Leistungskatalog nach SGB XI (siehe PDF)

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BRK Kreisverband Rhön- Grabfeld
Sozialstation
Leistungskomplexe
Pflegeversicherung
Häusliche Pflegehilfe (Sachleistung)
Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Die
häusliche Pflegehilfe wird grundsätzlich durch professionelle
Pflegedienste erbracht.
Der Anspruch umfasst je Kalendermonat für Pflegebedürftige
der jeweiligen Pflegestufe:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
450 €
1100 €
1550 €
1f
Kämmen
- Kämmen oder Bürsten der
Haare
1g
Haarwäsche
nicht mit LK 1f
-Waschen und Trocknen der
abrechenbar
Haare, Kämmen und Herrichten
der Tagesfrisur
Nagelpflege/Fingernägel
keine medizinische
schneiden
und kosmetische
-Reinigen sowie das Schneiden Nagelbehandlung
und Feilen der Fingernägel
Nagelpflege/Fußnägel
keine medizinische
schneiden
und kosmetische
-Reinigen sowie des Schneiden Nagelbehandlung
und Feilen der Fußnägel
Hautpflege
nicht abrechenbar
-Auftragen von Pflegemitteln auf bei Hautpflege als
die Haut (auf einzelne
Bestandteil
Körperteile oder auf den ganzen
von LK 1e oder
Körper)
LK5
Entsorgung von
nicht mit LK5
Ausscheidungen oder
abrechenbar
Inkontinenzartikeln
- Entsorgung von
Ausscheidungen
- Reinigen der Toilette/des
Toilettenstuhl usw. und des
Umfeldes von Ausscheidungen
- Leeren des Katheter-Beutels
Teilkörperwäsche
nicht mit LK2b
- Waschen und Abtrocknen
oder LK 5 soweit
einzelner Körperteile oder
lediglich eine
Körperbereiche steht im
Reinigung des
Vordergrund
Intimbereichs folgt
1h
Gebühren der ambulanten Pflegeleistungen nach
dem Pflegeversicherungsgesetz
Für Bayern richtet sich die Vergütung der ambulanten
Pflegesachleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung) nach einem für alle Pflegedienste einheitlichen
Gebührenverzeichnis,
das
eine
Vergütung
nach
Leistungskomplexen vorsieht.
Anhand der nachfolgenden Leistungskomplexe können Sie
sich informieren und entscheiden, ob Sie neben dem
Pflegegeld auch Sachleistungen in Anspruch nehmen
möchten (sog. Kombinationsleistungen). Die Kombination
von Pflege durch professionelle Pflegekräfte und Angehörige
wirkt sich in den meisten Fällen positiv aus.
Hier haben wir Ihnen eine verkürzte Fassung aus dem
Gebührenkatalog zusammengestellt. (Vertrag gemäß § 89
SGB XI vom 09.06.11 Anlage 3 Übersicht über die
Leistungskomplexe)
LK
1a
Inhalt (verkürzte Fassung)
Lagern
1b
Maßnahmen zum körper- und
situationsgerechten Liegen oder
Sitzen
Hilfe beim An- und Auskleiden
1c
1d
1e
An- und Ablegen von
Körperersatzstücken sowie
Stützkorsetten wie z.B.
Stützapparate, Armschienen,
Beinschienen, Prothesen
Mund- und Zahnpflege oder
Zahnprothesenpflege
Rasieren einschließlich
Gesichtspflege
1i
1k
1l
Einschränkung
1x je Hausbesuch
abrechenbar
Nicht abrechenbar
wenn lediglich für
den Toilettengang
z.B. Hose
heruntergezogen
wird
2a
2b
Ganzkörperwäsche
(d.h. Gesicht, Oberkörper,
Rücken, Genitalbereich/Gesäß,
Beine und Füße)
nicht Legen von
Frisuren, Haare
waschen oder
schneiden
nicht mit LK 2a
abrechenbar
Vollständige Körperpflege
-Waschen, Baden oder Duschen
und Abtrocknen des Körpers
3
Transfer
Unterstützung und/oder
vollständige Übernahme bei
Ortsveränderungen des
Pflegebedürftigen innerhalb der
Wohnung, die zur Durchführung
pro Besuch 1x
abrechenbar
nicht abrechenbar,
wenn der
Pflegebedürftige
selbständig in der
4a
4b
4c
4d
5
der Leistungen der Grundpflege Lage ist, einen
oder der Leistungen LK 10a
Ortswechsel
oder LK 10b notwendig sind.
durchzuführen
Dazu gehören, z.B.:
oder dies von
- das Aufsuchen und/oder
Angehörigen
Verlassen des Bettes
vollständig
- die Hilfe beim Weg von und
übernommen wird
zur Waschgelegenheit
nicht abrechenbar
- die Hilfe beim Weg zur
wenn lediglich in
Essgelegenheit bzw. zum
Begleitung die
Tagesaufenthaltsort (z.B.
Leistung erbracht
Wohnzimmer)
wird
- die Hilfe beim Weg zur und
von der Toilette
- die Hilfe beim Transfer in oder
aus einem Roll-/Toilettenstuhl
oder auf andere
Sitzgelegenheiten
Mundgerechtes Herrichten der nicht kochen
Nahrung und Getränke
nicht das
-alle Tätigkeiten, die zur
Eindecken des
unmittelbaren Vorbereitung
dienen, wie die portionsgerechte Tisches
Vorgabe, das Zerkleinern der
zubereiteten Nahrungsmittel
Hilfe beim Essen und Trinken
nicht mit LK 4a
inkl. mundgerechtes Herrichten abrechenbar bei
der Nahrung
derselben Mahlzeit
- Hilfe bei der Nahrungszufuhr in
jeder Form (fest wie flüssig) wie
auch die Verwendung von
Besteck oder anderer geeigneter
Geräte um Nahrung zum Mund
zu Führen
Hilfe beim Trinken als alleinige 1x pro Besuch;
Leistung
nicht mit LK 4a
- Herrichten von Getränken
und LK 4b
- Unterstützung bei der
notwendigen Flüssigkeitszufuhr, abrechenbar
kein kochen von
bei der Verwendung von
Tee o.ä.
Gläsern oder sonstigen
Trinkgefäßen
Verabreichung von Sondennahrung
Hilfe bei Darm- und
nicht mit LK 1k als
Blasenentleerung/
Bestandteil von LK
Ausscheidungen
5 abrechenbar
- Unterstützung bei Inkontinenz
(z.B. Urinal, Windeln, Stomapflege)
6 Hilfestellung beim
Verlassen und oder
Wiederaufsuchen der
Wohnung
7 Begleitung bei Aktivitäten
1x je Besuch
nicht mit LK 7 abrechenbar
12b Besorgung
Kleine Besorgung in der
Nähe der Wohnung des
Pflegebedürftigen
1 je Hausbesuch
abrechenbar
Nicht mit LK 12a
abrechenbar
nicht mit LK 6 abrechenbar
8 Beheizen der Wohnung
9 Hauswirtschaftliche
3 Std. je Woche
Versorgung
Reinigung des Fußbodens,
der Möbel, Haushaltsgeräte
und ggf. Fenster im
Lebensbereich des
Pflegebedürftigen
(Unterhaltsreinigung)
keine Grundreinigung, keine
Hausordnung; Keller und
Dachboden gehören nicht
zum Lebensbereich
10a Wechseln der Bettwäsche nicht mit LK10b abrechenbar
- Herholen und Wegräumen
der Bettwäsche
10b Bettenmachen/Wechseln nicht mit LK 10a
von Teilen der Bettwäsche abrechenbar
Bettenmachen
Herholen und Wegräumen
von Teilen der Bettwäsche
sowie das Ab- und Beziehen
von Teilen der Bettwäsche
11a Waschen der Wäsche und 1x wöchentlich
der Kleidung des
2x wöchentlich abrechenbar
Pflegebedürftigen
bei absoluter HarnWaschen, Bügeln
Stuhlinkontinenz
kleine Ausbesserungen,
Annähen von Knöpfen
Einräumen der Wäsche
11b Einräumen der Wäsche und nicht mit LK 11a
Kleidung des
abrechenbar
Pflegebedürftigen
- Einräumen der von der
Wäscherei schrankfertig
gelieferten Wäsche
12a Vorratseinkauf
1x wöchentlich
Erstellen eines Einkaufsnicht mit LK 12b
/Speiseplans
abrechenbar
Einkaufen von Lebensmitteln
und sonstigen notwendigen
Bedarfsgegenständen
Einräumen des Einkaufs
13 Zubereitung einer warmen 1x pro Tag, nicht bei „Essen
Mahlzeit in der Häuslichkeit auf Rädern““ oder sonstigen
des Pflegebedürftigen
Fertiggerichten abrechenbar
14 Zubereitung einer
sonstigen Mahlzeit in der
Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen
-z. B. Wärmen/Zubereiten
(auch bei „Essen auf
Rädern“)
15a Erstbesuch
Erstellen einer
Pflegeanamnese
Feststellung des Hilfebedarfs
Höchstens 3x täglich
abrechenbar
Nur bei Neueinstufung
Höherstufung Übernahme
eines neuen Patienten
15b Änderung der
Pflegeplanung
- bei Änderung des
Pflegebedarfs (SGBXI) nach
einem
Krankenhausaufenthalt
16 Alternativer Stundensatz- Höchstens 5 Std. pro Tag
Grundpflege
abrechenbar
Bei Pflegestufe III
17 Alternativer StundensatzGrundpflege/Hauswirtschaft
bei Einsatz von
Bundesfreiwilligendienst;
FSJ, Praktikanten
Zeitaufwand, der bereits
über andere Kostenträger
abgerechnet wurde, ist über
diesen LK nicht mehr
abrechenbar
18 Betreuungsleistungen im
Rahmen des Poolmodels (§
36 SGB XI)
Anleiten und Begleitung bei
verschiedenen Aktivitäten
Prospekt Nr.2 Stand 01.07.12
© BRK KV Rhön- Grabfeld (alle Angaben ohne Gewähr)
.
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