Reise- und Spesenrichtlinie der XY-Group Deutschland

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Reise- und Spesenrichtlinie der XY-Group Deutschland
Die Reise- und Spesenrichtlinie der XY-Group Deutschland folgt dem Geist unserer
Unternehmenswerte,
insbesondere "Wir geben den Weg vor" und "Wir packen die Dinge an". Alle Mitarbeiter
sind gehalten, mit gutem Beispiel voran zu gehen und durch Integrität zu überzeugen. Von
Ihnen wird erwartet, dass Sie in Angelegenheiten des Unternehmens handeln, als ginge es um
Ihr eigenes Unternehmen, indem Sie mit Reisekosten und Spesen sparsam und angemessen
umgehen.
Diese Richtlinie ist erstellt nach den Maßgaben der weltweit geltenden XY-Group Richtlinien
sowie
der für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze und Steuerrichtlinien.
Ziel ist es, allen Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Verrichtung ihrer Tätigkeit entstehenden
Aufwendungen zu erstatten. Dabei sollen dem Mitarbeiter keine persönlichen
Gewinne oder Verluste entstehen.
Preislimits:
Deutschland € 110,Frankreich € 150,Italien € 90,Großbritannien € 150,USA € 200,1. ALLGEMEINES
1.1. Geltungsbereich: Mitarbeiter und Dritte
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von InBev Deutschland, sowie für Berater,
Auftragnehmer und alle anderen von InBev verpflichteten Dritte, denen InBev die
Reisekosten und Spesen erstattet.
1.2. Dienstreise
Als Dienstreise gilt jede dienstlich begründete Abwesenheit vom Arbeitsort – sofern
dieser nicht vorhanden, von der Wohnung - , einschließlich der Hin- und Rückreise.
1.3. Alternativen / Angemessenheit
Vor der Planung einer Dienstreise ist jeder Mitarbeiter gehalten, Alternativen wie Videound
Audiokonferenzen zu prüfen.
Dienstreisen sind mit den unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstigsten und
angemessenen Transportmitteln durchzuführen. Bereits bei der Reiseplanung sind die
Termine im Hinblick auf die kosten- und zeitoptimale Wahl der Transportmittel
festzulegen.
Bei der Wahl des Verkehrsmittels sind außer den Beförderungskosten auch die
Unterbringungs- und Verpflegungskosten in die wirtschaftliche Betrachtung mit
einzubeziehen (z.B. zusätzlich erforderliche Übernachtung bei Bahnreise).
In jedem Fall bemisst sich die Angemessenheit von Reisekosten und Spesen an der
unternehmerischen Notwendigkeit und nicht am Rang eines Mitarbeiters innerhalb des
Unternehmens.
1.4. Travel und Expenses Karte
Ist der Mitarbeiter Inhaber einer persönlichen Travel & Expenses Card, muss diese soweit ihr Einsatz möglich ist - zur Bezahlung aller Spesen und Reisekosten, wie zum
Beispiel die Bezahlung von Hotelübernachtungen und Mietwagen etc. genutzt werden.
Ausgenommen davon sind Flug- und Bahntickets, diese Zahlungen erfolgen zentral.
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