15. – 20. Juli 2012 | Themenreise „Wirtschaftliche, soziale, kulturelle Menschenrechte“ Menschenrechte sind unteilbar – Ohne Wasser keine Würde keine Freiheit Zusammenfassender Bericht von Dr. Odila Triebel Und ohne Kultur keine Teilhabe kein Frieden. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte stehen gleichwertig zu den politischen. Deutschland setzt sich international für deren Einhaltung ein und tut gut daran, offen zu bleiben für die Überprüfung der Gewährleistung im eigenen Land. Wie lange muss ein Einwohner Berlins auf einen beantragten Schwerbehindertenausweis warten? Soll die Privatisierung der städtischen Wasserversorgung rückgängig gemacht werden? Ist die Stadt in der Pflicht, ein Areal für Roma zu erwerben? – Die lokalen Zeitungen brachten fast täglich während der Themenreise Meldungen und Diskussionen zur Gewährleistung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte in Deutschland. Und doch ist dies, so das Institut für Menschenrechte, zu dessen zentralen Aufgaben auch die Menschenrechtsbildung gehört, vielen Bürgern in Deutschland nicht bewusst. Auch die zufällig ebenfalls während der Besuchswoche gefallene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundhilfe für Asylsuchende der Grundhilfe für Staatsangehörige entsprechen muss, hat erneut deutlich gemacht, dass es viel öfter als gemeinhin angenommen auch in Deutschland um die Gewährleistung eines Menschenrechts geht, wenn etwas als Frage einer politischen Einschätzung deklariert wird. Die Themenreise stellte das komplexe Themenfeld der WSK-Rechte unter dem Gesichtspunkt des internationalen Engagements Deutschlands dar sowie, um als glaubwürdiger Partner anerkannt zu sein, ihrer innenpolitischen Gewährleistung. Dabei wurden sowohl staatliche Einrichtungen besucht als auch das breite Feld hochprofessionellen zivilen Engagements exemplarisch erfahrbar gemacht. Unter anderem auf deutsche Initiative kam es zur Verabschiedung einer Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung durch den VN-Menschenrechtsrat. Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands hat die Menschenrechte zur zentralen Leitlinie bei der Formulierung von Zielen und Strategien erklärt. Warum aber braucht die deutsche Ratifizierung des Zusatzprotokolls zu den WSK-Rechten so lange? Staaten sind auch extraterritorial zur Supervision der Menschenrechte tangierenden Handlungen ihrer Bürger in der Pflicht. Auch für WSK-Rechte soll Einzelpersonen das Recht gegeben werden, einen Staat anzuklagen. Ist die deutsche Menschenrechtspolitik wirklich kohärent? Agieren bundesdeutsche Ministerien abgestimmt aufeinander? Ist es andererseits nicht auch Zeichen einer Demokratie, dass es verschiedene Interessen in einer Gesellschaft gibt, und damit auch Ministerien Prioritäten aushandeln 1 müssen? Geht Deutschland international zu viele realpolitische Kompromisse ein? Der hohe Standard der Gewährleistung der Menschenrechte fiel den Teilnehmern schon nach den ersten Gesprächsterminen auf. Mit Blick aus Nicaragua sei man dort 50 Jahre von den hier erörterten Problemen entfernt. Einerseits. Andererseits waren nicht wenige Teilnehmer verwundert, dass es in Deutschland keinen Mindestlohn gibt. Und wie können die weitreichenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen erklärt werden? Eine Demokratie entwickelt sich fort im Aushandeln, immer wieder. Die frühere langjährige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats und derzeit Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des Neonazi-Terrors, Barbara John, betonte, wie wichtig es für den gesellschaftlichen Frieden sei Fehler einzugestehen, alles zu tun, um zerstörtes Vertrauen wieder zu gewinnen. Dazu gehöre auch sich einzugestehen, wie im Falle der Kopftuchpraxis, dass gesellschaftliche Weiterentwicklung manchmal nur sehr langsam geht. Eine lebendige Gesellschaft wirft auch immer wieder neue Fragen auf. Die Teilnehmer diskutierten intensiv das während der Besuchswoche gefällte Urteil des Landesgerichts Köln zur rituellen Beschneidung: Kann sich eine Gegenmeinung valide auf den gravierenden Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung stützen? Ist Piercing von Minderjährigen ähnlich zu bewerten? Heftige Pausendiskussionen gab es auch zu der – außerhalb Deutschlands liegenden – Frage, ob eine Landneuverteilung, die zwangsläufig auch mit Enteignung einhergehe, in Südafrika gerecht sein könne und wie sich deutsche Institutionen hierzu verhalten würden. Von den Teilnehmern gab es viel Anerkennung. Für die ausgezeichnete, effektive und hochengagierte Arbeit der zivilgesellschaftlichen Initiativen. Für den politischen Ansatz, Menschenrechte zu einem zentralen Thema in der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Ebenso für die im internationalen Vergleich sehr hohe Funktionalität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Trotzdem kann es gesellschaftlich kein Ausruhen auf einem einmal erreichten status quo geben. Die Gewährleistung der Menschenrechte erfordert fortwährende Aufmerksamkeit und eine sich immer weiter entwickelnde Praxis. Notwendig hierfür ist der binnengesellschaftliche und interkulturelle Dialog sowie der internationale Ideentransfer. Ein Gast aus Tansania zum Beispiel war nach Deutschland gekommen, weil sie auf dieser Reise Austausch mit Experten suchte für den aktuellen Verfassungsreformprozess im eigenen Land: Wie auch in Ruanda und Kenia soll Tansanias Verfassung gender-sensitiv werden. - Und die Antwort aus Deutschland? Wir können hier nicht helfen. Wir diskutieren das nicht. Eine der Gelegenheiten für das Gastgeberland zu lernen. 2