Mediadaten ADVERB

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VERBANDSSTRATEGE
Mediadaten | Nr. 17
Berlin, 13.04.2016
HERAUSGEBER
Herausgeber
ADVERB – Wir stärken Verbände!
Christian H. Schuster (Inh.)
Luisenstraße 41, 10117 Berlin
Telefon +49 30 / 30 87 85 88-0
Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77
USt-IdNr. DE270862837
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Verbandsstratege
Carlo Scherer, Amke Stöhr
Luisenstraße 41, 10117 Berlin
Telefon +49 30 / 30 87 85 88-43
Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung
Postbank
Kontonr.: 828007109, BLZ 10010010
IBAN: DE05 1001 0010 0828 0071 09
BIC: PBNKDEFFXXX
Jahrgang
Erscheinungsort
Verbreitete Auflage
Erscheinungsweise
Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin.
Es gelten die AGB.
6. Jahrgang, seit 06/2011
Berlin
> 2.600 E-Mail-Empfänger
mind. 10-mal jährl.
Abonnement
Der Verbandsstratege lässt sich abonnieren über
die Internetseite:
http://geballte-dosis.de
Redaktion
Christian H. Schuster, Chefredakteur (V.i.S.d.P. +
Verantwortlicher gemäß § 5 TMG + § 55 RfStV)
Gültig ab 13.03.2016
2
IM ÜBERBLICK
Stark: Das verbreitetste Magazin zur Verbandskommunikation.
Der Verbandsstratege erscheint alle 4–6 Wochen und richtet sich an VerbandsmitarbeiterInnen, die
in Pressestellen, ÖA-Abteilungen oder in anderen Kommunikationsbereichen tätig sind.
Mit über 2.600 EmpfängerInnen ist der Verbandsstratege das verbreitetste serviceorientierte
PDF-Magazin in dieser Zielgruppe.
Vielfältig: Alle Themen der Verbandskommunikation.
Der Verbandsstratege liefert einen bunten Themenstrauß und deckt dabei die wichtigsten Bereiche
der Verbandskommunikation ab. Die Schwerpunktthemen sind Fundraising, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying sowie Mitgliederkommunikation.
Umfassend: Online-Medium für Kommunikationsexperten.
Die Abonnenten kommen aus allen Verbandsarten und vertreten die wichtigsten deutschen
Branchen.
Anerkannt: In bester Gesellschaft.
Folgende Firmen, Medien und Institutionen erreichen mit uns erfolgreich ihre Zielgruppen.
Gültig ab 13.03.2016
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STIMMEN ÜBER DEN VERBANDSSTRATEGEN
„Der Verbandsstratege ist mit seinen fundierten Artikeln Berater und
Impulsgeber zugleich. Mit ihm gelingt mir in meiner täglichen Arbeit der
berühmte ‚Blick über den Tellerrand‘ hinaus.“
Janine Engel, Referentin Verbandskommunikation,
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. (VDFU)
„Ich lese den Verbandsstrategen, weil mir die verschiedenen Titelthemen jeden
Monat einen neuen Blick auf die Kommunikationsbranche ermöglichen.“
Enrico Rennebarth, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustiziar
Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
„An dem Online-Magazin für Verbände gefallen mir die kurze und kompakte
Aufmachung und das kostenlos zugängliche Heftarchiv.“
Anke Pätsch, Leiterin Bereich Medien & Kommunikation
Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.
Gültig ab 13.03.2016
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THEMENPLAN 2016
Gültig ab 13.03.2016
Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
06/2016
Branchennachwuchs
(Autor: O. K.)
19.05.2016
18.05.2016
KW 20
ab 25.05.2016
KW 21
07/2016
Gestaltung
(Autor: C. S. / A. S.)
23.06.2016
22.06.2016
KW 25
ab 29.06.2016
KW 26
08/2016
Mitgliederwerbung online
(Autor: N. N.)
21.07.2016
20.07.2016
KW 29
ab 27.07.2016
KW 30
09/2016
Das neue Facebook
(Autor: O. K.)
25.08.2016
24.08.2016
KW 34
ab 31.08.2016
KW 35
10/2016
Jahresplanung 2017
(Autor: O. K.)
22.09.2016
21.09.2016
KW 38
ab 28.09.2016
KW 39
11/2016
Videos: Statements und
Events
(Autoren: N. N. / A. S.)
20.10.2016
19.10.2016
KW 42
ab 26.10.2016
KW 43
12/2016
Veranstaltungsformate
(Autor: N. N.)
24.11.2016
23.11.2016
KW 47
ab 30.11.2016
KW 48
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THEMENPLAN 2017
Gültig ab 13.03.2016
Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
01/2017
Köpfe 2017 (geplant)
(Autor: C. H. S.)
08.12.2016
07.12.2016
KW 49
14.12.2016
KW 50
02/2017
Social Media
(Autoren: Ca. S. / A. S.)
19.01.2017
18.01.2017
KW 03
25.01.2017
KW 04
03/2017
Corporate Design
(Autor: N. N.)
16.02.2017
15.02.2017
KW 07
22.02.2017
KW 08
04/2017
Mitgliederbindung
(Autor: N. N.)
16.03.2017
15.03.2017
KW 11
22.03.2017
KW 12
05/2017
Agenturauswahl
(Autor: N. N.)
20.04.2017
19.04.2017
KW 16
26.04.2017
KW 17
06/2017
Mitgliederbefragung
(Autor: C. H. S.)
18.05.2017
17.05.2017
KW 20
24.05.2017
KW 21
07/2017
Branchenpreise ausloben
(Autor: N. N.)
22.06.2017
21.06.2017
KW 25
28.06.2017
KW 26
6
THEMENPLAN 2017
Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
08/2017
Social Media
(Autor: N. N.)
20.07.2017
19.07.2017
KW 29
26.07.2017
KW 30
Herbst
2017
Lobbying
(Autor: N. N.)
17.08.2017
16.08.2017
KW 33
23.08.2017
KW 34
10/2017
Jahresplanung 2018
(Autor: N. N.)
21.09.2017
20.09.2017
KW 38
27.09.2017
KW 39
11/2017
Krisenkommunikation
(Autor: C. H. S.)
19.10.2017
18.10.2017
KW 42
25.10.2017
KW 43
12/2017
Köpfe 2018
(Autor: C. H. S.)
16.11.2017
15.11.2017
KW 46
22.11.2017
KW 47
N. N.
(Autor: C. H. S.)
N. N.
(Autor: N. N.)
Gültig ab 13.03.2016
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1/1 Seite
(Beileger)
1/2 Seite
(quer)
1/3 Seite
(quer)
1/3 Seite
(hoch)
1/4 Seite
(quer)
1/4 Seite
(hoch)
210 x 297
mm
210 x 148,5
mm
210 x 99
mm
66,5 x 297
mm
210 x 74,25
mm
97,5 x 148,5
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+3 mm
Beschnitt
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+3 mm
Beschnitt
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max. 1
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(Mindestbelegung
drei Ausgaben)
(Mindestbelegung
drei Ausgaben)
125,00 €
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125,00 €
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Der Beileger wird als
letzte Seite dem pdf
angefügt.
Preis
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Ansicht
Format
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Es ist max. eine
Beilegerseite je
Ausgabe möglich.
450,00 €
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250,00 €
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175,00 €
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175,00 €
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Alle Preise exkl. MwSt.
Gültig ab 13.03.2016
9
ANZEIGENANLIEFERUNG
Seitenformat
210 x 297 mm (DIN A4).
Druckunterlagen
Druckfähige JPEGs bzw. PDF-Dateien (Schriften eingebettet), CMYK, 300 dpi, max. 1 MB.
Beschnittzugabe
3 mm.
Datenübermittlung
Bitte senden Sie die Anzeige inkl. Druckauftrag per Fax an 030 / 30 87 85 88-77
und zusätzlich per E-Mail an [email protected].
Bei der Anfertigung von Druckunterlagen durch den Herausgeber entstehen gesonderte Kosten,
die nach Aufwand abgerechnet werden.
Gültig ab 13.03.2016
10
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(quer)
Größe
Zusatzinfo
Preis
Advertorials sind Anzeigen, die mit den von Ihnen gelieferten Daten (Bilder, Texte, Logos) gestaltet
werden. In einem kurzen Text geben Sie Informationen zu Ihrer Location. Anhand von Bildern können
Sie diese darstellen.
Um ein professionelles Gesamtbild zu erzeugen, bestehen gestalterische und redaktionelle Vorgaben.
Ansicht
Format
ADVERTORIALS
210 x 148,5 mm
+3 mm
Beschnitt
max. 1
Hyperlink
500,00 €
pro Advertorial
Gültig ab 13.03.2016
12
ADVERTORIALS
Halbseitig
Headline: 70 Zeichen
Textmenge: 1.150 Zeichen
(mit Leerzeichen) exkl. Überschrift
und Adresse
Bildgröße: 72 mm x 145 mm,
300 dpi, CMYK
Dateiformat: JPEG, TIFF, PDF
Kontaktfeld: Firma, Straße/
Hausnummer, PLZ/Stadt, Tel.,
Fax, E-Mail, Homepage
Logo: mind. 57 mm breit, 300 dpi
Dateiformat: EPS (empfohlen),
JPEG, TIFF
Gültig ab 13.03.2016
13
BESTELLUNG
!!! Bitte beachten Sie den jeweiligen Anzeigenschluss !!!
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Format
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Gültig ab 13.03.2016
IHRE KONTAKTDATEN
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1/1 Seite
210 x 297 mm
450,00 € zzgl. 19 % MwSt
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1/2 Seite quer
210 x 148,5 mm
250,00 € zzgl. 19 % MwSt
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1/3 Seite quer
210 x 99 mm
175,00 € zzgl. 19 % MwSt

1/3 Seite hoch
66,5 x 297 mm
175,00 € zzgl. 19 % MwSt

1/4 Seite quer
210 x 75,25 mm
125,00 € zzgl. 19 % MwSt

1/4 Seite hoch
97,5 x 148,5 mm
125,00 € zzgl. 19 % MwSt
Fax
030 30 878588-77
E-Mail [email protected]
Der Verbandsstratege
Luisenstraße 41
10117 Berlin
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Buchung für Ausgabe/n: ___ / ___
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Vorname, Name
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Fax
ADVERTORIAL
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Organisation
Advertorial
Format
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1/2 Seite quer
210 x 148,5 mm
500,00 € zzgl. 19% MwSt
E-Mail
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift
Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB zur Kenntnis genommen
habe und akzeptiere.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens des Herausgebers rechtsverbindlich zustande.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Herausgeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
13. Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden auf Anfrage gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Herausgeber eingehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte
Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
15. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an
seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem
Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um
mehr als 30 % sinkt. Etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem
Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte. Im Falle höherer Gewalt entfällt für den Auftraggeber jeder Anspruch auf Erfüllung und Schadenersatz.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Herausgeber eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –
ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch
nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen
– außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Gültig ab 13.03.2016
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers. Soweit Ansprüche des Herausgebers
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist
als Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers vereinbart.
20. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem im Anzeigenauftrag festgesetzten Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem
Eintreffen von Druckunterlagen, wird der volle Preis für die vereinbarte Anzeige berechnet. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer
Mehrfachbuchung werden 50 Prozent der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, ohne dass
der Herausgeber den Einzelnachweis zu führen hat. Gewährte Rabatte sind unwirksam und werden wieder vom Auftraggeber zurück
gefordert. Alle Anzeigenaufträge sind maximal auf 12 Monate beschränkt.
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