Unwetterhilfe Greven Wer in der Unwetternacht alles verloren hat, keine Versicherung und keine ausreichenden Mittel hat, um sich zu helfen, kann finanzielle Unterstützung aus den Geldern, die auf den Spendenkonten der Stadt Greven eingegangen sind, erhalten. Ab Donnerstag, 7. August wird dazu eine Anlaufstelle im Rathaus eingerichtet. Dort kann bis zum 22.08. ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite zum Download. Bitte drucken Sie den Antrag aus und füllen ihn möglichst schon zu Hause aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Telefon-Hotline: 02571 920-115 Damit es nicht zu langen Wartezeiten, Unruhe und Unzufriedenheit kommt, muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die telefonische Hotline erreichen Sie am Donnerstag, 07.08. von 8 bis 10 und von 14 bis 15:30 Uhr. Vom 09. Bis 22.08 ist die Hotline in der Zeit jeweils in der Zeit von 8 bis 10 Uhr besetzt. Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung: Die Nothilfe wird gewährt, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, den durch Unwetter entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Konkret heißt das: wenn die Betroffenen über kein Vermögen verfügen, keine Versicherungsleistungen erhalten und ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen finden Sie weiter unten. Das müssen Sie mitbringen: Ihr aktuelles Ausweisdokument Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder Antragstellung - Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und füllen es aus Vereinbaren Sie über die Telefon-Hotline einen Termin Kommen Sie zu dem vereinbarten Termin ins Rathaus, Zimmer 114, Rathausstr. 6 Einkommensgrenzen Haushalt mit Zulässiges Nettoeinkommen für Soforthilfe 1 Person 1.198,00 € 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen 8 Personen 9 Personen 10 Personen 1.828,93 € 2.481,60 € 3.124,68 € 3.811,25 € 4.442,25 € 5.157,10 € 5.706,50 € 6.363,00 € 7.019,50 € Download Antragsformular Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen (nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerb) wenden sich nicht an diese Anlaufstelle, sondern an ihre persönlichen Ansprechpartner beim Sozialamt. Dort können sie einen Antrag auf einmalige Hilfen stellen. Spendenkonto: Weitere Spenden werden dringend erbeten. Spenden können auf folgende Konten eingezahlt werden: Kreissparkasse Steinfurt IBAN DE43403510600072912140 BIC WELADED1STF Volksbank Greven IBAN DE14400612380000002702 BIC GENODEM1GRV Hilfe für Unternehmen Die finanziellen Hilfen sind für Privathaushalte vorgesehen. Für betroffene Unternehmen bieten die Kammern (IHK und Handwerkskammern) Beratungstage an. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Handwerkskammer. Pressemitteilung