Flossbach von Storch Fundament Jahresbericht zum 30.09.2015 Inhalt Ihre Partner 3 Tätigkeitsbericht 5 Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV 8 Vermögensaufstellung 9 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 11 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 12 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Flossbach von Storch Fundament F 14 Flossbach von Storch Fundament I 15 Flossbach von Storch Fundament P 16 Entwicklung der Anteilklasse Flossbach von Storch Fundament F 17 Flossbach von Storch Fundament I 18 Flossbach von Storch Fundament P 19 Berechnung der Wiederanlage Flossbach von Storch Fundament F 20 Flossbach von Storch Fundament I 20 Flossbach von Storch Fundament P 20 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV 21 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 24 Besteuerungsgrundlagen 25 Prüfung der steuerlichen Angaben 31 Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 Ihre Partner Kapitalverwaltungsgesellschaft Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: www.inka-kag.de Aufsichtsrat Dr. Christiane Lindenschmidt, Bereichsvorstand und HSBC Technology and Services Country COO der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Vorsitzende Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 5.000 TEUR Haftendes Eigenkapital: 28.011.366,00 EUR (Stand: 31.12.2014) Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsführung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Paul Hagen, Mitglied des Vorstands der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre an der Universität zu Köln, Köln Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf Dr. Jan Wilmanns, Bereichsvorstand, Leiter Institutional & Corporate Clients der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Geschäftsführer Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf Verwahrstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 91.423.896,95 Euro, modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.996.908.428,30 Euro (Stand: 31.12.2014) Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tersteegenstraße 19-31, 40474 Düsseldorf Fondsmanager Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1, 50679 Köln Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 3 Ihre Partner Anlageausschuss Dr. Bert Flossbach (Vorsitzender), Vorstandsmitglied der Flossbach von Storch AG, Köln Karsten Friebe, Investment-Analyst der Flossbach von Storch AG, Köln Gerald Kichler, Senior-Portfoliomanger der Flossbach von Storch AG, Köln Elmar Peters, Senior-Portfoliomanger der Flossbach von Storch AG, Köln Sonstige Angaben WKN: A0HGMH ISIN: DE000A0HGMH0 Flossbach von Storch Fundament F WKN: A0Q7S5 ISIN: DE000A0Q7S57 Flossbach von Storch Fundament I WKN: A1JMPZ ISIN: DE000A1JMPZ7 Flossbach von Storch Fundament P Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 4 Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, schüsse ("Free Cashflows") erwarten lassen. Die Anlageentscheidungen basieren auf fundamentalen Kriterien. Eine Aktie wird nur dann gekauft, wenn ihre Bewertung ein attraktives Chance-/Risikoprofil aufweist. Der Erwerb einer Aktie wird dabei als eine Unternehmensbeteiligung verstanden, d.h. als Investition in einen Sachwert. Zur Erreichung des Anlageziels dürfen neben Aktien auch Optionsund Wandelanleihen in- und ausländischer Aussteller erworben werden. Daneben sind Geldmarktinstrumente und Bankguthaben (jeweils bis zu 50 % des Wertes des Sondervermögens) sowie Investmentanteile (bis zu 10 % des Wertes des Sondervermögens) zulässig. Zur Absicherung von Vermögenspositionen, zur effektiven Portfoliosteuerung und zur Erzielung von zusätzlichen Erträgen kann der Fonds Derivatgeschäfte tätigen. hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds Flossbach von Storch Fundament für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 vor. Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft seit Fondsauflegung an die Flossbach von Storch AG, Köln, ausgelagert. Der Flossbach von Storch Fundament strebt als Anlageziel eine nachhaltige Wertsteigerung bzw. einen langfristigen Kapitalzuwachs an. Als Referenzindex dient der MSCI World Net Return Index, der aber nicht als Orientierung der Anlageentscheidungen dient. Der Fonds investiert hierzu in Aktien global aufgestellter Unternehmen, die über ein stabiles Geschäftsmodell verfügen und eine sehr gute Bilanzqualität aufweisen. Gleichzeitig müssen diese Unternehmen hohe und nachhaltig erzielbare ZahlungsüberDie Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar: Fondsvolumen 288.369.036,02 EUR 146.486.539,27 EUR 132.008.322,59 EUR 9.874.174,16 EUR Flossbach von Storch Fundament Flossbach von Storch Fundament F Flossbach von Storch Fundament I Flossbach von Storch Fundament P Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation: Aktien in EUR Aktien in Währung Derivate Kasse / Forder. u. Verbindl. Summe Tageswert EUR Tageswert % FV 54.282.265,58 228.999.642,57 26.426,51 5.060.701,36 288.369.036,02 18,82 % 79,41 % 0,01 % 1,75 % 100,00 % Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag: Top 5 Bezeichnung NESTLE NAM. SF-,10 MASTERCARD INC.A DL-,0001 RECKITT BENCK.GRP LS -,10 GOOGLE INC. A DL-,001 MICROSOFT DL-,00000625 Anteile Anteilwert 772.162,00 818.173,00 69.610,00 189,71 EUR 161,35 EUR 141,85 EUR im Juni, fiel die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe auf ein neues Allzeittief bei 0,075 Prozent. Mit den Anleihekäufen schickte die EZB zudem den Euro auf Talfahrt. Aktien von Unternehmen, die von der schwachen Gemeinschaftswährung profitieren, legten in der Folge kräftig zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) beispielsweise gewann in den ersten drei Monaten des Jahres rund 22 Prozent und markierte damit den höchsten Quartalsgewinn seit 2003. Deutlich wird der Währungseffekt auch beim Blick auf den MSCI Weltindex: Während der Index in US-Dollar gerechnet gerade einmal zwei Prozent zugelegt hat, betrug das Plus in Euro im ersten Quartal rund 15 Prozent. Tageswert % FV 6,40 % 5,56 % 4,56 % 4,26 % 4,26 % Zu Beginn des Berichtszeitraums stand einmal mehr die Geldpolitik der Notenbanken im Fokus der Investoren, insbesondere die der Europäischen Zentralbank (EZB). Bereits 2014 wurde im Jahresverlauf immer wieder über ein umfangreiches Anleiheaufkaufprogramm der EZB spekuliert. Am 22. Januar 2015 verkündete Notenbankchef Mario Draghi dann ein solches Programm im Volumen von insgesamt mehr als einer Billion Euro. Wenige Monate später, Im Verlauf des Berichtszeitraums rückten dann die Sorgen der Investoren in den Vordergrund. Während die Griechenlandkrise – das Gezerre um die Hilfskredite, samt Volksentscheid über die Sparauflagen und spätere Neuwahlen – die Börsen nur kurzeitig belasteten, wogen die Sorgen um das chinesische Wirtschaftswachstum deutlich schwerer. Die schwächer ausgefallenen Konjunkturdaten, die überraschende Abwertung des Renminbi durch die Notenbank (PBoC), der deutliche Rückgang der Rohstoffpreise und nicht zuletzt die massiven Eingriffe Pekings am heimischen Aktienmarkt – all das schien auf den ersten Blick dafür zu sprechen, dass das chinesische Wachstum stärker abkühlt als zunächst angenommen. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 5 Tätigkeitsbericht Hinzu kamen die wachsenden Probleme in anderen Schwellenländern, von denen einige, Brasilien etwa, unter den fallenden Rohstoffpreisen sowie den anhaltenden Spekulationen um eine baldige, möglicherweise zu frühe Leitzinsanhebung in den USA litten. Ebenfalls belastet hat nicht zuletzt der Skandal um VW. Der deutsche Autobauer hat in der Vergangenheit in großem Stil die Abgaswerte seiner Dieselmotoren manipuliert. Die Aktie des DaxKonzerns fiel in der Folge auf ein mehrjähriges Tief und zog weltweit andere Autobauer und Zulieferer mit nach unten. In diesem Umfeld gerieten die internationalen Börsen im August und September deutlich unter Druck – Aktien und Unternehmensanleihen verloren gleichermaßen. Die Verluste zehrten den Großteil der zwischenzeitlichen Gewinne auf. Die massive Korrektur lässt sich aber nur zum Teil fundamental begründen; verstärkt wurde der Abwärtstrend von volatilitätsabhängigen Anlagestrategien, die auf fallende Kurse mit automatisierten Verkaufsorders reagierten. Das Sondervermögen war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets fast vollständig investiert, d.h. die Aktienquote lag bei mehr als 90%; am Geschäftsjahresende betrug sie 98,2%. Insgesamt ist die Zahl der Beteiligungen von 46 auf 35 gefallen. Dahinter steht einerseits das grundsätzliche Bekenntnis zu einem fokussierten Portfolio, andererseits die aktive Entscheidung, das Exposure im Energie- und Investitionsgüterbereich von 16% auf 2% per 30. September 2015 zu reduzieren. Die konjunkturelle Eintrübung in China und der starke Ölpreisverfall sind die wesentlichen Gründe dafür gewesen. Die Konzentration des Portfolios spiegelt sich auch im Anteil der Top-10-Beteiligungen Positionen am Fondsvermögen wider: Während diese noch vor einem Jahr rund 32% ausmachten, sind es nun fast 43%. Veränderungen gab es auch innerhalb der Top-10-Titel. So hat Ebay die Tochter Paypal abgetrennt. Ebay hat das Fondsmanagement verkauft, Paypal fortgeführt. Zudem ist IBM vollständig veräußert worden, nachdem keine kurz- bis mittelfristige Aussicht auf eine operative Wende bestand. An Stelle von Ebay und IBM finden sich nun Mastercard und Google in den Top 10 wieder. Die regionale Aufteilung ist relativ stabil geblieben. So nehmen Unternehmen aus den USA rund 48 % des Sondervermögens ein, dreieinhalb Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Dahinter verbirgt sich die Entscheidung zu Beginn des Jahres, Unternehmen aus dem Nicht-USD-Raum zu bevorzugen. Für das Fondsmanagement war es abzusehen, dass der stärkere USDollar auf die Gewinnentwicklung drücken wird. Unternehmen aus dem Euroraum, der Schweiz und Großbritannien nehmen weiterhin die Positionen zwei, drei und vier ein und stehen insgesamt für ca. 50 % des investierten Vermögens. von 7,04 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Benchmark eine Performance von 7,41 %. Das Sondervermögen entwickelte sich nach Kosten leicht besser als die Benchmark. Während Mastercard, Nestlé und Google jeweils ca. einen Prozentpunkt zur Performance beigetragen haben, so war der größte negative Werttreiber Baidu. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse F lag im Geschäftsjahr bei 13,85 %. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse I lag im gleichen Zeitraum bei 13,85 %. Des Weiteren lag die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse P im Geschäftsjahr bei 13,84 %.Die durchschnittliche Volatilität der Benchmark lag bei 14,36 %. Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse F ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 8.325.924,16 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 13.137.558,00 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 4.811.633,84 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen. Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse I ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 7.491.078,01 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 11.821.048,16 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 4.329.970,15 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen. Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse P ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 562.863,53 Euro realisiert. Dieses ergibt sich aus realisierten Veräußerungsgewinnen in Höhe von 888.039,67 Euro sowie aus realisierten Veräußerungsverlusten in Höhe von 325.176,14 Euro. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Aktien zurückzuführen. Das wesentliche Risiko des Fonds ist das Aktienmarktrisiko. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Durch die Veränderungen der Kurse der Aktien (und Basiswerte der Derivate) kann das Fondsvermögen sowohl sinken als auch steigen. Die Anteilklasse F konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 7,59 % erzielen. Für die Anteilklasse I wurde eine Performance von 7,89 % erzielt. Die Anteilklasse P konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 6 Tätigkeitsbericht Durch die Investition in Fremdwährungen (aktuell: 79,86 % des Fondsvolumens mit und ohne Hedgeexposure) unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden*. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Referenzwährung (Euro), so reduziert sich der Wert des Fonds. Wechselkurse unterliegen dem Einfluss verschiedener Umstände, wie z.B. volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulationen von Marktteilnehmern und Eingriffe von Zentralbanken und anderen Regierungsstellen. Änderungen der Wechselkurse können den Wert des Fonds mindern. Weitere Währungsrisiken entstehen auch dadurch, dass der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Währungsanlagen in der jeweiligen Währung erhält. Anmerkungen Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVIMethode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen. WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT. Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, lag bei 2,01 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf ein Transaktionsvolumen von insgesamt 11.679.353,62 Euro. Ausblick Das Fondsmanagement geht nicht davon aus, dass es zu einer harten Landung der chinesischen Volkswirtschaft kommt. Selbst wenn das Wirtschaftswachstum der Volksrepublik künftig niedriger ausfallen wird, als die von der Regierung in Peking angepeilten sieben Prozent, hätte das angesichts der Größe, die China mittlerweile erreicht hat, immer noch positive Effekte auf das globale Wachstum; wenngleich die Weltwirtschaft künftig etwas langsamer wachsen dürfte, als Investoren es aus früheren Jahren gewohnt sind. Angesichts des moderaten Wachstums und der hohen, weiter steigenden Staatsverschuldungen weltweit, wird das globale Zinsniveau unseres Erachtens langfristig niedrig bleiben. Eine Zinswende in den USA, die seit längerem erwartet wird, wird es unseres Erachtens nicht geben. Die US-Notenbank dürfte ihren Leitzins allenfalls leicht anheben können – ein Trend zu deutlich höheren Niveaus wird sie damit aber nicht einleiten. In diesem Umfeld weisen Aktien erstklassiger Unternehmen nach wie vor das attraktivste Chance-Risiko-Profil aus, was nicht ausschließt, dass es temporär zu deutlichen Kursschwankungen kommt. Unser Fokus liegt nach wie vor auf Qualitätsaktien – Aktien von Konzernen, die verlässlich Gewinne erzielen, nachhaltig wachsen, global aufgestellt und wenig verschuldet sind. Sie dürften unseres Erachtens in den kommenden Jahren am meisten vom Niedrigzinsumfeld profitieren. Kursrücksetzer verstehen wir als Gelegenheit, unsere Beteiligungen aufzustocken. * Die tatsächliche Währungsallokation kann von diesem Wert abweichen und hängt maßgeblich von der Währungszusammensetzung der Zielfonds und ETFs ab, die sich gegebenenfalls im Fonds befinden. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 7 Vermögensübersicht gem. § 9 KARBV Kurswert in EUR I. Vermögensgegenstände 292.388.059,78 1. Aktien Konsumgüter Gesundheitswesen 101,39 283.281.908,15 98,23 101.800.619,01 35,29 63.317.645,16 21,95 Finanzwerte 41.571.030,48 14,42 Technologie 37.219.252,52 12,91 Verbraucher-Dienstleistungen 21.114.744,18 7,32 Industriewerte 15.184.216,80 5,27 1,07 Rohstoffe 3.074.400,00 2. Anleihen 0,00 0,00 3. Derivate 26.426,51 0,01 625.874,90 0,22 -599.448,39 -0,21 Devisen-Derivate Derivate auf einzelne Wertpapiere 4. Forderungen 5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 6. Bankguthaben 7. Sonstige Vermögensgegenstände II. Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten III. Fondsvermögen *) % des Fondsvermögens 1.066.227,92 0,37 0,00 0,00 8.013.497,20 2,78 0,00 0,00 -4.019.023,76 -1,39 -4.019.023,76 -1,39 288.369.036,02 100,00*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 8 Vermögensaufstellung Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Bestand Anteile 30.09.2015 bzw. Whg. Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Börsengehandelte Wertpapiere Kurswert % des in EUR Fondsvermögens 283.281.908,15 98,24 Aktien Euro 54.282.265,58 18,82 Allianz vink.Nam. DE0008404005 STK 47.000 47.000 - EUR 140,250 6.591.750,00 2,29 BASF Nam. DE000BASF111 STK 45.000 45.000 - EUR 68,320 3.074.400,00 1,07 INBEV BE0003793107 STK 125.000 63.000 8.000 EUR 94,920 11.865.000,00 4,11 LVMH FR0000121014 STK 21.000 21.000 - EUR 152,200 3.196.200,00 1,11 Publicis Gr. FR0000130577 STK 150.771 140.000 60.000 EUR 60,980 9.194.015,58 3,19 Sanofi FR0000120578 STK 95.000 55.000 35.000 EUR 84,890 8.064.550,00 2,80 SAP DE0007164600 STK 110.000 30.000 20.000 EUR 57,950 6.374.500,00 2,21 Unilever NL0000009355 STK 165.000 210.000 45.000 EUR 35,890 5.921.850,00 2,05 137.834.403,87 47,80 1,52 US-Dollar AMBEV (Spons.ADRs) US02319V1035 STK 1.000.000 1.000.000 - USD 4,900 4.389.697,65 Amgen US0311621009 STK 60.000 35.000 40.000 USD 138,320 7.434.893,62 2,58 Baidu.com 'A' spons.ADRs US0567521085 STK 50.000 50.000 - USD 137,410 6.154.983,20 2,13 Coca-Cola US1912161007 STK 240.000 165.000 125.000 USD 40,120 8.626.024,64 2,99 Colgate-Palmolive US1941621039 STK 85.000 - 20.000 USD 63,460 4.832.340,43 1,68 Google 'A' US38259P5089 STK 21.500 16.500 1.500 USD 638,370 12.295.592,39 4,26 Johnson&J. US4781601046 STK 100.000 65.000 - USD 93,350 8.362.821,95 2,90 MasterCard 'A' US57636Q1040 STK 198.525 103.525 - USD 90,120 16.027.836,95 5,56 Medtronic IE00BTN1Y115 STK 147.000 27.000 - USD 66,940 Microsoft US5949181045 STK 310.000 72.000 45.000 USD PayPal Hold. US70450Y1038 STK 190.000 190.000 Philip Morris Int. US7181721090 STK 95.000 25.000 Priceline Gr. US7415034039 STK 8.700 QUALCOMM US7475251036 STK 130.000 TJX Co. US8725401090 STK 90.115 Union Pac. US9078181081 STK VISA 'A' US92826C8394 STK 8.815.390,82 3,06 44,260 12.291.690,93 4,26 - USD 31,040 5.283.404,26 1,83 15.000 USD 79,330 6.751.489,36 2,34 8.700 - USD 1.236,860 9.640.028,67 3,34 30.000 55.000 USD 53,730 6.257.469,20 2,17 45.115 35.000 USD 71,420 5.765.745,40 2,00 70.000 20.000 28.000 USD 88,410 5.544.188,13 1,92 150.000 150.000 - USD 69,660 Schweizer Franken 9.360.806,27 3,25 52.957.504,36 18,36 Cie Fin.Richemont CH0210483332 STK 110.000 60.000 - CHF 75,700 7.634.546,62 2,65 Nestlé CH0038863350 STK 275.000 95.000 - CHF 73,250 18.468.643,99 6,40 Novartis Nam. CH0012005267 STK 80.000 - - CHF 6.557.256,81 2,27 Roche Hold. G. CH0012032048 STK 44.000 12.000 - CHF 257,000 10.367.653,80 3,60 Swatch Gr. CH0012255151 STK 30.000 12.000 - CHF 361,000 9.929.403,14 3,44 8.882.737,73 3,08 DK0060534915 STK 185.000 185.000 - DKK 358,200 8.882.737,73 3,08 29.324.996,61 10,17 B.A.T. GB0002875804 STK 60.000 20.000 50.000 GBP 36,430 2.966.209,80 1,03 Diageo GB0002374006 STK 370.000 135.000 35.000 GBP 17,705 8.889.740,81 3,08 Experian GB00B19NLV48 STK 300.000 - - GBP 10,580 4.307.233,00 1,49 Reckitt Benck.Gr. GB00B24CGK77 STK 162.000 50.000 - GBP 59,870 13.161.813,00 4,56 283.281.908,15 98,24 89,400 Dänische Kronen Novo-Nordisk Nam. 'B' Englische Pfund Summe Wertpapiervermögen Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 9 Vermögensaufstellung Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Bestand 30.09.2015 Kurs Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Derivate Kurswert % des in EUR Fondsvermögens 26.426,51 0,01 -599.448,39 -0,21 Derivate auf einzelne Wertpapiere Wertpapier-Optionsrechte Optionsrechte auf Aktien CBOE STK -20.000 USD 8,153 -146.078,39 -0,05 PUT VOLKSWAGEN VZ. 100 10/15 EUREX STK -8.000 EUR 7,460 -59.680,00 -0,02 PUT VOLKSWAGEN VZ. 100 12/15 EUREX STK -33.000 EUR 11,930 -393.690,00 -0,14 PUT AMGEN 145 10/15 Devisen-Derivate Devisenterminkontrakte 625.874,90 0,22 625.874,90 0,22 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 8.013.497,20 2,78 Bankguthaben 8.013.497,20 2,78 6.751.437,63 2,34 0,00 USD/EUR 15.000.000,00 OTC EUR-Guthaben bei: Verwahrstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt AG EUR 6.751.437,63 % 100,000 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen HSBC Trinkaus & Burkhardt AG DKK 59.313,16 % 100,000 7.950,61 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG GBP 190.532,01 % 100,000 258.558,84 0,09 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG NOK 41,59 % 100,000 4,37 0,00 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG CHF 140.924,79 % 100,000 129.205,82 0,04 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG HKD 0,87 % 100,000 0,10 0,00 HSBC Trinkaus & Burkhardt AG USD 967.051,83 % 100,000 866.339,83 0,30 1.066.227,92 0,37 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen Sonstige Vermögensgegenstände Dividendenansprüche EUR 363.414,54 363.414,54 0,13 Geleistete Initial Margins EUR 641.737,96 641.737,96 0,22 Forderungen aus FX-Spot-Geschäften EUR 16.513,47 16.513,47 0,01 Forderungen aus schwebenden Geschäften EUR 44.561,95 44.561,95 0,02 -4.019.023,76 -1,39 Sonstige Verbindlichkeiten Kostenabgrenzungen EUR -626.919,50 -626.919,50 -0,22 Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften EUR -3.392.104,26 -3.392.104,26 -1,18 288.369.036,02 100,00*) Fondsvermögen *) EUR Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 10 Vermögensaufstellung Flossbach von Storch Fundament F ISIN DE000A0HGMH0 Fondsvermögen (EUR) 146.486.539,27 Anteilwert (EUR) 189,71 Umlaufende Anteile (STK) 772.162,00 Flossbach von Storch Fundament I ISIN DE000A0Q7S57 Fondsvermögen (EUR) 132.008.322,59 Anteilwert (EUR) 161,35 Umlaufende Anteile (STK) 818.173,00 Flossbach von Storch Fundament P ISIN DE000A1JMPZ7 Fondsvermögen (EUR) 9.874.174,16 Anteilwert (EUR) 141,85 Umlaufende Anteile (STK) 69.610,00 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 30.09.2015 oder letztbekannte. Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.09.2015 Schweizer Franken (CHF) Dänische Kronen (DKK) 1,09070 = 1 (EUR) 7,46020 = 1 (EUR) Englische Pfund (GBP) 0,73690 = 1 (EUR) Hongkong Dollar (HKD) 8,65100 = 1 (EUR) Norwegische Kronen (NOK) 9,52160 = 1 (EUR) US-Dollar (USD) 1,11625 = 1 (EUR) Marktschlüssel b) Terminbörsen CBOE Chicago - Chicago Board Options Exchange (CBOE) EUREX Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex DE/Eurex Zürich) c) OTC Over-the-Counter Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der "Vermögensaufstellung" und in den "Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen" enthalten. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 11 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Euro ASML Hold. NL0010273215 STK - 40.000 Linde DE0006483001 STK - 25.000 Schneider Elec. FR0000121972 STK - 70.000 VW Vorz. DE0007664039 STK - 16.000 Abbott Lab. US0028241000 STK - 148.300 Baxter Int. US0718131099 STK - 68.000 eBay US2786421030 STK - 195.000 Emers.Elec. US2910111044 STK 15.000 125.000 IBM US4592001014 STK - 55.000 L Brands US5017971046 STK 4.700 4.700 McDonald's US5801351017 STK - 75.000 Medtronic US5850551061 STK - 15.401 Nat.Oilw.Varco US6370711011 STK - 75.000 Pfizer US7170811035 STK - 248.000 Procter & Gamble US7427181091 STK - 45.000 Schlumberger N.Y. AN8068571086 STK 20.000 95.000 Unit.Techn. US9130171096 STK - 50.000 CA0679011084 STK - 240.000 CH0012221716 STK - 240.000 BHP Billiton GB0000566504 STK 65.000 180.000 Indivior GB00BRS65X63 STK - 145.000 Rolls Royce Hold. GB00B63H8491 STK 75.000 445.000 KR7005380001 STK - 30.000 NO0010063308 STK - 80.000 US-Dollar Kanadische Dollar Barrick Gold Schweizer Franken ABB Nam. Englische Pfund Südkoreanische Won Hyundai Norwegische Kronen Telenor Volumen in 1.000 Stück bzw. Anteile bzw. Whg. Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) Gattungsbezeichnung Optionsrechte Wertpapier-Optionsrechte Optionsrechte auf Aktien Gekaufte Verkaufoptionen (put) EUR 6.716 Basiswerte: (PUT APPLE 110 09/15, PUT NAT.OILWE.V. 37,5 09/15) Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 12 Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Gattungsbezeichnung Verkaufte Kaufoptionen (call) Stück bzw. Anteile bzw. Whg. EUR Volumen in 1.000 29.908 Basiswerte: (CALL AMGEN 160 12/14, CALL AMGEN 180 09/15, CALL ASML HOLDING 78 11/14, CALL EMERSON ELE. 55 05/15, CALL LINDE 150 11/14, CALL LVMH 170 08/15, CALL NAT.OILWE.V. 75 11/14, CALL SCHNEIDER EL 66 02/15) Verkaufte Verkaufoptionen (put) EUR 6.888 Basiswerte: (PUT APPLE 110 09/15, PUT NAT.OILWE.V. 37,5 09/15) Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 13 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Flossbach von Storch Fundament F Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 68.615,86 0,0888620 772.162 I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3.163.798,85 4,0973252 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,0000000 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 918,82 0,0011899 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 -685.594,37 -0,8878893 10. Sonstige Erträge 69.485,26 0,0899879 Summe der Erträge 2.617.224,42 3,3894758 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 9. Abzug ausländischer Quellensteuer II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 2. Verwaltungsvergütung 3. Verwahrstellenvergütung 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 5. Sonstige Aufwendungen -352,26 -0,0004562 -1.497.124,77 -1,9388739 -111.613,26 -0,1445464 -16.749,74 -0,0216920 -810,09 -0,0010491 -1.626.650,12 -2,1066177 990.574,30 1,2828581 1. Realisierte Gewinne 13.137.558,00 17,0139919 2. Realisierte Verluste -4.811.633,84 -6,2313787 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 8.325.924,16 10,7826132 9.316.498,46 12,0654713 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.761.045,54 2,2806685 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.035.671,97 -1,3412625 725.373,57 0,9394059 10.041.872,03 13,0048773 Summe der Aufwendungen III. Ordentlicher Nettoertrag IV. Veräußerungsgeschäfte V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VII. Ergebnis des Geschäftsjahres Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 14 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Flossbach von Storch Fundament I Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 61.774,54 0,0755030 818.173 I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 2.846.997,81 3,4797015 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,0000000 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 826,97 0,0010108 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 -617.006,86 -0,7541276 10. Sonstige Erträge 62.524,79 0,0764200 Summe der Erträge 2.355.117,25 2,8785077 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 9. Abzug ausländischer Quellensteuer II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -317,04 -0,0003875 2. Verwaltungsvergütung -978.385,20 -1,1958170 3. Verwahrstellenvergütung -100.598,26 -0,1229548 -11.249,43 -0,0137495 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 5. Sonstige Aufwendungen -729,72 -0,0008919 -1.091.279,65 -1,3338006 1.263.837,60 1,5447070 1. Realisierte Gewinne 11.821.048,16 14,4481035 2. Realisierte Verluste -4.329.970,15 -5,2922428 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 7.491.078,01 9,1558607 8.754.915,61 10,7005677 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.248.169,72 1,5255572 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -930.260,43 -1,1369972 317.909,29 0,3885600 9.072.824,90 11,0891277 Summe der Aufwendungen III. Ordentlicher Nettoertrag IV. Veräußerungsgeschäfte V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VII. Ergebnis des Geschäftsjahres Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 15 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Flossbach von Storch Fundament P Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 4.633,28 0,0665606 69.610 I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 213.827,07 3,0717867 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,0000000 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 61,82 0,0008881 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,0000000 7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00 0,0000000 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,0000000 -46.326,84 -0,6655199 10. Sonstige Erträge 4.696,67 0,0674712 Summe der Erträge 176.892,00 2,5411866 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 9. Abzug ausländischer Quellensteuer II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 2. Verwaltungsvergütung 3. Verwahrstellenvergütung 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 5. Sonstige Aufwendungen -23,83 -0,0003423 -152.909,89 -2,1966656 -7.596,21 -0,1091253 -753,34 -0,0108223 -54,50 -0,0007829 -161.337,77 -2,3177384 15.554,23 0,2234482 1. Realisierte Gewinne 888.039,67 12,7573577 2. Realisierte Verluste -325.176,14 -4,6713998 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 562.863,53 8,0859579 578.417,76 8,3094061 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 92.604,72 1,3303364 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -63.530,39 -0,9126618 29.074,33 0,4176746 607.492,09 8,7270807 Summe der Aufwendungen III. Ordentlicher Nettoertrag IV. Veräußerungsgeschäfte V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres VII. Ergebnis des Geschäftsjahres Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 16 Entwicklung der Anteilklasse Flossbach von Storch Fundament F EUR I. insgesamt 134.052.171,86 Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 1. Steuerabschlag für das Vorjahr -710.855,26 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 3.210.838,26 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 14.937.363,95 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -11.726.525,69 -107.487,62 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5. Ergebnis des Geschäftsjahres II. 10.041.872,03 davon nicht realisierte Gewinne 1.761.045,54 davon nicht realisierte Verluste -1.035.671,97 Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 146.486.539,27 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 94.997 113.192 134.052 146.487 Anteilumlauf Stück 681.572 740.231 756.173 772.162 Anteilwert in EUR 139,38 152,91 177,28 189,71 Vermögen in Tsd. EUR Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 17 Entwicklung der Anteilklasse Flossbach von Storch Fundament I EUR I. insgesamt 118.216.104,79 Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 1. Steuerabschlag für das Vorjahr -691.515,44 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 5.784.913,04 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 39.618.633,97 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -33.833.720,93 -374.004,70 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5. Ergebnis des Geschäftsjahres II. 9.072.824,90 davon nicht realisierte Gewinne 1.248.169,72 davon nicht realisierte Verluste -930.260,43 Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 132.008.322,59 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 86.348 164.324 118.216 132.008 Anteilumlauf Stück 733.509 1.269.302 785.813 818.173 Anteilwert in EUR 117,72 129,46 150,44 161,35 Vermögen in Tsd. EUR Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 18 Entwicklung der Anteilklasse Flossbach von Storch Fundament P EUR I. insgesamt 7.826.876,04 Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 1. Steuerabschlag für das Vorjahr -32.428,00 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) 1.525.459,00 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 3.163.559,52 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.638.100,52 -53.224,97 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 5. Ergebnis des Geschäftsjahres II. 607.492,09 davon nicht realisierte Gewinne 92.604,72 davon nicht realisierte Verluste -63.530,39 Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 9.874.174,16 Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 2.528 8.505 7.827 9.874 Anteilumlauf Stück 23.955 73.769 58.816 69.610 Anteilwert in EUR 105,54 115,29 133,07 141,85 Vermögen in Tsd. EUR Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 19 Berechnung der Wiederanlage Flossbach von Storch Fundament F Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 9.316.498,46 12,0654713 0,00 0,0000000 -709.076,36 -0,9183000 8.607.422,10 11,1471713 772.162 I. Für die Wiederanlage verfügbar 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag II. Wiederanlage Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf, den 01.10.2015 Die Geschäftsführung Flossbach von Storch Fundament I Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 8.754.915,61 10,7005677 818.173 I. Für die Wiederanlage verfügbar 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag II. Wiederanlage 0,00 0,0000000 -670.901,86 -0,8200000 8.084.013,75 9,8805677 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf, den 01.10.2015 Die Geschäftsführung Flossbach von Storch Fundament P Anteile im Umlauf EUR EUR insgesamt pro Anteil 578.417,76 8,3094061 0,00 0,0000000 -43.394,87 -0,6233999 535.022,89 7,6860062 69.610 I. Für die Wiederanlage verfügbar 1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag II. Wiederanlage Düsseldorf, den 01.10.2015 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 20 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Angaben nach der Derivateverordnung Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 30.675.289,58 Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte, sofern außerbörslich HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 98,24 % Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,01 % Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Angaben nach dem qualifizierten Ansatz: Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko kleinster potenzieller Risikobetrag -4,89 % größter potenzieller Risikobetrag -7,69 % durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag -6,04 % Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde Die Risikomessung erfolgte im qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden Das Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99 % und einer unterstellten Haltedauer von 10 Werktagen berechnet. Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,98 Die Angabe zum Leverage stellt einen Faktor dar. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Index Gewicht MSCI World Index 100,00 % Sonstige Angaben Flossbach von Storch Fundament F ISIN Fondsvermögen (EUR) DE000A0HGMH0 146.486.539,27 Anteilwert (EUR) Umlaufende Anteile (STK) 189,71 772.162,00 Ausgabeaufschlag bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,50 %, derzeit 1,00 % Mindestanlagesumme (EUR) Ertragsverwendung 1.000,00 Thesaurierung Flossbach von Storch Fundament I ISIN Fondsvermögen (EUR) DE000A0Q7S57 132.008.322,59 Anteilwert (EUR) Umlaufende Anteile (STK) Ausgabeaufschlag Verwaltungsvergütung (p.a.) Mindestanlagesumme (EUR) Ertragsverwendung 161,35 818.173,00 bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 % bis zu 1,50 %, derzeit 0,725 % 500.000,00 Thesaurierung Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 21 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Flossbach von Storch Fundament P ISIN DE000A1JMPZ7 Fondsvermögen (EUR) 9.874.174,16 Anteilwert (EUR) 141,85 Umlaufende Anteile (STK) 69.610,00 Ausgabeaufschlag bis zu 5,00 %, derzeit 5,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,50 %, derzeit 1,50 % Mindestanlagesumme (EUR) keine Ertragsverwendung Thesaurierung Die Bildung von weiteren Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben von der Bildung neuer Anteilklassen unberührt. Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Die Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung der tagesaktuellen Devisenkurse Reuters Fixing 16:00 Uhr GMT der Währung in Euro umgerechnet. Die Anteilwertermittlung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen von KAGB und KARBV. Für die nachfolgend genannten Assetklassen wurden zum Stichtag des Sondervermögens mittels der angewendeten Bewertungsgrundsätze folgende Bewertungsquellen herangezogen: Wertpapiere und Geldanlagen: - Markt-/Börsenkurse (§ 27): 98,4 % - Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28): 1,5 % - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,0 % Börsengehandelte Derivate: - Markt-/Börsenkurse (§ 27): -0,2 % Devisentermingeschäfte - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,2 % Sonstige Derivate und OTC-Produkte: - Verkehrswerte: Konzernfremde Modell-Bewertungen / Sonstige Bewertungen Dritter (§ 28): 0,0 % - Verkehrswerte: Konzerneigene Modell-Bewertungen (§ 28): 0,0 % Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das Fondsvolumen. Evtl. Ungenauigkeiten der angegebenen Prozentsätze ergeben sich durch die Tatsache, dass Assetklassen mit einem Anteil am Fondsvolumen von weniger als 0,1 % nicht explizit angegeben werden. Zudem ergeben sich weitere Ungenauigkeiten vor dem Hintergrund, dass im Fondsvolumen als Bezugsgröße zur Ermittlung der Prozentsätze neben den Assetklassen auch Forderungen (z. B. Stückzinsen, Dividendenansprüche) und Verbindlichkeiten (z. B. Kostenabgrenzungen) berücksichtigt sind. Angaben zu Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in unwesentlichem Umfang (weniger als 10 %). Transaktionskosten EUR 383.674,69 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 22 Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV Flossbach von Storch Fundament F Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,09 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Flossbach von Storch Fundament I Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 0,81 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Flossbach von Storch Fundament P Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,59 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung Flossbach von Storch Fundament F Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: Verwaltungsvergütung KVG Basisvergütung Asset Manager EUR -114.304,33 -1.382.820,44 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 Flossbach von Storch Fundament I Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: EUR Verwaltungsvergütung KVG -112.827,62 Basisvergütung Asset Manager -865.557,58 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 Flossbach von Storch Fundament P Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: EUR Verwaltungsvergütung KVG Basisvergütung Asset Manager -19.694,54 -133.215,35 Performanceabhängige Vergütung Asset Manager 0,00 Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 23 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf, hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens Flossbach von Storch Fundament für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 den gesetzlichen Vorschriften. Düsseldorf, den 8. Januar 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bormann Wirtschaftsprüfer Brückner Wirtschaftsprüfer Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 24 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf Flossbach von Storch Fundament F vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 ISIN: DE000A0HGMH0 Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Ex-Tag 01.10.2015 EUR betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR (alle Angaben je 1 Anteil) § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- 1 a) Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge --- --- --- 3,4814356 3,4814356 3,4814356 --- 0,0000000 3,4814356 Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung ee) ff) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* ii) jj) kk) ll) mm) nn) oo) --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 2,4652536 2,4652536 2,4652536 --- 0,0000000 2,4652536 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 25 Besteuerungsgrundlagen Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG EUR betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 3,4153709 3,4153709 3,4153709 bb) im Sinne des § 7 Absatz 3 0,0660647 0,0660647 0,0660647 cc) im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 3,4153709 3,4153709 3,4153709 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* 0,4193759 0,4193759 0,4193759 --- 0,0000000 0,4193759 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) --- 0,0000000 --- g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,7992698 0,7992698 0,7992698 --- 0,0000000 0,0000000 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen. Düsseldorf, den 01.10.2015 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 26 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf Flossbach von Storch Fundament I vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 ISIN: DE000A0Q7S57 Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Ex-Tag 01.10.2015 EUR betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR (alle Angaben je 1 Anteil) § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) betr. Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge --- --- --- 3,1089012 3,1089012 3,1089012 --- 0,0000000 3,1089012 Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung ee) ff) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* kk) ll) mm) nn) oo) --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 2,1660390 2,1660390 2,1660390 --- 0,0000000 2,1660390 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 27 Besteuerungsgrundlagen Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 3,0478362 3,0478362 3,0478362 bb) im Sinne des § 7 Absatz 3 0,0610650 0,0610650 0,0610650 cc) im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 3,0478362 3,0478362 3,0478362 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* 0,3573447 0,3573447 0,3573447 --- 0,0000000 0,3573447 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) --- 0,0000000 --- g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,6788690 0,6788690 0,6788690 --- 0,0000000 0,0000000 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen. Düsseldorf, den 01.10.2015 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 28 Besteuerungsgrundlagen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Düsseldorf Flossbach von Storch Fundament P vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 ISIN: DE000A1JMPZ7 Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG Ex-Tag 01.10.2015 EUR betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR (alle Angaben je 1 Anteil) § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. Ausschüttung (nachrichtlich) --- --- --- 1 a) Betrag der Ausschüttung --- --- --- 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre --- --- --- 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge --- --- --- 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge --- --- --- 2,3632344 2,3632344 2,3632344 --- 0,0000000 2,3632344 Im Betrag der ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) bb) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung ee) ff) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* ii) jj) kk) ll) mm) nn) oo) --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- --- 0,0000000 1,7308348 1,7308348 1,7308348 --- 0,0000000 1,7308348 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 29 Besteuerungsgrundlagen Privatanleger Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG EUR betr. betr. Anleger Anleger (KStG) (EStG) EUR EUR d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Erträge aa) im Sinne des § 7 Absatz 1, 2 und 4 2,3217381 2,3217381 2,3217381 bb) im Sinne des § 7 Absatz 3 0,0414963 0,0414963 0,0414963 cc) im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 2,3217381 2,3217381 2,3217381 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* 0,3153840 0,3153840 0,3153840 --- 0,0000000 0,3153840 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 0,0000000 --- 0,0000000 --- --- 0,0000000 --- aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) --- 0,0000000 --- g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,5990767 0,5990767 0,5990767 --- 0,0000000 0,0000000 Sonstige Veräußerungsgewinne (Renten, Termingeschäften usw.) (nachrichtlich) * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100 % ausgewiesen. Düsseldorf, den 01.10.2015 Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 30 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament F für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend die Gesellschaft): mbH Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/ Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 1. Oktober 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Maximilian Hardt Steuerberater Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 31 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament I für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend die Gesellschaft): mbH Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/ Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 1. Oktober 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Maximilian Hardt Steuerberater Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 32 Prüfung der steuerlichen Angaben Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen Flossbach von Storch Fundament P für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 An die Internationale Kapitalanlagegesellschaft (nachfolgend die Gesellschaft): mbH Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das genannte Investmentvermögen für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/ Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 1. Oktober 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Maximilian Hardt Steuerberater Flossbach von Storch Fundament – Jahresbericht zum 30.09.2015 33