RACE NAVIGATOR Trackday

Werbung
RACE
NAVIGATOR Trackday
Veranstalter: Rent4Ring GmbH & Co. KG, Burgstraße 1, 53520 Nürburg
Sie haben Fragen?
+49 2691 938 9860
28. August 2015, 8.30 – 17.00 Uhr
Letzte Ausfahrt: 16.30 Uhr
Art der Veranstaltung
Freies Fahren auf der Nürburgring Nordschleife. Nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und ohne Zeitmessung seitens des Veranstalters. Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung mit Strecken-Zufahrtskontrolle. Der Streckenabschnitt “Döttinger Höhe” kann
durchgängig befahren werden („Open Pitlane“).
Fahrzeuge
Es sind, im jeweiligen Ursprungsland des Teilnehmers, straßenzugelassene Fahrzeuge zugelassen. 07er und 06er Nummern, sowie Kurzzeitkennzeichen sind ebenfalls zugelassen. Ein Versicherungsnachweis für den Veranstaltungstag ist für diese Fahrzeuge erforderlich. Offene
Fahrzeuge sind nur mit Überrollvorrichtung oder Hard-Top zugelassen.
Reifen
Es sind Straßen- und Sportreifen (Semis) zugelassen. Fahrzeuge mit Slick- & Rennregenreifen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Lautstärkebegrenzung
Für diese Veranstaltung gilt ein Lärm-Limit von 132 dB(A) in der Vorbeifahrt gemessen. Während der Veranstaltung erfolgt eine durchgängige
Messung. Jedes Fahrzeug erhält für diesen Zweck vor Veranstaltungsbeginn einen Transponder, der mittels Saugnapf im Fahrzeuginneren an der
rechten Seitenscheibe befestigt wird. Für den Transponder behalten wir ein Kreditkarten Deposit über den Zeitraum der Veranstaltung ein. Bei
Verlust oder wenn der Transponder nicht zurückgegeben wird, werden Ihnen 500,- Euro berechnet. Mittels des Transponders kann das Fahrzeug
in der Vorbeifahrt genau bestimmt werden und bei eventueller Limitüberschreitung von der Strecke genommen werden. Es gibt eine Verwarnung
bei der ersten Übertretung. Nach Behebung des Problems durch den Fahrer kann die Strecke wieder befahren werden. Bei einer zweiten Überschreitung wird das Fahrzeug wieder von der Strecke genommen und darf diese während der laufenden Veranstaltung nicht mehr befahren. Bei
einem Streckenverweis erfolgt keine Nenngeld-Erstattung!
Helmpflicht
Es besteht Helmpflicht! Helme nach ECE-Norm genügen jedoch.
Filmaufnahmen
Das Filmen aus dem Fahrzeuginneren heraus ist bei Nutzung festverbauter Kameras erlaubt. Kamera-Außenanbauten am Fahrzeug sind jedoch
nicht zulässig. Die Aufnahmen dürfen nur für die private Nutzung erstellt werden.
Service
Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit Ihr Fahrzeug am Vortag bzw. Veranstaltungstag technisch zu überprüfen. Das Team von Rent4Ring steht
dabei gerne mit Rat und Tat beim Check von Bremsen, Reifen und Luftdruck zur Verfügung. Bei der Überprüfung kann auch bereits ganz einfach
Check-In und Briefing erfolgen. Für die weitere technische Betreuung am Veranstaltungstag stehen
Service-Teams von BOES Motorsport und RAEDER Motorsport direkt an der neuen Zufahrt Nordschleife zur Verfügung.
Check-In / Briefing
28. August 2015, ab 8.00 Uhr im Restaurant „Devils Diner“ an der neuen Zufahrt Nordschleife. Vor Befahrung der Strecke ist die Teilnahme am
Fahrerbriefing verpflichtend! Alle 30 Minuten erfolgt ein Teilnehmerbriefing jeweils in deutscher und englischer Sprache.
Preis
849,- Euro je Fahrzeug. Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Im Preis inbegriffen ist die Teilnahme von zwei Personen als Fahrer oder Beifahrer. Gewerbliche Taxifahrten auch für Sponsoren müssen beim
Veranstalter vorab gemeldet werden. Zusatzkosten werden nach Einzelfall festgelegt.
Die umseitig aufgeführten Teilnahmebedingungen werden mit dieser Anmeldung anerkannt und bestätigt.
Name:
Firma (optional):
Straße, Hausnummer:
PLZ / Ort:
Land:
Fahrzeug (Marke/Modell):
E-Mail für Buchungsbestätigung und Vorabinformationen:
Bei Verfügbarkeit am Veranstaltungstag möchte ich gerne den RACE NAVIGATOR ONE testen.
Ort, Datum
Unterschrift
Teilnahmebedingungen
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass die auf dem vorliegenden Nennformular eingetragenen Angaben zutreffen und Sie Eigentümer des
einzusetzenden Fahrzeuges sind. Sind Sie nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des
Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Sie sind auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
stellen Sie den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Sie bestätigen ebenfalls, dass Sie oder weitere Fahrer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer gültigen Lizenz zum Führen des
eingesetzten Fahrzeuges sind. Bitte beachten Sie, dass Fahrer und Beifahrer mindestens 18 Jahre alt sein müssen! Je genanntem Fahrzeug sind
maximal 2 Personen als Fahrer oder Beifahrer gestattet. Eine Teilnahme mit mehr als 2 Personen oder kommerzielle Taxifahrten sind nur nach
vorab genehmigter Zusage durch den Veranstalter möglich.
Die in der Ausschreibung der Veranstaltung genannten Rahmenbedingungen, insbesondere zu „Art der Veranstaltung“, „Fahrzeug“, „Reifen“,
„Lautstärkebeschränkung“ und „Helmpflicht“ haben Sie zur Kenntnis genommen. Mit der Erstellung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung und einer unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen in unseren Publikationen sind Sie und eventuelle Begleitpersonen einverstanden.
Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zusätzlich zum Nenngeld
trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Unterkunft. Der Veranstalter behält sich
das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des
Programms vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem
Fall werden entrichtete Nenngelder zurückbezahlt; weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden.
Ansonsten findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt, bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Nenngelder. Dies gilt auch
für den Fall eines Veranstaltungsabbruchs aufgrund höherer Gewalt, bzw. nicht gegebener Befahrbarkeit der Strecke. Für eine Rückerstattung
von Nenngeldern gelten weiterhin folgende Regelungen: Rückerstattung bei Absage 15+ Tage vor der Veranstaltung: 75% Rückerstattung des
Nenngeldes. Rückerstattung bei Absage 1-14 Tage vor der Veranstaltung: 50% Rückerstattung des Nenngeldes. Rückerstattung bei Absage am
Veranstaltungstag: Keine Rückerstattung des Nenngeldes. Das Nenngeld ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das dort genannte
Konto unseres Partners Rent4Ring per Vorkasse zu entrichten.
Den Verzicht auf Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter haben Sie zur Kenntnis genommen, und für durch Sie bzw. Ihr betriebenes
Fahrzeug entstandene Schäden an der Strecke (z.B. Leitplanken– und Flurschäden inkl. Schäden durch Flüssigkeitsverlust) kommen Sie persönlich durch Begleichung der Ihnen nach der Veranstaltung zugesandten Schaden-Rechnung auf. Des Weiteren stimmen Sie, eventuelle weitere
Fahrer und Beifahrer zu, eine Vertragserklärung zum Ausschluss der Haftung am Veranstaltungstag eigenhändig zu unterschreiben. Diese kann
nachfolgend vorab zur Information eingesehen werden:
Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, KFZ-Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer
erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
stehen, und zwar gegen den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, deren Helfer, Instrukteure,
Sportleiter und Sportwarte, der capricorn NÜRBURGRING GmbH, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen, Behörden, Servicedienste, Sportwarte und
alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor
genannten Personen, Firmen und Institutionen außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen.
Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen
eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe
dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Herunterladen