Informationsblatt und Einverständniserklärung für die Kostenübernahme einer Behandlung der in-vitro Fertilisation (IVF), der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder der Übertragung von zuvor kryopräservierten und aufgetauten Oozyten im Vorkernstadium Wir sind über die Ursachen unserer ungewollten Kinderlosigkeit aufgeklärt worden und haben nach reiflicher Überlegung für eine Behandlung mit der assistierten Fertilisation entschieden. wurden darüber aufgeklärt, dass die Kosten der Behandlung, die in Verbindung mit assistierten Fertilisation anfallen, nicht durch die Krankenkasse übernommen werden. wurden darauf hingewiesen, dass wir daher diese Kosten selber tragen müssen. uns Wir der Wir Die Kosten für jeweils einen Versuch der assistierten Fertilisation (IVF, ICSI, Kryotransfer), nachfolgend Behandlung genannt, betragen: Behandlungsmöglichkeiten: Gewinnung der Eizellen mittels der transvaginalen ultraschallkontrollierten Follikelpunktion in leichter Betäubung, Erstellung einer Ejakulatanalyse mit Spermienaufbereitung, Behandlung der gewonnenen Eizellen mit IVF oder ICSI, ultraschallkontrollierter Embryotransfer sowie eventuelle Kryopräservation überzähliger Oozyten im Vorkernstadium: Auftauung von zuvor kryopräservierter Oozyten im Vorkernstadium und Übertragung einschliesslich der Zykluskontrolle bis zum Schwangerschaftstest: Auftauung von zuvor kryopräservierter Oozyten im Vorkernstadium einschliesslich der Zykluskontrolle, jedoch ohne Embryotransfer: Medikamente benötigt für die ovarielle Stimulationsbehandlung für IVF oder ICSI, einschliesslich der Medikation für die Unterstützung der Lutealphase nach erfolgtem Embryotransfer und für die Betäubung bei der Eizellengewinnung. Die Kosten für eine evt. Narkose durch einen Anästhesist werden gesondert berechnet. Wenn eine heterologe Insemination oder eine heterologe ICSI durchgeführt wird, für die gespendete Samenzellen aufbereitet werden, werden die Kosten für die gespendete Samenprobe gesondert berechnet. Beim Vorliegen einer chronischen Infektion mit Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV bei einem von beiden Partnern wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Rechnung gestellt. Kosten _ CHF 4100.-- _ CHF 800.-- _ CHF 500.-_ Je nach Aufwand 1) (circa CHF 2400.--) _ CHF 800.-- _ CHF 1500.-- 1) Wird später gesondert und detailliert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Medikamente können je nach Ansprechbarkeit der Ovarien auf die Stimulationsbehandlung unterschiedlich hoch oder niedrig ausfallen. Die Kosten für die Abklärung der Ursachen (Diagnostik) sind nicht in den Behandlungskosten enthalten und werden separat in Rechnung gestellt. Die Unterzeichneten bestätigen, mit der Kostenübernahmepflicht einverstanden zu sein und nehmen zur Kenntnis, dass sie je nach Verfahren, vor Beginn der Behandlung, ein Depot von CHF 800.- resp. 6‘500.- zu leisten haben (vgl. Tarifordnung für staatliche Spitäler des Gesundheitsdepartements im Kanton Basel-Stadt). Eine allfällige Differenz wird nach Beendigung der Behandlung in Rechnung gestellt respektive zurückerstattet. Die Universitäts-Frauenklinik Basel wird eine detaillierte Kostenaufstellung nach Beendigung der Behandlung erstellen. Basel, den ........................... Unterschrift: ............................... ............................................... Diese Vereinbarung gilt nur für die nächst folgende Behandlung und kann je nach Kostenlage im Verlauf der Zeit angepasst werden.