Das Programm sowie weitere Informationen zur Anreise und zu

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Barrieren beim Zugang zum Recht und die besondere Rolle der
Anwaltschaft beim Schutz vor Diskriminierung
Vortrag und Diskussion
am 12. September 2012
18:00 bis 20:30 Uhr
im Deutschen Institut für Menschenrechte
Diskriminierungen sind im Alltag eine verbreitete Realität. Wer einen ausländisch klingenden
Namen hat oder ein Kopftuch trägt, ist bei der Job- oder Wohnungssuche im Nachteil;
Menschen mit Behinderungen stoßen im öffentlichen Raum auf zahlreiche Barrieren. Doch
nur ein Bruchteil aller Diskriminierungsfälle gelangt in die anwaltliche Beratung, und ein noch
kleinerer Teil führt zu Gerichtsverfahren. Das zeigt, dass erhebliche Defizite bei der
Wahrnehmung von Antidiskriminierungsrechten bestehen. Der Rechtsschutz gegen
Diskriminierung muss gestärkt werden und Anwältinnen und Anwälten kommt bei der
Gewährleistung des Zugangs zum Recht für eine immer vielfältiger werdende Mandantschaft
eine besondere Rolle zu. In der Abendveranstaltung wollen wir mit Ihnen über bestehende
Barrieren sowie Handlungsstrategien zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und
der gerichtlichen Durchsetzung diskutieren.
Programm:
18.00 Uhr
Ankommen mit Erfrischungen und Fingerfood
18.30 Uhr
Begrüßung
Vortrag Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutsches Instituts für
Menschenrechte: „Barrieren beim Zugang zum Recht und die besondere Rolle
der Anwaltschaft beim Schutz vor Diskriminierung“
19.00 Uhr
Podiumsgespräch mit
 Serdar Yazar, TBB – Türkischer Bund Berlin Brandenburg e.V. ,
Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. (advd)
 Lydia Nofal, Inssan e.V., Netzwerk gegen Diskriminierung von
Muslimen
 Ulf D. Schwarz, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
(BSK)
 Dr. Klaus Bertelsmann, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben
Moderation: Aliyeh Yegane Arani, Deutsches Institut für Menschenrechte
20.00 Uhr
Ausklang
Um Anmeldungen über das Onlineformular wird gebeten:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/veranstaltungen/anm-barrieren-beimzugang-z-recht.html
Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Konferenzraum K36, Aufgang D,
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
(U-Bahn: U6 bis Kochstraße (barrierefrei), Bus: M29 bis Charlottenstr./ Rudi-Dutschke-Str.)
Infos zur Barrierefreiheit
 Der Veranstaltungsraum ist für Rollstuhlfahrende zugänglich
 Wenn Sie Gebärdensprachdolmetschen oder sonstige angemessene Vorkehrungen
benötigen, melden Sie dies bitte bis zum 27. August an
 Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/hilfebarrierefreiheit.html
Kontakt:
Herrn Tadhg Stumpf, [email protected] oder 030 25 93 59 – 452
Projekt Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte und
Vielfalt" statt. Ziel des neu am Deutschen Institut für Menschenrechte gestarteten Projekts ist
es, die Handlungskompetenzen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den
Bereichen Menschenrechtsbasierter Diskriminierungsschutz und Diversity zu stärken. Das
Projekt setzt an den Erfahrungen und Empfehlungen des Projektes "Diskriminierungsschutz:
Handlungskompetenz für Verbände" an und will die Mobilisierung und Rechtsdurchsetzung
von Diskriminierungsschutz fördern. Es wird als Projekt im XENOS-Programm „Integration
und Vielfalt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert. Weitere Informationen zum Projekt: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/de/projekt-anwaltschaft-fuer-menschenrechte-und-vielfalt.html
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