BAN Special Mai 2014 - wp

Werbung
Selbstanzeige – aber richtig
05/2014
"Steuerhinterziehungen"
I. Einleitung
außerhalb
von
Kapitaleinkünften vor, nämlich bei der
Durch den Ankauf gestohlener Bankdaten
verspäteten oder unrichtigen Einreichung
durch
die
von
von
Voranmeldungen.
eine
Personen,
die
Finanzverwaltung
dadurch
ausgelöste
Nacherklärungen
rechtspolitische
ist
und
Welle
seinerzeit
Diskussion
über
die
Umsatzsteuer-
Nicht
die
Liechtenstein
und
in
oder
Lohnsteuer-
nur
natürliche
der
Schweiz,
Luxemburg
nicht
Zukunft der Selbstanzeige entbrannt, die
erklärte Kapitaleinkünfte erzielt haben,
durch das Gesetz zur Verbesserung der
müssen mit Haftstrafen rechnen, die nicht
Bekämpfung
auf
von
Geldwäsche
und
Steuerhinterziehung
sondern
(Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
Wirkung
vom
Bewährung
03.05.2011
zu
mit
auch
oder
werden,
Unternehmer
Mitunternehmer
einer
ausgesetzt
sowie
Vorstände
oder
Geschäftsführer
von
GmbHs
Verschärfung der Voraussetzungen für
Aktiengesellschaften,
eine strafbefreiende Selbstanzeige geführt
unrichtige
hat. Mit diesem Gesetz wurden zudem die
Lohnsteuer-Voranmeldungen
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
wurden.
oder
von
denen
Umsatzsteuer-
oder
abgegeben
vom 02.12.2008 (BStBl II 2009, 934) zur
Strafzumessung
und
vom
Der Fall "Hoeneß" hat gezeigt, dass, da
20.05.2010
höchstrichterliche Urteile zur Neuregelung
(DStR 2010, 1133) zum Verbot der
noch
Teilselbstanzeige umgesetzt.
nicht
ergangen
sind,
die
steuerstrafrechtliche Beratung oft zum
Die
Beratungen
im
Vabanquespiel wird.
Gesetzgebungsverfahren haben sich in
II. Notwendiger Inhalt
der Selbstanzeige
unheilvoller Form auf die Nacherklärung
von Kapitaleinkünften durch natürliche
Personen
Konstellationen
fokussiert.
Andere
blieben
1. Materiallieferung
dabei
Nach § 371 Abs. 1 AO müssen "die
unberücksichtigt. In der Praxis liegt aber
eine
viel
höhere
Zahl
unrichtigen
von
1
Angaben
berichtigt,
die
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
unvollständigen Angaben ergänzt oder die
aber auch alle Einkunftsarten berichtigt
unterlassenen
werden. Z.B. führen die Berichtigung der
Angaben
nachgeholt"
werden. Das Finanzamt muss aufgrund
Kapitaleinkünfte
und
der Selbstanzeige in der Lage sein, die
Verschweigen
von
notwendigen Steuerfolgen zu ziehen und
Einkünften
die Steuerbescheide zu verfügen (sog.
gesamten Selbstanzeige. Auf der anderen
"Materiallieferung"). Das heißt, dass das
Seite tangiert das Verschweigen einer
Finanzamt
Umsatzsteuerhinterziehung
ohne
langwierige
eigene
zur
das
weitere
gewerblichen
Unwirksamkeit
der
die
Nachforschung in der Lage sein muss, die
Wirksamkeit einer Selbstanzeige bei der
Steuern nunmehr
Einkommensteuer nicht.
richtig festzusetzen.
Deshalb sind die Besteuerungsgrundlagen
getrennt
nach
Die
Veranlagungszeitraum,
Prüfung
Entscheidung
vom
20.05.2010
Möglichkeit
der
Teilselbstanzeige
Steuerstrafverfahren,
Steuerehrlichkeit
Voraussetzung.
Eine
Teilselbstanzeige
erfülle
Voraussetzung
und die Nachzahlung der hinterzogenen
Steuer,
nicht;
werden".
und
zum
Strafverfahren
(die
Wirkung
Selbstanzeige).
der
Verjährung
ist
mit
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
über
die
Rechtsprechung
dem
§§ 169
BGH
ff.
anderen
AO,
Steuerhinterziehung
das
strafbefreiende
der
Steuerfestsetzungen
jedoch
des
Verfahren
d.h. die Änderung der Steuerbescheide
vielmehr müsse "reiner Tisch gemacht
Gesetzgeber
zwei
parallel, zum einen das Steuerverfahren,
abgeschafft. Bei einer Selbstanzeige sei
zur
wann
einer Selbstanzeige laufen, wie in jedem
die
Rückkehr
abhängig,
Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Bei
Der 1. Strafsenat des BGH hat mit seiner
Der
notwendigen
Hinsicht ist von der komplexen rechtlichen
2. Ende der Teilselbstanzeige
diese
des
Umfangs der Nacherklärung in zeitlicher
Steuerart und Einkunftsart mitzuteilen.
die
Bestimmung
zu
ändernden
richtet
beträgt
10
Die
sich
nach
also
bei
Jahre,
die
hinausgegangen. Während der BGH nur
Verjährung
die
der
"Steuerhinterziehung" beträgt nach § 78
Kapitaleinkünfte im Blick hatte, verlangt
Abs. 3 Nr. 4 StG fünf Jahre. Dabei ist zu
die Neuregelung nun eine Berichtigung
beachten,
aller nicht verjährten Steuerstraftaten einer
Verjährung zum Ende des Jahres beginnt,
Steuerart.
in dem die Steuererklärung abgegeben
schrittweise
Dies
Offenbarung
bedeutet,
dass
alle
der
dass
die
Straftat
steuerrechtliche
Veranlagungszeiträume, die noch nicht
wurde,
strafrechtlich
Verjährung mitten im Jahr beginnt, zu dem
verjährt
sind,
berichtigt
werden müssen. Zum zweiten müssen
2
während
die
strafrechtliche
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Zeitpunkt, zu dem der Steuerbescheid
Nr. 1 AO vorlagen, nicht der gesamte
bekannt gegeben wurde.
10-Jahreszeitraum.
Insbesondere ist zu beachten, dass in den
Auch für den Fall, dass kein besonders
Fällen des § 370 Abs. 3 AO, also bei
schwerer
Steuerhinterziehung
besonders
empfehlen, im Zweifel lieber "ein Jahr zu
schweren Fällen, die Vorschrift des § 376
viel" zu erklären und vorsorglich denkbar
AO zur Anwendung kommt, nach der auch
weit
strafrechtlich 10 Jahre nachzuerklären
Steuerpflichtige steuerrechtlich ohnehin 10
sind. Dies bedeutet, dass dann, wenn die
Jahre nacherklären muss.
Steuererklärung
in
noch
im
Jahre
01
abgegeben wurde, der Steuerbescheid
aber erst im Jahre 02 bekannt gegeben
wurde,
die
10-jährige
strafrechtliche
Verjährung sogar länger läuft als die
steuerrechtliche Verjährung.
Ein besonders schwerer Fall in großem
Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO ist
dann
gegeben,
wenn
mehr
als
100.000,00 € Steuer pro Tat hinterzogen
worden sind (bei Steuererstattung oder
der ungerechtfertigten Geltendmachung
von Betriebsausgaben beträgt die Grenze
50.000,00 €, vgl. BGH vom 02.12.2008,
BStBl II 2009, 934). Pro Tat bedeutet pro
Veranlagungszeitraum und Steuerart, bei
gleichzeitiger
Abgabe
mehrerer
Steuererklärungen
Einkommensteuer,
(z.B.
Gewerbesteuer
und
Umsatzsteuer) werden die Beträge jedoch
nach
Ansicht
des
BGH
zusammengerechnet. Dies bedeutet, dass
nur die Jahre des 10-Jahres-Zeitraums
nachgemeldet werden müssen, in denen
die Voraussetzungen des § 370 Abs. 3
3
Fall
gegeben
zurückzugehen,
ist,
zumal
ist
zu
der
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
3. Das Problem der "nicht dolosen"
eines Strafverfahrens zur Prüfung einer
Teilselbstanzeige
Selbstanzeige
Steuerhinterziehung
der Anzeigende unwissentlich nicht alle
so
vorlag
oder
der
Steuerpflichtige nur versehentlich eine
Steuerstraftaten berichtigt, also gutgläubig
eine
werden,
kommt nunmehr der Frage, ob eine
Dieses Problem stellt sich immer, wenn
meint,
berichtigt
unrichtige Erklärung abgegeben hat und
Berichtigungserklärung
dies
vollständig abzugeben, jedoch einen Teil
nachträglich
erkennt,
also
eine
Berichtigung nach § 153 AO vorliegt,
der Beträge vergessen hat, weil er sich
herausragende Bedeutung zu.
hieran momentan nicht mehr erinnert. Hier
ist zu befürchten, dass der BGH keinen
Dies soll an verschiedenen Beispielen
Unterschied
erläutert werden:
zwischen
doloser
und
undoloser Teilselbstanzeige machen wird,
Beispiel 1:
zumal nach dem Gesetzesentwurf eine
nur
Die Umsatzsteuervoranmeldung 12/2011
dann eintreten sollte, wenn der Täter
wurde einen Tag zu spät, nämlich am
wusste oder bei verständiger Würdigung
11.01.2012, eingereicht. Der Betrag der
der Sachlage damit rechnen musste, dass
Umsatzsteuer
seine Selbstanzeige unvollständig war, in
Vorsteuer 900.000,00 €. Bei der kurz
der beschlossenen Gesetzesfassung dies
darauf
jedoch nicht übernommen wurde.
hinsichtlich der Umsatzsteuer 2010 wird
Unwirksamkeit
der
Selbstanzeige
betrug
1
beginnenden
Mio. €,
die
Betriebsprüfung
eine Steuerhinterziehung in Höhe von
Der Mandant ist daher hinsichtlich weiterer
60.000,00 € festgestellt.
Sachverhalte, die über den eigentlichen
Kernbereich hinaus für die Vollständigkeit
Die
relevant
Umsatzsteuervoranmeldung einen Tag zu
sein
könnten,
gründlich
zu
spät
befragen.
Abgabe
stellt
zwar
der
grundsätzlich
eine
Selbstanzeige dar. Da aber nicht alle
4.
Das
Problem
verspäteter
unrichtiger
Umsatzsteuer-
oder
unverjährten Zeiträume der Umsatzsteuer
oder
berichtigt
Lohnsteuervoranmeldungen
worden
sind,
ist
die
Selbstanzeige unwirksam. Da bei der
Die Neuregelung führt insbesondere bei
Umsatzsteuer das Kompensationsverbot
Fälligkeitssteuern
nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO anzuwenden
Ergebnissen.
zu
Konnten
untragbaren
bisher
die
ist, ist der Betrag der Umsatzsteuer in
Voranmeldungen durch die Abgabe einer
Höhe von 1 Mio. € hinterzogen ohne
berichtigten Erklärung, insbesondere der
Anrechnung der Vorsteuer, auch wenn die
Jahreserklärung, meist ohne Nachfrage
Zahllast nur 100.000,00 € beträgt.
des Finanzamtes und ohne Einleitung
4
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Auch
die
bisher
Finanzämtern
Zwar enthalten die Anweisungen für das
tolerierte Überschreitung von 6 % der
Straf- und Bußgeldverfahren inzwischen
festgesetzten Steuer hilft in diesem Fall
mit der Nr. 132 Abs. 2 AStBV (St) 2013
nicht weiter. Der BGH hat mit seinem
eine
Urteil vom 25.07.2011 (BFH/NV 2011,
Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Voranmel-
2221)
der
dungen, wonach berichtigte bzw. verspätet
5%
abgegebene Steuer(vor)anmeldungen nur
festgelegt. Diese Grenze ist vorliegend
in begründeten Einzelfällen an die Straf-
überschritten,
diese
bisherigen
von
Grenze,
entgegen
Rechtsprechung,
auf
einschränkende
Regelung
für
da
die
und Bußgeldsachenstelle weiterzuleiten
Umsatzsteuerhinterziehung
insgesamt
sind. Kurzfristige Terminüberschreitungen
1.060.000,00 €
beträgt.
Nach
der
und
geringfügige
Abweichungen
sind
Entscheidung des BGH vom 02.12.2008
unschädlich, es sei denn, es bestehen
ist bei diesem Betrag eine Strafe unter 2
zusätzliche
Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt
Steuerhinterziehung
werden kann, nicht möglich, sodass im
Steuerverkürzung.
vorliegenden Fall eine Freiheitsstrafe, die
Anhaltspunkte vor, kann die Abgabe einer
nicht auf Bewährung ausgesetzt wird, zu
vollständigen
erwarten ist, auch wenn der "Schaden"
Umsatzsteuerjahreserklärung
des Staates lediglich 160.000,00 € beträgt.
Selbstanzeige
Anhaltspunkte
oder
Liegen
hinsichtlich
oder
eine
leichtfertige
derartige
und
unvollständiger
Beispiel 2:
für
richtigen
als
unrichtiger,
unterlassener
Angaben in den zuvor abgegebenen
Der Unternehmer ist nicht in der Lage,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
zum 10. des Folgemonats zutreffende
Jahres gewertet werden. Hierbei handelt
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
es
abzugeben.
Er
"vervollständigt"
diese
stellte
die
Berichtigung
jedoch
nur
um
eine
Verwaltungsanweisung, die keinesfalls die
immer Mitte des übernächsten Monats.
Bisher
sich
dieses
der
Staatsanwaltschaft
oder
bindet.
bleibt
Auch
die
Gerichte
es
den
überlassen,
einen
Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich
Veranlagungsstellen
eine wirksame Selbstanzeige dar. Da
"begründeten Einzelfall" anzunehmen oder
diese vorliegend aber erst abgegeben
nicht.
wird,
nächste
Vor diesem Hintergrund wird es in der
unzutreffende Voranmeldung eingereicht
Praxis von erheblicher Bedeutung sein,
wurde, liegt keine wirksame Selbstanzeige
zwischen einer bloßen Berichtigung nach
vor,
unverjährten
§ 153 AO, die auch mehrfach zulässig ist,
aufgedeckt
einerseits und einer Selbstanzeige nach
nachdem
weil
nicht
bereits
alle
Umsatzsteuerstraftaten
die
wurden.
§ 371 AO andererseits zu differenzieren.
5
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Nach Nr. 132 Abs. 1 AStBV (St) 2013
Wird
besteht
keine
Erklärungen,
die
nachträglichen
abgegeben, ist die Steuerhinterziehung
zweifelsfrei
auf
bereits vollendet. In der Vergangenheit hat
des
man sich damit beholfen, dass es sich bei
Erkenntnissen
der
BGH
der
ist
die
Tat
der
Umsatzsteuerhinterziehung
allerdings mit der Gefahr, dass vorher die
eine
Abgabe
handele. Nach der Rechtsprechung des
nicht erst in der Jahreserklärung vornimmt,
bzw.
verspäteten
Steueranmeldung um eine Selbstanzeige
überlegen, ob man die "Vervollständigung"
wird
verspätet
für
Ferner ist in einem solchen Fall zu
entdeckt
Steueranmeldung
Vorlagepflicht
Steuerpflichtigen beruhen (vgl. § 153 AO).
Tat
eine
entdeckt,
USt-
da
der
bereits
Sachbearbeiter
im
Finanzamt aufgrund der vorhergehenden
Sonderprüfung angeordnet wird.
Anmeldungen weiß, dass auch jetzt eine
Beispiel 3:
abgegeben werden müsste, diese jedoch
Die Umsatzsteuervoranmeldung 12/2011
verspätet
wurde wissentlich unrichtig abgegeben,
Steuerhinterziehung darstellt. Folglich ist
die Jahressteuererklärung 2011 enthielt
die Selbstanzeige durch Tatentdeckung
aber
ausgeschlossen und es ergibt sich – auch
die
zutreffenden
auf
Hier hat der BMF in Abschnitt 132 Abs. 2
eine
eine
Unternehmens, sodass auch im Wege der
einzelnen
Voranmeldungszeitraumes
–
handelt
gesamten erklärten Umsatzsteuer des
Wirksamkeit der Selbstanzeige es keiner
des
Zeit
Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe der
AStBV (St) 2013 ausgeführt, dass für die
Korrektur
was
wenn es sich nur um eine Hinterziehung
Besteuerungsgrundlagen.
gesonderten
erfolgt,
Strafzumessung kaum eine angemessene
bedarf.
Reaktion möglich wäre. Hier enthalten die
Demgegenüber hat der BGH jedoch mit
Anweisungen
seinem Urteil vom 17.03.2009 (DB 2009,
für
das
Straf-
und
Bußgeldverfahren (Nr. 132 Abs. 2 AStBV
1236) geäußert, dass in der fehlerhaften
(St) 2013) zwar die Regelung, dass
Voranmeldung eine eigene Tat zu sehen
kurzfristige
sei, sodass zur Sicherheit auch die
unschädlich
Voranmeldungen korrigiert werden sollten.
Terminüberschreitungen
sind,
es
sei
denn,
es
bestehen zusätzliche Anhaltspunkte für
eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige
Beispiel 4:
Steuerverkürzung. Wie gesagt handelt es
Die Umsatzsteuervoranmeldung mit einer
sich
Umsatzsteuer von mehr als 1 Mio. € wird
hierbei
jedoch
nur
um
eine
Verwaltungsanweisung, die keinesfalls die
um 5 Tage verspätet abgegeben.
Staatsanwaltschaft
bindet.
6
oder
die
Gerichte
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Bei Fälligkeitssteuern ist also in Zukunft
unwirksam seien. "Führt eine frühere
unbedingt auf die rechtzeitige und richtige
Selbstanzeige zur Straffreiheit und wird
Abgabe
und
eine neue Selbstanzeige für denselben
Bei
Veranlagungszeitraum und für dieselbe
der
Voranmeldungen
Jahreserklärungen
zu
achten.
Berichtigungen und Abweichungen der
Steuerart
Jahressteuerschuld von der Zahllast der
erneute Anzeige nicht zur Straffreiheit. Im
Voranmeldungen
Gegenteil
ist
der
Grund
zu
dokumentieren.
eingereicht,
ist
so
auch
die
(offensichtlich
anzusehen."
der Selbstanzeige
diese
frühere
unvollständige)
Selbstanzeige
5. Problematik der Selbstanzeige nach
führt
als
nicht
wirksam
(Finanzministerium
NRW,
Stellungnahme vom 25.06.2010 – S0702-
Beispiel:
9-VA1
Der Steuerpflichtige hat die vorsätzlich
Roth/Schützeberg,
unzutreffend
Webel,
abgegebenen
Einkommensteuererklärungen
2006
unter
B.3,
PStR
ebenso
PStR
2010,
2014;
2010,
189,
190;
Rolletschke/Roth, StBg 2011, 200, 203 f.).
bis
2010 dahingehend berichtigt, dass er die
Rolletschke/Roth
bisher nicht erklärten Kapitaleinkünfte aus
Auffassung mit der Gesetzesbegründung
Liechtenstein nacherklärt hat. Aufgrund
zu § 24 EGAO (BTDrucks. 17/4182; S. 6),
einer Pressemittelung über den Ankauf
wonach eine zweite Selbstanzeige als
einer Steuer-CD einer Schweizer Bank,
erstmalige Selbstanzeige gewertet wird, in
bei der der Steuerpflichtige ein Konto
den Fällen, in denen es sich bei der ersten
unterhält, dessen Kapitaleinkünfte er aber
Selbstanzeige um eine Altselbstanzeige
bisher ebenfalls nicht erklärt hat, tritt der
handelte.
Steuerpflichtige
Gesetzesbegründung wäre unnötig, wenn
an
den
Steuerberater
begründen
Dieser
Hinweis
diese
in
der
heran, um eine zweite Selbstanzeige zu
ohnehin
tätigen.
Straffreiheit gewähren würde.
Die Abgabe einer Selbstanzeige nach
Dies ergibt sich weder aus dem Wortlaut
einer Selbstanzeige birgt für den Steuer-
von § 371 Abs. 1 AO noch aus dem
pflichtigen zweierlei Risiken:
Wortlaut von § 24 EGAO. Nach § 1 StGB
a)
Unwirksamkeit
auch
der
jede
zweite
Selbstanzeige
kann eine Tat nur bestraft werden, wenn
zweiten
die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war,
Selbstanzeige
bevor die Tat begangen wurde. Dies
Das Finanzministerium NRW ist ohne
bedeutet, dass eine Strafbarkeit, die sich
nähere Begründung der Ansicht, dass bei
einer
Selbstanzeige
Selbstanzeige
beide
nach
nur aus der Gesetzesbegründung ableitet,
der
nicht ausreichend ist.
Selbstanzeigen
7
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Ein
Aberkennen
der
Straffreiheit
der
Finanzministeriums NRW mit dem Nemo-
zweiten Selbstanzeige im Hinblick auf
Tenetur-Grundsatz
deren
(Selbstbelastungsfreiheit).
vermeintliche
Unvollständigkeit
Die
verkennt jedoch, dass der Steuerpflichtige
Selbstbelastungsfreiheit
ist
eine
durch die zweite Selbstanzeige – wie vom
fundamentalen und verfassungsrechtlich
Gesetzgeber gefordert – die unrichtigen
verankerten
Angaben vollständig berichtigt (ebenso
Strafprozessrechts (BVerfG NJW 1981,
Schwartz, PStR 2011, 150, 151; Schauf in
1431: "Unzumutbar und mit der Würde des
Kohlmann: Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz
Menschen unvereinbar wäre ein Zwang,
68.6).
durch
Grundsätze
eigene
der
des
Aussagen
die
Voraussetzungen für eine strafgerichtliche
Aus diesem Grund müssen in der zweiten
Verurteilung liefern zu müssen"). Dabei
Selbstanzeige die bereits in der ersten
wird der Nemo-Tenetur-Grundsatz aus Art.
Selbstanzeige offenbarten Unrichtigkeiten
2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG abgeleitet.
ebenfalls enthalten sein.
Danach ist niemand verpflichtet, sich
Ist
dies
der
Fall,
zweite
selbst zu belasten bzw. gegen sich selbst
Selbstanzeige u.E. vollständig, sodass
Zeugnis abzulegen und damit aktiv an der
deren Wirksamkeit jedenfalls nicht wegen
Sachaufklärung einer begangenen Straftat
Unvollständigkeit nach § 371 Abs. 1 AO in
mitzuwirken. Dementsprechend heißt es in
Frage
Das
der Gesetzesbegründung zur Neufassung
Finanzministerium NRW geht hingegen
des § 371 AO, dass ein an der Rückkehr
offensichtlich
in
gestellt
ist
die
werden
davon
kann.
aus,
dass
der
die
Steuerehrlichkeit
interessierter
Steuerpflichtige für alle nicht verjährten
Steuerhinterzieher
Taten einer Steuerart nur eine Möglichkeit
Begehung
zur Abgabe einer Selbstanzeige hat. Ein
nunmehr seinen steuerlichen Pflichten
solches enges Verständnis lässt sich
korrekt nachkommen – nicht faktisch
weder dem Beschluss des BGH vom
"gezwungen" sein darf, sich gegenüber
20.05.2010 noch dem Gesetzeswortlaut
der
des § 371 AO n.F. entnehmen. Im Übrigen
begangenen Straftat zu verdächtigen. Die
würde es dem Fiskalinteresse zuwider
strafbefreiende Selbstanzeige bietet daher
laufen,
die
auch einen Ausgleich zum grundrechtlich
Steuerquellen
verbürgten Recht, keine selbstbelastenden
weiterhin
freiwillig
da
kein
Steuerpflichtiger
verborgenen
offenbaren
wird,
wenn
ihm
der
–
wollte
er
nach
Steuerhinterziehung
Steuerverwaltung
selbst
einer
Angaben machen zu müssen.
diesbezüglich eine Strafe droht.
b)
Der entscheidende Aspekt liegt in der
Unvereinbarkeit
der
Auffassung
Tatentdeckung
Selbstanzeige
des
8
durch
die
erste
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Problematisch ist ferner, ob die erste
Besteuerungszeitraum, sondern auf den
Selbstanzeige zur Tatendeckung im Sinne
gesamten
des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO führt und damit
Verjährungszeitraum.
die
vorliegend, dass auch für die Jahre 2011
wirksame
Abgabe
einer
zweiten
Selbstanzeige sperrt.
und
weiteren
Schweizer
verschwiegenen
Kapitaleinkünften.
Dies
wenn
bedeutet
hier
falsche
abgegeben
wurden,
eine Tatentdeckung gegeben ist.
der ersten Selbstanzeige keine Kenntnis
den
2012,
Steuererklärungen
Zwar hatte die Finanzverwaltung aufgrund
von
strafrechtlichen
Sowohl die Anknüpfung an die einzelne
Nach
Steuererklärung
zur
Bestimmung
des
Ansicht des BGH bestimmt sich der
Tatbegriffs als auch die Anknüpfung an die
Tatbegriff
Steuerart,
Steuererklärungen der gleichen Steuerart
Besteuerungszeitraum
und
im strafrechtlichen Verjährungszeitraum
Steuerpflichtigem
vom
führt mithin zu der kuriosen Situation, dass
05.04.2000, wistra 2000, 219, 226). Nach
Lebenssachverhalte als entdeckt gelten,
diesem weiten Verständnis des Tatbegriffs
von
ist
tatsächlich
keine
Kenntnis
eines Veranlagungszeitraums jeweils eine
bedeutet,
dass
Tat.
jedoch
die
nach
(BGH-Urteil
Einkommensteuerhinterziehung
Das
Liechtensteiner
denen
die
Verschweigen
der
Rechtsprechung
Einkünfte
und
der
Gesetzesfassung
Abgabe
stellt
hat.
Dies
nach
Ansicht
der
und
der
die
Tat
durch
die
Einkünfte
für
den
jeweiligen
Veranlagungszeitraum
die
zunächst entdeckt ist. Allerdings nimmt die
gleiche Tat dar. Durch die Abgabe der
Literatur an, dass die Entdeckung der Tat
ersten
demnach
einer zeitlichen Einschränkung bedarf.
der
Denn eine weitere Selbstanzeige wäre vor
jedenfalls
ein
war
Teil
Selbstanzeige
Einkommensteuerhinterziehung
Eintritt
(zunächst) entdeckt (Roth/Schützeberg,
offenbarten Taten de facto zudem auch
PStR 2010, 214, 215; Aue, PStR 2010,
bezüglich
127, 128).
Steuerart ausgeschlossen, da sich die
eine
vor
auf
die
einzelne
Taten
um
derselben
dem
1 AO zu genügen, auch auf die weiteren
"vollständige"
Veranlagungszeiträume beziehen muss.
Selbstanzeige erweitert, indem zwar nach
wie
weiterer
der
Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs.
die Neufassung von § 371 Abs. 1 AO die
an
Verfolgungsverjährung
Selbstanzeige,
Über den Tatbegriff des BGH hinaus hat
Anforderungen
der
ersten
neuen
Schweizer
Selbstanzeige
der
Finanzverwaltung
Nach einer Teilselbstanzeige wäre damit
Steuerart
bezüglich der offenbarten Steuerart eine
abgestellt wird ("Sparten-Lebensbeichte"),
erneute Selbstanzeige für die Dauer von 5
aber nicht mehr auf jeden einzelnen
Jahren bzw. im besonders schweren Fall
9
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
der Steuerhinterziehung für die Dauer von
Steuerpflichtigen
10 Jahren ausgeschlossen. Ein solch
besteht damit eine Parallelität mit dem
langer
Wiederaufleben
Ausschluss
Selbstanzeigemöglichkeit
jedoch
dem
der
widerspricht
Fiskalinteresse.
angewiesen.
Insoweit
der
Selbstanzeigemöglichkeit nach Abschluss
Deshalb
einer
steuerlichen
Prüfung.
Mit
der
vertritt die Literatur die Auffassung, dass
Einstellung des Strafverfahrens gilt die
ent-sprechend der Regelung bei § 371
Entdeckung
Abs. 2 Nr. 1c AO auch bei § 371 Abs. 2
Selbstanzeige offengelegten Taten als
Nr. 2 AO die zeitliche Reichweite der
zeitlich
Sperrwirkung
ein
Selbstanzeigemöglichkeit wieder auflebt
der
(Schwartz, PStR 2011, 150, 154).
zu
begrenzen
und
Wiederaufleben
Selbstanzeigemöglichkeit
anzuerkennen
2011,
175,
180;
Schauf
vertreten
die
erste
sodass
die
auch
hier
Rolletschke/Roth eine andere Auffassung
Aue, PStR 2010, 127, 128; Wulf/Talaska,
PStR
durch
abgegolten,
Allerdings
ist (Schwartz, PStR 2011, 150, 153 f.;
der
(StBg 2011, 200, 203).
in
Kohlmann: Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz
III. Selbstanzeige in Stufen
68.8). Danach kann die Tat nur solange
als
entdeckt
gelten,
wie
Von
die
der
ersten
sehr eilig (z.B. nach Ankündigung des
Ankaufs einer Steuer-CD) und können die
besteht die latente Gefahr, dass auch das
Konto
Überprüfung
entdeckt
wird.
abgeschlossen,
Ist
noch
die
der Praxis oft der Fall ist – ist eine
Selbstanzeige in Stufen nach wie vor
eingestellt. Durch die Einstellung des
möglich.
die
dieser
nun nicht mehr möglich ist, dürfen die
Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens
erklärten
ist demnach eine zeitliche Zäsur, ab der
Besteuerungsgrundlagen
keinesfalls zu niedrig geschätzt werden,
die Tat nicht mehr als entdeckt gilt. Ab
weil dann die gesamte Selbstanzeige
diesem Zeitpunkt ist die Finanzverwaltung
Mitwirkung
in
zu niedrig sein. Da eine Teil-Selbstanzeige
vorliegt, der Verdacht mithin entkräftet ist.
die
Schätzungen
sehr fundiert sein und immer zu hoch als
kein weiterer hinreichender Tatverdacht
auf
Die
stufenweisen Selbstanzeige sollten aber
Finanzverwaltung zum Ausdruck, dass
wieder
erklärenden
Zeit genau ermittelt werden – was leider in
Verfahren wird nach § 170 Abs. 2 StPO
bringt
zu
Besteuerungsgrundlagen nicht in kurzer
erfolgen
keine weiteren Ermittlungen, sondern das
Ermittlungsverfahrens
zu
Stufen. Ist die Abgabe einer Selbstanzeige
Selbstanzeige
überprüft. Nur während dieses Zeitraums
zweite
Teilselbstanzeige
unterscheiden ist die Selbstanzeige in
Finanzverwaltung die Vollständigkeit und
Wirksamkeit
einer
unwirksam ist.
des
10
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Wichtig
ist
die
Abgrenzung
zur
und
müssen
immer
–
wenn
Antrag
auf
Aufhebung
der
Vollziehung gestellt werden.
schädlichen "pauschalen" Selbstanzeige.
Es
ein
auch
geschätzte – Zahlen mitgeteilt werden, die
IV. Form der Selbstanzeige
den einzelnen Steuerarten, Einkunftsarten
Die Selbstanzeige sollte stets schriftlich
und
abgegeben werden, und der Zugang beim
Veranlagungszeiträumen
konkret
zugeordnet werden. Der BGH hat zwar in
Finanzamt
seinem
(FAX,
Urteil
vom
20.05.2010
die
sollte
protokolliert
werden
Einschreiben/Rückschein
oder
Selbstanzeige in Stufen noch einmal
Zeugenbeweis bei Einwurf). Der Gebrauch
bestätigt, andererseits aber ausgeführt,
des Wortes
dass konkrete Besteuerungsgrundlagen
erforderlich und sollte auch unterlassen
hinsichtlich
werden, denn eine Selbstanzeige ist auch
Einkunftsart
Veranlagungszeitraum
und
genannt
werden
in
müssen. Wenn in der Vergangenheit bei
der
"Selbstanzeige"
kommentarlosen
ist
nicht
Abgabe
von
berichtigten Steuererklärungen zu sehen.
der Nacherklärung von Kapitalerträgen in
den
meisten
Bundesländern
V. Person des Anzeigenerstatters
nicht
beanstandet wurde, wenn zunächst die
Die
Erträge nach § 20 EStG in einer Summe
Zukunft
nicht
nach § 371 Abs. 4 AO auch für einen
mehr
Dritten
verlassen. Dabei empfiehlt es sich die
einer
sicheren Straffreiheit führt nicht dazu, dass
eingetroffenen
für
entdeckt,
falsche
dass
sein
Umsatzsteuer-
diese Voranmeldungen unverzüglich nach
die
§ 153 AO berichtigen, sonst begeht er
Einspruch
selbst
einlegen und zur Begründung z.B. die erst
später
AO
Voranmeldungen abgegeben hat. Er muss
gebunden ist. Der Steuerpflichtige kann
auswerten,
GmbH
Vorgänger
man an diese Zahlen auch steuerlich
Selbstanzeige
§ 153
eine
hat, also z.B. der neue Geschäftsführer
Beträge zum Zwecke einer möglichst
die
nach
wenn
der Dritte nicht oder unrichtig abgegeben
begründbar sein. Die Angabe zu hoher
Steuerbescheide,
wirksam,
Steuererklärungen abgegeben wird, die
bezeichnen. Die Schätzungen müssen
die
dann
Nacherklärung
Schätzung ausdrücklich als solche zu
gegen
einen
Eine wirksame Selbstanzeige ist aber
erklärt wurden, kann man sich auf diese
in
stellt
persönlichen Strafaufhebungsgrund dar.
zusammen mit Erträgen nach § 23 EStG
Großzügigkeit
Selbstanzeige
eine
Unterlassen.
Bankunterlagen
Steuerhinterziehung
Erfolgt
die
durch
Berichtigung
rechtzeitig, wird der Vorgänger straffrei.
vorlegen. Hat das Finanzamt jedoch eine
strafrechtliche Nachzahlungsfrist gesetzt,
muss zunächst vorläufig gezahlt werden
11
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Jahre aller Steuerarten gesperrt. Nur der
VI. Adressat der Selbstanzeige
Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO
Die
Selbstanzeige
ist
nach
neuem
sei noch tatbezogen.
Wortlaut "gegenüber der Finanzbehörde"
2.
zu erstatten. Ist für mehrere Personen
eine
Selbstanzeige
abzugeben
Bekanntgabe
einer
Prüfungsanordnung (§ 371 Abs. 2 Nr.
(z.B.
1a AO)
Ehegatte, Mitgesellschafter, GmbH und
Gesellschafter bei einer Hinterziehung
Der
hat
im
durch vGA), sollte die Selbstanzeige bei
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
die
jedem
durch
der
zuständigen
Finanzämter
Gesetzgeber
eine
steuerliche
Außenprüfung
abgegeben werden. Hier ist besondere
eintretende
Sorgfalt darauf zu verwenden, dass die
vorgelagert. Während die Sperrwirkung
Anzeigen zeitgleich eingehen.
früher erst zum Zeitpunkt des körperlichen
Die
zuständige
Straf-
Selbstanzeige
zeitlich
Erscheinens des Prüfers eintrat, stellt
und
§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO n.F. bereits auf die
Bußgeldsachenstelle wird nach Eingang
der
Sperrwirkung
Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ab.
ein
Nach herrschender Meinung sperrt auch
Steuerstrafverfahren einleiten (vgl. A 11
eine rechtswidrige Prüfungsanordnung die
Abs. 1 AStBV (St) 2013). Dies ist dem
Selbstanzeige
Mandanten vor Abgabe mitzuteilen, um
(BGH
vom
16.06.2005,
NJW 2005, 2723). Nur eine nichtige
Irritationen zu vermeiden.
Anordnung entfaltet keine Sperrwirkung.
Auch kann eine Anordnung, die nicht beim
VII. Gesetzliche Ausschlussgründe
für eine Selbstanzeige
(§ 371 Abs. 2 AO)
Steuerpflichtigen
ankommt,
keine
Sperrwirkung auslösen. Der Steuerberater
sollte dem Mandanten aber keinesfalls
1. Allgemeines
zum Bestreiten raten, da er sich dann
War
nach
der
Altregelung
Betriebsprüfungen
bei
einer
und
Steuerfahndungsprüfungen
noch
Strafvereitelung
schuldig machen würde.
Während
möglich,
Sperrwirkung
Prüfungsanordnung
nicht
in
oder
StGB)
eine
Selbstanzeige für Jahre und Steuerarten
die
(§ 258
der
der
sachliche
beim
Umfang
Erscheinen
der
eines
Amtsträgers bisher begrenzt war, nämlich
im
Einleitungsvermerk aufgeführt waren, so
die
ist
Steuerarten und Veranlagungszeiträume,
nach
der
Auffassung
der
Sperrwirkung
der
nur
auf
die
Finanzverwaltung jetzt bei Vorliegen der
die
Sperrgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1 und 2
ausdrücklich aufgeführt waren, erstreckte
AO die Selbstanzeige für alle unverjährten
(BGH vom 15.01.1988, NJW 1988, 3282),
12
in
sich
Prüfungsanordnung
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
hat der BGH in seiner Entscheidung vom
aus.
20.05.2010 die Auffassung vertreten, dass
Tatbestandsmerkmal "wegen der Tat" ist
die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a
entfallen, sodass nach dem Wortlaut der
AO
sachlichen
Norm mithin eine Sperrwirkung auch für
Zusammenhangs auch dann ausgelöst
jene Steuerstraftaten eintrete, für die das
werde, wenn sich die neuen Tatvorwürfe
Strafverfahren nicht
nur auf weitere Besteuerungszeiträume
Maßgeblich
hinsichtlich
Bekanntgabe
a.F.
infolge
eines
derselben
Steuerart
bei
Das
bisherige
wäre
einschränkende
eingeleitet wurde.
damit
der
allein
Einleitung
eines
identischen Einkunftsquellen erstrecken.
Steuerstrafverfahrens
Nach Ansicht der Finanzverwaltung lässt
unverjährten Steuerstraftaten (Schreiben
die neue Formulierung den Schluss zu,
des
dass
Westfalen vom 05.05.2011 – S0702-8-
die
Sperrwirkung
für
alle
Taten
Gegenstand
der
Finanzministeriums
der
Nordrhein-
Auch bei § 371 Abs. 2 Nr. 1b AO lebt die
Prüfungsanordnung ist. (Schreiben des
Finanzministeriums
eine
VA1).
Steuerstraftaten greift, wenn auch nur eine
der
für
die
Möglichkeit zur Selbstanzeige nach dem
Nordrhein-Westfalen
Abschluss
vom 05.05.2011 – S 0702-8-VA1 und OFD
des
Straf-
und
Bußgeldverfahrens wieder auf. Dieses
Niedersachsen vom 09.06.2011 – S 0702-
Wiederaufleben
30-St131).
wird
jedoch
nur
bei
Einstellungen nach § 153 StPO, § 398 AO
Die Sperrwirkung ist zeitlich beschränkt.
oder § 170 Abs. 2 StPO relevant. Soweit
Nach Abschluss der Prüfung ist für die
der Abschluss des Verfahrens durch eine
geprüften
Erkenntnis
Steuern
wieder
eine
erfolgt,
die
den
bewirkt
(z.B.
Selbstanzeige möglich. Keinesfalls sollte
Strafklageverbrauch
deshalb in einer lfd. Betriebsprüfung eine
Freispruch, Urteil, Strafbefehl, Einstellung
Selbstanzeige erstattet werden.
gegen Geldauflage nach Erfüllung der
Auflage nach § 153a StPO), stellt sich
3. Bekanntgabe der Einleitung eines
diese
Straf- oder Bußgeldverfahrens (§ 371
Frage
nicht
mehr,
da
der
unentdeckte Teil der Tat nicht mehr
Abs. 2 Nr. 1b AO)
verfolgbar ist.
Die Einleitung des Verfahrens als solches
4. Erscheinen eines Amtsträgers (§ 371
reicht nicht aus. Zusätzlich ist die amtliche
Abs. 2 Nr. 1c AO)
Bekanntgabe erforderlich.
Das
Die Finanzbehörden gehen wie bei der
Sperre
aller
des
Amtsträgers
weiterhin auch maßgeblich.
Bekanntgabe der Prüfungsanordnung von
einer
Erscheinen
5. Tatentdeckung
unverjährten
Veranlagungszeiträume aller Steuerarten
13
ist
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
a)
Objektive
Komponente
der
sei stets entdeckt, wenn der Abgleich mit
"Entdeckung"
den
Steuerpflichtigen
Eine Tatentdeckung liegt noch nicht vor,
wenn
ein
Tatverdacht
gegeben
Steuerquelle
ist.
Tatbewertung
nicht
dass
oder
die
unvollständig
die Tatentdeckung nach § 371 Abs. 2 Nr.
des Tatverdachtes, der gegeben ist, wenn
vorläufiger
ergibt,
des
angegeben wurde. "Nicht erforderlich für
Vielmehr bedarf es "einer Konkretisierung
bei
Steuererklärungen
2 AO ist, dass aufgrund der Tatsachen
die
bereits ein Schluss auf
Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden
vorsätzliches
Handeln gezogen werden kann".
Erkenntnisses gegeben ist" (BGH vom
13.05.1983, NStZ 1983, 415).
b) Subjektive Komponente der Kenntnis
(bzw. des Kennen-Müssens)
Nach Ansicht des BGH soll es wohl nicht
darauf ankommen, dass auch die kon-
Weitere Voraussetzung ist jedoch die
krete Person des Täters individuell (d.h.
subjektive Komponente, dass der Täter
namentlich)
die Tatentdeckung kannte oder zumindest
bekannt
ist
(BGH
vom
mit der Tatentdeckung rechnen musste.
05.05.2004, wistra 2004, 309). Bei der
Person des Tatentdeckers ist typischer-
Auch hier reicht nach Auffassung der
weise vom zuständigen Sachbearbeiter
Finanzverwaltung nach dem Wortlaut des
auszugehen. Allerdings muss es sich nicht
Gesetzes
um einen Amtsträger einer Finanzbehörde
AO
verpflichtet,
dass
eine
der
Steuerstraftaten nach § 371 Abs. 1 AO
handeln, denn andere Behörden sind nach
§ 116
aus,
entdeckt war. Die Sperrwirkung umfasse
den
dann auch die anderen Steuerstraftaten,
Finanzbehörden alle Tatsachen, die den
für die noch keine Tatentdeckung vorliegt
Verdacht einer Steuerstraftat begründen,
(Schreiben
mitzuteilen.
des
Finanzministeriums
Nordrhein-Westfalen
vom
05.05.2011
S0702-8-VA1).
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom
26.11.2008 (BStBl II 2009, 388) ent-
6. Steuervorteil über 50.000,00 € (§ 371
schieden, dass bereits das Vorliegen einer
Abs. 2 Nr. 3 und § 398a AO)
Kontrollmitteilung zum Ausschluss der
Selbstanzeige führen kann. In seinem
Die Straffreiheit nach § 371 AO wurde auf
Urteil vom 20.05.2010 hat der BGH
Steuerhinterziehungen
festgestellt,
Hinterziehungsbetrag
dass
kein
hinreichender
Tatverdacht im Sinne von §§ 170 Abs. 2
50.000,00 €
oder
Selbstanzeigen
203
StPO
erforderlich
sei.
Es
pro
Tat
mit
von
einem
bis
zu
begrenzt.
Bei
von
genüge, dass konkrete Anhaltspunkte für
Steuerhinterziehungen über diesen Betrag
die Tat als solche bekannt sind. Die Tat
wurde ein neuer § 398a AO eingefügt, der
14
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
ein Absehen von Strafverfolgung bei einer
nach herrschender Meinung ein Fall des
zusätzlichen
§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO vor. Dabei ist nach
Zahlung
von
5%
der
Hinterziehungssumme vorsieht.
Bezüglich
des
Rechtsbegriffs
der Neuregelung auch gleichgültig, ob die
Umsatzsteuer nur auf Zeit oder auf Dauer
unbestimmten
"Tat"
geht
Gesetzesbegründung
verkürzt wurde. Eine verspätete Abgabe
die
von
der
der
von 5 % führen.
Veranlagungszeitraum aus. Der BGH hat
in
seinem
vom
So kann der Zuschlag höher sein als die
15.12.2011 (NJW 2012, 1015) ausgeführt,
nachzuzahlende Steuer. Die Grenze von
dass für die Prüfung, ob die Schwelle des
50.000,00 € ist eine Freigrenze und kein
"großen Ausmaßes" im Sinne des § 370
Freibetrag. Auch eine nur geringfügige
Abs. 2 Nr. 1 AO überschritten ist, jede
Überschreitung führt zur Sperrwirkung und
einzelne
zur Anwendung des § 398a AO.
Tat
im
Beschluss
um
einen Tag kann deshalb zum Zuschlag
hinterzogenen Summe pro Steuerart und
allerdings
Umsatzsteuer-Voranmeldung
materiellen
Sinne
gesondert zu bestimmen sei. "Nichts
Offen ist noch die Frage, ob jeder Täter
anderes gilt für § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO".
den Zuschlag zur Erlangung der Straf-
Damit wären nach Ansicht des BGH auch
freiheit zahlen muss, oder ob er nur einmal
bei der Frage des Ausschlussgrundes
fällig wird. Für eine mehrmalige Zahlung
wegen Überschreitung der 50.000,00 €-
spricht die Anlehnung des § 398a AO an
Grenze bei gleichzeitiger Abgabe der
§ 153a StPO. Die mehrmalige Erhebung
Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und
Umsatzsteuer-Erklärungen
Steuerhinterziehungen
kann jedoch dazu führen,
alle
dass
der
Zuschlag die Steuerschuld übersteigt.
dieses
Veranlagungszeitraumes
Die Einstellung des Verfahrens nach
zusammenzurechnen. In der Literatur wird
§ 398a AO führt nicht wie die Einstellung
die Entscheidung des BGH stark kritisiert
nach
(z.B. Hunsmann in PStR 2012, 195). Auch
Strafklageverbrauch. Unklar ist allerdings,
an dieser Stelle ist nochmals darauf
was
hinzuweisen, dass bei der Hinterziehung
Strafverfahrens
von
Zuschlag
Umsatzsteuer
das
§ 153a
nach
der
StPO
zu
einem
Wiederaufnahme
mit
dem
geschieht,
des
gezahlten
ob
er
Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4
zurückzuerstatten ist oder als "Guthaben"
Satz 3 AO gilt, also der Betrag der
mit den möglichen weitergehenden Folgen
Umsatzsteuer
nach
ohne
Anrechnung
der
Strafverfahrens
Vorsteuer als hinterzogen gilt. Beträgt also
die
Zahllast
Umsatzsteuer
10.000,00 €,
die
jedoch 60.000,0 €,
liegt
nur
Abschluss
Steuernachzahlungen
15
des
"neuen"
(weitergehende
und/oder
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Geldstrafen
oder
Bewährungsauflagen)
(Schreiben
verrechnet werden kann.
Während
die
Entrichtung
zugunsten
wenn
des
die
Niedersachsen
Auffassung
andere
(Schreiben
der
OFD
der Täter nicht die gesamte Steuerschuld
begleichen kann, nur hinsichtlich der
nach § 398a Nr. 2 AO auch dann zu
nachentrichteten Steuer für die einzelne
leisten, wenn der Täter nicht zu eigenen
Steuerart
Gunsten handelte (z.B. im Falle einer
Finanzministeriums
eine
30-St131). Danach tritt Straffreiheit, wenn
Anzeigenerstatters
(Schreiben
vertreten
Niedersachsen vom 09.06.2011, S0702-
Steuern
hinterzogen wurden, ist der Geldbetrag
GmbH)
05.05.2011
in der Literatur und die Oberfinanzdirektion
für eine Einstellung des Verfahrens nach
ist,
vom
S0702-8-VA1). Die herrschende Meinung
der
übrigen Fällen – nur dann Voraussetzung
AO
Finanzministeriums
Nordrhein-Westfalen
hinterzogenen Steuern – wie in den
§ 398a
des
und
den
einzelnen
Besteuerungszeitraum ein.
des
Indem Straffreiheit nur eintritt, wenn – statt
Nordrhein-Westfalen
bisher soweit – der an der Tat Beteiligte
vom 05.05.2011, S0702-8-VA1).
die hinterzogene Steuer nachentrichtet, ist
VIII. Nachzahlung der verkürzten
Steuer (§ 371 Abs. 3 AO)
zwar der gesamte hinterzogene Betrag zur
Erlangung der Straffreiheit zu begleichen.
Die Straffreiheit wird erst gewährt, wenn
Damit
der an der Straftat Beteiligte die zu seinen
materiellen
Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb
Teilstraffreiheit
einer
entrichtet.
Andererseits bewirkt jedoch das neu
Diese Frist ist eine strafrechtliche, keine
eingefügte Tatbestandsmerkmal "aus der
steuerliche Frist, die deshalb von der
Tat",
Straf-
Nachzahlungsverpflichtung
angemessenen
und
festzusetzen
Frist
Bußgeldsachenstelle
ist.
Steuerpflichtigen
Wird
von
dem
entfällt
innerhalb
Straftat
die
bei
dass
derselben
bisherige
Teilzahlungen.
sich
die
auf
die
einzelne Steuerstraftat, definiert durch
der
Steuerart
und
Besteuerungszeitraum,
Veranlagungsstelle für die Nachzahlung
bezieht.
derselben Steuer eine Stundung gewährt,
veranlagungszeitübergreifende Sichtweise
so gilt dies nicht automatisch auch für die
nach § 371 Abs. 1 AO ist für die
strafrechtliche Frist.
Nachzahlung
Bei
entfällt
unvollständiger
nach
unerheblich.
Nachentrichtung
Auffassung
Die
steuerartbezogene
der
Eine
Steuer
demnach
Selbstanzeige
kann
somit materiell durch eine umfassende
der
Nacherklärung
Finanzverwaltung – anders als bisher –
Steuerstraftaten
die strafbefreiende Wirkung vollständig
zu
allen
vollständig
unverjährten
sein
und
gleichwohl innerhalb einer Steuerart für
16
Special
05/2014
Eine Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfer
einzelne
Steuerstraftaten,
die
längeren Zeitraum die Steuereinnahmen
nachzuzahlende Steuer nicht vollständig
nacherklären als abgabenrechtlich die
entrichtet
Steuerbescheide noch abänderbar sind.
wurden,
nicht
für
die
strafbefreiend
wirken.
Ferner soll die sofortige Bezahlung der
Deshalb muss der Steuerberater darauf
Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr
hinwirken,
bereits
weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit
strafrechtlich verjährte Zeiträume sowie
einer Selbstanzeige sein. Schließlich soll
Zinsen entrichtet werden und für die
geprüft werden, ob eine Obergrenze für
strafrechtlich relevanten Zeiträume die
eine wirksame Selbstanzeige in Betracht
günstigste
kommt
dass
keinesfalls
Regelung
hinsichtlich
des
Strafmaßes gewählt wird
Information:
Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen
und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die
Komplexität der angesprochenen Themen und den
ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um
Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung
auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach
Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und
sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen.
IX. Ausblick
Die Finanzminister von Bund und Ländern
haben
sich
am
27.03.2014
Finanzministerkonferenz
Eckpunkte
zur
auf
auf
Verschärfung
der
erste
der
Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.
Danach soll der Strafzuschlag von 5 %
mindestens verdoppelt werden. Geprüft
wird, ob der Zuschlag noch weiter erhöht
werden
und
bereits
ab
Hinterziehungssummen von weniger als
50.000,00 € greifen soll.
Ferner soll jeder Steuerbetrüger in Zukunft
seine Steuereinnahmen strafrechtlich für
die letzten 10 Jahre nacherklären. Damit
muss der Steuerbetrüger ggf. für einen
17
Herunterladen