Natur und Umwelt 1/2 Fortsetzung auf der nächsten Seite Funktionsfähigkeit der Umweltmedien erhalten Natur schützen und erhalten Biologische Vielfalt erhalten Global: Signifikante Reduzierung des Verlusts von biologischer Vielfalt bis 2010 Bestandszielwert für das Jahr 2015 aller Vogelarten. Aus dem Grad der Zielerreichung aller 59 Vogelarten wird jährlich ein Wert über den Gesamtindikator berechnet Alle heimischen Arten in ihren Lebensräumen in ausreichender Populationsgröße erhalten: Auf allen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und in allen Fließgewässern des Landes ein Mindestmaß an Biodiversität nicht unterschreiten Wildlebende Vogelarten im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten erhalten Soziale und politische Anreize zum Erhalt der biologischen Vielfalt geben Wirksamen Beitrag zur Erreichung der vier Globalziele der Vereinten Nationen für Wälder bis 2015 leisten Nationale Strategie zur Umsetzung der UN Convention on Biological Diversity entwickeln Als Land Baden-Württemberg zur paneuropäischen Biodiversitäts-Initiative „Countdown 2010“ beitreten Freiräume erhalten: Flächenschutz 15% der Fläche Deutschlands dem Naturschutz widmen Keine Flächenzerschneidungen Verringerung des Flächenverbrauchs: Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern. Bandbreite: • 10% bis 2010 gegenüber 1993 bis 1995, 30 ha pro Tag bis 2020; „Netto-Null“ Verringerung des Flächenverbrauchs: Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern. Bandbreite: • bis 2012 auf 0 zurückführen • klare Aussagen und quantifizierbare Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Freiraumfunktionen bzw. Nutzungsansprüche außerhalb des Siedlungsgefüges aufeinander abstimmen Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung fördern Revision der Personal- und Mittelkürzungen in der Naturschutzverwaltung Nationale Strategien und Aktionspläne entwickeln, geeignete Förderinstrumente schaffen, Bestandteile biologischer Vielfalt (in-situ und ex-situ) erfassen und schützen Lebensräume erhalten Natur im Sinne der Gesamtgesellschaft / Umwelt und Landschaft erhalten Natürliche und naturnahe Lebensräume in Baden-Württemberg und heimische, wildlebende Arten und damit die biologische Vielfalt insgesamt auf einem möglichst hohen Niveau erhalten Regionale Verbände benötigen die Ermächtigung, verbindliche Flächenrichtwerte festzulegen Ausreichend Freiräume über Festlegungen in den Regionalplänen sichern Freiräume für Siedlungen, Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen nutzen durch Konzentration, Bündelung Innerörtliche Potentiale konsequent aktivieren; Flächenbörse auf lokaler oder regionaler Ebene einrichten Zielhierarchie: Ausbau vor Neubau Land- und forstwirtschaftliche Systeme von hohem Naturschutzwert und von traditionellen Landschaften in landwirtschaftlich genutzten Gebieten erhalten und entwickeln Wiedernutzung von Flächen auf das für eine weitere Entwicklung notwendige Maß begrenzen Naturschutzbelange bei raumbedeutsamen Planungen berücksichtigen Innenentwicklung vor Außenentwicklung Funktionsweise natürlicher Systeme, insbesondere Moore, Wälder und andere primäre Ökosysteme schützen, erhalten, wiederherstellen und entwickeln Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand ausrichten. Dazu Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung nutzen, Baulücken und Baulandreserven berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuführen. Biotop- und Habitatverbund aufbauen / Weltnetz von Biosphärenreservaten aufbauen Alle Oberflächenwasserkörper schützen, verbessern und sanieren Alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper schützen und verbessern mit dem Ziel, ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen (bis Dez. 2015) Den hohen Standard gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erhalten und weiter verbessern bzw. Erreichen der erweiterten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie möglichst bis zum Jahr 2015 Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren Altlasten sanieren Alle altlastenverdächtigen Flächen untersuchen und bewerten V.a. innerstädtische Altlastenflächen sanieren und wieder nutzbar machen Grundwasserschäden aufgrund von Altlasten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sanieren Jährlich 300 Altlasten und Ausräumung des Altlastverdachts bei 2000 Fällen sanieren Den Stickstoffbilanzüberschuss nach Hoftorbilanz auf den Wert 30-100 kg N/ha begrenzen Die EG Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, so dass der gute ökologische Zustand der Gewässer bis 2015 erreicht ist Luft rein halten Öffentlichen Raum in Städten / in Brachen revitalisieren Aktionsplan zur Sicherung der Biodiversität in Baden-Württemberg aufstellen Gesellschaftliches Bewusstsein fördern Gewässerschutz: Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers erhalten und verbessern NMVOC-Emissionen mindern • In BW: um 20% von 2000 bis 2010 und um 30% bis 2020 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 51% von 2000 bis 2020 Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) mindern: • In BW: um 35% von 2000 bis 2010 und 45% bis 2020 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 60% von 2000 bis 2020 NH3 Emissionen mindern • In BW: um 15% von 2000 bis 2010 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 27% von 2000 bis 2020 Feinstaub-Emissionen • In BW: PM10 und PM2,5: um 25% von 2000 bis 2010 und 30% bis 2020 • In EU: PM2,5: um 59% von 2000 bis 2020 Schwefeldioxid-Emissionen mindern • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 82% von 2000 bis 2020 Nationale Höchstmengen der Emissionen für Deutschland in Kilotonnen erreichen bis 2010: SO2: 520, NOx 1051; - VOC: 995; - NH3: 550 Übermäßige saure Deposition EU-weit verringern: um 74% in Waldgebieten und um 39% in Süßwasseroberflächengewässern bis 2020 gegenüber 2000 Gebiete EU-weit verringern, in denen Ökosysteme der Eutrophierung ausgesetzt sind, um 43% bis 2020 gegenüber 2000 Wildtierkorridore, Gewässerrenaturierung sichern Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausweisen EU-weites Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufbauen BR-Initiative: Das Land soll sich einsetzen für eine Übertragung der EU-Fördermittel im landwirtschaftlichen Bereich von der ersten Säule (Produktionssub-ventionen) in die zweite Säule (Subventionierung der Landschaftspflegeaktivitäten) Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen in den Regionalplänen festlegen, um abbauwürdige Bodenschätze für die Rohstoffversorgung unter Abstimmung mit anderen Freiraumbelangen zu erhalten Flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände einrichten Pflege von Naturschutzflächen über Stiftungen Ergänzung des vorhandenen Instrumentariums (Bauleit- und Regionalplanung) durch Managementelemente Bodenschutz sichern Weitere Verschlechterung der Bodenqualität vermeiden, Bodenfunktionen erhalten Böden wiederherstellen, deren Qualität sich verschlechtert hat, auf einen Funktionalitätsgrad, der der derzeitigen und geplanten zukünftigen Nutzung zumindest gerecht wird Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren Naturverträgliche Landnutzung, inkl. Pestizid- und Stickstoffreduktion Weitere Einzelziele: siehe Gesundheit und Ernährung, Oberziel „Gesunde Nahrungsmittel sichern“ 20a Natur und Umwelt 2/2 Fortsetzung der vorherigen Seite Umweltbezogene Gefahren reduzieren Lärmschutz fördern Effiziente Kreislaufwirtschaft fördern Abfälle vermeiden und verwerten Umweltwirkungen managen Umweltmonitoring und -planung sichern Lärmsanierungswerte von 70dB(A) nachts in Wohngebieten, an Schulen, Krankenhäusern, Kur- und Altenheimen entlang von Verkehrswegen einhalten Lebenszykluskonzept anwenden Wiederverwendung, Recycling und Verwertung fördern Umweltmonitoring auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimaveränderungen (z.B. Waldschadensforschung) weiterführen und ausbauen Ruhige Gebiete und Ruhezonen erhalten Abfälle als Ressource nutzen Umweltplan BW ausgewogen fortschreiben Im Umfeld von Gastronomie und Freizeitanlagen für die Anwohner in Wohnbereichen hinreichende Schutzstandards gewährleisten Abfälle als Ressource nutzen, wobei die energetische und stoffliche Verwertung als gleichwertige Option betrachtet werden Handhabung von umweltsensiblen Werkstoffen, Anwendungen und Produktionsverfahren ausschließlich durch Handwerker und andere qualifizierte Fachkräfte Derzeitige produktspezifische Betrachtung in eine stoffstromspezifische Betrachtung und Vereinfachung der Quotenregelungen überführen Sechstes Umweltaktionsprogramm der EU umsetzen Lärmschutz an Straßen Schadstoff- und Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung mindern Schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern Belastung durch Umgebungslärm ermitteln anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen sichern Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Aktionspläne annehmen. Ziel: Den Umgebungslärm so wie erforderlich zu mindern und – vor allem, wenn die Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern. Die Umweltqualität in den Fällen erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Rechtliche Rahmenbedingungen des Wettbewerbs im Bereich der Verpackungsentsorgung überprüfen EU zu einer Gesellschaft mit Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln, welche die Vermeidung von Abfällen zum Ziel hat und Abfälle als Ressourcen nutzt Effiziente Abfallentsorgung sichern Effiziente Entsorgungsstrukturen gestalten und nutzen Planerische und administrative Lärmvorsorge Lärm durch technische Innovationen und Forschung mindern Lärmsanierung, Investitionen, Lärmaktionspläne Ausreichende Abfallentsorgungskapazitäten in BW zur Verfügung stellen Gedanken der Ressourcenschonung bei der Behandlung von Abfällen fördern Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ausbauen Hochwasserschutz gewährleisten Abfallwirtschaft neu gestalten Hochwasser-Flächenmanagement: Neue Bebauungen und sensible Nutzungen in hochwassergefährdeten Gebieten künftig nicht mehr zulassen Frühere Überschwemmungsgebiete (Rückhalteflächen) zurückgewinnen Naturnahe Fließgewässer und Wiederherstellung der Auendynamik entwickeln Vorausschauende Planung sowie Bau- und Verhaltensvorsorge und bessere organisatorische Voraussetzungen für eine wirksame und vorbeugende Bekämpfung verbleibender Hochwassergefahren. Regelmäßige Weiterentwicklung der HVZ entsprechend dem Stand der Technik Verbleibende Hochwassergefahren für bebaute Gebiete durch technische Maßnahmen mindern Der wachsenden Gefährdung des Klimas durch Hochwasser und Trockenperioden entgegenwirken Nutzung der hochwassergefährdeten Bereiche auf die vorhandenen Nutzungen beschränken 20b