SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR HÄMATOLOGIE SOCIÉTÉ SUISSE D'HÉMATOLOGIE FACHARZTPRÜFUNG HÄMATOLOGIE Ablauf der Prüfung - Prüfungskriterien. 1. Prüfungsablauf : Die Spezialarztprüfung in Hämatologie wird jährlich im Herbst, rotationsweise, vom einem der 5 universitären Zentren organisiert. Sie besteht aus 2 Teilen am selben Tag : - Die praktische/schriftliche Prüfung dauert 4 Stunden mit Vorbereitung und Verfassen von 2 Konsilien, die für alle Kandidaten identisch sind. Die Fälle können dieselbe Wichtigkeit haben, mit je 2 Stunden zur Verfügung, oder haben eine unterschiedliche Wichtigkeit (z.B. 1 vollständiges Konsilium mit morphologischer Beurteilung mit einer Dauer > 2 Stunden sowie 1 Aktenkonsilium von < 2 Stunden). Der zeitliche Ablauf der Prüfung (Verteilung der Dokumente und deren Rückgabe, etc.) wird vom Prüfungsorganisator bestimmt. Dieser Ablauf wird mit den Experten an einem Koordinationsrapport vor Beginn der Prüfung festgelegt. - Die strukturierte mündliche Prüfung dauert ca. 20-40 Minuten pro Kandidat. Die Fragen decken das gesamte Katalog der Weiterbildung zum Spezialarzt für Hämatologie nach gültigem Reglement ab und sind im Voraus festgelegt. Auf den Fällen der praktischen schriftlichen Prüfung wird im Prinzip nicht zurückgekommen. Die Beurteilungskriterien der verschiedenen Fragen werden bei deren Vorbereitung festgelegt und den Experten bekannt gegeben. Allfällige Experte aus der aktuellen Weiterbildungstätte des Kandidaten treten in den Ausstand. Die Kandidaten werden vom Prüfungsorganisator über den effektiven zeitlichen und materiellen Ablauf der gesamten Prüfung unmittelbar vor deren Beginn orientiert. 2. Praktische schriftliche Prüfung 2.1. Auswahl der klinischen Fälle: Die klinischen Fälle sollen die Kenntnisse des Kandidaten in den verschiedenen Gebieten der Hämatologie prüfen. Ausgewählt werden: - Charakteristische klinische / diagnostische Situationen(en), mit differenzialdiagnostischen Möglichkeiten und/oder Klinische(r) / diagnostische(r) Problemfall(-fälle). 2.2. Notwendige Dokumente für die Prüfung : - Anamnestische Angaben : Anamnese aus der Krankengeschichte (beim hospitalisierten Patienten), Brief des behandelnden Arztes an den hämatologischen Konsiliararzt mit Erstuntersuchungen (beim ambulanten Patienten). - Resultat(e) der klinische(n) Untersuchung(en) / Eintrittsstatus: Die Untersuchungsresultate / der klinische Status kann/können unvollständig sein. - Befunde und Resultate der zusätzlichen Untersuchungen vom behandelnden Arzt / Spital, z.B auf “anonymisierten originalen Resultatformularen”. Morphologische Untersuchungen / Mikroskopiepräparate (Originalpräparate / ev. Diapositive), usw. Die Resultate können unvollständig sein. - Resultate von weiteren Untersuchungen, die vom Konsiliararzt [Kandidat(-in)] verlangt werden. Morphologische Untersuchungen / Präparate (Blut/Knochenmark), Flowzytometrie, usw. - Angaben über den Verlauf des Patienten, um allfällige Ergänzungen zum Konsilium zu ermöglichen (z.B. Nebenwirkung(en) der Therapie, usw.) 2.3. Vorbereitung / Darstellung der Prüfungsfällen: Die unten erwähnten Dokumente werden im Verlauf der Prüfung verteilt, nach festgelegtem Zeitplan und/oder auf Verlangen des Kandidaten bzw. auf Grund der Antworten auf die Fragen des/r vorhergehenden Dokumente(s). - Beispiel einer Dokumentenserie: a) Dokument(e) Nr.1 : - Anamnestische Angaben, eventuell Resultate der klinischen und weiteren Erstuntersuchungen vom behandelnden Arzt. - Mögliche Frage(n) an den Kandidaten : - Differentialdiagnose ? - Zusatzuntersuchungen ? b) Dokument(e) Nr.2 : - Antworten des Kandidaten auf die Fragen in Dokument Nr.1 - Resultate der verlangten Zusatzuntersuchungen (Es werden ausschliesslich die Resultate der effektiv durchgeführten Untersuchungen geliefert). - Allfällige morphologische Resultate / mikroskopische Präparate (am Mikroskop oder elektronische Ausstriche), mit den für die Beurteilung notwendigen Angaben, allerdings ohne Beurteilung. - Mögliche Fragen an den Spezialarzt (Kandidaten) : - Beurteilung der/s mikroskopischen Präparate(s) 2 - Interpretation der Flowzytometrie, usw. - Wahrscheinlichste Diagnose ? - Weitere notwendige Zusatzuntersuchung(en) c) Dokument(e) Nr.3: - Antwort(en) des Kandidaten auf die Fragen in Dokument(n) Nr.2. - Beurteilung der Situation / Frage(n) - Resultate der unter Nr.2 verlangte(n) weitere(n) Untersuchung(en). - Allfällige Angaben zur Katamnese. - Allfällige zusätzliche Frage(n) an den Kandidaten ? d) Dokument(e) Nr.4 : - Antwort(en) des Kandidaten auf das/die Dokument(e) Nr.3 : - Definitive Diagnose - Allfällige weitere wichtige Zusatzuntersuchung(en) - Therapievorschlag ? - Verlaufsüberwachung / Kontrollen ? e) Schlussdokument (Nr.5) : - Schriftlicher Konsiliarbericht (handgeschrieben, perfekt leserlich) zuhanden des zuweisenden Arztes (z.B. Praktischer Arzt, Spezialist in Allgemeiner Inneren Medizin) Der Konsiliarbericht muss kurzgefasst, verständlich strukturiert und mit präzisen Angaben geschrieben sein. Wichtige Angaben sind - Definitive Diagnose - Kurze Zusammenfassung der diagnostischen Grundlagen. - Behandlungsvorschläge(-lag) mit Angabe des/der vorgeschlagenen Medikamente(s) (Genaue Dosierung nicht verlangt) und/oder der allfälligen weiteren therapeutischen Modalität(en). - Verlaufsüberwachung/-Kontrolle NB. Die Zahl der Dokumente kann je nach Fall variieren. 3. Strukturierte mündliche Prüfung 3.1. Auswahl der mündlichen Fragen: Es werden im Voraus 9 Fragen aus den verschiedenen 8 Kapiteln des Logbuches vorbereitet: - aus jedem Kapitel je eine Frage - plus eine Frage betreffend Qualitätsmanagement / Qualitätskontrollen im Labor 3.3 Darstellung der mündlichen Frage Für jede Frage wird eine Vignette von maximal einer Seite vorbereitet, 3 - mit anamnestischen / klinischen Angaben und/oder klinischen / labor Befunden. Befunde können bildlich dargestellt sein (z.B. Morphologie Blut/Knochenmark; Immunphänotypisierung; Hämostasiologische Befunde) gefolgt von 3-5 Fragen 3.4 Ablauf der mündlichen Prüfung Für jeden Kandidat werden 4 Fragen im Voraus bestimmt. Für Kandidaten die eines der beiden schriftlichen Teils nicht bestanden hat, werden 5 Fragen bestimmt. Die Dauer der Prüfung ist 20-40 Minuten 4. Evaluation der Prüfung: Die Evaluationskriterien und Anforderungen für die Facharztprüfung werden durch die Experten im Voraus schriftlich festgelegt. Vor Prüfungsbeginn haben sich alle Experten über die Prüfungskriterien geeinigt. 4.1 Separate Evaluation der Konsiliendokumente mit Vergabe von zuvor festgelegten Punkten. Nicht leserliche Antworten, Beurteilungen, Anforderungen werden als falsch betrachtet. 4.2 Das Fehlen der richtigen Diagnose(n) unter den Differentialdiagnosen in entsprechenden Dokument führt nicht zum Nicht-Bestehen des entsprechenden Prüfungsteiles wenn diese Diagnose auf den späteren Dokumenten als Hauptdiagnose angegeben wird und wenn der Konsiliarbericht (letztes Dokument) mindestens 70% der möglichen Punkte erreicht. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind gilt dieser Prüfungsteil als “nicht bestanden”. 4.3 In der Liste der vom Kandidaten verlangten Zusatzuntersuchungen werden nur die notwendigen und nützlichen Untersuchungen als richtig bewertet. Unnötige Untersuchungen werden die Punktzahl dieses Prüfungsteiles proportional vermindern. 4.4 Die im entsprechenden Dokument angegebene(n) Schlussdiagnose(n) muss umfassend und korrekt sein. Im Gegenfall wird das Konsilium als “nicht bestanden” beurteilt. 4.5 Der handgeschriebene Konsiliarbericht muss präzise, kurz und leserlich gefasst werden mit klarer Nennung der geforderten Angaben, Diagnose(n) und deren wichtigsten Grundlagen, der vorgeschlagenen Behandlung (mit genauer Angabe der Medikamente jedoch ohne Dosierung und/oder der anderen Modalitäten), der wichtigsten überwachungsbedürftigen Nebenwirkungen, der notwendigen Verlaufskontrollen. Der Bericht soll nicht mehr als 1 Seite benötigen. Unleserliche Angaben werden als falsch beurteilt. Das Konsilium ist dem Allgemeinpraktiker / Spezialisten in Allgemein Innere Medizin bestimmt und muss deshalb für ihn verständlich sein (Achtung Abkürzungen) 4.6. Ein Konsilium gilt als “bestanden” wenn die totale Punktzahl aller Dokumente mindestens 70% der maximalen festgelegten Punktzahl erreicht, unter Vorbehalt des obenerwähnten Paragraph 3.2. 4.7. Die schriftliche/praktische Prüfung gilt als “bestanden” : 4 - wenn beide Konsilien bestanden sind. - wenn nur ein Konsilium bestanden ist mit Punktzahl > 70% und das nicht bestandene Konsilium mit einer Punktzahl von mindestens 50% bewertet wurde, unter Vorbehalt des Bestehens der mündlichen Prüfung. 4.8 Wenn die praktische/schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, ist die Facharztprüfung gesamthaft nicht bestanden. Die mündliche Prüfung ist nicht kompensatorisch. Aus diesem Grund findet die Evaluation der schriftlichen Prüfung statt, bevor der mündliche Teil des Examens beginnt. 4.9. Die Prüfmaterie der praktischen/schriftlichen Prüfung wird bei der mündlichen Prüfung im Prinzip nicht mehr getestet. 4.10. Eine mündliche Frage gilt als bestanden wenn 75% der geforderten, im Voraus bestimmten gefragten Punkte korrekt beantwortet sind. Der mündliche Teil des Examens ist bestanden mindesten 3 von 4 Fragen, respektive 4 von 5 Fragen bestanden sein. 4.11 Ein Kandidat hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens eines der beiden schriftlichen Konsilien bestanden ist, das zweite Konsilium aber mindestens 50% der geforderten Punktzahlen erreicht und der mündliche Teil des Examens bestanden ist. Die Bedingungen für das Bestehen der Facharztprüfung werden anlässlich dem Kandidatenbriefing mitgeteilt. Die Validierung der Prüfung ist Sache der Prüfungskommission/Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB) der SGH auf Empfehlungen der Prüfungsexperten (Reglement für die Weiterbildung zum Facharzt für Hämatologie). 5. Prüfungsprotokoll / Mitteilung der Resultate Die Prüfungsmaterie, die Beurteilungskriterien und das Prüfungsresultat werden in einem Prüfungsprotokoll festgehalten, das dem Kandidaten innert Monatsfrist vom Sekretariat der SGH zugesandt wird. Das Resultat der Prüfung wird dem Kandidaten am Schluss der Prüfung unter Vorbehalt deren Validierung mitgeteilt. Das Ergebnis der Facharztprüfung wird den Leitern der Weiterbildungsstätten von der KWFB mitgeteilt Die Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB) März 2016 5