167 V. Resolutionen - Zweiter Ausschuß 481174. Stärkung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihre Resolution 2997 (XXVll) vom 15. Dezember 1972, in der sie beschloß, einen Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen einzurichten, sowie unter Hinweis auf den Beschluß 15/l des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 25. Mai 198934, in dem der Verwaltungsrat unter anderem die wesentliche Rolle des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen als zentrales Organ des Systems der Vereinten Nationen ntit katalysierenden, koordirtierenden und stimulierenden Aufgaben auf dem Gebiet der Umwelt bekräftigt hat, ferner unter Hinweis auf die beiden Beschlüsse 16/1 und 16/6 des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 31. Mai 1991", wobei der Rat sich in dem erstgenannten Beschluß dafür ausgesprochen hat, die bereits am Sitz des Umweltprogramms der Vereinten Nationen in Nairobi befindlichen Aktivitätszentren dort zu belassen; beschlossen hat, daß zukünftige größere Erweiterungen der baulichen oder sonstigen Infrastruktur des Programms, insbesondere soweit durch diese weltweite Funktionen wahrgenommen werden, hauptsächlich in Nairobi konzentriert sein würden; und den Exekutivdirektor ersucht hat, die Durchführbarkeit der Errichtung von Dolmetscheranlagen am Ort zu prüfen und die Verhandlungen mit dem Gastland fortzusetzen, mit dem Ziel, die am Sitz des Umweltprogramms in Nairobi vorhandenen Einrichtungen, einschließlich der Nachrichtenverbindungen zum Ausland, zu verbessern, in Bekräftigung der Ziffern 38.21 und 38.23 der Agenda 21 7 , in denen festgestellt wurde, daß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und sein Verwaltungsrat eine vordringlichere und wichtigere Rolle übernehmen sollen, daß unter anderem die Regionalbüros des Programms gestärkt werden sollen, ohne dabei die Zentrale in Nairobi zu schwächen, und daß die Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und der Weltbank gestärkt und intensiviert werden soll, sowie in Bekräftigung der Ziffern 25, 26 und 32 c) ihrer Resolution 47/191 vom 22. Dezember 1992, mit Lob für die führende Rolle des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bei der Aushandlung zahlreicher internationaler Umweltübereinkünfte, für seine Mobilisierung des weltweiten Umweltbewußtseins und für seinen Beitrag zum Aufbau von Kapazitäten in bezug auf die Erhaltung der Umwelt und deren Einbeziehung in die bestandfahige Entwicklung, seiner siebzehnten Tagung und die darin enthaltenen BeschlüsseJ6 zu eigen; 2. betont, daß es notwendig ist, daß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Kommission für bestandfahige Entwicklung bei der Umsetzung der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen in Kapitel 38 der Agenda 21 eng zusammenarbeiten; 3. begriij3t den maßnalunenorientierten Ansatz des Verwaltungsrats zur Durchführung der Anschlußaktivitäten der Konferenz, wie in seinem Bericht ausgeführt; 4. dankt der Regierung Kenias dafür, daß sie zusätzlich sechzehn Hektar Land für die Erweiterung der Bürogebäude und die Verbesserung der Nachrichtenverbindungen zur Verfügung gestellt hat, und ermutigt sie, auch weiterhin sicherzustellen, daß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die anderen Organe, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen, die ihren Sitz in Nairobi haben, über ein günstiges und angenehmes Arbeitsurnfeld verfügen; 5. bittet den Generalsekretär,.die in Nairobi vorhandene Verbindungsfunktion für das Sekretariat der Komntission für bestandfahige Entwicklung auf der Grundlage der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung getroffenen Vereinbarungen und unter gebührender Berücksichtigung aller einschlägigen Bestimmungen in Ziffer 32 c) der Resolution 47/191 der Generalversammlung weiter zu stärken; 6. bittet die Mitgliedstaaten nachdrücklich, ihre Beiträge an den Umweltfonds im Einklang ntit dem Beschluß 17/32 des Verwaltungsrats vom 21. Mai 1993" zu entrichten; 7. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Bemühungen des Exekutivdirektors des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, sicherzustellen, daß möglichst viele das Programm berührende Tagungen am Sitz des Programms abgehalten werden, damit die Konferenzeinrichtungen und -dienste möglichst voll ausgelastet werden; 8. ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, daß die Planung der das Programm berührenden Tagungen rationalisiert wird, um Einsparungen und eine effizientere Kapazitätsauslastung am Sitz des Programms zu erleichtern; 9. ersucht den Generalsekretär außerdem, der Generalversammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung über die Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten. 86. Plenarsitzung 21. Dezember 1993 481175. Dürre und Wüstenbildung Die Generalversammlung, in Anbetracht der Notwendigkeit, die Sitzungen im Zusammenhang mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen zu rationalisieren. um die effektive Nutzung der Kapazitäten am Sitz des Programms zu gewährleisten, 1. macht sich den Bericht des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen über die Arbeit unter Hinweis auf ihre Resolution 32/172 vom 19. Dezember 1977, mit der sie den Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen über die Wüstenbildung" gebilligt hat, welcher den Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung" enthält, und auf ihre darauffolgenden Resolutionen zu diesem llherna,