Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes für Arztpraxen Stand: Juli 2014 Gesundheitsamt Abteilung Medizinische Dienste und Hygiene Sachgebiet Einrichtungen des Gesundheitswesens Breite Gasse 28 60313 Frankfurt am Main Telefax: 069/212-30475 Frau A. Hausemann Tel.: 069/212 – 35109 [email protected] Herr H. Hofmann Tel.: 069/212 – 34297 [email protected] Frau Dr. U. Otto Tel.: 069/212 - 33815 [email protected] Frau Prof. Dr. Heudorf Tel.: 069/212 – 36251 [email protected] Vorwort In einem Hygieneplan müssen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in der Praxis konkret festgelegt werden. Dies bedeutet, dass ein Hygieneplan individuell für die jeweilige Einrichtung erstellt werden muss. Im Hygieneplan sind durch den Unternehmer für alle Beschäftigten verbindliche Arbeitsanweisungen vorzugeben. Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Hygiene sollen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. Grundlagen sind insbesondere die Empfehlungen der KRINKO sowie die Berufsgenossenschaftlichen Regeln/Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe. Jedes Kapitel beginnt mit einer theoretischen Einführung in das Thema. Dieser Teil des Kapitels ist in der Schrift Times New Roman 10 kursiv ausgeführt und muss/ sollte nicht in den individuellen Praxishygieneplan übernommen werden. Um im Arbeitsalltag akzeptiert und eingesetzt zu werden, sollte der Hygieneplan leicht verständlich sein und so knapp wie möglich gehalten werden. Die eigentlichen konkreten Arbeitsanweisungen zur Hygiene sind, im Reinigungs- und Desinfektionsplan tabellarisch ausgeführt (s. Anlage 1). (Überlegen Sie im Einzelnen, was für Ihre Praxis zutrifft, z. B. löschen Sie die Ausführungen zur chirurgischen Händedesinfektion, wenn diese in Ihrer Einrichtung nicht indiziert ist, Seite 9). Für ergänzende Informationen verweisen wir auf das Literaturverzeichnis in Anlage 10. Seite 2 von 49 Arztpraxis: (Name der Praxis) …………….…….. Eingriffsspektrum: ……………………………………………………………………………….. Art der durchgeführten Untersuchungen oder Therapien: ……………………………….. Einleitung Der vorliegende Hygieneplan ist eine Dienstanweisung und muss von allen in der Praxis beschäftigten Personen befolgt werden. Alle Mitarbeiter müssen dies auf der unten stehenden Liste bestätigen. Dieser Hygieneplan Stand (Datum) tritt in Kraft am (Datum). Datum: Datum ---------------------------------------------(Unterschrift des Leiters der Einrichtung) Name, Vorname Ausbildung/Funktion Unterschrift Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Hygiene sind regelmäßig (mindestens jährlich und bei Neueinstellung) durchzuführen und zu dokumentieren. Gemäß Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer den für sein Unternehmen geltenden Hygieneplan an geeigneter Stelle auszulegen und die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Seite 3 von 49 Inhalt Vorwort ............................................................................................................................ 2 Einleitung ......................................................................................................................... 3 Händehygiene .................................................................................................................. 6 Händewaschen ......................................................................................................................... 6 Händewaschen/ Händepflege - wann: ........................................................................................................... 6 Händewaschen - wie: ..................................................................................................................................... 6 Hygienische Händedesinfektion ................................................................................................ 6 Hygienische Händedesinfektion - wann: ........................................................................................................ 7 Hygienische Händedesinfektion - wie: ........................................................................................................... 7 Anleitung zur hygienischen Händedesinfektion ............................................................................................. 8 Hygienische Händedesinfektion - Besonderheiten: ....................................................................................... 9 Chirurgische Händedesinfektion................................................................................................ 9 Chirurgische Händedesinfektion - wann: ....................................................................................................... 9 Chirurgische Händedesinfektion - wie: .......................................................................................................... 9 Chirurgische Händedesinfektion - Besonderheit............................................................................................ 9 Hautantiseptik (Hautdesinfektion) ...................................................................................10 Hautantiseptik – wann: ........................................................................................................... 10 Hautantiseptik bei Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen – wie ..................... 10 Hautantiseptik – Besonderheit ................................................................................................ 10 Hautantiseptik bei Punktion steriler Körperhöhlen und Arterien/ Legen zentraler Venenkatheter: .......... 10 Hautantiseptik vor operativen Eingriffen/ Operationen .............................................................................. 10 Flächenreinigung/ -desinfektion.......................................................................................11 Routinemäßige Flächendesinfektion ....................................................................................... 11 Gezielte Flächendesinfektion .................................................................................................. 11 Flächendesinfektion - wann/wo: .................................................................................................................. 11 Flächendesinfektion – wie: ........................................................................................................................... 12 Flächendesinfektionsmaßnahmen - Besonderheiten:............................................................... 12 Flächendesinfektionsmaßnahmen in Eingriffs- und Operationsräumen: .................................................... 12 Desinfizierende Reinigung nach Betriebsende – Endreinigung / -desinfektion ........................................... 12 Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln .................................................................... 13 Reinigungs- und Desinfektionsplan .............................................................................................................. 13 Reinigung/Desinfektion von medizinischen Geräten ................................................................................... 13 Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten) ........................................................13 Risikogruppen ........................................................................................................................ 14 Reinigung/ Desinfektion, Spülung und Trocknung .................................................................... 19 Sachgerechte Aufbereitung - wie: ................................................................................................................ 19 Manuelle Desinfektion/Reinigung: ............................................................................................................... 19 Spülung/Trocknung/Kontrolle/Pflege: ......................................................................................................... 20 Ultraschall - Reinigung/Desinfektion (Besonderheit) ................................................................................... 20 Ultraschall - Reinigung/Desinfektion – wie: ................................................................................................. 20 Maschinelle Aufbereitung ............................................................................................................................ 20 Sterilisation ............................................................................................................................ 21 Verpackung................................................................................................................................................... 21 Sterilisation................................................................................................................................................... 21 Arbeitsanweisung zur Sterilisation ............................................................................................................... 21 Seite 4 von 49 Lagerfristen von Sterilgut ............................................................................................................................. 21 Persönliche Schutzmaßnahmen ........................................................................................22 Arbeitskleidung/Berufskleidung Definition .............................................................................. 22 Schutzkleidung Definition ....................................................................................................... 23 Bereichskleidung .......................................................................................................................................... 23 OP-Kittel / -Abdeckmaterialien .................................................................................................................... 23 Benutzte Wäsche.......................................................................................................................................... 23 Tragen von Schutzhandschuhen – wann: ..................................................................................................... 23 Tragen von sterilen Schutzhandschuhen – wann: ........................................................................................ 23 Umgang mit Medikamenten ............................................................................................24 Zubereitung von Injektionslösungen ....................................................................................... 24 Orale Medikamente................................................................................................................ 25 Lokal zu applizierende Medikamente ...................................................................................... 25 Hygienisch-mikrobiologische /-physikalische Routineuntersuchungen ..............................26 Erfassung/Meldung übertragbarerer Krankheiten ............................................................27 Meldepflicht für übertragbare Krankheiten ............................................................................. 27 Anlagen ...........................................................................................................................27 Anlage 1: Reinigungs- und Desinfektionsplan .............................................................................................. 28 Anlage 2: Reinigung/ Desinfektion von medizinischen Geräten ................................................................. 30 Anlage 3: Einstufungshilfe für Medizinprodukte in Risikogruppen gemäß KRINKO/ BfArM ........................ 32 Anlage 4: Fortbildungsangebote für Arzthelferinnen und Arzthelfer / Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer .............................................................................................................................................. 34 Anlage 5: Sterilisation in Kleinsterilisatoren – Mindestanforderungen des Amtes für Gesundheit Frankfurt am Main ....................................................................................................................................................... 35 Anlage 6: Sterilisationskontrollblatt ............................................................................................................. 38 Anlage 7: Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination ......................................................... 39 Anlage 8: Merkblatt zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (1) ........... 41 Anlage 10: Literaturverzeichnis .................................................................................................................... 49 Seite 5 von 49 Händehygiene Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern. Die unterschiedlichen Maßnahmen der Händehygiene dienen dem Schutz vor der Verbreitung von obligat oder potenziell pathogenen Erregern, der Entfernung und / oder Abtötung transienter Mikroorganismen, der Reduktion der residenten Flora und der Entfernung von Verschmutzungen. Als Voraussetzung für die Händehygiene dürfen in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, einschließlich Uhren und Eheringe, getragen werden. Künstliche Nägel und Nagellack sind nicht erlaubt, Fingernägel müssen kurz gehalten werden. Händewaschen Händewaschen/ Händepflege - wann: Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende genügt eine Händewaschung. Die Flüssigseifen/ Waschlotionen müssen frei sein von pathogenen Keimen. Empfehlenswert ist deshalb auch hier die Verwendung von Originalgebinden, da die Wiederaufbereitung und das Nachfüllen mit Kontaminationsrisiken verbunden sind. Waschplatzausstattung: Fließend warmes + kaltes Wasser, bei direktem Patientenkontakt oder Umgang mit Körperflüssigkeiten oder infektiösem Material Benutzung ohne Handkontakt (möglichst Fuß- oder Ellenbogenbedienung) Spender für Händedesinfektionsmittel, der eine handberührungsfreie Entnahme gestattet (Originalgebinde, Nachfüllen aufgrund des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur unter aseptischen Bedingungen in Krankenhausapotheke erlaubt) Spender für Waschlotion (empfehlenswert Einmalflaschen, ansonsten vor Neubefüllung gründliche desinfizierende Reinigung) Spender für Einmalhandtücher (Textil oder Papier) Händewaschen - wie: Hände unter fließendem Wasser unter Verwendung von Flüssigseife aus Wandspender (keine Stückseife) gründlich waschen anschließend Einmalhandtücher benutzen bei Bedarf Hände anschließend mit Pflegelotion einreiben, Entnahme aus Spendern oder Tuben sicherstellen Bei sporenbildenden Erregern (z. B. Clostridien) muss nach Patientenkontakt zusätzlich zur Händedesinfektion immer auch eine Händewaschung vorgenommen werden. Vermeiden Sie häufiges Händewaschen, da es der Haut schadet. Führen Sie stattdessen eine hygienische Händedesinfektion ohne anschließendes Händewaschen durch. Hygienische Händedesinfektion Zur hygienischen Händedesinfektion sind Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen zu verwenden, die den Standardzulassungen gem. § 36 des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Vorzugsweise sind Mittel aus der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH-Liste) zu verwenden. Bedenken Sie, dass bei bestimmten Viren (z. B. Noroviren) ggf. ein viruzides Händedesinfektionsmittel eingesetzt werden muss. Seite 6 von 49 Hygienische Händedesinfektion - wann: Bei tatsächlicher oder fraglicher mikrobieller Kontamination der Hände muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich1: (bitte nur Aufzählungen in Ihren Hygieneplan übernehmen, die für Ihre Einrichtung zutreffen): vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venen- oder Blasenkatheters, vor Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie, Injektionen, Punktionen) vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämie-Patienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten) vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten) vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden vor und nach Kontakt mit dem Bereich der Einstichstelle z. B. von Kathetern nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekrete oder Exkremente) oder infizierten Köperregionen nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsysteme, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Beatmungsmasken, Trachealtuben, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. Ä.) nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B. MRSA) nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgefundenem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren, Ringe oder künstliche Fingernägel getragen werden. Fingernägel sind stets kurz und unlackiert zu tragen. Hygienische Händedesinfektion - wie: Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit feucht gehalten. 1 Händehygiene1 Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2000, 43:230–233 © Springer-Verlag 2000 Seite 7 von 49 Anleitung zur hygienischen Händedesinfektion Seite 8 von 49 Hygienische Händedesinfektion - Besonderheiten: Punktuelle Kontaminationen sind vor der Desinfektion mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen, dann Händedesinfektion wie oben angegeben Großflächige Kontaminationen sind vorsichtig abzuspülen dann zu Waschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht kontaminiert werden (ggf. Kontaminationsbereich anschließend desinfizieren Kittelwechsel), dann desinfizieren Eine hygienische Händedesinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen, kann aber im Ausnahmefall erwogen werden. Das betrifft vor allem Situationen, die einen sehr häufigen Handschuhwechsel erfordern würden (z. B. i. v. Blutentnahmen). Da in Deutschland Hände- und Hautdesinfektionsmittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen, sind die Bestimmungen des AMGs zu beachten. Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmitteln dürfen aufgrund des AMG nur unter aseptischen Bedingungen in einer Krankenhausapotheke nachgefüllt werden, daher empfiehlt sich die Verwendung von Originalgebinden. Chirurgische Händedesinfektion Chirurgische Händedesinfektion - wann: Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen sowie vor der Punktion von sterilen Körperhöhlen (z. B. Gelenkpunktionen) durchzuführen. Bedingungen: Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein, keine künstlichen Nägel und kein Nagellack kein Vorhandensein von Nagelverletzungen/ entzündlichen Prozessen Reinigung der Nägel inkl. Nagelfalz nur bei Bedarf mit weicher, thermisch desinfizierter Kunststoffbürste/ hygienischem Waschpräparat (kein Bürsten der Hände/Unterarme) Armaturenbedienung ohne Handkontakt inklusive der Spender Chirurgische Händedesinfektion - wie: Waschung der Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen etwa 1 Minute mit einem Handwaschpräparat Abtrocknen mit einem keimarmen Einweghandtuch aus Spender vollständige Benetzung der Hände und Unterarme mit Desinfektionslösung während der vom Hersteller vorgegebenen Einwirkungszeit Chirurgische Händedesinfektion - Besonderheit Bei Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (OP + OP-Pause < 60 Minuten) kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung unterbleiben, d. h. es kann sofort mit der chirurgischen Händedesinfektion begonnen werden. Anmerkungen des Amtes für Gesundheit: Bei den Berufskrankheiten in den Gesundheitsberufen stehen Hauterkrankungen mit einem Anteil von über 50% an erster Stelle. Seit 1999 ist zwar ein Rückgang aufgrund der Interventionen zum Thema Latexallergie zu verzeichnen (siehe Abschnitt Schutzhandschuhe), Hautpflege an Händen und Unterarmen ist jedoch nach wie Seite 9 von 49 vor ein wichtiges Thema, da bereits kleinste Risse bzw. Mikrotraumen das Erregerwachstum begünstigen und sich eine nicht gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt. Hautantiseptik (Hautdesinfektion) Hautantiseptik – wann: Bei allen Eingriffen, bei denen die Haut verletzt werden muss, wie z. B. Punktionen, Injektionen, Operationen „Das Hautantiseptikum muss ein nach Arzneimittelgesetz zugelassenes und für die Hautantiseptik gelistetes bzw. zertifiziertes Präparat sein. Geeignet sind Pumpsprays auf alkoholischer Basis in Verbindung mit sterilisierten (ggf. auch sterilen) Tupfern. Bei der Anwendung von Alkoholtupfern (z. B. 50–250 Stück je Behälter) muss beachtet werden, dass der aus dem Behälter ragende Tupfer unsteril ist und verworfen werden muss. Dasselbe gilt für sterilisierte Tupfer von der Rolle (...). Rechtlich gilt das Produkthaftungsgesetz, solange sich der Anwender nachweislich nach den Hinweisen des Herstellers richtet.“1 Hautantiseptik bei Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen – wie (i.c., s.c., i.m.): hygienische Händedesinfektion Verwendung von Schutzhandschuhen Hautdesinfektionsmittel aufsprühen und (oder) mit sterilisiertem Tupfer in einer Richtung abreiben Einwirkzeit mindestens 15 sec. (ggf. bis 1 min. - Herstellerangabe beachten) Einstichstelle muss trocken sein, ggf. gesonderten Tupfer nach Ende der Einwirkzeit einsetzen Hautantiseptik – Besonderheit (falls dieser Punkt für Ihre Praxis nicht relevant ist, entfällt dieser Punkt in Ihrem Hygieneplan.): Hautantiseptik bei Punktion steriler Körperhöhlen und Arterien/ Legen zentraler Venenkatheter: hygienische bzw. chirurgische Händedesinfektion Anlegen steriler Handschuhe Hautdesinfektion wie oben, jedoch beträgt Einwirkzeit mind. 1 min., In talgdrüsenreichen Körperregionen (Stirn, Kopfhaut, Region längs des Rückgrats) Einwirkzeit ≥ 10 min (siehe VAH-Liste) Hautantiseptik vor operativen Eingriffen/ Operationen Wenn eine Entfernung der Haare notwendig ist, erfolgt dies unmittelbar vor dem Eingriff, bevorzugt mittels Kürzen der Haare (vorzugsweise elektrisches Haarschneidegerät) bzw. mittels Clipping (elektrisches Kürzen der Haare). Desinfektion/ Antiseptik der Haut/ Schleimhaut durch mind. zweifaches Abwischen mit jeweils neuem, getränktem sterilen Tupfer und steriler Pinzette/ Kornzange von zentral nach peripher. Während der gesamten Einwirkzeit muss die zu desinfizierende Fläche satt benetzt und feucht gehalten werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der Patient nicht in einer Flüssigkeitsansammlung des Desinfektionsmittels zu liegen kommt, da dies zu Hautnekrosen führen kann. Seite 10 von 49 Flächenreinigung/ -desinfektion2 Die Scheuer-Wisch-Desinfektion wird bei der Desinfektion von Oberflächen, z. B. Arbeitsflächen und Oberflächen medizinischen Inventars, ggf. Fußböden eingesetzt. Durch diese Maßnahme werden durch mechanisches Reiben an Oberflächen haftende Infektionserreger und Verunreinigungen gelöst, gleichzeitig wird ein Desinfektionsmittel aufgebracht. Die Scheuer-Wisch-Desinfektion soll mit einem Flächendesinfektionsmittel, das als wässrige Lösung in einem Eimer angesetzt wird, durchgeführt werden; für kleinere Flächen kann ggf. auch ein so genanntes alkoholisches Fertigpräparat konzentriert in Form einer Scheuer-Wischdesinfektion angewendet werden (keine Sprühdesinfektion). Es sollten nur Desinfektionsmittel verwendet werden, die in die „Desinfektionsmittelliste des VAH“ (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) aufgenommen sind. Die wässrigen Desinfektionslösungen sollten möglichst in der für den 1-Stundenwert (Einwirkzeit) notwendigen Konzentration angesetzt werden. Die in der Liste auf den Produkten angegebenen höheren Konzentrationen für kürzere Einwirkzeiten wie z. B. 30 min. , 15 min. oder sogar 5 min. sind in der Regel nicht erforderlich, da bei der routinemäßigen (prophylaktischen) Flächendesinfektion ein Abwarten der Einwirkzeit nicht notwendig ist. Dies bedeutet, dass nach dem Auftragen und Verreiben der Desinfektionslösung/ des Desinfektionskonzentrates mittels Lappen o. ä. die Fläche/ das Gerät sofort nach dem Antrocknen des Flüssigkeitsfilmes wieder benutzt werden kann. Ein Nachtrocknen mit einem trockenen Tuch muss unterbleiben. Die Sprühdesinfektion ist nur zulässig, in Fällen, wo eine Scheuer-Wisch-Desinfektion nicht möglich ist. Falls so genannte alkoholbasierte Fertigpräparate verwendet werden, empfiehlt es sich, Präparate zu wählen, die einen Verschluss mit einem wiederverschließbaren Spritzloch besitzen. Beim Auftragen des Desinfektionsmittels aus der Spritzflasche auf das Wischtuch, entstehen keine die Atemwege reizenden Aerosole im Gegensatz zu den Sprühaufsätzen. Achtung: z. B. bei Noroviren sind meist spezielle viruzide Flächendesinfektionsmittel zu verwenden oder auch andere Konzentrationen einzuhalten (siehe Herstellerangaben). Bei Clostridien (Sporenbildner) sind ebenfalls spezielle Flächendesinfektionsmittel z. B. Sauerstoffabspalter einzusetzen. Durchführung der Flächendesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion; Wiederbenutzung der Fläche nach Antrocknen der Desinfektionslösung; kein Nach- bzw. Trockenwischen! Sprühdesinfektionen sind nur zulässig, wo keine Scheuer-Wisch-Desinfektion möglich ist. Routinemäßige Flächendesinfektion (auch laufende Desinfektion oder prophylaktische Desinfektion) ist überall dort durchzuführen, wo mit einer Kontamination mit erregerhaltigem bzw. potentiell infektiösem Material zu rechnen ist Gezielte Flächendesinfektion bei erkennbarer Kontamination (z. B. mit Blut, Eiter, Schleim, Speichel, Fäzes und anderen Köperausscheidungen) Flächendesinfektion - wann/wo: (bitte nur Aufzählungen in Ihren Hygieneplan übernehmen, die für Ihre Einrichtung zutreffen): patientennahe Flächen (u. a. Spielzeug in Kinderarztpraxen) Untersuchungsliege/ -stuhl (wird keine Papierauflage verwendet, ist eine Desinfektion vor jedem neuen Patienten erforderlich) Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt Flächen, die für aseptische Arbeiten vorgesehen sind, z. B. Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen und Spritzen Flächen für Laborarbeiten 2 Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2004 · 47:51–61 DOI 10.1007/s00103-003-0752-9 Seite 11 von 49 medizinische Geräte wie z. B. EKG-Gerät, Kabel, Außenflächen bei medizinischen Geräten mit häufigem Kontakt wie z.B. Monitore, Tastaturen oder benutzte Geräte bzw. Teile derselben bei direktem Kontakt vor jedem Einsatz am nächsten Patienten z. B. Kontaktfläche am Röntgengerät-, generell jedoch am Ende der Sprechstunde Arbeitsplätze /-flächen für die Aufbereitung / Verpackung von Instrumenten Waschbecken in Behandlungsräumen Stethoskope, Blutdruckmanschetten sowie EKG-Elektroden sind nach jedem Patienten mit einem Desinfektionsmittel abzuwischen (für die Desinfektion der Blutdruckmanschetten/ Stethoskope ist auch ein Präparat auf alkoholischer Basis, z. B. Hautdesinfektionsmittel, einsetzbar) Fußböden in Räumen, in denen invasive Eingriffe (z. B. endoskopische Untersuchungen, Colon-Hydro-Therapien, ggf. Labor- und Aufbereitungsräume) oder Operationen erfolgen Flächendesinfektion – wie: Exakte Dosierung sicherstellen. Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sind andere Dosiersysteme zu verwenden, wie skalierte Messbecher und skalierte Eimer. Eigenhergestellte Gebrauchslösungen der Desinfektionsmittel maximal einen Arbeitstag lang benutzen. Scheuer-Wischdesinfektion, d. h. Fläche muss mit einer ausreichenden Menge des Mittels unter leichtem Druck nass abgerieben werden. Die Fläche kann nach Antrocknen wieder benutzt werden, d. h., die Einwirkzeit braucht nicht abgewartet zu werden. Kontamination mit Blut, Faeces etc. erst mit desinfektionsmittelgetränktem Einwegtuch entfernen, dann normal desinfizieren. Putzeimer nach Abschluss der Reinigungs-/ Desinfektionstätigkeit gründlich reinigen und anschließend trocken aufbewahren. Tücher und Wischbezüge sollen nach jedem Gebrauch maschinell thermisch bzw. chemothermisch desinfizierend aufbereitet werden. Trocken aufbewahren. Sie dürfen nur frisch aufbereitet zur Anwendung kommen. Falls Feuchttuchspendersysteme verwendet werden, ist die Aufbereitungsanleitung des Herstellers genauestens einzuhalten; da in der Vergangenheit mehrfach Verkeimungen der Feuchttuchspendersysteme durch unsachgemäße Neubefüllung bekannt wurden. Standzeit und Dosierung und ggf. die Verbrauchsfrist gem. Herstellerangaben ist auf dem Eimer zu vermerken. Flächendesinfektionsmaßnahmen - Besonderheiten: Flächendesinfektionsmaßnahmen in Eingriffs- und Operationsräumen: Nach jeder Operation ist eine Scheuer-Wisch-Desinfektion im OP-Raum erforderlich (Zwischendesinfektion) der patientennahen Flächen aller sichtbar kontaminierten Flächen des begangenen Fußbodens benutzter Armaturen und Waschbecken Desinfizierende Reinigung nach Betriebsende – Endreinigung / -desinfektion die begehbaren Fußbodenflächen im Eingriffs-/OP-Raum die potentiell verschmutzten bzw. kontaminierten Flächen Seite 12 von 49 Es sollte konkretisiert werden, welche Flächen als potentiell kontaminiert anzusehen sind. Außerdem sollte genau vorgegeben werden, welche Geräte, z. B. Anästhesiegerät, Röntgengerät, einer desinfizierenden Reinigung zu unterziehen sind und durch welche Person diese zu unterziehen sind. Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln Ansetzen der Lösung mit kaltem Wasser (erst Wasser, dann Desinfektionsmittel). Zusatz von Reinigern nur dann, wenn lt. Herstellerangabe zulässig aufgrund eines möglicherweise eintretenden Seifenfehlers, der das Desinfektionsmittel wirkungslos werden lässt. Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen (außer bei der Anwendung von Hände- bzw. Hautdesinfektionsmitteln), ggf. müssen zusätzliche Schutzausrüstungen wie Brillen und Schutzkleidung getragen werden. Reinigungs- und Desinfektionsplan Gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (TRBA 250) ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erarbeiten (dieser ist Bestandteil des Hygieneplanes). Im Reinigungs- und Desinfektionsplan sind die tatsächlich verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angabe der Konzentration und Einwirkzeit unter Benennung des jeweils Durchführenden/ Verantwortlichen aufzuführen. Dieser Plan ist in der Einrichtung dort auszuhängen, wo Desinfektionsmittel angesetzt werden bzw. zum Einsatz gelangen. Muster eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes siehe Anlage 1. Reinigung/Desinfektion von medizinischen Geräten Nach Anwendung von Geräten /Geräteteilen mit direktem Körperkontakt ist vor Anwendung beim nächsten Patienten eine desinfizierende Reinigung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben sicherzustellen. Die übrigen benutzten Geräte sollten arbeitstäglich aufbereitet werden. Die Durchführung ist jeweils detailliert im Hygieneplan vorzugeben. In der Anlage 2 finden Sie für einige, häufig genutzte Geräte allgemeine Vorgaben, die bei der Aufbereitung zu beachten sind. Aufgrund der Gerätevielfalt ist es nicht möglich, konkrete Aufbereitungsanweisungen (Herstellerangaben) für spezielle Geräte vorzugeben. Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten)3 Die Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung sind gestiegen, so dass sich dies für viele Praxen nicht mehr lohnt, es empfiehlt sich auf Einweginstrumentarium umzustellen. Unter der Instrumentendesinfektion versteht man die nach Gebrauch erfolgende Behandlung von Instrumenten und Geräteteilen zur Eliminierung von Infektionserregern. In der Regel handelt es sich um chirurgisches Instrumentarium, Anästhesiematerial oder Gerätschaften. Die Aufbereitung soll nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Mit der Aufbereitung ist eine hohe Verantwortung verbunden, weshalb zu beachten ist, dass der jeweils Zuständige seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann. Gemäß § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten (MP) mit geeigneten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten nicht gefährdet wird. In Hessen muss seit dem 1. Januar 2011 in jeder Praxis, mindestens ein/-e Mitarbeiter/-in die steril anzuwendende Medizinprodukte (Kritisch A und B) aufbereitet, über die notwendige Sachkenntnis verfügen (Hessisches Ärzteblatt 2/ 2008). 3 Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Bundesgesundheitsbl 2012 · 55:1244–1310 DOI 10.1007/s00103-012-1548-6 © Springer-Verlag 2012 Seite 13 von 49 Die praktische Durchführung der zur Anwendung kommenden Verfahren ist vor der Aufbereitung in allen Einzelschritten festzulegen. Für jedes Medizinprodukt (Produktgruppe) ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll. Aufgrund dessen ist eine Risikobewertung und Einstufung aller in Ihrer Praxis vorhandenen Medizinprodukte (Instrumente) vorzunehmen (Einstufungshilfe siehe Anlage 3 wurde mit freundlicher Genehmigung von der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung zur Verfügung gestellt). Risikogruppen Die Einstufung der Medizinprodukte (Instrumente) geschieht unter zwei Aspekten: - Einstufung nach Anwendung am Patienten (unkritisch, semikritisch und kritisch) - Einstufung nach Möglichkeit der Aufbereitung (A, B, C) Sodass alle Instrumente sowohl nach dem Risiko für die Anwendung am Patienten als auch nach den spezifischen materialtechnischen Möglichkeiten eingeteilt werden können. Die Bedingungen für die Einteilung der Medizinprodukte sind in Tabelle 1 zusammenfassend dargestellt. Seite 14 von 49 Hessisches Ärzteblatt 11/2007, 659-663 Alle Schritte der Aufbereitung müssen für jedes der aufzubereitenden Medizinprodukte aufeinander abgestimmt sein. Der definierte Erfolg der Aufbereitung muss stets nachvollziehbar und reproduzierbar gewährleistet sein. Die Anwendung geeigneter validierter Verfahren mit der Integration auch der manuellen Schritte ist daher unabdingbar (§4 Abs. 2 MPBetreibV). Über alle Schritte der Aufbereitung der einzelnen Instrumente sind daher verbindliche Standardarbeitsanweisungen zu erstellen. Die Herstellerangaben sind bei bestimmten aufzubereitenden Medizinprodukten zu beachten. In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Schritte dargestellt, bei denen eine Standardarbeitsanweisung erstellt werden muss. Bei den maschinellen Schritten der Reinigung und der Sterilisation ist zusätzlich die Prozessvalidierung notwendig. Seite 15 von 49 Seite 16 von 49 Tabelle: Beispiele zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten vor Aufbereitung (Ihre Einstufungstabelle könnte zum Beispiel so aussehen). Einstufung Medizinprodukt Unkritisch z. B. EKG- Vorbehand -lung Reinigung/ Desinfektion X Spez. Kennzeichnung Sterili sation Kritische Verfahrensschritte, besondere Anforderungen Elektroden Semikritisch A) ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung B) mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung z.B. Spekulum, Ohrtrichter (X) X (X) Mindestens Desinfektion mit geprüften MitteIn/Verfahren (Wirkungsbereich A B gemäß der Definition der RKI-Liste) z. B. Flexibles Endoskop (Gastroskop) X1 X (X2) Zusätzlich: s. entsprechende spez. Anlage zur hygienischen Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischer Zusatzinstrumente; bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion Kritisch A) ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung z. B. Wundhaken, Schere, Pinzette, Klemme, Nadelhalter (X) X X bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion; Dampfsterilisation B) mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung z. B. MICTrokar, Küretten zur Fettabsaugung X1 X (X) X C) mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung Thermolabile MP, Aufbereitungsanzahl vom Hersteller begrenzt X1 X X X3 Zusätzlich: Nachweis einer anerkannten Ausbildung zur/zum SterilgutAssistentin/ten des mit der Aufbereitung Betrauten; In jedem Falle maschinelle thermische Reinigung/Desinfektion aller Teile mit direktem Gewebekontakt in Reinigungs-und Desinfektionsgeräten; Dampfsterilisation aller Teile mit Gewebekontakt Geeignete Sterilisation Zusätzlich: Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems (DIN EN 150 13485/13488) durch eine von der zuständigen Behörde akkreditierte Stelle; Risikoanalyse DIN EN ISO 14971(s. Text 1.4) 1 Vorreinigung unmittelbar noch Anwendung. 2 Gegebenenfalls bei Endoskopen, die in sterilen Körperhöhlen eingesetzt werden. nicht thermische Verfahren der Sterilisation wurde der Nachweis der Inaktivierung von Prionen bisher nicht erbracht. Dies ist bei Medizinprodukten dieser Gruppe, die bestimmungsgemäß in Kontakt mit eröffnetem lymphatischem Gewebe oder Nervengewebe kommen, zu beachten. 4 s.1.1. des Textes. (X) Arbeitsschritt optional. 3 Für Seite 17 von 49 Oder so: Einteilung der zur mehrfachen Anwendung vorgesehenen Medizinprodukte in Risikogruppen Name Anzahl Risikogruppe Behandlung Stethoskop 3 Unkritisch desinfizierend reinigen Ohrtrichter 5 Semikritisch A desinfizierend reinigen Ohrspülspritze 1 Semikritisch A desinfizierend reinigen Flexible Endoskope Semikritisch B desinfizierend reinigen (z.B. Gastro-/Koloskope) Vaginal Spekula Semikritisch B desinfizierend reinigen Kleine Scheren Kritisch A desinf. reinigen u. sterilisieren Scharfe Löffel Kritisch A desinf. reinigen u. sterilisieren z. B. Wundset: Kritisch A desinf. reinigen u. sterilisieren 1 kl. Schere 1 gr. Schere 1 chir. Pinzette 2 Anat. Pinzette 1 Nadelhalter Chir. Pinzette Anat. Pinzette Splitterpinzette Pean Klemmen Kornzange Knopfsonde Uterusfaßzange (Kugelzange) Hegarstifte Uterusküretten Arthroskop 3 Sätze Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch A Kritisch B desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren desinf. reinigen u. sterilisieren maschinell desinf. reinigen u. sterilisieren Seite 18 von 49 Verpackung unverpackt, offene Lagerung möglich staubgeschützt lagern staubgeschützt lagern staubgeschützt im Schrank hängend lagern staubgeschützt lagern Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Sterilisierbehälter „Wundversorgung“ Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Klarsicht-Sterilisierverpackung Sterilisierbehälter „Arthroskopie“ Reinigung/ Desinfektion, Spülung und Trocknung Sachgerechte Aufbereitung - wie: Vorbereiten (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und ggf. Zerlegen) und Transport Reinigung/ Desinfektion, Spülung und Trocknung Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen mit Lupe Pflege und Instandsetzung Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit Kennzeichnung Verpacken und ggf. Sterilisation Freigabe zur erneuten Anwendung Bei der Aufbereitung ist zwischen manuellen und maschinellen Verfahren zu unterscheiden, wobei maschinellen Verfahren insbesondere aufgrund der besseren Standardisierbarkeit und des Arbeitsschutzes der Vorzug zu geben ist. Für Medizinprodukte der Risikogruppe „Kritisch B und C“ (u. a. Hohlkörper) muss die Reinigung verfahrenstechnisch sichergestellt werden (z. B. durch validierte, maschinelle Reinigungsverfahren) und ggf. parametrisch überwacht werden. Es soll der Beleg erbracht werden der reproduzierbaren Durchführung der manuellen Reinigung (z. B. sorgfältige Bürstenreinigung bei Endoskopen). Manuelle Arbeitsschritte sind grundsätzlich durch Standardarbeitsanweisungen und periodische Prüfungen der Reinigungsleistung zu dokumentieren und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizinprodukt abgestimmten Mitteln und Verfahren durchgeführt werden. Die gute Reinigung bei der Instrumentenaufbereitung dient auch wesentlich dem Werterhalt und ist Voraussetzung für die erfolgreiche Sterilisation. Manuelle Desinfektion/Reinigung: • • • • • • • Die Anwendung manueller Verfahren setzt bei Verfügbarkeit maschineller Verfahren voraus, dass der Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde. Es sind spezielle Desinfektionsmittelwannen mit Siebeinsatz und Deckel einzusetzen, Vollständiges Einlegen in korrekt dosierte Instrumentendesinfektionslösung (gem. Empfehlung der VAH-Liste) Ggf. mit weicher Bürste unter der Desinfektionsmitteloberfläche reinigen Die Instrumente/ Materialien sind zur Vermeidung einer Antrocknung sofort nach Gebrauch einzulegen, soweit möglich im zerlegten Zustand (bei englumigen Materialien ist darauf zu achten, dass auch in den Lumina alle Flächen benetzt und keine Luftblasen vorhanden sind) Einwirkzeit einhalten (die Einwirkzeit beginnt mit dem Einlegen des letzten Instrumentes) In der Regel sind Desinfektionslösungen täglich zu wechseln, bei Angabe des Herstellers über eine längere Standzeit Verbrauchsfrist auf Wanne vermerken (Wechsel der Lösung bei makroskopischer Verunreinigung). Seite 19 von 49 Spülung/Trocknung/Kontrolle/Pflege: • • Nach Beendigung der Einwirkzeit Instrumente mit Siebeinsatz aus der Instrumentenwanne/Ultraschallbecken entnehmen und gründlich abspülen (möglichst vollentsalztes Wasser) mit einem flusenfreiem Tuch ggf. Druckluft abtrocknen und auf Sauberkeit und Beschädigungen mit Lupe prüfen (Instrumente mit mangelhafter Funktion oder Oberflächenschäden wie z. B. Rost oder abblätternder Chromschicht sollen aussortiert und zur Reparatur/ Entsorgung gegeben werden) Gezieltes Aufbringen von speziellem Öl (Paraffin/ Weißöl-Basis nach Herstellerangaben) auf Gelenke, Schlüsse, Gewinde und Gleitflächen Ultraschall - Reinigung/Desinfektion (Besonderheit) Falls in Ihrer Praxis ein Ultraschallbecken eingesetzt wird, muss von Ihnen unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung eine detaillierte Arbeitsanweisung erstellt werden. Aus dieser muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Instrumente im Ultraschallbecken behandelt werden. Die Ultraschallbehandlung wird z. B. eingesetzt: • als mechanische Unterstützung bei manuellen Reinigungsprozessen, • zur Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen, • zur Reinigungsunterstützung. Sie wird gem. den Empfehlungen bei der Aufbereitung endoskopischen Zusatzinstrumentariums (z. B. PEZangen, Schlingen, Reinigungsbürsten) eingesetzt. Achtung: einige Instrumente wie z. B. Optiken, Kamera-Systeme, Lichtkabel, flexible Endoskope, zahnärztliche Hand- und Winkelstücke und Turbinen, dürfen nicht im Ultraschallbad aufbereitet werden. Ultraschall - Reinigung/Desinfektion – wie: • • • • • • • Dem Wasser kann ein kombiniertes, VAH-gelistetes Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugesetzt werden (sofern vorher eine Desinfektion erfolgte, wäre ein Reinigungsmittel ausreichend) Konzentration, Temperatur und Beschallungszeit gem. Herstellerangaben Täglicher Wechsel des Ultraschallbades, bzw. bei sichtbarer Verschmutzung Vermeidung von Schallschatten (es dürfen keine Schallschatten durch große Teile oder geschlossene Gefäße, wie z. B. Nierenschalen, verursacht werden, deshalb Einlegen von Kleinteilen nur in Drahtsiebschalen) Gelenkinstrumente, z. B. Scheren in geöffnetem Zustand einlegen Bei Verwendung von Siebschalen auf geeignetes Material achten, z. B. Drahtsiebschalen Danach Spülung etc. wie bei manueller Desinfektion/ Reinigung Maschinelle Aufbereitung Da verschiedene Instrumentenspülmaschinen (Reinigungs- und Desinfektionsgeräte – RDG´s) angeboten werden, muss bei der Auswahl bedacht werden, dass nicht alle Modelle für die Aufbereitung von Hohlkörperinstrumenten der Risikogruppe „Kritisch B“ (z. B. MIC-Instrumente, starre Endoskope, Vakuumküretten, Fettabsaugkanülen usw.) geeignet sind. Zur Aufbereitung von Hohlkörpern müssen Anschlüsse vorhanden sein, die ein kontinuierliches Durchströmen der Instrumente mit der Reinigungs-/ Desinfektionslösung sicherstellen. Es sind die Herstellerangaben zu beachten, insbesondere zu Temperatur, Konzentration und Einwirkzeit. Seite 20 von 49 Sterilisation Verpackung Alle Medizinprodukte, welche steril zur Anwendung kommen sollen, müssen in einer geeigneten Verpackung gem. aktueller DIN-Norm sterilisiert werden. Die Sterilisierverpackung (z. B. heiß- und selbstsiegelfähige Klarsichtbeutel und –Schläuche aus Papier und Kunststoff-Verbundfolie, s. g. Klarsichtsterilisierverpackung, Sterilisierbehälter, Container) ist in Abhängigkeit vom Sterilisationsverfahren unter Berücksichtigung der Herstellerangaben zu wählen. Eine Auswahl möglicher Kombinationen finden Sie in der Tabelle „Sterilisation in Kleinsterilisatoren – Mindestanforderungen“. Achtung: Heißluftsterilisation, Dampfsterilisation mit Gravitationsverfahren, Dampfsterilisation fraktioniertem Vorvakuumverfahren erfordern zum Teil unterschiedliche Verpackungen! mit Falls heißsiegelfähige Klarsichtsterilisationsverpackungen eingesetzt werden, muss das verwendete Siegelgerät die Bedingungen der DIN 58953 erfüllen, z. B. Chargenbezogene Prüfung der Dichtigkeit der Siegelnähte, Sichtprüfung der Verpackung. Werden bei der Dampfsterilisation Sterilisierbehälter mit Filtern zur Mehrfachbenutzung eingesetzt, ist durch geeignete Dokumentation sicherzustellen, dass ein Filterwechsel gemäß Herstellerangabe erfolgt (z. B. Fa. Melag nach 35 Sterilisierzyklen). Hier sollte die in Ihrer Einrichtung zur Anwendung gelangende Verpackungsart benannt werden. Sterilisation Der derzeitige Stand der Technik für Kleinsterilisatoren ist in der DIN EN 13060 festgelegt. Als Anlage 5 finden Sie die Tabelle „Sterilisation in Kleinsterilisatoren – Mindestanforderungen“. Diese beinhaltet zu erfüllende Mindestanforderungen aus der Sicht des Amtes für Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main, die auch bei älteren Sterilisationsverfahren (z. B. Heißluftsterilisation) auf jeden Fall erfüllt werden müssen. Arbeitsanweisung zur Sterilisation (diese Anweisung ist konkret an Ihre Praxisbelange anzupassen): Art des zu sterilisierenden Gutes Verpackungsart, Lagerort und Lagerfrist Beschriftung (Sterilisationsdatum, Inhalt sofern nicht ersichtlich) Chargendokumentation (siehe Anlage 5 „Sterilisation in Kleinsterilisatoren – Mindestanforderungen“) Beladung (darauf achten, dass alle Gegenstände ungehindert von Luft/ Dampf umströmt werden können, das Sterilisiergut darf nicht zu Blöcken zusammengestellt werden) Programm gemäß Herstellervorgabe starten Dokumentation und Freigabeentscheidung (siehe Anlage 6 Sterilisationskontrollblatt) Lagerfristen von Sterilgut Art der Verpackung Lagerung ungeschützt (z. B. offen auf Arbeitsfläche, im Regal) Primärpackung (versiegeltes oder verschlossenes Verpackungssystem) Lagerpackung Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Gebrauch (Anwendung des Produktes innerhalb von maximal 48 Stunden). 5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist. Diese Frist gilt nur, wenn die Packung nach Öffnung sofort wieder staubarm verschlossen wird. Seite 21 von 49 Lagerung geschützt (z. B in Schrank oder Schublade) 6 Monate, jedoch nicht länger als das Verfallsdatum. Das in Ihrer Praxis angewandte Sterilisationsverfahren muss von Ihnen unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung als detaillierte Arbeitsanweisung niedergeschrieben bzw. als Anlage beigefügt werden (z. B. Muster der Klarsicht-Sterilisationsverpackung). Dies könnte z. B. so aussehen: Arbeitsanweisung für Sterilisation mit Autoklav Typ xxx (fraktioniertes Vorvakuum) muss anhand der Bedienungsanweisung erstellt werden und muss mindestens folgende Angaben enthalten (Anweisungen an Ihre Praxisbedingungen anpassen): Festlegung der Verpackung (z. B. Klarsicht-Sterilisationsverpackung ein Muster als Anlage beifügen, Container genau benennen (Filter/ Ventil in Deckel und Boden oder nur in Deckel oder Boden) Angaben zum Filterwechsel zulässige Beladungsmuster festlegen Sterilisationsprogramm festlegen Kontrolle (Indikator + Prüfkörper -PCD), Freigabe und Dokumentation/automatischer Schreiberausdruck Lagerort und maximale Lagerdauer des Sterilgutes Wasserversorgung Pflege, Wartung, mikrobiologische Überprüfung Arbeitsanweisung für die Sterilisation mit Heißluftsterilisator Typ xxx muss anhand der Bedienungsanweisung erstellt werden und muss mindestens folgende Angaben enthalten (Anweisungen an Ihre Praxisbedingungen anpassen) (s. a. KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Bundesgesundheitsblatt 10/ 2012) Festlegung der Verpackung (z. B. Klarsicht-Sterilisationsverpackung aus Polyamid, Sterilisierbehälter aus Aluminium (ohne Löcher und Filter) zulässige Beladungsmuster festlegen Sterilisationsprogramm festlegen (Temperatur 180°C und Zeitdauer abhängig von der Beladungsmenge und Verpackung) Kontrolle (Indikator + Maximalthermometer), Freigabe und Dokumentation Lagerort und maximale Lagerdauer des Sterilgutes Pflege, Wartung, mikrobiologische Überprüfung Persönliche Schutzmaßnahmen Das medizinische Personal ist im Rahmen seiner Berufsausübung verschiedenen Infektionsrisiken ausgesetzt. Dabei sollte unabhängig vom Krankheitsbild jeder Patient als potentiell infektiös betrachtet werden. So reichen z. B. schon kleinste, mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Mengen Blut (0,00004 mg) aus, um sich eine HepatitisB-Infektion, eine der häufigsten Berufskrankheiten im Gesundheitswesen, zuzuziehen. Arbeitskleidung/Berufskleidung Definition Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufskleidung. Sie ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, z. B. Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion. Berufskleidung Wird das Tragen von Berufskleidung (Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel) von Ihnen vorgeschrieben, sind die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung im Hygieneplan festzulegen. Falls die Berufskleidung nicht täglich gewechselt wird, ist eine von der privaten Kleidung getrennte Aufbewahrung sicherzustellen (Schwarz-/ Weißtrennung). Seite 22 von 49 Schutzkleidung Definition Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Versicherte vorschädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen. Siehe insbesondere Abschnitt 4.3.16 „Schutzkleidung im medizinischen Bereich“ der BG-Regel „Benutzung von Schutzkleidung“ (BGR 189). Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (z. B. MundNasenschutz) in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Er ist verantwortlich für deren regelmäßige Desinfektion, Reinigung und ggf. Instandhaltung. In Ihrem Hygieneplan ist die Art der Schutzkleidung konkret zu benennen sowie deren Aufbereitung/ Entsorgung. Schutzkleidung wie z. B. flüssigkeitsdichte Fußbekleidung und/ oder Schürzen ist z.B. bei Desinfektionsmaßnahmen zu tragen, wenn mit Durchnässen zu rechnen ist. Bereichskleidung wird in Bereichen mit besonderem Infektionsrisiko (Operationsbereiche) getragen. Sie ist täglich bzw. bei Verunreinigung zu wechseln. Nur definieren, wenn dies für Ihre Einrichtung zutrifft. OP-Kittel / -Abdeckmaterialien sind als Medizinprodukte (MP) eingestuft, und müssen den erforderlichen Schutz für Patienten, Anwender und Dritte gewährleisten. Neben grundlegenden Anforderungen sind spezifische Qualitätskriterien (z. B: Barrieredichtigkeit, geringe Partikelfreisetzung) einzuhalten. Es entspricht nicht den Anforderungen, wenn OP-Wäsche in der Einrichtung selbst gewaschen und sterilisiert wird. Die Anforderungen erfüllen zugelassene Einwegprodukte gemäß DIN EN 13795-1, in Ausnahmefällen bestimmte Mehrwegprodukte (z. B. Rentex). Nur definieren, wenn dies für Ihre Einrichtung zutrifft. Benutzte Wäsche (z. B. Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen) ist in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z. B. Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m2, Kunststoffsack von mind. 0,08mm Wandstärke). Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von mindestens 60°C. vorgenommen werden. Bitte konkret für Ihre Einrichtung beschreiben, welche Wäsche anfällt und wie/wo diese aufbereitet wird. Falls Sie die Wäscheaufbereitung an einen Dienstleister vergeben, muss dieser nach dem RAL-Gütezeichen 992/2 „Krankenhauswäsche“ zertifiziert sein. Dünnwandige Schutzhandschuhe (Einmaluntersuchungshandschuhe) sind zu stellen für Tätigkeiten, bei denen die Hände mit Körperausscheidungen/-flüssigkeiten in Berührung kommen können. Feste flüssigkeitsdichte Handschuhe sind beim Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln zu verwenden. . Tragen von Schutzhandschuhen – wann: (bitte nur Maßnahmen aufführen, die in Ihrer Praxis durchgeführt werden): bei invasiven Maßnahmen (Injektionen, Punktionen, Legen eines Venenkatheters Bronchoskopie, Endoskopie etc.) bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt bei möglicher massiver Verunreinigung mit Ex- und Sekreten, Körperausscheidungen Tragen von sterilen Schutzhandschuhen – wann: (bitte nur Maßnahmen aufführen, die in Ihrer Praxis durchgeführt werden): bei Gelenkspunktionen, Eingriffen und Operationen bei Verbandwechseln, Legen von Blasenkathetern, zentralen Venenkathetern Es ist zu beachten, dass nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine Händedesinfektion anzuschließen ist. Gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 540) dürfen gepuderte Latexhandschuhe nicht mehr eingesetzt werden, sondern sind durch puderfreie und allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen. Seite 23 von 49 Umgang mit Medikamenten (bitte an Ihre konkreten Praxisbedingungen anpassen): Zubereitung von Injektionslösungen Vorbereitung Vor der Zubereitung der Lösung hat eine hygienische Händedesinfektion zu erfolgen. Die Arbeitsfläche zur Vorbereitung muss wischdesinfiziert werden. Sie muss vor Spritzwasser geschützt sein (z. B. Trennwand zum Waschbecken). Nicht konservierte Arzneimittel oder Lösungsmittel (z. B. Aqua dest, Ampuwa, NaCl 0,9%) dürfen gemäß Europäischem Arzneibuch nur aus Einzeldosisbehältnissen entnommen werden1. Das Gummiseptum von Injektionsflaschen ist vor der Entnahmekanüle mit einem alkoholischen (Haut-)Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf angebrochenen Mehrdosenbehältnissen sind das Anbruchdatum und die Verwendungsdauer zu vermerken. Mehrdosenbehältnisse sind gemäß den Herstellervorgaben (z. B. Lagertemperatur) zu verwenden. Mehrfachentnahme mit Mehrfachentnahmekanülen (Spikes) Bei größeren Ampullen (≥ 50 ml) empfiehlt sich die Verwendung einer Mehrfachentnahmekanüle (Spike) mit Luftfilter oder einer Überleitkanüle (nie normale Kanüle stecken lassen). Werden Teilmengen aus einem Mehrdosenbehältnis mithilfe einer Mehrfachentnahmekanüle (Spike) entnommen, ist für jede Entnahme eine neue Spritze zu verwenden. Das Risiko der Verwendung von Mehrfachentnahmekanülen (Spikes), die nach der Punktion im Gummiseptum von Mehrdosenbehältnissen verbleiben, kann derzeit aus Literaturdaten nicht beurteilt werden. Mehrfachentnahme ohne Mehrfachentnahmekanülen (Spikes) Bei wiederholter Entnahme aus Mehrdosenbehältnissen ohne Spike ist für jede Entnahme eine frische Kanüle und Spritze zu verwenden. Es ist eine Kanülengröße zu wählen, die keine Stanzöffnung hinterlässt. Die Kanüle darf bei der weiteren Lagerung nicht im Gummiseptum verbleiben, sondern ist sofort nach Gebrauch zu entfernen. Die Verwendung von Einmalkanülen ist aus Gründen der Patientensicherheit und Asepsis das optimale Vorgehen. Aufbewahrung von Mehrfachentnahmegebinden Ist laut Gebrauchsinformation eine gekühlte Aufbewahrung erforderlich, sollte ein separater Medikamentenkühlschrank zur Verfügung stehen. Es ist eine Lagertemperatur von +2°C bis maximal +8°C sicherzustellen (arbeitstäglich die Temperatur kontrollieren und dokumentieren). Es ist darauf zu achten, dass die Medikamente keinen Kontakt zu der Rückwand haben (Gefahr des Einfrierens) und auch nicht in der Tür gelagert werden (zu warm). Zu warm oder zu kalt gelagerte (z.B. angefrorene Impfstoffe) sind unbedingt zu verwerfen. Anwendung von Injektionslösungen Aufgezogene Spritzen sind unverzüglich zu applizieren. Werden Arzneimittelmischungen, oder Infusionen mit hinzugespritzten Injektionslösungen benötigt, so ist die Zumischung nur unmittelbar vor der Verwendung statthaft. Seite 24 von 49 Orale Medikamente Bei Tropfen und Säften Anbruchdatum und ggf. Aufbrauchfrist auf der Flasche vermerken und den Herstellervorschriften entsprechend aufbewahren. Lokal zu applizierende Medikamente Kontaminationsfreie Entnahme von Salben / Cremes aus Töpfen sicherstellen (z. B. mit Einmalspatel). Bei Augentropfen Anbruchdatum und Aufbrauchfrist auf der Flasche vermerken und den Herstellervorschriften entsprechend aufbewahren. Bei allen Medikamenten ist in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle der Verfallsdaten vorzunehmen, dies ist zu dokumentieren. 1 ) Eine Ausnahme ist möglich: Sofern z. B. 5 Spritzen eines Lösungsmittels aufgezogen werden müssen, ist es statthaft, das Lösemittel in einem Arbeitsgang aus einer 50 ml-Flasche zu entnehmen. Werden nur 30 ml gebraucht, sind die restlichen 20 ml zu verwerfen. Bei äußerlicher Anwendung der o. g. Lösungen kann das Behältnis nach Anbringen eines Minispikes und Beschriftung mit dem Anbruchdatum bis zu 24 h benutzt werden. Seite 25 von 49 Abfallentsorgung Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre Schutzhüllen (Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände soll direkt am Anfallort in bruchfeste und durchstichsichere Behälter erfolgen. Sollte dennoch eine Stichversetzung durch mit Blut kontaminierte Kanülen/Skalpelle o. ä. erfolgen, siehe Merkblatt „Kanülenstichverletzungen“ Anlage 7. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Abfälle so eingesammelt und befördert werden, dass Personen vor Schnitt- und Stichverletzungen sowie Kontakt mit Krankheitserregern geschützt sind (z. B. flüssige Abfälle nicht in Abfallsäcken sammeln). Es sind geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, z. B. fahrbare Müllsackständer. Abfall ist aus Behandlungs- und Untersuchungsräumen unmittelbar in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältnissen zu sammeln. Diese sind vor dem Transport zu schließen. Hinsichtlich der möglichen Abfallarten und deren Entsorgung verweisen wir auf das Merkblatt „Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (siehe Anlage 8, modifiziert nach LAGA). In Ihrem Hygieneplan ist die Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle konkret festzulegen. Hygienisch-mikrobiologische /-physikalische Routineuntersuchungen Nachfolgend aufgeführte Geräte/Anlagen sind routinemäßig mikrobiologisch zu überprüfen, dies ist zu dokumentieren (diese Aufzählung muss an die tatsächlich in Ihrer Praxis vorhandenen Geräte/Medizinprodukte angepasst und gegebenenfalls ergänzt werden.): Sterilisatoren vor Erstinbetriebnahme, nach größeren Reparaturen, halbjährlich bzw. nach 400 Chargen – siehe Tabelle „Sterilisation in KleinsterilisatorenMindestanforderungen“ Desinfektionsgeräte zur maschinellen Aufbereitung von Medizinprodukten halbjährlich (Thermodesinfektoren -RDG, Endoskopwaschmaschinen-RDGE, Steckbecken-Reinigungs- und Desinfektionsgeräte) raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen, Split-Klimageräte) gemäß VDI 6022 flexible Endoskope viertel- bzw. halbjährlich Wasser in Dental-und HNO- Einheiten einmal jährlich Heißsiegelgeräte für Klarsichtsterilisationsverpackungen jährlich Ultraschallgeräte zur Instrumentenreinigung mindestens jährlich Eine Liste mit Instituten, welche die o. g. Untersuchungen anbieten, finden Sie im Internet wenn Sie auf www.frankfurt.de das Suchwort „mikrobiologische Überprüfungen“ eingeben. Unabhängig davon sind alle medizinischen Geräte einer regelmäßigen technischen Wartung gemäß Herstellervorgaben zu unterziehen. Seite 26 von 49 Erfassung/Meldung übertragbarerer Krankheiten Meldepflicht für übertragbare Krankheiten Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Meldung an das Amt für Gesundheit bei einigen übertragbaren Krankheiten, bei Verdacht, Erkrankung oder Tod (siehe Anlage 9 Meldeformular) erforderlich. Die namentliche Meldung hat durch den feststellenden Arzt unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Kenntnis, gegenüber dem für den Aufenthalt zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden (Nachmeldung, ggf. Korrektur nach deren Vorliegen). Anlagen Seite 27 von 49 Anlage 1: Reinigungs- und Desinfektionsplan Was Hygienische Händedesinfektion Chirurgische Händedesinfektion Händepflege Händewaschen Hautdesinfektion Instrumentendesinfektion WANN z. B. vor jedem Patienten, nach Ablegen der Einweghandschuhe vor Eingriffen / OP‘s Praxis: ………………………………………Stand: WOMIT (Konzentration/Einwirkzeit) Händedesinfektionsmittel 3 – 5 ml - 30 Sekunden Flüssigseife / Händedesinfektionsmittel Waschen 1 Minute Desinfektion 3 Minuten bei Bedarf (z.B. vor der Pause, Creme aus Tube/Spender nach Hände-waschen, bei Arbeitsschluss) Flüssigseife bei Bedarf (z.B. Verunreinigung der Hände) vor invasiven Maßnahmen wie Hautdesinfektions-mittel z. B. Injektionen, 15 Sekunden Blutentnahme Hautdesinfektionsmittel vor Eingriffen / OP’s, Punktion steriler Körperhöhlen talgdrüsenarme Haut 1 Minute, talgdrüsenreiche Haut 10 Min. Instrumentendesinfektionsmittel nach Benutzung x % - x Stunde (auf 1 l Wasser x ml Lösung) Standzeit ........... Tage Seite 28 von 49 WIE Spender drücken, Hände inkl. Nagelfalze + Fingerzwischenräume satt benetzen und verreiben, feucht halten bis Ende der Einwirkzeit 1. Waschen der Hände, Unterarme + Ellenbogen mit Flüssigseife aus Spender 2. Desinfizieren der gut abgetrockneten Haut, feucht halten bis Ende der Einwirkzeit eincremen Entnahme aus Wand- oder Pumpspender Hautpartie einsprühen einwirken lassen oder mit Tupfer satt auftragen und verreiben Auftragen des Desinfektionsmittels mit sterilem Tupfer / steriler Kornzange von innen nach außen, Wiederholung mit sterilen Tupfern Instrumente in Wanne1/Ultraschallgerät mit Desinfektionslösung einlegen, nach Beendigung der EWZ reinigen, trocknen, pflegen + ggf. verpackt sterilisieren WER Was WANN WOMIT (Konzentration/Einwirkzeit) Flächendesinfektion: Oberflächen, z.B. Arbeitsplatz, Liege3, Geräte, Fußboden OP / Labor nach jedem Patienten und am Ende des Arbeitstages Spielzeug im Wartezimmer In regelmäßigen Abständen und nach möglicher Kontamination bei sichtbarer Kontamination Flächendesinfektionsmittel am Ende des Arbeitstages Haushaltsreiniger - Fußboden, Wände, Inventar Fußböden WC medizinischer Abfall (z.B. Tupfer, Verbände) spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände wie z. B. Kanülen, Skalpelle - Flächendesinfektionsmittel x % (1Stundenwert) (auf x l Wasser x ml Lösung) WIE Scheuer-Wischdesinfektion2, Wiederbenutzung nach Abtrocknen der Fläche Scheuer-Wischdesinfektion2, Wiederbenutzung nach Abtrocknen der Fläche nach Gebrauch bzw. am Ende Abfalleimer mit Müllbeutel des Arbeitstages nach Gebrauch bzw. am Ende bruch- u. durchstichsicherer des Arbeitstages Behälter 1 Kontamination mit desinfektionsmittel-getränktem Tuch entfernen, anschließend ScheuerWischdesinfektion Feuchtreinigung mit verschlossenem Behälter in Hausmüll mit verschlossenem Behälter in Hausmüll Bei verlängerter Standzeit diese auf Wanne vermerken Fläche mit in gebrauchsfertiger Lösung getränktem Tuch abwischen; Desinfektionslösung täglich frisch unter Verwendung einer Dosierhilfe ansetzen (Wassertemperatur =Zimmertemperatur) 3 Bei Verwendung von Papierauflagen Scheuer-Wischdesinfektion nur am Ende des Arbeitstages erforderlich, nach jedem Kunden neue Papierauflage verwenden. 2 Seite 29 von 49 WER Anlage 2: Reinigung/ Desinfektion von medizinischen Geräten Narkosezubehör Hier muss konkret die Aufbereitung des zum Einsatz gelangenden Narkosezubehörs beschrieben werden. Falls das Narkoseschlauchsystem nicht mit einem Einmalbakterienfilter vor Kontamination geschützt wird, muss es nach jedem Patienten desinfizierend aufbereitet werden. Bei Einsatz von Bakterienfiltern ist das Narkoseschlauchsystem nur am Ende des Arbeitstages zu wechseln und aufzubereiten. Eine routinemäßige Desinfektion oder Sterilisation des Geräteinneren ist nicht erforderlich. Die Reinigung/ Desinfektion von Ventilen und Kohlendioxidabsorber muss nicht häufiger als 1 x pro Woche erfolgen. Stand der Technik ist die vollautomatische Reinigung, Desinfektion und Trocknung in einer Instrumentenwaschmaschine (RDG/Thermodesinfektor). Wegen der problematischen manuellen Aufbereitung wird alternativ die Verwendung von Einmalschlauchmaterial empfohlen. Aufbereitung von Sonographiegeräten Die Aufbereitung der Geräteoberfläche erfolgt mit dem in der Praxis verwendeten gelisteten Flächendesinfektionsmittel am Ende des Arbeitstages, sofern das Gerät zum Einsatz gelangte. Die empfindliche Kunststoffoberfläche der Ultraschallsonde ist mit einem vom Hersteller empfohlenen Desinfektionsverfahren zu behandeln. Besondere Beachtung bei der desinfizierenden Reinigung ist der Ablagenische für die Ultraschallsonde zu widmen, da sich hier häufig Schmutzablagerungen bilden. Aufbereitung des EKG-Gerätes / Belastungs-EKG / Fahrradergometer Die Aufbereitung der Geräteoberfläche, insbesondere patientennaher Flächen wie Sattel und Lenkergriffe, erfolgt mit dem in der Praxis verwendeten gelisteten Flächendesinfektionsmittel nach jedem Patienten sowie am Ende des Arbeitstages, sofern das Gerät nicht zum Einsatz gelangte. Die empfindlichen Elektroden sind mit einem vom Hersteller empfohlenen Desinfektionsverfahren zu behandeln, in der Regel wird die desinfizierende Reinigung mit einem alkoholischen Präparat empfohlen (z. B. desinfektionsmittelgetränkte Einwegtücher, es kann auch das Hautdesinfektionsmittel genutzt werden). Aufbereitung von flexiblen Endoskopen Hierfür gibt es ganz konkrete Arbeitsanweisungen, die in den KRINKO/ BfArM-Empfehlungen „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ von 2012 in der Anlage 8 „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums“ für die unterschiedlichen Verfahren vorgegeben sind. Wichtig ist z. B., dass auch bei maschineller Aufbereitung unbedingt eine manuelle Vorreinigung (Bürsten der Kanäle etc.) vorzunehmen ist und das Zusatzinstrumentarium in einem Ultraschallgerät behandelt wird, ebenfalls unabhängig von der maschinellen Aufbereitung. Die Optikspülflasche und der Anschlussschlauch sind arbeitstäglich mindestens zu desinfizieren, besser zu sterilisieren und kontaminationsgeschützt zu lagern. Wichtig ist die Befüllung mit sterilem Wasser! Die PE-Zange ist nach Reinigung/ Desinfektion verpackt zu sterilisieren! Seite 30 von 49 Lungenfunktionsgeräte Hier ist die Aufbereitung nach Herstellervorgaben vorzunehmen. Oft wird vom Betreiber die Verwendung eines Bakterienfilters nur verlangt, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um einen infektiösen Patienten handelt. Da dies erst im Nachhinein festgestellt werden kann, ist die Verwendung von Einmal-Bakterienfiltern für jeden Patienten erforderlich. Colon-Hydro-Therapie Die Colon-Hydro-Therapie Geräte dürfen nicht direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Ein Anschluss muss gemäß Trinkwasserverordnung § 4 Abs. 1 in Verbindung mit DIN EN 1717 erfolgen. Hämatogene Oxydations- Therapie (HOT) Allgemein ist folgendes zu beachten: Für die Entnahme von Sauerstoff/Ozon sind Einmalbakterienfilter zu verwenden. Für die Blutentnahme und –Rückführung sind geschlossene Schlauchsysteme zu verwenden. Seite 31 von 49 Anlage 3: Einstufungshilfe für Medizinprodukte in Risikogruppen gemäß KRINKO/ BfArM Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) Medizinprodukt Kein Medizinprodukt z.B. Babyflaschen / Babysauger Nicht fixierende Vorreinigung bei Bedarf Nur Berührung mit intakter Haut? Berührung mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut? Ja Ja Unkritisches Medizinprodukt Semikritisches Medizinprodukt Zur Anwendung von Blut, Blutprodukten, sterilen Arzneimitteln? Haut oder Schleimhautdurchdringung? Ja Ja Kritisches Medizinprodukt Gruppe A, B oder C Sind Hohlräume oder schwer zugängliche Teile vorhanden? Reinigung /Desinfektion bevorzugt maschinell Siehe Seite 2 Nein Ja Reinigung / Desinfektion Semikritisch A Semikritisch B Ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung Mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung Nicht fixierende Vorreinigung bei Bedarf Nicht fixierende Vorreinigung unmittelbar nach Anwendung Sterilisation bei Bedarf Verwendete Mittel / Verfahren müssen bakterizid, fungizid u. viruzid sein. ( Wirkungsbereiche AB) bevorzugt thermisch Reinigung / Desinfektion bevorzugt maschinell Reinigung / Desinfektion bevorzugt maschinell Verwendete Mittel / Verfahren müssen bakterizid, fungizid u. viruzid sein. ( Wirkungsbereiche AB) bevorzugt thermisch Erstellt auf der Grundlage der Empfehlung (RKI und BfArM): "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" Bundesgesundheitsbl.44(2001): 1115-1126 Seite 32 von 49 Sterilisation bei Bedarf Sterilisation bei Bedarf © Copyright by Arbeitskreis Qualität Oktober 2003 Kritisches Medizinprodukt Liegen Angaben des Herstellers zur Aufbereitung vor? Nein Ja Kann aufgrund von Kenntnissen ein dokumentiertes, validiertes Aufbereitungsverfahren festgelegt werden? Nein MP nicht aufbereiten Prozessende Ja Kritisch C mit besonderes hohen Anforderungen an die Aufbereitung Sind Hohlräume oder schwer zugängliche Teile vorhanden? Nein Nicht fixierende Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung Ja Kritisch B Kritisch A ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung Nein mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung Weitere Aufbereitung: Nur in Einrichtungen mit extern zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 DIN EN ISO 13488 Dampfsterilisation möglich? Reinigung: bevorzugt alkalisch Desinfektion: bevorzugt thermisch bevorzugt maschinell im RDG Nicht fixierende Vorreinigung bei Bedarf Reinigung: bevorzugt alkalisch Desinfektion: bevorzugt thermisch bevorzugt maschinell im RDG Ja Geeignetes validiertes NT-Sterilisationsverfahren Nicht fixierende Vorreinigung unmittelbar nach Anwendung Angabe der max. zulässigen Aufbereitungszyklen durch Hersteller? Ja Reinigung: bevorzugt alkalisch Desinfektion: thermisch maschinell im RDG Durchführender: Nachweis einer anerkannten Ausbildung zum Sterilgutassistenten Kennzeichnung Angabe der max. zulässigen Aufbereitungszyklen durch Hersteller? Dampfsterilisation möglich? Nein Ja Dampfsterilisation Ja Kennzeichnung Erstellt auf der Grundlage der Empfehlung (RKI und BfArM): "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" Bundesgesundheitsbl.44(2001): 1115-1126 Geeignetes validiertes NT-Sterilisationsverfahren Dampfsterilisation Seite 33 von 49 © Copyright by Arbeitskreis Qualität Oktober 2003 Anlage 4: Fortbildungsangebote für Arzthelferinnen und Arzthelfer / Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer Inhalte Sachkundelehrgang zum Erwerb der Sachkenntnis gem. § 34 Abs. 3 der MPBetreibV für die Instandhaltung von Medizinprodukten in der ärztlichen Praxis Anbieter Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales Zeppelinstr. 152, 14471 Potsdam 0331/96722-0 [email protected] Carl-Oelemann-Schule, Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Angehörigen medizinischer Assistenzberufe Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim, 06032/782-180, www.carl-oelemann-schule.de Fachschule für Hygienetechnik Frankfurter Str. 8 55545 Bad Kreuznach 06727/93440 [email protected] Seite 34 von 49 Anlage 5: Sterilisation in Kleinsterilisatoren – Mindestanforderungen des Amtes für Gesundheit Frankfurt am Main Erarbeitet in Abstimmung mit beratenden Krankenhaushygienikern in Frankfurt am Main; Empfehlung entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz. Die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes gehen darüber hinaus; „Validierung des gesamten Aufbereitungsprozesses“. Typ des Dampfsterilisators Autoklav mit Strömungs/Gravitat ionsverfahren oder Klasse N gemäß DIN EN 13060 Temp./ Programmdauer Material 121° C oder 134°C Metall, Glas, Porzellan, Textilien, je nach Gerät Papier, Verund bandstoffe, Programm ca. temperaturbe20-45 Min. ständige (siehe HerKunststoffe stellerangabe) (z. B. Silikon, Gummi) Verpackung Achtung: in der Regel nur für Sterilisation ohne Verpackung geeignet. Bei Sterilisation in Sterilisierverpackung muss der Validierer/Hersteller des Sterilisators die Verpackungsart für geeignet befinden. Versiegeln der Sterilisierbehälter mit Indikatorklebeband oder entsprechenden Plomben Achtung: keine Hohlkörper Autoklav 121° C oder mit einfach. 134° C Vorvakuum je nach Gerät Autoklav und mit ÜberProgramm ca. druckzyklen 20-45 Min. (siehe Heroder stellerangabe) Metall, Glas, Porzellan, Textilien, Papier, Verbandstoffe, temperaturbest. Kunststoffe (z. B. Silikon, Gummi) Klasse S gemäß DIN EN 13060 Achtung: (nur eingeschränkt für Hohlkörper geeignet, siehe Herstellergutachte n!) Achtung: Sterilisation von Hohlkörpern nur möglich, wenn schriftliche Stellungnahme des Sterilisator-Herstellers vorliegt, dass diese in dem betriebenen Gerät in Verpackung möglich ist. Sterilisierbehälter aus Aluminium, Edelstahl, jeweils mit Filtern6 in Deckel und Boden* Klarsichtsterilisationsverpackungen nach gültiger DIN Papierbeutel nach gültiger DIN Versiegeln der Sterilisierbehälter mit Indikatorklebeband oder entsprechenden Plomben Seite 35 von 49 Chargenkontrolle/Dokumentation/ Freigabe Am Programmende: Kontrolle des Farbumschlages des Prozessindikators Klasse 11 Ablesen des Prozessindikators Klasse 4/53 Ablesen von Druck/Temp. und Zeit am Schleppzeiger bzw. Schreiber Überprüfung auf Unversehrtheit Kondensatrückstände und Versiegelung Freigabeentscheidung Dokumentation/automatischer Ausdruck Am Programmende: Kontrolle des Farbumschlages des Prozessindikators Klasse 11. Ablesen des Prozessindikators Klasse 4/53 Beim Einlegen von Hohlkörpern Verwenden eines Prüfkörpers5 Ablesen von Druck/Temp. und Zeit am Schleppzeiger bzw. Schreiber Überprüfung auf Unversehrtheit, Kondensatrückstände und Versiegelung Freigabeentscheidung Dokumentation/automatischer Ausdruck Regelmäßige Routinekontrollen mikrobiologische Überprüfung (Bioindikatoren4) alle 400 Chargen oder mind. halbjährlich sowie nach größeren Reparaturen Wartung nach Herstellervorgabe, i.d.R. 1x/Jahr Leercharge und Test mit Prozessindikator Klasse 2² täglich mikrobiologische Überprüfung (Bioindikatoren4) alle 400 Chargen oder mind. halbjährlich, sowie nach größeren Reparaturen Wartung nach Herstellervorgabe, i.d.R. 1x/Jahr Typ des Dampfsterilisators Temp./ Programmdauer Material Autoklav 121° C oder mit frak134° C tioniertem Vorvakuum Je nach Gerät und Programm ca. 20-45 Min. Metall, Glas, Porzellan, Textilien, Papier, Verbandstoffe, temperaturbest. Kunststoffe, (z. B. (siehe HerSilikon, stellerangabe) Gummi) Hohlkörper Autoklav 121° C oder Klasse B 134° C gemäß DIN EN 13060 Je nach Gerät und Programm ca. 20-45 Min. Metall, Glas, Porzellan, Textilien, Papier, Verbandstoffe, temperaturbest. Kunststoffe, (z. B. (siehe HerSilikon, stellerangabe) Gummi) Hohlkörper Verpackung Sterilisierbehälter aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff, jeweils mit Filtern6 in Deckel oder Boden Klarsichtsterilisationsverpackungen nach gültiger DIN Papierbeutel nach gültiger DIN Versiegeln der Sterilisierbehälter mit Indikatorklebeband oder entsprechenden Plomben Sterilisierbehälter aus Aluminium, Edelstahl, Kunststoff, jeweils mit Filtern6 in Deckel oder Boden Klarsichtsterilisationsverpackungen nach gültiger DIN Papierbeutel nach gültiger DIN Versiegeln der Sterilisierbehälter mit Indikatorklebeband oder entsprechenden Plomben 1 Chargenkontrolle/Dokumentation/ Freigabe Regelmäßige Routinekontrollen Am Programmende: Kontrolle des Farbumschlages des Prozessindikators Klasse 11 Ablesen des Prozessindikators Klasse 4/53 Beim Einlegen von Hohlkörpern Verwenden eines Prüfkörpers5 Ablesen von Druck/Temp. und Zeit am Schleppzeiger bzw. Schreiber Überprüfung auf Unversehrtheit, Kondensatrückstände und Versiegelung Freigabeentscheidung Dokumentation/automatischer Ausdruck Am Programmende: Kontrolle des Farbumschlages des Prozessindikators Klasse 11 Ablesen des Prozessindikators Klasse 4/53 Beim Einlegen von Hohlkörpern Verwenden eines Prüfkörpers5 Ablesen des Prozessergebnisses am Display Überprüfung auf Unversehrtheit, Kondensatrückstände und Versiegelung Freigabeentscheidung Dokumentation/automatischer Ausdruck Routinekontrollen gemäß Betriebsanweisung Leercharge und Test mit Prozessindikator Klasse 2² täglich mikrobiologische Überprüfung (Bioindikatoren4) alle 400 Chargen oder mind. halbjährlich, sowie nach größeren Reparaturen Wartung nach Herstellervorgabe, i.d.R. 1x/Jahr Wartung nach Herstellervorgabe Prozessindikator Klasse 1: (nach DIN EN ISO 11140-1, ehem. Klasse A) Dient zum Unterscheiden von sterilisiertem/nicht sterilisiertem Medizinprodukt. Entspricht Indikatorklebeband, bzw. dem Farbaufdruck auf Klarsichtsterilisationsverpackungen. 2 Prozessindikator Klasse 2: (nach DIN EN ISO 11140-1, ehem. Klasse B) Z.B. Bowie-Dick-Test, dient zum Nachweis von nicht ausreichend entfernter Luft. 3 Prozessindikator Klasse 5/6: (nach DIN EN ISO 11140-1, ehem. Klasse D) Überprüft Sterilisationszeit und -temperatur; muss wie Sterilgut in separater Verpackung sterilisiert werden. 4 Bioindikator: gebrauchsfertiger beimpfter Keimträger; muss in der Verpackung platziert werden. Heißluft:Bacillus atropheus, Dampf: Geobacillusstearothermophilus 5 Prüfkörper (Process challenging device, PCD): Simuliert Hohlkörper, z.B. Helix mit eingesetztem Indikator, Klasse 2 bei Bowie-Dick-Test, Klasse 4 bei der Chargendokumentation von Hohlkörpern. 6 Filter: Es sollten Einmalfilter verwendet werden oder validierte wieder verwendbare Filter *Prüfkörper:(z. B. Helix+Indikator) simuliert Hohlkörper *Empfehlung: Es sollten Einmalfilter verwendet werden oder validierte wieder verwendbare Filter Seite 36 von 49 Typ des Sterilisators Temp./ Programmdauer Heißluft180° C sterilisator in Abhängigkeit vom Gerät, Beladungszustand und Verpackung, in der Regel 1-3 Stunden (siehe Herstellerangabe) Material Verpackung Chargenkontrolle/Dokumentation/ Freigabe Regelmäßige Routinekontrollen Metall, Glas, Porzellan (z. B. Schere, Klemme, Pinzette, Nadelhalter, scharfer Löffel u.ä.) Achtung: in Geräten ohne mechanische Luftumwälzung ist die Sterilisation in Verpackung in der Regel nicht möglich. Am Programmende: Kontrolle des Farbumschlages des Prozessindikators Klasse 11 Ablesen des Maximalthermometers Überprüfung auf Unversehrtheit und Versiegelung Freigabeentscheidung Dokumentation vornehmen (Ausnahme: schriftliche Bestätigung des Herstellers.) Sterilisierbehälter aus Aluminium 3-faches Einwickeln in Aluminiumfolie (Stärke 30µm) ggf. Polyamidfolienschlauch (z.B. Steriking Heißluftrolle) verschweißt mikrobiologische Überprüfung (Bioindikatoren4) alle 400 Chargen oder mind. halbjährlich sowie nach größeren Reparaturen Wartung nach Herstellervorgabe, i.d.R. 1x/Jahr Versiegeln der Behälter bzw. Kennzeichnung der Folien-Verpackungen mit Indikatorklebeband 1 Prozessindikator Klasse 1: (nach DIN EN ISO 11140-1, ehem. Klasse A) Dient zum Unterscheiden von sterilisiertem/nicht sterilisiertem Medizinprodukt. Entspricht Indikatorklebeband, bzw. dem Farbaufdruck auf Klarsichtsterilisationsverpackungen. 4 Bioindikator: gebrauchsfertiger beimpfter Keimträger; muss in der Verpackung platziert werden. Heißluft: Bacillus atropheus, Dampf: Geobacillusstearothermophilus Seite 37 von 49 Anlage 6: Sterilisationskontrollblatt Praxis: ……………………………….. Sterilisator: .................................... Typ: Autoklav / Heißluft Datum Chargen Programm Erreichte Nr. Temperatur (°C.) Erreichter Druck (bar) Programm- Behandlungsindikator umgeschlagen (ja/nein) dauer Prozessindikator umgeschlagen (ja/nein) (Min.) Seite 38 von 49 Charge freigegeben (Namenszeichen) Anlage 7: Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination Bei Kanülenstich- und Schnittverletzungen mit Blutkontamination besteht ein Infektionsrisiko hinsichtlich HIV, Hepatitis B und Hepatitis C. Ein Dienst- bzw. Arbeitsunfall, bei dem es hierdurch zu einer Infektion kommt, wird ggf. als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt. 1. Sofortmaßnahmen bei Exposition sind: Sofortige Wunddesinfektion mit Kodan, Braunovidon, Betaseptic, Frekaderm oder einem ähnlichen Anti HIV, Anti-Hep.B u. Anti-Hep.C wirksamen Präparat mit einem Ethanolgehalt > 80 Vol. % Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe >1 Min. Bei Kontamination von Schleimhäuten und Auge sofortige intensive Spülung mit nächstmöglich erreichbarem Wasser oder isotonische Kochsalzlösung, ggf. 5%iger PVP-Jodlösung hohes Risiko Beispiele für ein hohes Risiko: Der Patient/ Donor gehört einer Risikogruppe (Drogengebrauch/Homosexualität) an Beim Patienten/ Donor ist bereits eine HIV Infektion bekannt, bzw. er hat bereits AIDS und trägt eine hohe Viruslast Beim Patienten/ Donor ist eine infektiöse Hepatitis B oder C bekannt Beim Patienten/ Donor wird eine antivirale Therapie durchgeführt Zur Blutentnahme wurde eine Hohlraumnadel verwendet Es erfolgte eine perkutane Verletzung mit einer Injektionsnadel oder anderer Hohlraumnadel nach Entnahme einer Körperflüssigkeit mit einer möglichen hohen Viruskonzentration wie Blut, Liquor, Punktate oder Viruskulturmaterial Es besteht eine tiefe Hautverletzung Das verletzende Instrument trägt Spuren der Blutkontamination - mittleres Beispiele für ein mittleres Risiko: Kontakt von eigenen Hautläsionen (Ekzeme, Hautrisse) mit Flüssigkeiten des Patienten/ Donors mit hoher Viruskonzentration oberflächliche Verletzung z.B. mit einer chirurgischen Nadel Kanülenverletzung z. B. nach vorangegangener Insulininjektion niedriges 2. Klärung des Infektionsrisikos: Beispiele für ein niedriges Risiko: Kontamination von intakter Haut (auch bei hoher Viruskonzentration) Haut- oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten wie Urin oder Speichel 3. Prüfung der Postexpositionsprophylaxe (PEP): Niedriges Risiko: Keine medizinische Intervention erforderlich; grundsätzlich ist die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, ggf. ist der Impftiter zu prüfen. Mittleres Risiko: hier kann ggf. eine PEP angeboten werden in den sonstigen Fällen zum nächstmöglichen Termin Beratung und Blutentnahme in der Arbeitsmedizin mit Bestimmung von HIV, Anti HCV, Hep. B Antikörpern (Anti HBs und Anti HBc, falls Impfstatus nicht bekannt bzw. ungenügend) Seite 39 von 49 ggf. Nachuntersuchung nach 6 Wochen und 6 Monaten Hohes Risiko: in diesen Fällen ist eine PEP zu empfehlen, sofortige Vorstellung (d.h. innerhalb von 2 Stunden) in der D-Arzt Ambulanz oder tagsüber in der AIDS-Ambulanz der Uniklinik Frankfurt Main (Zentrale 069/6301-1) oder in der Inneren Ambulanz der Städt. Kliniken Frankfurt Höchst (Zentrale 069/3106-0), da eine Postexpositionsprophylaxe nur innerhalb der ersten zwei Stunden sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob eine PEP durchgeführt werden soll, muss der Betroffene in Beratung durch einen in der HIV-Therapie erfahrenen Arzt treffen. Seite 40 von 49 Anlage 8: Merkblatt zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (1) Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls betrifft das Sammeln, Verpacken, Bereitstellen, Lagern, Transportieren, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen innerhalb und außerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes - bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes zu stellen sind. Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung sind die Bestimmungen des Abfall-, Infektionsschutz-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Gefahrgutrechts. Darüber hinaus sind die landesrechtlichen Regelungen über Andienungsund Überlassungspflichten zu beachten. Da zur Beurteilung des Infektionsrisikos fundierte infektionsepidemiologische und hygienische Kenntnisse unentbehrlich sind, sind die im Einzelfall innerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen im Einvernehmen mit dem hygienebeauftragten Arzt oder mit dem für die Hygiene Zuständigen (z. B. der Krankenhaushygieniker oder die Hygienefachkraft), dem Betriebsarzt sowie dem Betriebsbeauftragten für Abfall und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen. Bei Fragen zur Entsorgung in Frankfurt am Main können Sie sich an den Kundenservice der FES wenden, Tel: 080020080070 Seite 41 von 49 1) Stand: Januar 2013: Das Merkblatt wurde erstellt auf der Grundlage der „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ - Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18 (Stand: September 2009) 2) AVV Abfallschlüssel benennt Abfallschlüssel (AS) gemäß dem Anhang zur Abfallverzeichnis-Verordnung (sechsstelliger Schlüssel) AVV-Bezeichnung: spitze oder scharfe Gegenstände AVV (2) Abfallschlüssel AS 18 01 01 Abfalldefinition: Spitze und scharfe Gegenstände, auch als "sharps" bezeichnet: Skalpelle, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen Abfalleinstufung: nicht gefährlich Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Lagerung Entsorgung Gesamter Bereich der Patientenversorgung Skalpelle, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen. Erfassung am Abfallort in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen, Keine Sortierung !! kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln. Seite 42 von 49 Ggf. Entsorgung gemeinsam mit Abfällen des AS 18 01 04. AVV -Bezeichnung: Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Abfalleinstufung: nicht gefährlich AVV Abfallschlüssel Blutkonserven AS 18 01 02 Abfalldefinition: Körperteile, Organabfälle, gefüllte Behältnisse mit Blut und Blutprodukten. Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Lagerung Entsorgung z.B. Operationsräume, ambulante Einrichtungen mit entsprechenden Tätigkeiten. Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel, mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse. gesonderte Erfassung am Anfallort, Gesonderte Beseitigung in zugelassener Verbrennungsanlage, z. B. Sonderabfallverbrennung (SAV), keine Vermischung mit Siedlungsabfällen, kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln, Sammlung in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet) Zur Vermeidung von Gasbildung begrenzte Lagerung. Seite 43 von 49 einzelne Blutbeutel: Entleerung in die Kanalisation möglich (unter Beachtung hygienischer und infektionspräventiver Gesichtspunkte). Kommunale Abwassersatzung beachten. AVV Abfallschlüssel AS 18 01 03* AVV -Bezeichnung: andere Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. Abfalleinstufung: gefährlicher Abfall Abfalldefinition: Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind, wenn dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist (siehe Text!) Anfallstellen Bestandteile z. B. Operationsräume, Abfälle, die mit erregerhaltigem Blut, Sekret oder Exkret behaftet sind oder Blut in flüssiger Form Isoliereinheiten von Kranenthalten. kenhäusern, z. B.: mit Blut oder Sekret gefüllte Gefäße, blut- oder sekretgemikrobiologische Laboratorien, tränkter Abfall aus Operationen, gebrauchte Dialysesysteme aus klinisch-chemische und Behandlung bekannter infektionsserologische Virusträger. Laboratorien, Dialysestationen und –zentren bei Behandlung bekannter Hepatitisvirusträger, Abteilungen für Pathologie. Mikrobiologische Kulturen aus z. B. Instituten für Hygiene, Mikrobiologie und Virologie, Labormedizin, Arztpraxen mit entsprechender Tätigkeit. Sammlung – Lagerung Entsorgung Am Anfallort verpacken in reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und dichte Behältnisse. Sammlung in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet, Bauartzulassung). Keine Verwertung !! Keine Verdichtung oder Zerkleinerung. Kein Umfüllen oder Sortieren. Zur Vermeidung von Gasbildung begrenzte Lagerung. Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis: Beseitigung in zugelassener Abfallverbrennungsanlage, z. B. Sonderabfallverbrennung (SAV). oder: Desinfektion mit vom RKI zugelassenen Verfahren, dann Entsorgung wie AS 18 01 04. Achtung: Einschränkung bei bestimmten Erregern (CJK, TSE). Hinweise: auch: spitze und scharfe Gegenstände, Körperteile und Organabfälle von Patienten mit entsprechenden Krankheiten. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 02*. Seite 44 von 49 AVV Abfallschlüssel AS 18 01 04 Abfalleinstufung: nicht gefährlich AVV -Bezeichnung: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Abfalldefinition: mit Blut, Sekreten bzw. Exkreten behaftete Abfälle, wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel etc. Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Lagerung Entsorgung gesamter Bereich der Patientenversorgung. Wund- und Gipsverbände, Stuhlwindeln, Einwegwäsche, Einwegartikel (z. B. Spritzenkörper), etc.. Gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle, wie Tupfer, Ärmelstulpen, Handschuhe, Atemschutzmasken, Einmalkittel, Plastik-/ Papiermaterial, Aufwischtücher, leere Zytostatikabehältnisse nach bestimmungsgemäßer Anwendung (Ampullen, Spritzenkörper ohne Kanülen etc.), Luftfilter und sonstiges gering kontaminiertes Material von Sicherheitswerkbänken. nicht: Getrennt erfasste, nicht kontaminierte Fraktionen von Papier, Glas, Kunststoffen (diese werden unter eigenen Abfallschlüsseln gesammelt). Sammlung in reißfesten, Verbrennung in zugelassener Abfallverbrennungsanlage (HMV) oder eine andere zugelassene thermische Behandlung . feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen. Transport nur in sorgfältig verschlossenen Behältnissen (ggf. in Kombination mit Rücklaufbehältern). Kein Umfüllen (auch nicht im zentralen Lager), Sortieren oder Vorbehandeln (ausgenommen Aufgabe in Presscontainer). Behältnisse mit größeren Mengen Körperflüssigkeiten können unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten in die Kanalisation entleert werden (kommunale Abwassersatzung beachten). Alternativ ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine flüssigen Inhaltsstoffe austreten. Hinweise: Diese Einstufung gilt nur für Abfälle, die nicht AS 18 01 03* zuzuordnen sind. Analoge Anwendung auch auf AS 18 02 03. Dieser Abfall stellt ein Gemisch aus einer Vielzahl von Abfällen dar, dem auch andere nicht gefährliche Abfälle zugegeben werden können, für die aufgrund der geringen Menge eine Eigenständige Entsorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Werden Abfälle dieses AS im Rahmen der Siedlungsabfallentsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingesammelt und beseitigt, ist eine gesonderte Deklaration nicht notwendig. Seite 45 von 49 AVV -Bezeichnung: Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel AVV Abfallschlüssel AS 18 01 08* Abfalldefinition: CMR-Arzneimittel nach TRGS 525; Abfälle, die aus Resten oder Fehlchargen dieser Arzneimittel bestehen oder deutlich erkennbar mit CMR-Arzneimitteln verunreinigt sind (stark verunreinigt). Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Lagerung Abfalleinstufung: gefährlicher Abfall Bereich der Patientenversorgung mit Anwendung von Zytostatika und Virusstatika (z. B. Onkologie), Apotheken, Arztpraxen, Laborbereich. Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen, z. B. Sonderabfallverbrennung (SAV). Nicht vollständig entleerte Originalbehälter (z. B. bei Therapieabbruch angefallene oder nicht bestimmungsgemäß angewandte Zytostatika), verfallene CMR-Arzneimittel in Originalpackungen, Reste an Trockensubstanzen und zerbrochene Tabletten, Spritzenkörper und Infusionsflaschen/-beuteln mit deutlich erkennbaren Flüssigkeitsspiegeln/Restinhalten (> 20 ml), Infusionssysteme und sonstiges mit Zytostatika kontaminiertes Material (> 20 ml), z. B. Druckentlastungs- und Überleitungssysteme, durch Freisetzung großer Flüssigkeitsmengen oder Feststoffe bei der Zubereitung oder Anwendung von Zytostatika kontaminiertes Material (z. B. Unterlagen, persönliche Schutzausrüstung). In bauartgeprüften, stichund bruchfesten Einwegbehältnissen. Entsorgung Kein Umfüllen und Sortieren! Kein Vorbehandeln. Transport und Lagerung fest verschlossen. Hinweise: gering kontaminierte Abfälle, wie Tupfer, Handschuhe, Einmalkittel, Aufwischtücher, leere Zytostatikabehältnisse nach bestimmungsgemäßer Anwendung, Luftfilter und sonstiges gering kontaminiertes Material von Sicherheitswerkbänken, etc. sind AS 18 01 04 zuzuordnen. Analoge Anwendung auf AS 18 02 07*. Seite 46 von 49 AVV -Bezeichnung: Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV Abfallschlüssel 18 01 08* fallen AS 18 01 09 Abfalldefinition: Altarzneimittel, einschließlich unverbrauchter Röntgenkontrastmittel. Abfalleinstufung: nicht gefährlich Anfallstellen Bestandteile Sammlung – Lagerung Entsorgung Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen Altarzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Infusionslösungen. Getrennte Erfassung. Vorzugweise Verbrennung in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen (Hausmüllverbrennung, Sonderabfallverbrennung). Bei kleineren Mengen ist eine Entsorgung mit 18 01 04 möglich! Zugriffsichere Sammlung, um missbräuchliche Verwendung auszuschließen. AVV -Bezeichnung: Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin AVV Abfallschlüssel AS 18 01 10* Abfalldefinition: Inhalte von Amalgamabscheidern, Amalgamreste, extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen. Sammlung – Lagerung Anfallstellen Bestandteile Zahnarztpraxen, Zahnkliniken. Amalgam (Quecksilber), Getrennte Sammlung. Extrahierte Zähne mit Amalgamfüllung, Regelmäßige Entsorgung. Amalgamabscheiderinhalte. Seite 47 von 49 Abfalleinstufung: gefährlicher Abfall Entsorgung Stoffliche Verwertung durch den Hersteller oder Vertreiber von Amalgam bzw. dem von diesen beauftragten Verwerter. AVV Abfallschlüssel AVV-Bezeichnung: Unterkapitel: Verpackungen (einschließlich getrennt AS 15 01 XX gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Abfalldefinition: Verpackungsmaterial aller Art. Anfallstellen gesamter Klinikbereich. Bestandteile Verpackungen aus: Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Holz, Metall, Verbundmaterialien. Abfalleinstufung: nicht gefährlich oder 15 01 10* gefährlicher Abfall Sammlung – Lagerung Entsorgung Getrennte Sammlung der Einzelfraktionen unter eigenem AS: Entsorgung über Rücknahmesysteme der Vertreiber (z. B. DSD) 15 01 01: Verpackungen aus Papier und Pappe Verwertung der nicht 15 01 02: Verpackungen aus Kunststoff schädlich verunreinigten Fraktionen. 15 01 03: Verpackungen aus Holz 15 01 04: Verpackungen aus Metall 15 01 05: Verbundverpackungen 15 01 06: gemischte Verpackungen 15 01 07: Verpackungen aus Glas 15 01 10*: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Verpackungen von Zytostatika, etc siehe AS 18 01 08*. Sammlung und Entsorgung unter AS 15 01 10* als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis. Hinweise: Gleichartige Abfälle, die nicht Verpackungen waren, sind unter AVV Gruppe 20 01 einzustufen. Nach Absprache mit Entsorger / Betreiber des Rücknahmesystems ggf. Zugabe zu Verpackungsabfällen möglich. Seite 48 von 49 Anlage 10: Literaturverzeichnis 1. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom 28.07.2011. BGBl. I. Nr. 41 Seite 1622 ff. 2. Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (2000): Händehygiene. Online verfügbar unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Haendehyg _Rili.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 3. Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (2004): Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Online verfügbar unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Flaeche_Ril i.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 4. Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2012): Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Online verfügbar unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_R ili_2012.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 5. Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) (2011): Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen. Online verfügbar unter http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Punkt_Inj_ Rili.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 6. Medizinproduktegesetz-MPG vom 07.08.2002 (BGBl. I S. 3147) zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 29.07.2009 (BGBl. I, S. 2326). 7. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) i. d. Neufassung vom 21.08.2002, BGBl I S. 3397 ff. zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetztes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 29.07.2009 (BGBl. I, S. 2338). 8. Hessische Hygieneverordnung (HHygVO) vom 01.12.2011, GVBl. II 351-86 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege BGR250/TRBA250 vom Oktober 2003 (entspricht GUV-VB 12). Online verfügbar unter http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/BGRTRBA250-Biologische-Arbeitsstoffe-im-Gesundheitswesen-und-in-der-Wohlfahrtspflege.html, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 9. Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) (2012): Desinfektionsmittel-Liste des VAH Wiesbaden: mhp Verlag. 10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) vom 12.12.2005 (BGBl. I S. 3394) zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 29.09.2009 (BGBl I S. 3172, (3578). 11. Schwarzkopf, A. (2011): Praxiswissen für Hygienebeauftragte, Anleitungen für stationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich Rehabilitationseinrichtungen und für ambulante Dienste. 3. aktualisierte und erweiterte Auflage. Stuttgart: Kohlhammer Verlag. 12. Zinn, G.-Chr.; Tabori, E.; Weidenfeller, P. (2008): Praxishygiene und Qualitätsmanagement, Auflage. Friedberg: Verlag für Medizinische Praxis. 13. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) (2013): Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität). Online verfügbar unter http://www.dgkh.de/pdfdata/hm/HM_3_2013_arztpraxis.pdf, zuletzt geprüft am 25.04.2013. 14. Zinn, G.-Chr.; Tabori, E.; Weidenfeller, P. (2012): Ambulantes Operieren – Praktische Hygiene 2012, Friedberg: Verlag für Medizinische Praxis (ISBN 978-3-938999-15-8). Seite 49 von 49