Jahresbericht - Flossbach von Storch

Werbung
Flossbach von Storch
Fundament
Jahresbericht zum 30.09.2015
Inhalt
Ihre Partner
3
Tätigkeitsbericht
5
Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV
8
Vermögensaufstellung
9
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
11
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte,
soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
12
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
Flossbach von Storch Fundament F
14
Flossbach von Storch Fundament I
15
Flossbach von Storch Fundament P
16
Entwicklung der Anteilklasse
Flossbach von Storch Fundament F
17
Flossbach von Storch Fundament I
18
Flossbach von Storch Fundament P
19
Berechnung der Wiederanlage
Flossbach von Storch Fundament F
20
Flossbach von Storch Fundament I
20
Flossbach von Storch Fundament P
20
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
21
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
24
Besteuerungsgrundlagen
25
Prüfung der steuerlichen Angaben
31
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
Ihre Partner
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Internet: www.inka-kag.de
Aufsichtsrat
Dr. Christiane Lindenschmidt,
Bereichsvorstand und HSBC Technology and Services Country COO der HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG, Düsseldorf, Vorsitzende
Gezeichnetes und eingezahltes
Eigenkapital: 5.000 TEUR
Haftendes Eigenkapital:
28.011.366,00 EUR
(Stand: 31.12.2014)
Dr. Rudolf Apenbrink,
Vorsitzender der Geschäftsführung der HSBC Global Asset Management (Deutschland)
GmbH, Düsseldorf
Paul Hagen,
Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Prof. Dr. Alexander Kempf,
Direktor des Seminars für Finanzierungslehre an der Universität zu Köln, Köln
Ulrich Sommer,
Mitglied des Vorstands der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf
Dr. Jan Wilmanns,
Bereichsvorstand, Leiter Institutional & Corporate Clients der HSBC Trinkaus & Burkhardt
AG, Düsseldorf
Geschäftsführer
Markus Hollmann
Alexander Poppe
Gesellschafter
HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf
Verwahrstelle
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf
Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 91.423.896,95 Euro,
modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.996.908.428,30 Euro
(Stand: 31.12.2014)
Wirtschaftsprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tersteegenstraße 19-31, 40474 Düsseldorf
Fondsmanager
Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1, 50679 Köln
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
3
Ihre Partner
Anlageausschuss
Dr. Bert Flossbach (Vorsitzender),
Vorstandsmitglied der Flossbach von Storch AG, Köln
Karsten Friebe,
Investment-Analyst der Flossbach von Storch AG, Köln
Gerald Kichler,
Senior-Portfoliomanger der Flossbach von Storch AG, Köln
Elmar Peters,
Senior-Portfoliomanger der Flossbach von Storch AG, Köln
Sonstige Angaben
WKN: A0HGMH
ISIN: DE000A0HGMH0
Flossbach von Storch Fundament F
WKN: A0Q7S5
ISIN: DE000A0Q7S57
Flossbach von Storch Fundament I
WKN: A1JMPZ
ISIN: DE000A1JMPZ7
Flossbach von Storch Fundament P
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
4
Tätigkeitsbericht
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
schüsse ("Free Cashflows") erwarten lassen. Die Anlageentscheidungen basieren auf fundamentalen Kriterien. Eine
Aktie wird nur dann gekauft, wenn ihre Bewertung ein attraktives Chance-/Risikoprofil aufweist. Der Erwerb einer
Aktie wird dabei als eine Unternehmensbeteiligung verstanden, d.h. als Investition in einen Sachwert. Zur Erreichung des Anlageziels dürfen neben Aktien auch Optionsund Wandelanleihen in- und ausländischer Aussteller erworben werden. Daneben sind Geldmarktinstrumente und
Bankguthaben (jeweils bis zu 50 % des Wertes des Sondervermögens) sowie Investmentanteile (bis zu 10 % des
Wertes des Sondervermögens) zulässig. Zur Absicherung
von Vermögenspositionen, zur effektiven Portfoliosteuerung und zur Erzielung von zusätzlichen Erträgen kann der
Fonds Derivatgeschäfte tätigen.
hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds
Flossbach von Storch Fundament für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 vor.
Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft seit Fondsauflegung an die Flossbach von Storch AG, Köln, ausgelagert.
Der Flossbach von Storch Fundament strebt als Anlageziel
eine nachhaltige Wertsteigerung bzw. einen langfristigen
Kapitalzuwachs an. Als Referenzindex dient der MSCI
World Net Return Index, der aber nicht als Orientierung der
Anlageentscheidungen dient. Der Fonds investiert hierzu in
Aktien global aufgestellter Unternehmen, die über ein stabiles Geschäftsmodell verfügen und eine sehr gute Bilanzqualität aufweisen. Gleichzeitig müssen diese Unternehmen hohe und nachhaltig erzielbare ZahlungsüberDie Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar:
Fondsvolumen
288.369.036,02 EUR
146.486.539,27 EUR
132.008.322,59 EUR
9.874.174,16 EUR
Flossbach von Storch Fundament
Flossbach von Storch Fundament F
Flossbach von Storch Fundament I
Flossbach von Storch Fundament P
Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:
Aktien in EUR
Aktien in Währung
Derivate
Kasse / Forder. u. Verbindl.
Summe
Tageswert EUR
Tageswert % FV
54.282.265,58
228.999.642,57
26.426,51
5.060.701,36
288.369.036,02
18,82 %
79,41 %
0,01 %
1,75 %
100,00 %
Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am
Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:
Top 5
Bezeichnung
NESTLE NAM. SF-,10
MASTERCARD INC.A DL-,0001
RECKITT BENCK.GRP LS -,10
GOOGLE INC. A DL-,001
MICROSOFT DL-,00000625
Anteile
Anteilwert
772.162,00
818.173,00
69.610,00
189,71 EUR
161,35 EUR
141,85 EUR
im Juni, fiel die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe
auf ein neues Allzeittief bei 0,075 Prozent.
Mit den Anleihekäufen schickte die EZB zudem den Euro
auf Talfahrt. Aktien von Unternehmen, die von der schwachen Gemeinschaftswährung profitieren, legten in der Folge kräftig zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) beispielsweise gewann in den ersten drei Monaten des Jahres rund
22 Prozent und markierte damit den höchsten Quartalsgewinn seit 2003. Deutlich wird der Währungseffekt auch
beim Blick auf den MSCI Weltindex: Während der Index in
US-Dollar gerechnet gerade einmal zwei Prozent zugelegt
hat, betrug das Plus in Euro im ersten Quartal rund 15 Prozent.
Tageswert % FV
6,40 %
5,56 %
4,56 %
4,26 %
4,26 %
Zu Beginn des Berichtszeitraums stand einmal mehr die
Geldpolitik der Notenbanken im Fokus der Investoren, insbesondere die der Europäischen Zentralbank (EZB). Bereits
2014 wurde im Jahresverlauf immer wieder über ein umfangreiches Anleiheaufkaufprogramm der EZB spekuliert.
Am 22. Januar 2015 verkündete Notenbankchef Mario
Draghi dann ein solches Programm im Volumen von insgesamt mehr als einer Billion Euro. Wenige Monate später,
Im Verlauf des Berichtszeitraums rückten dann die Sorgen
der Investoren in den Vordergrund. Während die Griechenlandkrise – das Gezerre um die Hilfskredite, samt Volksentscheid über die Sparauflagen und spätere Neuwahlen – die
Börsen nur kurzeitig belasteten, wogen die Sorgen um das
chinesische Wirtschaftswachstum deutlich schwerer. Die
schwächer ausgefallenen Konjunkturdaten, die überraschende Abwertung des Renminbi durch die Notenbank
(PBoC), der deutliche Rückgang der Rohstoffpreise und
nicht zuletzt die massiven Eingriffe Pekings am heimischen
Aktienmarkt – all das schien auf den ersten Blick dafür zu
sprechen, dass das chinesische Wachstum stärker abkühlt
als zunächst angenommen.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
5
Tätigkeitsbericht
Hinzu kamen die wachsenden Probleme in anderen
Schwellenländern, von denen einige, Brasilien etwa, unter
den fallenden Rohstoffpreisen sowie den anhaltenden
Spekulationen um eine baldige, möglicherweise zu frühe
Leitzinsanhebung in den USA litten. Ebenfalls belastet hat
nicht zuletzt der Skandal um VW. Der deutsche Autobauer
hat in der Vergangenheit in großem Stil die Abgaswerte
seiner Dieselmotoren manipuliert. Die Aktie des DaxKonzerns fiel in der Folge auf ein mehrjähriges Tief und zog
weltweit andere Autobauer und Zulieferer mit nach unten.
In diesem Umfeld gerieten die internationalen Börsen im
August und September deutlich unter Druck – Aktien und
Unternehmensanleihen verloren gleichermaßen. Die Verluste zehrten den Großteil der zwischenzeitlichen Gewinne
auf. Die massive Korrektur lässt sich aber nur zum Teil fundamental begründen; verstärkt wurde der Abwärtstrend
von volatilitätsabhängigen Anlagestrategien, die auf fallende Kurse mit automatisierten Verkaufsorders reagierten.
Das Sondervermögen war im abgelaufenen Geschäftsjahr
stets fast vollständig investiert, d.h. die Aktienquote lag bei
mehr als 90%; am Geschäftsjahresende betrug sie 98,2%.
Insgesamt ist die Zahl der Beteiligungen von 46 auf 35 gefallen. Dahinter steht einerseits das grundsätzliche Bekenntnis zu einem fokussierten Portfolio, andererseits die
aktive Entscheidung, das Exposure im Energie- und Investitionsgüterbereich von 16% auf 2% per 30. September
2015 zu reduzieren. Die konjunkturelle Eintrübung in China
und der starke Ölpreisverfall sind die wesentlichen Gründe
dafür gewesen. Die Konzentration des Portfolios spiegelt
sich auch im Anteil der Top-10-Beteiligungen Positionen am
Fondsvermögen wider: Während diese noch vor einem
Jahr rund 32% ausmachten, sind es nun fast 43%. Veränderungen gab es auch innerhalb der Top-10-Titel. So hat
Ebay die Tochter Paypal abgetrennt. Ebay hat das Fondsmanagement verkauft, Paypal fortgeführt. Zudem ist IBM
vollständig veräußert worden, nachdem keine kurz- bis
mittelfristige Aussicht auf eine operative Wende bestand.
An Stelle von Ebay und IBM finden sich nun Mastercard
und Google in den Top 10 wieder. Die regionale Aufteilung
ist relativ stabil geblieben. So nehmen Unternehmen aus
den USA rund 48 % des Sondervermögens ein, dreieinhalb
Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Dahinter verbirgt
sich die Entscheidung zu Beginn des Jahres, Unternehmen
aus dem Nicht-USD-Raum zu bevorzugen. Für das Fondsmanagement war es abzusehen, dass der stärkere USDollar auf die Gewinnentwicklung drücken wird. Unternehmen aus dem Euroraum, der Schweiz und Großbritannien nehmen weiterhin die Positionen zwei, drei und vier
ein und stehen insgesamt für ca. 50 % des investierten
Vermögens.
von 7,04 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die
Benchmark eine Performance von 7,41 %.
Das Sondervermögen entwickelte sich nach Kosten leicht
besser als die Benchmark. Während Mastercard, Nestlé
und Google jeweils ca. einen Prozentpunkt zur Performance beigetragen haben, so war der größte negative
Werttreiber Baidu.
Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse F lag im
Geschäftsjahr bei 13,85 %. Die durchschnittliche Volatilität
der Anteilklasse I lag im gleichen Zeitraum bei 13,85 %.
Des Weiteren lag die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse P im Geschäftsjahr bei 13,84 %.Die durchschnittliche Volatilität der Benchmark lag bei 14,36 %.
Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse F ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 8.325.924,16
Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 13.137.558,00 Euro sowie aus
realisierten
Veräußerungsverlusten
in
Höhe
von
4.811.633,84 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen.
Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse I ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 7.491.078,01 Euro
realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 11.821.048,16 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 4.329.970,15
Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf
die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen.
Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse P ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 562.863,53
Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 888.039,67 Euro sowie aus
realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 325.176,14
Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf
die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen.
Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der
Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst
wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an
einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die
Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der
Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch
steigen.
Die Anteilklasse F konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 7,59 % erzielen. Für die Anteilklasse I
wurde eine Performance von 7,89 % erzielt. Die Anteilklasse P konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
6
Tätigkeitsbericht
Durch die Investition in Fremdwährungen (aktuell: 79,86 %
des Fondsvolumens mit und ohne Hedgeexposure) unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden*. Fällt
der Wert dieser Währung gegenüber der Referenzwährung
(Euro), so reduziert sich der Wert des Fonds. Wechselkurse
unterliegen dem Einfluss verschiedener Umstände, wie
z.B. volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulationen von
Marktteilnehmern und Eingriffe von Zentralbanken und
anderen Regierungsstellen. Änderungen der Wechselkurse
können den Wert des Fonds mindern. Weitere Währungsrisiken entstehen auch dadurch, dass der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Währungsanlagen in der
jeweiligen Währung erhält.
Anmerkungen
Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVIMethode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen
oder Rücknahmeabschlägen.
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE
WERTENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS KEINE
PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt
wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen
sind, lag bei 2,01 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf
ein Transaktionsvolumen von insgesamt 11.679.353,62
Euro.
Ausblick
Das Fondsmanagement geht nicht davon aus, dass es zu
einer harten Landung der chinesischen Volkswirtschaft
kommt. Selbst wenn das Wirtschaftswachstum der Volksrepublik künftig niedriger ausfallen wird, als die von der
Regierung in Peking angepeilten sieben Prozent, hätte das
angesichts der Größe, die China mittlerweile erreicht hat,
immer noch positive Effekte auf das globale Wachstum;
wenngleich die Weltwirtschaft künftig etwas langsamer
wachsen dürfte, als Investoren es aus früheren Jahren
gewohnt sind.
Angesichts des moderaten Wachstums und der hohen,
weiter steigenden Staatsverschuldungen weltweit, wird
das globale Zinsniveau unseres Erachtens langfristig niedrig
bleiben. Eine Zinswende in den USA, die seit längerem
erwartet wird, wird es unseres Erachtens nicht geben. Die
US-Notenbank dürfte ihren Leitzins allenfalls leicht anheben
können – ein Trend zu deutlich höheren Niveaus wird sie
damit aber nicht einleiten. In diesem Umfeld weisen Aktien
erstklassiger Unternehmen nach wie vor das attraktivste
Chance-Risiko-Profil aus, was nicht ausschließt, dass es
temporär zu deutlichen Kursschwankungen kommt.
Unser Fokus liegt nach wie vor auf Qualitätsaktien – Aktien
von Konzernen, die verlässlich Gewinne erzielen, nachhaltig
wachsen, global aufgestellt und wenig verschuldet sind.
Sie dürften unseres Erachtens in den kommenden Jahren
am meisten vom Niedrigzinsumfeld profitieren. Kursrücksetzer verstehen wir als Gelegenheit, unsere Beteiligungen
aufzustocken.
*
Die tatsächliche Währungsallokation kann von diesem Wert abweichen
und hängt maßgeblich von der Währungszusammensetzung der Zielfonds
und ETFs ab, die sich gegebenenfalls im Fonds befinden.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
7
Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV
Kurswert
in EUR
I. Vermögensgegenstände
292.388.059,78
1. Aktien
Konsumgüter
Gesundheitswesen
101,39
283.281.908,15
98,23
101.800.619,01
35,29
63.317.645,16
21,95
Finanzwerte
41.571.030,48
14,42
Technologie
37.219.252,52
12,91
Verbraucher-Dienstleistungen
21.114.744,18
7,32
Industriewerte
15.184.216,80
5,27
1,07
Rohstoffe
3.074.400,00
2. Anleihen
0,00
0,00
3. Derivate
26.426,51
0,01
625.874,90
0,22
-599.448,39
-0,21
Devisen-Derivate
Derivate auf einzelne Wertpapiere
4. Forderungen
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen
6. Bankguthaben
7. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
III. Fondsvermögen
*)
% des
Fondsvermögens
1.066.227,92
0,37
0,00
0,00
8.013.497,20
2,78
0,00
0,00
-4.019.023,76
-1,39
-4.019.023,76
-1,39
288.369.036,02
100,00*)
Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
8
Vermögensaufstellung
Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt Stück bzw.
Bestand
Anteile 30.09.2015
bzw. Whg.
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Börsengehandelte Wertpapiere
Kurswert
% des
in EUR Fondsvermögens
283.281.908,15
98,24
Aktien
Euro
54.282.265,58
18,82
Allianz vink.Nam.
DE0008404005
STK
47.000
47.000
- EUR
140,250
6.591.750,00
2,29
BASF Nam.
DE000BASF111
STK
45.000
45.000
- EUR
68,320
3.074.400,00
1,07
INBEV
BE0003793107
STK
125.000
63.000
8.000 EUR
94,920 11.865.000,00
4,11
LVMH
FR0000121014
STK
21.000
21.000
- EUR
152,200
3.196.200,00
1,11
Publicis Gr.
FR0000130577
STK
150.771
140.000
60.000 EUR
60,980
9.194.015,58
3,19
Sanofi
FR0000120578
STK
95.000
55.000
35.000 EUR
84,890
8.064.550,00
2,80
SAP
DE0007164600
STK
110.000
30.000
20.000 EUR
57,950
6.374.500,00
2,21
Unilever
NL0000009355
STK
165.000
210.000
45.000 EUR
35,890
5.921.850,00
2,05
137.834.403,87
47,80
1,52
US-Dollar
AMBEV (Spons.ADRs)
US02319V1035
STK
1.000.000
1.000.000
- USD
4,900
4.389.697,65
Amgen
US0311621009
STK
60.000
35.000
40.000 USD
138,320
7.434.893,62
2,58
Baidu.com 'A' spons.ADRs
US0567521085
STK
50.000
50.000
- USD
137,410
6.154.983,20
2,13
Coca-Cola
US1912161007
STK
240.000
165.000
125.000 USD
40,120
8.626.024,64
2,99
Colgate-Palmolive
US1941621039
STK
85.000
-
20.000 USD
63,460
4.832.340,43
1,68
Google 'A'
US38259P5089
STK
21.500
16.500
1.500 USD
638,370 12.295.592,39
4,26
Johnson&J.
US4781601046
STK
100.000
65.000
- USD
93,350
8.362.821,95
2,90
MasterCard 'A'
US57636Q1040
STK
198.525
103.525
- USD
90,120 16.027.836,95
5,56
Medtronic
IE00BTN1Y115
STK
147.000
27.000
- USD
66,940
Microsoft
US5949181045
STK
310.000
72.000
45.000 USD
PayPal Hold.
US70450Y1038
STK
190.000
190.000
Philip Morris Int.
US7181721090
STK
95.000
25.000
Priceline Gr.
US7415034039
STK
8.700
QUALCOMM
US7475251036
STK
130.000
TJX Co.
US8725401090
STK
90.115
Union Pac.
US9078181081
STK
VISA 'A'
US92826C8394
STK
8.815.390,82
3,06
44,260 12.291.690,93
4,26
- USD
31,040
5.283.404,26
1,83
15.000 USD
79,330
6.751.489,36
2,34
8.700
- USD
1.236,860
9.640.028,67
3,34
30.000
55.000 USD
53,730
6.257.469,20
2,17
45.115
35.000 USD
71,420
5.765.745,40
2,00
70.000
20.000
28.000 USD
88,410
5.544.188,13
1,92
150.000
150.000
- USD
69,660
Schweizer Franken
9.360.806,27
3,25
52.957.504,36
18,36
Cie Fin.Richemont
CH0210483332
STK
110.000
60.000
- CHF
75,700
7.634.546,62
2,65
Nestlé
CH0038863350
STK
275.000
95.000
- CHF
73,250 18.468.643,99
6,40
Novartis Nam.
CH0012005267
STK
80.000
-
- CHF
6.557.256,81
2,27
Roche Hold. G.
CH0012032048
STK
44.000
12.000
- CHF
257,000 10.367.653,80
3,60
Swatch Gr.
CH0012255151
STK
30.000
12.000
- CHF
361,000
9.929.403,14
3,44
8.882.737,73
3,08
DK0060534915
STK
185.000
185.000
- DKK
358,200
8.882.737,73
3,08
29.324.996,61
10,17
B.A.T.
GB0002875804
STK
60.000
20.000
50.000 GBP
36,430
2.966.209,80
1,03
Diageo
GB0002374006
STK
370.000
135.000
35.000 GBP
17,705
8.889.740,81
3,08
Experian
GB00B19NLV48
STK
300.000
-
- GBP
10,580
4.307.233,00
1,49
Reckitt Benck.Gr.
GB00B24CGK77
STK
162.000
50.000
- GBP
59,870 13.161.813,00
4,56
283.281.908,15
98,24
89,400
Dänische Kronen
Novo-Nordisk Nam. 'B'
Englische Pfund
Summe Wertpapiervermögen
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
9
Vermögensaufstellung
Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
Bestand
30.09.2015
Kurs
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Derivate
Kurswert
% des
in EUR Fondsvermögens
26.426,51
0,01
-599.448,39
-0,21
Derivate auf einzelne Wertpapiere
Wertpapier-Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktien
CBOE
STK
-20.000
USD
8,153
-146.078,39
-0,05
PUT VOLKSWAGEN VZ. 100 10/15
EUREX
STK
-8.000
EUR
7,460
-59.680,00
-0,02
PUT VOLKSWAGEN VZ. 100 12/15
EUREX
STK
-33.000
EUR
11,930
-393.690,00
-0,14
PUT AMGEN 145 10/15
Devisen-Derivate
Devisenterminkontrakte
625.874,90
0,22
625.874,90
0,22
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
8.013.497,20
2,78
Bankguthaben
8.013.497,20
2,78
6.751.437,63
2,34
0,00
USD/EUR 15.000.000,00
OTC
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
EUR
6.751.437,63
%
100,000
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
DKK
59.313,16
%
100,000
7.950,61
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
GBP
190.532,01
%
100,000
258.558,84
0,09
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
NOK
41,59
%
100,000
4,37
0,00
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
CHF
140.924,79
%
100,000
129.205,82
0,04
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
HKD
0,87
%
100,000
0,10
0,00
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
USD
967.051,83
%
100,000
866.339,83
0,30
1.066.227,92
0,37
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche
EUR
363.414,54
363.414,54
0,13
Geleistete Initial Margins
EUR
641.737,96
641.737,96
0,22
Forderungen aus FX-Spot-Geschäften
EUR
16.513,47
16.513,47
0,01
Forderungen aus schwebenden
Geschäften
EUR
44.561,95
44.561,95
0,02
-4.019.023,76
-1,39
Sonstige Verbindlichkeiten
Kostenabgrenzungen
EUR
-626.919,50
-626.919,50
-0,22
Verbindlichkeiten aus schwebenden
Geschäften
EUR -3.392.104,26
-3.392.104,26
-1,18
288.369.036,02
100,00*)
Fondsvermögen
*)
EUR
Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
10
Vermögensaufstellung
Flossbach von Storch Fundament F
ISIN
DE000A0HGMH0
Fondsvermögen (EUR)
146.486.539,27
Anteilwert (EUR)
189,71
Umlaufende Anteile (STK)
772.162,00
Flossbach von Storch Fundament I
ISIN
DE000A0Q7S57
Fondsvermögen (EUR)
132.008.322,59
Anteilwert (EUR)
161,35
Umlaufende Anteile (STK)
818.173,00
Flossbach von Storch Fundament P
ISIN
DE000A1JMPZ7
Fondsvermögen (EUR)
9.874.174,16
Anteilwert (EUR)
141,85
Umlaufende Anteile (STK)
69.610,00
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 30.09.2015 oder letztbekannte.
Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.09.2015
Schweizer Franken
(CHF)
Dänische Kronen
(DKK)
1,09070 = 1 (EUR)
7,46020 = 1 (EUR)
Englische Pfund
(GBP)
0,73690 = 1 (EUR)
Hongkong Dollar
(HKD)
8,65100 = 1 (EUR)
Norwegische Kronen
(NOK)
9,52160 = 1 (EUR)
US-Dollar
(USD)
1,11625 = 1 (EUR)
Marktschlüssel
b) Terminbörsen
CBOE
Chicago - Chicago Board Options Exchange (CBOE)
EUREX
Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex DE/Eurex Zürich)
c) OTC
Over-the-Counter
Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese
Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des
Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
11
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der
Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
Käufe/
Zugänge
Verkäufe/
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Euro
ASML Hold.
NL0010273215
STK
-
40.000
Linde
DE0006483001
STK
-
25.000
Schneider Elec.
FR0000121972
STK
-
70.000
VW Vorz.
DE0007664039
STK
-
16.000
Abbott Lab.
US0028241000
STK
-
148.300
Baxter Int.
US0718131099
STK
-
68.000
eBay
US2786421030
STK
-
195.000
Emers.Elec.
US2910111044
STK
15.000
125.000
IBM
US4592001014
STK
-
55.000
L Brands
US5017971046
STK
4.700
4.700
McDonald's
US5801351017
STK
-
75.000
Medtronic
US5850551061
STK
-
15.401
Nat.Oilw.Varco
US6370711011
STK
-
75.000
Pfizer
US7170811035
STK
-
248.000
Procter & Gamble
US7427181091
STK
-
45.000
Schlumberger N.Y.
AN8068571086
STK
20.000
95.000
Unit.Techn.
US9130171096
STK
-
50.000
CA0679011084
STK
-
240.000
CH0012221716
STK
-
240.000
BHP Billiton
GB0000566504
STK
65.000
180.000
Indivior
GB00BRS65X63
STK
-
145.000
Rolls Royce Hold.
GB00B63H8491
STK
75.000
445.000
KR7005380001
STK
-
30.000
NO0010063308
STK
-
80.000
US-Dollar
Kanadische Dollar
Barrick Gold
Schweizer Franken
ABB Nam.
Englische Pfund
Südkoreanische Won
Hyundai
Norwegische Kronen
Telenor
Volumen in 1.000
Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Gattungsbezeichnung
Optionsrechte
Wertpapier-Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktien
Gekaufte Verkaufoptionen (put)
EUR
6.716
Basiswerte: (PUT APPLE 110 09/15, PUT NAT.OILWE.V. 37,5 09/15)
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
12
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der
Vermögensaufstellung erscheinen:
Gattungsbezeichnung
Verkaufte Kaufoptionen (call)
Stück bzw.
Anteile
bzw. Whg.
EUR
Volumen in 1.000
29.908
Basiswerte: (CALL AMGEN 160 12/14, CALL AMGEN 180 09/15, CALL ASML HOLDING 78 11/14, CALL EMERSON ELE. 55 05/15, CALL LINDE 150 11/14,
CALL LVMH 170 08/15, CALL NAT.OILWE.V. 75 11/14, CALL SCHNEIDER EL 66 02/15)
Verkaufte Verkaufoptionen (put)
EUR
6.888
Basiswerte: (PUT APPLE 110 09/15, PUT NAT.OILWE.V. 37,5 09/15)
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
13
Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)
Flossbach von Storch Fundament F
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
68.615,86
0,0888620
772.162
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
3.163.798,85
4,0973252
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
0,00
0,0000000
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
918,82
0,0011899
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
7. Erträge aus Investmentanteilen
0,00
0,0000000
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
0,00
0,0000000
-685.594,37
-0,8878893
10. Sonstige Erträge
69.485,26
0,0899879
Summe der Erträge
2.617.224,42
3,3894758
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
2. Verwaltungsvergütung
3. Verwahrstellenvergütung
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
5. Sonstige Aufwendungen
-352,26
-0,0004562
-1.497.124,77
-1,9388739
-111.613,26
-0,1445464
-16.749,74
-0,0216920
-810,09
-0,0010491
-1.626.650,12
-2,1066177
990.574,30
1,2828581
1. Realisierte Gewinne
13.137.558,00
17,0139919
2. Realisierte Verluste
-4.811.633,84
-6,2313787
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
8.325.924,16
10,7826132
9.316.498,46
12,0654713
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
1.761.045,54
2,2806685
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
-1.035.671,97
-1,3412625
725.373,57
0,9394059
10.041.872,03
13,0048773
Summe der Aufwendungen
III. Ordentlicher Nettoertrag
IV. Veräußerungsgeschäfte
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
14
Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)
Flossbach von Storch Fundament I
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
61.774,54
0,0755030
818.173
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
2.846.997,81
3,4797015
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
0,00
0,0000000
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
826,97
0,0010108
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
7. Erträge aus Investmentanteilen
0,00
0,0000000
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
0,00
0,0000000
-617.006,86
-0,7541276
10. Sonstige Erträge
62.524,79
0,0764200
Summe der Erträge
2.355.117,25
2,8785077
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
-317,04
-0,0003875
2. Verwaltungsvergütung
-978.385,20
-1,1958170
3. Verwahrstellenvergütung
-100.598,26
-0,1229548
-11.249,43
-0,0137495
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
5. Sonstige Aufwendungen
-729,72
-0,0008919
-1.091.279,65
-1,3338006
1.263.837,60
1,5447070
1. Realisierte Gewinne
11.821.048,16
14,4481035
2. Realisierte Verluste
-4.329.970,15
-5,2922428
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
7.491.078,01
9,1558607
8.754.915,61
10,7005677
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
1.248.169,72
1,5255572
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
-930.260,43
-1,1369972
317.909,29
0,3885600
9.072.824,90
11,0891277
Summe der Aufwendungen
III. Ordentlicher Nettoertrag
IV. Veräußerungsgeschäfte
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
15
Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)
Flossbach von Storch Fundament P
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
4.633,28
0,0665606
69.610
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
213.827,07
3,0717867
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
0,00
0,0000000
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
61,82
0,0008881
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
0,00
0,0000000
7. Erträge aus Investmentanteilen
0,00
0,0000000
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften
0,00
0,0000000
-46.326,84
-0,6655199
10. Sonstige Erträge
4.696,67
0,0674712
Summe der Erträge
176.892,00
2,5411866
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
2. Verwaltungsvergütung
3. Verwahrstellenvergütung
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
5. Sonstige Aufwendungen
-23,83
-0,0003423
-152.909,89
-2,1966656
-7.596,21
-0,1091253
-753,34
-0,0108223
-54,50
-0,0007829
-161.337,77
-2,3177384
15.554,23
0,2234482
1. Realisierte Gewinne
888.039,67
12,7573577
2. Realisierte Verluste
-325.176,14
-4,6713998
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
562.863,53
8,0859579
578.417,76
8,3094061
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
92.604,72
1,3303364
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
-63.530,39
-0,9126618
29.074,33
0,4176746
607.492,09
8,7270807
Summe der Aufwendungen
III. Ordentlicher Nettoertrag
IV. Veräußerungsgeschäfte
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
16
Entwicklung der Anteilklasse
Flossbach von Storch Fundament F
EUR
I.
insgesamt
134.052.171,86
Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres
1. Steuerabschlag für das Vorjahr
-710.855,26
2. Zwischenausschüttungen
0,00
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto)
3.210.838,26
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen
14.937.363,95
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen
-11.726.525,69
-107.487,62
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
5. Ergebnis des Geschäftsjahres
II.
10.041.872,03
davon nicht realisierte Gewinne
1.761.045,54
davon nicht realisierte Verluste
-1.035.671,97
Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres
146.486.539,27
Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren
30.09.2012
30.09.2013
30.09.2014
30.09.2015
94.997
113.192
134.052
146.487
Anteilumlauf Stück
681.572
740.231
756.173
772.162
Anteilwert in EUR
139,38
152,91
177,28
189,71
Vermögen in Tsd. EUR
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
17
Entwicklung der Anteilklasse
Flossbach von Storch Fundament I
EUR
I.
insgesamt
118.216.104,79
Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres
1. Steuerabschlag für das Vorjahr
-691.515,44
2. Zwischenausschüttungen
0,00
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto)
5.784.913,04
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen
39.618.633,97
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen
-33.833.720,93
-374.004,70
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
5. Ergebnis des Geschäftsjahres
II.
9.072.824,90
davon nicht realisierte Gewinne
1.248.169,72
davon nicht realisierte Verluste
-930.260,43
Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres
132.008.322,59
Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren
30.09.2012
30.09.2013
30.09.2014
30.09.2015
86.348
164.324
118.216
132.008
Anteilumlauf Stück
733.509
1.269.302
785.813
818.173
Anteilwert in EUR
117,72
129,46
150,44
161,35
Vermögen in Tsd. EUR
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
18
Entwicklung der Anteilklasse
Flossbach von Storch Fundament P
EUR
I.
insgesamt
7.826.876,04
Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres
1. Steuerabschlag für das Vorjahr
-32.428,00
2. Zwischenausschüttungen
0,00
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto)
1.525.459,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen
3.163.559,52
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen
-1.638.100,52
-53.224,97
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
5. Ergebnis des Geschäftsjahres
II.
607.492,09
davon nicht realisierte Gewinne
92.604,72
davon nicht realisierte Verluste
-63.530,39
Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres
9.874.174,16
Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren
30.09.2012
30.09.2013
30.09.2014
30.09.2015
2.528
8.505
7.827
9.874
Anteilumlauf Stück
23.955
73.769
58.816
69.610
Anteilwert in EUR
105,54
115,29
133,07
141,85
Vermögen in Tsd. EUR
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
19
Berechnung der Wiederanlage
Flossbach von Storch Fundament F
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
9.316.498,46
12,0654713
0,00
0,0000000
-709.076,36
-0,9183000
8.607.422,10
11,1471713
772.162
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
2. Zuführung aus dem Sondervermögen
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag
II. Wiederanlage
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Düsseldorf, den 01.10.2015
Die Geschäftsführung
Flossbach von Storch Fundament I
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
8.754.915,61
10,7005677
818.173
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
2. Zuführung aus dem Sondervermögen
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag
II. Wiederanlage
0,00
0,0000000
-670.901,86
-0,8200000
8.084.013,75
9,8805677
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Düsseldorf, den 01.10.2015
Die Geschäftsführung
Flossbach von Storch Fundament P
Anteile im Umlauf
EUR
EUR
insgesamt
pro Anteil
578.417,76
8,3094061
0,00
0,0000000
-43.394,87
-0,6233999
535.022,89
7,6860062
69.610
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
2. Zuführung aus dem Sondervermögen
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag
II. Wiederanlage
Düsseldorf, den 01.10.2015
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
20
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure
EUR
30.675.289,58
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte, sofern außerbörslich
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen
98,24 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen
0,01 %
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten
Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag
-4,89 %
größter potenzieller Risikobetrag
-7,69 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag
-6,04 %
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde
Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation.
Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden
Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von
10 Werktagen berechnet.
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte
0,98
Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
Index
Gewicht
MSCI World Index
100,00 %
Sonstige Angaben
Flossbach von Storch Fundament F
ISIN
Fondsvermögen (EUR)
DE000A0HGMH0
146.486.539,27
Anteilwert (EUR)
Umlaufende Anteile (STK)
189,71
772.162,00
Ausgabeaufschlag
bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 %
Verwaltungsvergütung (p.a.)
bis zu 1,50 %, derzeit 1,00 %
Mindestanlagesumme (EUR)
Ertragsverwendung
1.000,00
Thesaurierung
Flossbach von Storch Fundament I
ISIN
Fondsvermögen (EUR)
DE000A0Q7S57
132.008.322,59
Anteilwert (EUR)
Umlaufende Anteile (STK)
Ausgabeaufschlag
Verwaltungsvergütung (p.a.)
Mindestanlagesumme (EUR)
Ertragsverwendung
161,35
818.173,00
bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 %
bis zu 1,50 %, derzeit 0,725 %
500.000,00
Thesaurierung
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
21
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Flossbach von Storch Fundament P
ISIN
DE000A1JMPZ7
Fondsvermögen (EUR)
9.874.174,16
Anteilwert (EUR)
141,85
Umlaufende Anteile (STK)
69.610,00
Ausgabeaufschlag
bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 %
Verwaltungsvergütung (p.a.)
bis zu 1,50 %, derzeit 1,50 %
Mindestanlagesumme (EUR)
keine
Ertragsverwendung
Thesaurierung
Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden
Anteilklassen erworben haben, bleiben von der Bildung neuer Anteilklassen unberührt.
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen
einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Vermögensgegenstände, die weder
zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs
verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der
aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
Die Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten
verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung der tagesaktuellen Devisenkurse Reuters Fixing 16:00 Uhr GMT der
Währung in Euro umgerechnet.
Die Anteilwertermittlung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen von KAGB und KARBV.
Für die nachfolgend genannten Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende
Bewertungsquellen herangezogen:
Wertpapiere und Geldanlagen:
- Markt-/Börsenkurse (§ 27):
98,4 %
- Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28):
1,5 %
- Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28):
0,0 %
Börsengehandelte Derivate:
- Markt-/Börsenkurse (§ 27):
-0,2 %
Devisentermingeschäfte
- Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28):
0,2 %
Sonstige Derivate und OTC-Produkte:
- Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28):
0,0 %
- Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28):
0,0 %
Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass
Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,1 % nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem
Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z. B. Stückzinsen,
Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z. B. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind.
Angaben zu Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in unwesentlichem Umfang
(weniger als 10 %).
Transaktionskosten
EUR
383.674,69
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet
wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
22
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Flossbach von Storch Fundament F
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten)
1,09 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum
durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Flossbach von Storch Fundament I
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten)
0,81 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum
durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Flossbach von Storch Fundament P
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten)
1,59 %
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum
durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung
Flossbach von Storch Fundament F
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG
Basisvergütung Asset Manager
EUR
-114.304,33
-1.382.820,44
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager
0,00
Flossbach von Storch Fundament I
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
EUR
Verwaltungsvergütung KVG
-112.827,62
Basisvergütung Asset Manager
-865.557,58
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager
0,00
Flossbach von Storch Fundament P
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
EUR
Verwaltungsvergütung KVG
Basisvergütung Asset Manager
-19.694,54
-133.215,35
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager
0,00
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
23
Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers
An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf, hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens
Flossbach von Storch Fundament für das Geschäftsjahr vom
1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 zu prüfen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften
des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und
die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der
Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 den gesetzlichen Vorschriften.
Düsseldorf, den 8. Januar 2016
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bormann
Wirtschaftsprüfer
Brückner
Wirtschaftsprüfer
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
24
Besteuerungsgrundlagen
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Düsseldorf
Flossbach von Storch Fundament F
vom 01.10.2014 bis 30.09.2015
ISIN:
DE000A0HGMH0
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
Ex-Tag
01.10.2015
EUR
betr.
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
(alle Angaben je 1 Anteil)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Ausschüttung (nachrichtlich)
---
---
---
1 a)
Betrag der Ausschüttung
---
---
---
1 a) aa)
in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
---
---
---
1 a) bb)
in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
---
---
---
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
2)
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge
---
---
---
3,4814356
3,4814356
3,4814356
---
0,0000000
3,4814356
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
c)
aa)
bb)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer
40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes*
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes*
cc)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a
dd)
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des
Einkommensteuergesetzes sind
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009
anzuwendenden Fassung
ee)
ff)
gg)
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1
hh)
in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz
1 des Körperschaftsteuergesetzes*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
ii)
jj)
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
2,4652536
2,4652536
2,4652536
---
0,0000000
2,4652536
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
25
Besteuerungsgrundlagen
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
EUR
betr.
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge
aa)
im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4
3,4153709
3,4153709
3,4153709
bb)
im Sinne des § 7 Absatz 3
0,0660647
0,0660647
0,0660647
cc)
im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
3,4153709
3,4153709
3,4153709
f)
den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und
nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1
des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des
Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses
Gesetzes vorgenommen wurde
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
0,4193759
0,4193759
0,4193759
---
0,0000000
0,4193759
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
ii)
---
0,0000000
---
g)
den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
0,0000000
0,0000000
0,0000000
h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,7992698
0,7992698
0,7992698
---
0,0000000
0,0000000
Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich)
* Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen.
Düsseldorf, den 01.10.2015
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
26
Besteuerungsgrundlagen
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Düsseldorf
Flossbach von Storch Fundament I
vom 01.10.2014 bis 30.09.2015
ISIN:
DE000A0Q7S57
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
Ex-Tag
01.10.2015
EUR
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
(alle Angaben je 1 Anteil)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 a)
betr.
Ausschüttung (nachrichtlich)
---
---
---
Betrag der Ausschüttung
---
---
---
1 a) aa)
in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
---
---
---
1 a) bb)
in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
---
---
---
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
2)
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge
---
---
---
3,1089012
3,1089012
3,1089012
---
0,0000000
3,1089012
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
c)
aa)
bb)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer
40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes*
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes*
cc)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a
dd)
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des
Einkommensteuergesetzes sind
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009
anzuwendenden Fassung
ee)
ff)
gg)
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1
hh)
in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
ii)
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde
jj)
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
2,1660390
2,1660390
2,1660390
---
0,0000000
2,1660390
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
27
Besteuerungsgrundlagen
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
betr.
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
EUR
d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge
aa)
im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4
3,0478362
3,0478362
3,0478362
bb)
im Sinne des § 7 Absatz 3
0,0610650
0,0610650
0,0610650
cc)
im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
3,0478362
3,0478362
3,0478362
f)
den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und
nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1
des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des
Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses
Gesetzes vorgenommen wurde
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
0,3573447
0,3573447
0,3573447
---
0,0000000
0,3573447
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
ii)
---
0,0000000
---
g)
den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
0,0000000
0,0000000
0,0000000
h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,6788690
0,6788690
0,6788690
---
0,0000000
0,0000000
Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich)
* Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen.
Düsseldorf, den 01.10.2015
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
28
Besteuerungsgrundlagen
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Düsseldorf
Flossbach von Storch Fundament P
vom 01.10.2014 bis 30.09.2015
ISIN:
DE000A1JMPZ7
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
Ex-Tag
01.10.2015
EUR
betr.
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
(alle Angaben je 1 Anteil)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Ausschüttung (nachrichtlich)
---
---
---
1 a)
Betrag der Ausschüttung
---
---
---
1 a) aa)
in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
---
---
---
1 a) bb)
in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
---
---
---
1 b)
Betrag der ausgeschütteten Erträge
2)
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge
---
---
---
2,3632344
2,3632344
2,3632344
---
0,0000000
2,3632344
Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
c)
aa)
bb)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer
40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes*
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit
§ 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes*
cc)
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a
dd)
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung
Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des
Einkommensteuergesetzes sind
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009
anzuwendenden Fassung
ee)
ff)
gg)
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1
hh)
in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt
unterliegen
Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt
geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des
Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b
Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz
1 des Körperschaftsteuergesetzes*
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses
Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung
in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
ii)
jj)
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
---
0,0000000
1,7308348
1,7308348
1,7308348
---
0,0000000
1,7308348
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
29
Besteuerungsgrundlagen
Privatanleger
Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG
EUR
betr.
betr.
Anleger
Anleger
(KStG)
(EStG)
EUR
EUR
d)
den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge
aa)
im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4
2,3217381
2,3217381
2,3217381
bb)
im Sinne des § 7 Absatz 3
0,0414963
0,0414963
0,0414963
cc)
im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten
2,3217381
2,3217381
2,3217381
f)
den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und
nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1
des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen
wurde
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des
Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses
Gesetzes vorgenommen wurde
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und
nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses
Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3
Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in
Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4
dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013
geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes
anzuwenden ist*
0,3153840
0,3153840
0,3153840
---
0,0000000
0,3153840
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
0,0000000
---
0,0000000
---
---
0,0000000
---
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
ii)
---
0,0000000
---
g)
den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
0,0000000
0,0000000
0,0000000
h)
die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer
des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
0,5990767
0,5990767
0,5990767
---
0,0000000
0,0000000
Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich)
* Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen.
Düsseldorf, den 01.10.2015
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
30
Prüfung der steuerlichen Angaben
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament F für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis
30. September 2015
An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft
(nachfolgend die Gesellschaft):
mbH
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von
der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für
den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in
Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts
liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die
Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen
und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz
(InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für
den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer
Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und
der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten
steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen
Angaben
sind
Werte
aus
einem
Ertragsausgleich
eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an
anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat,
verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden
steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die
von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu
machenden Angaben nach den Regeln des deutschen
Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der
Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5
InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/
Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer
Beurteilung
unterliegen
die
darauf
beruhende
Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung
bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich
insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von
Kapitalanlagen,
von
Erträgen
und
Aufwendungen
einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie
sonstiger
steuerlicher
Aufzeichnungen.
Soweit
die
Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat,
beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme
der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten
steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe
vorliegender
Bescheinigungen.
Die
entsprechenden
steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung
der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der
angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von
der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu
beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf
Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung
gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine
künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue
Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung
der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig
machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 1. Oktober 2015
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Maximilian Hardt
Steuerberater
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
31
Prüfung der steuerlichen Angaben
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament I für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis
30. September 2015
An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft
(nachfolgend die Gesellschaft):
mbH
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von
der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für
den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in
Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts
liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die
Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen
und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz
(InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für
den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer
Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und
der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten
steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen
Angaben
sind
Werte
aus
einem
Ertragsausgleich
eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an
anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat,
verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden
steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die
von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu
machenden Angaben nach den Regeln des deutschen
Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der
Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5
InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/
Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer
Beurteilung
unterliegen
die
darauf
beruhende
Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung
bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich
insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von
Kapitalanlagen,
von
Erträgen
und
Aufwendungen
einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie
sonstiger
steuerlicher
Aufzeichnungen.
Soweit
die
Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat,
beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme
der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten
steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe
vorliegender
Bescheinigungen.
Die
entsprechenden
steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung
der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der
angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von
der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu
beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf
Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung
gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine
künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue
Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung
der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig
machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 1. Oktober 2015
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Maximilian Hardt
Steuerberater
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
32
Prüfung der steuerlichen Angaben
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1
Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament P für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis
30. September 2015
An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft
(nachfolgend die Gesellschaft):
mbH
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von
der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für
den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in
Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts
liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die
Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen
und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz
(InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für
den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer
Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und
der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten
steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen
Angaben
sind
Werte
aus
einem
Ertragsausgleich
eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an
anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat,
verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden
steuerlichen Angaben.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die
von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu
machenden Angaben nach den Regeln des deutschen
Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der
Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5
InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/
Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer
Beurteilung
unterliegen
die
darauf
beruhende
Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung
bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich
insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von
Kapitalanlagen,
von
Erträgen
und
Aufwendungen
einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie
sonstiger
steuerlicher
Aufzeichnungen.
Soweit
die
Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat,
beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme
der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten
steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe
vorliegender
Bescheinigungen.
Die
entsprechenden
steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung
der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der
angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von
der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu
beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf
Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung
gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine
künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue
Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung
der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig
machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Düsseldorf, den 1. Oktober 2015
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hans-Peter Niedrig
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Maximilian Hardt
Steuerberater
Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015
33
Herunterladen