MERKBLATT zum ärztlichen Aufklärungsgespräch Perkutane bildgebunggesteuerte Tumorablation [Thermoablation (Radiofrequenzablation), chemische Ablation (Alkoholinstillation)] Liebe Patientin, lieber Patient Dieses Merkblatt informiert Sie über den bei Ihnen geplanten Eingriff. Bitte lesen Sie es aufmerksam durch, damit Sie dem zuständigen Arzt gegebenenfalls zusätzliche Fragen stellen können. Notwendigkeit und Art des Eingriffes Aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen wurde bei Ihnen ein ortständiger Tumor (Primärtumor) oder ein Tumorableger (Metastase) diagnostiziert. Dieser Tumor oder diese Metastase ist wahrscheinlich auf ein Organ beschränkt (Leber, Niere, Lungen oder Skelett) und schränkt entweder Ihre Lebenserwartung oder Ihre Lebensqualität (Schmerzen) ein. Aufgrund der präoperativen Bildgebung wissen wir, dass der (oder die) Tumor(-en) für diesen perkutanen („durch die Haut hindurch“) Eingriff geeignet sein sollte(-n). Alternative Die bildgebunggesteuerten Ablationsverfahren sind eine mögliche Alternative zur operativen (chirurgischen) Tumorentfernung, insbesonders wenn das Operationsrisiko zu hoch ist oder die Anatomie für eine Operation ungünstig ist. Wie bei Operationen können diese Eingriffe mit einer Chemotherapie oder Bestrahlung kombiniert werden. Verlauf des Eingriffes Abhängig von der Lage, der Anzahl des (oder der) Tumors(-en) und dem Zustand des Patienten oder der Patientin wird der mehr oder weniger schmerzhafte Eingriff nach örtlicher Betäubung oder in Allgemeinnarkose durchgeführt. Zur Steuerung seines Instrumentes und Sichtbarmachung des Tumors braucht der Radiologe ein Ultraschall-, ein Durchleuchtungs-, ein Magnet-Resonanz- oder ein CT-Gerät. Durch einen Hautstich wird eine millimeterdicke Sonde in den Tumor eingeführt um ihn lokal durch Hitzeapplikation (Radiofrequenzablation) oder chemisch (Alkoholinstillation) abzutöten. Die so behandelten Patienten können in der Regel das Spital am Tag nach dem Eingriff verlassen. Erfolgsaussichten Wir können mit den perkutanen Ablationsverfahren nur behandeln, was die Bildgebung uns zeigt, d.h. kleinste, (noch) nicht sichtbare Tumorableger können verpasst werden oder die Ablationszone kann ungenügend sein. Eine Tumornachsorge mit bildgebenden Verfahren und Labortests ist also wie nach Operationen oder Chemotherapien bösartiger Tumoren unbedingt notwendig um die wiederholt durchführbaren Ablationen rechtzeitig zu planen. Hierdurch kann bei Patienten (-innen) mit gewissen bösartigen Tumorleiden das Ueberleben -mit den Alternativverfahren (Operation) vergleichbar- verlängert und/oder ein Tumorsymptom längerfristig behandelt werden. Grundsätzlich kann bei keinem medizinischen Eingriff Risikofreiheit Risiko und ©SGMR/SSRM 1999 10/d MERKBLATT zum ärztlichen Aufklärungsgespräch Komplikationen garantiert werden. Während des Eingriffes kann es sehr selten zu Komplikationen wie Blutungen entlang dem Stichkanal (-weswegen eine normale Gerinnung erforderlich ist-) oder zur Verletzung benachbarter Organe (z.B. Darm- oder Lungenverletzung bei Leberbehandlungen) kommen. Tödliche Komplikationen treten in weniger als 1% der abladierten Patienten(-innen) auf. Sehr selten können bösartige Zellen entlang dem Stickkanal verschleppt werden und sich da ansiedeln. Mit Ablationsverfahren behandelte Patienten(-innen) beklagen danach oft Unwohlsein, niedriges Fieber oder örtliche Schmerzen, die eine bis zwei Wochen nach dem Eingriff andauern können. Diese Beschwerden bedürfen keiner Hospitalisation und können medikamentös gut behandelt werden. Schliesslich kann es beim Eingriff zu einer Infektion mit Bildung eines Abszesses am Ort des abgetöteten Tumors kommen. Diese Komplikation zeigt sich Wochen nach dem Eingriff durch hohes Fieber und starke Schmerzen und bedarf in der Regel einer Spitalbehandlung. ©SGMR/SSRM 1999 10/d