Die Bundesrepublik Deutschland: Das politische System Seit 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer parlamentarischer Bundesstaat. Sie ist ein föderativer Staat, der aus 16 Ländern besteht. Die föderale Gliederung hat in Deutschland eine lange Tradition: der erste Bundesstaat auf dem deutschen Boden entstand 1867. Infolge dieser föderalen Gliederung ist die Macht aufgeteilt. In der Regel treffen sich oft die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Das Ziel dieser Treffen ist immer Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie auch die Vorbereitung wichtiger Gesetze. Die Länder sind aber keine Provinzen, sondern Staaten mit Staatsgewalt und eigener Landesverfassung. Die höchste Staatsgewalt liegt beim Bund. Der Bund ist für Angelegenheiten, Verteidigung, Geld- und Münzwesen, Zoll, Bundeswehr und einen Teil des Steuerrechts zuständig. Die Länder sind für Bildungswesen, Kulturpolitik, Polizeiwesen, Verkehr und Umweltschutz zuständig. Das Grundgesetzt ist die rechtliche und politische Grundordnung des Staates. Man spricht von drei Gewalten: die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die Exekutive die ausführende die Judikative die für die Rechtsprechung zuständige Gewalt. Das Grundgesetz Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln des Grundgesetzes sind die grundgelegenden Prinzipien und Werte des Staates festgelegt. Die ABC der Politik Bund In der Politik ist ein Bund der Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Die Bundesrepublik Deutschland besteht z.B. aus 16 deutschen Ländern, die politisch eigene Staaten mit eigenen Verfassungen und Parlamenten sind. Die Bundesregierung ist für den gesamten Staat, den Bundesstaat, zuständig. Bundeskanzler Der Bundeskanzler ist der Chef der Regierung. Er sagt den Abgeordneten, wo es politisch lang geht und trägt die Verantwortung für alle Entscheidungen. Nicht nur Männer, sondern auch Frauen können in dieses wichtige und mächtige Amt gewählt werden. Eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler wird aber nicht direkt vom Volk, sondern von den Abgeordneten des Bundestages gewählt. Der Arbeitsplatz des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt. Bundespräsident Der Bundespräsident ist das Oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Man sagt auch „der erste Mann oder die erste Frau“ in unserem Land. Für dieses höchste Amt können sich alle Bürger bewerben, die mindestens 40 Jahre alt sind. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten, der alle Bürgerinnen und Bürger fünf Jahre lang im In- und Ausland vertritt, aber keine politischen Entscheidungen treffen darf. Er ernennt und entlässt stattdessen Minister, Bundesrichter und den Bundeskanzler. Außerdem beurkundet er die vom Bundestag beschlossenen Gesetze und gibt sie öffentlich im Bundesgesetzblatt bekannt. Er kann aber auch die Unterschrift unter einem Gesetz verweigern. Dann beschäftigen sich die Abgeordneten im Bundestag noch einmal mit diesem Gesetz und suchen nach einer besseren Lösung. Seit 2012 ist der Bundespräsident Deutschlands Joachim Gauk. Bundesrat Im Bundesrat sitzen 69 Vertreter der 16 Landesregierungen, die dort ihre Interessen vertreten. Es gibt Gesetze, die zwar im Bundestag beschlossen, aber erst wirksam werden, wenn ihnen die Mitglieder des Bundesrats zustimmen. Damit wird verhindert, dass der Bundestag Gesetze erlässt, die für die Länder zum Nachteil sind. Bundestag Der Bundestag ist die vom Volk gewählte Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Seine Mitglieder sind Bundestagsabgeordneten, die für die Dauer von vier Jahren, Gesetze erlassen und die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren. Bundesregierung Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat, in dem sich 16 Länder zu einem Gesamtstaat bzw. Bund zusammengeschlossen haben. Die Regierung eines Bundesstaates nennt man Bundesregierung. Diese Regierung ist die sogenannte ausführende Gewalt eines Landes. An der Spitze unserer Regierung steht der Kanzler oder die Kanzlerin, als Regierungschef oder -chefin, zusammen mit den Bundesministern und -ministerinnen. Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik. Es kann von jedem Bürger unseres Landes angerufen werden, wenn es um Gesetze geht, die gegen die Grundrechte und das Grundgesetz verstoßen. Bundesversammlung Die Bundesversammlung besteht aus Abgeordneten des Bundestages und zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Länderparlamente. Diese Versammlung wählt alle fünf Jahre den Bundespräsidenten. Landesparlamente Die Volksvertretung in einem Bundesland nennt man Landtag. Er ist das Parlament des Landes (auch Landesparlament). Die Aufgaben des Landtags ähneln denen des Bundestages. Allerdings kümmern sich die Länderparlamente nur um die Interessen des eigenen Bundeslandes, während der Bundestag über ganz Deutschland berät. Die Landtage überwachen die Arbeit der jeweiligen Landesregierung, sind für neue Gesetze zuständig und wählen den Ministerpräsidenten, das Oberhaupt der Landesregierung. Außerdem werden die Finanzen des Bundeslandes, der Landeshaushalt, kontrolliert. In Deutschland gibt es drei Städte, die als eigene Bundesländer gelten: Bremen, Hamburg und Berlin. Ihre Landtage haben besondere Namen: In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente Bürgerschaft, in Berlin nennt sich das Landesparlament Abgeordnetenhaus. Landesregierungen Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich unter eigener Verantwortung. Die Landesregierung ist zugleich Repräsentations- und Vertretungsorgan des Bundeslandes gegenüber dem Bund.