Gesundheitsinformation: Masern-Infektion Ein Service des Hygieneteams der Goldenes Kreuz Privatklinik Masern sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch das Masern-Virus (MorbilliVirus, ein Paramyxovirus) übertragen wird. 1995 starben eine Million Kinder an Masern, bei geschätzten 42 Millionen Erkrankungsfällen weltweit. Wie äußert sich die Erkrankung? Typisch für die Masernerkrankung ist ein zweiphasiger Krankheitsverlauf. Es kommt nach etwa acht bis 14 Tage - nach der Ansteckung - zu Fieber, Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten und einer Bindehautentzündung (Lichtempfindlichkeit!) der Augen. Am zweiten bis dritten Krankheitstag kommt es zu einer Rötung des Gaumens und typischen weißen Flecken an der Wangenschleimhaut, danach zu einem Abfall des Fiebers und ab etwa dem vierten Krankheitstag zum Auftreten des charakteristischen roten, fleckigen Hautausschlags. Dieser breitet sich vom Gesicht über den ganzen Körper aus und geht nach etwa einer Woche unter Bildung von Schuppen wieder zurück. Man kann Masern also nur einmal bekommen. Wer einmal an Masern erkrankt ist, hat in der Regel einen lebenslangen Schutz. Welche Übertragungswege sind bekannt? Das Virus wird meist durch Tröpfcheninfektion - also Sprechen, Niesen, Husten - übertragen, wobei die Ansteckung auch über größere Distanzen, etwa von einem Raum zum anderen, erfolgen kann. Es handelt sich hierbei um eine Infektionskrankheit mit höchstem Kontagionsindex. Praktisch jeder nicht - immune Mensch, der Kontakt mit einem Masern Erkrankten hat, steckt sich mit dem Erreger an. Dabei muss es nicht zwangsläufig zum Ausbruch der Masern kommen. Die Ansteckung ist im Zeitraum von fünf Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags möglich. Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung? Die aktive Schutzimpfung gegen Masern ist empfohlen. Es handelt sich dabei um eine Lebendimpfung mit einem abgeschwächten Lebendimpfstoff. Die Impfung ist in der Regel gut verträglich. Bei Menschen, die noch nicht gegen Masern immun sind, lässt sich die Krankheit bis zum vierten Inkubationstag durch die Gabe von Immunglobuline verhindern oder abschwächen Säuglinge bis zu einem Alter von etwa vier Monaten sind durch Antikörper der Mutter geschützt - vorausgesetzt, die Mutter hat einen Schutz gegen Masern. In welchem Intervall wird die Impfung durchgeführt? Gemäß dem österreichischen Impfplan findet die Grundimmunisierung gegen Masern im zweiten Lebensjahr zusammen mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln statt. Die Impfung enthält alle drei Komponenten (Masern, Mumps, Röteln). Impfstoffe, die nur eine der drei Komponenten enthalten, sind zurzeit in Österreich nicht erhältlich. Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria Tel. +43 (1) 40 111 - 0, Fax - 9505 [email protected] www.goldenes-kreuz.at Erste Bank, Kto.Nr. 012-01816 BLZ 20111 FN 251327z, HG Wien Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Die Impfung wird zwei Mal verabreicht, wobei zwischen den beiden Impfungen ein Mindestabstand von vier Wochen vorgeschrieben ist. Die beiden Masernimpfungen sollten im zweiten Lebensjahr - und damit vor dem Eintritt in den Kindergarten - durchgeführt werden. Wie hoch ist der Impfschutz und wie lange hält er an? Nach der ersten Impfung besteht eine Schutzrate von etwa 95 Prozent. Daher ist im österreichischen Impfplan auch eine zweite Impfung vorgesehen, nach dieser liegt der Schutz bei annähernd 100 Prozent und hält vermutlich ein Leben lang. Wie werden Masern behandelt? Eine spezifische antivirale Therapie, die gegen das Masernvirus gerichtet ist, existiert nicht. Der (kleine) Patient sollte in einem kühlen, abgedunkelten Zimmer Bettruhe einhalten. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr muss geachtet werden. Vor allem dann, wenn Ihr Kind Fieber hat, muss es reichlich trinken. Sprechen Sie die Einnahme Hustenlösender und fiebersenkender Medikamente mit Arzt oder Ärztin ab. Welche Komplikationen können auftreten? Sofern sich das Krankheitsbild verschlimmert bzw. das Fieber anhält, sollten Sie erneut einen Arzt aufsuchen. Durch die allgemeine Schwächung der Abwehrkräfte, kann eine zusätzliche bakterielle Infektion bzw. eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Atemnot auftreten. Anhaltende starke Ohrenschmerzen sind möglicherweise ein Anzeichen für eine Mittelohrentzündung. Die Bindehautentzündung kann evt. zu einer schwere Entzündung der Hornhaut des Auges, mit möglichen Gesichtsfeldeinschränkungen bis zum Sehverlust (Keratitis mit Ulzeration), mutieren. Starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Erbrechen oder Berührungsempfindlichkeit bedeuten möglicherweise die ersten Anzeichen einer Hirnhautentzündung. Bei der so genannte „Schwarzen Masern“ treten Blutungen aus Nase, Mund und Darm auf. Diese spezielle Form der rasch verlaufende toxischen Masern mit blutendem Ausschlag, Schleimhautblutungen, lang andauerndem hohem Fieber und Krämpfen ist sehr selten, kann aber – ohne unmittelbarer ärztlicher Intervention – tödlich verlaufen. Sie kommt hauptsächlich bei Abwehrgeschwächten Personen vor. Welche Prognose hat die Masernerkrankung? Unter der fachgerechten Therapie verlaufen die meisten Masernerkrankungen ohne Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Kinder, die gerade Masern hatten, dürfen erst etwa ein bis zwei Wochen nach Ausbruch des Ausschlags wieder die Kindergärten oder Schulen besuchen. Bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind bei Kenntnis von Erkrankungsfällen zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Für betreuende Personen in Gemeinschaftseinrichtungen empfiehlt sich die Austestung des individuellen Antikörper – Titerstandes mit dem möglichen notwendigen Hinweis für eine Impfauffrischung. Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria Tel. +43 (1) 40 111 - 0, Fax - 9505 [email protected] www.goldenes-kreuz.at Erste Bank, Kto.Nr. 012-01816 BLZ 20111 FN 251327z, HG Wien Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Gibt es besondere Hinweise? Die Masernimpfung gilt für Studienaufenthalte in den USA als Pflichtimpfung. Ist die Erkrankung meldepflichtig? In Österreich ist seit dem 1. Dezember 2001 der Erkrankungs- und Todesfall, an das zuständige Gesundheitsamt, meldepflichtig. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Team der Krankenhaushygiene Tel. (+43 1) 40111 - 9511 Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria Tel. +43 (1) 40 111 - 0, Fax - 9505 [email protected] www.goldenes-kreuz.at Erste Bank, Kto.Nr. 012-01816 BLZ 20111 FN 251327z, HG Wien