Juni 2007 Die Todesstrafe in Frankreich Am 19. Februar 2007 machte das Parlament, das in Versailles als Kongress zusammentrat, die Abschaffung der Todesstrafe unumkehrbar, indem es in die Verfassung (Artikel 66) folgende Bestimmung aufnahm: „Keiner kann zum Tode verurteilt werden“. Diese Verfassungsänderung ist die Krönung eines Prozesses, der in Frankreich mit der Abschaffung der Todesstrafe durch das Gesetz Nr. 81-908 vom 9. Oktober 1981 begann. HISTORISCHER ABRISS DER ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE Die erste große parlamentarische Debatte fand bei der Beratung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs im Mai/Juni 1791 statt: Le Peletier de Saint Fargeau, Duport und Robespierre befürworteten die Abschaffung der Todesstrafe mit dem Argument, sie sei ungerecht, es bestehe die Gefahr von Justizirrtümern und diese Strafe habe keine abschreckende Wirkung. Die Konstituierende Versammlung lehnte einen Verzicht auf die Todesstrafe ab, beschloss aber die Abschaffung der Folter. Nach den Hinrichtungen der Schreckensherrschaft schuf der Konvent durch das Gesetz vom 26. Oktober 1795 die Todesstrafe mit der „Veröffentlichung des allgemeinen Friedens“ ab. Das Strafgesetzbuch vom 1810 führte sie jedoch wieder ein. Nach dem Empire gewann die Bewegung der Abschaffungsbefürworter mit leidenschaftlichen Gegnern der Todesstrafe wie Victor Hugo und Lamartine wieder an Bedeutung: die provisorische Regierung von 1848 schuf die Todesstrafe ab, allerdings nur für politische Vergehen. In den Jahren 1906-1908 fand eine der wichtigsten Debatten in dieser Frage statt, als der damalige Justizminister Aristide Briand einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe einbrachte, der aber nach heftigen Diskussionen abgelehnt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) wurde die Todesstrafe von Intellektuellen wie Albert Camus und Arthur Koestler weiter heftig angeprangert. © Ministère des Affaires étrangères/ Franzôsiche AuBenministerium 2007 Nach der Wahl von François Mitterand zum Präsidenten der Republik im Jahre 1981, der sich stets unmissverständlich für eine Abschaffung ausgesprochen hatte, wurde in der Nationalversammlung am 29. August 1981 ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe eingebracht: das Gesetz wurde am 9. Oktober 1981 angenommen. Auf Initiative von Jacques Chirac nahm das Parlament am 19. Februar 2007 den Entwurf eines Verfassungsgesetzes an, das bestimmt „Niemand kann zum Tode verurteilt werden“. Frankreich ist somit das 17. Land, das dem Verbot der Todesstrafe Verfassungsrang verliehen hat. INTERNATIONALES ENGAGEMENT FRANKREICHS In enger Abstimmung mit seinen europäischen Partnern setzt sich Frankreich in allen einschlägigen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, für die Abschaffung der Todesstrafe ein. 1986 ratifizierte Frankreich das Zusatzprotokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vorsieht. Die jüngste Änderung der französischen Verfassung wird die Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der New Yorker Konvention vom 15. Oktober 1989 ermöglichen, in dem unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe gefordert wird. Frankreich unterstützt die Verteidiger der Menschenrechte, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, indem es beispielsweise unter der Schirmherrschaft des Präsidenten der Republik vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris den 3. Kongress gegen die Todesstrafe abhielt. DIE TODESSTRAFE IN DER WELT Über die Hälfte aller Länder hat die Todesstrafe de jure oder de facto abgeschafft 89 Länder haben die Todesstrafe für sämtliche Verbrechen abgeschafft. 10 Länder haben die Todesstrafe für alle Verbrechen mit Ausnahme besonderer Vergehen wie beispielsweise Kriegsverbrechen abgeschafft. 29 Länder haben die Todesstrafe de facto abgeschafft, d. h. sie ist zwar in ihrem Gesetz weiterhin vorgesehen, wird aber seit mindestens zehn Jahren nicht mehr vollstreckt. So haben 128 Länder und Gebiete die Todesstrafe de jure oder de facto abgeschafft. 69 Länder halten an der Todesstrafe fest und vollstrecken sie auch; die Anzahl derer, die Hinrichtungen vornehmen, ist aber deutlich niedriger. © Ministère des Affaires étrangères/ Franzôsiche AuBenministerium 2007 Nähere Informationen WEBSITES Die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich, Dossier der Website „Documentation française“, August 2002 http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/abolition-peinemort/index.shtml Die wichtigsten Etappen bei der Abschaffung der Todesstrafe, Dossier der Website des Senats http://www.senat.fr/evenement/archives/D22/abolition1.html AUSGEWÄHLTE DATEN Todesstrafe: Zahlen und Fakten, Website von Amnesty international, März 2007 http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty-facts-fra © Ministère des Affaires étrangères, 2007 3