Wie geht das? – Berufseinstieg mit Handicap Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung : Mechthild Klostermann Career Center: Franziska Richter IG Handicap: Jan Brunkenhövers An wen richtet sich diese Veranstaltung? • Studierende mit einer sichtbaren körperlichen Beeinträchtigung • Studierende mit einer nicht sichtbaren körperlichen Beeinträchtigung • Studierende mit einer seelischen Beeinträchtigung • Studierende mit oder ohne Behindertenausweis „ Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. “ (Sozialgesetzbuch 9 §2) Themen: • Muss ich bei einer Bewerbung angeben, dass ich behindert/beeinträchtigt bin? • Was ist ein Behindertenausweis? • Welche Rolle spielt ein Behindertenausweis bei der Bewerbung? • öffentlicher Dienst • Referendariat/ Verbeamtung • Promotion • freie Wirtschaft Die persönliche Bewerbung: • Realistische Einschätzung: bin ich den Anforderungen kräftemäßig gewachsen? • Welche Unterstützung brauche ich gegebenenfalls? Wie gehe ich mit „Lücken“ im Lebenslauf um? • Wie stelle ich meine Beeinträchtigung dar? • Stellenwert der Behinderung/Krankheit beachten: ich bewerbe mich nicht „als Behinderte/r“ • Mit einer Beeinträchtigung zu leben heißt auch: ich habe Organisationstalent, Zielstrebigkeit, Disziplin und Frustrationstoleranz ! Der Behindertenausweis • ist die amtliche Feststellung einer Behinderung • wird ausgestellt ab einem Grad der Behinderung von 50% • arbeitsrechtliche, steuerliche u.a. Vorteile • es ist die freie Entscheidung, wann und ob ich den Ausweis geltend mache. (Ausnahme Amtsarzt) • wird beim örtlichen Versorgungsamt beantragt. (Vorher beraten lassen, z.B. bei Selbstbestimmt Leben e.V.) Ab 20 Beschäftigte gilt eine Behindertenquote von 5% (Ausgleichsabgabe) • bei Bewerbung im öffentlichen Dienst: behinderte Bewerber müssen bei gleicher Eignung eingeladen werden. • Referendariat: Härtefallquote bei der Einstellung. Ortswünsche können evtl. berücksichtigt werden. • Amtsarzt: Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung zwingend vorgeschrieben. Gegenstand der Untersuchung: wird die Pensionsgrenze vermutlich erreicht? Bei nachgewiesener Schwerbehinderung: ist der-/diejenige die nächsten 3 bis 5 Jahre dienstfähig? • Promotion: Modellversuch zwischen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und der Universität Bremen • freie Wirtschaft: Betriebe können sich von der Behindertenquote freikaufen. Genau abwägen, ob man seine Beeinträchtigung bei der Bewerbung erwähnt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Fragen?