Der römische Bürger - Chrisu

Werbung
Die Familie
Dadurch, dass die Produktionsmittel (wie Arbeitskraft) beim Vater liegen, besitzt die
Machtposition in der Familie. Zugleich stellte die Familie eine Kulturgemeinschaft dar,
das heißt sie besitzen gemeinsame Hausgötter. Alle Personen (Ehefrau, Kinder und
die Sklaven) sind der Gewalt des Hausvaters unterworfen.
Die Ehe
In Rom war die Ehe, in der die Frau vollkommen der Gewalt des Mannes unterworfen
war, allgemein üblich - auch Manus-Ehe genannt. Daneben gab es aber schon in
den Zwölftafelgesetzen, allerdings als Ausnahme, eine "gewaltfreie" Ehe, die sich
immer mehr durchsetzte. In der gewaltfreien Ehe herrschte Gütertrennung, während
in der Manus-Ehe die Frau rechtlich die Stellung einer Tochter einnahm, also ihr
Vermögen an den Mann überging. Erster Zweck der Ehe in Rom war damals die
Sicherung einer Nachkommenschaft. Dennoch wurde die Ehe auch als umfassende
Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gewertet.
Voraussetzung für eine Ehe waren ein festgesetztes Mindestalter (bei Mädchen 12
Jahre; bei Jungen 14 Jahre), eine beiderseitige Einwilligung, die Zustimmung der
Eltern und das "Ius Conubii", das Heiratsrecht, beider Partner. Eheverbot bestand,
wenn diese Voraussetzungen fehlten (z.B. bei Sklaven), außerdem für Geisteskranke
und Blutsverwandte.
Die Eheschließung erfolgte im Allgemeinen durch einen Vertrag zwischen Bräutigam
und dem Vater der Braut. Eine sakrale (heilige) Eheschließung (confarreatio) war den
Patriziern vorbehalten. Die Ehe wurde aufgelöst durch Tod, Verlust der Ehefähigkeit
oder Scheidung.
Die Frau
In der republikanischen Zeit hatte die Frau meistens eine relativ geachtete Stellung.
Sie besaß als Hausherrin eine verhältnismäßig große Selbstständigkeit. Allerdings
befand sie sich rechtlich zeitlebens in der Abhängigkeit des Mannes - erst der des
Vaters, dann der des Ehemannes. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben war
für die Frau eine Selbstverständlichkeit. Auch Bildungsmöglichkeiten waren für sie
vorhanden, sie erhielt zumindest meist eine Elementar-/Grundausbildung.
Geburten
Die Geburt eines römischen Kindes war von Ritualen begleitet. Höchstwahrscheinlich
deswegen, weil Fehlgeburten so häufig waren. Der Vater hatte das Recht, das Kind
zu verstoßen. Das hört sich zwar makaber an aber es gehörte zum damaligen Leben,
dass ungewollte Babys zum Sterben ausgesetzt wurden. Man hat den Kindern nicht
sofort Namen. Die Mädchen bekamen ihren erst acht Tage nach der Geburt und die
Jungen erst neun Tag nach der Geburt. Die Männer beziehungsweise Jungen hatten
zwei Namen, oft auch drei, wobei der zweite immer der Familienname war. Während
der Republik hatten Frauen einen einzigen Namen, nämlich den der Familie. Im
Kaiserreich trugen Frauen im Allgemeinen zwei Namen, wovon der erste der
Familienname und der zweite Name entweder derjenige ihres Vaters in weiblicher
Form (Vater Lucius: Tochter Lucia) oder ihrer Mutter war. Innerhalb von 30 Tagen
wurde die Geburt im Tempel des Saturns registriert.
Adoption ("Annahme an Kindes Statt")
Dafür gab es im römischen Reich zwei Möglichkeiten: die eigentliche „adoptio“ und
eine so genannte „adrogatio“. Bei der „adoptio“ wurden die Haussöhne und -töchter
rechtlich vor dem Stadtprätor aus ihre Familie, beziehungsweise der Gewalt des
„Pater familias“, entlassen und in eine andere aufgenommen. Bei der „adrogatio“
wurden vor einer Volksversammlung Personen, die keiner fremden Gewalt unterstellt
waren (anfangs nur Männer, später auch Frauen und Freigelassene), an Kindes Statt
angenommen. Es gab verschiedene Gründe für eine Adoption. Hauptsächlich diente
sie zur Erhaltung des Geschlechts bei Kinderlosigkeit. Allerdings wurden auch
zunehmend mehr Adoptionen abgeschlossen, um familiäre Bindungen zu politischen
Zwecken herzustellen. In der römischen Kaiserzeit spielte die Adoption eine
besondere Rolle bei der Kaisernachfolge. Sie war die einzige Art der
Thronfolgerwahl.
Erziehung
Die Kinder, die eine Ausbildung erhielten, besuchten drei unterschiedliche Schulen:
Die Grundschule, die Grammatikschule und die Rhetorikschule. Im Alter zwischen 7
und 14 Jahren besuchten Mädchen und Jungen aus den unteren Schichten die
Grundschule, wo man ihnen Lesen, Schreiben und Rechnen beibrachte. Diese
Schulen waren privat und der Unterricht wurde in Portiken (porticus: Säulenvorbau)
oder an anderen öffentlichen Plätzen abgehalten. Die reichen Kinder wurden zu
Hause von einem Privatlehrer unterrichtet.
Erwachsenwerden
Zu einem passenden Zeitpunkt im Alter von 14 bis 19 Jahren feierte jeder römische
Jüngling offiziell seine Volljährigkeit, meistens am einem 17. März, zum Fest der
Liberalia. Seine Familie feierte mit ihm. Er widmete den Hausgöttern die Kleider
seiner Kindheit und kleidete sich in eine neue weiße Männertoga (toga virilis), die
seinen Status als Bürger anzeigte. Seine Familie begleitete ihn zur Registratur im
Tabularium und von dort zu weiteren Zeremonien ins Forum. Am Abend gab es
meistens für die Familien und Freunde ein großes Festessen. Wenn der Sohn
heiratete, bezog er ein neues Haus, aber er blieb sein Leben lang der Autorität
seines Vaters unterstellt.
Die römische Gesellschaftsordnung
Die Angehörigen der römischen Gesellschaft kann man unter verschiedenen
Gesichtspunkten einteilen.
Es gibt eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen: Die rechtlich Freien und
die rechtlich Unfreien, das heißt römische Bürger auf der einen, Sklaven auf der
anderen Seite. Dazu kann man die Bürger erneut unterteilen: Anfangs nur in Patrizier
(nobiles; Geburtsadel) und Plebejer (plebs; Nichtadlige). Dazu kamen später die
„liberti“ (freigelassene Sklaven), die dennoch und natürlich in mancher Hinsicht
benachteiligt waren, und „peregrini“ (freie Bürger fremder Staaten oder Städte), die
ebenfalls nicht alle römische Bürgerrechte besaßen.
Eine andere bedeutende Unterteilung als die Gliederung in Patrizier und Plebejer war
die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Vermögensklasse: Wichtigstes
Unterscheidungsmerkmal für die Zugehörigkeit zum Adel und zu den fünf unteren
"Klassen" (classes) war das Vermögen. Nach diesem wurden zur Zeit der Republik
alle 5 Jahre von einem censor (censere: schätzen), die Zugehörigkeit jedes
einzelnen Bürgers zu den "classes" festgelegt und daran seine politischen Rechte
bemessen.
Zum Adel im weiteren Sinn gehörten Senatoren (senatores) und "Ritter" (equites).
Patron und Klient (cliens, "Abhängiger")
Ein nach Rom zuziehender Latiner erhielt nach seiner Aufnahme in Rom zunächst
den Status eines Plebejers und musste sich einem Patrizier, seinem Patronen,
unterordnen, womit er zum Klienten wurde. Als Klient erhielt er von seinem Patron
rechtlichen Schutz. Dafür unterstützte er ihn politisch und wirtschaftlich. Viele
Klienten erhöhten das Ansehen eines reichen und vornehmen Römers.
Freigelassenen Sklaven wurden ebenfalls unter das Patronat ihres ehemaligen Herrn
gestellt.
Der römische Bürger
Zur Zeit des ersten Jahrhunderts nach Christus sind alle Bewohner Italiens,
vorausgesetzt sie sind frei, römische Bürger. Das beinhaltet, dass sie keine Steuern
zahlten, denn Steuern wurden damals als Tribut aufgefasst, den nur unterworfene
Staaten und Völker den Römern zu zahlen hatten. Ließ sich ein römischer Bürger,
ein Kaufmann etwa, in einer Stadt des Reiches außerhalb Italiens nieder, so blieb er
dennoch wie auch seine Nachkommen römischer Bürger, womit er weiterhin
Steuerfreiheit genoss. Meist schloss er sich in der Fremde mit anderen Römern zu
"Konventen", also einer Art von Kooperation, zusammen. Es gab auch Städte mit
römischem Recht außerhalb Italiens, z.B. in Gallien, die zur Ansiedlung entlassener
Soldaten gegründet worden waren.
Nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch genießt der römische Bürger Vorteile
gegenüber dem nichtrömischen Reichsbewohner (peregrinus). So kann er nicht von
einem Provinzstatthalter, sondern nur von dem kaiserlichen Gericht in Rom zum
Tode verurteilt werden. Die Reise des Apostels Paulus von Caesarea nach Rom hat
aus diesem Grunde stattgefunden.
Minderbemittelte Bürger in Rom erhielten regelmäßig Getreide für ihren Unterhalt;
unter Augustus gab es circa 320.000 Personen, die auf diese monatliche Ration
angewiesen waren.
Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit Unterstützungsfonds
(alimentatio), die vor allem wegen des Bevölkerungsrückgangs in Italien und damit in
Rom eingerichtet wurden.
Die Senatoren
Oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen
Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war. Zum Senat gehörte zur
Zeit der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt (magistratus) bekleidet hatte; am
angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat,
innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelsfamilien:
kam der Betreffende aus einer einfacheren, z. B. einer Ritterfamilie, dann
bezeichnete man ihn als „homo novus“ (Emporkömmling).
Der Ritterstand
Ein Angehöriger des Ritterstandes (ordo equester) steht gesellschaftlich höher als
ein einfacher römischer Bürger, aber niedriger als ein Senator.
In der frühen Kaiserzeit beinhaltete die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter,
als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400.000 Sesterzen besaß,
und das war ein ganz ansehnliches Vermögen. Die Zugehörigkeit zu diesem
"Geldadel" war, im Gegensatz zumm Geburtsadel, nicht erblich. So musste der Sohn
eines Ritters erneut das entsprechende Vermögen nachweisen, um in den
Ritterstand aufgenommen zu werden.
Die Sklaven
Sklaven waren Menschen ohne Rechte, juristisch galten sie als „Sache“ oder „Ding“.
Sie wurden wie Waren gehandelt und hatten für ihre Besitzer zu arbeiten. Ihr Leben
und Schicksal hing weitestgehend von Charakterund Gemüt ihres Herren ab.
Es gab Rudersklaven auf den Galeeren, Sklaven im staatlichen Bergwerk,
Ackersklaven, Handwerkersklaven, Lehrer für die Haussöhne und -töchter, Ärzte,
Sekretäre, Bibliothekare, ja (als servus publicus) sogar Sklaven als Polizisten überall waren Sklaven beschäftigt. Reiche Leute hatten teils Hunderte von Sklaven in
verschiedensten „Branchen“, und natürlich waren die Sklaven je nach "Qualität" und
Ausbildung unterschiedlich teuer.
Hauptsklavenmarkt der antiken Welt war die Insel Delos. In Rom wurden Sklaven vor
allem vor dem Tempel des Castor und Pollux gehandelt.
Die Sklaven waren rechtlich unfrei, aber sie konnten sich dennoch frei bewegen.
Viele wurden sogar Vertraute ihres Herrn oder nach einer gewissen Zeit freigelassen
(damit zu „liberti“). Dabei traten sie dann in das Patronat ihres ehemaligen Herren
ein.
Es kam aber auch vor, dass Sklaven versuchten fortzulaufen - oder gar ihren Herrn
umzubringen.
Kleidung
Römische Kleidung ähnelte der griechischen sehr. Die Tunika war das
Kleidungsstück für alle. Tuniken bestanden meistens aus zwei rechteckigen
Wolltüchern, die an den Schultern verbunden wurden und bis zu den Knien hinunter
hingen. Die meisten waren aus ungefärbter Wolle und hatten deswegen eine Farbe
wie Haferbrei. Die Tunika wurde in der Taille durch einen Gürtel zusammengehalten.
Wohlhabende trugen eine längere Tunika.
Männerkleidung
Das berühmteste Kleidungsstück der Männer war die Toga, die über der Tunika
getragen wurde. Allen frei geborenen war es gesetzlich erlaubt, eine Toga zu tragen.
Meisten trugen aber nur Männer aus der Oberschicht die Toga als Zeichen einer
offiziellen Mission. Zum Beispiel legten Magistrate und Senatoren sie an, wenn sie
ihre Staatspflichten erfüllten.
Zum Bild:
Eine rot gesäumte Senatorentoga. Sie wurde an der Linie A bis B gefaltet und über
die linke Schulter drapiert, so dass A auf den linken Fuß fiel; der Rest der Toga
wurde um den Rücken geschlungen, unter den rechten Arm hindurch und zurück
über die linke Schulter geführt. Dann wurde der Stoff von C bis E nach vorne
gezogen.
Weitere Männerbekleidungsstücke in verschiedenen Gesellschaftsschichten:
A. eine hochgezogene Tunika für Arbeiter
B. Eine Tunika und ein Pallium für hochrangige Staatliche Beamte.
C. Eine Tunika und eine Toga für Senatoren
D. Eine Paenula (Kapuzenmantel) für Unterschichten. Sie besteht eigentlich nur aus
einem Oval mit einem Kopfloch und einer Kapuze in der Mitte.
E. Eine beschlagene Sandale, für Soldaten und Arbeiter
F. Ein beschlagener Stiefel
Frauenkleidung
Frauen trugen eine Stola, eine lose fallende lange Tunika. Darüber trugen sie eine
Palla, einen großen rechteckigen Wollstoff, der um die Schultern gewickelt und oft
auch über den Kopf gezogen wurde. Unter der Tunika trugen die eine ärmellose
Untertunika und ein Strophium, ein weiches Lederband um die Brüste. Mädchen und
angesehen Frauen trugen aber keine Togen; eine römische Frau, die eine Toga trug,
war entweder eine verurteilte Ehebrecherin oder eine Prostituierte.
Die palla, ein Frauenmantel. Meistens wurde der rechteckige Stoff über die linke
Schulter drapiert, um den Rücken und unter dem rechten Arm hindurchgeführt, und
der Rest über dem linken Arm getragen.
Eine Frau in einer langen Tunika, die in der Taille und unter den Brüsten gerafft ist.
Kosmetika
Für das Auftreten einer römischen Frau spielten Kosmetika eine große Rolle.
Cremes, Parfüms und Salben wurden im großen Maßstab gehandelt und in kleinen
Keramikgefäßen, Glasphiolen und Alabastertöpfchen verkauft. Das Rot zum Färben
der Lippen und Wangen wurde aus Ocker oder aus einem Ficus oder anderen
Pflanzen gewonnen. Die Augen wurden mit Ruß oder einem Puder aus Antimon
(Element) umrandet; damit wurde auch die Form der Augenbrauen unterstrichen.
Spiegel waren unabdingbar. Sie bestanden aus Metall das auf Hochglanz poliert war,
und waren häufig auf der Rückseite kunstvoll verziert.
Wohnen im alten Rom
Atriumhäuser der Wohlhabenden
Dieser Baustil stammt eigentlich schon aus vorrömischer Zeit und wurde nur
übernommen. Das entscheidende dabei ist das Atrium eine große Halle nach dem
Eingangsbereich, die als Repräsentationraum diente. An sie diesen grenzten andere
Räume an die auch Bilder von Ahnen beherbergten. Hinter dem Atrium lag durch
einen Vorhang getrennt das Tablinum - ursprünglich das Schlafzimmer des
Hausherrn. Später wurde das Schlafzimmer nach hinten verlagert und auch das
Tablinum diente als Ausstellungsraum, an den ein Speisezimmer angrenzte. Wenn
es ein Obergeschoss gab, dann lag dort das Speisezimmer.
Hinter dem Haus lag ein prachtvoller Garten mit Bogengängen, Springbrunnen,
Figuren und vielen anderen Verschönerungen. Später wurden um diesen Garten
herum die Privaträume gebaut.
Insula
Im dritten Jahrhundert erfand man in Rom die Insula - das mehrstöckige Wohnhaus.
Gründe dafür waren, begrenzter Baugrund und wachsende Bevölkerung. Im
Erdgeschoss waren, wie auch oft heute, Geschäfte zu finden. wobei der Inhaber oft
in seinem Geschäft wohnte. So baute man in die hohen Räume einfach eine
Zwischendecke ein und ob lebte der Kaufmann. Darüber wiederum waren die
Wohnungen der Mieter zu finden. Die höheren Räume erreichte man über Treppen entweder auf der Straße oder im Hof. je höher die Wohnung, desto kleiner die
Räume und desto ärmer die Bewohner. Leider waren diese Häuser nicht sehr robust,
sodass es des Öfteren vorkam, dass eines wegen baulicher Mängel einstürzte.
Herunterladen