Die Todesstrafe in Frankreich

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Juni 2007
Die Todesstrafe in Frankreich
Am 19. Februar 2007 machte das Parlament, das in Versailles als Kongress zusammentrat,
die Abschaffung der Todesstrafe unumkehrbar, indem es in die Verfassung (Artikel 66)
folgende Bestimmung aufnahm: „Keiner kann zum Tode verurteilt werden“. Diese
Verfassungsänderung ist die Krönung eines Prozesses, der in Frankreich mit der Abschaffung
der Todesstrafe durch das Gesetz Nr. 81-908 vom 9. Oktober 1981 begann.
HISTORISCHER ABRISS DER ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE
Die erste große parlamentarische Debatte fand bei der Beratung des Entwurfs eines
Strafgesetzbuchs im Mai/Juni 1791 statt: Le Peletier de Saint Fargeau, Duport und Robespierre
befürworteten die Abschaffung der Todesstrafe mit dem Argument, sie sei ungerecht, es bestehe
die Gefahr von Justizirrtümern und diese Strafe habe keine abschreckende Wirkung.
Die Konstituierende Versammlung lehnte einen Verzicht auf die Todesstrafe ab, beschloss
aber die Abschaffung der Folter. Nach den Hinrichtungen der Schreckensherrschaft schuf der
Konvent durch das Gesetz vom 26. Oktober 1795 die Todesstrafe mit der „Veröffentlichung des
allgemeinen Friedens“ ab. Das Strafgesetzbuch vom 1810 führte sie jedoch wieder ein.
Nach dem Empire gewann die Bewegung der Abschaffungsbefürworter mit
leidenschaftlichen Gegnern der Todesstrafe wie Victor Hugo und Lamartine wieder an Bedeutung:
die provisorische Regierung von 1848 schuf die Todesstrafe ab, allerdings nur für politische
Vergehen.
In den Jahren 1906-1908 fand eine der wichtigsten Debatten in dieser Frage statt, als der
damalige Justizminister Aristide Briand einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe
einbrachte, der aber nach heftigen Diskussionen abgelehnt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg
(1939-1945) wurde die Todesstrafe von Intellektuellen wie Albert Camus und Arthur Koestler
weiter heftig angeprangert.
© Ministère des Affaires étrangères/ Franzôsiche AuBenministerium 2007
Nach der Wahl von François Mitterand zum Präsidenten der Republik im Jahre 1981, der
sich stets unmissverständlich für eine Abschaffung ausgesprochen hatte, wurde in der
Nationalversammlung am 29. August 1981 ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe
eingebracht: das Gesetz wurde am 9. Oktober 1981 angenommen.
Auf Initiative von Jacques Chirac nahm das Parlament am 19. Februar 2007 den Entwurf
eines Verfassungsgesetzes an, das bestimmt „Niemand kann zum Tode verurteilt werden“.
Frankreich ist somit das 17. Land, das dem Verbot der Todesstrafe Verfassungsrang verliehen hat.
INTERNATIONALES ENGAGEMENT FRANKREICHS
In enger Abstimmung mit seinen europäischen Partnern setzt sich Frankreich in allen
einschlägigen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, für die Abschaffung
der Todesstrafe ein.
1986 ratifizierte Frankreich das Zusatzprotokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, das die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten
vorsieht.
Die jüngste Änderung der französischen Verfassung wird die Ratifizierung des zweiten
Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der New
Yorker Konvention vom 15. Oktober 1989 ermöglichen, in dem unter anderem die Abschaffung
der Todesstrafe gefordert wird.
Frankreich unterstützt die Verteidiger der Menschenrechte, die sich für die Abschaffung der
Todesstrafe einsetzen, indem es beispielsweise unter der Schirmherrschaft des Präsidenten der
Republik vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris den 3. Kongress gegen die Todesstrafe abhielt.
DIE TODESSTRAFE IN DER WELT
Über die Hälfte aller Länder hat die Todesstrafe de jure oder de facto abgeschafft
89
Länder haben die Todesstrafe für sämtliche Verbrechen abgeschafft.
10
Länder haben die Todesstrafe für alle Verbrechen mit Ausnahme besonderer
Vergehen wie beispielsweise Kriegsverbrechen abgeschafft.
29
Länder haben die Todesstrafe de facto abgeschafft, d. h. sie ist zwar in ihrem Gesetz
weiterhin vorgesehen, wird aber seit mindestens zehn Jahren nicht mehr vollstreckt.
So haben 128 Länder und Gebiete die Todesstrafe de jure oder de facto abgeschafft.
69 Länder halten an der Todesstrafe fest und vollstrecken sie auch; die Anzahl derer, die
Hinrichtungen vornehmen, ist aber deutlich niedriger.
© Ministère des Affaires étrangères/ Franzôsiche AuBenministerium 2007
Nähere Informationen
WEBSITES
Die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich, Dossier der Website „Documentation
française“, August 2002
http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/abolition-peinemort/index.shtml
Die wichtigsten Etappen bei der Abschaffung der Todesstrafe, Dossier der Website des
Senats
http://www.senat.fr/evenement/archives/D22/abolition1.html
AUSGEWÄHLTE DATEN
Todesstrafe: Zahlen und Fakten, Website von Amnesty international, März 2007
http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty-facts-fra
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