481174. Stärkung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen

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V. Resolutionen - Zweiter Ausschuß
481174. Stärkung des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 2997 (XXVll) vom
15. Dezember 1972, in der sie beschloß, einen Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen einzurichten,
sowie unter Hinweis auf den Beschluß 15/l des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
vom 25. Mai 198934, in dem der Verwaltungsrat unter
anderem die wesentliche Rolle des Entwicklungsprogramms
der Vereinten Nationen als zentrales Organ des Systems der
Vereinten Nationen ntit katalysierenden, koordirtierenden und
stimulierenden Aufgaben auf dem Gebiet der Umwelt
bekräftigt hat,
ferner unter Hinweis auf die beiden Beschlüsse 16/1 und
16/6 des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen vom 31. Mai 1991", wobei der Rat sich
in dem erstgenannten Beschluß dafür ausgesprochen hat, die
bereits am Sitz des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen in Nairobi befindlichen Aktivitätszentren dort zu
belassen; beschlossen hat, daß zukünftige größere Erweiterungen der baulichen oder sonstigen Infrastruktur des
Programms, insbesondere soweit durch diese weltweite
Funktionen wahrgenommen werden, hauptsächlich in Nairobi
konzentriert sein würden; und den Exekutivdirektor ersucht
hat, die Durchführbarkeit der Errichtung von Dolmetscheranlagen am Ort zu prüfen und die Verhandlungen mit dem
Gastland fortzusetzen, mit dem Ziel, die am Sitz des
Umweltprogramms in Nairobi vorhandenen Einrichtungen,
einschließlich der Nachrichtenverbindungen zum Ausland, zu
verbessern,
in Bekräftigung der Ziffern 38.21 und 38.23 der Agenda 21 7 , in denen festgestellt wurde, daß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und sein Verwaltungsrat eine
vordringlichere und wichtigere Rolle übernehmen sollen, daß
unter anderem die Regionalbüros des Programms gestärkt
werden sollen, ohne dabei die Zentrale in Nairobi zu
schwächen, und daß die Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und der Weltbank gestärkt
und intensiviert werden soll,
sowie in Bekräftigung der Ziffern 25, 26 und 32 c) ihrer
Resolution 47/191 vom 22. Dezember 1992,
mit Lob für die führende Rolle des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen bei der Aushandlung zahlreicher internationaler Umweltübereinkünfte, für seine Mobilisierung des
weltweiten Umweltbewußtseins und für seinen Beitrag zum
Aufbau von Kapazitäten in bezug auf die Erhaltung der
Umwelt und deren Einbeziehung in die bestandfahige
Entwicklung,
seiner siebzehnten Tagung und die darin enthaltenen BeschlüsseJ6 zu eigen;
2. betont, daß es notwendig ist, daß das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Kommission für
bestandfahige Entwicklung bei der Umsetzung der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt
und Entwicklung im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen in Kapitel 38 der Agenda 21 eng zusammenarbeiten;
3. begriij3t den maßnalunenorientierten Ansatz des
Verwaltungsrats zur Durchführung der Anschlußaktivitäten
der Konferenz, wie in seinem Bericht ausgeführt;
4. dankt der Regierung Kenias dafür, daß sie zusätzlich
sechzehn Hektar Land für die Erweiterung der Bürogebäude
und die Verbesserung der Nachrichtenverbindungen zur
Verfügung gestellt hat, und ermutigt sie, auch weiterhin
sicherzustellen, daß das Umweltprogramm der Vereinten
Nationen und die anderen Organe, Organisationen und
Programme der Vereinten Nationen, die ihren Sitz in Nairobi
haben, über ein günstiges und angenehmes Arbeitsurnfeld
verfügen;
5. bittet den Generalsekretär,.die in Nairobi vorhandene
Verbindungsfunktion für das Sekretariat der Komntission für
bestandfahige Entwicklung auf der Grundlage der auf der
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung getroffenen Vereinbarungen und unter gebührender
Berücksichtigung aller einschlägigen Bestimmungen in
Ziffer 32 c) der Resolution 47/191 der Generalversammlung
weiter zu stärken;
6. bittet die Mitgliedstaaten nachdrücklich, ihre Beiträge
an den Umweltfonds im Einklang ntit dem Beschluß 17/32
des Verwaltungsrats vom 21. Mai 1993" zu entrichten;
7. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Bemühungen
des Exekutivdirektors des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen, sicherzustellen, daß möglichst viele das Programm
berührende Tagungen am Sitz des Programms abgehalten
werden, damit die Konferenzeinrichtungen und -dienste
möglichst voll ausgelastet werden;
8. ersucht den Generalsekretär, sicherzustellen, daß die
Planung der das Programm berührenden Tagungen rationalisiert wird, um Einsparungen und eine effizientere Kapazitätsauslastung am Sitz des Programms zu erleichtern;
9. ersucht den Generalsekretär außerdem, der Generalversammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung über die
Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten.
86. Plenarsitzung
21. Dezember 1993
481175. Dürre und Wüstenbildung
Die Generalversammlung,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die Sitzungen im
Zusammenhang mit dem Umweltprogramm der Vereinten
Nationen zu rationalisieren. um die effektive Nutzung der
Kapazitäten am Sitz des Programms zu gewährleisten,
1. macht sich den Bericht des Verwaltungsrats des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen über die Arbeit
unter Hinweis auf ihre Resolution 32/172 vom 19. Dezember 1977, mit der sie den Bericht der Konferenz der
Vereinten Nationen über die Wüstenbildung" gebilligt hat,
welcher den Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung" enthält, und auf ihre darauffolgenden Resolutionen zu
diesem llherna,
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