EU-Policy-Analyse 4. Sitzung Dr. Petra Bendel Programm für heute • Wiederholungsfragen Europäisches Parlament • Die Woche in Brüssel • Referat: Rat der Europäischen Union – Funktionsweise und Funktionsdefizite • Wiederholungsdiskussion: Das Dreieck des policymaking in der EU in Gruppen und Plenum: - KOM, - EP, - Rat Wer ist die „starke Institution“? Finden Sie Argumente für „Ihre“ Institution! Wiederholungsfragen • Welche Funktionsdefizite finden Sie beim Europäischen Parlament vor? Wie machen sich diese bemerkbar? Welche Defizite wiegen für Sie schwerer als andere – begründen Sie? In Zweiergruppen Plenum Der Rat der Europäischen Union EU Die Befugnisse des Rats Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Rat der Europäischen Union Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderen Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. © Europäische Kommission 2006 Gegebenenfalls muss überprüft Zypern Ungarn Tschechien Spanien [4] [12] [12] [27] werden, ob durch die JaStimmen mind. 62 % der EUEU Bürger vertreten werden. Belgien [12] Rat der Europäischen Union Dänemark [7] Die Stimmverteilung Deutschland [29] im Rat Estland [4] Finnland [7] Frankreich [29] Griechenland [12] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Vereinigtes Königreich [29] Slowenien [4] Slowakei [7] Schweden [10] Portugal [12] Polen [27] Österreich [10] Niederlande [13] Malta [3] Luxemburg [4] Irland [7] In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, d.h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%). Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit. Italien [29] Zusätzlich muss die Mehrheit Lettland [4] Litauen [7] der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006