Günstige Rahmenbedingungen am Wohnstandort

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III. Analyse rechtlicher
Rahmenbedingungen für
nachhaltige Mobilität am
Wohnstandort
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Inhalt:
• Ziele des Europäischen Projektes ADD HOME
• Günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Mobilität am
Wohnstandort
• Kernfragen der Analyse
• Gegenstand der Analyse
• Produkte
• Vergleichende Ergebnisse und nachahmenswerte Lösungen
• Empfehlungen
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Übergeordnete Ziele von ADD HOME:
• ADD HOME soll auf Europäischer Ebene einen Beitrag zur
besseren Verknüpfung der Themenfelder “Wohnen” und “Mobilität”
leisten.
• ADD HOME soll einen Beitrag zur Unterstützung von Wahlfreiheit
bei der Verkehrsmittelwahl am Wohnstandort leisten und helfen,
motorisierten Individualverkehr durch energiearme Formen von
Mobilität zu ersetzen.
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Günstige Rahmenbedingungen am Wohnstandort
die Verkehrsmittelwahlfreiheit und die Nutzung energiearmer Verkehrsmittel fördern - I
Stadtstruktur / Lage
• Integrierte Lage mit Nähe zu oder guter Erreichbarkeit von zentralen
Einrichtungen
• Mischnutzung, hohe Dichte
• Befriedigende Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen für den täglichen
Bedarf
Öffentlicher Verkehr (ÖV)
• Gute Zugänglichkeit von ÖV-Haltepunkten; gute Anbindung an Nah- und
Fernverkehr (Linienverkehre oder mindestens Bedarfsverkehre), die den
Mobilitätsbedürfnissen der Bewohner entspricht
• Zusätzliche Angebote wie Mieter- oder Bewohnertickets
• Entfernung zum nächstgelegenen ÖV-Haltepunkt sollte nicht länger sein als die
durchschnittliche Entfernung zu den Park- bzw. Stellplätzen
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Günstige Rahmenbedingungen am Wohnstandort
die Verkehrsmittelwahlfreiheit und die Nutzung energiearmer Verkehrsmittel fördern – II
Radverkehr
• Gute Anbindung des Wohnstandortes an das lokale Radwegenetz
• Bequeme, sichere, trockene und leicht zugängliche Fahrradabstellanlagen in
kurzer Distanz zum Hauseingang
• Zugang zu Transporthilfen wie Lastenfahrrädern, Anhängern etc.
• Reparatur-Stationen
Zufußgehen
• Netz von Binnenwegen, das innerhalb des Quartiers eine hohe Durchlässigkeit
für den Fußverkehr garantiert
• Gute Anbindung an das lokale Fußwegenetz
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Günstige Rahmenbedingungen am Wohnstandort
die Verkehrsmittelwahlfreiheit und die Nutzung energiearmer Verkehrsmittel fördern - III
Car-sharing / Car-pooling, Taxi
• Fahrgemeinschaftsvermittlung, Quell- und Zielort bezogen
• Car-sharing Angebot in kurzer Distanz zu Wohnstandorten, spezielle Angebote
z. B. für größere Wohnungsbestände eines Wohnungsunternehmens
(Geringe) Nutzung des (privaten) Pkw
• Niedrige Anzahl notwendiger Stellplätze
• Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Raumes
• Trennung der Kosten für Parken und Wohnen/Bauen
• Verkehrsberuhigung, autofreie oder autoreduzierte Gebiete
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Günstige Rahmenbedingungen am Wohnstandort
die Verkehrsmittelwahlfreiheit und die Nutzung energiearmer Verkehrsmittel fördern - IV
Information
• Zugang zu individuellen, statischen und dynamischen Mobilitätsinformationen
(über Telefon, Internet, Infopanel etc.)
• Wohnstandortspezifische Informationen wie Mobilitätsstadtteilpläne
• Individualisiertes Marketing für Bewohner
Sicherheit
• Subjektives Gefühl von Sicherheit (hauptsächlich in Bezug auf Fahrradfahren
und Zufußgehen, aber auch in Bezug auf physische Unversehrtheit)
Zusätzliche Dienstleistungen
• Liefer-, Umzugs-, Einkaufs- und Generationenservice
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Kernfragen der Analyse:
• Unterstützen oder behindern vorhandene Gesetze und Verordnungen die
Realisierung der genannten günstigen Rahmenbedingungen für
umweltfreundliche, energiearme Mobilität am Wohnstandort?
• Welche Anpassungen sind denkbar, die eine Realisierung von
- günstigen Rahmenbedingungen für Verkehrsmittelwahlfreiheit und
- die vermehrte Nutzung energiearmer Verkehrsmittel fördern?
Methoden:
• Analyse relevanter Gesetze und Verordnungen auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene; Kommentare, Sekundärliteratur
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Gegenstand der Analyse:
•
•
•
•
Nationale Raumordnungs- und Baugesetze
Landesbauordnungen
Gesetze und Verordnungen zur Wohnungsbauförderung
Lokale Gesetze und Satzungen wie Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan
• Verkehrsbezogene nationale und regionale Gesetzte und
Verordnungen
• Lokale Regelwerke und informelle Instrumente mit Bezug zu Mobilität
und Verkehr wie der „Nahverkehrsplan“, „Verkehrsentwicklungsplan“
oder der „Masterplan Mobilität“
Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen
Produkte (siehe download section ADD HOME website  www.add-home.eu):
•
Nationale Steckbriefsammlungen mit Informationen zu jedem untersuchten
Regelwerk, u. a. mit folgenden Inhalten:
– Ziel und Zweck des Regelwerkes
– Relevanz für ADD HOME
– ADD HOME-relevante Paragraphen
– Problematische Bestimmungen im Sinne der Zielsetzung
– Möglichkeiten der Anpassung im Sinne der Zielsetzung
•
Nationale Zusammenfassungen, die die wichtigsten Regelwerke aufgreifen,
Schwachpunkte und Barrieren, aber auch Stärken benennen und Anpassungsoptionen
beinhalten
•
Übergeordnete Zusammenfassung mit vergleichender Betrachtung der Regelwerke,
Benennung guter, nachahmenswerter rechtlicher Regelungen im Sinne der Zielsetzung
und Empfehlungen für die Anpassung von Regelwerken
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Öffentlicher Verkehr (ÖV) am Wohnstandort:
•
Die Planung des örtlichen öffentlichen Verkehrsangebotes und somit die Erschließung
von Wohngebieten mit öffentlichen Verkehrsmitteln fällt hauptsächlich in den
Aufgabebereich der Städte und Gemeinden; in drei Partnerländern gibt es spezielle
lokale Instrumente zur Planung des öffentlichen Verkehrs:
Bulgarian  ÖV als Bestandteil von lokalen Verkehrspläne
Germany  Nahverkehrsplan
Slowenien  lokale ÖV-Pläne
In Italien werden Verkehrspläne auf der regionalen Ebene aufgestellt.
•
Nationale Vorgaben bzw. Bestimmungen über die Erschließungsqualität von
Wohngebieten durch den lokalen ÖV variieren. In Slowenien und Bulgarien bpsw. muss
im städtischen Raum der nächste ÖV-Haltepunkt in 5 Gehminuten erreichbar sein.
Außerdem sollen in Bulgarien die Abstände zwischen den Haltepunkten nicht mehr als
500 m betragen. In Deutschland, Italien und Österreich hingegen ist die
Erschließungsqualität auf nationaler Ebene nicht konkret definiert. Erreichbarkeit,
Erschließungs- und Bedienungsqualität werden in D und A in lokalen ÖV-Plänen
definiert.
Nachahmenswerte Lösungen
Öffentlicher Verkehr am Wohnstandort:
•
Empfehlenswert: die slowenische und bulgarische Regelung, dass der nächste
ÖV-Haltepunkt in städtischen Gebieten in 5 Gehminuten erreichbar sein muss
•
Erwägenswert: die bulgarische Lösung, dass in städtischen Gebieten die
Entfernung zwischen den ÖV-Haltepunkten nicht mehr als 500 m betragen soll
•
Erwägenswert: Instrumente wie der deutsche Nahverkehrsplan, der alle
Aspekte des öffentlichen Verkehrsangebotes auf lokaler Ebene betrachtet und
Qualitätsanforderungen in punkto Erschließung und Bedienung auch auf
Wohnstandortebene formuliert
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Radfahren und Zufußgehen am Wohnstandort:
Fahrradparken:
•
In Deutschland besteht in 9 der 16 Bundesländer bei Errichtung von baulichen Anlagen
eine Verpflichtung, Fläche für das Abstellen von Fahrrädern vorzusehen.
•
In Österreich besteht eine generelle Verpflichtung in Salzburg und Oberösterreich, in
den meisten anderen Bundesländern beim Bau von Mehrfamilienhäusern.
•
In Slowenien ist es den Städten und Gemeinden überlassen, Standards in Bezug auf
Fahrradabstellanlagen zu definieren oder nicht. Es besteht keine Verpflichtung.
•
In Bulgarien ist der Bau von Fahrradabstellanlagen in Verbindung mit dem Bau von
Radwegen geregelt.
•
In Italien ist der Bau von Fahrradabstellanlagen nicht gesetzlich verpflichtend geregelt.
Auf nationaler Ebene wird der Bau von Abstellanlagen über finanzielle Anreize
unterstützt, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Radfahren und Zufußgehen am Wohnstandort:
Radwege:
•
Die Radwegeplanung ist in allen beteiligten Ländern eine Aufgabe, die in den
Hoheitsbereich der Städte und Gemeinden fällt und mithilfe lokaler Instrumente (i. d. R.
Bebauungspläne) planungsrechtlich gesichert wird. In allen Partnerländern kann
hierüber ein lokales Radwegenetz definiert und rechtlich fixiert werden.
•
Für Fahrradfahrende in Österreich, Deutschland und Slowenien besteht eine
Benutzungspflicht für Radwege. In Italien ist Fahrradfahrenden die Entscheidung
freigestellt.
Fußwege:
•
Die rechtlichen Instrumente auf der lokalen Ebene beinhalten ausreichende Optionen für
die Planung, den Bau und die Ausweisung von angemessener Infrastruktur für den
Fußverkehr. Im Gegensatz zum Radverkehr fehlen jedoch in allen Partnerländern
spezielle Programme, die den Fußverkehr und die Bereitstellung entsprechender
Infrastruktur unterstützen. Der Fußverkehr und die entsprechende Infrastruktur gehört i.
d. R. zu den „Stiefkindern“ der kommunalen Planung.
Nachahmenswerte Lösungen
Radfahren und Zufußgehen am Wohnstandort :
•
Empfehlenswert: Herstellungspflicht für Fahrradabstellanlagen im Wohnungsneubau
oder bei wesentlichen baulichen Veränderungen (Deutschland und Österreich)
•
Empfehlenswert: informelle Instrumente und Programme wie der “Nationale
Radverkehrsplan” (Österreich, Deutschland), “Regionalplan zur Finanzierung des
Radverkehrs” (Italien) oder die „Arbeitsgruppe fahrradfreundliche Städte und Gemeinden
in Nordhein-Westfalen“ (Deutschland)
•
Erwägenswert: der slowenische Raumordungserlass, der bei der Planung von
Straßenverkehrsinfrastruktur eine Reihenfolge für die Beachtung der unterschiedlichen
Belange definiert. Priorität haben Belange von FußgängerInnen, gefolgt von
RadfahrerInnen, dem Öffentlichen Verkehr und dem restlichen motorisierten Verkehr
•
Erwägenswert: keine Benutzungspflicht von Radwegen für Radfahrenden wie in italien
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Nutzung des (privaten) Pkw - Parken:
• Der Umgang mit privaten Stellplätzen ist ein Schlüsselthema bei der
Steuerung und Gestaltung der Verkehrsnachfrage in Wohngebieten.
• In allen Partnerländern besteht grundsätzlich eine gesetzliche
Verpflichtung, im Zuge von Neubauvorhaben oder
Nutzungsänderungen baulicher Anlagen eine ausreichende Anzahl
privater Stellplätze zu errichten; bei der konkreten Festlegung können
meistens Merkmale wie die Anzahl der Haushalte oder die Anbindung
an den ÖV berücksichtigt werden. Eine Obergrenze (maximale Anzahl
an Stellplätzen) ist in keinem Partnerland festgeschrieben.
• In Österreich und Deutschland liegen in den meistens Bundesländern
Richtwerttabellen als Orientierungshilfe für die
Genehmigungsbehörden auf lokaler Ebene vor.
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Nutzung des (privaten) Pkw - Parken:
• In Slowenien ist auf nationaler Ebene ein Minimum von 1,5
Stellplätzen pro Wohneinheit als Rahmenvorgabe definiert. Die
Kommunen sind jedoch autorisiert, lokale Regelungen zu erlassen. In
Bulgarien wird die Anzahl notwendiger Stellplätze auf nationaler Ebene
definiert. In Italien legen die Kommunen lokale Parkraumprogramme
auf, die die Dimensionierung von Parkraum beinhalten.
• In der Genehmigungspraxis ist eine schematische Vorgehensweise
und ein Stellplatzschlüssel von 1,5 oder 2,0 Stellplätzen pro
Wohneinheit üblich.
Nachahmenswerte Lösungen
Nutzung des (privaten) Pkw – Parken:
•
Empfehlenswert: die Möglichkeit bei der Festlegung des Stellplatzschlüssels
z. B. die Anbindung an den ÖV, die Infrastruktur für den Radverkehr oder
Mobilitätsdienstleistungen zu berücksichtigen (insb. Deutschland, Slowenien)
•
Empfehlenswert: Festsetzung einer generellen Obergrenze von 1,0
Stellplätzen pro Wohneinheit (wie in einigen Kommunen in der Schweiz)
•
Erwägenswert: die Möglichkeit eine Ablösesumme zu zahlen, anstatt einen
Stellplatz zu errichten, falls die räumliche Situation Letzteres nicht zulässt
(Österreich, Deutschland); auch die Zweckbestimmung – Investitionen in die
Verbesserung der ÖV-Anbindung, Bike & Ride-Analgen,
Fahrradabstellanlagen, ist ein positiver Aspekt
•
Erwägenswert: die „Berliner Lösung“ (Deutschland)  in Berlin wurde die
generelle Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen gänzlich aufgehoben; die
„Wiener Lösung“  per Bebauungsplan kann der Stellplatzschlüssel bis auf
0,1 Stellplätze / Wohneinheit gesenkt werden
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Nutzung des Pkw – Car-sharing:
•
Der Erfolg von Car-sharing hängt im hohen Maße an der räumlichen Nähe des
Angebotes zum Kunden  reservierte Parkplätze in Wohnstandortnähe sind somit eine
wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz des Angebotes
•
Die Reservierung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund stellt in den meisten
Partnerländern ein Problem dar. In Deutschland ist eine Änderung der relevanten
Regelwerke (StVO, StVG) derzeit in der politischen Entscheidungsfindung.
•
In Italien (Stadt Genua) und in Österreich hingegen, ist die Reservierung von
Stellplätzen für Car-sharing Fahrzeuge erlaubt. In Genua sind die Parkplätze überdies
kostenlos und Car-sharing Fahrzeuge können Busspuren befahren.
•
In Österreich (Voralberg) wird die Bereitstellung von Parkplätzen für Car-sharing
Fahrzeuge mit positiven Punkten für die Wohnbauförderung berücksichtigt.
•
In Bulgarien und Slowenien gibt es keine Car-sharing relevanten
Regelwerke/Regelungen.
Nachahmenswerte Lösungen
Nutzung des Pkw – Car-sharing:
•
Empfehlenswert: die rechtlich einwandfreie und unbürokratische Möglichkeit,
Parkplätze für Car-sharing Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu reservieren
(Vorbild Genua)
•
Empfehlenswert: die Voralberger Regelung, dass die
Wohnungsbauförderrichtlinien die Bereitstellung von Car-sharing Stellplätzen
bei der Entscheidung über die Förderquote positiv berücksichtigen; eine
Ausweitung auf andere Mobilitätsdienstleistungen sollte darüberhinaus
erwogen werden
•
Erwägenswert: die italienische Gesetzgebung, die Car-sharing und Carpooling als Bestandteil des öffentlichen Verkehrsangebotes definiert
Vergleichende Ergebnisse der Analyse
Weitere wohnstandortbezogene Mobilitätsdienstleistungen:
Die Implementierung von wohnstandortbezogenen Mobilitätsdienstleistungen wie:
•
•
•
•
•
•
Standortspezifische, kleinräumige Informationen (z. B. günstige Fahrrad- und
Fußwegeverbindungen, Nahversorgungsangebote)
Informationen über das öffentliche Verkehrsangebot,
Fahrgemeinschaftsvermittlung,
Transporthilfen,
Lieferdienste oder
Mobilitätsangebote zu Sonderkonditionen wie Mietertickets oder rabattiertes Carsharing
ist in keinem Partnerland öffentlich-rechtlich geregelt, sondern resultiert überwiegend aus
privaten Initiativen und wird bestenfalls privatrechtlich abgesichert. Lediglich das Jobticket
taucht in einigen wenigen Landesbauordnungen (D) als zu berücksichtigende
Rahmenbedingung für die Festsetzung des Stellplatzschlüssels bei gewerblichen Nutzungen
auf. Als Pendant für den Wohnungsbau könnte diskutiert werden, ob ein Mieterticketangebot
ebenfalls Berücksichtigung finden könnte.
Nachahmenswerte Lösungen
Weitere wohnstandortbezogene Mobilitätsdienstleistungen:
Obwohl die Implementierung wohnstandortbezogener Mobilitätsdienstleistungen
kein Gegenstand der mobilitätsbezogenen Gesetzgebung ist, gibt es in den
meisten Partnerländern entsprechende Angebote, die dann auf privatrechtlichen
Vereinbarungen beruhen.
•
Empfehlenswert: in den Fördervoraussetzung für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau sollte die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen (wie
im Beispiel Voralberg: Car-sharing Stellplätze) Berücksichtigung finden.
•
Erwägenswert: ist generell die stärkere Integration von sogenannten
“weichen Maßnahmen“ in die raum- und mobilitätsbezogene Gesetzgebung,
z. B. bei der Frage der notwendigen Stellplätze. Die Integration von
Mobilitätsdienstleistungen in den Miet- bzw. Kaufvertrag von
Wohnungen/Gebäuden könnte ebenfalls ein interessanter Ansatz sein.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Öffentlicher Verkehr am Wohnstandort:
•
Die Ausweisung und Realisierung der Siedlungsentwicklung sollte im Einzugsbereich
des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. vorhandener Haltepunkte) oder dort erfolgen, wo
eine ausreichende (zukünftige) Erschließung durch den ÖV realistisch ist. Dies ist z. B.
in den Raumordnungsgesetzen der österreichischen Bundesländer Salzburg,
Steiermark und Niederösterreich bereits teils enthalten.
•
In (existierenden) peripheren, dünnbesiedelten Wohngebieten, in denen Linienverkehre
unrentabel sind, können Bedarfsverkehre die Grundversorgung mit öffentlichen
Verkehrsleistungen gewährleisten.
•
In Bezug auf die Erreichbarkeit von ÖV-Haltepunkten (5 Gehminuten) und die Distanz
zwischen den Haltepunkten (zwischen 250 und 500 m) sind die rechtlichen Regelungen
in Slowenien und Bulgarien richtungsweisend.
•
ÖV-Haltepunkte sollten direkt, schnell und bequem zu Fuß erreichbar sein. Die
Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle sollte nicht weiter sein als die
durchschnittliche Entfernung, die Bewohner zu ihren parkenden Autos zurücklegen.
•
Die verbindliche Herstellung von Fahrradabstellanlagen an wichtigen ÖV-Haltepunkten
kann einen Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes darstellen.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Radfahren und Zufußgehen am Wohnstandort
• Rechtlich bindende Bestimmungen über Fahrradabstellanlagen am Wohnstandort, wie
sie in Deutschland oder Österreich in vielen Landesbauordnungen zu finden sind, sollten
auch in anderen europäischen Ländern diskutiert werden. Zusätzlich sollte die
Verpflichtung auf Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien erörtert werden (Anzahl,
Entfernung zum Eingang etc).
• In bestehenden Wohngebieten kann der Bau von Fahrradabstellanlagen auf privatem
Grund über finanzielle Anreize (wie in Italien und teilweise Österreich) gefördert werden.
• Informalle Instrumente und Programme wie der „Nationale Radverkehrsplan“ (A + D)
oder die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden in NRW“ (D)
können zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs im Quartier beitragen.
• Grundsätzlich gilt es, der Durchlässigkeit von Wohngebieten für den Fußverkehr mehr
Aufmerksamkeit zu widmen. Insbesondere die Zuwege zu ÖV-Haltepunkten sollten
sollten direkt, gut beleuchtet sein und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden
auslösen.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Autoverkehr/-nutzung am Wohnstandort:
• Ein flexibler und unbürokratischer Umgang mit der Herstellungspflicht von
Stellplätzen im Zuge von Wohnungsneubauvorhaben und Umbauten ist
anzustreben. Anstelle von festen Vorgaben wie in Bulgarien und Slowenien,
sollte der konkrete Bedarf der (künftigen) Bewohnerschaft ebenso
ausschlaggebend sein, wie die Mobilitätssituation am Wohnstandort. Dies kann
bestenfalls dazu führen, dass keine bzw. geringe Stellplatzzahlen festgesetzt
werden können (wie in autofreien Wohnquartieren  0,2 per WE).
• Die situationsbezogene Festsetzung einer notwendigen Stellplatzzahl sollte
ergänzt werden durch eine Obergrenze, also die generelle Festlegung
maximaler Stellplatzzahlen.
• Die Zahlung einer Ablösesumme anstelle der Herstellung privater Stellplätze
sollte für andere europäische Länder diskutiert werden. Allerdings sollten die
Gelder zweckgebunden eingesetzt werden (für Verbesserung ÖV-Anbindung,
Fahrradparken etc.)
Zusammenfassung der Empfehlungen
Autoverkehr/-nutzung am Wohnstandort:
• Durch die Ausweisung von Gemeinschaftsparkflächen am Rande von
Wohngebieten anstelle von einzelnen Stellplätzen auf den privaten
Grundstücken kann die Wohnumfeldqualität entscheidend verbessert werden
und ermöglicht aufgrund von schmaleren Straßenquerschnitten einen
sparsamen Umgang mit Fläche.
• Die Reservierung von Parkplätzen für Car-sharing Fahrzeuge sollte nach dem
Vorbild von Genua und Graz in anderen Ländern ebenfalls möglich sein.
• Ein weiteres Modell, wie es in Japan implementiert ist, sollte bei der Frage des
Umgangs mit privaten Stellplätze ebenfalls erörtert werden. In Japan muss
derjenige, der ein Auto anmelden will, einen Stellplatz nachweisen, sonst wird
ihm die Anmeldung verwehrt.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Weitere Empfehlungen
• Die Rolle der kommunalen Bauleitplanung spielt für die Entwicklung eines
Verkehrssystems, dass an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientiert ist, eine
entscheidende Rolle. Die Ausweisung neuer Wohnstandorte sollte
weitestgehend im Einzugsbereich wichtiger ÖV-Haltepunkte erfolgen.
• Eine stärkere Berücksichtigung von Mobilitätsaspekten bei der
Wohnungsbauförderung sollte in allen europäischen Ländern erörtert werden.
• Bei der Bewertung der Energiebilanz einer Wohnung bzw. eines Gebäudes
sollte der haushaltsbezogene Energieverbrauch für Mobilität als variable
Kennzahl integriert werden.
• Eine stärkere Integration weicher Maßnahmen in die planungs- und
baurechtlichen Regelwerke ist anzustreben.
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