FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH SOZIALÖKONOMIE (Die Promotionsordnung der HWP behält ihre Gültigkeit solange, bis eine neue gemeinsame Promotionsordnung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beschlossen wurde) MERKBLATT ZUR PROMOTION Die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion am Fachbereich Sozialökonomie ergeben sich aus der Promotionsordnung der HWP (PO). Hiernach muss der Sozialökonomische Studiengang oder ein Masterstudium am Fachbereich Sozialökonomie oder ein mindestens achtsemestriges Studium an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis abgeschlossen worden sein (§ 3 PO). Handelt es sich hierbei nicht um ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium, sind zusätzlich fachtheoretische Kurse des Sozialökonomischen und/oder Fachkurse aus den Masterprogrammen mit wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Inhalten im Umfang von 12 Kreditpunkten am Fachbereich Sozialökonomie zu hören und mit einer Klausur abzuschließen. Ein überdurchschnittlicher Abschluss liegt vor, wenn Ihre Abschlussnote besser als das arithmetische Mittel der Noten der letzten beiden Kalenderjahre ist. Externe Bewerber/innen müssen die Überdurchschnittlichkeit ihres Abschlusses in geeigneter Weise nachweisen. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich formlos an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu stellen (§ 5 PO). Zulassungsantrag: Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1) Anschrift, Telefonnummer und E-mail-Adresse 2) tabellarischer Lebenslauf, 3) Bescheinigung der Krankenversicherung, 4) Fotokopien der Diplomurkunde und des Abschlusszeugnisses Ihres Studiums, 5) eine Erklärung, darüber, ob und mit welchem Ergebnis Sie bereits anderweitig eine Dissertation eingereicht, einen Dissertationsentwurf vorgelegt oder einen Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt haben, 6) ein von Ihnen erstellter Arbeits- und Zeitplan zum Promotionsvorhaben (Exposé). Das Exposé soll mit der Betreuer/in abgesprochen sein und folgende Teile in vorläufiger Form zu enthalten: - Thema - Gliederung - Problemstellung und Abgrenzung des Vorhabens - methodisches Vorgehen - bereits geleistete Vorarbeiten und ggf. erzielte Ergebnisse - Literaturliste - Zeitplan, 7) eine Erklärung des/der die Promotion betreuenden Professors/Professorin des FB SozÖk, mit der die Übernahme der Betreuung Ihrer Promotion bestätigt wird, -2- 8) ggf. eine Erklärung, aus der zu entnehmen ist, dass Sie damit einverstanden sind, dass das Thema Ihrer Dissertation, Ihr Name und Ihre Adresse für Forschungszwecke innerhalb der Hochschule weitergegeben und in Veröffentlichungen der Hochschule (Thema und Name) mitgeteilt werden kann. Gewinnung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters Sie müssen sich selbst um Ihre/n Erstgutachter/in bemühen. Die Sprechstunden der Professorinnen und Professoren an des Fachbereichs Sozialökonomie können Sie in den Geschäftszimmern der vier Fachgebiete erfragen: VWL: Recht: 040/42838-2775; 040/42838-3521; Soziologie: 040/42838-4186 BWL: 040/42838-2175 Auskünfte zum Ablauf des Promotionsverfahrens gibt: Marisa Shabaz, Raum A 217, Tel.: 040/42838-3621, E-mail: [email protected] Fachbereich Sozialökonomie, Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg Telefax: 040/42838-4150