Behandlungsvertrag - Institut für Psychotherapie Braunschweig

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INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE BRAUNSCHWEIG – GÖTTINGEN E.V.
Bankverbindung:
Behandlungsvertrag
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Kto. Nr.: 0003098745
IBAN: DE69300606010003098745
BIC:
DAAEDEDDXXX
Vereinsregisternummer: 2340
Zwischen
und
wird folgender Vertrag geschlossen:
Bei den bisherigen Gesprächsterminen (probatorischen Sitzungen)
haben sich folgende behandlungsbedürftige Störungen ergeben, um die
es in der Psychotherapie gehen wird:
Diagnose(n):
Diese Diagnose(n) werden auch der Krankenversicherung im Rahmen
der Antragsstellung und der Abrechnung mitgeteilt.
Folgende Komplexe sollen mit der Behandlung bearbeitet, folgende Ziele
angestrebt werden:
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Geschäftsstelle
Münzstraße 9
38100 Braunschweig
www.institut-psychotherapie-bs-goe.net
Tel.0531-61837211
Fax: 0531-61837212
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Vorsitz und Geschäftsführung
Dr. med. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
Fax: 032226872614
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Ambulanzleitung
Dr. med. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel.: 0531-1216238
Fax: 0531-2084711
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Finanzen und KJP
Dipl. Soz. Päd. Ulla Rutz
Adolfstraße 54
38102 Braunschweig
Tel: 0531-70756222
Fax: 0531-70756223
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Ehrenvorsitzende: Dr. med. Margarethe Stubbe † - Dr. med. Hartwig Steuber - Dr. med. Herta Wetzig-Würth
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INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE BRAUNSCHWEIG – GÖTTINGEN E.V.
Bei dem Störungsbild und den besprochenen Problemfeldern ist eine
Richtlinienpsychotherapie indiziert.
Die psychotherapeutische Behandlung wird als tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie durchgeführt.
Eine Richtlinienpsychotherapie erfordert die Antragsstellung bei der
Krankenkasse des Patienten beziehungsweise der Patientin. Das
Formblatt PTV I (Formblatt für den Versicherten) wurde deshalb zur
Unterschrift ausgehändigt.
Therapiebeginn:
Die Therapie kann beginnen, wenn die Kostenübernahme durch die
Krankenkasse bewilligt ist. Sitzungen, die auf ausdrücklichen Wunsch
des Patienten / der Patientin vor der Bewilligung stattfinden, müssen
ggf., sollte die Kasse die Vergütung dieser Sitzungen nachträglich
zurückfordern, auch nachträglich vom Patienten / der Patientin privat
erstattet werden.
Eine Therapiesitzung umfasst 50 Minuten. Für den Beginn dieser
Psychotherapie wurde eine Häufigkeit von
o
1 Stunde pro Woche
o
2 Stunden pro Woche
o
3 Stunden pro Woche
o
1 Stunde 14-tägig
vereinbart.
Mit dem Antragsformular wird eine
o KZT mit einem Behandlungskontingent von 25 Sitzungen
o LZT mit einem Behandlungskontingent von 50 Sitzungen beantragt.
Es erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung einer
Therapieverlängerung über den aktuell beantragten Behandlungsumfang
hinaus, über das dann erforderliche Gutachterverfahren und die
Berichtspflicht.
Bei Psychotherapeutischen Behandlungen bestehen erfahrungsgemäß
und bestätigt durch wissenschaftliche Untersuchungen gute
Besserungsaussichten.
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Dennoch ist es im Einzelfall möglich, dass eine Psychotherapie nicht den
gewünschten Erfolg hat. Sollten Zweifel an der Art der Behandlung oder
an den Erfolgsaussichten aufkommen, sollten diese unbedingt
angesprochen werden. Nur so kann auf Bedenken eingegangen und sie
in der Behandlung berücksichtigt werden. Wenn der Eindruck entsteht,
dass der Zustand sich während der Therapie verschlechtert, sollte
umgehend darüber gesprochen, nach Ursachen gesucht und weitere
therapeutische Möglichkeiten geprüft werden.
Änderungen des Gesundheitszustandes, Arztbesuche, Einnahme von
Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka und Veränderungen in
der Medikation sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden.
Ein geplanter Wechsel der Krankenkasse während der laufenden
Behandlung muss zuvor dem Therapeuten mitgeteilt werden, damit die
Behandlung ohne Probleme weiter mit der neuen Krankenkasse
abgerechnet werden kann.
Die Unterlagen über die Therapie müssen zehn Jahre aufbewahrt
werden, sind von Dritten aber nicht einsehbar.
Selbstverständlich besteht für den Psychotherapeuten / die
Psychotherapeutin Schweigepflicht. Im Rahmen der Abrechnung der
Therapien mit der Krankenkassen durch die Institutsambulanz wird
ausdrücklich anerkannt, dass die Weitergabe personengebundener
Daten an die Ambulanzleitung und die Abrechnungsstelle (PVS
Braunschweig) erfolgt und die anonymisierte Weitergabe an den
zuständigen Supervisor. Alle, Institutsambulanz, PVS und Supervisor
unterliegen der ärztlichen/therapeutischen Schweigepflicht. Für die
Weitergabe von Informationen an Außenstehende ist die schriftliche
Einwilligung des Patienten / der Patientin notwendig. Ausführliche
Gutachten und Stellungnahmen können von dem Therapeuten/ der
Therapeutin nicht erfolgen.
Über Inhalt und Bedingungen der psychotherapeutischen Behandlung
erfolgte am
eine ausführliche mündliche Aufklärung.
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Hiermit wird erklärt, dass die Information über die beabsichtigte Therapie
erfolgt ist, der Patient/ die Patientin mit den Regelungen einverstanden
ist und die Therapie beginnen möchte.
_________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift Patient/in
_________________
____________________________
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel Therapeut/in
Erklärung zur Berichtspflicht des Therapeuten:
Mein Psychotherapeut / meine Psychotherapeutin soll mit der
Berichtspflicht bezüglich der Berichte an den Hausarzt / die Hausärztin
wie folgt umgehen:
o
Es sollen keine Berichte an den Hausarzt / die Hausärztin versandt
werden
_________________
___________________________
Ort, Datum
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