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Natur und Umwelt 1/2
Fortsetzung auf der nächsten Seite 
Funktionsfähigkeit
der Umweltmedien
erhalten
Natur schützen und
erhalten
Biologische Vielfalt erhalten
Global: Signifikante Reduzierung des Verlusts von biologischer Vielfalt bis 2010
Bestandszielwert für das Jahr 2015 aller Vogelarten. Aus dem Grad der
Zielerreichung aller 59 Vogelarten wird jährlich ein Wert über den Gesamtindikator
berechnet
Alle heimischen Arten in ihren Lebensräumen in ausreichender Populationsgröße
erhalten: Auf allen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und in allen
Fließgewässern des Landes ein Mindestmaß an Biodiversität nicht unterschreiten
Wildlebende Vogelarten im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten erhalten
Soziale und politische Anreize zum Erhalt der biologischen Vielfalt geben
Wirksamen Beitrag zur Erreichung der vier Globalziele der Vereinten Nationen für
Wälder bis 2015 leisten
Nationale Strategie zur Umsetzung der UN Convention on Biological Diversity
entwickeln
Als Land Baden-Württemberg zur paneuropäischen Biodiversitäts-Initiative
„Countdown 2010“ beitreten
Freiräume erhalten: Flächenschutz
15% der Fläche Deutschlands dem Naturschutz
widmen
Keine Flächenzerschneidungen
Verringerung des Flächenverbrauchs:
Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in
Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern.
Bandbreite:
• 10% bis 2010 gegenüber 1993 bis 1995, 30 ha
pro Tag bis 2020; „Netto-Null“
Verringerung des Flächenverbrauchs:
Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in
Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern.
Bandbreite:
• bis 2012 auf 0 zurückführen
• klare Aussagen und quantifizierbare Ziele zur
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Freiraumfunktionen bzw. Nutzungsansprüche
außerhalb des Siedlungsgefüges aufeinander
abstimmen
Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung fördern
Revision der Personal- und Mittelkürzungen in der Naturschutzverwaltung
Nationale Strategien und Aktionspläne entwickeln, geeignete Förderinstrumente
schaffen, Bestandteile biologischer Vielfalt (in-situ und ex-situ) erfassen und
schützen
Lebensräume erhalten
Natur im Sinne der Gesamtgesellschaft / Umwelt und Landschaft erhalten
Natürliche und naturnahe Lebensräume in Baden-Württemberg und heimische,
wildlebende Arten und damit die biologische Vielfalt insgesamt auf einem möglichst
hohen Niveau erhalten
Regionale Verbände benötigen die Ermächtigung,
verbindliche Flächenrichtwerte festzulegen
Ausreichend Freiräume über Festlegungen in den
Regionalplänen sichern
Freiräume für Siedlungen, Verkehrswege und
Infrastruktureinrichtungen nutzen durch
Konzentration, Bündelung
Innerörtliche Potentiale konsequent aktivieren;
Flächenbörse auf lokaler oder regionaler Ebene
einrichten
Zielhierarchie: Ausbau vor Neubau
Land- und forstwirtschaftliche Systeme von hohem Naturschutzwert und von
traditionellen Landschaften in landwirtschaftlich genutzten Gebieten erhalten und
entwickeln
Wiedernutzung von Flächen auf das für eine weitere
Entwicklung notwendige Maß begrenzen
Naturschutzbelange bei raumbedeutsamen Planungen berücksichtigen
Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Funktionsweise natürlicher Systeme, insbesondere Moore, Wälder und andere
primäre Ökosysteme schützen, erhalten, wiederherstellen und entwickeln
Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand
ausrichten. Dazu Möglichkeiten der Verdichtung und
Arrondierung nutzen, Baulücken und
Baulandreserven berücksichtigen sowie Brach-,
Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen
zuführen.
Biotop- und Habitatverbund aufbauen / Weltnetz von Biosphärenreservaten
aufbauen
Alle Oberflächenwasserkörper schützen, verbessern und sanieren
Alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper schützen und
verbessern mit dem Ziel, ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten
chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen (bis Dez. 2015)
Den hohen Standard gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erhalten und weiter
verbessern bzw. Erreichen der erweiterten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie möglichst bis zum Jahr 2015
Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren
Altlasten sanieren
Alle altlastenverdächtigen Flächen untersuchen
und bewerten
V.a. innerstädtische Altlastenflächen sanieren
und wieder nutzbar machen
Grundwasserschäden aufgrund von Altlasten im
Rahmen der Verhältnismäßigkeit sanieren
Jährlich 300 Altlasten und Ausräumung des
Altlastverdachts bei 2000 Fällen sanieren
Den Stickstoffbilanzüberschuss nach Hoftorbilanz auf den Wert 30-100 kg N/ha
begrenzen
Die EG Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, so dass der gute ökologische
Zustand der Gewässer bis 2015 erreicht ist
Luft rein halten
Öffentlichen Raum in Städten / in Brachen
revitalisieren
Aktionsplan zur Sicherung der Biodiversität in Baden-Württemberg aufstellen
Gesellschaftliches Bewusstsein fördern
Gewässerschutz: Qualität der Oberflächengewässer
und des Grundwassers erhalten und verbessern
NMVOC-Emissionen mindern
• In BW: um 20% von 2000 bis 2010 und um 30% bis 2020
• In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010
• In EU: um 51% von 2000 bis 2020
Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) mindern:
• In BW: um 35% von 2000 bis 2010 und 45% bis 2020
• In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010
• In EU: um 60% von 2000 bis 2020
NH3 Emissionen mindern
• In BW: um 15% von 2000 bis 2010
• In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010
• In EU: um 27% von 2000 bis 2020
Feinstaub-Emissionen
• In BW: PM10 und PM2,5: um 25% von 2000 bis 2010 und 30% bis 2020
• In EU: PM2,5: um 59% von 2000 bis 2020
Schwefeldioxid-Emissionen mindern
• In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010
• In EU: um 82% von 2000 bis 2020
Nationale Höchstmengen der Emissionen für Deutschland in Kilotonnen
erreichen bis 2010: SO2: 520, NOx 1051; - VOC: 995; - NH3: 550
Übermäßige saure Deposition EU-weit verringern: um 74% in Waldgebieten und
um 39% in Süßwasseroberflächengewässern bis 2020 gegenüber 2000
Gebiete EU-weit verringern, in denen Ökosysteme der Eutrophierung
ausgesetzt sind, um 43% bis 2020 gegenüber 2000
Wildtierkorridore, Gewässerrenaturierung sichern
Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausweisen
EU-weites Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufbauen
BR-Initiative: Das Land soll sich einsetzen für eine Übertragung der EU-Fördermittel
im landwirtschaftlichen Bereich von der ersten Säule (Produktionssub-ventionen) in
die zweite Säule (Subventionierung der Landschaftspflegeaktivitäten)
Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen in den Regionalplänen
festlegen, um abbauwürdige Bodenschätze für die Rohstoffversorgung unter
Abstimmung mit anderen Freiraumbelangen zu erhalten
Flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände einrichten
Pflege von Naturschutzflächen über Stiftungen
Ergänzung des vorhandenen Instrumentariums
(Bauleit- und Regionalplanung) durch
Managementelemente
Bodenschutz sichern
Weitere Verschlechterung der Bodenqualität vermeiden, Bodenfunktionen
erhalten
Böden wiederherstellen, deren Qualität sich verschlechtert hat, auf einen
Funktionalitätsgrad, der der derzeitigen und geplanten zukünftigen Nutzung
zumindest gerecht wird
Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren
Naturverträgliche Landnutzung, inkl. Pestizid- und Stickstoffreduktion
Weitere Einzelziele: siehe Gesundheit und Ernährung, Oberziel „Gesunde
Nahrungsmittel sichern“
20a
Natur und Umwelt 2/2
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Umweltbezogene Gefahren
reduzieren
Lärmschutz fördern
Effiziente
Kreislaufwirtschaft
fördern
Abfälle vermeiden und verwerten
Umweltwirkungen
managen
Umweltmonitoring und -planung sichern
Lärmsanierungswerte von 70dB(A) nachts in Wohngebieten, an
Schulen, Krankenhäusern, Kur- und Altenheimen entlang von
Verkehrswegen einhalten
Lebenszykluskonzept anwenden
Wiederverwendung, Recycling und Verwertung fördern
Umweltmonitoring auch unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Klimaveränderungen (z.B. Waldschadensforschung) weiterführen und ausbauen
Ruhige Gebiete und Ruhezonen erhalten
Abfälle als Ressource nutzen
Umweltplan BW ausgewogen fortschreiben
Im Umfeld von Gastronomie und Freizeitanlagen für die Anwohner in
Wohnbereichen hinreichende Schutzstandards gewährleisten
Abfälle als Ressource nutzen, wobei die energetische und
stoffliche Verwertung als gleichwertige Option betrachtet
werden
Handhabung von umweltsensiblen Werkstoffen,
Anwendungen und Produktionsverfahren ausschließlich
durch Handwerker und andere qualifizierte Fachkräfte
Derzeitige produktspezifische Betrachtung in eine
stoffstromspezifische Betrachtung und Vereinfachung der
Quotenregelungen überführen
Sechstes Umweltaktionsprogramm der EU umsetzen
Lärmschutz an Straßen
Schadstoff- und Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung mindern
Schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch
Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern
Belastung durch Umgebungslärm ermitteln anhand von Lärmkarten
nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden
Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine
Auswirkungen sichern
Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Aktionspläne
annehmen. Ziel: Den Umgebungslärm so wie erforderlich zu mindern
und – vor allem, wenn die Belastung gesundheitsschädliche
Auswirkungen haben kann – zu verhindern. Die Umweltqualität in den
Fällen erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Wettbewerbs im
Bereich der Verpackungsentsorgung überprüfen
EU zu einer Gesellschaft mit Kreislaufwirtschaft
weiterentwickeln, welche die Vermeidung von Abfällen
zum Ziel hat und Abfälle als Ressourcen nutzt
Effiziente Abfallentsorgung
sichern
Effiziente Entsorgungsstrukturen gestalten und nutzen
Planerische und administrative Lärmvorsorge
Lärm durch technische Innovationen und Forschung mindern
Lärmsanierung, Investitionen, Lärmaktionspläne
Ausreichende Abfallentsorgungskapazitäten in BW zur
Verfügung stellen
Gedanken der Ressourcenschonung bei der
Behandlung von Abfällen fördern
Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ausbauen
Hochwasserschutz gewährleisten
Abfallwirtschaft neu gestalten
Hochwasser-Flächenmanagement: Neue Bebauungen und sensible
Nutzungen in hochwassergefährdeten Gebieten künftig nicht mehr
zulassen
Frühere Überschwemmungsgebiete (Rückhalteflächen)
zurückgewinnen
Naturnahe Fließgewässer und Wiederherstellung der Auendynamik
entwickeln
Vorausschauende Planung sowie Bau- und Verhaltensvorsorge und
bessere organisatorische Voraussetzungen für eine wirksame und
vorbeugende Bekämpfung verbleibender Hochwassergefahren.
Regelmäßige Weiterentwicklung der HVZ entsprechend dem Stand
der Technik
Verbleibende Hochwassergefahren für bebaute Gebiete durch
technische Maßnahmen mindern
Der wachsenden Gefährdung des Klimas durch Hochwasser und
Trockenperioden entgegenwirken
Nutzung der hochwassergefährdeten Bereiche auf die vorhandenen
Nutzungen beschränken
20b
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