BRK Kreisverband Rhön- Grabfeld Sozialstation Leistungskomplexe Pflegeversicherung Häusliche Pflegehilfe (Sachleistung) Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Die häusliche Pflegehilfe wird grundsätzlich durch professionelle Pflegedienste erbracht. Der Anspruch umfasst je Kalendermonat für Pflegebedürftige der jeweiligen Pflegestufe: Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 450 € 1100 € 1550 € 1f Kämmen - Kämmen oder Bürsten der Haare 1g Haarwäsche nicht mit LK 1f -Waschen und Trocknen der abrechenbar Haare, Kämmen und Herrichten der Tagesfrisur Nagelpflege/Fingernägel keine medizinische schneiden und kosmetische -Reinigen sowie das Schneiden Nagelbehandlung und Feilen der Fingernägel Nagelpflege/Fußnägel keine medizinische schneiden und kosmetische -Reinigen sowie des Schneiden Nagelbehandlung und Feilen der Fußnägel Hautpflege nicht abrechenbar -Auftragen von Pflegemitteln auf bei Hautpflege als die Haut (auf einzelne Bestandteil Körperteile oder auf den ganzen von LK 1e oder Körper) LK5 Entsorgung von nicht mit LK5 Ausscheidungen oder abrechenbar Inkontinenzartikeln - Entsorgung von Ausscheidungen - Reinigen der Toilette/des Toilettenstuhl usw. und des Umfeldes von Ausscheidungen - Leeren des Katheter-Beutels Teilkörperwäsche nicht mit LK2b - Waschen und Abtrocknen oder LK 5 soweit einzelner Körperteile oder lediglich eine Körperbereiche steht im Reinigung des Vordergrund Intimbereichs folgt 1h Gebühren der ambulanten Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Für Bayern richtet sich die Vergütung der ambulanten Pflegesachleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) nach einem für alle Pflegedienste einheitlichen Gebührenverzeichnis, das eine Vergütung nach Leistungskomplexen vorsieht. Anhand der nachfolgenden Leistungskomplexe können Sie sich informieren und entscheiden, ob Sie neben dem Pflegegeld auch Sachleistungen in Anspruch nehmen möchten (sog. Kombinationsleistungen). Die Kombination von Pflege durch professionelle Pflegekräfte und Angehörige wirkt sich in den meisten Fällen positiv aus. Hier haben wir Ihnen eine verkürzte Fassung aus dem Gebührenkatalog zusammengestellt. (Vertrag gemäß § 89 SGB XI vom 09.06.11 Anlage 3 Übersicht über die Leistungskomplexe) LK 1a Inhalt (verkürzte Fassung) Lagern 1b Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen oder Sitzen Hilfe beim An- und Auskleiden 1c 1d 1e An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie Stützkorsetten wie z.B. Stützapparate, Armschienen, Beinschienen, Prothesen Mund- und Zahnpflege oder Zahnprothesenpflege Rasieren einschließlich Gesichtspflege 1i 1k 1l Einschränkung 1x je Hausbesuch abrechenbar Nicht abrechenbar wenn lediglich für den Toilettengang z.B. Hose heruntergezogen wird 2a 2b Ganzkörperwäsche (d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße) nicht Legen von Frisuren, Haare waschen oder schneiden nicht mit LK 2a abrechenbar Vollständige Körperpflege -Waschen, Baden oder Duschen und Abtrocknen des Körpers 3 Transfer Unterstützung und/oder vollständige Übernahme bei Ortsveränderungen des Pflegebedürftigen innerhalb der Wohnung, die zur Durchführung pro Besuch 1x abrechenbar nicht abrechenbar, wenn der Pflegebedürftige selbständig in der 4a 4b 4c 4d 5 der Leistungen der Grundpflege Lage ist, einen oder der Leistungen LK 10a Ortswechsel oder LK 10b notwendig sind. durchzuführen Dazu gehören, z.B.: oder dies von - das Aufsuchen und/oder Angehörigen Verlassen des Bettes vollständig - die Hilfe beim Weg von und übernommen wird zur Waschgelegenheit nicht abrechenbar - die Hilfe beim Weg zur wenn lediglich in Essgelegenheit bzw. zum Begleitung die Tagesaufenthaltsort (z.B. Leistung erbracht Wohnzimmer) wird - die Hilfe beim Weg zur und von der Toilette - die Hilfe beim Transfer in oder aus einem Roll-/Toilettenstuhl oder auf andere Sitzgelegenheiten Mundgerechtes Herrichten der nicht kochen Nahrung und Getränke nicht das -alle Tätigkeiten, die zur Eindecken des unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Tisches Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel Hilfe beim Essen und Trinken nicht mit LK 4a inkl. mundgerechtes Herrichten abrechenbar bei der Nahrung derselben Mahlzeit - Hilfe bei der Nahrungszufuhr in jeder Form (fest wie flüssig) wie auch die Verwendung von Besteck oder anderer geeigneter Geräte um Nahrung zum Mund zu Führen Hilfe beim Trinken als alleinige 1x pro Besuch; Leistung nicht mit LK 4a - Herrichten von Getränken und LK 4b - Unterstützung bei der notwendigen Flüssigkeitszufuhr, abrechenbar kein kochen von bei der Verwendung von Tee o.ä. Gläsern oder sonstigen Trinkgefäßen Verabreichung von Sondennahrung Hilfe bei Darm- und nicht mit LK 1k als Blasenentleerung/ Bestandteil von LK Ausscheidungen 5 abrechenbar - Unterstützung bei Inkontinenz (z.B. Urinal, Windeln, Stomapflege) 6 Hilfestellung beim Verlassen und oder Wiederaufsuchen der Wohnung 7 Begleitung bei Aktivitäten 1x je Besuch nicht mit LK 7 abrechenbar 12b Besorgung Kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen 1 je Hausbesuch abrechenbar Nicht mit LK 12a abrechenbar nicht mit LK 6 abrechenbar 8 Beheizen der Wohnung 9 Hauswirtschaftliche 3 Std. je Woche Versorgung Reinigung des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung) keine Grundreinigung, keine Hausordnung; Keller und Dachboden gehören nicht zum Lebensbereich 10a Wechseln der Bettwäsche nicht mit LK10b abrechenbar - Herholen und Wegräumen der Bettwäsche 10b Bettenmachen/Wechseln nicht mit LK 10a von Teilen der Bettwäsche abrechenbar Bettenmachen Herholen und Wegräumen von Teilen der Bettwäsche sowie das Ab- und Beziehen von Teilen der Bettwäsche 11a Waschen der Wäsche und 1x wöchentlich der Kleidung des 2x wöchentlich abrechenbar Pflegebedürftigen bei absoluter HarnWaschen, Bügeln Stuhlinkontinenz kleine Ausbesserungen, Annähen von Knöpfen Einräumen der Wäsche 11b Einräumen der Wäsche und nicht mit LK 11a Kleidung des abrechenbar Pflegebedürftigen - Einräumen der von der Wäscherei schrankfertig gelieferten Wäsche 12a Vorratseinkauf 1x wöchentlich Erstellen eines Einkaufsnicht mit LK 12b /Speiseplans abrechenbar Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen Einräumen des Einkaufs 13 Zubereitung einer warmen 1x pro Tag, nicht bei „Essen Mahlzeit in der Häuslichkeit auf Rädern““ oder sonstigen des Pflegebedürftigen Fertiggerichten abrechenbar 14 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen -z. B. Wärmen/Zubereiten (auch bei „Essen auf Rädern“) 15a Erstbesuch Erstellen einer Pflegeanamnese Feststellung des Hilfebedarfs Höchstens 3x täglich abrechenbar Nur bei Neueinstufung Höherstufung Übernahme eines neuen Patienten 15b Änderung der Pflegeplanung - bei Änderung des Pflegebedarfs (SGBXI) nach einem Krankenhausaufenthalt 16 Alternativer Stundensatz- Höchstens 5 Std. pro Tag Grundpflege abrechenbar Bei Pflegestufe III 17 Alternativer StundensatzGrundpflege/Hauswirtschaft bei Einsatz von Bundesfreiwilligendienst; FSJ, Praktikanten Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diesen LK nicht mehr abrechenbar 18 Betreuungsleistungen im Rahmen des Poolmodels (§ 36 SGB XI) Anleiten und Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten Prospekt Nr.2 Stand 01.07.12 © BRK KV Rhön- Grabfeld (alle Angaben ohne Gewähr) .