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TODESSTRAFE IM ISLAM
Kisas
Naskh = Reformierung
Die Thora sah als Strafe für Mord entweder Wiedervergeltung (Kisas) oder Vergebung vor
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5:45. Wir hatten ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um
Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn; und für Verwundungen gerechte Vergeltung. Wer
aber darauf verzichtet, dem soll das eine Sühne sein; und wer nicht nach dem richtet,
was Allah herabgesandt hat - das sind die Ungerechten.
Die Strafe der Thora wird vom Kuran in 2:178 reformiert

Kuran führt die Option der Dijja (Blutgeld/Geldstrafe) ein

Daher sagt Allah st in 2:178: „Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine
Barmherzigkeit.“
 Naskh mit besserem 2:106. „Wenn Wir eine Aya aufheben oder der
Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine
gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, dass Allah Macht über alle Dinge
hat?“
Kisas gabs in der Thora auch bei Körperverletzungen

Diese Form des Kisas sieht der Islam nicht vor
Regel: Du sollst nicht töten!
17:33. Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat,
es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur Vergeltung)
gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet
(Unsere) Hilfe.
 Alles Leben
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Männer & Frauen
Freie Menschen & Sklaven
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Rasulullah: Wenn einer von euch seinen Sklaven tötet wird er dafür
hingerichtet
Muslime & Nichtmuslime
Todesurteil wird unter der Aufsicht des Staates von den Erben selber
vollstreckt, nicht vom Staat (Henker ist ein Erbe des Ermordeten)
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Genugtuung verhindert Blutrache
Ausnahme:
2:178. O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der
Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem
von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm
gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine
Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil
sein.
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Nur die Erben haben das Recht anzuklagen (Islam kennt keine Staatsanwaltschaft)
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Den Erben des Ermordeten stehen 2 Optionen zur Verfügung
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Kisas (Wiedervergeltung) oder Dijja (Blutgeld/Geldstrafe)
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Kisas linguistisch: die schlechten Folgen vernichten, kürzen, die Spuren verwischen, eine Sache
(einer anderen Sache) angleichen (=hier die Strafe dem Verbrechen angleichen)
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Wenn auch nur ein Erbe vergibt verwandelt sich die Todesstrafe in eine Geldstrafe
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Die Geldstrafe wird an die Erben ausgezahlt (nicht an die Staatskasse)
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Mit dem Wort Bruder in dem Vers können sowohl der Mörder als auch die Erben des Ermordeten
gemeint sein. Damit versucht Allah st die Parteien daran zu erinnern das sie untereinander auch
Geschwister sind. Nicht nur der Ermordete ist der Bruder der Erben gewesen sondern auch der
Mörder ist im Islam der Bruder der Erben. Daher sollen sie ihrem Bruder vergeben.
Kisas = gerechte Vergeltung
„der Freie für den Freien, der Sklave für den
Sklaven, das Weibliche für das Weibliche“
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Nicht wörtlich restriktiv zu verstehen
Elliptische Ausdrucksweise des Kurans (idschaz)
 Wenn
ein freier Mann das Verbrechen begangen hat,
muss der freie bestraft werden; wenn ein Sklave das
Verbrechen begangen hat, muss der Sklave bestraft
werden… usw. (siehe Asad, 2:178, Fußnote 147, S. 6970)
Höhe des Strafmaßes
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42:40. Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen
Ausmaßes sein; dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung
bewirkt, ruht sicher bei Allah. Wahrlich, Er liebt die Ungerechten
nicht.
16:126. Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden
ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was
euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr
geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für
die Geduldigen.
22:60. Das (soll so sein). Und dem, der Vergeltung in dem Maße übt,
in dem ihm Unrecht zugefügt worden ist, und dann (wiederum)
Unrecht erleidet -, dem wird Allah sicherlich zum Sieg verhelfen.
Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Allverzeihend.
Todesstrafe dient der Prävention
2:179. Es liegt Leben für euch in der Vergeltung, o ihr
Verständigen, daß ihr Sicherheit genießen möget.
 Sicherheit genießen = Takwa = sich vor allem was
einem Schaden oder stören könnte schützen
(Isfahani „Müfredat“ Band 1, S. 896)
Keine Todesstrafe bei Fahrlässiger Tötung
4:92. Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei
denn aus Versehen.
Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet:

dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben
zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit.
War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist er (der
Getötete) gläubig:

dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien;
war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt:


dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven
befreien.
Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten –
(dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.
Tötung von Gefangenen
47:4. Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf
den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft
habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder
Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt.
Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er sie Selbst vertilgen
können, aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen.
Und diejenigen, die auf Allahs Weg gefallen sind - nie wird Er ihre
Werke zunichte machen.
 Recht auf Leben
 Gefangene dürfen weder getötet noch versklavt werden
 Entweder mit oder ohne Gegenleistung frei lassen
 Im Judentum und in Mekka gabs keine Wiedervergeltung wenn ein
Herr seinen Sklaven getötet hatte
Tötung von Frauen

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Frauen haben genauso wie Männer ein Recht auf Leben
Vor dem Islam wurden sie in Mekka lebendig begraben
 16:58. Und wenn einem von ihnen die Nachricht von (der Geburt)
einer Tochter überbracht wird, so verfinstert sich sein Gesicht, und er
unterdrückt den inneren Schmerz. 59. Er verbirgt sich vor den Leuten
aufgrund der schlimmen Nachricht, die er erhalten hat: Soll er sie
behalten trotz der Schande, oder (soll er sie) in der Erde
verscharren? Wahrlich, übel ist, wie sie urteilen!
 81: 8. wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, 9.
wegen welcher Schuld es getötet wurde,
 43:17. Wenn einem von ihnen gemeldet wird, daß ihm eine Tochter
geboren wurde, wird sein Gesicht finster und verbissen.
Tötung von Kafir
2:190. Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen
euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht
diejenigen, die übertreten.
 nur in einem Verteidigungskrieg ist Notwehr erlaubt,
 sogar dann nicht übertreiben
60:8. Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des
Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern
vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren;
wahrlich, Allah liebt die Gerechten.
9. Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen
bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen)
geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer
mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter.
 Für mehr Info: siehe PPP zu „Umgang mit Nichtmuslimen“
Tötung von Abtrünnigen
Kuran hat die Todesstrafe der Thora aufgehoben & als Strafe den Fluch Allahs
eingeführt
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3:86. Wie soll Allah ein Volk leiten, das ungläubig wurde nach seinem Glauben
und nachdem es bezeugt hatte, daß der Gesandte wahrhaftig sei, und nachdem
die deutlichen Zeichen zu ihnen gekommen waren? Und Allah leitet die
Ungerechten nicht. 87. Ihr Lohn ist, daß auf ihnen der Fluch Allahs und der Engel
und der Menschen insgesamt lastet. 88. Ewig bleiben sie darin; ihnen wird die
Strafe nicht erleichtert und ihnen wird kein Aufschub gewährt; 89. außer denen,
die danach umkehren und gute Werke verrichten. Denn siehe, Allah ist
Allverzeihend und Barmherzig. 90. Siehe, wer nach seinem Glauben ungläubig
wird und immer mehr dem Unglauben verfällt - dessen Reue wird nicht
angenommen, und dies sind die Irrenden. 91. Wahrlich, jene, die ungläubig sind
und im Unglauben sterben - niemals wird von ihnen eine Erde voll Gold
angenommen werden, auch wenn sie sich damit loskaufen wollten. Diese haben
eine schmerzhafte Strafe, und sie werden keine Helfer haben.
Für mehr Info: siehe PPP zu „Strafe für Apostasie“
Tötung von Zani
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Kuran hat die Todesstrafe für die Unzüchtigen
aufgehoben. Neue Strafe sind 100 Peitschenhiebe
24:2. Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht
begehen, versetzt jedem hundert Peitschenhiebe! Ihr
sollt kein Mitleid mit ihnen haben, geht es doch um
die Religion Gottes, wenn ihr an Gott und den
Jüngsten Tag glaubt. Eine Gruppe von Gläubigen
soll beim Strafvollzug zugegen sein.
Für mehr Info: siehe PPP zu „Strafe für Zina“
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