Reise- und Spesenrichtlinie der XY-Group Deutschland Die Reise- und Spesenrichtlinie der XY-Group Deutschland folgt dem Geist unserer Unternehmenswerte, insbesondere "Wir geben den Weg vor" und "Wir packen die Dinge an". Alle Mitarbeiter sind gehalten, mit gutem Beispiel voran zu gehen und durch Integrität zu überzeugen. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie in Angelegenheiten des Unternehmens handeln, als ginge es um Ihr eigenes Unternehmen, indem Sie mit Reisekosten und Spesen sparsam und angemessen umgehen. Diese Richtlinie ist erstellt nach den Maßgaben der weltweit geltenden XY-Group Richtlinien sowie der für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetze und Steuerrichtlinien. Ziel ist es, allen Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Verrichtung ihrer Tätigkeit entstehenden Aufwendungen zu erstatten. Dabei sollen dem Mitarbeiter keine persönlichen Gewinne oder Verluste entstehen. Preislimits: Deutschland € 110,Frankreich € 150,Italien € 90,Großbritannien € 150,USA € 200,1. ALLGEMEINES 1.1. Geltungsbereich: Mitarbeiter und Dritte Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von InBev Deutschland, sowie für Berater, Auftragnehmer und alle anderen von InBev verpflichteten Dritte, denen InBev die Reisekosten und Spesen erstattet. 1.2. Dienstreise Als Dienstreise gilt jede dienstlich begründete Abwesenheit vom Arbeitsort – sofern dieser nicht vorhanden, von der Wohnung - , einschließlich der Hin- und Rückreise. 1.3. Alternativen / Angemessenheit Vor der Planung einer Dienstreise ist jeder Mitarbeiter gehalten, Alternativen wie Videound Audiokonferenzen zu prüfen. Dienstreisen sind mit den unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstigsten und angemessenen Transportmitteln durchzuführen. Bereits bei der Reiseplanung sind die Termine im Hinblick auf die kosten- und zeitoptimale Wahl der Transportmittel festzulegen. Bei der Wahl des Verkehrsmittels sind außer den Beförderungskosten auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten in die wirtschaftliche Betrachtung mit einzubeziehen (z.B. zusätzlich erforderliche Übernachtung bei Bahnreise). In jedem Fall bemisst sich die Angemessenheit von Reisekosten und Spesen an der unternehmerischen Notwendigkeit und nicht am Rang eines Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. 1.4. Travel und Expenses Karte Ist der Mitarbeiter Inhaber einer persönlichen Travel & Expenses Card, muss diese soweit ihr Einsatz möglich ist - zur Bezahlung aller Spesen und Reisekosten, wie zum Beispiel die Bezahlung von Hotelübernachtungen und Mietwagen etc. genutzt werden. Ausgenommen davon sind Flug- und Bahntickets, diese Zahlungen erfolgen zentral.