Jan Brunkenhövers Wie geht das

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Wie geht das? –
Berufseinstieg mit Handicap
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung :
Mechthild Klostermann
Career Center:
Franziska Richter
IG Handicap:
Jan Brunkenhövers
An wen richtet sich diese Veranstaltung?
• Studierende mit einer sichtbaren körperlichen
Beeinträchtigung
• Studierende mit einer nicht sichtbaren körperlichen
Beeinträchtigung
• Studierende mit einer seelischen Beeinträchtigung
• Studierende mit oder ohne Behindertenausweis
„ Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
“
(Sozialgesetzbuch 9 §2)
Themen:
• Muss ich bei einer Bewerbung angeben, dass ich
behindert/beeinträchtigt bin?
• Was ist ein Behindertenausweis?
• Welche Rolle spielt ein Behindertenausweis bei der
Bewerbung?
• öffentlicher Dienst
• Referendariat/ Verbeamtung
• Promotion
• freie Wirtschaft
Die persönliche Bewerbung:
• Realistische Einschätzung: bin ich den Anforderungen
kräftemäßig gewachsen?
• Welche Unterstützung brauche ich gegebenenfalls?
Wie gehe ich mit „Lücken“ im Lebenslauf um?
• Wie stelle ich meine Beeinträchtigung dar?
• Stellenwert der Behinderung/Krankheit beachten: ich
bewerbe mich nicht „als Behinderte/r“
• Mit einer Beeinträchtigung zu leben heißt auch: ich habe
Organisationstalent, Zielstrebigkeit, Disziplin und
Frustrationstoleranz !
Der Behindertenausweis
• ist die amtliche Feststellung einer Behinderung
• wird ausgestellt ab einem Grad der Behinderung von 50%
• arbeitsrechtliche, steuerliche u.a. Vorteile
• es ist die freie Entscheidung, wann und ob ich den Ausweis
geltend mache. (Ausnahme Amtsarzt)
• wird beim örtlichen Versorgungsamt beantragt. (Vorher
beraten lassen, z.B. bei Selbstbestimmt Leben e.V.)
Ab 20 Beschäftigte gilt eine Behindertenquote von 5%
(Ausgleichsabgabe)
• bei Bewerbung im öffentlichen Dienst: behinderte
Bewerber müssen bei gleicher Eignung eingeladen werden.
• Referendariat: Härtefallquote bei der Einstellung.
Ortswünsche können evtl. berücksichtigt werden.
• Amtsarzt: Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung
zwingend vorgeschrieben. Gegenstand der Untersuchung:
wird die Pensionsgrenze vermutlich erreicht? Bei
nachgewiesener Schwerbehinderung: ist der-/diejenige die
nächsten 3 bis 5 Jahre dienstfähig?
• Promotion: Modellversuch zwischen der Zentralen
Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und der Universität
Bremen
• freie Wirtschaft: Betriebe können sich von der
Behindertenquote freikaufen. Genau abwägen, ob man seine
Beeinträchtigung bei der Bewerbung erwähnt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Fragen?
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