Anlage zum Workshop

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Workshop
UN-Konvention
Übereinkommen über
die Rechte von
Menschen mit
Behinderungen
In Erkenntnis, dass der Begriff der
Behinderung sich ständig
weiterentwickelt
und dass Behinderung entsteht,
wenn Menschen mit
Beeinträchtigungen auf einstellungund umweltbedingte Barrieren stoßen
• besorgt darüber, dass sich Menschen
mit Behinderungen . . .nach wie vor
Barrieren bei ihrer Teilnahme als
gleichberechtigte Mitglieder der
Gesellschaft . . . gegenübersehen
• in der Erkenntnis, wie wichtig die
individuelle Autonomie und
Unabhängigkeit für Menschen mit
Behinderungen ist, einschließlich der
Freiheit, eigene Ent-scheidungen zu
treffen,
• in der Erkenntnis, dass Kinder mit
Behinderungen gleichberechtigt mit
anderen Kindern alle Menschenrechte
und Grundfreiheiten in vollem Umfang
genießen sollen,
• in der Erkenntnis, wie wichtig der
barrierefreie Zugang zu . . .Gesundheit
und Bildung ist
wurde u.a. Folgendes
vereinbart:
• Änderung und Aufhebung bestehender
Gesetze, Verordnungen,
Gepflogenheiten und Praktiken, die
eine Diskriminierung darstellen
• Einbezug von Menschen mit
Behinderungen (auch Kindern!) und die
sie vertretenden Organisationen bei
Ausarbeitung und Umsetzung von
Rechtsvorschriften,
• gleiche Wahlmöglichkeiten wie die
anderen Menschen in der
Gemeinschaft zu leben
• Gewährleistung eines i n t e g r a t i v e
n Bildungssystems auf allen Ebenen
• Sicherstellung, dass Menschen mit
Behinderungen nicht vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen
werden
• Sicherstellung, dass Menschen mit
Behinderungen gleichberechtigt mit
anderen in der Gemeinschaft, in der sie
leben, Zugang zu einem integrativen . .
. Grundschulunterricht und einer
entsprechenden Sekundarschulbildung
haben
• dito für Hochschulbildung,
Berufsausbildung, Erwachsenenbildung
Ausschuss für die
Rechte der
Menschen mit
Behinderungen
• 12 bis Max. 18 Mitglieder
• Vertragsstaaten berichten erstmals
nach 2 Jahren, danach alle 4 Jahre
über Fortschritte
• Ausschuss prüft, schlägt Änderungen
vor
• Vertragsstaaten verbreiten Berichte
• Rechenschaftsbericht alle 2 Jahre der
Generalversammlung
• Jede Person (!) kann sich mit einer
Beschwerde an den Ausschuss wenden
• Beschwerde wird zur Stellungnahme an
Vertragsstaat weiter gereicht
• Vertragsstaat hat 6 Monate Zeit zur
Stellungnahme
• Ausschuss übermittelt an die Parteien
Empfehlungen zur Änderung
• in dringenden Angelegenheiten
Untersuchung und Aufforderung,
Reaktion im nächsten Bericht
aufzunehmen.
• Sanktionsmöglichkeit = policy of shame
das deutsche
Problem:
• die Übersetzung
• das gegliederte Schulsystem
• das Verständnis von
sonderpädagogischer Förderung
• die Standespolitik
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