Barrieren beim Zugang zum Recht und die besondere Rolle der Anwaltschaft beim Schutz vor Diskriminierung Vortrag und Diskussion am 12. September 2012 18:00 bis 20:30 Uhr im Deutschen Institut für Menschenrechte Diskriminierungen sind im Alltag eine verbreitete Realität. Wer einen ausländisch klingenden Namen hat oder ein Kopftuch trägt, ist bei der Job- oder Wohnungssuche im Nachteil; Menschen mit Behinderungen stoßen im öffentlichen Raum auf zahlreiche Barrieren. Doch nur ein Bruchteil aller Diskriminierungsfälle gelangt in die anwaltliche Beratung, und ein noch kleinerer Teil führt zu Gerichtsverfahren. Das zeigt, dass erhebliche Defizite bei der Wahrnehmung von Antidiskriminierungsrechten bestehen. Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung muss gestärkt werden und Anwältinnen und Anwälten kommt bei der Gewährleistung des Zugangs zum Recht für eine immer vielfältiger werdende Mandantschaft eine besondere Rolle zu. In der Abendveranstaltung wollen wir mit Ihnen über bestehende Barrieren sowie Handlungsstrategien zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und der gerichtlichen Durchsetzung diskutieren. Programm: 18.00 Uhr Ankommen mit Erfrischungen und Fingerfood 18.30 Uhr Begrüßung Vortrag Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutsches Instituts für Menschenrechte: „Barrieren beim Zugang zum Recht und die besondere Rolle der Anwaltschaft beim Schutz vor Diskriminierung“ 19.00 Uhr Podiumsgespräch mit Serdar Yazar, TBB – Türkischer Bund Berlin Brandenburg e.V. , Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. (advd) Lydia Nofal, Inssan e.V., Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen Ulf D. Schwarz, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) Dr. Klaus Bertelsmann, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben Moderation: Aliyeh Yegane Arani, Deutsches Institut für Menschenrechte 20.00 Uhr Ausklang Um Anmeldungen über das Onlineformular wird gebeten: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/veranstaltungen/anm-barrieren-beimzugang-z-recht.html Veranstaltungsort: Deutsches Institut für Menschenrechte, Konferenzraum K36, Aufgang D, Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin (U-Bahn: U6 bis Kochstraße (barrierefrei), Bus: M29 bis Charlottenstr./ Rudi-Dutschke-Str.) Infos zur Barrierefreiheit Der Veranstaltungsraum ist für Rollstuhlfahrende zugänglich Wenn Sie Gebärdensprachdolmetschen oder sonstige angemessene Vorkehrungen benötigen, melden Sie dies bitte bis zum 27. August an Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/hilfebarrierefreiheit.html Kontakt: Herrn Tadhg Stumpf, [email protected] oder 030 25 93 59 – 452 Projekt Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" statt. Ziel des neu am Deutschen Institut für Menschenrechte gestarteten Projekts ist es, die Handlungskompetenzen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den Bereichen Menschenrechtsbasierter Diskriminierungsschutz und Diversity zu stärken. Das Projekt setzt an den Erfahrungen und Empfehlungen des Projektes "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" an und will die Mobilisierung und Rechtsdurchsetzung von Diskriminierungsschutz fördern. Es wird als Projekt im XENOS-Programm „Integration und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Weitere Informationen zum Projekt: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/de/projekt-anwaltschaft-fuer-menschenrechte-und-vielfalt.html