■ R ATG E B E R Knospe-Eier richtig kennzeichnen eim Verkauf frischer Knospe-Eier gibt es je nach Vermarktungskanal verschiedene Anforderungen, welche zu erfüllen sind. Einerseits sind im Lebensmittelgesetz Anforderungen definiert, andererseits hat Bio Suisse zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften im Regelwerk verankert. Wer Eier direkt an den Endkonsumenten vermarktet, kann auf einige der Angaben verzichten. B Beispiel-Etikette: Bio-Eier 6 Stück 53 g+ Legedatum: TT.MM.JJJJ zu verkaufen bis: (21. Tag nach Legedatum) mind. haltbar bis: (31. Tag nach Legedatum) Name + Vorname Postleitzahl + Ort Bio-Zertifizierung: CH-BIO-XXX* * Anstelle von XXX ist die Nummer der Zertifizierungsstelle einzusetzen: 006 für bio.inspecta AG, 086 für BIO TEST AGRO AG Stückzahl und Gewicht angeben Die Stückzahl muss auf jeder Etikette stehen. Die Gewichtsangabe ist eine Mindestangabe, diese Menge Produkt muss mindestens enthalten sein. Das Mindestgewicht kann man auf zwei Arten deklarieren: Entweder man gibt das Nettogewicht (zum Beispiel 320 g netto) an oder man nennt das Mindestgewicht in Gramm pro Ei (zum Beispiel 53 g+). Bei der Direktvermarktung von Eiern kann man auf die Angabe von Stückzahl und Gewicht verzichten. Eier stempeln Auf alle Knospe-Eier, welche der Eierproduzent nicht direkt an den Endkonsumenten vermarktet, gehört ein Stempel mit dem Knospe-Logo und der Betriebsnummer. Solche Eierstempel können im 18 bioaktuell 4/14 Onlineshop von Bio Suisse bestellt werden. Auf dem Stempel sind folgende Angaben enthalten: ■ Vollknospe Bio Suisse oder Umstellknospe Suisse (deutsch oder französisch verfügbar) ■ individuelle Biobetriebsnummer ■ Herkunftsland (CH). Damit deckt der Knospe-Stempel auch die gesetzliche Anforderung ab, dass das Produktionsland auf dem Ei deklariert wird. Spezialfall Direktvermarktung: Eier, die direkt vom Knospe-Produzenten an Endkonsumenten verkauft werden, müssen diese Anforderungen nicht erfüllen und deshalb nicht gestempelt werden. Bild: Bio Suisse Es gibt genaue Vorgaben, welche Angaben die Etikette und der Eierstempel enthalten müssen. Diese müssen beim Verkauf von Eiern eingehalten sein. Das Legedatum darf nicht fehlen Der Konsument muss in jedem Fall das Legedatum vorfinden. Auf welche Art dieses vermerkt wird, ist je nach Verkaufskanal unterschiedlich. ■ Gelangen die Eier als Konsumeier in den lizenzierten Handel, das heisst über einen Knospe-Lizenznehmer, muss entweder der Produzent auf dem Hof oder der lizenzierte Händler die Eier mit dem Legedatum kennzeichnen. ■ Werden die Eier über Dritte verkauft, zum Beispiel im Dorfladen oder über einen Marktfahrer, muss das Legedatum auf der Eierschachtel oder auf der Banderole angegeben werden. Es kann aber auch auf jedes Ei gestempelt werden. ■ Spezialfall Direktvermarktung: Eier, die direkt vom Produzenten an Endkonsumenten verkauft werden, müssen nicht mit dem Legedatum gestempelt werden. Die Deklaration des Legedatums kann auf der Eierschachtel oder der Banderole oder beim Offenverkauf mittels eines Stellschildes erfolgen. Haltbarkeit definieren und angeben Für Lebensmittel, welche nicht gekühlt, das heisst nicht im Kühlschrank, gelagert werden, muss das Mindesthaltbarkeitsdatum deklariert werden (mind. haltbar Nur Eier, die direkt vermarktet werden, muss man nicht stempeln. bis: TT.MM.JJJJ). Die Haltbarkeit muss der Knospe-Produzent oder je nachdem der Inverkehrbringer definieren. Es gibt diesbezüglich keine allgemein gültigen Vorgaben oder Richtlinien. Üblicherweise wird der 31. Tag nach dem Legedatum als Mindesthaltbarkeitsdatum genannt. Zusätzlich zum Haltbarkeitsdatum muss das Verkaufsdatum deklariert werden. Das Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legedatum. Das gilt für alle Eier, welche nicht direkt ab Hof verkauft werden. Nach dem Kauf empfiehlt es sich, frische Eier gekühlt, also zum Beispiel im Kühlschrank oder Keller zu lagern und keinen unnötigen Temperaturschwankungen auszusetzen. So bleiben sie noch lange geniessbar. Normen Böttcher, Bio Suisse