VERBANDSSTRATEGE Mediadaten | Nr. 17 Berlin, 13.04.2016 HERAUSGEBER Herausgeber ADVERB – Wir stärken Verbände! Christian H. Schuster (Inh.) Luisenstraße 41, 10117 Berlin Telefon +49 30 / 30 87 85 88-0 Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77 USt-IdNr. DE270862837 Anzeigen Verbandsstratege Carlo Scherer, Amke Stöhr Luisenstraße 41, 10117 Berlin Telefon +49 30 / 30 87 85 88-43 Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77 E-Mail: [email protected] Bankverbindung Postbank Kontonr.: 828007109, BLZ 10010010 IBAN: DE05 1001 0010 0828 0071 09 BIC: PBNKDEFFXXX Jahrgang Erscheinungsort Verbreitete Auflage Erscheinungsweise Geschäftsbedingungen Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin. Es gelten die AGB. 6. Jahrgang, seit 06/2011 Berlin > 2.600 E-Mail-Empfänger mind. 10-mal jährl. Abonnement Der Verbandsstratege lässt sich abonnieren über die Internetseite: http://geballte-dosis.de Redaktion Christian H. Schuster, Chefredakteur (V.i.S.d.P. + Verantwortlicher gemäß § 5 TMG + § 55 RfStV) Gültig ab 13.03.2016 2 IM ÜBERBLICK Stark: Das verbreitetste Magazin zur Verbandskommunikation. Der Verbandsstratege erscheint alle 4–6 Wochen und richtet sich an VerbandsmitarbeiterInnen, die in Pressestellen, ÖA-Abteilungen oder in anderen Kommunikationsbereichen tätig sind. Mit über 2.600 EmpfängerInnen ist der Verbandsstratege das verbreitetste serviceorientierte PDF-Magazin in dieser Zielgruppe. Vielfältig: Alle Themen der Verbandskommunikation. Der Verbandsstratege liefert einen bunten Themenstrauß und deckt dabei die wichtigsten Bereiche der Verbandskommunikation ab. Die Schwerpunktthemen sind Fundraising, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying sowie Mitgliederkommunikation. Umfassend: Online-Medium für Kommunikationsexperten. Die Abonnenten kommen aus allen Verbandsarten und vertreten die wichtigsten deutschen Branchen. Anerkannt: In bester Gesellschaft. Folgende Firmen, Medien und Institutionen erreichen mit uns erfolgreich ihre Zielgruppen. Gültig ab 13.03.2016 3 STIMMEN ÜBER DEN VERBANDSSTRATEGEN „Der Verbandsstratege ist mit seinen fundierten Artikeln Berater und Impulsgeber zugleich. Mit ihm gelingt mir in meiner täglichen Arbeit der berühmte ‚Blick über den Tellerrand‘ hinaus.“ Janine Engel, Referentin Verbandskommunikation, Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. (VDFU) „Ich lese den Verbandsstrategen, weil mir die verschiedenen Titelthemen jeden Monat einen neuen Blick auf die Kommunikationsbranche ermöglichen.“ Enrico Rennebarth, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustiziar Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) „An dem Online-Magazin für Verbände gefallen mir die kurze und kompakte Aufmachung und das kostenlos zugängliche Heftarchiv.“ Anke Pätsch, Leiterin Bereich Medien & Kommunikation Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. Gültig ab 13.03.2016 4 THEMENPLAN 2016 Gültig ab 13.03.2016 Ausgabe Thema Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinungstermin 06/2016 Branchennachwuchs (Autor: O. K.) 19.05.2016 18.05.2016 KW 20 ab 25.05.2016 KW 21 07/2016 Gestaltung (Autor: C. S. / A. S.) 23.06.2016 22.06.2016 KW 25 ab 29.06.2016 KW 26 08/2016 Mitgliederwerbung online (Autor: N. N.) 21.07.2016 20.07.2016 KW 29 ab 27.07.2016 KW 30 09/2016 Das neue Facebook (Autor: O. K.) 25.08.2016 24.08.2016 KW 34 ab 31.08.2016 KW 35 10/2016 Jahresplanung 2017 (Autor: O. K.) 22.09.2016 21.09.2016 KW 38 ab 28.09.2016 KW 39 11/2016 Videos: Statements und Events (Autoren: N. N. / A. S.) 20.10.2016 19.10.2016 KW 42 ab 26.10.2016 KW 43 12/2016 Veranstaltungsformate (Autor: N. N.) 24.11.2016 23.11.2016 KW 47 ab 30.11.2016 KW 48 5 THEMENPLAN 2017 Gültig ab 13.03.2016 Ausgabe Thema Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinungstermin 01/2017 Köpfe 2017 (geplant) (Autor: C. H. S.) 08.12.2016 07.12.2016 KW 49 14.12.2016 KW 50 02/2017 Social Media (Autoren: Ca. S. / A. S.) 19.01.2017 18.01.2017 KW 03 25.01.2017 KW 04 03/2017 Corporate Design (Autor: N. N.) 16.02.2017 15.02.2017 KW 07 22.02.2017 KW 08 04/2017 Mitgliederbindung (Autor: N. N.) 16.03.2017 15.03.2017 KW 11 22.03.2017 KW 12 05/2017 Agenturauswahl (Autor: N. N.) 20.04.2017 19.04.2017 KW 16 26.04.2017 KW 17 06/2017 Mitgliederbefragung (Autor: C. H. S.) 18.05.2017 17.05.2017 KW 20 24.05.2017 KW 21 07/2017 Branchenpreise ausloben (Autor: N. N.) 22.06.2017 21.06.2017 KW 25 28.06.2017 KW 26 6 THEMENPLAN 2017 Ausgabe Thema Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinungstermin 08/2017 Social Media (Autor: N. N.) 20.07.2017 19.07.2017 KW 29 26.07.2017 KW 30 Herbst 2017 Lobbying (Autor: N. N.) 17.08.2017 16.08.2017 KW 33 23.08.2017 KW 34 10/2017 Jahresplanung 2018 (Autor: N. N.) 21.09.2017 20.09.2017 KW 38 27.09.2017 KW 39 11/2017 Krisenkommunikation (Autor: C. H. S.) 19.10.2017 18.10.2017 KW 42 25.10.2017 KW 43 12/2017 Köpfe 2018 (Autor: C. H. S.) 16.11.2017 15.11.2017 KW 46 22.11.2017 KW 47 N. N. (Autor: C. H. S.) N. N. (Autor: N. N.) Gültig ab 13.03.2016 7 ANZEIGEN 1/1 Seite (Beileger) 1/2 Seite (quer) 1/3 Seite (quer) 1/3 Seite (hoch) 1/4 Seite (quer) 1/4 Seite (hoch) 210 x 297 mm 210 x 148,5 mm 210 x 99 mm 66,5 x 297 mm 210 x 74,25 mm 97,5 x 148,5 mm +3 mm Beschnitt +3 mm Beschnitt +3 mm Beschnitt +3 mm Beschnitt +3 mm Beschnitt +3 mm Beschnitt max. 2 Hyperlinks max. 1 Hyperlink max. 1 Hyperlink max. 1 Hyperlink max. 1 Hyperlink max. 1 Hyperlink (Mindestbelegung drei Ausgaben) (Mindestbelegung drei Ausgaben) 125,00 € pro Anzeige 125,00 € pro Anzeige Der Beileger wird als letzte Seite dem pdf angefügt. Preis Zusatzinfo Größe Ansicht Format ANZEIGENPREISE UND -FORMATE Es ist max. eine Beilegerseite je Ausgabe möglich. 450,00 € pro Anzeige 250,00 € pro Anzeige 175,00 € pro Anzeige 175,00 € pro Anzeige Alle Preise exkl. MwSt. Gültig ab 13.03.2016 9 ANZEIGENANLIEFERUNG Seitenformat 210 x 297 mm (DIN A4). Druckunterlagen Druckfähige JPEGs bzw. PDF-Dateien (Schriften eingebettet), CMYK, 300 dpi, max. 1 MB. Beschnittzugabe 3 mm. Datenübermittlung Bitte senden Sie die Anzeige inkl. Druckauftrag per Fax an 030 / 30 87 85 88-77 und zusätzlich per E-Mail an [email protected]. Bei der Anfertigung von Druckunterlagen durch den Herausgeber entstehen gesonderte Kosten, die nach Aufwand abgerechnet werden. Gültig ab 13.03.2016 10 ADVERTORIALS 1/2 Seite (quer) Größe Zusatzinfo Preis Advertorials sind Anzeigen, die mit den von Ihnen gelieferten Daten (Bilder, Texte, Logos) gestaltet werden. In einem kurzen Text geben Sie Informationen zu Ihrer Location. Anhand von Bildern können Sie diese darstellen. Um ein professionelles Gesamtbild zu erzeugen, bestehen gestalterische und redaktionelle Vorgaben. Ansicht Format ADVERTORIALS 210 x 148,5 mm +3 mm Beschnitt max. 1 Hyperlink 500,00 € pro Advertorial Gültig ab 13.03.2016 12 ADVERTORIALS Halbseitig Headline: 70 Zeichen Textmenge: 1.150 Zeichen (mit Leerzeichen) exkl. Überschrift und Adresse Bildgröße: 72 mm x 145 mm, 300 dpi, CMYK Dateiformat: JPEG, TIFF, PDF Kontaktfeld: Firma, Straße/ Hausnummer, PLZ/Stadt, Tel., Fax, E-Mail, Homepage Logo: mind. 57 mm breit, 300 dpi Dateiformat: EPS (empfohlen), JPEG, TIFF Gültig ab 13.03.2016 13 BESTELLUNG !!! Bitte beachten Sie den jeweiligen Anzeigenschluss !!! ___ / ___ Anzeige Format Preis Gültig ab 13.03.2016 IHRE KONTAKTDATEN ___ / ___ 1/1 Seite 210 x 297 mm 450,00 € zzgl. 19 % MwSt ___ / ___ 1/2 Seite quer 210 x 148,5 mm 250,00 € zzgl. 19 % MwSt 1/3 Seite quer 210 x 99 mm 175,00 € zzgl. 19 % MwSt 1/3 Seite hoch 66,5 x 297 mm 175,00 € zzgl. 19 % MwSt 1/4 Seite quer 210 x 75,25 mm 125,00 € zzgl. 19 % MwSt 1/4 Seite hoch 97,5 x 148,5 mm 125,00 € zzgl. 19 % MwSt Fax 030 30 878588-77 E-Mail [email protected] Der Verbandsstratege Luisenstraße 41 10117 Berlin ANZEIGEN FAX-/BRIEFVORLAGE Buchung für Ausgabe/n: ___ / ___ x Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon Fax ADVERTORIAL Organisation Advertorial Format Preis 1/2 Seite quer 210 x 148,5 mm 500,00 € zzgl. 19% MwSt E-Mail Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere. 14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens des Herausgebers rechtsverbindlich zustande. 3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Herausgeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden auf Anfrage gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Herausgeber eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 15. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 30 % sinkt. Etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Im Falle höherer Gewalt entfällt für den Auftraggeber jeder Anspruch auf Erfüllung und Schadenersatz. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Herausgeber eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Gültig ab 13.03.2016 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers. Soweit Ansprüche des Herausgebers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers vereinbart. 20. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem im Anzeigenauftrag festgesetzten Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Eintreffen von Druckunterlagen, wird der volle Preis für die vereinbarte Anzeige berechnet. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung werden 50 Prozent der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, ohne dass der Herausgeber den Einzelnachweis zu führen hat. Gewährte Rabatte sind unwirksam und werden wieder vom Auftraggeber zurück gefordert. Alle Anzeigenaufträge sind maximal auf 12 Monate beschränkt. 15