sollte der Patient einen Mund-Nasen-Schutz anlegen! • Besuch sollte auf ein Minimum beschränkt werden. • Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten wenn möglich im Zimmer stattfinden. • Zimmer sind zu kennzeichnen, z.B.: „Vor Eintritt - Bitte beim Personal melden“ • Nachfragen, ob Patient in einer Gemeinschaftseinrichtung beschäftigt ist. Maßnahmen bei Verstorbenen: • In der Pathologie bei der Autopsie mindestens FFP2-Maske, Schutzkittel und Handschuhe. Aerosolerzeugende Maßnahmen vermeiden. Anschließend gründlich lüften. • Bei Manipulationen wie Waschen, Ankleiden und Umlagern wegen der Gefahr der passiven Exspiration des Toten hochwertiger Atemschutz (FFP2). Kontaktpersonen (Angehörige, Besucher): Sollten auf das Übertragungsrisiko hingewiesen (vorzugsweise im persönlichen Gespräch) und in die korrekte Nutzung der Schutzausrüstung (s.o. Personal) und die Händedesinfektion eingeführt werden. Transport und Verlegung: • Transporte können unter Beibehaltung der oben genannten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, der Patient sollte entsprechend seines Gesundheitszustandes einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz anlegen. • Information der Zieleinrichtung. • Unmittelbar nach dem Transport ist eine Wischdesinfektion aller zugänglicher Flächen und Gegenstände unter Verwendung eines viruswirksamen Desinfektionsmittels durchzuführen. MERS-CoV Version: 2015 Ersetzt: Seite 4 von 4 Ver- und Entsorgung: • Wäsche, die nicht massiv mit infektiösem Material kontaminiert ist, wird im Zimmer im normalen Wäschesack gesammelt. Wäsche bei Gefahr der Durchfeuchtung im Patientenzimmer in einen geschlossenen Wäschesack mit einem zusätzlichen Plastiksack geben. • Abfall, der massiv mit infektiösem Material kontaminiert ist, wird getrennt gesammelt und als sog. infektiöser Müll (AS 18 01 03) entsorgt. • Instrumente wie üblich trocken ablegen und vorzugsweise thermisch aufbereiten. • Geschirr kann ohne Vorbehandlung normal in der Spülmaschine aufbereitet werden (Transport in geschlossenem Behälter). Reinigung und Flächendesinfektion: Laufende und Schlußdesinfektion mit einem gegen Viren wirksamen Mittel. Aufhebung der speziellen Hygienemaßnahmen: In Absprache zwischen Behandlungsteam und Krankenhaushygiene nach vollständigem Abklingen der Symptomatik.