Masern - Goldenes Kreuz

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Gesundheitsinformation: Masern-Infektion
Ein Service des Hygieneteams der Goldenes Kreuz Privatklinik
Masern sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch das Masern-Virus (MorbilliVirus, ein Paramyxovirus) übertragen wird. 1995 starben eine Million Kinder an Masern, bei
geschätzten 42 Millionen Erkrankungsfällen weltweit.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Typisch für die Masernerkrankung ist ein zweiphasiger Krankheitsverlauf.
Es kommt nach etwa acht bis 14 Tage - nach der Ansteckung - zu Fieber,
Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten und einer Bindehautentzündung
(Lichtempfindlichkeit!) der Augen. Am zweiten bis dritten Krankheitstag
kommt es zu einer Rötung des Gaumens und typischen weißen Flecken
an der Wangenschleimhaut, danach zu einem Abfall des Fiebers und ab
etwa dem vierten Krankheitstag zum Auftreten des charakteristischen
roten, fleckigen Hautausschlags. Dieser breitet sich vom Gesicht über den
ganzen Körper aus und geht nach etwa einer Woche unter Bildung von
Schuppen wieder zurück. Man kann Masern also nur einmal bekommen.
Wer einmal an Masern erkrankt ist, hat in der Regel einen lebenslangen
Schutz.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Das Virus wird meist durch Tröpfcheninfektion - also Sprechen, Niesen, Husten - übertragen,
wobei die Ansteckung auch über größere Distanzen, etwa von einem Raum zum anderen,
erfolgen kann. Es handelt sich hierbei um eine Infektionskrankheit mit höchstem
Kontagionsindex. Praktisch jeder nicht - immune Mensch, der Kontakt mit einem Masern Erkrankten hat, steckt sich mit dem Erreger an. Dabei muss es nicht zwangsläufig zum
Ausbruch der Masern kommen. Die Ansteckung ist im Zeitraum von fünf Tage vor bis vier Tage
nach Auftreten des Ausschlags möglich.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Die aktive Schutzimpfung gegen Masern ist empfohlen. Es handelt sich dabei um eine
Lebendimpfung mit einem abgeschwächten Lebendimpfstoff.
Die Impfung ist in der Regel gut verträglich. Bei Menschen, die noch nicht gegen Masern immun
sind, lässt sich die Krankheit bis zum vierten Inkubationstag durch die Gabe von
Immunglobuline verhindern oder abschwächen
Säuglinge bis zu einem Alter von etwa vier Monaten sind durch Antikörper der Mutter geschützt
- vorausgesetzt, die Mutter hat einen Schutz gegen Masern.
In welchem Intervall wird die Impfung durchgeführt?
Gemäß dem österreichischen Impfplan findet die Grundimmunisierung gegen Masern im
zweiten Lebensjahr zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln statt. Die Impfung
enthält alle drei Komponenten (Masern, Mumps, Röteln). Impfstoffe, die nur eine der drei
Komponenten enthalten, sind zurzeit in Österreich nicht erhältlich.
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria
Tel. +43 (1) 40 111 - 0, Fax - 9505
[email protected]
www.goldenes-kreuz.at
Erste Bank, Kto.Nr. 012-01816
BLZ 20111
FN 251327z, HG Wien
Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Die Impfung wird zwei Mal verabreicht, wobei zwischen den beiden Impfungen ein
Mindestabstand von vier Wochen vorgeschrieben ist. Die beiden Masernimpfungen sollten im
zweiten Lebensjahr - und damit vor dem Eintritt in den Kindergarten - durchgeführt werden.
Wie hoch ist der Impfschutz und wie lange hält er an?
Nach der ersten Impfung besteht eine Schutzrate von etwa 95 Prozent. Daher ist im
österreichischen Impfplan auch eine zweite Impfung vorgesehen, nach dieser liegt der Schutz
bei annähernd 100 Prozent und hält vermutlich ein Leben lang.
Wie werden Masern behandelt?
Eine spezifische antivirale Therapie, die gegen das Masernvirus gerichtet ist, existiert nicht. Der
(kleine) Patient sollte in einem kühlen, abgedunkelten Zimmer Bettruhe einhalten. Auf
ausreichende Flüssigkeitszufuhr muss geachtet werden. Vor allem dann, wenn Ihr Kind Fieber
hat, muss es reichlich trinken. Sprechen Sie die Einnahme Hustenlösender und
fiebersenkender Medikamente mit Arzt oder Ärztin ab.
Welche Komplikationen können auftreten?
Sofern sich das Krankheitsbild verschlimmert bzw. das Fieber anhält, sollten Sie erneut einen
Arzt aufsuchen. Durch die allgemeine Schwächung der Abwehrkräfte, kann eine zusätzliche
bakterielle Infektion bzw. eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Atemnot auftreten.
Anhaltende starke Ohrenschmerzen sind möglicherweise ein Anzeichen für eine
Mittelohrentzündung.
Die Bindehautentzündung kann evt. zu einer schwere Entzündung der Hornhaut des Auges, mit
möglichen Gesichtsfeldeinschränkungen bis zum Sehverlust (Keratitis mit Ulzeration), mutieren.
Starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Erbrechen oder Berührungsempfindlichkeit bedeuten
möglicherweise die ersten Anzeichen einer Hirnhautentzündung.
Bei der so genannte „Schwarzen Masern“ treten Blutungen aus Nase, Mund und Darm auf.
Diese spezielle Form der rasch verlaufende toxischen Masern mit blutendem Ausschlag,
Schleimhautblutungen, lang andauerndem hohem Fieber und Krämpfen ist sehr selten, kann
aber – ohne unmittelbarer ärztlicher Intervention – tödlich verlaufen. Sie kommt hauptsächlich
bei Abwehrgeschwächten Personen vor.
Welche Prognose hat die Masernerkrankung?
Unter der fachgerechten Therapie verlaufen die meisten Masernerkrankungen ohne
Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder, die gerade Masern hatten, dürfen erst etwa ein bis zwei Wochen nach Ausbruch des
Ausschlags wieder die Kindergärten oder Schulen besuchen. Bei Krankheitsverdacht oder
Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind bei Kenntnis von Erkrankungsfällen zur Meldung
an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet.
Für betreuende Personen in Gemeinschaftseinrichtungen empfiehlt sich die Austestung des
individuellen Antikörper – Titerstandes mit dem möglichen notwendigen Hinweis für eine
Impfauffrischung.
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Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Gibt es besondere Hinweise?
Die Masernimpfung gilt für Studienaufenthalte in den USA als Pflichtimpfung.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
In Österreich ist seit dem 1. Dezember 2001 der Erkrankungs- und Todesfall, an das zuständige
Gesundheitsamt, meldepflichtig.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an unser Team der Krankenhaushygiene Tel. (+43 1) 40111 - 9511
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